| | # 7363 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Im Übrigen sehr ... erstaunliche ... Wertschröpfung... | |
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| | # 7367 | |
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Zitat:
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| | # 7368 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Filesharing-Abmahnung: Streitwert weiter unter Druck Zitat:
OLG Frankfurt a.M.: 2.500,00 EUR Streitwert für den Upload einer Musikdatei in einem Filesharing-Netzwerk und AG Düsseldorf: Bei Filesharing von einer Musikdatei liegt der Streitwert nur bei 2.500,00 EUR
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| | # 7373 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Wohlgemerkt: Gegen einen Anschlußinhaber der die Tathandlung seines Sohnes zugegeben hat. - von Rechtskräftig lese ich mal nix - ob man den Sohn nun drankriegen will les ich nix Aber ... ich finde den Wert der Nümann-Abmahnung mit 229,30€ weiterhin für zu hoch angesetzt. Aber ... Taube auf dem Dach ... Spatz in der Hand. Schaun wir aber erst mal. Es steht ja ein Verfahren am Landgericht in Düsseldorf an. Sollte das Landgericht einer derartigen Kostenfolge (Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 77 %, der Beklagte 23 %.) folgen.... hängt natürlich auch davon ab, ob man die Beklagte als Täterin oder auch Störerin qualifiziert. An dem Schadensersatz 300,00€ gibts wohl nicht zu rütteln. PS: Nein... es gibt nichts Neues vom Landgericht Düsseldorf. Es kann mal wieder Winter werden....
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| | # 7374 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Ich halte dieses Dingen hier jedenfalls für ziemlich praxisfern, und in vielen Punkten angreifbar. Das Urteil enthält erkennbar die Argumentation der Abmahner, da sollte man mE mal ganz kräftig rütteln.... |
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| | # 7375 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Was sollte ich mich aber anlügen und behaupten, dass an der verfestigten Meinung am LG Düsseldorf dazu zu rütteln sei? ![]() Man kann/wird/soll argementieren. Aber man wirds nicht schaffen. Allerdings fehlt es doch auch in diesem Rechtsstreit wie so oft an der Tatsache einer tatsächlichen Täterschaft der beklagten Person. Insofern müßte man sich damit zufrieden geben, wenn die Person dann auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wird. Egal ob 2,35€ oder 300,00€.
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| | # 7376 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Deshalb hatte mich dein Kommentar ja ein wenig verwundert. Ist aber okay soweit. Zitat:
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| | # 7377 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Die Schätzung nach § 287 ZPO ist nicht nur jeweiliges Ermessen, sondern im Spezialfall auch ausreichend begründet. Darüber kann man streiten, aber man muß auch mal eine ausreichende Begründung akzeptieren. Würde da nur "nichts bis Müll" stehen wärs anders.
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| | # 7378 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Diejenigen unter euch, die ein langes Gedächtnis haben oder an die Zusammenhänge beim Entstehen des Abmahnwahns interessiert sind, werden sich an die britische Kanzlei Davenport Lyons erinnern. Zwei dort tätige Anwälte, Gore und Miller, waren dafür verantwortlich, das Modell aus Deutschland zu importieren. Später wurde das Modell von der Kanzlei ACS-Law übernommen, bis es in diesem Frühjahr nach weiteren bereits dokumentierten Entwicklungen implodierte. Nach jahrelangen Beschwerden an und Ermittlungen von der Aufsichtsbehörde für Anwälte (SRA) wurden vor kurzem vor einem Tribunal die Vorwürfen gegen Gore und Miller für bewiesen erklärt. Es waren sechs Verstöße gegen die Berufsregeln: 1. ihre Unabhängigkeit als Rechtsanwälte kompromittieren zu lassen 2. nicht für die besten Interessen ihrer Mandanten zu agieren 3. durch ihre Aktionen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihnen und in ihrem Berufstand zu riskieren 4. Erfolgshonorare in unzulässiger Weise zu vereinbaren 5. bei einem Interessenkonflikt mit ihren Mandanten oder einem ernsthaften Risiko davon zu agieren 6. ihre Stellung als Rechtsanwälte zu nutzen, um die Empfänger von Abmahnungen unfairerweise auszunutzen, um Vorteil für sich bzw. für ihre Mandanten zu erzielen Quelle: Solicitors Journal - Tribunal finds Davenport Lyons partners in breach of conduct rules. (Der Link funktioniert bei mir nicht in Firefox, sondern nur in einem anderen Browser!?) Gibt es ähnliche Regeln für deutsche Anwälte (z.B. BRAO § 43a) und wenn nicht, warum nicht? Natürlich ist die Frage rhetorisch und die Antworten sind mir halbwegs bekannt. Dennoch finde ich es sinnvoll, sie immer wieder zu stellen. |
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| | # 7379 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Das Thema interessiert schon... je nach Kammer und Gerichtsort. | |
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| | # 7380 |
| Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
| Aus Erfahrung weiss ich das es die Kammer in München einen feuchten Pups interessiert ob deren RAs sich daneben benhemen, oder sogar wegen Betrugs Vorbetraft sind! Selbst eine Anzeige gegen einen solchen RA bei der dortigen Staatsanwaltschaft bringt - RICHTIG - die Einstellung des Verfahrens mangels öffenltichen Interesses (Alles nur Krähen die der Anderen nicht die Butter vom Brot nehmen will) |
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