Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 14.01.2012, 02:41   # 8461
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
....wenn das nur nicht mal Schule macht

Die Briten werden jetzt wohl einen Studenten wg. Urheberrechtsverstöße an die Amerikaner ausliefern
  Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2012, 13:19   # 8462
hgw
 
Registriert seit: 24.01.2010
Beiträge: 35
Habe mal ein kurze Frage an die Experten zum Thema Mahnbescheid und weiterer Ablauf.
Nehmen wir mal an man hat bereits 2010 vom Amtsgericht A einen Mahnbescheid erhalten, dort war die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.
Nach fristgemäßen Widerspruch gegen Mahnbescheid noch einen "Bettelbrief" vom Anwalt erhalten, dass außergerichtlich doch noch durch Zahlung zu klären, natürlich darauf nicht reagiert.

Jetzt nach fast 16 Monaten Mitteilung vom Amtsgericht A erhalten, dass Widerspruch erhoben wurde, nunmehr die Vorausssetzungen für die Abgabe des streitigen Verfahrens vorliegen und der Vorgang deshalb an das Amtsgericht B abgegeben wird.

Muss man sich jetzt mehr Sorgen machen als vorher?
Dachte bislang, dass eine solchen Abgabe ggf. innerhalb weniger Wochen, maximal nach sechs Monaten erfolgt.
  Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2012, 16:13   # 8463
moped90
 
Benutzerbild von moped90
 
Registriert seit: 08.08.2009
Beiträge: 57
heise online 14.01.2012

http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-1413290.html
  Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2012, 17:48   # 8464
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
AG München, Urteil vom 29.12.2011, Az.: 142 C 19273/11

Kurzbesprechung

Sachverhalt


Zwei Rechteinhaber aus der Hörbuchindustrie hatten im Jahr 2007 Rechtsverletzungen in einer Internet-Tauschbörse an zwei Werken der Klägerin R.H. GmbH und einem Werk der Klägerin B.L. GmbH & Co. KG fest gestellt. Jeweils wurde ein Anschlussinhaber als Quelle der Rechtsverletzung durch die STA München ermittelt. Der Vorwurf war zutreffend.

Der in der Folge abgemahnte Anschlussinhaber hatte zudem eine vorbehaltlose Unterlassungserklärung abgegeben und sich dahin gehend geäußert "Kinder" hätten die Tahandlung begangen. Er führte in der Beweisaufnahme an, dass diese falsche und nicht entscheidungserhebliche Aussage einer schweren Grippe und seiner Panik entstammen würde.

Tatsächliche Täterin war seine Schwester A., die zu den Tatzeitpunkten im Haus des Beklagten weilte. Diese war bekannter Maßen internetsüchtig, darüber verschuldet, in psychologischer Behandlung, und trotz eingehender Gespräche mit dem Bruder begang sie die Tathandlungen.

Es sei an dieser Stelle nicht unerwähnt, dass die von der Schwester begangene Rechtsverletzung Werke betrafen, die im drastischen Fall ein 2002 veröffentlichtes Hörbuch betrafen, so dass der Schreiber dieser Zeilen beim besten Willen die dümmlichen (Verzeihung ... rutschte so raus) ... wohl durchdachten Schätzungen des spezialisierten Gerichts in München zum Thema Schadensersatz nicht notwendiger Weise nachvollziehen kann.

Nun war also die Frage zu stellen, in wie weit in dieser Konstellation dem Anschlussinhaber Kontrollpflichten auf zu erlegen seien. Richtig ist, dass er von der Suchtkrankheit, an der kein Zweifel bestand wußte.

Das Gericht urteilte allen Ernstes, dass die internetsüchtige Schwester im Bewußtsein der strafbaren und unerlaubten Handlung die Tat begangen habe. Es ist sicherlich richtig, dass jeder Junky, oder Alkohol-Abhängige für seine Taten verantwortlich ist. Das die Küchenpsychologen vom AG München hier aber der Frau die volle Verantwortung für ihre Sucht zuschreiben, grenzt nicht mehr an einen Skandal. Dort kann man Leute im Suff halb tot schlagen, und mit sanften Urteilen rechnen. (Kuckst Du hier)

Der Anschlussinhaber wurde dahingehend verpflichtet mit der im Verlauf des Verfahrens als Beklagte eingestuften Schwester gesamtschuldnerisch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu übernehmen, da er seiner Schwester aufgrund ihrer ihm bekannten Vorgeschichte (Kazaa) niemals einen unkontrollierten Internetzugang gestatten haben durfte. Er habe damit seinen Prüfpflichten (Blödsinn .. Sorgfaltspflichten) nicht genüge getan. Allerdings würde er sowieso haften, da er die orginale Erklärung unterschrieben habe.

Die Beklagten wurden zur Kostenübernahme von
666,00€ an Rechtsanwaltskosten und dem unschlagbaren Betrag i.H.v.
900,00€ an Schadensersatz
gerichtlich verpflichtet

Der Teiler für die Verfahrenskosten wurde bei 29% für die Klägerinnen fest gelegt.

Den Beklagten ist anzuraten dieses Urteil durch das Landgericht Müchen bestätigen zu lassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 14.01.2012, 19:57   # 8465
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
AG München, Urteil vom 29.12.2011, Az.: 142 C 19273/11




Der Anschlussinhaber wurde dahingehend verpflichtet mit der im Verlauf des Verfahrens als Beklagte eingestuften Schwester gesamtschuldnerisch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu übernehmen, da er seiner Schwester aufgrund ihrer ihm bekannten Vorgeschichte (Kazaa) niemals einen unkontrollierten Internetzugang gestatten haben durfte. Er habe damit seinen Prüfpflichten (Blödsinn .. Sorgfaltspflichten) nicht genüge getan. Allerdings würde er sowieso haften, da er die orginale Erklärung unterschrieben habe.

Die Beklagten wurden zur Kostenübernahme von
666,00€ an Rechtsanwaltskosten und dem unschlagbaren Betrag i.H.v.
900,00€ an Schadensersatz
gerichtlich verpflichtet

Der Teiler für die Verfahrenskosten wurde bei 29% für die Klägerinnen fest gelegt.

Den Beklagten ist anzuraten dieses Urteil durch das Landgericht Müchen bestätigen zu lassen.
wenn die Schwester gesund wäre und er keine originale Erklärung unterschrieben hätte , wie könnte das Urteil aussehen?
Wie Urteile in Frankfurt und Berlin?
Warum sollte man das Urteil bestätigen lassen?
was bedeutet 29% für die Klägerin fest gelegt?
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 09:51   # 8466
Fuchs & Hase
 
Benutzerbild von Fuchs & Hase
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
Die Taktik der Abmahn-Industrie

Zitat:
Im Dezember 2010 wurde X, ein Freund von mir, abgemahnt. Er soll in einer Tauschbörse einen Spielfilm angeboten haben. Auf die vom 22.12.2010 datierende Abmahnung eines Rechtsanwalts hin gab X eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Ansprüche auf Kostenersatz wies er mit rechtlichen Argumenten zurück. Hierauf erwiderte der Anwalt mit Schreiben vom 28.02.2011, indem er auf die rechtlichen Argumente einging, sich die Richtigkeit der eigenen Argumentation attestierte und die Zahlungsfrist verlängerte. Als X die Ansprüche erneut zurückwies, wurde die Frist mit Schreiben vom 08.04.2011 und dann vom 19.05.2011 abermals verlängert, wobei auch Klage angedroht wurde.
...
Mit Schreiben vom 16.06.2011 meldete sich dann allerdings ein Inkassounternehmen
...
X wies die Forderung schriftlich zurück und erhielt daraufhin von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben vom 13.07.2011, mit welchem die nun erhöhte Geldforderung angemahnt wurde. Man drohte mit Gerichtsvollzieher und Gehaltspfändung. Hiervon unbeeindruckt erwiderte X mit einer Zurückweisung der Ansprüche und erhielt als Antwort ein weiteres Schreiben der zweiten Kanzlei vom 01.08.2011 mit Drohungen und, mal wieder, Fristverlängerung.
...
Dann endlich: der gerichtliche Mahnbescheid vom 15.09.2011. Hätte X keinen Widerspruch eingelegt, so hätte die Gegenseite mit einem sog. Vollstreckungsbescheid tatsächlich die Zwangsvollstreckung betreiben können, Gerichtsvollzieher und Gehaltspfändung inklusive. Doch X legte Widerspruch ein. Für mehr war ihm seine Zeit zu schade, so dass er die Diskussion beendete.

Das allerdings hält die Gegenseite bis heute nicht davon ab, weitere Briefe zu schreiben, Fristen zu setzen und damit zu drohen, dass nun aber bald wirklich Schluss mit lustig ist und man die Justiz bemühen werde. Die letzten vier Schreiben der zweiten Kanzlei datieren vom 05.10.2011, 01.11.2011, 23.011.2011 und 09.01.2012, ohne dass diesen Schreiben noch irgendwelche Briefe von X vorausgegangen wären.

Was soll das werden, wenn es fertig ist?
Quelle
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 10:47   # 8467
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
wenn die Schwester gesund wäre und er keine originale Erklärung unterschrieben hätte , wie könnte das Urteil aussehen?
Wie Urteile in Frankfurt und Berlin?
Warum sollte man das Urteil bestätigen lassen?
was bedeutet 29% für die Klägerin fest gelegt?
1. Das Urteil würde genauso aussehen
2. Münchner Urteile haben nichts mehr mit dem Rest Deutschlands zu tun. Selbst die 28te Kammer am Landgericht zu Köln urteilt "besser".
3. Weil man von Vorsitzenden der Berufungskammer am Landgericht in München weiß, dass er unabhängig ist.
4. Die Klägerinnen müssen insgesamt 29% der Verfahrenskosten selbst tragen.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 11:02   # 8468
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
4. Die Klägerinnen müssen insgesamt 29% der Verfahrenskosten selbst tragen.
warum,müssen die 29% Zahlen, haben die was verloren in diesem Prozess?

--- zusammengefasst ---

Shual
Hast du für diesen Prozess Spendenaktion "W" gegründet?
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 11:46   # 8469
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
Shual
Hast du für diesen Prozess Spendenaktion "W" gegründet?
Hm... nicht unbedingt. Es sind ja weitere Fälle 2012 zu erwarten.

Es wurde allerdings zwecks Zeugengeld ein Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, da weiterhin die finanzielle Ausstattung schlecht ist und tatsächlich auch die Orginal-UE abgegeben wurde. Schaun wir mal wies weiter geht.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 12:00   # 8470
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
tatsächlich auch die Orginal-UE abgegeben wurde..
Warum in diesem Fall nicht zum Vergleich gekommen ist. Der (sein) RA müsste doch wissen , mit einer OriginalUE kann man doch nicht gewinnen.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 13:29   # 8471
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von elasigi Beitrag anzeigen
Warum in diesem Fall nicht zum Vergleich gekommen ist. Der (sein) RA müsste doch wissen , mit einer OriginalUE kann man doch nicht gewinnen.
Wieso sollte man diesen Fall nicht gewinnen können?

Außerdem ist rechtlich fraglich, ob die Orginal-Unterlassungserklärung aus dieser Zeit überhaupt Bestand haben kann. Dazu müßte man aber das OLG München hören.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 15:06   # 8472
niemehrsaugen
 
Benutzerbild von niemehrsaugen
 
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
Hier ist die Berliner Oma zu sehen, die abgemahnt wurde ohne einen PC zu besitzen.

RBB Was! - Rentnerin ohne Computer muss 650 Euro Abmahnkosten wegen Filesharing bezahlen - YouTube
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 15:21   # 8473
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von niemehrsaugen Beitrag anzeigen
Hier ist die Berliner Oma zu sehen
"Bettlägrige Oma" das ist sicher relevant und soviel Zeit sollte sein. Schließlich nehmen sich die Printmedien auch die Zeit.

--- zusammengefasst ---

Erklärende Ergänzung:

das reißerisch medienwirksame "Bettlägerig" ist wichtig weil:
Zitat:
Zitat von Jurnalistendenke
wie kann eine Oma (also sowieso alte Frau) Filesharing bedrei´m (also dauun und ubload´n) wenn sie eh bettlägrich is. Also zwor schu anwesend dennoch abwesend
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 16:45   # 8474
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
[QUOTE=Shual;1476164]Wieso sollte man diesen Fall nicht gewinnen kön

"Allerdings würde er sowieso haften, da er die orginale Erklärung unterschrieben habe."
Steht so was im Urteil?

Außerdem ist rechtlich fraglich, ob die Orginal-Unterlassungserklärung aus dieser Zeit überhaupt Bestand haben kann. Dazu müßte man aber das OLG München hören.
Gibt,s keine §§ oder Urteile die so was regeln?


Der Teiler für die Verfahrenskosten wurde bei 29% für die Klägerinnen fest gelegt.
Warum muss ein Prozessgewinner Verfahrenskosten tragen?
  Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2012, 16:52   # 8475
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Geduld ist eine Tugend, die begrenzter und flüchtiger Natur ist....

1. Ja
2. Doch
3. Weils der Richter so entscheidet

Nächste Fragerunde zu 2.

1. OLG Köln - such doch selbst

Feierabend
  Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 21:03   # 8476
elasigi
 
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Geduld ist eine Tugend, die begrenzter und flüchtiger Natur ist....

1. Ja
2. Doch
3. Weils der Richter so entscheidet

Nächste Fragerunde zu 2.

1. OLG Köln - such doch selbst

Feierabend
Feierabend , also für dich die Sache ist beendet ,
letzte 2 Fragen ,wenn du die antworten möchtest.
hat der Beklagte einen eigenen RA?
wenn ja , warum hat der RA keinen Vergleich gesucht?
  Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 22:40   # 8477
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Urteilsleak AG München, Urteil vom 29.12.2011, Az.: 142 C 19273/11
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 19273-11.pdf (1,38 MB, 118x aufgerufen)
  Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 23:48   # 8478
ichbringedenum
 
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 8
@Shual.

Habe gerade das Urteil gelesen. Das ist ja Wahnsinn!!

Ich habe bisher immer fröhlich die Bettelbriefe abgeheftet. Aber das würde je bedeuten die können den Schadensersatz doch dursetzen und nicht nur die Anwaltkosten ??!
  Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2012, 23:58   # 8479
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von ichbringedenum Beitrag anzeigen
Ich habe bisher immer fröhlich die Bettelbriefe abgeheftet.
Logisch.

Meldest Dich am 08.01.2012, Du wärst abgemahnt worden ... und seither hast Du alle Bettelbriefe fröhlich abgeheftet.

  Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2012, 08:18   # 8480
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
Registriert seit: 09.12.2008
Beiträge: 1.465
Der hat die Bettelbriefe halt im 4-Stunden-Takt bekommen.
Da kommt einiges zusammen.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 15:54 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html
Erstellt von Für Typ Datum
netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG Dieses Thema Pingback 24.01.2011 07:05
Neutralität turn piracy into profit Beitrag #2655 Pingback 10.05.2010 07:07
Das Thema "Abmahnung" Beitrag #1710 Pingback 16.02.2010 18:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:54 Uhr.