| | # 703 |
| Registriert seit: 09.09.2009 Ort: Rhein-Main
Beiträge: 95
| An die Techniker hier.... Homeplugsystem vom Aldi oder Amazon im Mehrfamilienhaus, sagen wir mal 12 Partein. Ein Nachbar hat das gleiche System gekauft. Die sind doch kompartibel und nicht gesichert, oder täusche ich mich da..... Kenn jemand das Problem? -----Doppelpost zusammengeführt am 13.9.2009 um 21:31:51----- @Ansgar findest du wirklich, es macht Sinn die RI anzuschreiben. Boxer meinte bloß keinen Kontakt. Aber was soll passieren. Außer man bekommt keine Antwort. Gruß |
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| | # 704 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
(Ich liebe diesen Smilie)Und ich glaube du meintest Baxter. | |
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| | # 705 |
| Registriert seit: 09.09.2009 Ort: Rhein-Main
Beiträge: 95
| ich meinte "ulrich v.h. & Boxer Kimon v.Wings" --> ulrich natürlich. Ich will damit überhaupt nicht gut fahren. Ich bin wirklich der Meinung, wenn dort ein paar (so 50-100) diese Auskunft hinschicken würden, das wir die ganz schön nerven würden. Was passiert eigentlich, wenn man wirklich unschuldig ist (es gibt immer welche) und auf Verleumdung und so klagt. Dat wäre auch lustig. Jetzt geht meine Phantasie durch. Mal schauen im anderen Thread nach neuen Opfern lach, im Fernsehen läuft cascada. ist das schrecklich. |
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| | # 706 |
| Registriert seit: 09.09.2009 Ort: Rhein-Main
Beiträge: 95
| Ich wiederhole meine Frage an die Techniker. Sind die Homeplugsysteme von Aldi oder Amazon sicher. Ich bin ein Laie, aber ich bin der Meinung, die sind immer kompatibel. Wenn ich mir so ein Ding für mich kaufe und anschließe und mein Nachber (im Mehrfamiliehaus) auch, kann er sich bei mir einloggen? Gibt es dafür vielleicht auch ein anderes Thread? Wo soll ich diese Frage stellen... |
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| | # 707 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
DSL und Netzwerk-Technik - netzwelt.de Forum | |
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| | # 708 |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Hallo zusammen. Ich bin neu hier und möchte mal etwas zur Diskussion stellen, was allerdings nur die Abmahnungen bei Sampler-Downloads betrifft. (Diese scheinen mir hier ja häufig vorzukommen) Die RI geben vor, Rechte an einem oder zwei Musikstücken auf einem bestimmten Sampler zu besitzen. In der Abmahnung wird einem dann vorgeworfen zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Datei "Sampler_xyz.rar" zum Download in einem Filesharingprogramm angeboten zu haben. Hierfür wird die IP-Adresse, der Name der Datei und ein Hashwert angeführt. Jetzt kommt der Knackpunkt: Alleine aus dem Namen der Datei lässt sich ja nicht nachweisen, dass der Inhalt tatsächlich diesem Sampler entspricht, sprich, das Musikstück der RI enthalten ist! Um hier einen zweifelsfreien Nachweis zu haben, dass das Musikstück enthalten ist, müsste man diese Datei selber laden! Da die RI aber nur an einem Musikstück und nicht am kompletten Sampler die Rechte haben, müssen sie also selber illegal handeln um den Nachweis zu bekommen! Um einem Gegenargument direkt vorzubeugen (Gruß an Princess Also zusammenfassend: Wie kann der RI zweifelsfrei nachweisen, dass "sein" Musikstück in einer Datei "sampler_xyz.rar" enthalten ist? Nur in dem er sie selber runterlädt! Und das ist auch für ihn illegal, da KEINE Rechte am Sampler! Sind illegal beschaffte Beweise vor deutschen Gerichten erlaubt? Gruß rper |
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| | # 709 |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Auch Hallo, das ist keine neue Erkenntnis, ich wurde zum Beispiel für eine Musikdatei aus einem Top100 Container abgemahnt, das ist noch nicht mal ein Sampler sondern ein Dateiordner den irgendjemand mit den Songs der Top100 gepackt haben muss. Das an dieser Sampler- oder Containergeschichte was nicht stimmen kann, wird schon dadurch klar, dass sich diese nie auf einem Gerichtsbeschluss befinden, sondern nur das Album des Künstlers deren eine Datei du angeblich unrechtmäßig, im gewebrlichen Ausmaß angeboten hast. Allerdings kann ich mir vortsellen, dass deine Agumente, so richtig sie auch sind, so einfach vor Gericht nicht geglaubt werden. das heißt wahrscheinlich bräuchtest du einen Gutachter der dem Gericht beweist. dass es ohne kompletten Download nicht möglich ist, festzustellen was im Ordner ist. So einen Gutachter müsstest du selber bezahlen, wären viellecht 5000 Euro, wenn du die hast, dann hau rein.
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| | # 712 |
| Registriert seit: 09.09.2009 Ort: Rhein-Main
Beiträge: 95
| So lange Anwälte eine Vollmacht von RI´s bekommen, werden sie abmahnen. Das ist ja eine Gelddruckmaschiene... Wenn muss man an die RI (Verleumdungsklage, etc.). Da muss abgeschreckt werden. Aber ich gehe davon aus, Abmahnungen werden uns die hächsten Jahre begleiten. Und die Foren sind wichtig für die Aufklärung, damit die Quote der Zahler niedriger wird. Gruß |
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| | # 713 | |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Der Beweis kann nur die Datei selbst sein und die IST illegal, egal wie man es betrachtet, weil einzig die Rechteinhaber am GANZEN Sampler das Recht hätten diesen überhaupt irgendwie zu kopieren. Im Falle der Top100 gibts eigentlich Niemanden der das Recht an der kompletten Datei hätte. M.E. fehlt hier tatsächlich der Beweis, dass das Stück der RI in der Datei ist; und dafür braucht man nicht mal einen Gutachter! Gruß rper | |
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| | # 714 |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Da wir uns hier im Zivilrecht und nicht im Strafrecht befinden, gibt es hier auch keine Unschuldsvermutung, sondern ganz im Gegenteil, hier läuft alles auf eine Schuldvermutung hinaus. Dass die Beweise der Abmahner vor Gericht reichen, zeigt ja schon der richterliche Beschluss zur Herausgabe der Verkehrsdaten und auch die eine oder andere Klage, die die Abmahner schon erfolgreich geführt haben. Nun bist du am Zuge, du musst erst mal Gegenbeweise gegen deren vorhandenen bringen. Die sagen der Hashwert beweist alles, nun kannst du nicht nur sagen, er beweist gar nix, sondern musst es auch substantiiert belegen. http://www.lexexakt.de/glossar/darlegungslast.html
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| | # 715 |
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Na, dann müsste da aber wirklich mal irgendetwas Grundsätzliches passieren. Wenn die Gerichte da irgendetwas Behauptetes einfach so glauben, ohne es nachzuprüfen, dann läuft doch wirklich etwas gewaltig schief! Der einzig echte Nachweis wäre hier m.E.: Datei mit Hash vorlegen, entpacken, Musikstück abspielen und anhören. Und dieser scheitert daran, dass die Beschaffung dieser Datei schon illegal wäre. Gruß rper |
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| | # 716 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Spinnen wir diese Containergeschichte mal weiter: Theorie 1: Loggi Logster und seine wilden Loggerbuben könnten diesen "Container" selbst erstellt und in die p2p Netze gestellt haben. Das wäre zwar auch illegal, da sie nicht die Rechte an jedem Song haben. Zumindest würden sie dann aber den Hashwert "ihrer" Songs kennen. Theorie 2: Loggi Loggster und seine wilden Loggerbuben haben die Möglichkeit bereits während eines Downloads vom zukünftig Abzumahnenden in eine .rar und .zip Datei zu schauen. Technisch sollte das möglich sein. (Falls das jemand genau weiß bitte melden!) Daher wissen sie natürlich ob sich einer "ihrer" Songs darin befindet. Nur steht dem gegenüber, wie sie von diesem Container Kenntnis erhalten haben. Theorie 3: Loggi Logster und seine wilden Loggerbuben scannen und laden automatisiert alles, was auf den diversen "Seiten" an (urheberrechtlich geschütztem) Material zu finden ist. Anhand von IP-Filtern selektieren sie dabei vornehmlich Telekom Kunden, da hier die Erfolgsquote bei 100 % liegt. Die Kosten für "Personal" und den Internetzugang sind wegen der eingeommenen Gelder zu vrenachlässigen. Fazit: Aber das wissen wir alles nicht. Was wir wissen: Die Sache stinkt nicht nur zum Himmel, hier ist ein ganzer Sumpf entstanden, der sich immer "rascher" ausbreitet. Um auch nur ansatzweise zu beweisen, wie Loggi Logster arbeitet, müssten "wir", bzw. EDVler mit tieferen Kenntnissen diese Sachen nachspielen. Nein, ich rufe an dieser Stelle nicht zum illegalen Filesharing auf! Aber das ist eine Frage des Geldes. Angeheuerte (Informatik) Studenten verkaufen siich offenbar lieber für eine Summe X an solche Unternehmen, statt (kostenlos) dabei mitzuhelfen diesen Abmahnwahn zu Fall zu bringen. Andere, gute EDVler sind nicht betroffen, bzw. wir sind denen suspekt. Also warum sollen sie helfen / tätig werden? Behörden sind überlastet. Die Ermiittler bei der Polizei haben vermutlich anderes zu tun. Und warum sollten sie auch ohne Auftrag tätig werden? Und genau aus diesen Gründen (und noch einigen mehr) drehen wir uns im Kreis. |
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| | # 717 |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Ansgar kann das wieder viel besser verdeutlichen als ich Eines sollte man aber nicht ausser Acht lassen, nach diesem Bericht LG Köln: Keine Prozesskostenhilfe für Filesharer. dürfte es gerade dem LG Köln (welches ja für alle Telekom-angeblich-Filesharer zuständig ist) ziemlich wurscht sein, ob du nun den einen Song geshared hast oder eben einen anderen. Du bist ein böser Filesharer und müsstest wohl besser klar beweisen können gar nichts geshared zu haben.
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| | # 718 | |||||
| Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 49
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und hier sind nicht EDVler gefragt, sondern eher Anwälte. Irgendwie müssten die RI gezwungen werden können, nachzuweisen, das tatsächlich ihr Lied in entsprechender Datei ist und das geht nicht ohne illegale Beweise (zumindest nicht, solange sie nicht die kompletten Rechte haben) Zitat:
Gruß rper | |||||
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| | # 719 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Nur das von Betroffenen nachzuweisen ist schwer, es geht meine ich auch nur mit Hilfe von EDVler mit tieferen Kenntnissen oder von Insider die an dem Schwindel beteiligt sind. Und nun bin ich wieder bei dem Punkt angelangt, die ganze Beschaffung und Loggerei der Daten stinkt zum Himmel, und frage mich auch warum merken das unsere Gerichte nicht. | |
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