Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 05.09.2009, 01:02   # 601
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2001–2008.... gem. §§ 53, 54 URG
Hallo Ansgar!

Obwohl nach deutschem Recht ein solcher Hinweis nicht notwendig ist, da die Urheberrechte automatisch entstehen, sobald die Schutzvoraussetzungen vorliegen, sollte, wenn man schon so einen „Urheberrechtshinweis” benutzt, dieser wenigstens korrekt sein.

Dieser "Hinweis" ist nach eigenen Angaben der Rechtsabteilung der Brockhaus AG eindeutig falsch! Die Brockhaus AG hat erst ab 2008 (Leistungsschutz-) Rechte an dem Produkt.

Und falls "URG" nicht gerade das schweizer Urheberrecht meint, sondern auf das deutsche UrhG abzielt, sollte man es auch so darstellen.


Hat noch jemand solche Fantasiehinweise dieser Firma?


mfg

nte
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Alt 05.09.2009, 13:29   # 602
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
@Ansgar @all

Wir hatten ja immer mal wieder die Diskussion bezüglich der Beauskunftung der Telekom / Wie kommt der Abmahner an meinen Klarnamen!

Hier ein sehr interessanter Beitrag auf Abmahnwahn-dreipage!

Danke dafür besonders an "Alter Esel", "Baker" und Steffen H.!
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Alt 05.09.2009, 14:57   # 603
CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
...Hier ein sehr interessanter Beitrag auf Abmahnwahn-dreipage!...
Das Interessanteste an diesem Artikel ist auch das Musterschreiben. Davon sollte man durchaus Gebrauch machen.

PS:
Stand meiner heutigen Erkenntnis:
Der wirklich einzige Gewinner in diesem perfiden Abmahnwahn ist die Post; wegen der vielen Einschreiben.

-CityLight-
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Alt 05.09.2009, 15:29   # 604
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Mal einige Fragen an die anderenen in diesem Forum:gibt es die Möglichkeit diesen Beschuß(Aktenzeichen des Landgerichts Köln) von N+L verbindlich einforden zu können?Sollte dieser nicht vorgelegt werden können,kann man Aufgrund dieser dann vermeintlich illegalen Datenbeschaffung strafrechtlich gegen N+L vorgehen?Es wird zwar immer gesagt,die würden etwas in der Hinterhand haben,aber Tatsachen hat noch niemand gesehen.Falls N+L nichts hat,kassieren sie einfach nur mit Illegal erworbenen Daten ab!Kann ich bei Gericht selber anfragen,wie oft ein Beschluß gegen mich erwirkt wurde(im Hinblick auf Mehrfachabmahnungen ,weil Kanzleien meine Daten an Kornmeier+Co weitergeben hat,oder ob von diesen tatsächlich eigene Beschlüsse erwirkt wurden)?In dem N+L Forum gehen meine Fragen unter und deshalb frage ich mal hier nach.Die Antworten sollen selbstverständlch nicht als Rechtsberatung gesehen werden!Es geht mir alleine darum,vielleicht einen Ansatz zu finden,wie man diesen Leuten das Handwerk legen kann!Sind Sie immer noch auf der Seite des Rechts,wenn deine Daten ohne Beschluß auf Illegalen Wegen beschaft wurden?Es wird hier meist nur über das Vorgehen der einzelnen diskutiert,ohne Lösungsansätze zu suchen.Selbst wenn man Bezahlt,kommt die nächste Abmahnung!Wir wollen alle eigentlich nur wieder unsere Ruhe!Das scheint aber ohne konkrete Anhaltspunkte gegen die Anwälte nicht möglich zu sein!Eine Srafe (falls Filesharing betrieben)sehe ich auch als berechtigt an,aber dann sollte es gut sein und nicht immer weiter Abmahnungen erstellt werden können!Wer nach einer Abmahnung noch Filesharing betreibt,dem ist eh nicht zu helfen.Man hatte mir geschrieben Frank2009 könnte da unterumständen Auskünfte geben.Mein Stand ist vermeintliches log Datum 04,Anwalt(noch keine Reaktion von N+L), 3Anfrage T-com(immer noch keine zufrdenstellende Antwort).
Danke vorab!
MfG
1984
P.S.Das ist eine zusammenfasung meiner Anfragen im N+L Forum!
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Alt 05.09.2009, 15:43   # 605
Twilight
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: zwischen Himmel und Hölle
Beiträge: 168
Hi

hier ein Link von Netzwelt.de der zu beobachten interessant wäre:

ich schau da nu öfter mal rein....scheint so als wenn der Ausgang der Sache ein ganz neues Licht auf die dinge werfen wird...

http://www.netzwelt.de/news/80498-fi...ng-update.html
__________________
XX.09. Abmahnung erhalten für Cascada, dieses Foren durchgewühlt, RA angerufen und pers. gesprochen
XX.09. modUE von hier ausgefüllt und per Einschreiben an N&L geschickt, zahle nicht,
XX.09. Eingangsbestätigung zur modUE erhalten.
und nu -> abwarten was kommt........
UPDATE von Dezember 2011 ......Bettelbrief...
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Alt 05.09.2009, 16:23   # 606
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
gibt es die Möglichkeit diesen Beschuß(Aktenzeichen des Landgerichts Köln) von N+L verbindlich einforden zu können?
Klar kannst Du das. Einfach N&L anschreiben und die Abmahnung anzweifeln. Dir wird dann sicher eine Kopie des Beschlusses sowie eine Vollmacht der RI zugeschickt.

Zitat:
Kann ich bei Gericht selber anfragen,wie oft ein Beschluß gegen mich erwirkt wurde(im Hinblick auf Mehrfachabmahnungen ,weil Kanzleien meine Daten an Kornmeier+Co weitergeben hat,oder ob von diesen tatsächlich eigene Beschlüsse erwirkt wurden)?
können kannst Du schon, nur wird es Dir nichts bringen.
WEIL: das beschlussfassende Gericht kennt nur den Vorgang [Verstoß gegen § 101 UrhG "schwere Form] und ca 10 Seiten voller IP Adressen. DICH kennt es NOCH nicht
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Alt 05.09.2009, 16:33   # 607
1984
 
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Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Klar kannst Du das. Einfach N&L anschreiben und die Abmahnung anzweifeln. Dir wird dann sicher eine Kopie des Beschlusses sowie eine Vollmacht der RI zugeschickt.



können kannst Du schon, nur wird es Dir nichts bringen.
WEIL: das beschlussfassende Gericht kennt nur den Vorgang [Verstoß gegen § 101 UrhG "schwere Form] und ca 10 Seiten voller IP Adressen. DICH kennt es NOCH nicht
Kan man den,anhand des Beschlusses erkennen,ob mehere Kanzleien gleichzeitig diesen erwirkt haben(Sampler)?Im mir vorliegenden Schreiben wird nur erwähnt,daß es einen Beschluss geben soll(Was zu beweisen ist)!
Danke für die Antworten(endlich mal was brauchbares)!
MfG1984
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Alt 05.09.2009, 16:54   # 608
Keyser Soze
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 46
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Das Interessanteste an diesem Artikel ist auch das Musterschreiben. Davon sollte man durchaus Gebrauch machen.

PS:
Stand meiner heutigen Erkenntnis:
Der wirklich einzige Gewinner in diesem perfiden Abmahnwahn ist die Post; wegen der vielen Einschreiben.

-CityLight-
Das der Provider seinem Kunden nicht bescheid sagen muss hab ich vom T schon erfahren und die haben von mir dann erfahren das ich nicht weiter beim T sein muss. So einfach.

Ich schicke nie einen Brief per einschreiben, das bringt garnicht. So hab ich es inner UNI gelernt. Mein Prof. hat sich damals vor Gericht (nicht wegen mir ) mit dem Argument herausgeredet, das in dem Umschlag nichts gewesen wäre oder es halt nicht um diesen Tatbestand ging. Er meinte wenn man es schon richtig machen will dann ein Notariel beglaubigtes einschreiben ( kostete damals glaub 20 DM) oder einfach nen Brief. Im übrigen haben mich die Bittsteller wieder angeschrieben (irgendwie Witzig) gleicher Text anderer Film (selbe Firma) und wurde der Film 4 Wochen vor dem anderen geladen, habs aber 4 Wochen nach der anderen Abmahnung bekommen.
Also mod UE Copy Paste Datum und Film änderen bis zur Frist warten und dann verschicken. Wenn ich die mod zu früh schicke denken die noch ich hätte bammel und da gäbs was zu holen.
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Alt 05.09.2009, 16:59   # 609
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Kan man den,anhand des Beschlusses erkennen,ob mehere Kanzleien gleichzeitig diesen erwirkt haben(Sampler)?Im mir vorliegenden Schreiben wird nur erwähnt,daß es einen Beschluss geben soll(Was zu beweisen ist)!
Danke für die Antworten(endlich mal was brauchbares)!
MfG1984
Bitte, keine Ursache.

Nein, kann man nicht. Es kann aber sein, dass eine andere Kanzlei einen anderen RI vertritt, welcher Zeitgleich einen anderen Titel aus diesem Sampler mitloggte oder loggen ließ. Da es in letzter Zeit Mode geworden ist auf den Abmahnzug aufzuspringen, erhöht sich natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass noch was kommt
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Alt 05.09.2009, 16:59   # 610
ulrich
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Zitat:
Zitat von Keyser Soze Beitrag anzeigen
Also mod UE Copy Paste Datum und Film änderen bis zur Frist warten und dann verschicken. Wenn ich die mod zu früh schicke denken die noch ich hätte bammel und da gäbs was zu holen.
Genau, Du hast es drauf! Aber Bitte per "Einschreiben und Rückschein"!
Oder sind die Küken wieder schlauer als die Henne ?
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Alt 05.09.2009, 17:25   # 611
Keyser Soze
 
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Ulrich: Hätten die meinen Brief nicht bekommen, dann wäre schon längst ne zweite Mahnung gekommen. Des Weiteren schicken die Herren ja auch kein Einschreiben, was ja auch nur beweist das man ihnen geschrieben hat und nicht was man geschrieben hat.
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Alt 05.09.2009, 17:34   # 612
ulrich
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Zitat:
Zitat von Keyser Soze Beitrag anzeigen
Ulrich: Hätten die meinen Brief nicht bekommen, dann wäre schon längst ne zweite Mahnung gekommen. Des Weiteren schicken die Herren ja auch kein Einschreiben, was ja auch nur beweist das man ihnen geschrieben hat und nicht was man geschrieben hat.
Na wenn Du meinst! Und Prof. haben auch nicht immer recht, Deiner war sicher schon Alt und Krank ..
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Alt 05.09.2009, 18:11   # 613
1984
 
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Beiträge: 229
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Bitte, keine Ursache.

Nein, kann man nicht. Es kann aber sein, dass eine andere Kanzlei einen anderen RI vertritt, welcher Zeitgleich einen anderen Titel aus diesem Sampler mitloggte oder loggen ließ. Da es in letzter Zeit Mode geworden ist auf den Abmahnzug aufzuspringen, erhöht sich natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass noch was kommt
Ist es dann aber nicht illegal,wenn diese Kanzlei Daten einer anderen Kanzlei für eine andere Abmahnung gebraucht,ohne eigene richterliche Ermittlungsdaten zu haben?Ich habe den Eindruck,daß Kanzleien aufsprigen ,weil sie lesen,daß auf Samplern abgemahnt wird und sich so Daten der abmahnenden Kanzlei geben lassen,ohne selbst Beschlüsse erwirkt zu haben!
MfG
1984
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Alt 05.09.2009, 18:34   # 614
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Keyser Soze Beitrag anzeigen
...Ich schicke nie einen Brief per einschreiben, das bringt garnicht...
Offenbar hast du den Hintergrund dieses genannten Musterschreibens nicht verstanden. Es gibt 3 Möglichkeiten:

1.) Der Abmahner/Anwalt antwortet nicht darauf.
Dann solltest du ihn richtig unter Druck setzen.

2.) Der Abmahner/Anwalt antwortet korrekt, und macht "richtige" Angaben.
Dann sollte dieses Aktenzeichen besser nicht bei einem anderen Abmahner auftauchen.

3.) Der Abmahner/Anwalt antwortet, und macht falsche Angaben.
Das sollte er besser nicht tun.

Zitat:
...So hab ich es inner UNI gelernt.
Diese UNI sollte ihren Lernstoff mal auf den neuesten Stand bringen.


-CityLight-
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Alt 05.09.2009, 19:26   # 615
Orchid95
 
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Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Kan man den,anhand des Beschlusses erkennen,ob mehere Kanzleien gleichzeitig diesen erwirkt haben(Sampler)?Im mir vorliegenden Schreiben wird nur erwähnt,daß es einen Beschluss geben soll(Was zu beweisen ist)!
Danke für die Antworten(endlich mal was brauchbares)!
MfG1984
Aus dem Beschluss geht hervor, wer Antragstellerin (also RI) ist, und wer Beteiligte (also Provider), sowie das betreffende Werk, an dem der RI die entsprechenden Schutzrechte hält.

Man kann nicht erkennen, auf welchen Compilations dieses Werk bzw. Teile davon abgemahnt wurden.

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.9.2009 um 19:27:42-----

Zitat:
Zitat von 1984 Beitrag anzeigen
Ich habe den Eindruck,daß Kanzleien aufsprigen ,weil sie lesen,daß auf Samplern abgemahnt wird und sich so Daten der abmahnenden Kanzlei geben lassen,ohne selbst Beschlüsse erwirkt zu haben!
Diese Frage lässt sich in der Tat wohl erst beantworten, wenn entspr. Beschlüsse von N+L vorliegen!


Gruß, orchid
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Alt 05.09.2009, 20:42   # 616
Keyser Soze
 
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Beiträge: 46
@ Ulrich und City:
Dann wären aber theoretisch ja auch kein Abmahnungen bei mir eingegangen, die kamen ja auch nicht per einschreiben.

Ich meine ja nur das die Briefe i.d.R. auch so ankommen und bei den RA auch so behandelt werden. Das is ja schließlich kein Kindergarten, obwohl es mir schon so vorkommt.
Ich seh es so die machen sich keine Mühe bei ihren dubiosen Maßenabmahnungen und ich halt es dan auch so. Bei sowas kommt ja eh nichts bei rum. Nen Kollege hat vor 3 Jahren nichtmal auf die 3te Warnung geantwortet und bis jetzt ist noch Ruhe. Die Herren haben ja immer noch genug Leute die fleißig bezahlen und daher nicht soviel Zeit noch Mut es drauf ankommen zu lassen.
Zumindest muss ich nicht noch unötig Zumwinkels Pension bezahlen
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Alt 06.09.2009, 10:34   # 617
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Beiträge: 7.681
Zitat:
Zitat von Keyser Soze Beitrag anzeigen
@ Ulrich und City:
Dann wären aber theoretisch ja auch kein Abmahnungen bei mir eingegangen, die kamen ja auch nicht per einschreiben.
Das ganze Wenn und Aber, soll ich, soll ich nicht ist Fruchtloses diskutieren. Wer meint ohne, soll es "ohne" machen! Wer meint mit, soll es "mit" machen!
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Alt 07.09.2009, 19:04   # 618
muffin
 
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Beiträge: 38
Hallo Zusammen ,

gerade hat sich mir da eine Frage aufgemacht ,

wenn man mal vor 2 -3 Monaten die Top 100 gesaugt hat ist es dann nicht von Vorteil eine vorbeugende UE abzugeben ?
Ist nur mal so ein Gedanke mir ist bewust das man nicht weiß an wenn und wer solche Titel genau abmahnt .
Mir gehts nur darum ob jem. der viel gesaugt hat vorbeugend so ne UE abgeben kann um eine Abmahnung und deren Kosten vorzubeugen !

Korrigiert mich falls das nicht Empfehlenswert ist , kann sein das das dann auch schon ein Schuldeingestänntniss ist .

Gruß Muffin
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Alt 07.09.2009, 19:28   # 619
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von muffin Beitrag anzeigen
...wenn man mal vor 2 -3 Monaten die Top 100 gesaugt hat ist es dann nicht von Vorteil eine vorbeugende UE abzugeben ?...
Das klingt dann wohl eher nach einem Ablasszettel aus dem 15. Jahrhundert.
Siehe hier ...wikipedia.org/.../Der_Ablasshandel.
Dieser Dinger gibts doch gar nich mehr. :tod:

-CityLight-
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Alt 07.09.2009, 20:24   # 620
Keyser Soze
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 46
Hahaha muffin das ja mal total bedeppert.
So in der Art, ich geh mal sicherheitshalber zur Polizei und sag denen das ich mit dem Mord von letzter Woche nichts zu tun habe noch was von einem Bankraub in der Musterstraße weis.:binunsch:

Ich roll mich weg....:goodnite:

Edit:
...musste erstmal Luft holen
Der mod UE besagt doch nicht das du schalten und walten darfst wie du willst, sondern das du es nicht warst, noch irgendwann tun wirst.
Dann erklär mir mal warum du einen mod abgeben willst in dem du erklärst das du vor 2-3 Monaten die Top 100 nicht geladen hast ?
Wie kommst du dann auf die Top100 noch auf den Zeitpunkt ? You know?
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Alt 26.05.2012, 15:53 # --
News Flash
 
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