Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 17.01.2011, 17:11   # 6101
bullshit
 
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Beiträge: 9
Fuhrmann Wallenfels
(650€ für filesharing)

Leider habe ich dieses Forum zu spät entdeckt und mich an einen Anwalt gewandt. Dieser hat für mich eine ganz ansehnliche mod UE verfasst und versendet. Mir wurde eine Pauschale von 219,50 in Rechnung gestellt.
Nun soll ich ein Vergleichsangebot von 400€ akzeptieren und an die o.g. Kanzlei überweisen.

A) Dann hätt ich ja gleich die Kohlen überweisen können
B) Kann ich ohne ernsthafte Konsequenzen immer noch verweigern?
C) Hat jemand ähnliche Erfahrung in so einem Fall "mit Anwalt" sammeln können?

Liebe Grüße,
bullshit
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Alt 17.01.2011, 17:12   # 6102
ulrich
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Zitat:
Zitat von bullshit Beitrag anzeigen
A) Dann hätt ich ja gleich die Kohlen überweisen können
B) Kann ich ohne ernsthafte Konsequenzen immer noch verweigern?
C) Hat jemand ähnliche Erfahrung in so einem Fall "mit Anwalt" sammeln können?
Leider ist der Zug für Dich abgefahren.

Ist die mod. UE - widerrufbar?


Nein!
Ein Widerruf oder Kündigung einer einmal abgegebenen mod. UE ist fast nicht möglich. Nur in Ausnahmefällen, sprich, wenn sich ein Gesetz ändert. Da aber nicht damit zu rechnen ist, das Filesharing legalisiert wird, sollte man sich im Klaren sein über die Tragweite, wenn man erst einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Sollten sich aber doch Gesetze diesbezüglich ändern oder wegfallen, braucht keine extra Kündigung geschrieben werden, da die mod. UE diesen Fall vorsorglich thematisiert.

Noch mal Info für Erstabgemahnte:

Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (Mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)

Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn:

1. keine konkrete Höhe, des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!

Rechtlicher Hinweis:
Der beratende Anwalt muss den sichersten und günstigsten Weg für den Mandanten gehen. Ansonsten macht sich der Anwalt schadensersatzpflichtig.
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Alt 17.01.2011, 17:24   # 6103
bullshit
 
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Das habe ich mir fast gedacht!

Ich kann nur sagen, überlegt es euch gut, ob ihr einen Anwalt einschaltet oder es wie viele Andere weigert zu zahlen.

Mit Anwalt habe ich quasi den verlangten Betrag -29,00€ Zahlen müssen.
Halt an Wallenfells und meinen Anwalt!

Von Vertretern der Methode:

Mod UE und "Afterschmatzen" (ohne Anhang "Erklärungen, Bitten...")
Habe ich noch von keinem gehört, der vor Gericht gelandet ist!

Grüße,
Bullshit
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Alt 17.01.2011, 17:31   # 6104
ulrich
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Zitat:
Zitat von bullshit Beitrag anzeigen
Das habe ich mir fast gedacht!
Was sagt uns das? Nicht überhastet und konfus handeln.
Ein paar Tage warten, Googeln und sich kundig machen. Dann Mod UE abgeben kostet nur 4,40 Euro.
Danach drei Jahre hoffen und bangen ! Und alles wird wieder gut......
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Alt 17.01.2011, 19:08   # 6105
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Leider ist der Zug für Dich abgefahren.[B]
Wieso ist der Zug jetzt abgefahren?
Dafür muss man erstmal etwas mehr erfahren...
Zitat:
Zitat von bullshit Beitrag anzeigen
Nun soll ich ein Vergleichsangebot von 400€ akzeptieren und an die o.g. Kanzlei überweisen.
Denn du sollst es ja scheinbar akzeptieren. Also wurde das Vergleichsangebot nicht bon deinem Anwalt an den Abmahner gemacht, richtig?
Wäre es doch so und der Abmahner hätte das Vergleichsangebot akzeptiert, dann müsstest du jetzt zahlen... aber das von dir geschriebene hört sich nicht so an
Zitat:
Zitat von bullshit Beitrag anzeigen
A) Dann hätt ich ja gleich die Kohlen überweisen können
B) Kann ich ohne ernsthafte Konsequenzen immer noch verweigern?
C) Hat jemand ähnliche Erfahrung in so einem Fall "mit Anwalt" sammeln können?
A) richtig
B) Wenn deine modUE vom Anwalt keine Zahlungsgarantie oder ein Schuldeingeständnis enthalten hat... Warum nicht
C) Liest man öfter hier, dass auch Anwälte mal gerne die modUE abgeben und dann dem Mandanten zur Zahlung eines Vergleichs raten... So ist man eventuell auch mal schnell wieder einen Fall los, der sonst über 3 Jahre beachtet werden müsste

Wenn also keine Schuldeingeständnisse oder Zahlungsgarantien von dir oder deinem Anwalt abgegeben wurden, dann sollte auch für dich das Aussitzen noch möglich sein... Denn schließlich musst du die Entscheidung treffen... nicht dein Anwalt...

Wenn du dir bei der modUE nicht sicher bist, kannst du sie ja mal einscannen, entpersonalisieren und an unsere Moderatorin @princess15114 schicken (vorher per PN kontaktieren).
Wenn dein Anwalt ausser modUE sonst keine wilden Schreiben verschickt hat, so sollte auch für dich noch das Nichtzahlen drinsein.
__________________
Grundkurs für Neuabgemahnte
wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt
modifizierte Unterlassungserklärung (modUE)
Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden
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Alt 17.01.2011, 19:46   # 6106
niemehrsaugen
 
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Alt 17.01.2011, 20:08   # 6107
HeinBloed
 
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WDR Fernsehen heute Abend 20.15 Uhr
Spannende Rechtsfälle aus dem Alltag - Mein gutes Recht - WDR Fernsehen

Gruß Hein
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Alt 17.01.2011, 20:10   # 6108
estabilidad
 
Registriert seit: 10.04.2010
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Zitat:
Zitat von bullshit Beitrag anzeigen
C) Hat jemand ähnliche Erfahrung in so einem Fall "mit Anwalt" sammeln können?

Liebe Grüße,
bullshit
Hab auch nach Erhalt einer Abmahnung Anwalt eingeschaltet. Mod.UE hat er mir aufgesetzt, die von der Gegenseite akzeptiert wurde. Die Gegenseite forderte über 2000 Euro.
Gezahlt hab ich bisher nichts. Statt dessen aufgefordert, die Abmahnung zurück zu ziehen, oder die Sache vor Gericht aushandeln zu lassen. In dem Fall ´wird die Rechtmäßigkeit der Abmahnung in Frage gestellt und gerichtlich zu prüfen sein.
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Alt 17.01.2011, 20:41   # 6109
constantin
 
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Alt 17.01.2011, 20:49   # 6110
wahn
 
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DerZeit bei WDR "Mein Gutes Recht" Herr Dr. Wachs zu sehen.

der Wahn

Leider schon vorbei. Dann eben demnächst als Stream.
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Alt 17.01.2011, 21:05   # 6111
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.775
Zitat:
Zitat von wahn Beitrag anzeigen
DerZeit bei WDR "Mein Gutes Recht" Herr Dr. Wachs zu sehen.
der Wahn
ja, der WAHN ...mal nicht Solmecke ...sondern Wachs ...am besten war noch der "Schild - bürgerstreich"
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Alt 17.01.2011, 21:13   # 6112
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
ja, der WAHN ...mal nicht Solmecke ...sondern Wachs ...am besten war noch der "Schild - bürgerstreich"
Obwohl Hr. Asbeck nach zwei Jahren und mehreren Bettler wußte(?) das es denen nur ums Geld geht hat er gezahlt Und wenn sie sein Leben haben wollten
Und da war er wieder, diesmal von Doc. Wachs, der letzte Spruch... immer schön einen AW beauftragen
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Alt 17.01.2011, 21:19   # 6113
wahn
 
Benutzerbild von wahn
 
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Ort: hier
Beiträge: 535
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
...Und da war er wieder, diesmal von Doc. Wachs, der letzte Spruch... immer schön einen AW beauftragen
Trotz Posting vernommen und ganz Deiner Meinung.

der Wahn

@ watt Du bist ein "Sack"! Treffend wie immer.
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Alt 17.01.2011, 21:50   # 6114
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
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Beiträge: 1.712
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
... immer schön einen AW beauftragen
Zitat:
Zitat von wahn Beitrag anzeigen
Trotz Posting vernommen und ganz Deiner Meinung.
Wenn wirklich mal eine Klage kommen sollte, geht`s ja sowieso nach BRAGO.
Das macht uns wohl allen auch kein deutscher Anwalt billiger und ist eventuell sogar angesichts der damit verbundenen Arbeit auch gerechtfertigt.

Allerdings finde ich es von allen diesen sogenannten Abgemahntenanwälten, für den Versand einer modUE (am Ende noch von hier geraubkopiermördert) und danach in vielen Fällen die oft gelesene Empfehlung 50% zu zahlen auszusprechen, nahezu unverschämt 200.- bis 350.-€ zu verlangen.
Den Hauke SCH****R, der das 4-5fache verlangt aber KEINE modUE abgibt lass ich jetzt mal weg.

Da gehört ja wohl nix dazu (ausser viel Werbung bei Google und Youtube).
__________________
Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen.
Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch
Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen.
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Alt 17.01.2011, 22:09   # 6115
Kersare
Gastposter
 
Mal was aus einem anderen Forum

Vorgeschichte: Der User hatte eine Abmahnung von CSR erhalten. Seine Reaktion, Wiederspruch ohne modUE + Akteneinsicht in die Beschlussakte.

Zitat:
Heute habe ich Antwort von CSR auf meinen Widerspruch erhalten.
Wird ja immer schöner.
Den Widerspruch haben die erstmal zur Kenntnis genommen, und im Bezug auf Akteneinsicht des Gerichtsbeschlusses und der Providerdaten soll ich nun 7,55€ für KOPIEN berappen.

Zitat:
"Soweit Sie Kopien bzgl der Gerichtsentscheidungen (...) sowie der darauf hin erteilten Provderauskunft des Providers aus unseren Akten anfordern, teilen wir mit, dass unsere Mandantschaft auf Grund der stark gestiegenen Anzahl der Anfragen nicht mehr bereit ist, die dafür zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Wir dürfen daher entsprechend untenstehender Gebührenberechnung um die Kostenübernahme (...) bitten."
Da werden dann wohl bald wieder Neueinstellungen nötig sein um die ganzen Anfragen zu bearbeiten
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Alt 18.01.2011, 01:13   # 6116
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
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Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Hier sehe ich auch durchaus einen Ansatzpunkt.
(Man wird zwar vermutlich dann in Zukunft den Beschlusstenor entsprechend anpassen, aber für die bereits beauskunfteten Fälle ergibt sich da ein Angriffs-/Beschwerdepunkt.... da gibts allerdings bspw. bei Telefonica/Bielefeld noch weitere )
Nach meiner Ansicht ist es völlig Wurscht ob man einen Beschlusstenor anpasst, oder ob man die Anschluss/Zugangskennung zu den Verkehrs- oder Bestandsdaten per Gesetz befehligt.

Fakt ist, der ISP gibt die Anschlusskennung an einen Dritten weiter ohne dafür irgendwelche Nachweise zu führen, und belehrt gleichzeitig den Inhaber dieser Kennung darüber, diese auf keinen Fall weiterzugeben.
Daraus kann man sehr wohl ableiten, dass der Inhaber der Anschluss/Zugangskennung sich im Falle eines Missbrauchs auch als Mitstörer zu verantworten hat, wenn er diese Kennung nicht sorgfältig gegenüber Dritten schützt, und damit dann Schindluder betrieben wird. In der Problematik WLAN sehen die Forderungen gegenüber dem Betreiber des WLAN's ja ganz ähnlich aus.

Zusammengefasst betrachte ich das Ganze nämlich so:
Wenn der ISP meine persönliche Anschlusskennung an Dritte weitergibt, und keinerlei Nachweise darüber führt bzw. genaue Auskünfte dazu geben kann was ihm gegenüber "dem Dritten" überhaupt dazu berechtigte, dann ist er nach meiner Meinung bereits genau so ein Mitstörer.

-CityLight-
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Alt 18.01.2011, 02:14   # 6117
Shual
 
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Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Zusammengefasst betrachte ich das Ganze nämlich so:
Nana...

Lobbygesetze haben den Vorteil das sie manche Dinge berücksichtigen:

"Wer eine wahre Auskunft erteilt hat, ohne dazu nach Absatz 1 oder Absatz 2 verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war."

Eigentlich unfassbar... aber das ist ein deutsches Gesetz....
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Alt 18.01.2011, 07:06   # 6118
el Chupa Cabra
 
Registriert seit: 18.11.2010
Beiträge: 1.027
Das mit den Gesetzen ist halt so!
Und für die Rechteverwurster hat man bestimmt auch die Unternehmensform der UG eingeführt.
Kommt bestimmt demnächst noch die GoH (Gesellschaft ohne Haftung).
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Alt 18.01.2011, 07:30   # 6119
Nachbar
 
Registriert seit: 11.09.2010
Beiträge: 87
Man dreht es sich halt wie man es braucht.... war in BRD schon immer so.
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Alt 18.01.2011, 08:03   # 6120
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Fakt ist, der ISP gibt die Anschlusskennung an einen Dritten weiter ohne dafür irgendwelche Nachweise zu führen,
Ich denke schon, dass er irgendeinen Nachweis führt (und wenns der Schriftverkehr mit den entspr. AWen ist).

Zitat:
und belehrt gleichzeitig den Inhaber dieser Kennung darüber, diese auf keinen Fall weiterzugeben.
Der Inhaber wird belehrt mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und diese vor unbefugtem Zugriff durch Dritte entspr. zu sichern (so wie`s bei jedem Passwort empfohlen wird).
Die Nutzerkennung allein ist doch erst mal völlig uninteressant, was soll man damit für einen Missbrauch anstellen können? Das fällt allenfalls unter die Kategoire "Leute ärgern" (und ich hätte jedenfalls noch von keinem einzigen Fall gehört, wo jemand absichtlich durch mehrfache "Falscheingabe" Zugänge lahmgelegt hätte ....., ist doch total abwegig).

Zitat:
Wenn der ISP meine persönliche Anschlusskennung an Dritte weitergibt, und keinerlei Nachweise darüber führt bzw. genaue Auskünfte dazu geben kann ...
Ob er Auskünfte dazu geben kann ist 1. wahrscheinlich und 2. zweitrangig.
Wie Shual schon richtig anmerkt, kommt es darauf an, ob er "wissentlich" unberechtigte Auskünfte gibt. Sofern jedoch -spätestens in einem Verfahren- der passende Auskunftsbeschluss und weitere Begründung der Anwälte vorgelegt werden und alles passt, ist das kein wesentlicher Angriffs- (oder besser Abwehrgrund) mehr.
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Alt 26.05.2012, 15:53 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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