| | # 562 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Das vom Spendenaufruf, Ansgar hat es oben verlinkt! ach, und hier ist noch was dazu: mediprotector digiprotect -----Doppelpost zusammengeführt am 28.8.2009 um 16:49:38----- Danke, habs gefunden. Das ist doch nur ne Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse....?! Zitat:
berichtige mich bitte, falls das nicht stimmt?! | |
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| | # 564 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Aber soweit ich weiß, arbeitet auch die DigiTracing für Digiprotect.... und das noch nicht so lange.....darauf bezog sich meine Aussage! | |
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| | # 565 | ||
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 28.8.2009 um 17:36:41----- Zitat:
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| | # 566 |
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
| Ich hab mir mal den Vertrag zwischen der digiProtect und den Rechteinhabern genau angeschaut. Meiner Meinung nach ist der Vertrag mindestens sittenwidrig und damit als von anfang an nichtig anzusehen. Das widerrum würde bedeuten, dass die DigiProtect keine Rechte an den Titeln besitzt. Alle Abmahnungen sind dann hinfällig! |
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| | # 567 | |||
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
Im Übrigen weißt Du aber schon, wie die Gesetzgebung so funktioniert oder? Der Rechtsausschuss ist dazu da, den konkreten Text des Gesetzes auszuarbeiten. In so einen Ausschuss sind alle Franktionen vertreten. Die Beschlussempfehlung des Ausschuss geht dann so in den Bundestag, dieser stimmt dann darüber ab. Sprich wenn Ausschussmitglieder (stellvertretend für die Franktion) sich über den Gesetzestext äußern, spiegelt dies die Gedankengänge wieder, die der Gesetzgeber beim Entwurf des Gesetzes hatte, deswegen werden diese auch in die Drucksache mitaufgenommen, damit hinterher besser nachvollzogen werden kann, was sich der Gesetzgeber bei dem Gesetz gedacht hat. Zitat:
"Der Kreis der Auskunftspflichtigen wird in § 101 Absatz 1 Satz 1 UrhG-E die auf diejenigen beschränkt, die „in ge- werblichem Ausmaß“ Urheberrechte verletzen. Dies wird damit begründet, dass auch die Enforcement-Richtlinie von „gewerblichem Ausmaß“ spricht. Ausdrücklich wird auf den Erwägungsgrund 14 der Richtlinie Bezug genommen, wonach lediglich Handlungen erfasst werden sollen, die „zwecks Erlangung eines un-mittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils wegen“ vorge- nommen werden, während „Handlungen von Endverbrau- chern in gutem Glauben“ nicht erfasst werden sollen. Damit wird eine Ungereimtheit des Erwägungsgrundes 14 der Richtlinie ganz ausdrücklich ins deutsche Recht übertra- gen. Es steht zu befürchten, dass die sehr weite Fassung je- des auch mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils dazu führen wird, dass die Einschränkung der Handlungen „im guten Glauben“ keine Wirkung mehr entfalten wird. Um dem ent- gegenzuwirken, schlagen wir vor, diejenigen von der Aus- kunftspflicht herauszunehmen, die gutgläubig Rechte ver- letzt haben. Dabei kann sich die Gutgläubigkeit sowohl darauf beziehen, nicht in gewerblichem Ausmaß zu handeln, als auch darauf, zur Handlung berechtigt zu sein." Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Damit wurden die "Gutgläubigen" offensichtlich ganz bewusst nicht aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Zitat:
http://www.bmj.de/files/-/1727/RegE%...richtlinie.pdf Unter diesem Gesichtspunkt werden die Regelungen von den Gerichten dann auch ausgelegt. Deine - nicht übel nehmen - Laienansicht hinsichtlich des Digi-Vertrages interessiert nur leider die Gerichte sehr wenig. Im Übrigen wette ich mit Dir, dass die Pornohersteller im Zweifel als Zeuge bestätigen werden, dass die Rechte übertragen wurden. Von der Seite wirst Du Dir also überhaupt keine Hilfe erhoffen können. | |||
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| | # 568 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Das kannst du wegen mir den pubertierenden filesharing-teenies erzählen.... Der Vorschlag der Grünen wurde abgelehnt, weil diese ausdrücklich forderten das mit dem "Endverbraucher in gutem Glauben" ins Gesetz mit aufzunehmen. Außerdem umfassen solche Vorschläge auch nicht nur den einen Paragraphen sondern beziehen sich auf die gesamte Änderung. Zudem werden diese Anträge aus politischen Gründen abgelehnt (aber das brauch ich dir ja wohl nicht zu erklären.... du mir auch nicht, danke!) Ansonsten wurde genau aus dem von mir genannten Grund (nämlich Zusammenfassung S. 50 des Rechtsausschusses, wobei quasi ein "Kompromiss" in mancherlei Hinsicht erarbeitet wurde) das Gesetz genau so formuliert! Genau hier liegt mMn übrigens das größte Problem: Die "angeblichen" Anti-Abmahn-Anwälte machen auch auf diesen: ![]() Aus irgendeinem Grund will hier niemand wirklich was ändern....?! So, das musste jetzt mal ausnahmsweise sein, wenns nicht passt, darf princess jetzt editieren! (dafür sorry, wenn ich dir Arbeit mach!) | |
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| | # 569 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
Oder aber es geht nur darum (immer) Recht zu behalten. Menschliche Egomanie sozusagen. Ich weiß es nicht. Ich würde gern (mehr) helfen, diesen Wahnsinn Stück für Stück zu Fall bringen. Nicht um dem illegalen Filesharing Tür und Tor zu öffnen, so teuer sind Musicload und andere Seiten nun auch wieder nicht, sondern um skrupellose Geschäftemacher, Leute die vom Leid anderer leben, in ihre Schranken zu weisen. Das habe ich schon einmal geschafft. Wenn es gelänge auch nur einem dieser RA die Lizenz zu entziehen, auch nur einen dieser Antipiraten vor Gericht zu stellen, wäre das ein erster Sieg. Aber bisher reden wir nur. Und dann auch noch meist aneinander vorbei. Schade. | |
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| | # 570 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Es wäre sicherlich aufschlußreich, zu wissen, in wie weit die p2p-Abmahner die ordentliche Gerichtsbarkeit dieser Städte mittlerweile aus- bzw. belasten. Im Übrigen: Von der Musterklageerwiderung (von der ich noch nie etwas gehalten habe) habe ich auch schon lange nix mehr gehört. Evtl. einer von Euch? Ebenso vermisse ich seit Wochen/Monaten Neuigkeiten zur fliegenden Gerichtsbarkeit. | |
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| | # 571 | |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
Das Ganze ist also weniger meine persönliche Meinung als vielmehr die jurostische Wirklichkeit. Wenn Du das nicht sehen willst, dann halt nicht, aber dann belügst Du Dich selbst. Hier gibt es viele Ansatzpunkte, wo man vielleicht die eine oder andere Abmahn-Kanzlei angreifen kann. Diese Punkte sind aber weniger die rechtlichen Grundlagen, sonder das tatsächliche Vorgehen der einzelnen Kanzleien und da gibt es erheblich Unterschiede. | |
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| | # 573 |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| weiß jemand, in welcher frist die annahme einer ue erfolgen muss? findet hier 147, 2 BGB anwendung? gibt es bei einer vorauseilenden unterlassungserklaerung kriterien und fristen fuer die annahme des angebotes oder genuegt eine stillschweigende? wie ist eine abmahnung zu bewerten, wenn das eigentliche ziel, die sofortige unterlassung und eine moegliche wiederholung auszuschliessen, durch die nichtannahe eines unterlassungsangebotes vom abmahner nicht erreicht werden will.. ok, die wiederholungsgefahr kann auch ohne annahme beseitig werden, aber der anspruch auf sofortige unterlassung? verliert die abmahnung durch die nichtannahme ihre gueltigkeit? danke und gruss 3111 |
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| | # 574 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Das folgende Urteil ( 14 U 66/08 ) ist evtl. für Dich interessant: Zitat:
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| | # 575 |
| Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
| danke fuer den link - soweit - also an eine vertragsstrafe - ging es mir (noch) nicht. vorerst ging es mir an die zulaessigkeit einer abmahnung und den forderungsanspruch daraus. wenn also der abmahner durch die nichtannahme auf den unterlassungsanspruch verzichtet, ist dann der anspruch auf erstattung der abmahnkosten noch begruendet? |
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| | # 576 | |
| Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
| Zitat:
Nur leider sind sie alle in den Foren verstreut, wir sollten sie mal zusammentragen und irgendwo ablegen ohne dazwischen zu diskutieren sonst sieht das wieder so aus: Indiz --10 Seiten Diskusion Fakt -- 10 Seiten Diskussion Nachher 500 Seiten in denen praktisch 4 wesentliche Ansatzpunkte stecken, nur das die keiner mehr findet. Wir könnten hier z.B. ein Fakt, Indiez usw. posten und kurz diskutieren ob er in die Liste mit aufgenommen werden sollte. Aber wirklich nur kurz ![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 29.8.2009 um 09:14:21----- Habt ihr euch auch mal gefragt warum der Ursprüngliche Lizenzgeber den Anti-Piracy Firmen überhaupt die Rechte an den Titeln überträgt. Das ist garnicht nötig, wenn z.B. die digiProtect nur loggen soll wer die Titel läd. Es sei denn die Digiprotect VERBREITET auch die Titel! Ansonsten macht das aus meiner Sicht keinen Sinn. | |
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| | # 577 |
| Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
| Hier nochmal etwas aktuelles zur "Gewerbsmäßigkeit": Zitat: Beschluss LG Köln: "Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde (vgl. zu diesen Erwägungen auch die Beschlussempfehlung, BT-Drs. 16/8783, S. 57, 63). Die Regelung des § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG verdeutlicht dabei den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, für die Bestimmung des "gewerblichen Ausmaßes" im Einzelfall neben der Anzahl zuzuordnender Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen." Quelle: http://www.kanzlei.biz/nc/medienrech...ash=281745cdd4 Jetzt darf erneut die Frage nach der Auslegung gestellt werden, wenn es lediglich um eine mp3 Datei geht, die nicht unmittelbar neuveröffentlicht ist.
__________________ "Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet." Bertolt Brecht |
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| | # 578 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| In einem öffentlichen Forum sollte man auf keinen Fall irgendwelche Erkenntnisse veröffentlichen. Wozu das führt kann man im Fall - behaupte ich zumindest mal - von DigiTracing sehen. (M)Ein Vorschlag: Es gibt den Verein gegen den Abmahnwahn. Die Leute dort halte ich für seriös und kompetent. Um zu verhindern, dass sich Mitarbeiter von Kanzleien und Rechteinhabern etc. in unsere Reihen einschleichen, könnte jeder Betroffene - sofern von Seiten des Vereins Interesse besteht -, seine kopierten Unterlagen dort quasi als "Pfand" hinterlegen und Mitglied werden. 50 pro Jahr kann jeder verschmerzen. Im geschlossenen Bereich eines Forums, über eine Mailingliste oder einen Chat könnte man sich dann weiter austauschen. Was nun nicht heißt seine Aktivitäten in diesem Forum einzustellen. Nur so eine Idee. Was haltet ihr davon? -----Doppelpost zusammengeführt am 29.8.2009 um 10:34:33----- Danke für den Link, Mondbär. Genau das meinte ich mit (m)einer Frage, als ich Filme ansprach, die schon vor längerer Zeit im Kino zu sehen waren - wenn auch vermutlich relativ unbeachtet - aber erst in diesem Jahr als DVD veröffentlicht worden sind. |
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| | # 579 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Zitat:
Das dürfen die dann selbst einem Gericht mal glaubhaft vermitteln. Sofern sich das Gerichte überhaupt anhören, aber das ist wieder eine andere Baustelle. Und trotzdem sollte man diesen Punkt sehr genau beleuchten, denn hier sind die Abmahner angreifbar. -CityLight- | ||
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