Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 10.09.2009, 00:16   # 641
Tienor
 
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@mondbär

Das vermute ich auch so. Aber das ist für mich Vorratsspeicherung. Sie wissen ja nicht ob die RI zustimmen, oder? Sie habe eine Menge personenbezogener Daten und betteln bei den RI. Irgendeiner stimmt zu und gibt die Genehmigung und los geht der Abmahnwahn....eigentlich ganz einfach. Kann jeder Anwalt. wow.
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Alt 10.09.2009, 00:19   # 642
Mondbär
 
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Ich glaube allerdings, dass meine Theorie an der Ermittlung des jeweiligen Hashwertes scheitern könnte.
Soweit ich das beurteilen kann gibt es den konkret für die einzelne mp3 Datei und eben nicht für den gesamten Container / Sampler. Dies müsste mal einer von den Cracks beantworten.
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
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Alt 10.09.2009, 01:40   # 643
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Ich glaube allerdings, dass meine Theorie an der Ermittlung des jeweiligen Hashwertes scheitern könnte.
Soweit ich das beurteilen kann gibt es den konkret für die einzelne mp3 Datei und eben nicht für den gesamten Container / Sampler. Dies müsste mal einer von den Cracks beantworten.
Dann überprüfe doch mal den Datei-Hash. Hatte es hier bereits jemanden empfohlen. Das ist zumindest schon mal ein Anfang.

-CityLight-
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Alt 10.09.2009, 08:03   # 644
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Dann überprüfe doch mal den Datei-Hash. Hatte es hier bereits jemanden empfohlen. Das ist zumindest schon mal ein Anfang.

-CityLight-
Ich kenne mich im Filesharing Bereich nicht wirklich aus. Aber ich lerne zur Zeit eine Welt - theoretisch - kennen, die ich angeblich bereits vor Monaten betreten haben soll. Von ed2k-stats statistics and history of shared files from the ed2k network habe ich erstmalig vor einigen Wochen gehört Interessante Seite. Die "transformierten Lippen" bestätigen Aussagen von Leuten, die auf eine Fakedatei hereingefallen sind.

Frage: Wie zuverlässig ist diese Statistik? Listet sie alle jemals gefälschten Namen dieses Hash Wertes / Lippenfilmes auf?
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Alt 10.09.2009, 09:43   # 645
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
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Zwischenpost

Da ich immer noch der Meinung bin, dass die erste Anlaufstelle gegen den Abmahnwahn die Telekom bzw der Provider ist, wie man es anders regeln kann hat uns ja ein vermeindlich kleiner Provider in Kiel gezeigt, und die Telekom mich nach Kündigung nun mit Briefen und Anrufen geradezu zuspammt, habe ich denen mal per Briefpost geschrieben. Ich habe an diesem Schreiben sämtliche Urheberrechte, Copyrights und auch sonst allen Dreck, deswegen möchte ich euch das nicht vorenthalten. Des weiteren ist es mir auch wurscht, ob vielleicht auch Mitarbeiter der Telekom hier mitlesen und mich identifizieren können.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrem Schreiben vom xx.xx.2009 bestätigen Sie uns die Kündung zum xx.xx.20xx, schränken diese Bestätigung aber mit Ihrem Schreiben vom xx.xx.2009 wieder ein. Unser Vertrag würde bis xx.xx.2010 bestehen (ist uns bekannt), weiterhin teilen Sie uns in Ihrem zweiten Schreiben mit, wir könnten den Vertrag erst zum Ende der Mindestlaufzeit beenden, wenn Sie die Kündigung mindestens einen Monat vorher schriftlich erhalten würden. Dieses dürfte ja wohl der Fall sein. Da anscheinend Zweifel an unserer Kündigung bestehen, möchten wir diese auf diesen Weg nochmals bestätigen. Wir versichern Ihnen auch jetzt schon, dass sich rechtzeitig unser neuer Anbieter mit einem Rufnummernportierungsauftrag an Sie wenden wird.

Weiterhin schreiben Sie uns, Sie möchten gerne erfahren was uns zu dieser Kündigung veranlasst hat und was Sie tun können damit wir weiterhin Ihr Kunde bleiben. Letzteres ist leider aussichtslos für Sie, da wir keine Möglichkeit mehr sehen, nach langjähriger Zufriedenheit mit der Telekom und der Bereitschaft hierfür auch etwas mehr als bei anderen Anbietern zu zahlen, Ihre Kunden zu bleiben. Allerdings begründen wir Ihnen gerne was uns zu dieser Kündigung verlasst hat:

Am xx.0x.2009 wurden wir von der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Musiktitel abgemahnt. Es lag diesem Schreiben eine Kopie des Beschlusses des LG Köln vom xx.xx.2009 bei. Angeblich wurde unsere IP-Adresse von einem nicht namentlich erwähnten Dienstleister am xx.xx.2009 mitgelogt. Wir werden beschuldigt eine digitale Kopie eines Tonträgers über die File-Sharing-Software Bittorrent zum Download angeboten zu haben. Dieses ist allerdings völlig unmöglich. Wir waren weder im Besitz der abgemahnten Datei noch hatten wir jemals eine File-Sharing-Software auf einem unserer Computer installiert. Unser WLAN ist und war immer verschlüsselt.
Nach überwinden des ersten Schocks machten wir uns im Internet auf die Suche nach ebenfalls Betroffenen, fanden einige sehr etablierte Foren, die sich mit diesem Abmahnwahnsinn beschäftigen und inzwischen von sicher einigen tausend Betroffenen zur Rat- und Hilfesuche aufgesucht werden. Hier wird unter anderem auch über das Kündigen der Telekom diskutiert, da auch die Telekom an der Gebühr für die Herausgabe der Klardaten nicht unerheblich mitverdienen würde und ohne geringste Zweifel Daten an Dritte zur nicht strafrechtlichen sondern zivilrechtlichen Abzockmaschinerie herausgibt. Es ist im übrigen nicht verboten Ihre Kunden über diese Herausgabe zeitnah zu informieren. Zu genau diesem Zeitpunkt berichteten Sie sogar selber auf Ihre t-online-Seite über diesen Abmahnwahn (Filesharing & Urheberrecht: Abmahnwelle wegen illegaler Downloads)

Da wir aber nicht sofort gewillt waren zu kündigen, schrieben wir am xx.07.2009 eine eMail an Ihre Datenschutzabteilung mit der Bitte um Stellungnahme. Noch am selben Tag bekamen wir von dort eine standardisierte Informationmail mit dem Wortlaut:
„Wenn Sie uns das gerichtliche Aktenzeichen des Beschlusses des Landgerichts Köln mitteilen, können wir Sie darüber informieren, ob zu der angegebenen IP-Adresse überhaupt eine Auskunft unseres Hauses an die Ihnen schreibende Kanzlei erfolgte. Des Weiteren benötigen wir zur Wahrung des Datenschutzes Ihre Legitimation in Form einer Ausweiskopie (eingescannt per E-Mail oder an die Adresse: Deutsche Telekom AG, Group Legal Affairs, LMI, Thomas-Mann-Str. 2-4, 53111 Bonn).“

Einige Tage später am xx.08.2009 schickten wir Ihrer Datenschutzabteilung die gewünschten Unterlagen als PDF-Datei in einem eMail-Anhang. Bis zum heutigen Tag haben wir trotz 3-maliger Nachfrage diese Information von Ihnen immer noch nicht erhalten.
Weiter schrieben Sie in Ihrer eMail vom Datenschutz: „Da die gesicherten Daten nach Abschluss des Auskunftsverfahrens vernichtet werden, ist uns eine Kundenidentifizierung leider nicht mehr möglich.“ Wozu auch, Sie haben ja Ihre Gebühr für die Beauskunftung bekommen und sind nicht daran interessiert, dass Ihre Kunden auch nur annähernd ihre Unschuld beweisen könnten.
Nicht uninteressant ist auch das Urteil vom LG Kiel Beschluss vom 6.5.2009, 2 O 112/09, in dem ein Internetanbieter erfolgreich im Sinne seiner Kunden gegen die Herausgabe von Verkehrsdaten geklagt hat. In diesem Urteil dürfte es sich um einem wesentlich kleineren ISP handeln mit wesentlich weniger finanziellen Möglichkeiten, als die Telekom.
Inzwischen müssen wir leider davon ausgehen, dass die Telekom kein Interesse hat, sich für ihre - durch diesen Abmahnwahn abgezockten Kunden - stark zu machen. Das bedeutet für eben diese häufig zu unrecht gebeutelten Kunden in letzter Konsequenz die Kündigung der Telekom und einen Wechsel zu einen kleineren, kundenfreundlicheren, evtl. lokalen Internetserviceprovider.

Sollten Sie uns aber wider Erwarten doch noch davon überzeugen können, dass Ihnen an der Zufriedenheit und der kundenfreundlichen Regelung dieses Geldeintreiberwahnsinns etwas liegt, sind wir natürlich dazu bereit uns unsere Kündigung zu überlegen.

__________________
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"Quis qustodiet ipsos qustodes?"
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Alt 10.09.2009, 10:46   # 646
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
@Drachenlady45:

Immerhin hast du Post bekommen. Ich auch auf mein zweites Schreiben (noch) nicht. Und das ist ein ziemliches Armutszeugnis für die Telekom.
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Alt 10.09.2009, 11:40   # 647
Mondbär
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Dann überprüfe doch mal den Datei-Hash. Hatte es hier bereits jemanden empfohlen. Das ist zumindest schon mal ein Anfang.
-CityLight-
Sorry, meine Schreiben beinhalten keine Hashwert Angaben oder Knotenpunktdaten. Sind wohl zu alt und nicht teil der neuen Beweisführungsstratregie von Korni.
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Alt 10.09.2009, 11:49   # 648
1984
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
@Drachenlady45:

Immerhin hast du Post bekommen. Ich auch auf mein zweites Schreiben (noch) nicht. Und das ist ein ziemliches Armutszeugnis für die Telekom.
Hallö!
TROTZ FRIST AUCH NULL REAKTION AUF ZWEITE ANFRAGE!
FAZIT:KÜNDIGUNG!
MfG
1984
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Alt 10.09.2009, 12:02   # 649
Tienor
 
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An die Juristen:

"Zulässig wäre die Speicherung der IP-Adresse nur nach vorherigem Einverständnis. § 13 TMG enthält diesbzgl. folgende Regelung:

(1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31) in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.


(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass
1. der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
2. die Einwilligung protokolliert wird,
3. der Nutzer den Inhalt der Einwilligung jederzeit abrufen kann und
4. der Nutzer die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann



Beim Besuch einer Website müsste einem Nutzer also als erstes ein Hinweis auf die IP-Speicherung dargeboten werden, verbunden mit der Aufforderung, in diese einzuwilligen. Da er dazu natürlich auch nein sagen darf, muss die Speicherung seiner IP-Adresse auf dieser Eingangsseite bereits verhindern werden, um nicht einen Rechtsverstoß zu begehen" von linksandlaw.de zitiert.

Kann man damit was anfangen? Ich wurde von niemanden gefragt, ob meine IP gespeichert werden darf. Und von der Firma Evidenzia GmbH & Co KG schon garnicht.

Vielleicht kommen wir ja weiter. Gruß
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Alt 10.09.2009, 12:26   # 650
princess15114
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Kann man damit was anfangen? Ich wurde von niemanden gefragt, ob meine IP gespeichert werden darf. Und von der Firma Evidenzia GmbH & Co KG schon garnicht.
Diesen Gedankengang folgte bereits der Fels in der Brandung, das LG Zweibrücken, Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008 in einer Ablehnung eines Antrages zum Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
Allerdings sei die IP ein technisches und rechtliches Nullum und nur durch den Bruch des Fernmeldegeheimisses, also mit der Verpaarung von Zugangsdaten, zu einer gehaltvollen Information erwachsen.
Dieser Beschluss steht allerdings so ziemlich allein auf weiter Flur.

Gegen den Tatbestand, dieses Nullum "längere Zeit" aufzubewahren, ist jedoch m.W.n. keine Entscheidung getroffen worden, zumal jeder Tauschbörsennutzer sehr wohl wissentlich seine IP preisgeben muss, da sonst ein (Aus)Tausch nicht stattfinden kann.
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Alt 10.09.2009, 12:30   # 651
Tienor
 
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Man stimmt doch nicht der Speicherung der IP-Adresse gegenüber einer Drittfirma (nicht am Tausch involviert) zu.

Hätte mich auch gewundert, wenn ich der Erste wäre, der auf diese Ideen kommt, bei den Massen.


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Alt 10.09.2009, 12:36   # 652
ulrich
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Kann man damit was anfangen? Ich wurde von niemanden gefragt, ob meine IP gespeichert werden darf. Und von der Firma Evidenzia GmbH & Co KG schon garnicht.
Ich bin zwar nicht mehr bei der Telekom oder bei der Firma Evidenzia, war aber Jahrzehnte lang bei der Telekom.
Wenn ich mich recht erinnere, an meinen Damaligen ISDN/DSL Vertrag so meine ich das man sein Einverständnis (Unterschrift) gibt zur Speicherung der Verbindungsdaten. Jeder Nutzer sollte auch mal das kleingedruckte lesen!
Darin sehe ich auch keinen Missbrauch, den sehe ich nur wenn die Speicherung länger dauert wie es vorgegeben ist und mit den Daten gehandelt wird.

Die IP Adresse.

IP-Adresse
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen, die – wie z.B. das Internet – auf dem Internetprotokoll (IP) basieren. Sie wird Geräten zugewiesen, welche an das Netz angebunden sind und macht die Geräte so adressierbar und damit erreichbar.

Eine IP-Adresse kann einen einzelnen, aber in manchen Fällen auch eine Gruppe von Empfängern bezeichnen (Multicast, Broadcast). Umgekehrt können einem Computer mehrere IP-Adressen zugeordnet sein.

Die IP-Adresse wird verwendet, um Daten von ihrem Absender zum vorgesehenen Empfänger transportieren zu können. Ähnlich der Postanschrift auf einem Briefumschlag werden Datenpakete mit einer IP-Adresse versehen, die den Empfänger eindeutig identifiziert. Aufgrund dieser Adresse können die „Poststellen“, die Router, entscheiden, in welche Richtung das Paket weiter transportiert werden soll. Im Gegensatz zu Postadressen sind IP-Adressen nicht an einen bestimmten Ort gebunden.

Quelle: Wiki
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Alt 10.09.2009, 12:41   # 653
princess15114
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Man stimmt doch nicht der Speicherung der IP-Adresse gegenüber einer Drittfirma (nicht am Tausch involviert) zu.
Das muss man auch nicht. Allerdings sollte man wissen, dass die IP notwendige Information ist, um mit dem Tauschpartner in Kontakt zu treten.

Du stehst auf dem Marktplatz und triffst einen Freund. Ein Dritter beobachtet das Gespräch (Nullum und völlig Bedeutungslos). Erst wenn der dich belauscht und mitbekommt, dass ihr über ganz dolle verbotene Dinge redet, die Polizei holt und die die Personalien aufnimmt, erwächst aus dem trivialen Vorgang die Bedeutung.
Sonst geht der Beobachter nach Hause und schreibt lediglich in sein Tagebuch, dass ein Blonder und ein Glatzkopf am Markt ein Gespräch geführt haben ... sehr bedeutungsvoll?
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Alt 10.09.2009, 14:58   # 654
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
...Frage: Wie zuverlässig ist diese Statistik? Listet sie alle jemals gefälschten Namen dieses Hash Wertes / Lippenfilmes auf?
Diese Liste ensteht aus den Chunk-Logs diverser Index-Server (stehen am linken Rand). Hierzu muss man wissen, dass File-Hashes die hier auftauchen, über einen längeren Zeitraum im ed2k-Netz gestanden haben müssen. Vor allem wenn der Zähler (vollständig) auf mind. 1 steht, wurden von dem File mindestens einmal sämtliche Chunks ins Netz hochgeladen. Trotzdem ist auch das hier keine 100%-ige Statistik, vor allem kleinere Dateien (wie Audio-Files) rutschen hier oft durch. Wenn man also wirklich gründlich suchen will, muss man natürlich noch andere ed2k-Suchmaschinen abgrasen, auch in div. esel-Seiten suchen, und ggf. auch mal das "muli" anwerfen. Erst wenn man hier nirgendwo fündig geworden ist, kann man relativ sicher sein, dass das angeblich abgemahnte Werk noch nie im ed2k-Netz gestanden hat. Und da sollte man schon dem Abmahner mal eine ganz gezielte Frage stellen, wie er denn das Werk überhaupt loggen konnte, und ob er nicht gar selbst die einzig verfügbare Download-Quelle gewesen ist.

-CityLight-

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.9.2009 um 14:00:01-----

Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Sorry, meine Schreiben beinhalten keine Hashwert Angaben oder Knotenpunktdaten. Sind wohl zu alt und nicht teil der neuen Beweisführungsstratregie von Korni.
Jo, da hat wohl der Korni auch schon gemerkt, dass er sich mit diesen Angaben, über seinen Logger evtl. selbst ans Bein pinkeln könnte. Ordentlich ausgeschlafen is er schon der Korni, das muss man ihm lassen.

-CityLight-
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Alt 10.09.2009, 15:02   # 655
1984
 
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Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Hallö!
TROTZ FRIST AUCH NULL REAKTION AUF ZWEITE ANFRAGE!
FAZIT:KÜNDIGUNG!
MfG
1984
Gibt es eine möglichkeit t-com zu Zwingen,mir zeitnah,eine Auskunft zu geben?Trotz massiver nachfrage keine Reaktion obwohl ich darauf hinwies ,daß ich die Daten anwaltlich benötige.Möchte keine Rechtsberatung ,sondern wissen welche erfahrungen ihr habt.Möchte selbständig Infos Sammeln,ohne meine Anwaltskosten höher zu Treiben.
MfG
1984
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Alt 10.09.2009, 15:40   # 656
Tienor
 
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@princess15144

An die Expertin:

Wortlaut Abmahmung:

"Unsere Mandantschaft hat daher ein auf die Ermittlung und Dokumentation von Internet-Kriminalität spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen beauftragt. Dieses Unternehmen überwacht die Tauschbörsen hinsichtlich rechtswidriger Angebote der geschützten Musikwerke unserer Mandantschaft.

Hierbei wurden folgende Daten festgestellt und beweissicher dokumentiert:
Datum, Zeit, Datein, Hash, IP, Provider, Client"

Kennt ja jeder, diesen Absatz!

Aber Wie gesagt, der Auftrag für die Überwachung der Tauschbörser wurde nach dem Erheben der Daten erteilt. Geht Einwandfrei durch die Abmahnung hervor????

Gruß Tienor
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Alt 10.09.2009, 15:44   # 657
princess15114
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Aber Wie gesagt, der Auftrag für die Überwachung der Tauschbörser wurde nach dem Erheben der Daten erteilt. Geht Einwandfrei durch die Abmahnung hervor????
Der Logzeitpunkt ist vor der Vollmachtserteilung
Dies macht die Abmahnung nicht unwirksam. Die Vollmachtserteilung bezieht sich lediglich auf die Bevollmächtigung des Rechteinhabers (RI) an den Abmahner, eine Abmahnung verschicken zu dürfen und ihn auch sonst zu vertreten. Die Ermittlung der IP-Adresse unterliegt lediglich privatwirtschaftlichen Vorgängen. Dafür ist lediglich ein Auftrag des Rechteinhabers an einen IT-Dienstleister nötig, welcher der Abmahnung nicht beiliegen muss.
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Alt 10.09.2009, 15:47   # 658
Tienor
 
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O.K. verstanden.

Aber wer gab den Auftrag, die Tauschbörse zu überwachen!

Ist es von dir eine Vermutung, oder weißt du es zu 100%.

Danke!
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Alt 10.09.2009, 15:53   # 659
princess15114
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Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Aber wer gab den Auftrag, die Tauschbörse zu überwachen!
Das ist wie die berühmte Frage, ob zuerst das Ei oder die Henne da war.

Für die Reaktion auf die Abmahnung ist es unerheblich wie es gelaufen sein könnte.
Varianten
(A) IT-Dienstleister schnüffelt nach IPs und fragt dann gemeinsam mit abmahnanwaltlicher Unterstützung beim RI nach, ob man gegen diese Unart nicht etwas machen sollte ... dein Schade soll es nicht sein!?
(B) RI beauftragt einen IT-Dienstleister zu schnüffeln, weil sich seine Werke derart schlecht verkaufen.

Das Ergebnis ist das Gleiche.
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Alt 10.09.2009, 15:58   # 660
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Tienor Beitrag anzeigen
Aber wer gab den Auftrag, die Tauschbörse zu überwachen
Kennst du diesen Beitrag schon?

gulli: DigiProtect: Pornoabmahnungen auch in den USA?

Digiprotect "beauftragt" sich also quasi selbst. Machen kannst du dagegen (noch) nichts.
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Antwort


Alt 12.02.2012, 06:24 # --
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