| | # 8461 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| ....wenn das nur nicht mal Schule macht Die Briten werden jetzt wohl einen Studenten wg. Urheberrechtsverstöße an die Amerikaner ausliefern |
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| | # 8464 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| AG München, Urteil vom 29.12.2011, Az.: 142 C 19273/11 Kurzbesprechung Sachverhalt Zwei Rechteinhaber aus der Hörbuchindustrie hatten im Jahr 2007 Rechtsverletzungen in einer Internet-Tauschbörse an zwei Werken der Klägerin R.H. GmbH und einem Werk der Klägerin B.L. GmbH & Co. KG fest gestellt. Jeweils wurde ein Anschlussinhaber als Quelle der Rechtsverletzung durch die STA München ermittelt. Der Vorwurf war zutreffend. Der in der Folge abgemahnte Anschlussinhaber hatte zudem eine vorbehaltlose Unterlassungserklärung abgegeben und sich dahin gehend geäußert "Kinder" hätten die Tahandlung begangen. Er führte in der Beweisaufnahme an, dass diese falsche und nicht entscheidungserhebliche Aussage einer schweren Grippe und seiner Panik entstammen würde. Tatsächliche Täterin war seine Schwester A., die zu den Tatzeitpunkten im Haus des Beklagten weilte. Diese war bekannter Maßen internetsüchtig, darüber verschuldet, in psychologischer Behandlung, und trotz eingehender Gespräche mit dem Bruder begang sie die Tathandlungen. Es sei an dieser Stelle nicht unerwähnt, dass die von der Schwester begangene Rechtsverletzung Werke betrafen, die im drastischen Fall ein 2002 veröffentlichtes Hörbuch betrafen, so dass der Schreiber dieser Zeilen beim besten Willen die dümmlichen (Verzeihung ... rutschte so raus) ... wohl durchdachten Schätzungen des spezialisierten Gerichts in München zum Thema Schadensersatz nicht notwendiger Weise nachvollziehen kann. Nun war also die Frage zu stellen, in wie weit in dieser Konstellation dem Anschlussinhaber Kontrollpflichten auf zu erlegen seien. Richtig ist, dass er von der Suchtkrankheit, an der kein Zweifel bestand wußte. Das Gericht urteilte allen Ernstes, dass die internetsüchtige Schwester im Bewußtsein der strafbaren und unerlaubten Handlung die Tat begangen habe. Es ist sicherlich richtig, dass jeder Junky, oder Alkohol-Abhängige für seine Taten verantwortlich ist. Das die Küchenpsychologen vom AG München hier aber der Frau die volle Verantwortung für ihre Sucht zuschreiben, grenzt nicht mehr an einen Skandal. Dort kann man Leute im Suff halb tot schlagen, und mit sanften Urteilen rechnen. (Kuckst Du hier) Der Anschlussinhaber wurde dahingehend verpflichtet mit der im Verlauf des Verfahrens als Beklagte eingestuften Schwester gesamtschuldnerisch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu übernehmen, da er seiner Schwester aufgrund ihrer ihm bekannten Vorgeschichte (Kazaa) niemals einen unkontrollierten Internetzugang gestatten haben durfte. Er habe damit seinen Prüfpflichten (Blödsinn .. Sorgfaltspflichten) nicht genüge getan. Allerdings würde er sowieso haften, da er die orginale Erklärung unterschrieben habe. Die Beklagten wurden zur Kostenübernahme von 666,00€ an Rechtsanwaltskosten und dem unschlagbaren Betrag i.H.v. 900,00€ an Schadensersatz gerichtlich verpflichtet Der Teiler für die Verfahrenskosten wurde bei 29% für die Klägerinnen fest gelegt. Den Beklagten ist anzuraten dieses Urteil durch das Landgericht Müchen bestätigen zu lassen.
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| | # 8465 | |
| Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
| Zitat:
Wie Urteile in Frankfurt und Berlin? Warum sollte man das Urteil bestätigen lassen? was bedeutet 29% für die Klägerin fest gelegt? | |
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| | # 8466 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Die Taktik der Abmahn-Industrie Zitat:
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| | # 8467 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
2. Münchner Urteile haben nichts mehr mit dem Rest Deutschlands zu tun. Selbst die 28te Kammer am Landgericht zu Köln urteilt "besser". 3. Weil man von Vorsitzenden der Berufungskammer am Landgericht in München weiß, dass er unabhängig ist. 4. Die Klägerinnen müssen insgesamt 29% der Verfahrenskosten selbst tragen.
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| | # 8469 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Hm... nicht unbedingt. Es sind ja weitere Fälle 2012 zu erwarten. Es wurde allerdings zwecks Zeugengeld ein Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, da weiterhin die finanzielle Ausstattung schlecht ist und tatsächlich auch die Orginal-UE abgegeben wurde. Schaun wir mal wies weiter geht.
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| | # 8471 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Außerdem ist rechtlich fraglich, ob die Orginal-Unterlassungserklärung aus dieser Zeit überhaupt Bestand haben kann. Dazu müßte man aber das OLG München hören.
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| | # 8472 |
| Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
| Hier ist die Berliner Oma zu sehen, die abgemahnt wurde ohne einen PC zu besitzen. RBB Was! - Rentnerin ohne Computer muss 650 Euro Abmahnkosten wegen Filesharing bezahlen - YouTube |
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| | # 8474 |
| Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
| [QUOTE=Shual;1476164]Wieso sollte man diesen Fall nicht gewinnen kön "Allerdings würde er sowieso haften, da er die orginale Erklärung unterschrieben habe." Steht so was im Urteil? Außerdem ist rechtlich fraglich, ob die Orginal-Unterlassungserklärung aus dieser Zeit überhaupt Bestand haben kann. Dazu müßte man aber das OLG München hören. Gibt,s keine §§ oder Urteile die so was regeln? Der Teiler für die Verfahrenskosten wurde bei 29% für die Klägerinnen fest gelegt. Warum muss ein Prozessgewinner Verfahrenskosten tragen? |
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| | # 8475 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Geduld ist eine Tugend, die begrenzter und flüchtiger Natur ist.... 1. Ja 2. Doch 3. Weils der Richter so entscheidet Nächste Fragerunde zu 2. 1. OLG Köln - such doch selbst Feierabend
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| | # 8476 | |
| Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
| Zitat:
letzte 2 Fragen ,wenn du die antworten möchtest. hat der Beklagte einen eigenen RA? wenn ja , warum hat der RA keinen Vergleich gesucht? | |
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