Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 19.06.2011, 16:27   # 7361
TheSaint123
 
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Irgendwann darf man sicher gar nichts mehr im Internet machen ohne Angst zu haben, Abmahnungen zu bekommen.
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Alt 20.06.2011, 09:26   # 7362
kirchi
 
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Beiträge: 761
hi
gemäß abmahnung-blog mahnt der (wohl neue) abmahner plegge, gebauer und löhr ne joe cocker konzert-dvd ab.

bin selbst nicht betroffener, mir gehts nur ums grundsätzliche:

gemäß amazon erschien diese dvd im november 2005.

da es sich hier ja um ein "filmwerk" handelt: damit wäre doch auf grund des längst überschrittenen 6-monats-zeitraums ab Veröffentlichung (Nov. 2005) ein gewerblicher Ausmaß von vorn herein ausgeschlossen und die ip´s hätten nie mit beschluss zu klarnamen werden können.

Insofern könnten hier doch die Abgemahnten dem Auskunftsbeschluss widersprechen??

Gruß
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Alt 20.06.2011, 13:14   # 7363
Shual
 
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Zitat:
Zitat von kirchi Beitrag anzeigen
Insofern könnten hier doch die Abgemahnten dem Auskunftsbeschluss widersprechen??
So schauts aus.

Im Übrigen sehr ... erstaunliche ... Wertschröpfung...
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Alt 20.06.2011, 14:58   # 7364
Sebi84
 
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Beiträge: 10
Abmahnung wegen Filesharing: "Blanko"-Auskunftsbeschluss des LG Köln?
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Alt 20.06.2011, 15:10   # 7365
M007
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Mich würde das nicht mal verwundern, wenn das ganze gar kein Richter zu Gesicht bekommt
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Alt 20.06.2011, 15:11   # 7366
ungerecht
 
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Sieht mal wieder einmal inwieweit die Landgerichte alles durchwinken ohne sich mit dem vorliegenden Fall auch nur annähernd zu beschäftigen.

Die aktuelle Verwertungsphase(6 Monate) ist hier wohl mehr als übertroffen.Man kann denjenigen die eine Abmahnung hinsichtlich dieser DVD bekommen haben nur raten den Forderungen zu wiedersprechen.1800 Euround die Abzocke geht weiter.....
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Alt 21.06.2011, 12:55   # 7367
M007
Frauenbeauftragter
 
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Zitat:
Speicherung von Telekommunikations-Verbindungen

SPD-Innenminister wollen Vorratsdaten-Comeback

Zwei einflussreiche Bundesländer wollen im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vermitteln: Bei der Innenministerkonferenz werden Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen allerdings eine Lösung präsentieren, die Datenschützern wenig schmecken dürfte.
Weiter lesen in SZ online
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Alt 21.06.2011, 13:49   # 7368
Fuchs & Hase
 
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Filesharing-Abmahnung: Streitwert weiter unter Druck
Zitat:
Im Nachgang der Entscheidung des BGH zum Thema “Filesharing-Abmahnung” (Dazu nur hier), hatte das OLG Frankfurt a.M. (11 O 52/07) als Vorinstanz nochmals zu entscheiden, in welcher Höhe der Abgemahnte die Kosten des gegnerischen Anwalts zu tragen hat. Dabei wurde auf einen Streitwert von 2.500 Euro erkannt.

Nunmehr liegt mit einer aktuellen Entscheidung des AG Düsseldorf (57 C 15740/09) aus dem April 2011 eine der ersten Entscheidungen vor, in denen sich konkret auf das OLG Frankfurt a.M. bezogen wird: Das AG Düsseldorf stellt fest, dass zumindest in den Fällen, in denen eine Tonaufnahme getauscht wird, grundsätzlich von einem Streitwert in Höhe von 2.500 Euro auszugehen sei.
Quelle
Hierzu auch:
OLG Frankfurt a.M.: 2.500,00 EUR Streitwert für den Upload einer Musikdatei in einem Filesharing-Netzwerk
und
AG Düsseldorf: Bei Filesharing von einer Musikdatei liegt der Streitwert nur bei 2.500,00 EUR
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Alt 21.06.2011, 14:09   # 7369
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Ebenso ist folgendes Zitat noch sehr beachtlich:
Zitat:
Eine Kostendeckelung wird mit einem Satz verneint, Schadensersatz bei einem reinen Störer aber ebenso.
Heisst: Wo kein Täter, also nur Störer, nur RA-Kosten aber KEIN Schadensersatz.
(oder hab ich das falsch verstanden?)
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Alt 21.06.2011, 14:41   # 7370
Belfegor
 
Benutzerbild von Belfegor
 
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Beiträge: 288
Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Wo kein Täter, also nur Störer, nur RA-Kosten aber KEIN Schadensersatz.
Genau ! (Fülltext)
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Alt 21.06.2011, 15:14   # 7371
Shual
 
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Oh....

das Nümann - Erfolgsurteil.
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Alt 21.06.2011, 15:16   # 7372
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Ja, geil!
229,30 zzgl Zinsen ist schon ein irrer Erfolg
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Alt 21.06.2011, 15:34   # 7373
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von el Chupa Cabra Beitrag anzeigen
Ja, geil!
229,30 zzgl Zinsen ist schon ein irrer Erfolg
Wohlgemerkt: Gegen einen Anschlußinhaber der die Tathandlung seines Sohnes zugegeben hat.

- von Rechtskräftig lese ich mal nix
- ob man den Sohn nun drankriegen will les ich nix

Aber ... ich finde den Wert der Nümann-Abmahnung mit 229,30€ weiterhin für zu hoch angesetzt. Aber ... Taube auf dem Dach ... Spatz in der Hand.

Schaun wir aber erst mal. Es steht ja ein Verfahren am Landgericht in Düsseldorf an. Sollte das Landgericht einer derartigen Kostenfolge (Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 77 %, der Beklagte 23 %.) folgen.... hängt natürlich auch davon ab, ob man die Beklagte als Täterin oder auch Störerin qualifiziert. An dem Schadensersatz 300,00€ gibts wohl nicht zu rütteln.

PS: Nein... es gibt nichts Neues vom Landgericht Düsseldorf. Es kann mal wieder Winter werden....
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Alt 21.06.2011, 16:31   # 7374
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
..... An dem Schadensersatz 300,00€ gibts wohl nicht zu rütteln....
Für eine one("two")-song-Abmahnung? Das wäre allerdings niederschmetternd.
Ich halte dieses Dingen hier jedenfalls für ziemlich praxisfern, und in vielen Punkten angreifbar. Das Urteil enthält erkennbar die Argumentation der Abmahner, da sollte man mE mal ganz kräftig rütteln....
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Alt 21.06.2011, 17:27   # 7375
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Für eine one("two")-song-Abmahnung? Das wäre allerdings niederschmetternd.
Erstens haben wir doch darüber gerade erst diskutiert. Im Fall am AG Köln habe ich doch einen angemessenen Schadensersatz in Höhe von ca. 2,35€ (oder so) selbst errechnet.

Was sollte ich mich aber anlügen und behaupten, dass an der verfestigten Meinung am LG Düsseldorf dazu zu rütteln sei?

Man kann/wird/soll argementieren. Aber man wirds nicht schaffen.

Allerdings fehlt es doch auch in diesem Rechtsstreit wie so oft an der Tatsache einer tatsächlichen Täterschaft der beklagten Person. Insofern müßte man sich damit zufrieden geben, wenn die Person dann auch nicht zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wird. Egal ob 2,35€ oder 300,00€.
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Alt 21.06.2011, 18:19   # 7376
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Erstens haben wir doch darüber gerade erst diskutiert.....
Deshalb hatte mich dein Kommentar ja ein wenig verwundert.
Ist aber okay soweit.

Zitat:
....Aber man wirds nicht schaffen.
Das ist mir immer noch einer der rätselhaftesten Punkte im ganzen Abmahnwahn. Gibts da ansatzweise ein Erklärung für ("deine Einschätzung"), warum so mancher Richter nicht den Hauch einer realitätsbezogenen Urteilsbegründung erkennen lässt? und auch noch schlüssigen Argumenten nicht ansatzweise zu folgen bereit scheint?
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Alt 21.06.2011, 18:32   # 7377
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Das ist mir immer noch einer der rätselhaftesten Punkte im ganzen Abmahnwahn. Gibts da ansatzweise ein Erklärung für ("deine Einschätzung"), warum so mancher Richter nicht den Hauch einer realitätsbezogenen Urteilsbegründung erkennen lässt? und auch noch schlüssigen Argumenten nicht ansatzweise zu folgen bereit scheint?
Sehe ich nicht so.

Die Schätzung nach § 287 ZPO ist nicht nur jeweiliges Ermessen, sondern im Spezialfall auch ausreichend begründet. Darüber kann man streiten, aber man muß auch mal eine ausreichende Begründung akzeptieren.

Würde da nur "nichts bis Müll" stehen wärs anders.
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Alt 24.06.2011, 13:58   # 7378
dreizack
 
Benutzerbild von dreizack
 
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Diejenigen unter euch, die ein langes Gedächtnis haben oder an die Zusammenhänge beim Entstehen des Abmahnwahns interessiert sind, werden sich an die britische Kanzlei Davenport Lyons erinnern. Zwei dort tätige Anwälte, Gore und Miller, waren dafür verantwortlich, das Modell aus Deutschland zu importieren. Später wurde das Modell von der Kanzlei ACS-Law übernommen, bis es in diesem Frühjahr nach weiteren bereits dokumentierten Entwicklungen implodierte.

Nach jahrelangen Beschwerden an und Ermittlungen von der Aufsichtsbehörde für Anwälte (SRA) wurden vor kurzem vor einem Tribunal die Vorwürfen gegen Gore und Miller für bewiesen erklärt. Es waren sechs Verstöße gegen die Berufsregeln:

1. ihre Unabhängigkeit als Rechtsanwälte kompromittieren zu lassen
2. nicht für die besten Interessen ihrer Mandanten zu agieren
3. durch ihre Aktionen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihnen und in ihrem Berufstand zu riskieren
4. Erfolgshonorare in unzulässiger Weise zu vereinbaren
5. bei einem Interessenkonflikt mit ihren Mandanten oder einem ernsthaften Risiko davon zu agieren
6. ihre Stellung als Rechtsanwälte zu nutzen, um die Empfänger von Abmahnungen unfairerweise auszunutzen, um Vorteil für sich bzw. für ihre Mandanten zu erzielen

Quelle: Solicitors Journal - Tribunal finds Davenport Lyons partners in breach of conduct rules. (Der Link funktioniert bei mir nicht in Firefox, sondern nur in einem anderen Browser!?)

Gibt es ähnliche Regeln für deutsche Anwälte (z.B. BRAO § 43a) und wenn nicht, warum nicht? Natürlich ist die Frage rhetorisch und die Antworten sind mir halbwegs bekannt. Dennoch finde ich es sinnvoll, sie immer wieder zu stellen.
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Alt 24.06.2011, 14:06   # 7379
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Gibt es ähnliche Regeln für deutsche Anwälte (z.B. BRAO § 43a) und wenn nicht, warum nicht? Natürlich ist die Frage rhetorisch und die Antworten sind mir halbwegs bekannt. Dennoch finde ich es sinnvoll, sie immer wieder zu stellen.
also ... ich war gerade zB bei einem Landgericht in dem die standesrechtlichen Fragen bei der Abmahnerei durchaus eine Rolle spielten.

Das Thema interessiert schon... je nach Kammer und Gerichtsort.
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Alt 24.06.2011, 14:30   # 7380
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Aus Erfahrung weiss ich das es die Kammer in München einen feuchten Pups interessiert ob deren
RAs sich daneben benhemen, oder sogar wegen Betrugs Vorbetraft sind!
Selbst eine Anzeige gegen einen solchen RA bei der dortigen Staatsanwaltschaft bringt - RICHTIG -
die Einstellung des Verfahrens mangels öffenltichen Interesses

(Alles nur Krähen die der Anderen nicht die Butter vom Brot nehmen will)
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Alt 26.05.2012, 15:54 # --
News Flash
 
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