Manche Abmahner haben sicherlich schon in den Startlöchern gesessen.
[...]
Jetzt steht fest, dass das das Land NRW seine Zustimmung zu dem Vertrag versagen wird. Webseitenbetreiber können daher aufatmen. Eine ähnliche Abmahnwelle wie z. B. beim Widerrufsrecht wird es zumindest vorerst nicht geben.
15.12.2010, 20:36
#
5722
FortyTwo
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von Orchid95
Was ist nicht zulässig?
Die kurzfristig vorhandenen Daten zu einer Stellungnahme im Auskunftsverfahren zu nutzen?
Es geht ja nicht darum, Nutzungsdaten für fremde Zwecke zu speichern/vorzuhalten. Der ISP kann seine eigenen Daten aber doch wohl dazu nutzen, um sich selbst ein Bild dieses angeblichen gewerblichen Ausmasses zu machen und dies dem Richter (bspw. per eidesstattlichen Versicherung ) zu erläutern..
Nein, das kann er nicht. Um überprüfen zu können, ob ein Kunde tatsächlich einen Urheberrechtsverstoß begangen hat, müsste er Inhaltsdaten auswerten. Solche Daten dürfen aber gar nicht erst erhoben werden - und glaube mir - das ist auch gut so.
Hier wird sich über Bestands- und Verkehrsdaten aufgeregt?! - Aber das Speichern und Auswerten von Inhaltsdaten soll OK sein?!
Zitat:
Zitat von Orchid95
Naja, wenn ich mir die Masse der Auskünft ein Köln und Bielefeld anschaue, bezweifle ich die Randerscheinung schon ein wenig.
Vielleicht haben noch nicht genügend Abgemahnte die Konsequenzen gezogen, dass die Nummer für den Provider groß genug ist.....
Naja, wenn ich unseren Kundenzahlen die Summe der abgefragten Kennungen gegenüberstelle, würdest Du meine Einschätzung teilen. Und die Summe der abgefragten Kennungen wäre noch nicht einmel um die mehrfach abgefragten Kennungen bereinigt...
Zitat:
Zitat von Orchid95
Eben. Genau das würde ich mir auch von einem Provider/Netzbetreiber mit "juristischer Abteilung" bezüglich des Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs wünschen, der nicht "jeden Privatnutzer" sondern lediglich "den offensichtlichen Großverteiler" erreichen sollte .
Sorry, aber weder der Netzbetreiber, noch der ISP sind für die juristische Verteidigung der Kunden zuständig. An die Netzbetreiber und ISP wird mit einem Beschluss oder entsprechender Rechtsgrundlage herangetreten. Diese Anspruchsgrundlage wird rechtlich geprüft und wenn die gesetzlichen Anforderungen alle erfüllt sind, dann wird dem Ersuchen stattgegeben. Und hier geht es ja nicht nur um Auskünfte zur Urheberrechtsverstößen.
---------- Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2010 um 19:50 ----------
Zitat:
Zitat von Shual
Es handelt sich um eine von ausgewiesenen Rechtsexperten vor Jahren entwickelte Meinung, die auch in der "Literatur" ausgiebig besprochen wurde. Diese Meinung hat sich durchgesetzt. Ich sehe keinen Grund zu Deinen fortgesetzten Tiraden Stellung zu nehmen. .
Glaub was Du willst, das Video ist trotzdem völliger Blödsinn. Wie gesagt: entweder taugt das Gutachten nichts (wahrscheinlich) oder der Anwalt hat das Gutachten falsch widergegeben (denkbar).
Da aber weder Du noch ich das Gutachten vorliegen haben, werden wir wohl beide mit der Meinung des anderen leben müssen.
Zitat:
Zitat von Shual
Deine Anwesenheit sagt doch letztlich nur aus: Da ist was im Busch. Da hat einer Bedenken..
So ein Unsinn! Das hier ist ein ganz normales Forum, kein Plenarsaal oder Gerichtssaal. Warum bist Du denn hier? Hast Du irgendwas zu verbergen? Ist bei Dir was im Busch?
Zitat:
Zitat von Shual
Du sagst das geht bei Euch ohne richterlichen Beschluß = Beweisverwertungsverbot. Sobald ein diesbezüglicher Fall auftaucht ... beweise ich Dir das. ..
Ich kanns erwarten... BTW, solche wegweisenden Urteile hast Du in vergangenen Posts schon mehrmals angekündigt. Sag mir Bescheid, wenn es soweit ist, aber hör auf Urteile zu zitieren, die überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben, nur weil dort einzelne Schlagworte wie "Bestandsdaten" und "Verkehrsdaten" vorkommen. So einfach ist es dann doch nicht.
Zitat:
Zitat von Shual
Das geht immer so lange gut bis die Seifenblase platzt.
latzer:
...SCNR...
---------- Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2010 um 19:59 ----------
Zitat:
Zitat von dreizack
...aber sensibel sind auch die Bestandsdaten. Deren Herausgabe an Dritte verlangt einen Beschluss, der gegen den Herausgeber gerichtet ist..
Selbstverständlich sind auch Bestandsdaten sensible Daten, die dem Datenschutz unterliegen, aber juristisch ist eben zur Herausgabe von Bestandsdaten KEIN Beschluss notwendig. Das heisst nicht, dass Bestandsdaten einfach so herausgegeben werden, aber es gibt eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen, die den Provider zur Herausgabe von Bestandsdaten verpflichten, der § 101 UrhG ist nur EINE davon.
Zitat:
Zitat von dreizack
Die meisten Kommentatoren sagen, dynamische IP-Adressen seien Nutzungs- oder Verkehrsdaten, während statische IP-Adressen und Nutzerkennungen Bestandsdaten sind...
Falsch. Gerade die Frage ob dynamische IP-Adressen Bestands- oder Verkehrsdaten sind ist eine der heftigsten Diskussionen im Internetstrafrecht. Andersrum könnte man sogar argumentieren, dass statische IPs ebenfalls Verkehrsdaten sind. Ist nur eine Frage, von welcher Seite man sich dem Thema nähert.
Zitat:
Zitat von dreizack
Das ist für mich ein Anachronismus. IP-Adressen sind dynamisch aus technischen Gründen (nicht genug für alle gleichzeitig) und um das Bilden von Profilen im Netz zu erschweren...
Falsch. Dass es dynamische IP-Adressen gibt hatte früher wirtschaftliche Gründe und heute technische. Der datenschutzrechtliche Aspekt war nie ein Thema dabei.
15.12.2010, 21:23
#
5723
Vampir
Gastposter
Bitte,bitte liebe Forenleitung,kickt endlich diesen 42,der seit Tagen dieses Forum zumüllt, mit Dingen die nicht wirklich hilfreich sind,um es mal vorsichtig zu formulieren.
Um es mal deutlicher zu formulieren,
15.12.2010, 21:35
#
5724
niemehrsaugen
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 2.021
Zitat:
Zitat von Vampir
Um es mal deutlicher zu formulieren,
um ehrlich zu sein, verstehe ich von @42´s ausführungen auch nicht wirklich alles und es ist für mein verständnis auch viel zu viel text.
trotzdem sind wir hier ein forum mit meinungsaustausch, davon lebt es schliesslich. ein wenig insiderwissen kann auch nicht ganz schlecht für uns sein.
wenn es nicht interessiert, kann mann die post´s auch mal überlesen, nur sich hier zu beschimpfen, bringt keinen weiter.
Nein, das kann er nicht. Um überprüfen zu können, ob ein Kunde tatsächlich einen Urheberrechtsverstoß begangen hat, müsste er Inhaltsdaten auswerten.
Nein, darum gehts nicht. Ich denke hier eher an die "offensichtlichen" Fälle. Es ist doch sicherlich möglich anhand der Zeitangabe (evtl. innerhalb einer kurzen Speicherfrist, die beim "Quickfreeze" ja noch gegeben sein dürfte) zumindest festzustellen, ob überhaupt eine "Netzverbindung" oder "Datenfluss" dieses Teilnehmers stattgefunden hat?!
Das wäre ja schonmal ein Anfang...
Zitat:
Sorry, aber weder der Netzbetreiber, noch der ISP sind für die juristische Verteidigung der Kunden zuständig.
Tja, und hier haben wir wahrscheinlich das Grundproblem.
Die Provider wehren sich gegen jede Form der Verantwortung. Zum Teil verständlich, aber dass man sich gänzlich aus der Sache raushält (siehe Telefonica) kanns ja wohl nicht sein.
Der Kunde hat schließlich keine Möglichkeit sich in diesem Stadium zu verteidigen, und hinterher wird es umso schwerer, weil der Provider noch nicht mal mehr irgendwelche Aussagen machen kann (aus welchen Gründen lassen wir mal dahingestellt).
In vielen der hier vorliegenden Fälle erwarte ich eine Verteidigung der Kundschaft durch die Rechts- und Datenschutzabteilung, die doch hoffentlich über entsprechend geschultes und erfahrenes Personal verfügt; nämlich dann, wenn es angebracht ist, und da gibt es genügend Beispiele... Da gehts auch nicht nur um die konkrete Urheberrechtsverletzung, sondern - wie gesagt - auch juristische Zweifel und ein paar technische Infos darf man ruhig mal ins Feld werfen.
Du erwartest doch nicht im Ernst Verständnis für diese Haltung à la "Das Gericht überprüft und wir halten uns da raus und lassen alles stillschweigend geschehen"?
15.12.2010, 22:29
#
5726
FortyTwo
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von Orchid95
Es ist doch sicherlich möglich anhand der Zeitangabe (evtl. innerhalb einer kurzen Speicherfrist, die beim "Quickfreeze" ja noch gegeben sein dürfte) zumindest festzustellen, ob überhaupt eine "Netzverbindung" oder "Datenfluss" dieses Teilnehmers stattgefunden hat?!
Ja natürlich hat eine Netzverbindung stattgefunden, sonst hätte der Netzbetreiber die IP ja auch gar nicht zuweisen können.
Zitat:
Zitat von Orchid95
Tja, und hier haben wir wahrscheinlich das Grundproblem. Die Provider wehren sich gegen jede Form der Verantwortung.
Es mag sein, dass es so aussieht, dass der Provider die Verantwortung von sich weist, aber tatsächlich ist er es, der zwischen den Stühlen steht und sich am wenigsten wehren kann. Die IP-Adresse wurde ja bereits vom Netzbetreiber aufgelöst, da hat der Provider genausoviele Kontrollmöglichkeiten, wie der Abgemahnte, nämlich "0".
Du hast Du selbst diese eine Telekom-Auskunft kommentiert. Was kann der ISP Deiner Meinung nach da kontrollieren?!
Zitat:
Zitat von Orchid95
Der Kunde hat schließlich keine Möglichkeit sich in diesem Stadium zu verteidigen, und hinterher wird es umso schwerer, weil der Provider noch nicht mal mehr irgendwelche Aussagen machen kann.
Der Kunde könnte sich schon verteidigen, wenn er es auf einen Prozeß ankommen liesse, aber das "Risiko" will der Kunde aber nicht eingehen, und klopft lieber bequemerweise auf den Provider, dass dieser das für ihn übernehmen soll.
BTW:
Was verspricht man sich von diesen Verkehrsdaten überhaupt. Wenn der Netzbetreiber die Verkehrsdaten noch hätte, dann würde er exakt dieselbe Information geben, die er vorher dem Rechteinhaber geben musste.
Zitat:
Zitat von Orchid95
Da gehts auch nicht nur um die konkrete Urheberrechtsverletzung, sondern - wie gesagt - auch juristische Zweifel und ein paar technische Infos darf man ruhig mal ins Feld werfen.
Du erwartest doch nicht im Ernst Verständnis für diese Haltung à la "Das Gericht überprüft und wir halten uns da raus und lassen alles stillschweigend geschehen"?
Wie gesagt, ein Richter hat einen Beschluss erlassen. Warum sollte sich der Provider gegen Hunderte Beschlüsse pro Monat wehren, wenn das Prüfergebnis von vornherein feststeht?!
Wie gesagt, wenn der ISP gegen einen solchen Beschluss Beschwerde einlegt, wird nur geprüft, ob es sich um einen formal richtigen Beschluss handelt. Was NICHT gemacht wird ist das Verfahren gegen den Netzbetreiber neu aufzurollen, das gibts nur im Fernsehen bei Salesch und Holt.
15.12.2010, 22:30
#
5727
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
Zitat:
Zitat von FortyTwo
Vorschlag der Industrie, der von der Politik zur Zeit geprüft wird: Three Strikes! Bedeutet: Zwei oder drei Warnmails durch den ISP, danach wird der Anschluss komplett gekappt.
Das ist mir bekannt. Die europaischen Justizminister haben sich bereits für diese Lösung ausgesprochen. Andererseits lässt unsere Bundesjustizminsterin verlauten: "Die Bundesregierung ist gegen Internetsperren". Diese Aussage wiederholte sie im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel (heise-Bericht).
Auch der Staatsminister Bernd Neumann erwähnt Internetsperren nirgendwo in seinem Zwölf-Punkte-Papier. Manche nennen das "Three-Strikes-Light" und fürchten das Schlimmste. Allerdings, ohne Internetsperre entspricht das Modell nicht der Baseball-Regel "Three strikes and you're out" und unter dem Titel "Warnhinweismodell" ist eine sachliche Diskussion eher möglich.
Es hat naturgemäß zwei Vorteile gegenüber der jetzigen Situation. Datenschutz bleibt gewährt: Mail kommt vom Provider und keine Daten werden in der Warnphase herausgegeben. Warnung kommt gleich: Bei Berechtigung könnte der AI sofort Maßnahmen ergreifen, die Verletzung zu unterbinden; bei Nicht-Berechtigung hätte der AI die Möglichkeit, Beweise zu sichern.
Klar wollen Andere eine solche Lösung überhaupt nicht haben - egal wie die Sanktionen aussehen. Sie streben eine Neudefinition des Copyrights an. Ich kann diese Argumentation viel abgewinnen v.a. im privaten Bereich, aber es ist klar, dass gewisse Kontrollen bleiben werden.
Spätestens wenn alle umliegenden Länder ihre Warnhinweismodelle definiert haben, wird die deutsche Abmahn-Insel-Lösung ausgedient haben.
P.S. Über den zweifachen Ausruf "Falsch" schaue ich gnädig hinweg. Es hat bereits genug Missverständnisse in der Diskussion gegeben und eine Klärung, ob es "die meisten" Kommentatoren waren oder nur "die Hälfte" gehört nicht zu meinen Prioritäten. Gerne per PM weiter.
15.12.2010, 22:41
#
5728
Ubuntu11
Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 124
Zitat:
Zitat von Vampir
Bitte,bitte liebe Forenleitung,kickt endlich diesen 42,der seit Tagen dieses Forum zumüllt, mit Dingen die nicht wirklich hilfreich sind,um es mal vorsichtig zu formulieren.
Ist schon komisch,dieser '42' darf hier posten soviel er will und Baxter darf es nicht.
Die Länge der Beiträge - da kann Baxter doch durchaus locker mithalten!
@FortyTwo
gib princess doch ein exklusives, Exklusiv-Interwiew
Na,wie wäre denn das?
Ach ja,Du darfst Dich ja hier nicht mit Deiner Identität verraten! Sonst enttarnt Dich Dein "guter" AG-Provider noch! huhuu
15.12.2010, 23:00
#
5729
FortyTwo
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von dreizack
Es hat naturgemäß zwei Vorteile gegenüber der jetzigen Situation. Datenschutz bleibt gewährt: Mail kommt vom Provider und keine Daten werden in der Warnphase herausgegeben. Warnung kommt gleich: Bei Berechtigung könnte der AI sofort Maßnahmen ergreifen, die Verletzung zu unterbinden; bei Nicht-Berechtigung hätte der AI die Möglichkeit, Beweise zu sichern..
Gleich vorweg: ich bin entschieden gegen diese Lösung, da der Provider als Hilfssherif missbraucht wird, ausserdem wird das Problem nur verlagert, und für den Kunden ändert sich nicht wirklich viel.
Spielen wir das doch mal durch:
Ein Rechteinhaber macht den Netzbetreiber darauf aufmerksam, dass unter einer bestimmten IP-Adresse ein Urheberrechtsverstoß begangen wurde. So, was soll der Netzbetreiber jetzt machen, ausser dem, was er bisher auch macht: er löst die IP-Adresse auf.
Anschliessend informiert er den Kunden direkt oder eben den Reseller/ISP. Dieser schickt dann seinem Kunden ein entsprechendes vorgefertigtes Mail.
Und jetzt?! Was hat sich entscheindend verbessert? - NICHTS! Und welche Gegenbeweise will der Kunde eigentlich sammeln, oder wie soll er sich denn wehren?
- Ich wars nicht.
- Ich schaue solche Filme gar nicht.
- Ich kenne den Künstler nicht einmal.
- Ich habe auf meinem Rechner nichts finden können.
- Ich war nicht zu hause.
- Ich habe zu dem Zeitpunkt eine andere IP besessen.
- Ich habe meine Kinder gefragt. Die warens auch nicht.
Was davon ist ein haltbarer Gegenbeweis? - Richtig: Keiner!
Zitat:
Zitat von dreizack
Klar wollen Andere eine solche Lösung überhaupt nicht haben - egal wie die Sanktionen aussehen. Sie streben eine Neudefinition des Copyrights an. Ich kann diese Argumentation viel abgewinnen v.a. im privaten Bereich, aber es ist klar, dass gewisse Kontrollen bleiben werden...
Vorgestern hatte ich ein längeres Gespräch mit der Kanzlei BB - und da wurde genau dieses Thema angesprochen, allerdings mit unterschiedlichen Ansichten in welche Richtung der UrhG-Zug in Zukunft fahren wird.
Zitat:
Zitat von dreizack
Spätestens wenn alle umliegenden Länder ihre Warnhinweismodelle definiert haben, wird die deutsche Abmahn-Insel-Lösung ausgedient haben.
In dieser Beziehung ist D aber sicherlich keine Insel.
---------- Doppelpost zusammengeführt am 15.12.2010 um 22:05 ----------
Zitat:
Zitat von Ubuntu11
@FortyTwo
gib princess doch ein exklusives, Exklusiv-Interwiew
Na,wie wäre denn das?
Ach ja,Du darfst Dich ja hier nicht mit Deiner Identität verraten! Sonst enttarnt Dich Dein "guter" AG-Provider noch! huhuu
Wenn princess Interesse hätte, hätte ich schonlängst eine PM im Postfach.
Und zum Rest: Ich möchte dass mir das gleiche Maß an Anonymität zusteht, wie jedem anderen Forumsteilnehmer auch, daher ist es völlig unrelevant, wer mein AG ist. Und das hat rein gar nichts mit Verheimlichen oder Runheulen zu tun. Ein paar Forenteilnehmer haben mich schon erkannt...
15.12.2010, 23:15
#
5730
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von FortyTwo
Naja, wenn ich unseren Kundenzahlen die Summe der abgefragten Kennungen gegenüberstelle, würdest Du meine Einschätzung teilen.
An dieses Stelle mal aus mathematisch, statistischem und rein persönlichem Interesse.
Wieso sollte ein ISP Protokoll darüber führen, von wieviel Prozent seiner Kunden - sagen wir mal im Jahr 2009 - Kennungen abgefragt wurden und weiterhin, wie hoch der Anteil der Kennungsduplikate ist, was ja außerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf eine Mehrfach"täterschaft" schließen lassen würde? (Fragezeichen!)
Abgesehen davon, dass mich natürlich solche Zahlen auch intereressieren ...
... fällt mir dazu nur ein, dass man sich damit unliebsamen weil arbeitsaufwändigen Kunden trennen könnte... oder man möchte einfach den Speed (Up-/Download) auf bestimmten Ports der "Kennung" throttlen - war alles schon mal da!
Dass ich gern ein Interview machen möchte, will ich nur am Rande erwähnen. Da dies jedoch nicht annonym geht und der Nutzer etwas von "zu weit aus dem Fenster gelehnt" sprach, kann ichs wohl vergessen. Gern per PN.
...
Mein Eindruck ist der, dass sich jeder Provider mit dieser Aufwandentschädigung einen kleinen "Nebenerlös" schafft, die Arbeitsplätze von @FortyTwo erhält (auch wenn der über die Tätigkeit noch so gefrustet sein mag) und kein Interesse daran hat, dies einzustellen.
15.12.2010, 23:22
#
5732
dreizack
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
@FortyTwo:
Die Antwort auf deine rhetorischen Fragen habe ich bereits gegeben und sogar hervorgehoben. Zur Klarstellung zitiere ich den Anfang der 7. These von Staatsminister Bernd Neumann:
Zitat:
7. Warnhinweismodell
Zur weiteren Verbesserung der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt sollte der bestehende rechtliche Rahmen um ein effizientes System ergänzt werden, das es ermöglicht, einem (potentiellen) Verletzer einen Warnhinweis zu senden. Dann könnte dieser ohne juristische und finanzielle Konsequenzen sein illegales Handeln einstellen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass der verwarnte Nutzer bei wiederholter Rechtsverletzung mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen hat (z. B. der kostenträchtigen Abmahnung).
Ein solches System hätte als Ergänzung zu den existierenden Möglichkeiten der zivilrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfolgung den Vorzug, dass es den rechtswidrigen Nutzer zunächst über den Unrechtsgehalt seiner Tat aufklärt, ohne dass ihm sofort Sanktionen drohen. Insbesondere kann seitens der Rechteinhaber zunächst auf Abmahnungen verzichtet werden.(Hervorhebungen von mir)
"In dieser Beziehung ist D aber sicherlich keine Insel. " Hast du Beispiele?
Ich habe die Entwicklung im UK der letzten Jahren verfolgt. Von den vier Kanzleien, die ins Abmahngeschäft eingestiegen waren, haben sich drei nach Kritik der Überwachungsbehörde (SRA) zurückgezogen. Die letzte Kanzlei kriegte zuletzt nicht mal eine einstweilige Verfügung gegen acht Abgemahnte durch das Londoner Gericht und seit drei Monaten erhält sie auch keine Namen und Adressen mehr von den Providern.
15.12.2010, 23:26
#
5733
FortyTwo
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von princess15114
Wieso sollte ein ISP Protokoll darüber führen, von wieviel Prozent seiner Kunden - sagen wir mal im Jahr 2009 - Kennungen abgefragt wurden und weiterhin, wie hoch der Anteil der Kennungsduplikate ist,... (Fragezeichen!)!
Tut er auch nicht....
Zitat:
Zitat von princess15114
Abgesehen davon, dass mich natürlich solche Zahlen auch intereressieren ...
Mit Sicherheit nicht über das Forum, dafür dürftest Du Verständnis haben...
Zitat:
Zitat von princess15114
... fällt mir dazu nur ein, dass man sich damit unliebsamen weil arbeitsaufwändigen Kunden trennen könnte... oder man möchte einfach den Speed (Up-/Download) auf bestimmten Ports der "Kennung" throttlen - war alles schon mal da!
Ich muß doch keine Abmahnstatistik führen, um arbeitsaufwändige Kunden ausfindig machen zu können - da gibt es einfachere und direktere Möglichkeiten, als über diese anonymen Listen.
15.12.2010, 23:35
#
5734
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von FortyTwo
... da gibt es einfachere und direktere Möglichkeiten, als über diese anonymen Listen.
Kann ich mir gut vorstellen, denn offensichtlich findet die "Überwachung" bereits statt.
Aktuelles Beispiel:
Eine (entfernte) Nachbarin bekam vom abuse-Team ihres Providers einen merhseitigen Brief incl. nochmals die AGBs des Providers, dass sie unliebsame Mails verschicken würde und man sperrte ihr kurzerhand - bis zur Rückmeldung und Fehlerbeseitigung - den SMTP-Port (ausgehend). Der Mailversand ist bis zur Freischaltung nur noch über das Web-Portal des Anbieters möglich.
Leider kann ich noch nichts genaues sagen, da mir das Schreiben erst morgen Abend vorliegen wird ... zumindest hat sie es so versprochen.
Kann ich mir gut vorstellen, denn offensichtlich findet die "Überwachung" bereits statt..
Das hat doch nichts mit Überwachung zu tun. Der einfachste Weg einen kostentreibenden Kunden ausfindig zu machen ist ein Blick in die Kunden-Support-Datenbank auf die Anzahl und Art der bearbeiteten Tickets. Das reicht völlig aus.
Es ist alles beiweiten nicht so mysteriös, wie es scheint...
16.12.2010, 00:01
#
5736
princess15114
Moderation
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
Zitat:
Zitat von FortyTwo
...auf die Anzahl und Art der bearbeiteten Tickets. Das reicht völlig aus.
Nein, das meine ich nicht! Da habe ich mich wahrscheinlich nicht korrekt ausgedrückt.
Keinesfalls meine ich die Sorgen der Kunden, die sich bei der Hotline melden, weil sie ihren I-Net Anschluss nicht zum Laufen bringen oder ähnliche DAU-orientierten Anfragen...
Es geht hier einzig und allein um den Aufwand, den - wie du selbst geschrieben hattest - lieber heute als erst morgen vom Tisch haben möchtest, welcher durch die Beauskunftung "erzeugt" würde. Und dafür wird ja wohl kaum ein Support-Ticket angelegt werden?
Sag mir Bescheid, wenn es soweit ist, aber hör auf Urteile zu zitieren, die überhaupt nichts mit dem Sachverhalt zu tun haben, nur weil dort einzelne Schlagworte wie "Bestandsdaten" und "Verkehrsdaten" vorkommen. So einfach ist es dann doch nicht.
Der Sachverhalt wurde im Urteil exakt beschreiben. Erst in späteren Verfahren wurde eine Änderung vorgenommen (2010). Es ist neben der Rechtsprechung des OLG Köln das Relevanteste zum Thema.
Es geht einfach so weiter. Du scrollst da scheinbar mal schnell über die Wiese, es interessiert Dich nicht, Du verstehst nur die Hälfte .... das Urteil hat mit dem "Sachverhalt" nichts zu tun.
PS: Selbstverständlich habe ich das Gutachten gelesen. Ich habe vor allem die Antworten auf das Gutachten gelesen die auf ähnlich intellektuellem Niveau wie Deine Beiträge daher kommen.
Das alles bringt uns nicht weiter. Außerdem ist es eh schon zu spät. Man muß nicht eine Praxis rechtfertigen die längst am Ende ist.
Im Übrigen behandelt das Viedeo nur eine mögliche Fehlerquelle. Eine mögliche Fehlerquelle bereinigt man, oder man stellt Leute ab die behaupten das die Fehlerquelle ganz arg minimal unbedeutend wären und nur Dumme darauf kommen das sie relevant wäre.
---------- Doppelpost zusammengeführt am 16.12.2010 um 01:03 ----------
Zitat:
Zitat von FortyTwo
Das hat doch nichts mit Überwachung zu tun.
... besonders hat der Richterin in Frankfurt damals Mitte 2009 die Antwort der Telekom gefallen....
"leider haben wir über den Vorgang keine Daten mehr gespeichert.... wir werden nach diesem Brief nun die gespeicherten Daten löschen."
Danach war der "Kunde" so gut wie raus und sogar die Gegenseite wußte auf welchem Mist die Mist-Abmahnung gewachsen war über die verhandelt wurde.
So ein Unsinn! Das hier ist ein ganz normales Forum, kein Plenarsaal oder Gerichtssaal.
Nächster grundlegender Fehler.
Du befindest Dich hier in einem Raubkopierer-Forum, oder was die Abmahnbranche auch immer über uns sagt. Hier gibt es nur Parteien. Wenn einer von einem Provider kommt und nicht für uns Partei ergreift ist er zwangsläufig der anderen Partei zugehörig. Im Übrigen nicht virtuell, sondern auch in "Echt".
Das fehlt Dir am meisten. Du hast keinerlei Erfahrung mit "echten" Menschen.
Beim "Thema" bestehst Du nicht aus Urteilen, anwaltlichen Meinungen, oder gar Logik. Du bestehst nur aus § 101 UrhG, Abs. 2, Punkt 3. Diese Grundlage schrottest Du mit jedem Deiner Beiträge selbst. Merkst Du das nicht?
Egal. Ich gebe Dir noch was mit auf den Weg.
Es hat sich schon länger ein Understanding in den Verfahren heraus gebildet: Fang bloß nicht mit denen an. Jeder Richter hat das Vehikel der Störerhaftung zur Verfügung um Euch zu entgehen. Der abgemahnte muß nur eine unbegründete Abmahnung erhalten haben. Der Loggerbudenbetreiber kann damit weiterhin auf die Korrektheit der Datensammlerei verweisen und ihr seid die Buhmänner.
Das habt Ihr euch redlich verdient.
Zu Euch schickt man keinen Sachverstädigen zur Lösung einer Beweisfrage. Denn das Einzige was Ihr noch gespeichert habt ist ... "wir machen keine Fehler" und "wer was anderes behauptet ist dumm". In Internetforen kann man sich jedoch ganz freizügig zur umfassenden "Vorratsdatenspeicherung" ohne Richterbeschluß bekennen.
Gleich vorweg: ich bin entschieden gegen diese Lösung, da der Provider als Hilfssherif missbraucht wird, ausserdem wird das Problem nur verlagert, und für den Kunden ändert sich nicht wirklich viel.
Spielen wir das doch mal durch:
Ein Rechteinhaber macht den Netzbetreiber darauf aufmerksam, dass unter einer bestimmten IP-Adresse ein Urheberrechtsverstoß begangen wurde. er löst die IP-Adresse auf.
Anschliessend informiert er den Kunden direkt oder eben den Reseller/ISP. Dieser schickt dann seinem Kunden ein entsprechendes vorgefertigtes Mail.
Und jetzt?!
Kann der Kunde die bestimmte IP-Adresse kontrollieren/überprüfen Und schwups
Zitat:
Zitat von FortyTwo
- Ich habe zu dem Zeitpunkt eine andere IP besessen.
Zitat:
Zitat von FortyTwo
Was davon ist ein haltbarer Gegenbeweis? - Richtig: Keiner!
Wirklich nicht??
16.12.2010, 09:19
#
5740
FortyTwo
Registriert seit: 06.03.2010
Beiträge: 154
Dann versuch doch mal zu beweisen, welche IP-Adresse Du vor zwei Tagen besessen hast.
Deine Router-Logs kannst Du dabei vergessen...