Ist das eine Empfehlung zu Vodaphone zu wechseln, um Filesharing zu betreiben oder lese ich zuviel zwischen der ersten und der letzten Zeile?
06.07.2011, 18:10
#
7502
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
Ich spreche keine Empfehlungen aus Filesharing zu betreiben, weder legales, noch illegales. Beim legalen FS ist die Gefahr viel zu hoch, irrtümlich eine Abmahnung zu erhalten (außer man ist bei Vodafone); beim illegalen FS von urheberrechtlich geschützten Werkstücken nicht, weil es illegal ist und Urheberrechte verletzt werden.
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06.07.2011, 19:00
#
7503
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Damit wir uns verstehen ...
Mir geht es darum, dass die Daten - insofern beim ISP vorhanden - nicht missbraucht werden in Fällen, wo
a) die Ermittlung an sich fehlerhaft ist
b) der Zweck, Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, hinter dem Zweck der Profitmaximierung zurücksteht.
Deswegen bin ich dafür, von den Providern mehr Verantwortung zu verlangen entweder mit ihren Kunden gegen die "schwarzen Schafe" der Abmahnindustrie (sind das nicht alle?) oder mit der Kreativindustrie, um bessere legale Angebote zu bieten, flankiert von mir aus durch ein "Mehrstufenmodell" zur seriösen Ermittlung von Wiederholungstätern.
An einem Tag wie heute werde ich wieder daran erinnert, wie rückständig die Entwicklung in Deutschland ist. Durch die internationale Presse verbreitet sich die Nachricht wie ein Lauffeuer, dass Lady Gagas offizielles Youtube-Kanal versehentlich wegen einer Fernsehshow für einige Stunden gesperrt wurde. Auch Spiegel-Online bringt die Meldung ohne zu erwähnen, dass in Deutschland das Kanal scheinbar dauerhaft durch die GEMA gesperrt ist. Soviel zum Verhältnis "Kreative" und "Verwerter".
06.07.2011, 19:21
#
7504
Miaau
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Das ist ja des Dilemma der Deutschen!
Auf alles wollen die sogenannten Rechteverwerter Ihren Obolus - Hauptsache es wird gezahlt -
für einen nutzen ??? für was für einen. Die waren Künstler und Urheber gehen meistens leer aus aber
dieser Zwischenhandel verdienst sich Dumm und Dämlich und vor lauter Habgier.
Es war ja nur eine Frage der Zeit bis dieser Abmahn-Ballon einen deutlichen Riss bekommt, und ich hoffe
das da gewaltig Luft raus kommt, so das auch die "Durchwink-Gerichte" langsam anfangen das ganze
System zu hinterfragen.
Filesharing war für mich bis zu der Hoppelabmahnung ein Fremdwort und diese Software ist auch nicht
bei mir Implementiert aber wie auch immer auch ich wurde abgeklatscht!
Sei wie es nun ist - gut ist es in jedem Fall das sich die jetzt untereinander, ich hoffe, zerfleischen!
Möge das aber nicht geschehen das das ganze unter den Teppich gekehrt wird und in den Untiefen des
vergessenes versinkt!
...In den Entscheidungsgründen verweist das Gericht darauf, dass dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass die Guardaley Ltd “unzuverlässige Recherchedienstleistungen” erbringt. So der Originalwortlaut der gerichtlichen Entscheidung!..
lt. Ra Feil liegt ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.05.2011 (Az.: 16 U 55/11)
vor!
Kann leider unter den AZ nichts finden
Wie zuverlässig sind dann die anderen Logger-Buden
06.07.2011, 22:00
#
7506
wahn
Registriert seit: 13.11.2009
Ort: hier
Beiträge: 535
Zitat:
Zitat von Miaau
...
Wie zuverlässig sind dann die anderen Logger-Buden...
Tja fangen wir einfach mal bei der Methode der korrekten Datenabfrage, Datenübermittlung und der Datenüberprüfung an.
Weiterhin könnte man noch den Ausgabedatensatz für den Auskunftsbeschluss an die Gerichte mal genauer unter die Lupe nehmen.
Und zum Schluss, was ist denn nun zu erst da, die geloggte IP oder der "Auftrag" des Rechteinhabers? (oder doch Selbstbeauftragung?)
der Wahn
P.S: @RA_Dury
Danke für Ihre ausweichende Antwort. Mehr war wohl nicht drin!
Aber immerhin, Sie haben geantwortet.
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Spart Euch das Geld für dubiose Forderungen!
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06.07.2011, 22:24
#
7507
Miaau
Registriert seit: 23.02.2011
Ort: Überall im Lande!
Beiträge: 709
@Wahn
...denn nun zu erst da.. die Henne oder das Ei ????
ich sehe es so, digital = 1 oder 0
Analoge Fälschungen gab es aber das waren Künstler wenn sie exakt kopieren oder
verändern konnten.
Digitale Fälschungen hingegen sind heute eigentlich keine Kunst mehr!
angefangen bei der Retusche eine Fotos und dem verändern von Texten und Sachverhalten
Und paar Daten sammeln über zb. ip-address-lookup-v4
und jede 20sigte abgreifen ! soviel korrekten Datenabfrage-
Ja ich weiß ist nicht rechtens aber was wenn ich es nicht beweisen kann
und der Beschluss durch gewunken worden ist dann -SRS-!
06.07.2011, 22:39
#
7508
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
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Beiträge: 254
Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 03.05.2011 (Az.: 16 U 55/11) wurde vom Gericht nicht veröffentlicht.
Es lässt sich aber beim LG Berlin anfordern. Das Az. war ja schon durch die Recherchen von "Baxter" am Wochenende bekannt, es stand auf der Widersspruchsschrift. Das Datum stand in der dazugehörigen "Complaint", also dem Schriftsatz Nr. 55 im Rahmen der US-Sammelklage.
Interessierte können also eine Abschrift beim LG Berlin anfordern.
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Wie abwegig ist der Gedanke, dass man Guardaley absichtlich eine Falle gestellt hat? Dass dieses sogenannte "Testscreening im Auftrag einer externen Firma" ein wohlpräpariertes offenes Messer war? Wenn das keine rein zufällige Kollision zweier Loggerbuden war? Schoss gerade durch meine Gehirnwindungen, als mir das ominöse Testscreening mal wieder nicht aus dem Kopf ging.
07.07.2011, 00:05
#
7511
RA_Dury
Registriert seit: 19.04.2010
Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
ja, muss O heißen, nicht U, das kommt davon, wenn man Copy & Paste nutzt
07.07.2011, 00:26
#
7512
Hadron
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Ok, noch ein wenig rotiert, jetzt macht's Sinn. Der Testscreening-Auftraggeber war mir noch unklar, aber liegt der nicht eigentlich auf der Hand? Es sei denn, mein Wahnsystem ist bereits in sich geschlossen. Dann soll ja alles möglich sein. Jetzt bin ich jedenfalls zufrieden, die Kunden von Guardaley sind's wahrscheinlich nicht.
07.07.2011, 00:43
#
7513
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Hadron
Ok, noch ein wenig rotiert, jetzt macht's Sinn.
Es macht wenig Sinn. Auch in Akten der der Kanzlei HmHm.. finden sich IP-Adressen, die die Firma HmHm.. geloggt hat und die man der anderen Firma HmHm.. zuzuordnen hat.
Es ist natürlich denkbar das (wie im Samplerabmahngeschäft ja üblich) sich mehrere Loggerbuden um einen Titel bewerben, aber dann (anders als bei den Samplern) eben nur einer den Zuschlag bekommt.
wenn man nur als stiller Mitleser das Abmahnwesen verfolgt, fallen aktuell zwei Dinge auf. Auf der einen Seite stehen Anwälte, die mit einer fehlerfreien Software zigfach unschuldige Bürger abmahnen und abzocken und auf der anderen Seite die fehlerfreien eigenen Saubermänner-Anwälte.
Das es besser geht, zeigt aber hier das aus meiner Sicht beste Forum. Da haben wir auf der einen Seite Herrn RA Dury, der hier als “Forenanwalt“ ohne Rechnungen zu stellen, bereitwillig den Foren-Usern auf Fragen Antworten erteilt, bis hin bei der Abfassung der mod. UE hilft, zum Spenden animiert und sich nicht zu fein ist selbst zu spenden, zu konkreten Gegenmaßnahmen aufruft wie zB neg. Feststellung und transparent seine Klagefälle und Preise (130€) nennt. Auf der anderen Seite Herrn Wachs, der andauernd mit belanglosen Werbe Beiträgen glänzt, auf keinerlei Frage eine konkrete Antwort geben kann, noch keinen müden Cent gespendet hat, aber schon mal gern gegenüber seinen Kollegen ausholt. Kritik wie bei @wachsopfer2009 letzte Woche verschwindet. Ergebnisse von Wachs? Keine oder zumindest kennt keiner welche, außer eine Vielzahl von Videos und Fernsehauftritte à la des Kölners 11Tonner (11.ooo Mandanten) und Medienprinz sowie mögliche “Gehirnwäsche“ bei seinem Triple-Page-Zögling.
Da drängt sich bei mir jetzt die Frage auf, die wahrscheinlich hier nur zwei Rechtsexperten beantworten können, Herr RADury und Shual. Dabei habe ich keine richtige Ahnung vom Juristenallerlei, aber sind denn die “wilden“ und “rüden“ Zeiten nicht vorbei, wo mann dem Rundumsorglospaket “nachhechlert“ und den Mammon “einschefflert“, für eine mod. UE, die wahrscheinlich noch von hier stammt. Wird es dann aber konkret, ist Schicht im Schacht. Bestes Beispiel, das hier bei der Spendenaktion fähige Anwälte mit Netzwelt zusammenarbeiten und bis zum BGH ziehen.
Also, was ich mitbekommen habe, ist, das man Gesetze wie Kautschuk ziehen kann.
Frage an die beiden und einzigen Foren Rechtsexperten hier, Herr RA Dury + Shual:
Wenn man davon ausgeht, das Ex-Bundesjustize Zypries damals den Abmahnmissbrauch mit der Einführung des § 97a II UrhG mit verhindern wollte, sollte die 100 Euro Deckelung auch nicht nur Argumentation gegen die Abmahnanwälte sein, sondern gleichzeitig die eigene Höchstgrenze für die Herren Abmahnungserhalter bzw. Zweifachabzocker von den Opfern des Abmahnunsinnes? Denn es ist nur die Rede davon, das der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt wird.
Die Zeiten, wo man mit einer mod. UE 500€ und höher verdient, müssen vorbei sein und auch hier die 100 Euro Deckelung in den eigenen Reihen greifen. Bei Herrn RA Dury geht es doch auch in die richtige Richtuing!
Was dem eine recht ist, ist dem anderen billig.
Falls es Quatsch ist, bitte löschen oder verschieben!
Greets kahli10
07.07.2011, 01:09
#
7515
Hadron
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von Shual
Es macht wenig Sinn.
Danke für die Bremsung. Lassen wir es besser bei "handelsübliche Kollision zweier Loggerbuden bei der Arbeit." - Ipoque protokolliert im übrigen vorbildlich, das muss man ihnen lassen (Powerpoint-Präsentation).
07.07.2011, 01:21
#
7516
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@Hadron:
Am wenigsten hatte es mit "Testscreening" im Sinne von John Travolta ... oder vielleicht doch:
Zitat:
Es hat sehr viel Spaß gemacht! Ich durfte singen und tanzen und habe es sehr geliebt, diese Fettprothesen zu tragen, die mich in eine dicke Frau verwandelt haben. ... Die mehr als 300 Zuschauer in einem Testscreening haben mich nicht erkannt! Und genau das wollte ich - das Publikum hereinlegen. Interview - DigitalVD
07.07.2011, 01:51
#
7517
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Hadron
Danke für die Bremsung. Lassen wir es besser bei "handelsübliche Kollision zweier Loggerbuden bei der Arbeit." - Ipoque protokolliert im übrigen vorbildlich, das muss man ihnen lassen (Powerpoint-Präsentation).
Nein ... nein...
Ich halte das eine genauso für rechtswidrig wie das andere.
Nach der eigen Lesart hat sich auch die andere Firma strafbar im Sinne des § 106 Uhrg gemacht, denn schon der Versuch ist strafbar. Besonders wenn man bedenkt, dass hier nicht etwa ein "gewerblicher Umfang" im Raum steht, sondern die offensichtliche Absicht sich ....
aber wir wollen das jetzt nicht vertiefen. Ein anderes Mal.
Keine Pflicht zur sofortigen Unterlassung bei unkonkreter Abmahnung
Landgericht München, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 7 O 172/11
Leitsatz:
Der Abgemahnte hat einen Anspruch darauf, dass ihm der Verletzungsvorwurf in der Abmahnung konkret genannt wird. Die pauschale Behauptung eines Verstoßes führt dazu, dass der Abgemahnte die Schlüssigkeit der Abmahnung rügen kann und nicht zur sofortigen Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet ist. (...)
Wenn man davon ausgeht, das Ex-Bundesjustize Zypries damals den Abmahnmissbrauch mit der Einführung des § 97a II UrhG mit verhindern wollte, sollte die 100 Euro Deckelung auch nicht nur Argumentation gegen die Abmahnanwälte sein, sondern gleichzeitig die eigene Höchstgrenze für die Herren Abmahnungserhalter bzw. Zweifachabzocker von den Opfern des Abmahnunsinnes? Denn es ist nur die Rede davon, das der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt wird.
Als Maßstab kann das schon dienen, eine Verpflichtung lässt sich aus §97a Abs.2 UrhG aber nicht ableiten. M.E. sollte ein Mandant, der einen Anwalt zur Abwehr / Bearbeitung der Sache beauftragt, nicht nur darauf bestehen, einen Pauschalpreis zu zahlen, sonder nauch darauf bestehen, nicht lediglich mit einer mod. UE abgefertigt zu werden. Die pauschale anwaltliche Vergütung sollte die komplette außergerichtliche Tätigkeit umfassen, d.h der Anwalt sollte für Rückfragen zur Verfügung stehen, seine Mandannten über neue Entwicklungen (z.B. OLG Köln bzgl. Waldorf, oder Guardaley / BB Komplex) informieren und die Posteingänge kommentiert an den Mandanten weiterleiten und ggf. auch noch mal den Abmahnkanzlei ein paar Argumente gegen den Abmahnwahn um die Ohren hauen.
Wenn ich sehe, dass ein gewisser Herr S. die Leute mit Forderungen i.H.v. 1.500 € abzockt und die Anwaltskammer zuschaut, kommt mir die Galle hoch.
Wir selbst haben auch schon Anrufe von einem Kollegen auf der Abwehrseite erhalten, und wurde gebeten, unsere kostenlose mod. UE down zu nehmen, weil ja dann viel weniger Leute zum Anwalt gingen. Seltsame Weltanschauung! Wer es sich selbst zutraut und sich eingelesen hat und mit den Konsequenzen leben kann, soll es doch selbst in die Hand nehmen. Diejenigen, die Hilfe möchten, können sich an einen kompetenten Anwalt wenden, der die komplette außergerichtle Vertretung (3 Jahre + X) für einen geringen Betrag von ca. 100 - 250 € übernimmt. Das ist ein fairer Betrag für diesen langen Zeitraum, auch wenn die Abtrünnigen etwas anderes behaupten und meinen, ich und andere Anwälte, stünden auf einer Stufe mit den Abmahnkanzleien.
Das mag bei einzelnen der Fall sein, so z.B. bei demjenigen, der mich bat die mod. UE aus dem Netz zu nehmen, aber die Regel ist es hoffentlich nicht.
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07.07.2011, 10:04
#
7520
Madman
Registriert seit: 13.06.2011
Beiträge: 88
Ja, es gibt auf der Gegenseite auch genug RA die gern eine schnellen Euro machen wollen. Jeder Einzelfall muss, wenn man entsprechende Webseiten liest, zwingend anwaltlich vertreten werden. Natürlich kostenpflichtig. Die sind auch nicht viel besser als die Abmahner.