Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 10.09.2009, 15:10   # 661
Tienor
 
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@ullrich

ich glaube erste Möglichkeit. Ist doch finanziell hoch attraktiv. Sammeln und dann schauen wo man die meisten Daten hat. Dann zum RI und Unterschrift holen. Der hat keinen Nachteil.

Interessant wäre die Frage, ob man die RI wegen Datenmissbrauch anzeigen kann....aber das ist wohl Utopie..

Ciao
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Alt 10.09.2009, 15:18   # 662
ulrich
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
@ullrich

ich glaube erste Möglichkeit. Ist doch finanziell hoch attraktiv. Sammeln und dann schauen wo man die meisten Daten hat. Dann zum RI und Unterschrift holen. Der hat keinen Nachteil.

Interessant wäre die Frage, ob man die RI wegen Datenmissbrauch anzeigen kann....aber das ist wohl Utopie..

Ciao
Ne ich glaube doch eher es ist die Möglichkeit (B), denn (A) setzt für mich schon eine gewisse kriminelle Energie voraus. Das klingt mir so nach Absprache. Und das ist doch strafbar! Oder?
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Alt 10.09.2009, 16:02   # 663
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Ne ich glaube doch eher es ist die Möglichkeit (B), denn (A) setzt für mich schon eine gewisse kriminelle Energie voraus. Das klingt mir so nach Absprache. Und das ist doch strafbar! Oder?
Was ist daran kriminell, ulrich?

(Achtung Ironie) Ein junges, aufstrebendes Unternehmen - vielleicht bestehend aus einem Jura- und einem BWL-Studenten - hat eine Möglichkeit / Marktlücke entdeckt, um (viel) Geld zu verdienen. Diese Idee wird nun umgesetzt. Man "dient" sich also anderen Firmen an, die davon begeistert sind. Und so beginnt die junge, aufstrebende Firma in Papas Keller, bewaffnet mit 16.000er DSL und zwei halb abgewrackten Rechnern ihr Spiel.

Das Geld fließt in Strömen. Schon bald kann man sich eigene Büroräume, bessere Computer und einige Studenten leisten, um noch mehr Geld zu machen. Nebenbei wird an einer "beweissicher" und "gerichtsverwertbar" arbeitenden Software von Langzeit Informatik Stundenten gewerkelt. Als Gutacher für die Unfehlbarkeit der Software wird dann ein frisch promovierter Dipl. Informatiker eingekauft.

Allenfalls ist es moralisch verwerflich, was die Firma hier macht und eine nach der reinen BWL Lehre ausgetüftelte Methode viel Geld zu verdienen. Kriminell? Mitnichten, kriminell sind die "anderen", also "wir."
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Alt 10.09.2009, 16:25   # 664
Flesh_Storm
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Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Das ist wie die berühmte Frage, ob zuerst das Ei oder die Henne da war.

Für die Reaktion auf die Abmahnung ist es unerheblich wie es gelaufen sein könnte.
Varianten
(A) IT-Dienstleister schnüffelt nach IPs und fragt dann gemeinsam mit abmahnanwaltlicher Unterstützung beim RI nach, ob man gegen diese Unart nicht etwas machen sollte ... dein Schade soll es nicht sein!?
(B) RI beauftragt einen IT-Dienstleister zu schnüffeln, weil sich seine Werke derart schlecht verkaufen.
Variante A dürfte bei RIs wie CASCADA zu Anwendung kommen und Variante B bei Purzel und Konsorten.

Ich glaube, dass nur die Rechteinhaber gezielt gegen Filesharer vorgehen, die ganz genau wissen, dass sie Schrott verkaufen, den keine Sau kaufen will. Da man jedoch keine Lust hat für sein Geld arbeiten zu gehen, muss der Schrott irgendwie geldbringend unter die Leute gebracht werden.

Warum soll ein RI sich um ein paar Filesharer scheren, solange es ihm gut geht. Das ist nur Negativwerbung, die den Umsatz gefährdet !
Die Leute, die sich das Zeug nicht kaufen wollen oder können, nehmen
es im Radio auf, kopieren eine CD von Freunden oder saugen eben.

Aus welcher Quelle sich die Leute das Zeug besorgen ist solchen RIs egal, weil diese Leute als potenzielle Kunden sowiso nicht in Frage kommen.

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 10.09.2009, 17:09   # 665
ulrich
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Was ist daran kriminell, ulrich?
Ein junges, aufstrebendes Unternehmen - vielleicht bestehend aus einem Jura- und einem BWL-Studenten - hat eine Möglichkeit / Marktlücke entdeckt, um (viel) Geld zu verdienen. Diese Idee wird nun umgesetzt. Man "dient" sich also anderen Firmen an, die davon begeistert sind. Und so beginnt die junge, aufstrebende Firma in Papas Keller, bewaffnet mit 16.000er DSL und zwei halb abgewrackten Rechnern ihr Spiel.
Ja gut, soweit kann ich folgen und es ist noch legal und nachvollziehbar, aber dann

Zitat:
Zitat von princess Beitrag anzeigen
(A) IT-Dienstleister schnüffelt nach IPs und fragt dann gemeinsam mit abmahnanwaltlicher Unterstützung beim RI nach, ob man gegen diese Unart nicht etwas machen sollte ... dein Schade soll es nicht sein!?
ist es nicht mehr legal. Sondern nach meinem Verständnis kriminell. So habe ich es gemeint, ist es dann immer noch OK?
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Alt 10.09.2009, 17:29   # 666
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Was ist daran kriminell, ulrich?

(Achtung Ironie) Ein junges, aufstrebendes Unternehmen - vielleicht bestehend aus einem Jura- und einem BWL-Studenten - hat eine Möglichkeit / Marktlücke entdeckt, um (viel) Geld zu verdienen. Diese Idee wird nun umgesetzt. Man "dient" sich also anderen Firmen an, die davon begeistert sind. Und so beginnt die junge, aufstrebende Firma in Papas Keller, bewaffnet mit 16.000er DSL und zwei halb abgewrackten Rechnern ihr Spiel...
Das ist leider keine Ironie mehr, sondern bittere Realität. Und das das o.g. mit jeder Art "Geschäftsmodell" im Internet funktioniert, hat ja bereits ein sehr bekannter Klingelton-Verwurster vorgemacht. Damit wird sich der heutige Nutzer des "Internet 2.0 ?" wohl abfinden müssen. Oder eben ausreichend Wissen anhäufen, um sich Notfalls dagegen wehren zu können. Und dazu haben die Meisten entweder keine Lust, oder sind damit völlig überfordert.

-CityLight-
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Alt 10.09.2009, 20:34   # 667
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
... ist es dann immer noch OK?
OK ist es nicht, aber leider legal. Was wir als Recht empfinden, ulrich und was Recht ist, diktieren uns zur Zeit die Logger und Abmahner. Die Frage ist nun wer den längeren Atem hat. Wir, die wir zum Teil entnervt vor den heimischen Computern schwitzen und nach einer Schwachstelle suchen oder sie, die relaxed in ihren Büros sitzen und in Geld schwimmen. Aber man erinnere sich an den Freiherrn aus München. Es hat lange gedauert, aber dann ist er (auf)gefallen. Und das finde ich noch immer richtig gut.
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Alt 10.09.2009, 20:50   # 668
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen

Jo, da hat wohl der Korni auch schon gemerkt, dass er sich mit diesen Angaben, über seinen Logger evtl. selbst ans Bein pinkeln könnte. Ordentlich ausgeschlafen is er schon der Korni, das muss man ihm lassen.

-CityLight-
Andersrum wird ein Schuh draus.
Die Zusatzangaben zum Hashwert, Knotenpunkt usw. gibt es erst ab diesem Sommer in den Abmahnungen von Korni. Vorher gab es nur die IP, das Logdatum mit Uhrzeit, den Titel und das Album bzw Sampler.

Also hat er Beweise (Details) draufgelegt um seinen Druck auf die Opfer zu erhöhen.
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 10.09.2009, 21:05   # 669
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Also hat er Beweise (Details) draufgelegt um seinen Druck auf die Opfer zu erhöhen.
Ja, solche Zahlen- Buchstabenketten sehen beeindruckend aus. Nicht wahr? Dazu kommt noch die User GUID und der (angebliche) Name des Filesharing Clients. In gewisser Weise muss man die Raffinesse der Abmahner sogar bewundern. Das hätten gute Anwälte werden können.
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Alt 10.09.2009, 21:13   # 670
Tienor
 
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Ansgar hat recht.

10 000 Abmahnungen raus und schön drohen. 1000 bezahlen sofort, 450 000 € auf dem Konto.

Es kann auch sein, das die Abmahner überhaupt nich klagen wollen. So lange es als Spiel läuft und die Gerichte sich raushalten, verdienen die richtig gutes Geld...ich sollte die Seiten wechseln, hier bleibt mir ja nur mein gutes Gewissen.
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Alt 10.09.2009, 21:23   # 671
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
...Also hat er Beweise (Details) draufgelegt um seinen Druck auf die Opfer zu erhöhen.
Na sicher; nur auf welche Opfer ?
Die meisten der Abgemahnten können doch mit dem beeindruckenden Zahlenketten nix anfangen. Sie haben zwar hier gelesen, um was es da eigentlich geht, aber verstehen tun die meisten das eben nicht. Vor allem das man genau diese Abgaben auch gegen den Abmahner verwenden kann, wenn man mit der technischen Materie bestens vertraut ist. Es ist kein Problem, innerhalb von 24 Stunden das ed2k-Netz mit 10 pdf-Dateien zu überfluten, die genau so aussehen wie das abgemahnte Werk, den selben Hash und den selben Datei-Header haben.
Nun, genau das weis sicherlich mittlerweile auch der Korni, vor allem wann und bei wem er die "Reißleine" ziehen muss. Unterschätzen sollten man ihn deshalb nicht.

-CityLight-
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Alt 10.09.2009, 21:54   # 672
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Es kann auch sein, das die Abmahner überhaupt nich klagen wollen. So lange es als Spiel läuft und die Gerichte sich raushalten, verdienen die richtig gutes Geld...ich sollte die Seiten wechseln, hier bleibt mir ja nur mein gutes Gewissen.
Natürlich wollen die nicht Klagen, die wollen das soviele wie möglich sofort bezahlen. Da sind ein paar mehr Details zum Vorfall doch gleich mit einer höheren Einschüchterung verbunden. Problem ist doch, dass sich viele User erstmal ertappt fühlen, quasi nackt und machtlos dastehen in anbetracht ihrer Präsenz und dessen Nachweisbarkeit im www
Viele sind derart geschockt, dass sie nicht mal mehr den Weg in dieses Forum finden. Mal ganz abgesehen von den Kids die sofort und für mindestens 100 Jahre (gefühlt) vom Vater PC Verbot bekommen.

Hin und wieder müssen die Klagen, um glaubwürdig zu bleiben und um mit Urteilen die Zahlerquote zu erhöhen. Hierbei trifft es wohl ausgesuchte Extraschlaue die sich durch unbedachte Empörungsbegehren selbst in eine missliche Lage gebracht haben. (Soll nicht heißen, dass sich FACHLEUTE wehren sollen wenn sie können) Aber es gibt eben auch die Leute die hinschreiben ich habs zwar auf der Platte aber es war mein Sohn und der ist noch nicht strafmündig.....Katze über Tastatur gelaufen....war bei der Arbeit.... usw. Alles schon dagewesen.
__________________
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Bertolt Brecht
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Alt 11.09.2009, 11:23   # 673
Twilight
 
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Ansgar hat recht.

10 000 Abmahnungen raus und schön drohen. 1000 bezahlen sofort, 450 000 € auf dem Konto.

Es kann auch sein, das die Abmahner überhaupt nich klagen wollen. So lange es als Spiel läuft und die Gerichte sich raushalten, verdienen die richtig gutes Geld...ich sollte die Seiten wechseln, hier bleibt mir ja nur mein gutes Gewissen.
Tja, is doch schön das wenigstens unsere RA´s und RI´s in der Wirschaftskrise dicke Taschen haben und reicher werden wenn unsereins schon 2 Jobs hat um seine Bude halten zu können.
Wer sonst sollte dann die Wirtschaft ankurbeln wenn nicht die RA´s und Konsorten wenn sie ihren neuen 911er bestellen?
__________________
XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
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Alt 11.09.2009, 12:38   # 674
watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
Thema IP-Adressen-Speicherung:

Was mir nicht so ganz einleuchtet sind die Widersprüche der Gesetzgebung in sich.
Einerseits gilt es als Illegal, IP-Adressen zu speichern, da es sich hierbei um Personenbezogene Daten handle [...gut hier geht es um Webseitenbetreiber, wie BKA ect.] speicherung-von-ip-adressen-illegal andererseits ermöglicht das geltende Recht aus Sicht der Bundesregierung eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Erhebung der IP-Adresse potenzieller Rechtsverletzer durch die RI
Zitat:
Nach vorläufiger Prüfung ermöglicht das geltende Recht aus Sicht der Bundesregierung eine datenschutzrechtlich unbedenkliche Erhebung der IP-Adresse potenzieller Rechtsverletzer durch die Rechtsinhaber. Wer über das Internet kommuniziert, weiß - sofern er keine besonderen technischen Maßnahmen zur Verschleierung seiner IP-Adresse trifft -, dass er die IP-Adresse seines Computers demjenigen offenbart, mit dem er kommuniziert. Anders als der Bundesrat geht die Bundesregierung davon aus, dass die IP-Adresse standardmäßig
auf dem Computer des Kommunikationspartners gespeichert wird und der Kommunikationspartner keine speziell entwickelte Software zur Ermittlung der IP-Adresse benötigt. Aus Sicht der Bundesregierung spricht deshalb viel dafür, dass die Erhebung der IP-Adresse bei dieser Sachlage im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 BDSG „beim Betroffenen“ bzw. im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 BDSG unter „Mitwirkung“ des Betroffenen erfolgt.
quelle Seite 159

Telefonnummern sind eigentlich ja auch Personenbezogene Daten [deren Klarnamen man zwischenzeitlich selbst durch die Rückwärtssuche erfahren kann] Doch ist es verboten, ohne Rückfrage und Einverständnis auch nur Teile eines Gespräches aufzuzeichnen.
Ist es denn erlaubt [wie von einigen Logfirmen probagiert] dass diese den Datenaustausch zwischen den einzelnen Teilnehmer "aufzeichnen und gerichtsverwertbar speichern?"

Weiter machte ich mir mal Gedanken zu der häufig in den Raum gestellten, und in meiner Abmahnung von Walldorf auf 2 Seiten, durch div. Gerichtsurteilverweise untermauerten Störerhaftung

Aber mal andersrum. Warum eigentlich ein W-Lan-Netz verschlüsseln? [auch wenn Gerichte dies als zwingend notwendig zur drohenden Gefahrenabwehr fordern]
Sollte man sich nicht mal Gedanken [bezgl. Störerhaftung] über das TMG [Telemediengesetz] machen?
Ich bin bei den mir selbst gestellten Fragen "...was ist eigentlich mit all den öffentlich zur verfügung gestellten *Hotspots* in Kaffeehäuser, Hotels ect." auf das TMG gestoßen.
Klar, gleich wird es dazu auch Einwände und Urteilslinks hageln wie: Das "Das LG Frankfurt hat entschieden, dass....und sich dazu entgeltlicher fachkundiger Hilfe bedienen müsste

Aber gerade das wird im TMG nicht verlangt
Zitat:
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
Quelle

Bitte auch nicht gleich über den Begriff "Dienstanbieter" herfallen. Als Dienstanbieter gilt lt.§ 2 TMG
Zitat:
jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien (z.B. Internet) zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.
Da ich in durchweg allen bisher gelesenen Urteilen, welche durch Abmahnkanzleien erstritten wurden, immer nur von Störerhaftung las, und ein Bezug zum TMG vermisste macht mich das alles nun ein wenig stutzig. Entweder will man dazu keinen Bezug herstellen oder aber es wurde bisher noch nicht daran gedacht einen Bezug herzustellen.
Dann ist es aber an der Zeit umzudenken.

Hier noch ein Auszug aus einer bemerkenswerter Seite zu meinem doch etwas lang geratenen Post.
Zitat:
Damit steht fest, dass der Antragsgegner durch § 7 ff TMG geschützt wird. Auf den Störeranspruch findet dabei § 7 Abs. 2 TMG Anwendung, welcher die Störerhaftung zwar nicht direkt regelt, jedoch über das Verbot allgemeiner Prüf- und Überwachungspflichten stark modifiziert. Denn zur Begründung einer mittelbaren Störerhaftung bedarf es der Verletzung von Prüfungspflichten, wie es das LG Franfurt a.M. auch richtig erkennt. Jene Pflichten werden aber dem Anbieter durch § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG gerade eben nicht auferlegt. Ein Anspruch vor Kenntnis der durchgeleiteten Inhalte durch den Funknetzbetreiber besteht daher nicht. Ohne Anspruch führt der Abmahnende auch kein Geschäft des Abgemahnten, weshalb hierfür keine Kostentragungspflicht entsteht (Volkmann, Der Störer im Internet, 2005, S.109; Spindler NJW 2002, 921, 925).
Quelle

für alle denen das nun zu viel war SORRY
(macht) Watt_ihr_Volt [nicht baxter oder USA]

Ps: evtl wurde das alles schon mal vor meiner Zeit angeschnitten und diskutiert. wenn ja...bitte ab in den Müll damit. Danke

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.9.2009 um 12:58:48-----

bitte zusammenführen.
pps. dieser Post soll nicht als Anreiz für weiteres illegales Filesharing, eher als Denkanstoß für etwaige Strategien gesehen werden
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Alt 11.09.2009, 14:02   # 675
ulrich
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
OK ist es nicht, aber leider legal. Aber man erinnere sich an den Freiherrn aus München. Es hat lange gedauert, aber dann ist er (auf)gefallen. Und das finde ich noch immer richtig gut.
Ob es legal ist, auch da habe ich so meine gewissen Zweifel. Eher eine Grauzone. Aber da wir ja nun mal Einzelkämpfer sind, haben diese Leute im Moment noch den längeren Atem und bessere Möglichkeiten.
Nur der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht, siehe der von Dir angesprochene Freiherr von und zu....
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Alt 11.09.2009, 16:50   # 676
Tienor
 
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@watt_ihr_volt

Deine Argumentation hatte ich auch schon verfolgt und bin über die gleichen Gedanken gestolpert.

Außerdem erhärtet sich aktuell der Verdacht (siehe auch Forum Abmahnwahn-dreipaschen) das es bei NuL keinen Strafbefehl zur herausgabe der Daten bei der Telekom gab. Niemand hat bisher eine Schreiben bekommen, das das Verfahren eingestellt worden ist. Und irgendwie verhält sich die Telekom sehr merkwürdig, wenn man Auskunft verlangt. Man bekommt überhaupt keine Information..


Alles zur Zeit bei Herrn Weber sehr schleierhaft.

Gruß

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.9.2009 um 17:08:18-----

An die Experten:
"Die Frage, ob eine derartige Speicherpflicht besteht, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Zumindestens bei IP-Adressen von Flate-Rate-Kunden ist dies bereits gerichtlich verneint worden. In diesem Fall werden gemäß § 97 Abs. 3 TKG die Daten zur Abrechnung nicht benötigt (AG Darmstadt, Urteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 300 C 397/04). Dies ist, wie einer Meldung von heise.de vom 15.12.2005 zu entnehmen ist, aktuell bestätigt worden: Der Schweizer Dienstleister Logistep darf Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverstößen durch Tauschbörsen-Nutzer nicht mehr massenhaft zur Speicherung von Verbindungsdaten anhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Flensburg hervor, das sich auf die Haftungsregeln im Teledienstegesetz (TDG) beruft."

Diese Aussage zur Speicherung von IP Adressen habe ich gefunden auf internetrecht-rostock.de

Gruß
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Alt 11.09.2009, 17:15   # 677
1984
 
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
@watt_ihr_volt

Deine Argumentation hatte ich auch schon verfolgt und bin über die gleichen Gedanken gestolpert.

Außerdem erhärtet sich aktuell der Verdacht (siehe auch Forum Abmahnwahn-dreipaschen) das es bei NuL keinen Strafbefehl zur herausgabe der Daten bei der Telekom gab. Niemand hat bisher eine Schreiben bekommen, das das Verfahren eingestellt worden ist. Und irgendwie verhält sich die Telekom sehr merkwürdig, wenn man Auskunft verlangt. Man bekommt überhaupt keine Information..


Alles zur Zeit bei Herrn Weber sehr schleierhaft.

Gruß
Habe auch so meine zweifel ob das alles so rechtmäßig abläuft!t-com auch keine reaktion!Kann man den irgendwie t-com zwingen eine Auskunft zu erteilen?Die Auskunft wird über ein Zivilverfahren erteilt deshalb gibt es auch keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft.Soweit ich es aus den Foren in erfahrung bringen konnte,muß N+L erst bei einem Verfahren irgendwelche Akten oder Beschlüsse offenlegen.Lasse mich gerne korrigieren.Eure Vorschläge oder Antworten werden natürlich nicht als Rechtsberatung gewertet,genau sowie ihr meine Ausagen nicht als Rechtsberatung auffassen sollt.
MfG
1984
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Alt 11.09.2009, 17:54   # 678
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Kann man den irgendwie t-com zwingen eine Auskunft zu erteilen?Die Auskunft wird über ein Zivilverfahren erteilt deshalb gibt es auch keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
Wenn Du mit "...kann man die T-Com zwingen Auskunft zu erteilen" meinst: "...kann N&L die T-Com auch ohne StA. zur herausgabe der Klarnamen auffordern"
Dann ist die Antwort: JA [durch einen erwirkten Beschluss beim zuständigen LG] Wurde aber schon in vielen Thread´s erläutert.

Weiter muss die bevollmächtigte Kanzlei auf Aufforderung [wenn nicht eh dem Abmahnschreiben beigefügt] Nachweise bzgl. der Rechteinhaberschaft seiner Mandantschaft sowie die Umstände/Wege wie sie an die Adressdaten gelangten, nachreichen. [meist wird dann auch eine Vertretungsvollmacht beigefügt]
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Alt 11.09.2009, 18:52   # 679
1984
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Wenn Du mit "...kann man die T-Com zwingen Auskunft zu erteilen" meinst: "...kann N&L die T-Com auch ohne StA. zur herausgabe der Klarnamen auffordern"
Dann ist die Antwort: JA [durch einen erwirkten Beschluss beim zuständigen LG] Wurde aber schon in vielen Thread´s erläutert.

Weiter muss die bevollmächtigte Kanzlei auf Aufforderung [wenn nicht eh dem Abmahnschreiben beigefügt] Nachweise bzgl. der Rechteinhaberschaft seiner Mandantschaft sowie die Umstände/Wege wie sie an die Adressdaten gelangten, nachreichen. [meist wird dann auch eine Vertretungsvollmacht beigefügt]
Sorry meinte,ob ich selber t-com zwingen kann Auskunft zu geben wem sie meinen Klarnamen mitgeteilt haben.Dem Abmahnschreiben ist kein Beschluss beigefügt sondern nur geschrieben,daß es einen gäbe aus Köln.Alles andere ist beigefügt..Trotzdem Danke!
MfG
1984
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Alt 11.09.2009, 19:39   # 680
Knüppelklaus
 
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Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Weiter muss die bevollmächtigte Kanzlei auf Aufforderung [wenn nicht eh dem Abmahnschreiben beigefügt] Nachweise bzgl. der Rechteinhaberschaft seiner Mandantschaft sowie die Umstände/Wege wie sie an die Adressdaten gelangten, nachreichen. [meist wird dann auch eine Vertretungsvollmacht beigefügt]
Vorgerichtlich muss leider nichts dergleichen (bis auf die Vollmacht vielleicht) auf Aufforderung nachgereicht werden.
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Alt 26.05.2012, 15:53 # --
News Flash
 
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