Ich denke wir müssen hier klar trennen:
- Forderung aus der Abmahnung
- Ansprüche aus einer Vertragsverletzung
Ob man eine UE "weiter veräussern" kann weiss ich nicht!?
Meiner Meinung nach kann man einen Vertrag nicht ohne Zustimmung BEIDER Parteien an eine
DRITTE übertragen.
Erlischt eine Partei aus einem Vertragsverhältnis, wird m.E. der Vertrag hinfällig.
Richtig beantworten kann das aber nur ein Organ der Rechtspflege
12.01.2012, 12:49
#
8422
nte
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
Hallo!
...wenn Ihr jetzt noch die Unterscheidung zwischen einem Rechtsnachfolger (der Firma) und einem Rechtenachfolger (der ausschließliche Nutzungsrechte) vornehmen würdet, wird das Thema recht interessant....
Dazu noch die Übertragung von Nutzungsrechten und die Abtretung von Forderungen....
...und die Übertragung eines Unterlassungsanspruchs auf einen Rechtenachfolger...(bevor der eigentliche Verletzte seinen Anspruch geltend gemacht hat...)
Es wird mal wieder Zeit, die hervorragenden Leistungen eines bekannten deutschen Rechtschutzversicherers zu loben.
Im April des Jahres 2011 erhielt ein Internetanschlussinhaber eine Abmahnung der Kanzlei S.. Diese behauptete, eine angeblich spezialisierte Ermittlungsfirma habe beweissicher fest gestellt, dass es über den Internetanschluss des Abgemahnten zu einer rechtswidrigen Verbreitung eines Billig-Amateur-Pornos gekommen war.
Im Hause des Abgemahnten brach der übliche Stress aus. Die Tochter des Abgemahnten rief umgehend eine Hotline einer Rechtsschutzversicherung an. Der dortige Rechtsanwalt ließ sich den Fall schildern und empfahl die Unterzeichnung der Orginalen Unterlassungserklärung, mit einem Zusatz: "Die Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber gleichwohl rechtsverbindlich."
Nach einigen Monaten erhilt der Abgemahnte eine Klage des Rechtsanwalts S.. für den Amateurponovertreiber.
Ihm blieb nichts anderes übrig als ein Anerkenntnis abzugeben. Kostenpunkt dürfte bei 1.107,07€ liegen.
Ein Bestreiten war dem Beklagten nicht mehr möglich, da er in der Unterlassungserklärung sich zur Zahlung von 750,00€ verpflichtet hatte. Zudem entsprach der Zusatz nicht den Normen, die für die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung gelten.
Nun wird man sehen, in wie weit sich der Versicherer an den Kosten des Verfahrens beteiligt. Hierüber wird man einen update veröffentlichen, der Roß und Reiter nennt.
PS: Besonderes Schmankerl... Die Tochter des Beklagten hatte sich in einem Verbraucherschutzforum informiert, als es bereits zu spät war. Der dort mitlesende Rechtsanwalt S. lehnte im Verlauf der Angelegenheit Vergleichsverhandlungen daher ab. (Man liest richtig.)
Der Täter ist nicht zahlungkräftig, wird also nicht bezahlen...zumindest freiwillig nicht....und wo nichts zu holen ist.....
diesbezgl. wäre auch eine Variante vom Waldorf-Thread zu überdenken.
Zitat:
Zitat von Der_Jurist
Der Störer schließt mit dem Täter vor dem Prozess einen Vertrag, dass er intern die Kosten übernimmt (Sicherheitsleistung nicht vergessen).
Macht er das nicht, im Prozess den Streit als Streithelfer ** aufseiten des Beklagten verkünden, damit die im Prozess festgestellten Tatsachen auch gegen ihn gelten. Auf dieser Basis kann von ihm Kostenerstattung verlangt werden - notfalls in einem weiteren Prozess.
** hier ist wahrscheinlich "den Täter als Streithelfer verkünden" gemeint.
Andererseits können Parteien eines Rechtsstreits ein Interesse daran haben, dass der Ausgang des Verfahrens für einen Dritten bindend sein soll. In diesem Fall können die Parteien (eine oder beide) einem oder auch mehreren Dritten den Streit verkünden.
12.01.2012, 16:02
#
8425
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Das hatten wir doch schon.
Im Dezember 2010 verkündete Nümann der Telekom den Streit im Verfahren am Amtsgericht Köln, mit der Folge, dass sich die Telekom nicht äußerte (was man nicht muss, wenn einem der Streit verkündet wird) und sich ansonsten auch keiner darum scherte.
Berichten im Internet zufolge soll das Inkassounternehmen acoreus Collection Services GmbH (aCS) nun auch Forderungen aus urheberrechtlichen Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte geltend machen.
F&H
12.01.2012, 20:36
#
8427
ichbringedenum
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 8
Die von Fareds haben mich nach wsycr jetz auch abgemahnt. Allerdings habe ich so eine billig Abmahnung bekommen?
Bei wsycr waren die ganzen Kopien vom LG München dabei, Beweismittel zum runterladen. Die Firma die die IP ermittelt hat etc. etc.
Fehlt alles bei Fareds?? Bei euch auch so ?
Haben die gar nicht selber ermittelt?? Sonder nur die Daten von wsycr bekommen ??
12.01.2012, 21:16
#
8428
MeZZooZZeM
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 13
Wie sieht es aus wenn der Täter schon einen beachtlichen Schuldenberg sein eigen nennt und sich sehr interessiert mit dem Thema Insolvenz auseinandersetzt ?
Ein Abmahner schrieb....wenn bei deinem Täter nichts zu holen ist werden wir uns sicher wieder an dich wenden mein lieber....
12.01.2012, 21:38
#
8429
derp
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 3
Ich nehm mal die stelle hier um meinen unmut kund zutun.
Ich find diese Abmahnerrei echt ne üble geschichte, auf der einen seite diese abmahnbettler und auf der andern seite die versierten "pfiffigen" anwälte für medienrecht die dann selber 200€ nehmen und den preis des bettelbriefes auf 100-150€ runterhandeln wollen.
für micht hat das mafia/kartellcharacter und ich hoffe das in der brd endlich mal die gesetzeslage geklärt wird... es frustriert mich ganz schön so in der luft zuhängen wie im moment, ohne weiterzuwissen was ich denn jetzt eigentlich tun soll.
mal davon abgesehen das ich eh kaum einkommen hab um mich juristisch dagegen zuwehren als student, hätte ich nen geldbaum hätte ich die XXX,XX€ einfach bezahlt um mir diesen kram zuersparen. hab ich aber nicht... -___-
12.01.2012, 21:49
#
8430
ichbringedenum
Registriert seit: 08.01.2012
Beiträge: 8
modUe abgegeben etc.
Aber das habe ich noch nicht ganz verstanden ??
3. Akteneinsicht in die Beschlussakte am - für den jeweiligen Provider
zuständigen - Landgericht (§ 101 UrhG):
Frist:
innerhalb 14 Tage nach Erhalt der Abmahnung!
(siehe auch meinen post zu fareds, da fehlen mir unterlagen)
hiermit stelle ich, <Vor- Zuname>, wohnhaft in <Ortsname>, ohne anwaltliche Vertretung gemäß § 13 Abs. 3 FamFG
i.V.m. § 147 Abs. 7 StPO den Antrag auf Einsichtnahme in die Beschlussakte (§ 101 Abs. 9 UrhG) vom <Datum>,
Aktenzeichen <Nummer> bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts meines Wohnortes. Mein Abmahnschreiben lege ich
als Kopie bei.
Ich weis zwar nicht, was Du von Deinen fast nichtssagenden Threads hier erwartest? Aber ich kann Dir nur ans Herz legen, den Grundkurs mal zu studieren! Danach sollten einige Frage beantwortet sein. Uns und Dir nützt es nichts, wenn Du uns die Foren mit Deinen Fragen und irgendwelchen kopierten Texten vollpflasterst! Hier wollen auch andere abgemahnte lesen und begreifen. Und uns liegt sehr daran, das das Forum übersichtlich bleibt!
Wenn nach dem Grundkurs noch Fragen bestehen, dann kann gern geschrieben werden!
ich weiß noch gut meinen seelichen, moralischen und geistigen zustand beim erhalt der 1. abmahnung.
schockstarre, black out, das ganze programm halt
aber mit dem zeitnahen finden dieses forums (samt der "schwesterforen" wie z.b. dreipage) ist schon mal die erste hürde im "geistig neu einordnen" genommen.
aber auch ich war nach dem lesen des grundkurses noch so auf meine sachverhalte fokussiert, dass gerade in der anfangszeit man oft den berühmten wald vor lauter bäumen nicht sieht.
die beruhigung, die ausweitung des horizonts, das verständnis für die zusammenhänge etc kommt (so wars bei mir) erst in den nächsten monaten nach abgabe der modue (erste und wichtigste pflicht bei erhalt einer am, dann ist der erste druck draußen), gleichwohl der sorglose gang zum briefkasten nach wie vor der vergangenheit angehört.
insofern habe ich ein gewisses verständnis für manch "wirre" erstposts, gleichwohl mir vermehrt auffällt, dass gerade die neu hinzugekommenen bisweilen dieses offene forum mit einem geschlossenen chatroom verwechseln und schon im ersten satz des ersten posts schuldeingeständnisse abgeben, manchmal in verbindung mit sehr individuellen, somit leicht zuordbaren sachverhalten und/oder real-vornamen.
auch das lesen zumindest der letzten paar seiten (keiner verlangt, all die tausenden seiten zu verinnerlichen) scheint manche vor unüberbrückbare schwierigkeiten zu stellen. obwohl oftmals der gleiche sachverhalt bzw. inhaltlich eine sehr ähnliche frage auf der gleichen bzw. auf der seite davor mehr oder weniger ausführlich beantwortet wurde, werden reflexartig die eigenen bettelbriefe mit gesamthistorie und teils einkopierten texten gepostet und immer die gleichen fragen gestellt (spitzenreiter: was kommt nun)
und: nachdem gerade in den ersten meldungen die meisten auf dicke hosen machen, die kanzleien beschimpft und verhöhnt werden, braucht man nur ein paar monate zu warten und bei den ersten verschärften drohbriefen kommen die vormals coolen weinerlich mit " soll ich doch zahlen", "soll ich anwalt einschalten", "oh gott oh gott wie soll das nur enden" etc etc. DAS regt mich persönlich am meisten auf.
insofern fetten respekt für all die langjährigen hier (ich nenn jetzt mal nur sporadisch die prinzessin, shual, grave, el chupa und viele mehr > sorry für die, die ich vergesse), dass die auch nach der 10.000ten frage mit mehr oder weniger fingerspitzengefühl versuchen, die schäflein bei der stange zu halten.
und wenn mal ne antwort etwas forscher oder ruppige ausfällt, dann ist das oft einem der vorgenannten sachverhalte geschuldet..
gruß
13.01.2012, 08:32
#
8433
el Chupa Cabra
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Nun, Steffen würde das als "lilabuntes Forengesabbel" abtun (womit er teils sogar Recht hat).
Auch wenn Steffen immer wieder versucht die Leute aufzustacheln, dies ganz bewusst, um zu
erreichen sich gegen diesen Abmahnirrsinn zu stellen (mit legalen Mitteln), so erreicht er leider
mit dieser provokanten Art bei den Betroffenen nur unzureichen das Ziel.
Wie dem auch sein, das allgemeine Forenleben ist aber so wie wir es erleben, und es ist in allen
Foren das gleiche Drama - die Leute poltern mit Ihren Problemen durch die verschlossene Türe,
schauen nicht Rechts/Links und die vielen manifestierten Ratschläge werden ignoriert.
Woher dieser Egoismus stammt?
Vieleicht liegt es noch in den Genen unserer Rasse, als wir uns noch gegen Säbelzahntiger zur Wehr
setzen mussten, oder erst mal dem Höhlenbären den Platz streitig machen mussten.
(Ersetzt Säbelzahntiger durch Abmahn-RA und Höhlenbären durch RI, dann wird ein Schuh draus).
Danke "kirchi" für die Nennung, aber mir gebührt in keinster Weise hier eine Anerkennung, ich habe
wenig dazu beigetragen die elementaren Grundlagen zu erstellen!
Hier gebührt den wenigen echten Kämpfern die Ehre genannt zu werden, auch wenn einige sich über
die Zeit dieses Abmahn-Schwachsinns auseinander gelebt haben.
- Steffen, der für die nötige Transparenz gesorgt hat und auch namhafte Mitstreiter gewinnen konnte
- Shual, für seinen unermüdlichen Arbeitswillen und das Zusammentragen von Informationen, sowie das
erklären für den Unerfahrenen
- die vielen Anderen, fachlich Kompetenten, deren Auflistung diesen Beitrag sprengen würde
- die RAs die sich hier einbringen (bitte unterlasst auch mal das ständige vorbringen der Eigennützigkeit,
es heisst Leben und Leben lassen - die RAs die hier helfen haben die Gesetze NICHT gemacht!)
Den Neuankömmlingen möchte ich DRINGEN ans Herz legen:
- Lesen
- Verstehen
- noch mal Lesen
- Umsetzten
- und wenn dann noch fragen sind kann man immer noch einen Betrag eröffnen
- ständig sich auf den Laufenden halten
Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied, jeder muss für das was er tut ganz alleine Grade stehen!
Und aus meiner eignen Erfahrung weiss ich:
Wenn Du willst das was gemacht wird,
MACH ES SELBER.
13.01.2012, 10:00
#
8434
elasigi
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt;.
** hier ist wahrscheinlich "[I
den Täter als Streithelfer verkünden[/I]" gemeint.
Wie ist das wirklich mit dem Täter, jeder schreibt was anders.?
in 3 Urteilen , Frankfurt, Berlin und Oma_urteil in München, wurden die Täter nicht veurteilt,
13.01.2012, 11:05
#
8435
brannon
Registriert seit: 28.06.2011
Beiträge: 23
Na dann steht wohl der "Gewinner" der Verlosung fest was.
Das wird dann jetzt aber interessant wenn die ersten Schreiben bei uns hier eintreffen. Eine neue Terrorwelle ist also zu erwarten.
Was freu ich mich (nicht)
13.01.2012, 11:11
#
8436
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von brannon
Na dann steht wohl der "Gewinner" der Verlosung fest was.
wird sich erst zeigen müssen ob Gewinner o. Verlierer.
Im übrigen war das keine Verlosung sondern Versteigerung.
13.01.2012, 11:27
#
8437
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von elasigi
Oma_urteil in München, wurden die Täter nicht veurteilt,
wie kommst Du jetzt darauf?
lt. Oma-Urteil-München nahm das AG an, dass die "bettlägerige" beklagte Oma auch die Täterin sein muss und "verurteilte" sie zur Zahlung von 651,80 zzgl. Zinsen.
13.01.2012, 12:07
#
8438
elasigi
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
wie kommst Du jetzt darauf?
lt. Oma-Urteil-München nahm das AG an, dass die "bettlägerige" beklagte Oma auch die Täterin sein muss und "verurteilte" sie zur Zahlung von 651,80 zzgl. Zinsen.
war die Täterin oder Störerin?
In den anderen urteilen wurden die Täter und STÖRER doch nicht verurteilt.
die 651,80 waren das RA Kosten und Entschädigung für RI oder nur RA-Kosten?
Was mich in dem Urteil wundert, dass der Richter nicht ein Gutachten eintreiben wollte,
13.01.2012, 12:19
#
8439
watt_ihr_volt
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von elasigi
war die Täterin oder Störerin?
*seufz* vorrangig war sie "bettlägerig" steht so zumindest in den Medien
13.01.2012, 13:19
#
8440
elasigi
Registriert seit: 28.04.2010
Beiträge: 174
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt
*seufz* vorrangig war sie "bettlägerig" steht so zumindest in den Medien
statt seufz schreiben, hättest du Täterin oder Störerin vllt beide geschrieben und die Sache wäre beendet.Die Wörter sind ein bißchen länger, fast keine Zeitverschwendung.
Kann man in diesem Forum nicht eine Antwort erhalten ohne seufzen, usw.
ich könnte auch seufzen wenn die Antworten nicht korrekt sind., aber ich tue es nicht , weil ich keinen erniedigen will. So habe ich dein seufz verstanden. Für dich ist vllt alles verständlich aber muss man auch an die User denken , die probleme mit den begriffen und §§ haben.
Wenn das Forum nur für Hoch-begabte ,- Gelernte geeignet ist, man sollte das direkt sagen, und der unGeeigneten gleich in Psychischgestörten-Themen schreiben lassen.