Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 30.06.2009, 22:13   # 41
Mitchell
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
In der Tat, ein interessanter Link! Und was wir ja immer vermutet haben, das Geschäft brummt und läuft gut für die Abmahner:
"Vorteil:
- schnell und unbürokratisch
- Versuch der gütlichen Einigung
- Außergerichtliche Einigungsquoten von weit über 90%
- nahezu keine Wiederholungstäter (unter 1%)"

Cheers,
Mitchell
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Alt 30.06.2009, 23:25   # 42
nte
 
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Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Was genau ist denn was?
Hallo Mitchell!

Genau (wenn auch nicht immer verständlich - aber auf dieser Seite mit Beispielen)...
§ 31 UrhG Einräumung von Nutzungsrechten
(nur als Ergänzung zu Orchids Erklärung).

mfg

nte
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Alt 01.07.2009, 00:32   # 43
nte
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Wer mit der "Musik" gar kein Geld verdient, kann auch keinen Schaden geltend machen.

Eure Meinung?
Hallo!

Richter machen es sich einfach...
"Soweit die Beklagte die Auffassung vertritt, der Klägerin sei kein Schaden entstanden, weil im Rahmen des Vertrages zwischen der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH und der Klägerin geregelt ist, dass die Tätigkeit der Klägerin kostenlos erfolgt, ist fest*zustellen, dass die vereinbarte Kostenfreiheit für die 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH selbstverständlich keine Kostenfreiheit für potentielle Rechtsgutverletzer enthält."
DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
Gegen solche "Argumente" nützt die schönste Meinung nichts!

mfg

nte
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Alt 01.07.2009, 11:31   # 44
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Richter machen es sich einfach...
"Soweit die Beklagte die Auffassung vertritt, der Klägerin sei kein Schaden entstanden, weil im Rahmen des Vertrages zwischen der 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH und der Klägerin geregelt ist, dass die Tätigkeit der Klägerin kostenlos erfolgt, ist fest*zustellen, dass die vereinbarte Kostenfreiheit für die 3p Gesellschaft für Kommunikation mbH selbstverständlich keine Kostenfreiheit für potentielle Rechtsgutverletzer enthält."
Hallo @nte und @all!
Danke nochmal für den Hinweis, das Urteil ist mir schon bekannt.

Ich finde die Begründung der Beklagten halt etwas daneben.
Sicher ist die vereinbarte Kostenfreiheit für die 3p Gesellschaft nicht maßgebend, sondern vielmehr der Umstand, dass die Klägerin generell in keiner Weise irgendwelche wirtschaftlichen Zwecke mit "ihrem" Recht verfolgt, sondern ausschließlich gegen "Rechtsverletzer" in eigenem Namen vorgeht.
Das Recht der Klägerin ist gar nicht schützenswert unter diesen Umständen. Solche Vereinbarungen sind einfach nicht rechtmäßig und sollten mal genauer unter die Lupe genommen werden.
Das ergibt sich meiner Meinung nach u.a. aus den Ausführungen in dem "Internet-Buch" der Uni Münster aber auch bereits aus dem Sinn und Zweck des UrhG an sich.

Ja, die Richter scheinen tatsächlich nur exakt auf die vorgebrachten Bedenken einzugehen?!
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Alt 01.07.2009, 11:39   # 45
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Im Modul SharedFileList.cpp:

...
bool CSharedFileList::AddFile(CKnownFile* pFile)
{
return false;
...

Diese eine fette Zeile an genau dieser Stelle (unmittelbar nach bool CSharedFileList::AddFile(CKnownFile* pFile) {) verhindert zumindest, daß sowohl unvollständige, als auch vollständige Dateien automatisch zum Upload zur Verfügung gestellt werden. Das ist doch genau das, was die Abmahnabzocker abzumahnen versuchen - oder hab ich das falsch verstanden?

Wer trotz obiger Änderung noch z.B. Opensourcesoftware zum Upload bereitstellen möchte, der muß die unveränderte Originalsoftware speziell für die entsprechenden Dateien verwenden, denn nach obiger Änderung gibts keine Uploads mehr. Soviel zu den angeblichen Tauschbörsen, die angeblich nur durch Tauschen funktionieren - das stimmt natürlich nicht, was recht leicht zu beweisen ist.

FTP- und andere Software funzt ebenfalls ohne Tauschen. Und eMule ist nur eine weiterentwickelte Technologie.

Grüße, Frank

p.s.:
Ist es eigentlich erlaubt, sich von den Keyloggern die Dateien runterzuladen, die von denen angeboten werden, soweit man sie nicht gleichzeitig hochlädt? Ich meine: Wenn diese den Unsinn doch anbieten im Netz - das sollten doch alles legale Quellen sein, wenn keine Filesharer mehr etwas uploaden?
Umso lächerlicher ist die neue Entwicklung bei "the Pirate Bay" zu sehen, wo angeblich die Medienindustrie zukünftig P2P-Netzwerke angeblich legal nutzen möchte - wie soll das gehen, wenn sie das System doch gerade wegen der Uploads ablehnen?

Widersprüche wohin man schaut - oder nicht?

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.7.2009 um 11:00:13-----

Das ist nach meiner jetzigen Einschätzung auch die Zukunft: zukünftig gibts nur noch legale Uploads und somit keine Abmahnungen mehr. Schöne neue Welt.

Dafür hat sich die Medienindustrie gleichzeitig die Möglichkeit genommen, jemals über performancestarke P2P-Netzwerke ihre Werbung/Machwerke zu verteilen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.7.2009 um 11:07:40-----

... im Übrigen kann es ja nicht so schwer sein, auch in andere Client-Software die Uploadsicherungen einzubauen. Die Entwickler sind hier gefordert, soweit sie noch nicht als Maulwürfe für die Medienindustrie aktiv sind.

Das nur als kleine Randnotiz.
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Alt 01.07.2009, 12:36   # 46
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Im Modul SharedFileList.cpp:

...
bool CSharedFileList::AddFile(CKnownFile* pFile)
{
return false;
...

Diese eine fette Zeile an genau dieser Stelle (unmittelbar nach bool CSharedFileList::AddFile(CKnownFile* pFile) {) verhindert zumindest, daß sowohl unvollständige, als auch vollständige Dateien automatisch zum Upload zur Verfügung gestellt werden. Das ist doch genau das, was die Abmahnabzocker abzumahnen versuchen - oder hab ich das falsch verstanden?

Wer trotz obiger Änderung noch z.B. Opensourcesoftware zum Upload bereitstellen möchte, der muß die unveränderte Originalsoftware speziell für die entsprechenden Dateien verwenden, denn nach obiger Änderung gibts keine Uploads mehr. Soviel zu den angeblichen Tauschbörsen, die angeblich nur durch Tauschen funktionieren - das stimmt natürlich nicht, was recht leicht zu beweisen ist.

FTP- und andere Software funzt ebenfalls ohne Tauschen. Und eMule ist nur eine weiterentwickelte Technologie.

Grüße, Frank
Da bin ich jetzt als Computer-Laie mal wieder etwas überfordert, deshalb nochmal eine Nachfrag zum Verständnis:

Dieses "Umgehen" des Upload müsste dann aber vom "Software-Anbieter" vorgenommen werden? Der machts aber nicht (würde ja auch nicht mehr funktionieren, denn die ganzen Systeme ohne zentralen Server sind ja auf jeden einzelnen User quasi angewiesen, dieser Upload dient doch letztlich eh nur der Effizienz des Systems, oder??)

Oder kann ich als User die von dir beschriebene Vorgehensweise selbst vornehmen??
Da kennen sich ja wahrscheinlich die allerwenigsten entsprechend mit aus. Wenns jeder machen würde, wäre das System auch wieder hin.

Zitat:
Widersprüche wohin man schaut - oder nicht?


Man weiß vor lauter Widersprüchen gar nicht mehr, wo man anfangen soll.....

So gehts wahrscheinlich auch manchem Richter... und genau das, ist wahrscheinlich auch Teil derer "Strategie".
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Alt 01.07.2009, 13:00   # 47
nte
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Sicher ist die vereinbarte Kostenfreiheit für die 3p Gesellschaft nicht maßgebend, sondern vielmehr der Umstand, dass die Klägerin generell in keiner Weise irgendwelche wirtschaftlichen Zwecke mit "ihrem" Recht verfolgt, sondern ausschließlich gegen "Rechtsverletzer" in eigenem Namen vorgeht.
Hallo Orchid!

Rechtlich ist hierbei nur schwerlich etwas zu beanstanden. Ist schon echt "raffetückisch" gemacht.
Die ausschließlichen Rechte (damit man Lizenzen verteilen - und Schadenersatz nach der Lizenzanalogie verlangen kann), begrenzt auf p2p-Netze. Damit man die Verteiler gleich "dingfest" machen kann.

Und wenn einer nachfragt, weist man darauf hin, dass die Rechte erworben wurden (Zitat “Die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt wieder vermehrt im Auftrag der DigiProtect GmbH (Frankfurt) ab. Die DigiProtect GmbH kauft Nutzungsrechte an einzelnen, zum größten Teil drittklassigen Pornoproduktionen sowie einzelner Musikstücke oder Alben auf." Zitatende
Pornos und Musik - neue Abmahnwelle rollt an - The Inquirer DE) So kann man immer noch sagen man hat ja auch Kosten.

Nur das Zitat von Orchid95(hier 30.6.09) ("Zitat:
das auf Europa beschränkte (?) ausschließliche Recht, Tonaufnahmen über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten. Umfasst ist das Recht Aufnahmen für den Endbenutzer sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig anzubieten.
Digiprotect ist verpflichtet vor Einstellung von Aufnahmen in Netzwerken die gesonderte schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber für jedes einzelne Netzwerk einzuholen. ")
ist bedenklich, wenn Digiprotect sich darauf beschränkt nur "Lizenzvergehen" (- sie wollen Lizenzen verkaufen - und die bösen p2p-Verteiler kaufen keine - Schaden!) auf zu spüren, und nicht dazu übergeht, "Lockdateien" anzubieten, ist dagegen rechtlich wohl nicht vorzugehen.
Lediglich der "Vertrag", der so eine Klausel mit den RI enthält, wäre einmal zu überprüfen.

mfg

nte

-----Doppelpost zusammengeführt am 1.7.2009 um 12:20:24-----

Hallo Orchid!

Du warst etwas zu schnell....

Meine Änderung wurde nicht mehr angenommen.
Hier nun der Nachtrag.

ps.: - Internetrecht-
Vorlesung von
Prof. Dr. Thomas Dreier, M.C.J.
- vorläufiges Skript (Stand März 200 -
http://www.zar.uni-karlsruhe.de/zar/...chtWS08_09.pdf

Filesharing
Möglichkeiten und Grenzen des digitalen
Datenaustausches mit dem Medium Internet
Eingereicht von
Michael Linhart
michael.hahsler.net/stud/done/linhart/filesharing_linhart.pdf

Ich hoffe die Links funktionieren...

mfg

nte
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Alt 01.07.2009, 13:24   # 48
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Dieses "Umgehen" des Upload müsste dann aber vom "Software-Anbieter" vorgenommen werden? Der machts aber nicht
Diese Änderung kann von jedem Softwareentwickler vorgenommen werden, der sich mit C/C++ und Visual Studio >= 2003 auskennt. Davon gibts meiner Einschätzung nach in Deutschland mindestens 100000.

Zitat:
(würde ja auch nicht mehr funktionieren, denn die ganzen Systeme ohne zentralen Server sind ja auf jeden einzelnen User quasi angewiesen, dieser Upload dient doch letztlich eh nur der Effizienz des Systems, oder??)
Nein. Das ist ein Märchen. Jemand der mit 100 KBytes/Sekunde downloaded und mit 10 KBytes/Sekunde uploaded spielt für die Effizienz genausowenig eine Rolle wie jemand der überhaupt nix uploaded.

Der Upload stammt in aller erster Linie von wenigen (seriösen als auch "unseriösen" Releasern), nicht von den Downloadern. Zu den seriösen Releasern zähle ich vor allen Dingen diejenigen, die mit hoher Bandbreite die ganzen Linuxeditionen und sonstige Opensourcesoftware hosten.

Den unseriösen Releasern dagegen habe nicht nur ich den Kampf angesagt.

Abgesehen davon ist die 'NOUPLOAD'-Variante in erster Linie als Alternative anzusehen für den Gebrauch in den Ländern, in denen der unautorisierte /unbewußte Upload (ungeprüfter) Dateien womöglich gegen geltende Gesetze verstoßen könnte. In Ländern, in denen das keine Probleme bereitet, gibts ja für eine solche Softwarevariante auch keinen Nutzungsgrund.

Zitat:
Oder kann ich als User die von dir beschriebene Vorgehensweise selbst vornehmen??
Da kennen sich ja wahrscheinlich die allerwenigsten entsprechend mit aus.
Nein. Mußt Dir nur jemanden suchen, der z.B. beruflich mit VS2003&ff zu tun hat. Für den ist die Änderung ein Klacks. Aber ich bin zuversichtlich, daß es von Uploadsicherungen in naher Zukunft nur so wimmeln wird in Filesharingsoftware - wenn auch nicht direkt vom "Hersteller" (bei emule wäre das ja emule.sourceforge.net - denen traue ich schon lange nicht mehr über den Weg).

Zitat:
Wenns jeder machen würde, wäre das System auch wieder hin.
Die P2P-Systeme sind viel besser als ihr Ruf. Die werden genauso überleben wie FTP-Server & Clients. Auf alle Fälle gäbe es keine Abmahnungen mehr und die Medienindustrie würde mangels Werbemöglichkeit über P2P noch weniger verkaufen - darauf verwette ich meine zukünftige P2P-Nutzung. Welche Schlußfolgerungen die dann daraus ziehen, das bleibt ihnen wie immer überlassen.

Das Primärziel sollte meiner Meinung nach derzeit sein: Der P2P-Abmahnindustrie das Wasser abzugraben, in dem sie schwimmt. Und das geht nach meiner aktuellen Einschätzung am Schnellsten und Einfachsten u.a. mit Uploadsperren, damit die große Mehrheit der P2P-Nutzer, denen meistens die Uploadproblematik überhaupt nicht bewußt ist - weder technisch noch rechtlich, gar nicht erst ein Opfer der Abmahnabzocker werden kann.

Der Prozentsatz VÖLLIG zu Unrecht Abgemahnter würde dadurch nach meiner Einschätzung rapide ansteigen und ein wachsendes Risiko für die Abmahner darstellen.
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Alt 01.07.2009, 14:39   # 49
Orchid95
 
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Hallo nte!


Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Lediglich der "Vertrag", der so eine Klausel mit den RI enthält, wäre einmal zu überprüfen.
Wer macht sowas? Muss man da gleich einen Gutachter mit beauftragen?
Das wäre doch mal was Grundsätzliches im Sinne aller Digiprotect-Abgemahnten. Ich gehe davon aus, dass die Verträge alle ähnlich ausgelegt sind.

Zitat:
ps.: - Internetrecht-
Vorlesung von
Prof. Dr. Thomas Dreier, M.C.J.
- vorläufiges Skript (Stand März 200 -
http://<b>www.zar.uni-karlsruhe.de/z...S08_09.pdf</b>

Ich hoffe die Links funktionieren...
Hm... der eine funktioniert bei mir leider nicht
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Alt 01.07.2009, 16:13   # 50
Orchid95
 
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Hi Frank2009,
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
p.s.:
Ist es eigentlich erlaubt, sich von den Keyloggern die Dateien runterzuladen, die von denen angeboten werden, soweit man sie nicht gleichzeitig hochlädt?
Ich denk mal, die Keylogger bieten nix an, die machen vielleicht von der von dir grade beschriebenen Möglichkeit Gebrauch...?

Wer bietet an? Das ist die Frage.... da sollte auch die MI sich mal intensiver mit befassen, wenn sie es nicht selbst macht....??
Denn wenn überhaupt, sind diejenigen, die diese Dateien gezielt und erstmalig ins Netz stellen ja die eigentlichen Rechtsverletzer, oder seh ich das falsch?


Zitat:
... im Übrigen kann es ja nicht so schwer sein, auch in andere Client-Software die Uploadsicherungen einzubauen. Die Entwickler sind hier gefordert, soweit sie noch nicht als Maulwürfe für die Medienindustrie aktiv sind.
Es gibt doch auch die Möglichkeit beim Download den entspr. upload auszuschließen ? (meistens wird man dann zwar vom "System rausgeschmissen" weil man nichts anbietet, aber für den download von 1 - 2 Liedern z.B. reichts)
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Alt 01.07.2009, 17:52   # 51
USA
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RA Weiner: Abmahnung d. Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH: Musikalbum: "Die Suche geht weiter", Künstlergruppe:"Rosenstolz"; 1200,- EUR Ersatzansprüche!. (Danke @Erzhammer)

Zitat:
Hierbei wird die Anzahl der tatsächlichen uploads einzelner Tauschbörsennutzer mitgeteilt. Auf diesen Schadensersatz würde im Falle des Vergleichs verzichtet werden. Insbesondere wird mitgeteilt, dass im Falle der Nichtannahme des Vergleichs eine Auskunft über Name und Anschrift des Täters zu geben habe.
Ja sicher....is' klar! DAS will ich sehen, wie der extrem korpulente Ex-Rackjobber und gelernte Einzelhandelskaufmann Frank Lüngen das beweisen will...

Wie nennt man es nochmal juristisch, wenn man falsche Tatsachen vortäuscht...!? Irgendwas mit "B..." vorne, oder!?

@all, AUFRUF!!!:
Solch ein Abmahnschreiben suche ich wirklich händeringend! Wer also solch eine Abmahnung in Händen hält -> bitte, bitte her damit (Steffen vielleicht...oder princess15114?)

@RA Rasch, @Frank Lüngen: Herzlich willkommen auf technischem Terrain! *Festhalten*...

In diesem Sinne, Baxter
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Alt 01.07.2009, 21:12   # 52
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
...aus'm Nachbarthread: "Nuemann & Lang"

Zitat:
Zitat von Nada
Ist euch schon mal aufgefallen, dass die werten Anwälte und die Logginfirma, die sie benutzen, die gleiche Anschrift haben.
... und unter "copydefense.de" ist die Bande...äh...das "Netzwerk", bestehend aus "evidenzia.de", "nuemann-lang.de", "wesaveyourcopyrights.org" sowie "textguard.de" in trauter Einigkeit versammelt --> copydefense.de

Wie "textguard" ??? Das ist das tool von dem Herrn Claus-Michael Gerigk, der zu Anfangs -also als "kleine Starthilfe" quasi- den Rechteinhaber mit der Lernhaus GmbH "gespielt" hat. Einige werden sich erinnern: Angeblich aus Salzburg im schönen Alpenstaat Österreich! Herrlich, wie phantasiereich die doch immer wieder sein können... denn: Guess, what!?

Genau: #I und #II hat Nada ja bereits bemerkt (wenn gestattet, der Vollständigkeit halber noch 'mal) -->

I. Impressum Evidenzia GmbH & Co (übrigens erst seit neuem, vorher noch als "Flößer & Knopp Gbr" unterwegs):
Zitat:
Evidenzia GmbH & Co KG
Kriegstrasse 45
76133 Karlsruhe
II. Impressum NÜMANN + LANG Rechtsanwälte:
Zitat:
NÜMANN + LANG
Rechtsanwälte
Kriegsstraße 45
D-76133 Karlsruhe
...und aller guten Dinge sind - 3

III. Impressum Lernhaus GmbH:
Zitat:
Lernhaus GmbH
Kriegsstr. 45
D-76133 Karlsruhe
Das is' ja 'n Dingen, wa!? Allerdings: Doch leider nix mit Österreich! Warum flunkern die denn? Menno!

Naja - eine "Abmahn-WG" in Karlsruhe mit dem Kosenamen "copydefense" -> ist das nicht herzallerliebst ?

Und unter google-maps sieht man die herzzereissende Romantik auf einen Blick - ist ja immerhin auch 'ne große Bude für so....äh..."Firmen":

m37630z217 t


Nebenbei :fettgrin: :
Laut Handelsregistereintrag (www.handelsregister.de) ist der Gegenstand der Lernhaus GmbH (HRB 704381, AG Mannheim) übrigens folgendes:
"Der Vertrieb und die Entwicklung von Schulungs- und Lernsoftware [...]"
Der Firmensitz wurde übrigens erst letztes Jahr im Mai von Hamburg (!) nach Karlsruhe vollzogen. Das eigentliche Steckenpferd vom Herrn Gerigk, nämlich das tool "Textguard" ist innerhalb der Lernhaus GmbH aber noch in Hamburg geblieben - siehe ->

IV. Impressum textguard.de:
Zitat:
TextGuard ist ein Geschäftsbereich der Lernhaus GmbH
Lernhaus GmbH
Theodorstr. 41, Haus P
22761 Hamburg

Geschäftsführer : Claus-Michael Gerigk
A-HA! Aber um nochmal darauf zurückzukommen: Was ist dieses "textguard" überhaupt?

Dazu nehmen wir zum Einen doch noch einfach 'mal den link von dem workshop "Raubzug ohne Strafe" zur Hilfe und lesen in dieser Zusammenfassung ab "14:30 Uhr" (Quelle):
Zitat:
Claus-Michael Gerigk ist Geschäftsführer der Lernhaus GmbH, die Textplagiate im Internet aufspürt. Thema des Vortrags: Das Ausmaß der Kopie
Technik
Lernhaus extrahiert automatisch aus einem Text die 10 Wörter mit der geringsten Wortwahrscheinlichkeit. Die Wörter werden im Internet gesucht. Ergebnisliste 1
Lernhaus extrahiert 10 weitere Wörter aus dem gleichen Text. Internetsuche. Ergebnisliste 2
Beide Listen werden gegeneinander gestellt.
Kochrezepte können nicht erkannt werden, da die Zutaten immer gleich sind. Ähnliche Problematik bei juristischen Texten.
Probleme machen bei der Suche verschiedene HTML-Versionen/Sprachen.
Die meisten Textplagiaten machen sich die Mühe den Text leicht umzuschreiben.
Lernhaus sucht nicht in den illegalen Tauschbörsen, nur auf Homepages.
Zum Anderen lesen wir einfach 'mal auf der website nach (Quelle):
Zitat:
TextGuard bietet Textern, Autoren, Agenturen und Verlagen
-leistungsfähige Techniken und Verfahren zur Feststellung von
-unerlaubten Textkopien im Internet.
Und was eine software zum Aufspüren von Textplagiaten im Intenet mit "Schulungs- und Lernsoftware" zu tun hat, kann ja jeder 'mal für sich selbst überlegen --> KLICK,
oder aber z.B. das Finanzamt fragen
oder wenn alle Stricke reißen beim Staatsanwalt einfach 'mal nachfragen, wie 'ne Firma aus Salzburg abmahnen läßt, die aber kürzlich erst von Hamburg nach Karlsruhe gezogen ist und darüber hinaus das Geld im Grunde mit Textplagiaten verdient....und so weiter....

Denn: In einer Demokratie bildet den Staat das Volk -> Also: Ein STAATSanwalt vertritt in erster Linie die Interessen des Staates, also des Volkes, also der Bürger, also von UNS! Leider wird nämlich fälschlicherweise das Wort "Staat" oftmals mit "Regierung" verwechselt... So -> genug geklugscheißert - Verzeihung!!!

Gruß, Baxter
_________________________________________
Prüfen, Hinterfragen, sich nur noch wundern!
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Alt 01.07.2009, 21:59   # 53
MasterDean
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
meine abmahnung war mit kopierter unterschrift vom ra christian weber (n+l). dieser kommt direkt aus der musikindustrie.
er wechselte die branche.
->nicht mehr produzieren, sondern kapital aus dem schlagen, was die öffentlichkeit mit produzierter musik macht

wesaveyourcopyrights läuft über christian weber
WeSaveYourCopyrights.org - Initiative zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet

evidenzia läuft über thomas flößer...

EVIDENZIA - Filesharing Monitoring
Copydefense

man hat das gefühl, die welt sei so klein, dass sie nur aus diesen menschen besteht
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Alt 01.07.2009, 22:34   # 54
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Dieses "Anbieten" oder evtl. auf "Vorrat sammeln" bezieht sich nicht auf Digiprotect (zumindest nach meinem Kenntnisstand).
Digi greift ganz konkrete "Rechte" ab und überwacht die auch gezielt (mittels Digiright solutions).
Ich habs glaube ich erst heute ganz verstanden:
Digi "kauft" die Lizenz, bestimmte Werke in Tauschbörsen zum upload einstellen zu dürfen, fischt dann nach den IPs der user, die diese Werke wiederum im upload laufen haben und lässt die dann über die beauftrage Kanzlei abmahnen?

Ist das so korrekt zusammengefasst?



Mitchell
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Alt 01.07.2009, 22:40   # 55
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Ist das so korrekt zusammengefasst?
Die Zusammenfassung liest sich recht schlüssig.
  Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2009, 22:41   # 56
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Ich habs glaube ich erst heute ganz verstanden:
Digi "kauft" die Lizenz, bestimmte Werke in Tauschbörsen zum upload einstellen zu dürfen, fischt dann nach den IPs der user, die diese Werke wiederum im upload laufen haben und lässt die dann über die beauftrage Kanzlei abmahnen?

Ist das so korrekt zusammengefasst?



Mitchell
Hi Mitchell,
ja, korrekt.

"im upload laufen haben" weiß ich nicht, aber "anbieten"
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Alt 01.07.2009, 22:46   # 57
MasterDean
 
Registriert seit: 20.05.2009
Beiträge: 129
hab noch was vergessen:

der christian weber kommt aus Frankfurt a.M. und ist dort als anwalt tätig, neben bei (oder was weiß ich wie) arbeitet der auch in in der kanzei von n+l.

MySpace.com - Rechtsanwalt Christian Weber - 100 - Männlich - Frankfurt am Main, DE - www.myspace.com/dermusikanwalt
Christian Weber - Rechtsanwalt - Rechtsberatung | XING

der Matthew Tasa kommt auch aus Frankfurt a.M....
Matthew Tasa - Co-Founder & CEO - Musik | XING

vielleich schrieb der eine das lied für den anderen und die kamen ganz zufällig auf das thema "richtig kohle verdienen", also abmahnen...
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Alt 01.07.2009, 23:26   # 58
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Hi Mitchell,
ja, korrekt.

"im upload laufen haben" weiß ich nicht, aber "anbieten"
Danke Orchid95 und Frank2009.

Nach dem Beitrag von Baxter oben und dem googlen von F. Lüngen, verstehe ich das weiterhin korrekt, das promedia das gleiche wie digiprotect veranstaltet?
Bzw. das der gute alte Moses P. aus dem Vorbild und "Verteidigungswerk" der Musikindustrie (-> Promedia) eine profitunit digiprotect gegossen hat?

Sorry wenn ich vielleicht offensichtliches nochmal frage, aber ich robbe mich erst langsam ran....
  Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2009, 23:38   # 59
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Danke Orchid95 und Frank2009.

Nach dem Beitrag von Baxter oben und dem googlen von F. Lüngen, verstehe ich das weiterhin korrekt, das promedia das gleiche wie digiprotect veranstaltet?
Bzw. das der gute alte Moses P. aus dem Vorbild und "Verteidigungswerk" der Musikindustrie (-> Promedia) eine profitunit digiprotect gegossen hat?

Sorry wenn ich vielleicht offensichtliches nochmal frage, aber ich robbe mich erst langsam ran....
Ne gar nicht... würde mich auch mal interessieren.

Meines Wissens bietet promedia aber nur die "Dienstleistung" an, Rechtsverletzer aufzuspüren (so wie Digiright solutions das für digiprotect macht).
....Promedia ist selbst nicht RI...

kann mich aber auch irren, ich hoffe Baxter klärt uns auf, ob es noch weitere "digiprotect-Modelle" gibt.
  Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2009, 03:36   # 60
USA
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Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
... aus'm Nachbarthread: Brief vom Rasch

@all: Viele Anwälte der Abgemahnten kleistern ja im Moment unter anderem ihre blogs damit zu, daß verlautbart wird welcher Anwalt für welches Plattenlabel abmahnen läßt. So heißt es ja, daß Waldorf für Sony Music abmahnt und der Rasch für Universal Music! Da frage ich mich persönlich: Na und!? Was bringt einem diese Erkenntnis? Zumal ich persönlich das auch sowieso gar nicht so sehe...Von solch engen Strukturvorstellungen sollte man sich m.E. lösen..

Ich persönlich würde in meinen blog evtl. schreiben, wenn ich denn einen hätte, daß die allesamt für die IFPI abmahnen, oder so ähnlich!!! Stimmt das denn überhaupt!? A propos: Wie ist das mit den Rechten? Fragen über Fragen - im Folgenden ein paar Ansätze die Fragen zu beantworten

Beispiel für in Frage kommende Rechteinhaber:
Zitat:
Zitat von Brisant
Name der abgemahnten Datei: Stadtaffe (Peter Vox)
1. Das Label/der Hersteller ist laut amazon.de: Downbeat/Warnermusic

--> siehe Warnermusic: Peter Fox

--> siehe my-artist.net, die Label-Seite von Warnermusic

2.
Musikverlag: Warner Chappel Music (Hanseatic Music Verlag)

- Hier kann man sehen, wie die GEMA dann DOCH mit drinhängt (Quelle):

25gunic


Und hier kann man z.B. sehen, wer wieviel % an den songs hält. Am Beispiel "Stadtaffe" (Quelle):


2wevzmq


3. GEMA

vpumba

A-HA! Also doch -> voll GEMA kontrolliert.... Mmmhhhh.... oder!?

MOMENT! Was wäre der gesamte Abmahnwah ohne Bertelsmann? Genau: BMG Rights Management heißt doch die Gelddruckerei seit dem 01.01.2009 --> bmgrights.com

15g2zpd

Tja...Irgendwie schon wie 'ne Verwertungsgesellschaft, oder!?? Naja, (mindestens) einen haben wir ja noch:

4. IFPI

b7nk01

Ach - da sind sie ja alle!!! @Anwälte der Abgemahnten: Ist es wirklich sooo schwer, sich die paar Namen zu merken!???

5. Lust auf 'ne kleine Zugabe??? OK... EAT THIS:

102kuiq
(Quelle: bmgrights-Management)

______________________________________________

FRAGE: Und? WER ist denn nun der sogenannte "Rechteinhaber"! WER hat denn nun die modifizierte Unterlassungserklärung WIRKLICH und DEFINITIV zu bekommen???

In diesem Sinne, Baxter

__________________________________________________ ___
Zusatzinfo: Warner/Chappell Music GmbH & Co. KG Germany
Zitat:
Alter Wandrahm 13-14, 20457 Hamburg
Tel.: (040) 441802-0 Fax: (040) 441802-20
hamburg@warnerchappell.com
Warner Chappell Music

Gf: Norbert Masch
Progr: U-Musik: Instrumental-, Filmmusik, Pop, Rock, Schlager
---> Alter Wandrahm 13, Hamburg:

Zitat:
Alter Wandrahm 13
20457 Hamburg

Mit dieser Adresse:
DS-Bauconcept gmbh‎
Happy Music Verlag Gmbh‎
relations Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbh Gesellschaft für Unternehmensentwicklung‎
Warner Chappell Music Germany Verlage‎
Warner Music Group Germany‎
---> Alter Wandrahm 14, Hamburg:

Zitat:
Alter Wandrahm 14
20457 Hamburg

Ausgewählte Geschäfte und Unternehmen mit dieser Adresse:
Eldorado Musikverlag Gmbh‎
Harmonie Verlagsges. für Literatur und Kunst gmbh‎
Neue Welt Musikverlag gmbh & Co. KG‎
Rondo-Verlag gmbh‎

__________________________________________________ _____

@Orchid95
Zitat:
ob es noch weitere "digiprotect-Modelle" gibt.
Da muss ich dich leider auf's WE vertrösten... Die Antwort ist JA, aber die Aufbereitung mit all den Infos ist etwas aufwendiger! Einverstanden?

__________________________________________________ ________________________________________
Die Rechtschreibfehler wurden absichtlich im Text versteckt und dienen der künstlerischen Verzierung.
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Alt 12.02.2012, 06:16 # --
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