| | # 721 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat: Zitat:
Eine Pauschalisierung der angeblich fehlenden Chancen vor Gericht von p2p-Abgemahnten als Begründung für eine generelle Ablehnung von Prozeßkostenhilfe in diesen Fällen zu verwenden, wäre nichts Anderes als die Anwendung eines Vorurteils zur Entscheidungsfindung und so etwas müßte ich als eine Form von Befangenheit interpretieren - zu prüfen wären in entsprechenden Fällen, falls solche Vorurteile seitens eines Richters geäußert würden, z.B. Umstände in Hinblick auf z.B. §§ 22, 23 und 24 StPO, § 41 ZPO. Mir fällt dzbgl. noch einiges Andere ein, aber das gegebenenfalls an anderer Stelle. | ||
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| | # 723 | ||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
Zitat:
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| | # 724 | |
| Registriert seit: 03.09.2009 Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
| Zitat:
oder irre ich mich da?? Denn dann müßten doch die Vollmachten der RI`s schon da vorliegen und nicht erst 3 Wochen NACH meinem vermeindlichen Logdatum an dem sie mich erwischt haben wollen. Das weiß ich weil ich von meinem Bruder schon mal gebrannte CD´s bekommen hatte mit updates für ein Spiel die ich brauchte und da waren welche nicht komplett/fehlerhaft. euer Wortspiel " Loggi Logster und die Loggerbuben" find ich cool *grinsbreit* das passt so schön und hört sich so schön an wie bei Mecki _Messer an LOL
__________________ XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht, XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten. und nu -> abwarten was kommt........UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief... | |
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| | # 725 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| hi Ansgar, vieleicht hilft Dir das hier weiter Daniel Finger oder bei Wiki EDonkey Daniel Finger haste sicher schon mal gelesen |
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| | # 726 |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Also, es gibt im edonkey Netzwerk Vorschau Funktionen, die funktionieren aber nicht bei gepackten Dateien und sie funktionieren auch nur, wenn man schon einen Teil der Datei geladen hat. Wobei ich aber nochmal hinzufügen möchte, dass dies absolut unerheblich ist, es ist egal ob Teil der Datei, oder gesamte Datei. Beides stellt eine illegale Handlung dar, solange man nicht am kompletten Werk Rechte hat (also z.B. Videos oder einzelne Musikstücke). Bei Samplern oder Top100 Zusammenstellungen ist dies aber definitv nicht der Fall. Bei Top100 schon mal überhaupt nicht und bei Samplern wären es dann höchstens Firmen wie BMG oder ähnlich, die die Dinger halt auf den Markt schmeissen, aber der RI an einem einzelnen Song handelt definitiv illegal. Ausserdem wird Loggi Loggster auch nicht direkt in den Netzwerken nach Dateien suchen. Die grasen einfach die Seiten mit den grossen Linksammlungen ab (goldesel, etc) weil sich die lohnen. Links die dort angegeben sind werden halt wesentlich häufiger angeklickt, als irgendwelche files, die man per Suche findet. Aber wie gesagt, es doch im Prinzip vollkommen egal, wie deren Vorgehen ist. Um etwas nachzuweisen müssen sie sich illegal Beweise beschaffen, anders gehts nicht. Gruß rper |
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| | # 727 | |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Zitat:
Bitte anklicken und lesen: http://www.netzwelt.de/news/80498-fi...ng-update.html
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht | |
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| | # 729 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Bei einem einfach gepackten Archiv kommt es darauf an, wie das Archiv gepackt wurde. In einigen Fällen kann man den Inhalt des Archivs sehr wohl sehen. Das funktioniert z.B. auch mit dem bekannten PlugIn für eMule. Allerdings muss dazu mindestens der erste Chunk vollständig geladen sein. Ist das Archiv doppelt gepackt oder versiegelt, funktioniert das o.g. schon mal gar nicht. Die Datei muss hier vollständig und fehlerfrei geladen werden. Und hier zweifle ich bereits an, dass ein Logger die Datei wirklich "beweissichernd" vollständig geladen hat. Gerade wenn es Videos oder Archive mit über 150Mbyte sind, zweifle ich definitv an, dass der Logger das File mit einem No-Upload überhaupt in einem vertretbaren Zeitraum geladen hat. So leicht lässt sich nämlich z.B. beim eMule das Creditsystem nicht austricksen. An diesem Punkt unterstelle ich den Loggern: Sie lügen. - Entweder haben sie das File selbst geuploaded, damit der sog. "beweissichernde" Download überhaupt in vertretbarer Zeit möglich war. - Oder sie haben sich den Hash und den Dateiinhalt einfach aus irgendeiner esel-Seite geholt, ohne überhaupt den Dateiinhalt zum Abmahnzeitpunkt zu kennen. Zitat:
Die Kunst besteht darin, genau dass dem Abmahner/Logger zu belegen. Und dazu ist nicht nur ne Menge an Hintergrundwissen notwendig, sondern auch ne ordentliche "technische Ausrüstung" erforderlich. Machbar ist das aber, zumindest so weit, dass der Abmahner+Anwalt sofort die Reißleine ziehen, und einem keine Post mehr schicken. -CityLight- | ||
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| | # 730 | |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Es muss doch mir erstmal bewiesen werden, dass ich das Musikstück verbreitet habe. Dieser Beweis ist doch überhaupt nicht gegeben. Es gibt einen "Beweis" dass ich die "Sampler.rar" im Upload hatte, aber wo ist denn der Beweis, dass da überhaupt Musik drin steckte? Oder gibts da sowas wie einen Anscheinsbeweis nur wegen des Namens der Datei? Gruß rper | |
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| | # 731 | ||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Unabhängig davon aber zwei Möglichkeiten, die ich nicht als unwahrscheinlich ansehe: Zitat:
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| | # 732 | ||
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 46
| Zitat:
Zitat:
1. Weis ich was ich suche bzw. bereitstelle. 2. Müssen die Leute erstmal von mir laden 3.Mir kann keiner Deswegen an die Karre, da ich ja VerTreter des Urhebers bin d.h. es wird ja kein anderer Anwalt merken das ich die Daten bereitstelle, da ich ja VerTreter bin. Und wenn, man kennt sich ja. Strafbar wirds nur beim Upload von Pornos, aber siehe Punkt 3 Ich meine jeder muss sich darüber im klaren sein, das nicht alle Anwälte 100% legal handeln und erst recht nicht in solch einer Branche bei solch einer Gewinnspanne. Nichtmal unsere bekanntestes Dickerchen "Der Altkanzler" war davor gefeit. Ansonsten heißt es Infos sammeln und abwarten, bis der Postbote oder ein entscheiderner Durchbruch kommt. z.B. das ein WLan nicht sicherer ist als eine S-Klasse unserer Gesundheitsministerin. | ||
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| | # 733 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Wen meinst du damit ? Wer da was wie interpretiert ist doch völlig egal. Es läuft wohl eher darauf hinaus, dass der "gewinnt", der am überzeugensden auf den Richter eingequatscht hat, sofern es solche Fälle überhaupt geben wird. Fakt ist, wenn der Logger den "Ertappten" zu einem sog. beweissicheren direkten Upload "verleiten" will, ohne dabei selbst zu uploaden, muss er zumindest beim eMule das Creditsystem manipulieren und sich den User-Hash der Gegenstelle "besorgen". Da wirds schon mal interessant. Aber um das abzuschließen, dieses technische Geplänkel hilft den meisten Abgemahnten hier im Forum nicht weiter. PS: Es soll ja sogar Logger-Buden geben, die auf gleicher Adresse auch noch nen FTP-Server betreiben, wo der sog. Passwort-Zugang ohne große Anstrengungen machbar ist. :biglol::biglol: Da muss wohl ein "externer Kunde?? Nee, Nee, Sachen gibts, die glaubt man Anfangs gar nicht. :bloederp: -CityLight- | |
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| | # 734 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Die Entwickler des Creditsystems z.B. Eben. Auf das rein Technische sollte man sich erstmal nicht allzu sehr festlegen. | |
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| | # 735 | |||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
<< [**/***/2009 01:42:21] DROP malformed TCP packet from Internet, proto:TCP, len:44, ip/port:4.79.142.206:41280 -> xxx.xxx.xxx.xxx:4661, flags: , seq:754889819 ack:0, win:8192, tcplen:0 >> Zitat:
Zitat:
Es sein denn man "erwischt/scannt" mal einen Server/Client von denen. :biglol:"Gegenläufig" verwenden könnte man das ohnehin nicht; bleibt nur die Erkenntnis, dass die ganze "beweissichere" Loggerei nur eine einzige Makulatur ist. Ok, hast recht, beenden wir das Technische. -CityLight- | |||
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| | # 736 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Bekanntlich hatte ich zwei Anfragen an die Telekom bezüglich Herausgabe meiner Daten gestellt und noch andere Dinge nachgefragt. 1. Anfang August in relativ normaler Form an den Datenschutzbeauftragen der Telekom - Keine Reaktion 2. Am 1. September in etwas verschärfter Form an den Kundenservice in der ich mir eine Standardantwort verbeten habe - 2 Wochen später kam heute dieses armselige Schreiben: Zitat:
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| | # 737 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Da bleibt dir nur noch das BDSG-Schreiben von @Steffen aus der Dreipage. Dazu brauchst du aber das Az. Schicke es doch einfach an deine beiden "Lieblinge". Du glaubst gar nicht was da für unwirre dämliche Antworten kommen. Irgendwie stiften "diese Dinger" maximale Verwirrung. ![]() -CityLight- -----Doppelpost zusammengeführt am 14.9.2009 um 23:18:11----- @Frank2009 Irgendwie ist dein Posting gerade ins Nirwana entfleucht. Habs aber noch gelesen. -CityLight- |
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| | # 738 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Ich habs gelöscht. Der Traum erschien mir dann doch etwas zu progressiv. Man sollte nicht ungeduldig sein - mehr wollte ich damit nicht ausdrücken. Was bei Linkservern geht, sollte auch in anderen Bereichen möglich sein (de.indymedia.org | Warezseiten offline - Server.lu sperrt). |
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abwarten was kommt........
:biglol:
