Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 08.03.2011, 09:08   # 6841
SH4Gen
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Das ist auch so gemeint, wie es geschrieben ist.
Und ich glaube nicht, dass das hier bei irgendwem auf irgendwelche Ablehnung stösst. Das ist wohl das grösste Mißverständnis, was hier bei manchen herrscht...
Nun ja ich selber habe ja mit diesen Streitereien Gott sei Dank nichts zu schaffen. Die zerstrittenen Parteinen sollte einen Waffenstillstand aushandeln und zum wesentlichen zurück kommen. Das ist die Unterstützung von abgemahnten und deren Hilfe.
Denn wer sich hier neu anmeldet bekommt bei solch einem Zank bestimmt keinen guten Eindruck vom Ganzen.
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Alt 08.03.2011, 13:42   # 6842
Shual
 
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Zitat:
Zitat von niemehrsaugen Beitrag anzeigen
Welche Funktion hat eigendlich Jan Johannsen von Netzwelt?
Redakteur (schwer CeBIT-Geschädigt)

Vernetzungsstatus O (was auch gar nicht notwendig ist, da es auf diesem Planeten wirklich noch Leute gibt die auch etwas alleine und gut durchführen können )
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Alt 08.03.2011, 14:05   # 6843
Miaau
 
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Hallo Leute,

habe ich was verpasst ????

Kiegsbeile einpacken, Friedespfeipe Rauchen, zwistigkeiten schaden nur uns!

Trolle mit solch einem Tam Tam nicht füttern !

Miauuu!
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Alt 08.03.2011, 17:03   # 6844
finally
 
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
...PPS. Hoffentlich verirrt sich kein Neuabgemahnter hierher.
Falls doch ... Ihr müsst das nicht verstehen und mit eurer konkreten Abmahnung hat das auch nichts zut tun!...
Das ist leider zu spät und stimmt so nicht ganz...

Ich bin doch z.B. als bisheriger Konsument des Rasch-Threads aus natürlicher Neugier interessiert, mehr über die mir doch nur als Pseudonyme und Avatare bekannten Helfer zu erfahren, und bin dann nichts Böses ahnend und in Hoffnung weiterer vertrauensbildender Informationen einfach einem link zu diesem Thema hier gefolgt.

Wenn ich ganz ehrlich bin, hatte ich mir persönlich erhofft, mein Vertrauen langsam auf einen Level heben zu können, der mir einen persönlichen Kontakt und eine Frage in einer ganz konkreten Fragestellung erlaubt hätte. Das liegt jetzt leider lieber erst mal wieder auf Eis.

Es kam wie es kommen musste, nun nach meiner Lebenserfahrung hätte ich mir denken müssen, dass es halt kein Licht ohne Schatten gibt.

Jedenfalls finde ich es schon relativ Schizzo, was hier dem Betrachter geboten wird, dem doch, wie ich immer lese, frei nach Frau Poth ihrem - meines Wissens noch nicht urheberrechtlich geschützten - Motto eigentlich „ nur geholfen werden will..“

Da stellen sich eine Reihe von offensichtlich in der Sache ganz schön cleveren und akribisch eingearbeiteten Akteuren auf einen öffentlich einsehbaren Internet-Marktplatz, bewerfen sich zum Entsetzen bis Gejohle des Pöbels mit Schlamm, und erklären gleichzeitig in zahlreichen weitgehend so kryptisch wie redundant gehaltenen Statements, dass es um irgendwas super Geheimes irgendwo zwischen Altruismus und den dunklen Mächten geht, was wohl aber doch so konkret ist, dass es die Staatsanwaltschaft richten soll.

Aber wie gesagt, man will ja Nichts gesagt haben, doch das nach Möglichkeit Jedem !
(der selige Hans-Dieter Hüsch hätte seine wahre Freude)

Nun, bevor ich hier auch noch Haue kriege, werde ich versuchen, das ganze schlicht als Studie und weiteren Beweis zur mangelnden Teamfähigkeit Hochqualifizierter ab einem gewissen Erfolgsstadium zu sehen und mich flugs wieder in den allgemeinen Thread für die minderbegabten Abgemahnten verkrümeln, allerdings mit einem Auge auf diese Show hier und einem nicht mehr so guten Gefühl in der Magengrube, als bisher.

P.S.:
Damit das ganze doch einen realen Wert hat, noch eine Strategiefrage

Am Ende der Verjährungsfrist hat der Abmahner drei Möglichkeiten:

a. Verjährung eintreten lassen
b. Mahnbescheid
c. Klagen


Nach welchen Kriterien könnte er sein Vorgehen differenzieren, insbesondere zwischen Mahnbescheid und Klage?

P.P.S.:
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Wenn bei mir im Auto das rote Öllämpchen Minimalstand signalisiert, gehe ich auch nicht in den Baumarkt und hole mir irgendein Öl - wovon ich eh keine Ahnung habe, sondern lasse es beim nächsten Tankstellenbesuch vom Tankwart nachfüllen.
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass die „Oh-Gott-mein-Öllämpchen-brennt-ich- muss-sofort-in-die-Werkstatt-Fraktion“ eigentlich nicht die bevorzugte Zielgruppe in diesem Selbsthilfeforum darstellt.

P.P.P.S.:
Nix für ungut, ich denke nur, Ihr seid besser, als Ihr Euch hier dastellt, und das ist schade, weil Ihr einfach wichtig seid, und verdammt tüchtig, das verdient Respekt !
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Alt 08.03.2011, 17:36   # 6845
Shual
 
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Wir waren eigentlich jetzt fertig bis zum nächsten Mal.
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Alt 09.03.2011, 07:20   # 6846
Shual
 
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Was das nun wohl mit wem wohl zu tun haben könnte?

Etwas überraschend ist der recht bekannte "Enrico-F-Fall" schon vom Landgericht Bautzen entschieden.

Dieser hatte über online-Shops Elektronikartikel vertrieben, vor dem Versand Vorkasse verlangt, die Ware dann nicht ausgeliefert und das Geld natürlich nicht zurück bezahlt.

Interessant bei diesem recht offensichtlichen Internet-Betrugsfall ist natürlich das Strafmaß.

Bei in etwa 449 betrogenen Kunden und einer Schadenssumme von etwa 200.000,00€ bei einem umfangreichen Geständniss zu einer "moderaten" Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren.

To be continued.... [Quelle]
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Alt 09.03.2011, 07:33   # 6847
Fuchs & Hase
 
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Beiträge: 1.314
ist im filesharingforum evtl nicht richtig platziert. aber viel. doch für manche interessant.

Zitat:
Kein Auskunftsanspruch gegen Forenbetreiber - Dem von rechtsverletzenden Äußerungen registrierter Nutzer eines Internetforums Betroffenen steht gegen den Betreiber des Internetforums grundsätzlich kein eigener Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift dieser Nutzer zu.
http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=2305
AG München, Urteil vom 03.02.2011 - 161 C 24062/10

F&H
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Alt 09.03.2011, 07:44   # 6848
Flac
 
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Ort: da wo die Zahnbürste net hinkommt!!!
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@F&H, dem Betroffenem nicht,aber seinem Rechtsanwalt sicher schon.Aber woher will der Forenbetreiber Name und Anschrift wissen???
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Alt 09.03.2011, 08:13   # 6849
Xenia
 
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Was soll daran rechtsverletzend sein? Es handelt sich um eine Pressemitteilung des o. g. LGs und die Infos können somit theoretisch in jeder Zeitung verwendet werden. Ist doch interessant zu erfahren (für mich jedenfalls), wie hoch das Strafmaß für solche Betrugsfälle überhaupt ist. Kann man für andere Internet Betrugs-Fälle hoffentlich auch anwenden !!!
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Alt 09.03.2011, 08:17   # 6850
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Xenia Beitrag anzeigen
Was soll daran rechtsverletzend sein?
Das Urteil des AG München wurde nicht in Zusammenhang mit dem Urteil des LG Bautzen gepostet.
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Alt 09.03.2011, 17:35   # 6851
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Neulich im SAT1-Forum.

Aber zuerstmal... wurde dieser Text recktsreipmaeßk verbessert und eine erstaunlich Zahl veröffentlicht.

"Die Klägerin verlangte nun für zwei Abmahnungen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.263,60€. Sie verlangte zudem (gesamtschuldnerisch) insgesamt 400,00€ für die Durchführung zweier zivilrechtlichen Auskunftsverfahren (Die Klägerin hatte in zwei Beschlüssen 938 Anschlußinhaberadressen ergattert). An Ermittlungskosten forderte die Klägerin insgesamt 160,00€."

Zwei Sampler - Zwei Wochen - 75.040,00€ Ermittlungskosten?

Nun zu Sat1:

"Natürlich gratuliere ich dem Beklagten aus dem obigen Fall, der aber sicherlich auch auf seinen RA-Kosten sitzen bleibt." (Susi Sonnenschein)

Selbstverständlich nicht. Es werden nun 229,50€ incl. MwSt. an eigenen Rechtsanwaltskosten erstattet.

Sollte nun der Fall eintreten, dass eine Pauschalvereinbarung in Höhe von 476,00€ incl. MwSt. ohne Terminsgebühr (entfällt) vereinbart worden wäre müßten diese Beklagten nichts erstatten, denn sie könnten den Kostenüberschuß in Höhe von 246,50€ bei der Spendenaktion "Netzwelt.de" berechtigt anmelden, worüber dann das Gremium "wohlwollend" entscheiden würde. Die Beklagten die alles richtig gemacht haben und "urteilsbereit" waren sollen ja nicht "bestraft", sondern unterstützt werden.

Auf diese Frage hat man bereits anläßlich der RA-Haas-hüpfchen-Haas-Praxis geantwortet und es wurde ein gleich gelagerter Fall am Amtsgericht Osnabrück in Form von 266,31€ unterstützt. Es ist tatsächlich kaum den Beklagten zuzumuten sich weiter mit "sowas" zu beschäftigen.

Dem Dr. Eikmeier ist beizupflichten, wenn er sowas als Draufleggeschäft bezeichnet. Andererseits... Ruhm und Ehre.... und wer gegen die da gewinnt ... darf auch gerne damit sonstig rumprotzen.
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Alt 10.03.2011, 16:16   # 6852
Miaau
 
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Beiträge: 709
Heute ebbes gelesen
Passt nicht ganz rein zum Filesharing aber wie auch immer es ist der Abmahnwahn !!

Hier wurde ein Turnverein abgemahnt für ein Fasnachtsmotto!

h**p://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/pfullendorf/Turnverein-soll-fuer-Fasnetmotto-Ballermann-zahlen;art372570,4767120


Gruss Miaauuuuuuuuuuu
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Alt 10.03.2011, 16:35   # 6853
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
Zitat:
Zitat von Miaau Beitrag anzeigen
Heute ebbes gelesen
Passt nicht ganz rein zum Filesharing aber wie auch immer es ist der Abmahnwahn !!

Hier wurde ein Turnverein abgemahnt für ein Fasnachtsmotto!

h**p://www.suedkurier.de/region/linzgau-zollern-alb/pfullendorf/Turnverein-soll-fuer-Fasnetmotto-Ballermann-zahlen;art372570,4767120


Gruss Miaauuuuuuuuuuu
Zitat:
Als Eintragende sind fast ausschließlich Anwaltskanzleien aufgelistet. Ein Eintrag kostet 300 Euro und hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, wobei eine Verlängerung möglich ist.
Kwelle

**ohne Worte**
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Alt 10.03.2011, 16:52   # 6854
Fastnet
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 5
Hallo,
Gestern ist mir ein Gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt worden.
Brauner Umschlag Zentrales Mahngericht. Ich weiss, hier gibt es
kein Rechtlichen Rat.
Ist das richtig das man das Blatt mit dem Widerspruch
ausfüllt, und zwar nur das Kreuz setzen bei "Ich widerspreche dem Anspruch
insgesammt" ? Ich habe mir schon einige Themen durchgelesen , bin mir deshalb
etwas unsicher. Es ging in diesem Fall um Filesharing. Danke.

lg Fastnet
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Alt 10.03.2011, 16:55   # 6855
grave
 
Benutzerbild von grave
 
Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.392
Zitat:
Zitat von Fastnet Beitrag anzeigen
Ist das richtig das man das Blatt mit dem Widerspruch
ausfüllt, und zwar nur das Kreuz setzen bei "Ich widerspreche dem Anspruch
insgesammt" ?


Unterschreiben nicht vergessen

So etwas solltest Du aber bitte im betreffenden Thread posten
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Alt 10.03.2011, 16:56   # 6856
superdicker
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Richtig und innerhalb von 14 Tagen zurück mit Einschreiben Rückschein an das Gericht. Ich würde das morgen schon wegschicken.

Danke @grave!
Gruß Mops
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Alt 10.03.2011, 19:49   # 6857
FredFeuerstein
 
Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
Kleiner sinnloser Beitrag zum Thema EV und Gericht (zufällig Köln)
Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger: Urteil sorgt für Fragezeichen - n-tv.de

...stellt sich die Frage: "Wen oder was man noch ernst nehmen kann"....
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Alt 10.03.2011, 20:01   # 6858
superdicker
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Jetzt endecken sie völlig unpassend auf einmal ihre soziale Verantwortung für Niedrigverdiener oder Almosenempfänger und nebenbei winken sie Tausende von Auskunftsbeschlüssen durch um selbige Klientel an den Bettelstab zu bringen. Die sind nicht mehr............zu retten!

Gruß,Mops
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Alt 11.03.2011, 06:57   # 6859
FJ-Heizer
 
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Waren die das jemals?Und selbst wenn....von uns würde das bestimmt niemand freiwillig machen,oder?
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Alt 11.03.2011, 07:51   # 6860
superdicker
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Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
Die in Köln und die in Hamburg in einem Sack, dann.........
Ein weltfremdes Urteil nach dem anderen wird da in die Welt gespien. Noch ist mir das Lachen nicht vergangen. Ich speichere das ab als Realsatire.
Schönes We ,Mops
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Alt 26.05.2012, 15:53 # --
News Flash
 
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