Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 29.01.2012, 12:07   # 8561
Sycron
 
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Beiträge: 466
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
nicht @nte´s Mengenlehretheorie von der vielfachen Geltendmachung eines Schadens in der desselben Angelegenheit, ohne Anrechnung bereits erfolgter Leistungen verfolgt?
@Watt

Schön Dich wieder zu lesen!
Nebenbei bemerkt, ich wusste nicht, dass so gut mit Gesetze der Mathematik vertraut bist!

Gruß
Sycron
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Alt 29.01.2012, 12:30   # 8562
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von Sycron Beitrag anzeigen
Schön Dich wieder zu lesen!
Nebenbei bemerkt, ich wusste nicht, dass so gut mit Gesetze der Mathematik vertraut bist!
Hab mich ein wenig mit der Juristerei befasst und erkannt:

Dem Abgemahnten werden die Gesetze auch als höhere Mathematik untergejubelt.

Juristen müssen sich daher in beiden Fächern auskennen.

Gesetze um Geld zu generieren, Mathematik um es zu zählen.

Gruß re
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Alt 30.01.2012, 16:03   # 8563
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Wo wir gerade bei Mathe sind.

Nur mal gerechnet:

T-Kom hatte 2007 im Inland 12,5 Millionen Breitband Kunden.
(Quelle: Geschäftsbericht 2008, S. 75/76)
Falls jeder 24 Std Zwangstrennung ausnutzt komme ich auf 144.67 Ip-Wechsel pro Sekunde.
Also unter einer 100stel Sekunde wurde ein Böser erfasst?

Bitte berichtigen, falls ich da einen Denkfehler drin habe. Thx.

Ich will nix damit beweisen/belegen.
Einfach nur zum Nachdenken.
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Alt 30.01.2012, 16:12   # 8564
kirchi
 
Registriert seit: 18.12.2010
Beiträge: 761
nachdem die ip bei dauer-on 1 x täglich geändert wird, dann haben die loggbuden ein zeitfenster von kanpp 24stunden, um den bösen zu erfassen.
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Alt 30.01.2012, 16:19   # 8565
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von kirchi Beitrag anzeigen
nachdem die ip bei dauer-on 1 x täglich geändert wird, dann haben die loggbuden ein zeitfenster von kanpp 24stunden, um den bösen zu erfassen.
Richtig, um den Bösen zu erfassen, hats 24 Std.
Aber beim Ip-Wechsel den Richtigen zuzuordnen, hats dann nur unter einer 100stel Sek Zeit, oder ?
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Alt 30.01.2012, 17:13   # 8566
Fonz
 
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Die IP Adresse bleibt doch 24 Stunden bestehen, innerhalb dieser Zeit ist diese IP dann auch einem einzelnen Anschluss zuzuordnen.
Wie oft innerhalb des Telekomnetzes die IP Adressen der gesamten Kunden geändert werden, ist irrelevant.
Die IP Adressen werden ja dynamisch vergeben, wer welche IP Adresse bekommt, bestimmt der Zufall, also der Server.
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Unrechtmässig Abmahnung bekommen ? -> Forum gefunden -> Grundkurs lesen -> 10 Gebote beachten -> Modifizierte Unterlassungserklärung (Mod.UE) abschicken -> Kein Geld für die Abmahner -> Lieber ein paar Euro für die Spendenkasse überweisen -> Ständig in den Threads lesen und seinen Wissensstand aktuell halten -> Bettelbriefe abheften -> auf die Verjährung warten !
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Alt 30.01.2012, 17:16   # 8567
el Chupa Cabra
 
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Beiträge: 1.027
Die IP ist nicht bei jedem Provider dynamisch!
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Alt 30.01.2012, 18:47   # 8568
Shual
 
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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil „AnyDVD“ (Heise durfte verlinken) nicht zur Entscheidung an

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Alt 30.01.2012, 19:41   # 8569
Fuchs & Hase
 
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Zum Monatsende
wieder ein paar Daten für die Datenbank


F&H
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Alt 31.01.2012, 16:32   # 8570
deryeti
 
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Zitat:
Zitat von Fonz Beitrag anzeigen
Die IP Adresse bleibt doch 24 Stunden bestehen, innerhalb dieser Zeit ist diese IP dann auch einem einzelnen Anschluss zuzuordnen.
Ich drücke mich nicht klar genug aus, fürchte ich.

Ich wüßte ich gerne, wie oft das in den 24 Std überprüft wird...
nur beim Wechsel. auja, der ist es..
oder
alle x min, ja, der ist es..

Im ersten Fall hat es dann unter einer 100stel Sek Zeit, das zu ermitteln, seitens der Telekom.
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Alt 31.01.2012, 19:16   # 8571
Fonz
 
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Ich verstehe immer noch nicht, was du eigentlich genau willst.

Von wem soll das denn überprüft werden ?

Die IP Adresse wird bei der Telekom einer Nutzerkennung zugewiesen, und genau diese Kombination wird seitens der Telekom irgendwo gespeichert. Somit lässt sich seitens der Telekom jederzeit (innerhalb der Zeit, in der solche Daten gespeichert werden, min. 1 Woche ?) nachvollziehen, welche IP welchem Anschluss zugeordnet war.
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Alt 31.01.2012, 19:26   # 8572
Miaau
 
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Die DynIp gilt so solange wie man online ist und zwar die DSL - BOX nicht abschaltet - neustartet etc.

Fährt das Ding wieder neu hoch so bekommt man wieder eine neue IP und wenn's 10 x am Tag das
tut ! - so bekommt man 10 mal einen neue IP- es kann auch mal vorkommen das man mal die gleiche
noch mal zugeteilt bekommt was aber eher selten der Fall ist !

Das gilt bei fast allen Providern die über' s " Telefonnetz gehen ! ( 1 & 1 Telekom und Konsorten ) es gibt
aber auch Provider bei denen die IP Bestehen bleibt - hier sind es meist die Kabel Gesellschaften zb. Kabel Teuttonicum und Konsorten )

und der Logger log munter weiter
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Alt 31.01.2012, 19:57   # 8573
Schachtscheisser
 
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Beiträge: 226
Zitat:
Zitat von deryeti Beitrag anzeigen
Ich drücke mich nicht klar genug aus, fürchte ich.

Ich wüßte ich gerne, wie oft das in den 24 Std überprüft wird...
nur beim Wechsel. auja, der ist es..
oder
alle x min, ja, der ist es..

Im ersten Fall hat es dann unter einer 100stel Sek Zeit, das zu ermitteln, seitens der Telekom.
Du drückst Dich sehr wohl klar aus, aber Du scheinst das Instrument etwas zu verkennen. Ob der rosarote Panther oder die anderen Provider es sind, bei dynamisch zugeordneten IP-Adressen wird das Zeitfenster neben den Kundendaten für diese Adresse mitgespeichert. Deshalb ist es völlig egal wann und wieviel die Logger mitschneiden, anhand der geloggten IP-Adresse versprechen sich die Abmahner einen neuen Geldbeutel.

Ob am Ende die Zuordnung der geloggten IP-adresse mit den IP-Daten beim Provider übereinstimmen, kann am Ende nur vor Gericht entschieden bzw. ausgefochten werden. Klar ist auch, dass beim Ermitteln der IPs Fehler auftreten können. Und dies gilt aufgeklärt und gesetzlich neu geregelt zu werden. Es sollte wasserdicht von den Abmahnkanzleien und den Loggerbuden dargelegt werden, dass es sich um diesen und nur um diesen "Täter" handelt.

Derzeit ist das alles sehr augenscheinlich und schleierhaft, wie und mit welchen Mitteln hier vor Gericht aggiert wird! Man schwört auf die ach so tolle Software, mit welcher geloggt wurde. Dabei haben schon diverse Gutachten eine gewisse Fehlerqoute eingeräumt.

Man verbessere mich, wenn es Neuigkeiten geben sollte.
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Grundkurs für Neuabgemahnte | modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Bitte verwendet zur Unterlassungserklärung diese modifizierte UE. Hilfe zum Ausfüllen dieser, findet ihr ebenfalls dort.
Vor dem Posten ist nach dem Posten! | Wortlaut und Sinn
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Alt 01.02.2012, 07:53   # 8574
deryeti
 
Registriert seit: 05.02.2008
Beiträge: 130
Zitat:
Zitat von Schachtscheisser Beitrag anzeigen
Ob am Ende die Zuordnung der geloggten IP-adresse mit den IP-Daten beim Provider übereinstimmen, kann am Ende nur vor Gericht entschieden bzw. ausgefochten werden. Klar ist auch, dass beim Ermitteln der IPs Fehler auftreten können. Und dies gilt aufgeklärt und gesetzlich neu geregelt zu werden. Es sollte wasserdicht von den Abmahnkanzleien und den Loggerbuden dargelegt werden, dass es sich um diesen und nur um diesen "Täter" handelt.

Derzeit ist das alles sehr augenscheinlich und schleierhaft, wie und mit welchen Mitteln hier vor Gericht aggiert wird! Man schwört auf die ach so tolle Software, mit welcher geloggt wurde. Dabei haben schon diverse Gutachten eine gewisse Fehlerqoute eingeräumt.
Ich hoffe auch, das der komplette Gang der Ermittlung des "Täters" aufgedeckt wird. Da gibt es ja einige Stationen.
Trotz Allem finde ich die 144 Ip Wechsel pro Sekunde schon beachtlich.
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Alt 03.02.2012, 11:12   # 8575
mik_schreiber
 
Registriert seit: 01.02.2012
Beiträge: 30
Zitat:
Zitat von Schachtscheisser Beitrag anzeigen
Derzeit ist das alles sehr augenscheinlich und schleierhaft, wie und mit welchen Mitteln hier vor Gericht aggiert wird! Man schwört auf die ach so tolle Software, mit welcher geloggt wurde. Dabei haben schon diverse Gutachten eine gewisse Fehlerqoute eingeräumt.
Sehe ich auch so aber ergänzend muss man sagen, dass es eigentlich völlig egal ist was geloggt wird, da die Uhrzeit zwischen Provider und Logger nie 100% synchron sein kann und wird. Somit ist eine rechtssichere Zuordnung von IP/Zeitstempel zu einer Adresse technisch nicht möglich. Selbst die Uhrzeit meiner Atom Uhr, des PCs der mit NTP gesynct ist und die ISDN Zeit der Telekom ist unterschiedlich. Selbst eine Sekunde Unterschied reicht dass eine andere Anschrift mit der IP verbunden war.

Was hilft es wenn von Gerichten keine Unschuldsvermutung mehr zählt.
Was hilft es wenn das Gericht solche unfehlbare Software anerkennt und gar nicht prüft ob so eine Software überhaupt relevant ist weil die Voraussetzungen nicht passen.
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Alt 03.02.2012, 11:30   # 8576
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von mik_schreiber Beitrag anzeigen
Was hilft es wenn das Gericht solche unfehlbare Software anerkennt und gar nicht prüft ob so eine Software überhaupt relevant ist weil die Voraussetzungen nicht passen.

ein wenig Eigeninitiative wie es @Fuchs&Hase an den Tag gelegt hat, würde so manches Posting hier ersparen. Weil man dann Urteile wie dieses fände.
Wo dann u.a. steht:
Zitat:
Zitat von Oberlandesgericht Köln, 6 W 82/11
Der bisherige Sachvortrag der Antragstellerin genügt nicht, um von der Zuverlässigkeit der Ermittlung der IP-Adressen auszugehen. Die eingesetzte Software ist nicht hinreichend validiert. Der Vortrag der Antragstellerin, die von ihr entwickelte Software arbeite zuverlässig, ist letztlich nur eine Behauptung. Auch die hierzu vorgelegte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers der von der Antragstellerin beauftragten Ermittlungsfirma beschränkt sich auf diese Wertung, die jedoch durch den Senat nicht nachvollzogen werden kann. Das vorgelegte Gutachten ist aus den bereits im Hinweis des Senats dargelegten Gründen unzureichend.
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Alt 03.02.2012, 17:31   # 8577
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
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Beiträge: 1.314
03.02.2012; 15:29 Uhr
Bundeswirtschaftsministerium präsentiert Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie

Zitat:
Mit heutiger Pressemitteilung stellt das Bundeswirtschaftsministerium eine vergleichende Studie (Kurzfassung als pdf-Datei) der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln vor. Die Studie untersucht die innerhalb der EU diskutierten Modelle zur Versendung von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet. Das im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Gutachten (vgl. Meldung vom 31. März 2011) plädiert für ein »Two Strikes«-Modell. Nach dem als »vorgerichtliche Mitwirkung der Zugangsanbieter« vorgeschlagenen Modell sollen Rechteinhaber Hinweise auf illegale Nutzungen geschützter Werke zunächst an die Zugangsanbieter senden. Diese sollen der Studie zufolge den Anschlussinhaber ermitteln und verwarnen. Dieses Modell verbinde »ein aufklärendes Warnhinwismodell mit einer Effektivierung des Auskunftsanspruches«, heißt es in der Studie.
...
Quelle
Interessanter als dieser Kurzbericht, sind die am Ende des Berichts verlinkten Dokumente.

F&H
Hierzu schreibt auch Ra Stadler
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Alt 03.02.2012, 20:30   # 8578
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
ergänzend:

Zitat:
Am 15. März 2012 sollen in dem vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten »Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung von Internetpiraterie« die Ergebnisse des Gutachtens mit Rechteinhabern und Diensteanbietern diskutiert werden.

liebes BMWi warum nehmt ihr nicht noch die "pro & contra - Anwälte" mit ins Boot.
Deren Umsätze sind schließlich auch ein nicht unbeachtlicher Faktor in dieser "Industrie"
Oder habt ihr Angst alle zusammen unter zu gehen und ein wohltuendes Vakuum zu hinterlassen?

Ich hätte nichts dagegen
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Alt 05.02.2012, 07:31   # 8579
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Der Prozess der Filesharing-Abmahnung

Gerichtliche Tauschbörse von Argumenten und Schein-Argumenten im Urheberrecht

gebündeltes Resümee von RA Dr. Ralf Petring

Zitat:
...... Dramatisierenden Veröffentlichungen über vermeintlich völlig einseitige und voreingenommene Richterinnen und Richter, Beschlüsse und Urteile ist mit Vorsicht zu begegnen........
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Alt 05.02.2012, 10:47   # 8580
H2000
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 17
Hallo Zusammen,

ich habe jetzt eine Klageschrift vorliegen. Nur soviel zum Thema, es geht hier auch um eine Forderung eines vierstelligen Betrages.

Ich glaube, das wenn man in dieser Größenordnung mit den RAe zu tun hat, werden die ihre Forderung versuchen mit hoher Wahrscheinlichkeit einzutreiben.

Wir werden sehen was passiert, in jedem Fall halte ich euch auf dem laufenden, da sich vielleicht hier ein Musterprozess abzeichnet.

Ich darf euch versichern, das ich die modUE genauso abgschickt habe wie ihr. Es gab keine Fehler, keine Kommunikation alles so wie beschrieben. Schliesslich wurden die modUE's ja auch von den RAe angenommen und akzeptiert.

Das ist inzwischen auch schon fast ein Jahr her.

Nun klagen die RAe auf ihren eigenen Schadensersatz. Das heisst die wollen ihre Gebühren eintreiben, von dem Schadenersatz der Künstler ist keine Rede.

Die modUE hat ihren Zweck voll und ganz erfüllt!

Ob die RAe damit durchkommen, wird sich zeigen, wir alle müssen nun zusammenhalten und versuchen einen Musterprozess in meinem Fall anzustreben, von dem ihr alle nur Provitieren könnt.

Bitte unterstützt mich mit Spenden, das ich für euch alle hier mehr Rechtssicherheit schafffen kann.


Viele Grüße,
H2000
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Alt 26.05.2012, 15:54 # --
News Flash
 
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