Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 28.08.2009, 16:39   # 561
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Würdest du mir sagen, wo ich dieses Zitat in der BT-Drucksache finde??
Seite 44 in Deinem Link

Was Du zitiert hast, stammt aus einem Änderungsantrag der Grünen, welchem nicht stattgegeben wurde.

"Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio- nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt."
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 16:41   # 562
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Welches Gegengutachten meinst du, wo finde ich das?
Das vom Spendenaufruf, Ansgar hat es oben verlinkt!

ach, und hier ist noch was dazu:
mediprotector

digiprotect

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.8.2009 um 16:49:38-----

Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Seite 44 in Deinem Link
Danke, habs gefunden. Das ist doch nur ne Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse....?!

Zitat:
Was Du zitiert hast, stammt aus einem Änderungsantrag der Grünen, welchem nicht stattgegeben wurde.
Nein, das stammt von Seite 50 "Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses", daher bin ich davon ausgegangen, dass dem so nachgekommen wurde und dies quasi die endgültige Begründung ist....
berichtige mich bitte, falls das nicht stimmt?!
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 17:29   # 563
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Nein das ist falsch. Zunächst stand im Gesetzesentwurf in der Tat "im geschäftlichen Verkehr". Über diese Formulierung ist dann eine "heiße" Debatte entbrannt, da dadurch wirklich nur Fälle mit direkter Profitabsicht erfasst wären, daher hat man sich dann letztlich auf den Begriff "gewerbliches Ausmaß" verständigt.
Ok, inwieweit das Gewerblich auszulegen ist, sei dahingestellt. Fakt ist aber, dass hier doch eindeutig der Wille des Gesetzgebers erkennbar ist, eine Schranke einzuführen. Diese ist jedoch praktisch nicht mehr vorhanden. Es stellt sich also die Frage was tun, um diese Schranke wieder zu errichten.

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.8.2009 um 17:31:40-----

Nochmal meine Frage, gab es schon Strafanzeigen gegen die Digiprotect?
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 17:32   # 564
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Nee DT, die gibt's seit 1998. Die haben nur Anfang August den Gesellschaftervertrag geändert. Kurz nachdem USA im Thread einiges aufgedeckt hatte. Und dann erst erschien sie im Handelsregister. Komische Sache, ich weiß.
Ja.
Aber soweit ich weiß, arbeitet auch die DigiTracing für Digiprotect.... und das noch nicht so lange.....darauf bezog sich meine Aussage!
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 17:35   # 565
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Ok, inwieweit das Gewerblich auszulegen ist, sei dahingestellt. Fakt ist aber, dass hier doch eindeutig der Wille des Gesetzgebers erkennbar ist, eine Schranke einzuführen. Diese ist jedoch praktisch nicht mehr vorhanden. Es stellt sich also die Frage was tun, um diese Schranke wieder zu errichten.

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.8.2009 um 17:31:40-----

Nochmal meine Frage, gab es schon Strafanzeigen gegen die Digiprotect?
Zur Zeiten des Kampfes für eine Flatrare bei Internetanschlüssen gab es Abgeordnete, die dafür waren und mit Bürgern kommunizierten. Ich bin politisch eher desinteressiert (oder desillusioniert). Daher kann ich nicht sagen, wer / welche Fraktion / Partei in dieser Sache hilfreich sein könnte. Vielleicht kennt jemand den Namen des ein oder anderen Abgeordneten, der ein offenes Ohr für solche Dinge hat und nicht jeden PC Besitzer gleich krimialisiert. Dort könnte man dann ansetzen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 28.8.2009 um 17:36:41-----

Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ja.
Aber soweit ich weiß, arbeitet auch die DigiTracing für Digiprotect.... und das noch nicht so lange.....darauf bezog sich meine Aussage!
Ach so. Ich glaube ich brauche eine Pause. Bis später.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 18:08   # 566
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
Ich hab mir mal den Vertrag zwischen der digiProtect und den Rechteinhabern genau angeschaut. Meiner Meinung nach ist der Vertrag mindestens sittenwidrig und damit als von anfang an nichtig anzusehen. Das widerrum würde bedeuten, dass die DigiProtect keine Rechte an den Titeln besitzt. Alle Abmahnungen sind dann hinfällig!
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 18:45   # 567
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Danke, habs gefunden. Das ist doch nur ne Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse....?!
Nein, die der CDU-Fraktion.

Im Übrigen weißt Du aber schon, wie die Gesetzgebung so funktioniert oder? Der Rechtsausschuss ist dazu da, den konkreten Text des Gesetzes auszuarbeiten. In so einen Ausschuss sind alle Franktionen vertreten. Die Beschlussempfehlung des Ausschuss geht dann so in den Bundestag, dieser stimmt dann darüber ab.

Sprich wenn Ausschussmitglieder (stellvertretend für die Franktion) sich über den Gesetzestext äußern, spiegelt dies die Gedankengänge wieder, die der Gesetzgeber beim Entwurf des Gesetzes hatte, deswegen werden diese auch in die Drucksache mitaufgenommen, damit hinterher besser nachvollzogen werden kann, was sich der Gesetzgeber bei dem Gesetz gedacht hat.

Zitat:
Nein, das stammt von Seite 50 "Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses", daher bin ich davon ausgegangen, dass dem so nachgekommen wurde und dies quasi die endgültige Begründung ist....
berichtige mich bitte, falls das nicht stimmt?!
Ah ich dachte dies wäre aus dem Antrag der Grünen von Seite 45 (2. Hälfte) bzw. Begründung des Antrags Seite 46 (2. Hälfte):

"Der Kreis der Auskunftspflichtigen wird in § 101 Absatz 1 Satz 1 UrhG-E die auf diejenigen beschränkt, die „in ge- werblichem Ausmaß“ Urheberrechte verletzen. Dies wird damit begründet, dass auch die Enforcement-Richtlinie von „gewerblichem Ausmaß“ spricht. Ausdrücklich wird auf den Erwägungsgrund 14 der Richtlinie Bezug genommen, wonach lediglich Handlungen erfasst werden sollen, die „zwecks Erlangung eines un-mittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils wegen“ vorge- nommen werden, während „Handlungen von Endverbrau- chern in gutem Glauben“ nicht erfasst werden sollen.
Damit wird eine Ungereimtheit des Erwägungsgrundes 14 der Richtlinie ganz ausdrücklich ins deutsche Recht übertra- gen. Es steht zu befürchten, dass die sehr weite Fassung je- des auch mittelbaren wirtschaftlichen Vorteils dazu führen wird, dass die Einschränkung der Handlungen „im guten Glauben“ keine Wirkung mehr entfalten wird. Um dem ent- gegenzuwirken, schlagen wir vor, diejenigen von der Aus- kunftspflicht herauszunehmen, die gutgläubig Rechte ver- letzt haben. Dabei kann sich die Gutgläubigkeit sowohl darauf beziehen, nicht in gewerblichem Ausmaß zu handeln, als auch darauf, zur Handlung berechtigt zu sein."


Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Damit wurden die "Gutgläubigen" offensichtlich ganz bewusst nicht aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Ok, inwieweit das Gewerblich auszulegen ist, sei dahingestellt. Fakt ist aber, dass hier doch eindeutig der Wille des Gesetzgebers erkennbar ist, eine Schranke einzuführen.
Dir scheint nicht bewusst zu sein, dass die ganzen Gesetzesänderungen unter dem Titel: "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums", gelaufen sind. Es ging bei der Änderung also eigentlich darum, den Urherbern mehr Möglichkeiten zu geben, Rechtsverletzungen zu verfolgen und nicht umgekehrt.
http://www.bmj.de/files/-/1727/RegE%...richtlinie.pdf

Unter diesem Gesichtspunkt werden die Regelungen von den Gerichten dann auch ausgelegt.

Deine - nicht übel nehmen - Laienansicht hinsichtlich des Digi-Vertrages interessiert nur leider die Gerichte sehr wenig. Im Übrigen wette ich mit Dir, dass die Pornohersteller im Zweifel als Zeuge bestätigen werden, dass die Rechte übertragen wurden. Von der Seite wirst Du Dir also überhaupt keine Hilfe erhoffen können.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 19:31   # 568
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Sprich wenn Ausschussmitglieder (stellvertretend für die Franktion) sich über den Gesetzestext äußern, spiegelt dies die Gedankengänge wieder, die der Gesetzgeber beim Entwurf des Gesetzes hatte, deswegen werden diese auch in die Drucksache mitaufgenommen, damit hinterher besser nachvollzogen werden kann, was sich der Gesetzgeber bei dem Gesetz gedacht hat.


Ah ich dachte dies wäre aus dem Antrag der Grünen von Seite 45 (2. Hälfte) bzw. Begründung des Antrags Seite 46 (2. Hälfte):


Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Damit wurden die "Gutgläubigen" offensichtlich ganz bewusst nicht aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
Ja, wer was nicht sehen will, der sieht es natürlich auch nicht.
Das kannst du wegen mir den pubertierenden filesharing-teenies erzählen....

Der Vorschlag der Grünen wurde abgelehnt, weil diese ausdrücklich forderten das mit dem "Endverbraucher in gutem Glauben" ins Gesetz mit aufzunehmen. Außerdem umfassen solche Vorschläge auch nicht nur den einen Paragraphen sondern beziehen sich auf die gesamte Änderung. Zudem werden diese Anträge aus politischen Gründen abgelehnt (aber das brauch ich dir ja wohl nicht zu erklären.... du mir auch nicht, danke!)
Ansonsten wurde genau aus dem von mir genannten Grund (nämlich Zusammenfassung S. 50 des Rechtsausschusses, wobei quasi ein "Kompromiss" in mancherlei Hinsicht erarbeitet wurde) das Gesetz genau so formuliert!


Genau hier liegt mMn übrigens das größte Problem:

Die "angeblichen" Anti-Abmahn-Anwälte machen auch auf diesen:


Aus irgendeinem Grund will hier niemand wirklich was ändern....?!

So, das musste jetzt mal ausnahmsweise sein, wenns nicht passt, darf princess jetzt editieren! (dafür sorry, wenn ich dir Arbeit mach!)
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 20:54   # 569
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Aus irgendeinem Grund will hier niemand wirklich was ändern....?!
Sehen wir es mal von der Seite: Vielleicht gibt es einen Plan, eine Strategie. Die verfolgen aber nur weniger. Die Masse ist daran nicht beteiligt. Kann ja sein.

Oder aber es geht nur darum (immer) Recht zu behalten. Menschliche Egomanie sozusagen. Ich weiß es nicht.

Ich würde gern (mehr) helfen, diesen Wahnsinn Stück für Stück zu Fall bringen. Nicht um dem illegalen Filesharing Tür und Tor zu öffnen, so teuer sind Musicload und andere Seiten nun auch wieder nicht, sondern um skrupellose Geschäftemacher, Leute die vom Leid anderer leben, in ihre Schranken zu weisen. Das habe ich schon einmal geschafft.

Wenn es gelänge auch nur einem dieser RA die Lizenz zu entziehen, auch nur einen dieser Antipiraten vor Gericht zu stellen, wäre das ein erster Sieg. Aber bisher reden wir nur. Und dann auch noch meist aneinander vorbei.

Schade.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 21:36   # 570
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Sehen wir es mal von der Seite: ... um skrupellose Geschäftemacher, Leute die vom Leid anderer leben, in ihre Schranken zu weisen
Würden die angeblich x-Hundert vorbereiteten p2p-Abmahnerklagen (u.a. von Kornmeier & Co.) vor Gericht verhandelt werden, dann würden die Abmahner doch sicherlich damit kräftig die Werbetrommel rühren?! Hat denn schon jemand herausgefunden, wieviele entsprechende Verhandlungen wöchentlich in z.B. Bielefeld, Hamburg, Karlsruhe, Köln, München und Frankfurt derzeit stattfinden?

Es wäre sicherlich aufschlußreich, zu wissen, in wie weit die p2p-Abmahner die ordentliche Gerichtsbarkeit dieser Städte mittlerweile aus- bzw. belasten.

Im Übrigen:

Von der Musterklageerwiderung (von der ich noch nie etwas gehalten habe) habe ich auch schon lange nix mehr gehört. Evtl. einer von Euch?

Ebenso vermisse ich seit Wochen/Monaten Neuigkeiten zur fliegenden Gerichtsbarkeit.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 22:24   # 571
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ja, wer was nicht sehen will, der sieht es natürlich auch nicht.
Das kannst du wegen mir den pubertierenden filesharing-teenies erzählen....
Du es ist mir völlig egal, was Du von meiner Aussage hälst. Fakt ist, dass die Gerichte natürlich genauso wie Du und ich diese Pasagen in der Drucksache gelesen haben (wird in den LG und OLg Köln Entscheidungen ja auch angesprochen) und *trommelwirbel* die Gerichte bestätigen den Auskunftsanspruch.

Das Ganze ist also weniger meine persönliche Meinung als vielmehr die jurostische Wirklichkeit. Wenn Du das nicht sehen willst, dann halt nicht, aber dann belügst Du Dich selbst.

Hier gibt es viele Ansatzpunkte, wo man vielleicht die eine oder andere Abmahn-Kanzlei angreifen kann. Diese Punkte sind aber weniger die rechtlichen Grundlagen, sonder das tatsächliche Vorgehen der einzelnen Kanzleien und da gibt es erheblich Unterschiede.
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 23:18   # 572
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Hier gibt es viele Ansatzpunkte, wo man vielleicht die eine oder andere Abmahn-Kanzlei angreifen kann. Diese Punkte sind aber weniger die rechtlichen Grundlagen, sonder das tatsächliche Vorgehen der einzelnen Kanzleien und da gibt es erheblich Unterschiede.
Was hindert uns daran genau diese Punkte zu sammeln - muss nicht öffentlich sein -, um dann gegen einen Abmahner vorzugehen? Warum kämpfen wir alle einzeln statt als Team?
  Mit Zitat antworten
Alt 28.08.2009, 23:38   # 573
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
weiß jemand, in welcher frist die annahme einer ue erfolgen muss? findet hier 147, 2 BGB anwendung?

gibt es bei einer vorauseilenden unterlassungserklaerung kriterien und fristen fuer die annahme des angebotes oder genuegt eine stillschweigende?


wie ist eine abmahnung zu bewerten, wenn das eigentliche ziel, die sofortige unterlassung und eine moegliche wiederholung auszuschliessen, durch die nichtannahe eines unterlassungsangebotes vom abmahner nicht erreicht werden will..

ok, die wiederholungsgefahr kann auch ohne annahme beseitig werden, aber der anspruch auf sofortige unterlassung?

verliert die abmahnung durch die nichtannahme ihre gueltigkeit?

danke und gruss

3111
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 00:19   # 574
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
...
Das folgende Urteil ( 14 U 66/08 ) ist evtl. für Dich interessant:

Zitat:
Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab und folgten der Argumentation des Beklagten.

Voraussetzung für eine Vertragsstrafe sei, dass zwischen den Parteien ein Vertrag wirksam zustande gekommen sei. Dies sei hier zu verneinen. Das Schreiben des Beklagten stelle keine Annahme der Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen dar, denn es handele sich vielmehr um die Ablehnung des Angebotes des Klägers, verbunden mit einem neuen Angebot des Beklagten. Dieses Angebot habe der Kläger damals nicht angenommen.
OLG Karlsruhe: Vertragsstrafe nur bei zustande gekommenem Unterlassungsvertrag - Kanzlei Dr. Bahr
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 00:29   # 575
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das folgende Urteil ( 14 U 66/08 ) ist evtl. für Dich interessant:

danke fuer den link - soweit - also an eine vertragsstrafe - ging es mir (noch) nicht.

vorerst ging es mir an die zulaessigkeit einer abmahnung und den forderungsanspruch daraus. wenn also der abmahner durch die nichtannahme auf den unterlassungsanspruch verzichtet, ist dann der anspruch auf erstattung der abmahnkosten noch begruendet?
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 09:07   # 576
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Was hindert uns daran genau diese Punkte zu sammeln - muss nicht öffentlich sein -, um dann gegen einen Abmahner vorzugehen? Warum kämpfen wir alle einzeln statt als Team?
Das ist genau der Punkt. Es gibt inzwischen so viele Indizien, Fakten die gesammelt wurden, Hinweise usw.
Nur leider sind sie alle in den Foren verstreut, wir sollten sie mal zusammentragen und irgendwo ablegen ohne dazwischen zu diskutieren sonst sieht das wieder so aus: Indiz --10 Seiten Diskusion Fakt -- 10 Seiten Diskussion Nachher 500 Seiten in denen praktisch 4 wesentliche Ansatzpunkte stecken, nur das die keiner mehr findet.
Wir könnten hier z.B. ein Fakt, Indiez usw. posten und kurz diskutieren ob er in die Liste mit aufgenommen werden sollte. Aber wirklich nur kurz

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.8.2009 um 09:14:21-----

Habt ihr euch auch mal gefragt warum der Ursprüngliche Lizenzgeber den Anti-Piracy Firmen überhaupt die Rechte an den Titeln überträgt. Das ist garnicht nötig, wenn z.B. die digiProtect nur loggen soll wer die Titel läd. Es sei denn die Digiprotect VERBREITET auch die Titel! Ansonsten macht das aus meiner Sicht keinen Sinn.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 10:28   # 577
Mondbär
 
Benutzerbild von Mondbär
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 376
Hier nochmal etwas aktuelles zur "Gewerbsmäßigkeit":

Zitat: Beschluss LG Köln:

"Das gewerbliche Ausmaß ergibt sich vorliegend aus der Schwere der Rechtsverletzung, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wurde (vgl. zu diesen Erwägungen auch die Beschlussempfehlung, BT-Drs. 16/8783, S. 57, 63). Die Regelung des § 101 Abs. 1 S. 2 UrhG verdeutlicht dabei den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers, für die Bestimmung des "gewerblichen Ausmaßes" im Einzelfall neben der Anzahl zuzuordnender Rechtsverletzungen auch die Auswirkungen einer einzelnen Verletzungshandlung auf den Rechteinhaber zu berücksichtigen."

Quelle:

http://www.kanzlei.biz/nc/medienrech...ash=281745cdd4

Jetzt darf erneut die Frage nach der Auslegung gestellt werden, wenn es lediglich um eine mp3 Datei geht, die nicht unmittelbar neuveröffentlicht ist.
__________________
"Es gibt kein Geschäft, das so gemein wäre, dass nicht sofort ein anderer es macht, wenn man darauf verzichtet."
Bertolt Brecht
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 10:31   # 578
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
In einem öffentlichen Forum sollte man auf keinen Fall irgendwelche Erkenntnisse veröffentlichen. Wozu das führt kann man im Fall - behaupte ich zumindest mal - von DigiTracing sehen.

(M)Ein Vorschlag: Es gibt den Verein gegen den Abmahnwahn. Die Leute dort halte ich für seriös und kompetent. Um zu verhindern, dass sich Mitarbeiter von Kanzleien und Rechteinhabern etc. in unsere Reihen einschleichen, könnte jeder Betroffene - sofern von Seiten des Vereins Interesse besteht -, seine kopierten Unterlagen dort quasi als "Pfand" hinterlegen und Mitglied werden. 50 € pro Jahr kann jeder verschmerzen. Im geschlossenen Bereich eines Forums, über eine Mailingliste oder einen Chat könnte man sich dann weiter austauschen. Was nun nicht heißt seine Aktivitäten in diesem Forum einzustellen. Nur so eine Idee. Was haltet ihr davon?

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.8.2009 um 10:34:33-----

Zitat:
Zitat von Mondbär Beitrag anzeigen
Jetzt darf erneut die Frage nach der Auslegung gestellt werden, wenn es lediglich um eine mp3 Datei geht, die nicht unmittelbar neuveröffentlicht ist.
Danke für den Link, Mondbär. Genau das meinte ich mit (m)einer Frage, als ich Filme ansprach, die schon vor längerer Zeit im Kino zu sehen waren - wenn auch vermutlich relativ unbeachtet - aber erst in diesem Jahr als DVD veröffentlicht worden sind.
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 18:26   # 579
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
...Habt ihr euch auch mal gefragt warum der Ursprüngliche Lizenzgeber den Anti-Piracy Firmen überhaupt die Rechte an den Titeln überträgt...
Aber selbstverständlich. Die Frage ist, ob das auch so ist. Vor allem das auch das Datum der Rechteübertragung auch zur Abmahnung passt. Aber das ist ja nachvollziehbar, wer an welchem Werk welche Rechte hält.


Zitat:
...Das ist garnicht nötig, wenn z.B. die digiProtect nur loggen soll wer die Titel läd...
Die Frage ist, wer mahnt was ab. Ein Abmahner der ein Werk abmahnt, an dem er gar keine Rechte hält. Interessant. Ich behaupte, dass mindestens die Hälfte der Abmahner laut ihren Abmahnschreiben genau das macht.
Das dürfen die dann selbst einem Gericht mal glaubhaft vermitteln. Sofern sich das Gerichte überhaupt anhören, aber das ist wieder eine andere Baustelle.
Und trotzdem sollte man diesen Punkt sehr genau beleuchten, denn hier sind die Abmahner angreifbar.

-CityLight-
  Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2009, 19:47   # 580
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Und trotzdem sollte man diesen Punkt sehr genau beleuchten, denn hier sind die Abmahner angreifbar.
Aber nicht öffentlich. Manches Licht leuchtet auch im Verborgenen gut.
  Mit Zitat antworten

Alt 26.05.2012, 15:53 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

Das könnte Dich auch noch interessieren:

Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen.

   
Antwort
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html
Erstellt von Für Typ Datum
netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG Dieses Thema Pingback 24.01.2011 07:05
Neutralität turn piracy into profit Beitrag #2655 Pingback 10.05.2010 07:07
Das Thema "Abmahnung" Beitrag #1710 Pingback 16.02.2010 18:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:53 Uhr.