Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 13.09.2009, 12:55   # 701
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Zur Info :Erster Abmahner war möglicherweise wohl nicht Aktivlegetimiert. Wegen "Boll" Abmahnung für Farcry (Film)
Die Frage ist nur, ob Deutschland zu den 45 Ländern gehört. Die Frage konnte bisher noch nicht beantwortet werden.
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Alt 13.09.2009, 17:46   # 702
Twilight
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Nein. Vielleicht hilft dir ein PC verrückter Neffe, ein Student, ein "Kid" aus der Nachbarschaft. Ich an deiner Stelle würde es versuchen.



Es ist oft weniger die Verschlüsselung, als vielmehr das zu unsicher gewählte Passwort.



Damit hast du zumindest einen Anfangsverdacht. Spinnen wir den Gedanken kurz weiter: Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt mit Hinweis auf den Studenten. Aber Vorsicht, das kann natürlich einen völlig Unschuldigen treffen! Daher meine Idee mit dem Spezialisten und dem "scannen." Man könnte auch eine Falle stellen, Hilfe beim WLAN verschlüsseln erfragen, Hinweis in einem Gespräch geben etc.
Dann noch das Stichwort: Social Engineering. Aber dir das zu erklären führt hier eindeutig zu weit. Google mal danach und du verstehst was ich meine. Kevin Mitnick war ein Meister darin.
da kenn ich leider niemanden in der Nähe nur weiters weg um die 100KM.... Polizei wäre ne idee aber das is ja wie du schon gesagt hast ein Problem wenn man nur nen verdacht hat mit Anzeige gegen unbekannt, wenn das dann nach hinten los geht is au shit....
__________________
XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
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Alt 13.09.2009, 21:29   # 703
Tienor
 
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An die Techniker hier....

Homeplugsystem vom Aldi oder Amazon im Mehrfamilienhaus, sagen wir mal 12 Partein. Ein Nachbar hat das gleiche System gekauft. Die sind doch kompartibel und nicht gesichert, oder täusche ich mich da.....

Kenn jemand das Problem?

-----Doppelpost zusammengeführt am 13.9.2009 um 21:31:51-----

@Ansgar

findest du wirklich, es macht Sinn die RI anzuschreiben. Boxer meinte bloß keinen Kontakt. Aber was soll passieren. Außer man bekommt keine Antwort.

Gruß
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Alt 13.09.2009, 21:41   # 704
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
... findest du wirklich, es macht Sinn die RI anzuschreiben. Boxer meinte bloß keinen Kontakt. Aber was soll passieren. Außer man bekommt keine Antwort.
Ich definiere Kontakt anders. Förmliche Anrede, Auskunftsersuchen, keine Details zur Sache sind für mich kein Kontakt im Sinn von Vergleichsangeboten oder "Ich wars nicht." Aber du weißt ja, dies ist nur eine Meinung. Einige fahren gut mit solchen Kontakten, andere fallen damit auf den (Ich liebe diesen Smilie)

Und ich glaube du meintest Baxter.
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Alt 13.09.2009, 21:47   # 705
Tienor
 
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ich meinte "ulrich v.h. & Boxer Kimon v.Wings" --> ulrich natürlich.

Ich will damit überhaupt nicht gut fahren. Ich bin wirklich der Meinung, wenn dort ein paar (so 50-100) diese Auskunft hinschicken würden, das wir die ganz schön nerven würden. Was passiert eigentlich, wenn man wirklich unschuldig ist (es gibt immer welche) und auf Verleumdung und so klagt. Dat wäre auch lustig. Jetzt geht meine Phantasie durch. Mal schauen im anderen Thread nach neuen Opfern

lach, im Fernsehen läuft cascada. ist das schrecklich.
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Alt 13.09.2009, 22:55   # 706
Tienor
 
Registriert seit: 09.09.2009
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Ich wiederhole meine Frage an die Techniker.

Sind die Homeplugsysteme von Aldi oder Amazon sicher. Ich bin ein Laie, aber ich bin der Meinung, die sind immer kompatibel.

Wenn ich mir so ein Ding für mich kaufe und anschließe und mein Nachber (im Mehrfamiliehaus) auch, kann er sich bei mir einloggen?

Gibt es dafür vielleicht auch ein anderes Thread? Wo soll ich diese Frage stellen...
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Alt 13.09.2009, 23:01   # 707
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Ich wiederhole meine Frage an die Techniker.

Sind die Homeplugsysteme von Aldi oder Amazon sicher. Ich bin ein Laie, aber ich bin der Meinung, die sind immer kompatibel.

Wenn ich mir so ein Ding für mich kaufe und anschließe und mein Nachber (im Mehrfamiliehaus) auch, kann er sich bei mir einloggen?

Gibt es dafür vielleicht auch ein anderes Thread? Wo soll ich diese Frage stellen...
Homeplug WLAN? Da werden Sie geholfen:

DSL und Netzwerk-Technik - netzwelt.de Forum

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Alt 14.09.2009, 09:17   # 708
rper
 
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Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und möchte mal etwas zur Diskussion stellen, was allerdings nur die Abmahnungen bei Sampler-Downloads betrifft. (Diese scheinen mir hier ja häufig vorzukommen)

Die RI geben vor, Rechte an einem oder zwei Musikstücken auf einem bestimmten Sampler zu besitzen. In der Abmahnung wird einem dann vorgeworfen zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Datei "Sampler_xyz.rar" zum Download in einem Filesharingprogramm angeboten zu haben. Hierfür wird die IP-Adresse, der Name der Datei und ein Hashwert angeführt.

Jetzt kommt der Knackpunkt:

Alleine aus dem Namen der Datei lässt sich ja nicht nachweisen, dass der Inhalt tatsächlich diesem Sampler entspricht, sprich, das Musikstück der RI enthalten ist! Um hier einen zweifelsfreien Nachweis zu haben, dass das Musikstück enthalten ist, müsste man diese Datei selber laden!

Da die RI aber nur an einem Musikstück und nicht am kompletten Sampler die Rechte haben, müssen sie also selber illegal handeln um den Nachweis zu bekommen!

Um einem Gegenargument direkt vorzubeugen (Gruß an Princess): Ein erneutes Packen von CD über MP3 in eine RAR-Datei würde NICHT den gleichen Hashwert erzeugen!

Also zusammenfassend: Wie kann der RI zweifelsfrei nachweisen, dass "sein" Musikstück in einer Datei "sampler_xyz.rar" enthalten ist? Nur in dem er sie selber runterlädt! Und das ist auch für ihn illegal, da KEINE Rechte am Sampler!

Sind illegal beschaffte Beweise vor deutschen Gerichten erlaubt?

Gruß
rper
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Alt 14.09.2009, 09:42   # 709
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
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Zitat:
Zitat von rper Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.

Auch Hallo,

das ist keine neue Erkenntnis, ich wurde zum Beispiel für eine Musikdatei aus einem Top100 Container abgemahnt, das ist noch nicht mal ein Sampler sondern ein Dateiordner den irgendjemand mit den Songs der Top100 gepackt haben muss.
Das an dieser Sampler- oder Containergeschichte was nicht stimmen kann, wird schon dadurch klar, dass sich diese nie auf einem Gerichtsbeschluss befinden, sondern nur das Album des Künstlers deren eine Datei du angeblich unrechtmäßig, im gewebrlichen Ausmaß angeboten hast.
Allerdings kann ich mir vortsellen, dass deine Agumente, so richtig sie auch sind, so einfach vor Gericht nicht geglaubt werden. das heißt wahrscheinlich bräuchtest du einen Gutachter der dem Gericht beweist. dass es ohne kompletten Download nicht möglich ist, festzustellen was im Ordner ist. So einen Gutachter müsstest du selber bezahlen, wären viellecht 5000 Euro, wenn du die hast, dann hau rein.
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Alt 14.09.2009, 09:49   # 710
Tienor
 
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Was ich hier gelernt habe, wir drehen uns alle im Kreis. Natürlich ist was faul. Und jetzt?
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Alt 14.09.2009, 09:51   # 711
Trampolin
 
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hmnh, 500 Abgemahnte a 10€.
wenn´s Aussicht auf Erfolg hat, würde ich die Idee nicht sofort wieder verwerfen.
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Alt 14.09.2009, 10:08   # 712
Tienor
 
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So lange Anwälte eine Vollmacht von RI´s bekommen, werden sie abmahnen. Das ist ja eine Gelddruckmaschiene...

Wenn muss man an die RI (Verleumdungsklage, etc.). Da muss abgeschreckt werden. Aber ich gehe davon aus, Abmahnungen werden uns die hächsten Jahre begleiten. Und die Foren sind wichtig für die Aufklärung, damit die Quote der Zahler niedriger wird.

Gruß
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Alt 14.09.2009, 10:12   # 713
rper
 
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Allerdings kann ich mir vortsellen, dass deine Agumente, so richtig sie auch sind, so einfach vor Gericht nicht geglaubt werden. das heißt wahrscheinlich bräuchtest du einen Gutachter der dem Gericht beweist. dass es ohne kompletten Download nicht möglich ist, festzustellen was im Ordner ist. So einen Gutachter müsstest du selber bezahlen, wären viellecht 5000 Euro, wenn du die hast, dann hau rein.
Hmm, ich brauche doch noch nicht mal einen Gutachter. Mir wird doch vorgeworfen, ich hätte die Datei "Sampler_xyz.rar" angeboten. Dir RI müssen doch jetzt nachweisen, dass ihr Song da drin ist, wo ist dieser Beweis???
Der Beweis kann nur die Datei selbst sein und die IST illegal, egal wie man es betrachtet, weil einzig die Rechteinhaber am GANZEN Sampler das Recht hätten diesen überhaupt irgendwie zu kopieren.
Im Falle der Top100 gibts eigentlich Niemanden der das Recht an der kompletten Datei hätte.

M.E. fehlt hier tatsächlich der Beweis, dass das Stück der RI in der Datei ist; und dafür braucht man nicht mal einen Gutachter!

Gruß
rper
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Alt 14.09.2009, 10:22   # 714
Drachenlady45
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Zitat:
Zitat von rper Beitrag anzeigen
Hmm,

Da wir uns hier im Zivilrecht und nicht im Strafrecht befinden, gibt es hier auch keine Unschuldsvermutung, sondern ganz im Gegenteil, hier läuft alles auf eine Schuldvermutung hinaus. Dass die Beweise der Abmahner vor Gericht reichen, zeigt ja schon der richterliche Beschluss zur Herausgabe der Verkehrsdaten und auch die eine oder andere Klage, die die Abmahner schon erfolgreich geführt haben. Nun bist du am Zuge, du musst erst mal Gegenbeweise gegen deren vorhandenen bringen. Die sagen der Hashwert beweist alles, nun kannst du nicht nur sagen, er beweist gar nix, sondern musst es auch substantiiert belegen.

http://www.lexexakt.de/glossar/darlegungslast.html
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Alt 14.09.2009, 10:35   # 715
rper
 
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Na, dann müsste da aber wirklich mal irgendetwas Grundsätzliches passieren.
Wenn die Gerichte da irgendetwas Behauptetes einfach so glauben, ohne es nachzuprüfen, dann läuft doch wirklich etwas gewaltig schief!

Der einzig echte Nachweis wäre hier m.E.: Datei mit Hash vorlegen, entpacken, Musikstück abspielen und anhören. Und dieser scheitert daran, dass die Beschaffung dieser Datei schon illegal wäre.

Gruß
rper
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Alt 14.09.2009, 10:54   # 716
Ansgar
 
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Spinnen wir diese Containergeschichte mal weiter:

Theorie 1: Loggi Logster und seine wilden Loggerbuben könnten diesen "Container" selbst erstellt und in die p2p Netze gestellt haben. Das wäre zwar auch illegal, da sie nicht die Rechte an jedem Song haben. Zumindest würden sie dann aber den Hashwert "ihrer" Songs kennen.

Theorie 2: Loggi Loggster und seine wilden Loggerbuben haben die Möglichkeit bereits während eines Downloads vom zukünftig Abzumahnenden in eine .rar und .zip Datei zu schauen. Technisch sollte das möglich sein. (Falls das jemand genau weiß bitte melden!) Daher wissen sie natürlich ob sich einer "ihrer" Songs darin befindet. Nur steht dem gegenüber, wie sie von diesem Container Kenntnis erhalten haben.

Theorie 3: Loggi Logster und seine wilden Loggerbuben scannen und laden automatisiert alles, was auf den diversen "Seiten" an (urheberrechtlich geschütztem) Material zu finden ist. Anhand von IP-Filtern selektieren sie dabei vornehmlich Telekom Kunden, da hier die Erfolgsquote bei 100 % liegt. Die Kosten für "Personal" und den Internetzugang sind wegen der eingeommenen Gelder zu vrenachlässigen.

Fazit: Aber das wissen wir alles nicht. Was wir wissen: Die Sache stinkt nicht nur zum Himmel, hier ist ein ganzer Sumpf entstanden, der sich immer "rascher" ausbreitet. Um auch nur ansatzweise zu beweisen, wie Loggi Logster arbeitet, müssten "wir", bzw. EDVler mit tieferen Kenntnissen diese Sachen nachspielen. Nein, ich rufe an dieser Stelle nicht zum illegalen Filesharing auf! Man kann das mit Sicherheit auch anhand von völlig normalen Dateien machen. Womit wir aber immer noch keinen Schritt weiter sind. Uns fehlen (noch) diie "beweissicheren und "gerichtsverwertbaren" Gegenargumente, Gutachten, um Loggi Logster bei einer möglichen Gerichtsverhandlung entgegentreten zu können.

Aber das ist eine Frage des Geldes. Angeheuerte (Informatik) Studenten verkaufen siich offenbar lieber für eine Summe X an solche Unternehmen, statt (kostenlos) dabei mitzuhelfen diesen Abmahnwahn zu Fall zu bringen. Andere, gute EDVler sind nicht betroffen, bzw. wir sind denen suspekt. Also warum sollen sie helfen / tätig werden? Behörden sind überlastet. Die Ermiittler bei der Polizei haben vermutlich anderes zu tun. Und warum sollten sie auch ohne Auftrag tätig werden?

Und genau aus diesen Gründen (und noch einigen mehr) drehen wir uns im Kreis.
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Alt 14.09.2009, 11:17   # 717
Drachenlady45
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Ansgar kann das wieder viel besser verdeutlichen als ich

Eines sollte man aber nicht ausser Acht lassen, nach diesem Bericht LG Köln: Keine Prozesskostenhilfe für Filesharer. dürfte es gerade dem LG Köln (welches ja für alle Telekom-angeblich-Filesharer zuständig ist) ziemlich wurscht sein, ob du nun den einen Song geshared hast oder eben einen anderen. Du bist ein böser Filesharer und müsstest wohl besser klar beweisen können gar nichts geshared zu haben.
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Alt 14.09.2009, 11:22   # 718
rper
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen

Theorie 1: Loggi Logster und seine wilden Loggerbuben könnten diesen "Container" selbst erstellt und in die p2p Netze gestellt haben.
Definitiv illegal, da keine Rechte am Sampler
Zitat:
Theorie 2: Loggi Loggster und seine wilden Loggerbuben haben die Möglichkeit bereits während eines Downloads vom zukünftig Abzumahnenden in eine .rar und .zip Datei zu schauen.
Technisch nicht möglich. Man MUSS selber Teile der Datei laden (bin mir nicht sicher ob nicht sogar die ganze Datei), illegal, da Sampler und keine Rechte
Zitat:
Theorie 3: Loggi Logster und seine wilden Loggerbuben scannen und laden automatisiert alles, was auf den diversen "Seiten" an (urheberrechtlich geschütztem) Material zu finden ist.
ebenfalls wieder illegal, siehe oben
Zitat:
Fazit: Aber das wissen wir alles nicht. Was wir wissen: Die Sache stinkt nicht nur zum Himmel, hier ist ein ganzer Sumpf entstanden, der sich immer "rascher" ausbreitet. Um auch nur ansatzweise zu beweisen, wie Loggi Logster arbeitet, müssten "wir", bzw. EDVler mit tieferen Kenntnissen diese Sachen nachspielen. Nein, ich rufe an dieser Stelle nicht zum illegalen Filesharing auf!
Es ist eigentlich egal, wie sie arbeiten, es gibt KEINE legale Variante, den Inhalt nachzuweisen. Nachweisen heisst Datei vorlegen, entpacken, Musik abspielen!
Und hier sind nicht EDVler gefragt, sondern eher Anwälte. Irgendwie müssten die RI gezwungen werden können, nachzuweisen, das tatsächlich ihr Lied in entsprechender Datei ist und das geht nicht ohne illegale Beweise (zumindest nicht, solange sie nicht die kompletten Rechte haben)
Zitat:
Eines sollte man aber nicht ausser Acht lassen, nach diesem Bericht LG Köln: Keine Prozesskostenhilfe für Filesharer. dürfte es gerade dem LG Köln (welches ja für alle Telekom-angeblich-Filesharer zuständig ist) ziemlich wurscht sein, ob du nun den einen Song geshared hast oder eben einen anderen.
Aber selbst das ist doch nicht nachgewiesen, es könnten genau so gut Bilder aus meinem letzten Urlaub enthalten sein!

Gruß
rper
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Alt 14.09.2009, 11:47   # 719
ulrich
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Und genau aus diesen Gründen (und noch einigen mehr) drehen wir uns im Kreis.
So ist es, ich bin auch zu 99,9% davon überzeugt das von den Loggerbuben Daten, die uhrhebergeschützt sind und an denen sie Rechte haben in Tauschbörsen angeboten werden. Daher kann man ja auch behaupten das sich Datei X in Container_B, rar oder zip.Datei nachweislich und dokumentiert befindet.
Nur das von Betroffenen nachzuweisen ist schwer, es geht meine ich auch nur mit Hilfe von EDVler mit tieferen Kenntnissen oder von Insider die an dem Schwindel beteiligt sind.
Und nun bin ich wieder bei dem Punkt angelangt, die ganze Beschaffung und Loggerei der Daten stinkt zum Himmel, und frage mich auch warum merken das unsere Gerichte nicht.
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Alt 14.09.2009, 11:47   # 720
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von rper Beitrag anzeigen
...
Anmerkung zu Theorie 2: Ich meinte, dass Loggi Logster während des eigenen Downloads der Datei bereits in eine .zip oder .rar Datei schauen kann. Das zumindest sollte möglich sein.
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Alt 26.05.2012, 15:54 # --
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