Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 28.08.2009, 14:23   # 541
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Die Frage ist nun: Zählt als Veröffentlichung der Tag an dem ein Film fertigstellt war, der Tag als er im Kino lief oder der Tag an der der (deutsche) Rechteinhaber seine DVD auf den Markt brachte. (Wobei ich jetzt nicht darüber spekuliere, wer denn bitteschön die DVDs ins Netz gestellt hat ...)
Ich bezog mich bei meiner Antwort zunächst mal nur auf das LG Köln.

Maßgebend ist sicherlich die Schwere der Rechtsverletzung in Bezug auf den RI, also z.B. während einer verkaufsrelevanten Phase, wo durch das "Verschenken" Verlust bzw. Schaden nachvollziehbar wäre.

Die Begründungen sind in der Tat von Gericht zu Gericht und von RA zu RA recht unterschiedlich.
Das ist aber insofern okay, weil man nie alle "über einen Kamm scheren kann" und sich ein Richter immer dem Einzelfall annehmen muss! Das Gesetz kann hier immer nur Rahmenvorgaben machen.

PS:
Dein "Kleingedrucktes" ist übrigens u.a. genau das, wofür solche Gesetz gemacht wurden! (du verstehst, was ich meine.....)
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Alt 28.08.2009, 14:27   # 542
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Dein "Kleingedrucktes" ist übrigens u.a. genau das, wofür solche Gesetz gemacht wurden! (du verstehst, was ich meine.....)
Selbstverständlich.
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Alt 28.08.2009, 14:29   # 543
PacMan73
 
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Beiträge: 38
@ansger
Weiß nicht ob du dir mal meinen anderen Thread durchgelesen hast, aber hast du dir mal die Frage gestellt, warum die Gruppe "aquagen" nen Best of Album rausbringt (Erschienen 02/2009)? Hast du schonmal nen Best of von soner Randerscheinung aus der Musikrichtung gesehen aus der Musikrichtung. Das stinkt doch alles zum Himmel! Die CD ist nichtmal bei Amazon erhältlich.
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Alt 28.08.2009, 14:38   # 544
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
@ansger
Weiß nicht ob du dir mal meinen anderen Thread durchgelesen hast, aber hast du dir mal die Frage gestellt, warum die Gruppe "aquagen" nen Best of Album rausbringt (Erschienen 02/2009)? Hast du schonmal nen Best of von soner Randerscheinung aus der Musikrichtung gesehen aus der Musikrichtung. Das stinkt doch alles zum Himmel! Die CD ist nichtmal bei Amazon erhältlich.
Es gibt zur Zeit einige Merkwürdigkeiten, die ich interessiert verfolge. Nein, dazu klicke ich nicht auf irgendwelche Filesharing Seiten, die User in diesem Forum liefern genug Informationen ab.

Weißt du, ich bin ein alter Spekulierer. Man könnte mal darüber nachdenken, ob eine gewisse Antipiracy Firma nicht nach Veröffentlichung und Auftauchen des Albums in Tauschbörsen an die Gruppe herangetreten ist und sagte: Ey ihr hört mal, isch weiß wie ihr konkret Kohle machen könnt ... Und wer weiß, vielleicht haben die Geld gebraucht. Könnte doch sein.
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Alt 28.08.2009, 14:40   # 545
PacMan73
 
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Hab gerade nochmal geforscht. Die "CD" gibt es nur online (find sie sonst nirgendwo), ist nie gepresst worden. Also eine virtuelle, nicht existente CD. Wahrscheinlich erstellt um Abmahnen zu können und um dem Gericht auch noch fälschlicher Weise die Rechteverletzung an einem ganzen Album vortäuschen zu können.
Diese Aussage spiegelt meine persönliche Meinung wieder und kann natürlich falsch sein
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Alt 28.08.2009, 14:47   # 546
Ansgar
 
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Die CD gibt's zum kostenpflichtigen Download bei Musicload Punkt de. Bei Amazon habe ich ebenfalls nichts gefunden. Soll jetzt nix heißen. Vielleicht wurden zu wenige davon gepresst.
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Alt 28.08.2009, 14:51   # 547
PacMan73
 
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Beiträge: 38
Je näher ich mir die Sachen anschaue und tiefer in die Materie eindringe, desto mehr drängt sich mir ein Verdacht auf...
Weiß eigentlich jemand ob da schonmal alle Fakten zusammengetragen wurden und dann eine Betrugsanzeige bei der Saatsanwaltschaft gestellt wurde?
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Alt 28.08.2009, 14:56   # 548
Ansgar
 
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Das könnte bald passieren:

heise online - 17.08.09 - Abmahn-Rechteinhaber als illegale Pornographieschleuder? [Update]

gulli: Initiative Abmahn-Dreipage: Interview mit Daniel Finger

Initiative Abmahnwahn-Dreipage Blog Archiv Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage im Gespräch mit Daniel Finger

daniel-finger.com

Es gibt in diesem Forum noch weitere User, die ähnliches erlebt haben. Und es läuft zur Zeit ein Prozess bzw. es wird ein Gutachten in diesem Fall erstellt:

gulli: Spendenaufruf: Filesharing-Prozess auf der Kippe (Update 4)

Wie kann man also einem User mit no Upload etwas nachweisen? Indem man z. B. eine Datei faked - hinter Knoppix die Viertelvorzwölfte verbirgt sich dann etwas anderes - und selbst anbietet.
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Alt 28.08.2009, 14:58   # 549
PacMan73
 
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Beiträge: 38
Zitat:
Zitat von Ansgar Beitrag anzeigen
Weißt du, ich bin ein alter Spekulierer. Man könnte mal darüber nachdenken, ob eine gewisse Antipiracy Firma nicht nach Veröffentlichung und Auftauchen des Albums in Tauschbörsen an die Gruppe herangetreten ist und sagte: Ey ihr hört mal, isch weiß wie ihr konkret Kohle machen könnt ... Und wer weiß, vielleicht haben die Geld gebraucht. Könnte doch sein.
Ich hab eher den Eindruck, dass die Abmahnfirmen an die Gruppen herantreten und erst dann die entsprechenden Voraussetzungen ( z.B. erstellen von virtuellen Alben) schaffen, um Abmahnen zu können und die geforderten Bedingungen der Gerichte zu schaffen.
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Alt 28.08.2009, 15:05   # 550
Ansgar
 
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Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Ich hab eher den Eindruck, dass die Abmahnfirmen an die Gruppen herantreten und erst dann die entsprechenden Voraussetzungen ( z.B. erstellen von virtuellen Alben) schaffen, um Abmahnen zu können und die geforderten Bedingungen der Gerichte zu schaffen.
Das ist bisher nur Spekulation. Es fehlt ein Beweis. Bei der Bereitstellung der Daten sieht die Sache (meiner Meinung nach) etwas anders aus. Das wird die näherere Zukunft möglicherweise zeigen.

Klar, wenn ich ein erfolgloser Informatiker, Künstler, Producer bin und auch nicht vor sagen wir mal moralisch nicht ganz sauberen Maßnahmen zurückschrecke, könnte man eine solche Vorgehensweise andenken. Aber nicht, dass du mir jetzt noch schlafende Hunde weckst!
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Alt 28.08.2009, 15:07   # 551
PacMan73
 
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Ach ja, es soll von einer Abmahnfirma ein Flyer auf der Popcom ausgelegen haben, mit dem Titel "Turn Piracy into Profit"- Kann das einer bestätigen oder noch besser, hat jemand eine Kopie des Flyers?
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Alt 28.08.2009, 15:24   # 552
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Ach ja, es soll von einer Abmahnfirma ein Flyer auf der Popcom ausgelegen haben, mit dem Titel "Turn Piracy into Profit"- Kann das einer bestätigen oder noch besser, hat jemand eine Kopie des Flyers?
Die "Firma" heißt DigiProtect: Guckst du z. B. hier: gulli: P2P-Abmahn-Vertrag geleaked: 854 Pornofilme werden in Deutschland verfolgt
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Alt 28.08.2009, 16:01   # 553
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
Das ist ja hochgeradig interressant! Leider funktioniert der Link zum Vertrag da nicht mehr. Hat evt. jemand diesen Vertrag gespeichert?
Und eine weitere Frage, hat jemand Informationen darüber, wie die Software mit der die digiprotect arbeitet funktionieren soll und weiß jemand ob diese schonmal gutachterlich überprüft wurde, oder versichert Digiprotect nur eidesstaatlich vor Gericht die Funktionsweise und Sicherheit der Software?
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Alt 28.08.2009, 16:08   # 554
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Das ist ja hochgeradig interressant! Leider funktioniert der Link zum Vertrag da nicht mehr. Hat evt. jemand diesen Vertrag gespeichert?
Und eine weitere Frage, hat jemand Informationen darüber, wie die Software mit der die digiprotect arbeitet funktionieren soll und weiß jemand ob diese schonmal gutachterlich überprüft wurde, oder versichert Digiprotect nur eidesstaatlich vor Gericht die Funktionsweise und Sicherheit der Software?
Letzteres. Lediglich Media Protector wird zur Zeit von einem Gutachter überprüft. Eventuell findest du bez. DigiProtect noch Links zu alten Postings von USA in diesem Thread. Blätter mal einige Seiten zurück.
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Alt 28.08.2009, 16:17   # 555
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
@Ansgar hast PN
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Alt 28.08.2009, 16:20   # 556
Knüppelklaus
 
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Beiträge: 282
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Vielmehr sollte es wohl darum gehen, ob mit der Rechtsverletzung Profit gemacht wird.
Nein das ist falsch. Zunächst stand im Gesetzesentwurf in der Tat "im geschäftlichen Verkehr". Über diese Formulierung ist dann eine "heiße" Debatte entbrannt, da dadurch wirklich nur Fälle mit direkter Profitabsicht erfasst wären, daher hat man sich dann letztlich auf den Begriff "gewerbliches Ausmaß" verständigt.

Hier einmal ein Auszug aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 16/8783):

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 94. Sitzung am 9. April 2008 abschließend beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, der Gesetzentwurf stelle nach langer Verhandlung einen tragfähigen Kompro- miss in der Sache dar.[...]

Die Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf Verletzungen von gewerblichem Ausmaß sei mit der Richtlinie konform. Die im Vergleich zum Ursprungsentwurf vorgenommene inhaltliche Erweiterung auf Handlungen ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht schaffe effektive Möglichkeiten der Rechtsverfolgung. Handele es sich dabei – verglichen mit der Rechtslage anderer EU-Mitgliedstaaten – nach wie vor nicht um einen großen Fortschritt, sei mit dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung aber jedenfalls kein Rückschritt, sondern eine maßvolle Verbesserung beim Schutz geistigen Eigen- tums zu erwarten.

Du siehst, dem Gesetzgeber war also völlig klar, dass durch die gefundene Regelung auch Fälle umfasst werden, in denen keine direkte Profitabsicht besteht.
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Alt 28.08.2009, 16:21   # 557
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von PacMan73 Beitrag anzeigen
Das ist ja hochgeradig interressant! Leider funktioniert der Link zum Vertrag da nicht mehr. Hat evt. jemand diesen Vertrag gespeichert?
Und eine weitere Frage, hat jemand Informationen darüber, wie die Software mit der die digiprotect arbeitet funktionieren soll und weiß jemand ob diese schonmal gutachterlich überprüft wurde, oder versichert Digiprotect nur eidesstaatlich vor Gericht die Funktionsweise und Sicherheit der Software?
Ich wurde ebenfalls von Digiprotect / Kornmeier abgemahnt.
Die software heißt "filewatch" und es ist die, auf die sich das GEGENGUTACHTEN bezieht. Logfirma ist die Digiright solutions, Tochterfirma digiprotect. Außerdem gibts seit neuestem noch die DigiTracing.... hängt sowieso alles irgendwie zusammen.

Da sind unendlich viele Infos durchzugehen, um überhaupt halbwegs "durchzublicken". Ich les jetzt hier schon einige Monate.....
Jede Abmahnzelle hat auch wieder andere "Methoden".

Schau dir hier im thread mal die Beiträge von @USA an, da sind quasi alle "Hintergrundinfos" enthalten. Auch Auszüge aus dem Vertrag, der sich "Rahmeneckwertevereinbarung" nennt.

hier is se!
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Alt 28.08.2009, 16:35   # 558
PacMan73
 
Registriert seit: 27.08.2009
Beiträge: 38
Welches Gegengutachten meinst du, wo finde ich das?
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Alt 28.08.2009, 16:38   # 559
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Die Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf Verletzungen von gewerblichem Ausmaß sei mit der Richtlinie konform. Die im Vergleich zum Ursprungsentwurf vorgenommene inhaltliche Erweiterung auf Handlungen ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht schaffe effektive Möglichkeiten der Rechtsverfolgung. Handele es sich dabei – verglichen mit der Rechtslage anderer EU-Mitgliedstaaten – nach wie vor nicht um einen großen Fortschritt, sei mit dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung aber jedenfalls kein Rückschritt, sondern eine maßvolle Verbesserung beim Schutz geistigen Eigen- tums zu erwarten.
Würdest du mir sagen, wo ich dieses Zitat in der BT-Drucksache finde??

Ich habe bisher nur das hier gesehen:

Zitat:
Um einen Gleichlauf des deutschen Urheberrechtsgesetzes mit der Richtlinie zu erreichen, wird für die Regelung des Auskunftsanspruchs der Begriff des gewerblichen Ausmaßes genutzt, den auch die Richtlinie verwendet. Nach Erwägungs- grund 14 der Richtlinie zeichnen sich in gewerblichem Aus- maß vorgenommene Rechtsverletzungen dadurch aus, dass sie zwecks Erlangung eines unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils vorgenommen werden. Handlungen, die in gutem Glauben von Endverbrau- chern vorgenommen werden, sind hiernach in der Regel nicht erfasst.
Quelle: hier!
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Alt 28.08.2009, 16:38   # 560
Ansgar
 
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Beiträge: 1.229
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Außerdem gibts seit neuestem noch die DigiTracing.... hängt sowieso alles irgendwie zusammen.
Nee DT, die gibt's seit 1998. Die haben nur Anfang August den Gesellschaftervertrag geändert. Kurz nachdem USA im Thread einiges aufgedeckt hatte. Und dann erst erschien sie im Handelsregister. Komische Sache, ich weiß.

Baxter wo steckst du?
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Alt 26.05.2012, 15:53 # --
News Flash
 
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