| | # 6103 |
| Registriert seit: 06.12.2010
Beiträge: 9
| Das habe ich mir fast gedacht! Ich kann nur sagen, überlegt es euch gut, ob ihr einen Anwalt einschaltet oder es wie viele Andere weigert zu zahlen. Mit Anwalt habe ich quasi den verlangten Betrag -29,00 Zahlen müssen. Halt an Wallenfells und meinen Anwalt! Von Vertretern der Methode: Mod UE und "Afterschmatzen" (ohne Anhang "Erklärungen, Bitten...") Habe ich noch von keinem gehört, der vor Gericht gelandet ist! Grüße, Bullshit |
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| | # 6105 | ||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.563
| Wieso ist der Zug jetzt abgefahren? Dafür muss man erstmal etwas mehr erfahren... Zitat:
Wäre es doch so und der Abmahner hätte das Vergleichsangebot akzeptiert, dann müsstest du jetzt zahlen... aber das von dir geschriebene hört sich nicht so an Zitat:
B) Wenn deine modUE vom Anwalt keine Zahlungsgarantie oder ein Schuldeingeständnis enthalten hat... Warum nicht C) Liest man öfter hier, dass auch Anwälte mal gerne die modUE abgeben und dann dem Mandanten zur Zahlung eines Vergleichs raten... So ist man eventuell auch mal schnell wieder einen Fall los, der sonst über 3 Jahre beachtet werden müsste Wenn also keine Schuldeingeständnisse oder Zahlungsgarantien von dir oder deinem Anwalt abgegeben wurden, dann sollte auch für dich das Aussitzen noch möglich sein... Denn schließlich musst du die Entscheidung treffen... nicht dein Anwalt... Wenn du dir bei der modUE nicht sicher bist, kannst du sie ja mal einscannen, entpersonalisieren und an unsere Moderatorin @princess15114 schicken (vorher per PN kontaktieren). Wenn dein Anwalt ausser modUE sonst keine wilden Schreiben verschickt hat, so sollte auch für dich noch das Nichtzahlen drinsein.
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | ||
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| | # 6107 |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
| WDR Fernsehen heute Abend 20.15 Uhr Spannende Rechtsfälle aus dem Alltag - Mein gutes Recht - WDR Fernsehen Gruß Hein |
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| | # 6108 | |
| Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 67
| Zitat:
Gezahlt hab ich bisher nichts. Statt dessen aufgefordert, die Abmahnung zurück zu ziehen, oder die Sache vor Gericht aushandeln zu lassen. In dem Fall ´wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung in Frage gestellt und gerichtlich zu prüfen sein. | |
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| | # 6112 | |
| Gastposter | Zitat:
Und wenn sie sein Leben haben wollten ![]() Und da war er wieder, diesmal von Doc. Wachs, der letzte Spruch... immer schön einen AW beauftragen | |
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| | # 6114 |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Wenn wirklich mal eine Klage kommen sollte, geht`s ja sowieso nach BRAGO. Das macht uns wohl allen auch kein deutscher Anwalt billiger und ist eventuell sogar angesichts der damit verbundenen Arbeit auch gerechtfertigt. Allerdings finde ich es von allen diesen sogenannten Abgemahntenanwälten, für den Versand einer modUE (am Ende noch von hier geraubkopiermördert) und danach in vielen Fällen die oft gelesene Empfehlung 50% zu zahlen auszusprechen, nahezu unverschämt 200.- bis 350.-€ zu verlangen. Den Hauke SCH****R, der das 4-5fache verlangt aber KEINE modUE abgibt lass ich jetzt mal weg. Da gehört ja wohl nix dazu (ausser viel Werbung bei Google und Youtube).
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. |
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| | # 6115 | |
| Gastposter | Mal was aus einem anderen Forum Vorgeschichte: Der User hatte eine Abmahnung von CSR erhalten. Seine Reaktion, Wiederspruch ohne modUE + Akteneinsicht in die Beschlussakte. Zitat:
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| | # 6116 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Fakt ist, der ISP gibt die Anschlusskennung an einen Dritten weiter ohne dafür irgendwelche Nachweise zu führen, und belehrt gleichzeitig den Inhaber dieser Kennung darüber, diese auf keinen Fall weiterzugeben. Daraus kann man sehr wohl ableiten, dass der Inhaber der Anschluss/Zugangskennung sich im Falle eines Missbrauchs auch als Mitstörer zu verantworten hat, wenn er diese Kennung nicht sorgfältig gegenüber Dritten schützt, und damit dann Schindluder betrieben wird. In der Problematik WLAN sehen die Forderungen gegenüber dem Betreiber des WLAN's ja ganz ähnlich aus. Zusammengefasst betrachte ich das Ganze nämlich so: Wenn der ISP meine persönliche Anschlusskennung an Dritte weitergibt, und keinerlei Nachweise darüber führt bzw. genaue Auskünfte dazu geben kann was ihm gegenüber "dem Dritten" überhaupt dazu berechtigte, dann ist er nach meiner Meinung bereits genau so ein Mitstörer. -CityLight- | |
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| | # 6117 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Nana... Lobbygesetze haben den Vorteil das sie manche Dinge berücksichtigen: "Wer eine wahre Auskunft erteilt hat, ohne dazu nach Absatz 1 oder Absatz 2 verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war." Eigentlich unfassbar... aber das ist ein deutsches Gesetz....
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 6120 | |||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Zitat:
Die Nutzerkennung allein ist doch erst mal völlig uninteressant, was soll man damit für einen Missbrauch anstellen können? Das fällt allenfalls unter die Kategoire "Leute ärgern" (und ich hätte jedenfalls noch von keinem einzigen Fall gehört, wo jemand absichtlich durch mehrfache "Falscheingabe" Zugänge lahmgelegt hätte ..... , ist doch total abwegig).Zitat:
Wie Shual schon richtig anmerkt, kommt es darauf an, ob er "wissentlich" unberechtigte Auskünfte gibt. Sofern jedoch -spätestens in einem Verfahren- der passende Auskunftsbeschluss und weitere Begründung der Anwälte vorgelegt werden und alles passt, ist das kein wesentlicher Angriffs- (oder besser Abwehrgrund) mehr. | |||
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Und wenn sie sein Leben haben wollten 


, ist doch total abwegig).
