| | # 462 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
em@tp.heise.de). | |
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| | # 463 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Ich sehe das immer noch ganz unverkrampft. Eine Person unseres Vertrauens - da fällt mir princess ein - könnte Kontakt zum Abmahnverein aufnehmen um nachzufragen ob er eine entsprechende Spendenaktion koordiniert. Klar könnte das jeder von uns selbst machen, aber wenn bereits Kontakte vorhanden sind könnten diese auch auf einfache Weise genutzt werden. Wie gesagt: Ich wäre dabei. |
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| | # 464 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo Baxter! (lesen darfst Du hier sicherlich auch weiterhin... eine kleine Anmerkung gewissermaßen in Memorandum für "USA", dem Threadstarter.... es soll auch keine Verteidigung u.ä. sein, falls überhaupt erforderlich, kannst Du das selbst am besten erledigen.) Querdenker, Visionäre und, ja sogar, Propheten hatten es immer schon sehr schwer der breiten Masse ihre Visionen verständlich zu machen, zumal man auch schlecht hören kann, mit dem vielen Sand in den Ohren. Und ferner fühlen sich die "Abgemahnten" sehr wohl in der "Opferrolle" und wollen auf ihrem Gang zur "Schlachtbank", sich nur mit ihren eigenen Problemen ("was hilft uns das"- oder sie bekommen von anderen gesagt: "hilft dem Abgemahnten im Einzelfall nicht weiter". So braucht man noch nicht einmal selbst zu denken...) beschäftigen. Pflichtlektüre für p2p-User: http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/Studie.pdf Selbst Propheten haben einen "schlechten Tag" ("..verfluchen eines Feigenbaumes", ist auch nicht gerade die feine...und die Wortwahl..) ... "war halt schlecht drauf". Aber was ich noch schlimmer finde ist, dass sich die "scheinheiligen", schleimigen Provokateure nach ihren Attacken hinstellen und auf dem, bei ihren "Selbstbeweihräucherungen" produzierten Glibber nicht ausrutschen (pass auf und lass Dich nicht auch im Gulli zu "unbedachten" Äußerungen verleiten. Ein "Verfolger" ist ja schon dort aufgetaucht. Mann, Du muss "denen" ja ein wirklicher Dorn im Auge sein....) Wie ich schon sagte, benötigst Du keine Verteidigung, und schon gar nicht von anderen, jedoch manchmal ist es sehr wichtig zu erfahren, dass es jemanden gibt, der deine "Arbeit" zu schätzen weiß. Und das Wissen, dass es noch mehrere gibt, die einen Blick über den Tellerrand hinaus wagen. Im Abmahnwahn hört man nun auch Stimmen, die nach einem Strategiewechsel rufen. Man hat dort auch erkannt, dass die "Hilfe" für die Abgemahnten nicht ein "Allheilmittel" ist. Eine bessere Aufklärung über die Gefahren in p2p-Netzen, auch wenn man nur Linuxprogramme tauschen will, zwar nicht "a la - Raubkopierer...", aber doch so, dass vor allem die "nachwachsende Generationen", es verstehen, wäre eine wichtige Aufgabe. Eine bloße "Anleitung", wie man sich zu verhalten hat, wenn "das Kind in den Brunnen gefallen ist", ist zu wenig und fördert nicht das Rechtsbewusstsein, weil das Hauptaugenmerk darauf liegt, nach Entschuldigungen und Rechtfertigungen zu suchen. .... wenn es nur einige, wenige Nutzer "richtig" erwischt, ist die "Abschreckung" zwar nachhaltig, jedoch auf einen kleinen Kreis beschränkt. Die Aufklärung muss die breite Masse erreichen, sachlich korrekt sein und keine "offensichtlichen Ausreden" zulassen, wie z.B. - "die betreiben doch nur Missbrauch mit ihren Abmahnungen, es geht doch nicht um das Recht, sondern nur ums Geld". Somit liegen wir hier gewissermaßen auf der gleichen Wellenlänge wie die Urheber/RI, sie sollten auf angemessene Art ihr Recht einfordern und wir sollten darauf achten und aufzeigen, wann und wo ein Missbrauch der Abmahnungen stattfindet. Das System muss auf beiden Seiten geändert/angepasst werden! Durch Deine "verbissene" Suche nach der Digi Tracing GmbH angeregt, habe ich einige e-Mails an einige Verbraucherschutzverbände und andere Log-Firmen geschickt. Jetzt kommt natürlich wieder die "berühmte" Frage...., aber darum ging es mir gar nicht. Ich war so ein wenig mit dem Thema beschäftigt und frei nach dem Kinderlied "Wer, wie, was .... wer nicht fragt, bleibt dumm!" Eine Antwort will ich hier kurz aufzeigen: Zitat der Antwortmail vom 10.8.09 17:42 von ceo@logistepag.com "Hallo, Wir befinden uns alle im Urlaub. Es entstehen aber keine Kosten für die Ermittlungen für Sie. Freundliche Grüsse Lxxxxx.K Oxxxxxx ceo" Zitatende Die Frage betraf die ungefähren Kosten für eine Ermittlung im p2p-Netz, bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht für ein Werk. Ferner ein kleiner Hinweis auf den "Mitbewerber", die Digi Tracing GmbH. Jetzt kommt natürlich gleich, dass wissen wir doch alle schon. Der Auftraggeber braucht den Log-Firmen, für die Ermittlungen, nichts zu bezahlen. Das holen die sich vom Abgemahnten.... Eine nicht signierte E-Mail ist zwar kein sicherer Beweis, aber .... Meine Vorgehensweise ist also etwas abgeändert, zu der allgemeinen Empfehlung. - ... wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, alles dafür tun, dass es nicht ertrinkt - ermahnen, wie es mit einem offenen Brunnen umzugehen hat und den Brunnen so zu sichern, dass andere Kinder nicht hineinfallen können.... mfg nte p.s.: .. zu dem Spendenaufruf, würde ich einmal ganz gern die Frage stellen: "Was soll das bringen?" Gut man hilft einem Menschen in Not!? Gibt es genaue Angaben zur Notlage? Die Frage, die ein Gutachten zu klären hätte, wäre doch einerseits, ob ein LeecherMod (hier sicherlich ein ganz bestimmtes) ein Upload zulässt bzw. ob die Logaufzeichnungen korrekt sind. Ein Download steht hier gar nicht zur Debatte (2007), also "nur" Altfälle. Wenn die Software der Log-Firma untersucht wird, dann auch nur auf eine bestimmte fallspezifische Fragestellung hin. Warum und wie kam es, im Kontakt mit einem bestimmten Programm, das bestimmte Funktionen unterdrückt, trotzdem zu einer Aufzeichnung. Oder andere spezielle Fragestellung, die nun wirklich im Normalfall nicht verallgemeinert werden können. Wer mehr über diese Dinge weiß, bitte .... Meine Unterstützung beschränkt sich auf den "Kampf" gegen den Missbrauch von Abmahnungen, nicht aber wenn jemand abgemahnt wurde, weil eventuell sein "Saug"-Programm fehlerhaft arbeitet. Ein Gutachten, das die allgemeine "Funktionsuntauglichkeit" der Ermittlersoftware für die Beweissicherung von Vergehen im p2p nachweisen will, wäre schon etwas anderes... |
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| | # 465 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Zitat:
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| | # 466 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Grüße, Frank | |
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| | # 467 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Vielleicht sitz ich grade auf der Leitung, aber würdest du mir bitte deine genaue Fragestellung an die logistep mal erläutern?? Ich seh da jetzt spontan gar keinen Zusammenhang. Rein verständnishalber... ich seh das so: Für dich (als "geloggter") entstehen selbstverständlich keine Kosten. Dass die Logg-Firmen das für ihre Auftraggeber jedoch nicht umsonst machen, dürfte klar sein....? Insofern komm ich da jetzt nicht ganz mit...... Danke für Erkärungen! Gruß, orchid. | |
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| | # 468 | |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| @Orchid: Zitat:
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| | # 469 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Für einige dürfte das Relevanz haben: Spendenaufruf! Filesharing-Prozess auf der Kippe? (via Firebird77 - Danke) Gemeinsame Spendenaktion: Gegengutachten (via Verein gegen den Abmahnwahn e.V.) |
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| | # 470 | |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Zitat:
Die 2. Frage des Richters kommt dem schon sehr nahe... "2. Ist und war es mit der Protokollierungs Software der Firma media Protector grundsätzlich und im vorliegenden Fall konkret möglich festzustellen, ob das Filmwerk mit dem obigen Dateinamen vom Internetanschluss der Klägerin aus zum Downlad angeboten wurde?" Folglich ist eine Unterstützung recht sinnvoll. Einschränkend ist natürlich die Verwendung eines Leechermods (na ja, bei der Angabe des verwendeten Clients wird nicht nach Mods unterschieden....). Weiß jemand wie "nachher" mit dem Gutachten verfahren wird? - Verschlusssache? - öffentlich zugänglich? Besitz der Klägerin? Vereinsbesitz? Spender erhält eine Zusammenfassung? mfg nte p.s.: ... besteht der Verdacht, dass die Log-Software auch auf einen "Client" aufbaut? | |
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| | # 471 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
An der Stelle erst mal ein dickes Danke an ALLE BETEILIGTEN! ![]() Ich bin recht zuversichtlich, dass die Summe zusammenkommt und so bleibt zu hoffen, das auch das Gutachten ein paar positive Erkenntnisse bringt (ich drück alle Daumen Da ich mich mit den technischen Details leider nicht auskenne, kann ich nicht ganz beurteilen, ob das nun von grundsätzlicher Bedeutung sein wird, aber auch kleine Schritte halte ich für unterstützungswürdig. Ich hätte allerdings noch einige Fragen, die hoffentlich jemand beantworten kann: 1. Die Logg-Software der Fa. Media-Protector ist wohl z.Zt. "filewatch" Wird diese auch Gegenstand des Gutachtens sein (denn es geht ja um einen Vorgang aus 2008 )? 2. Welche logg-Firmen / RI / Anwaltskanzleien würde das betreffen? Meines Wissens arbeitet auch Digiprotect bzw. deren logg-Firma Digi-Right-solutions mit filewatch. sind weitere bekannt? 3. Was ist mit den anderen log-Programmen? Arbeiten die ähnlich, könnte man sich also auf dieses Gutachten beziehen, oder nutzt das wirklich nur für die entspr. Fälle? Je nachdem was das Gutachten ergibt, wird sicherlich auch seitens der Programmierer "nachgebessert". Für mich als Laie bleibt ohnehin die Frage, ob man den Beweis überhaupt erbringen kann, ohne die komplette Datei NACHWEISLICH und AUSSCHLIEßLLICH vom Abgemahnten geladen zu haben....? Auf jeden Fall bin ich gespannt, was aus der Sache wird.....! Gruß, orchid. | |
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| | # 472 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| @Orchid95 Ja die berüchtigte Software "Filewatch" von Media Protector. Auf der Web-Site die gleichen Beschreibungen, Geschichten und Wunschvorstellungen wie bei den anderen Anbietern diverser Log-Software auch. Immer der gleiche Tenor, die Software macht keine Fehler, alles ist gerichtsverwertbar sicher, und zudem noch durch ein Gutachten bestätigt. Alles Unsinn ? Nicht ganz, denn ein erheblicher Teil der Daten die der Client auf der Gegenstelle verarbeitet, lässt sich tatsächlich aufzeichnen. Zum allgemeinen Verständnis; alles was z.B. der eigene eMule-Client in den diversen Menüs über einen anderen Nutzer anzeigen kann, lässt sich auch in eine Datenbank umlenken. Und das ist eine ganze Menge. Das eine ganze Reihe von Aufzeichnungen "so" in der Praxis gar nicht machbar sind, und das viele davon zudem noch problemlos manipulierbar sind (z.B. User-Hash), soll gar nicht weiter erwähnt werden. Die wirklich juristisch interessanten Fragen beantwortet keine einzige Web-Site davon. Zunächst mal in abgekürzter Form: - Wie die IP-Adresse, der User-Hash sowie der Datei-Hash geloggt werden, ist klar. - Woher die Nutzerdaten zu einer IP-Adresse kommen, ist auch klar. Die nächsten Fragen sind schon mal gar nicht mehr klar, weder auf den diversen Web-Siten zu der betreffenden Log-Software, noch in den diversen Abmahnschreiben. Nehmen wir mal das Beispiel "Gedast" und Kanzlei "C-S-R": 1.) Wo läuft die Log-Software eigentlich ? Irgendwer muss ja eine Liste mit fraglichen IP-Adressen generieren, womit beim Provider die Herausgabe der Nutzerdaten erwirkt wird. 2.) In welcher Form werden die Nutzerdaten vom Provider angefordert ? Zu einem bestimmten Zeitstempel, zu einem bestimmten Zeitraum, oder wie lange eine IP-Adresse von einem Nutzer beansprucht wurde ? (z.B. bei dynamischer IP-Vergabe) 3.) Wer fügt die vom Provider gelieferten Nutzdaten wieder in die Datenbank der Log-Software ein, und in welcher Form erfolgt das ? Ein sehr interessante Frage, denn "händisch" lässt sich das wohl kaum fehlerfrei ausführen. Vor allem aber wer erledigt das, "Gedast" oder "C-S-R" ? Wenn es keiner von beiden ist, dann müssten die personenbezogenen Nutzerdaten aus der Ermittlung das Haus verlassen und einem "Dritten" zur Verfügung gestellt werden. Eine höchst brisante Frage also. 4.) Wer verifiziert die zusammengeführten Daten auf offensichtliche Fehler, in welcher Form erfolgt das, und was passiert mit fehlerhaften Datensätzen ? Hierzu ein Beispiel aus der Praxis des eMule: Zu einer IP-Adresse die 24 Stunden lang nur einem Nutzer zugeordnet war, werden drei verschiedene User-Hashes geloggt (Stichwort: UserHash-Klau oder Manipulation). Innerhalb dieser Zeit wird einer der drei UserHashes mit einer völlig anderen IP geloggt (von dem Nutzer, dessen Hash geklaut wurde). Fragen über Fragen, und keine Antworten. Man beruft sich dann einfach auf die Software des Herstellers, die macht laut Gutachten alles richtig und niemals Fehler. Also macht der "Mensch" diese Fehler. Das es diese unzähligen Kollateralschäden gibt, haben mittlerweile sogar schon etliche Gerichte feststellen müssen. Was uns wieder zur Frage 3 kommen lässt, wer bedient denn nun "das Teil" eigentlich und macht hier Fehler, "Gedast" oder "C-S-R" ?? Abschließend wäre natürlich zu wünschen, dass der im Thread erwähnte Gutachter sich genau darauf konzentriert, und nicht zu sehr auf den technischen KrimsKrams der Logging-Möglichkeiten, die meist an einer Stelle mit wenn und aber, kann oder könnte belegt oder wiederlegt werden. MfG CityLight |
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| | # 473 |
| Gastposter | @CityLight, komisch, dass Dein erstes Posting hier erscheint und sich Dein Benutzername sehr an das Pornolabel eines gewissen Max Hardcore anlehnd ? City Lights Max Hardcore EXTREM Vol 4 ( 0938 ) | FILMUNDO | 18er Raum - Erotik | Anal | Videokassetten, VHS, deutsch | Warum wohl ! ![]() ![]() ![]() Gruß Flesh_Storm |
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| | # 474 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| @Flesh_Storm Na Klasse, nen uralter VHS-Schinken für 3.90. Der wurde vielleicht sogar noch samt Pixelmatsch auf eine DVD hochgeklempnert und neuerdings auch noch abgemahnt. Wer sich sowas dann auch noch via P2P lädt, der ist kein Fall für den Anwalt, sondern für den Seelenklempner. Nee, mal Spaß beiseite. Als ich mich im Forum das erste mal eingeloggt habe, kam die Frage nach einem NickNamen. Im Hintergrund dudelte gerade leise im Radio der Oldie-Klassiker "City Lights". Da war der NickName gefunden. Im Übrigen, auch bei mir trudelte kürzlich ein nettes Schreiben von "C-S-R" ein, ich hätte vor zwei Monaten unberechtigtes Interesse an den bekannten Lippen gezeigt. Dumm nur, dass außer der IP-Adresse hier nix übereinstimmt. Die Client-Version und auch den User-Hash verwende ich schon seit Monaten nicht mehr. Der wird bei mir ohnehin öfters neu generiert. Die IP-Adresse konnte ich aber noch im Log meines Firewall-Routers feststellen. Ich werde mal demnächst mit dem alten User-Hash auf P2P-Suche gehen, mal sehen ob ich irgendwo gebannt werde, weil der Hash auf einem Client bereits in der Warteschlange steht. Mal sehen, ob ich fündig werde. Rein aus Neugier. MfG CityLight |
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| | # 475 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Grüße, Frank | |
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| | # 476 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| @Frank2009 Logging der User-Daten: Im selben Thread auf Seite 2 findest du ein Posting von @USA. Dort ist ein Bild abgelegt, wie solche Log-Daten aussehen. Wenn du die technische Möglichkeit meinst, dann ein einfaches Beispiel beim eMule: In der Download-Datei klappt man die Warteschlangen-Liste auf. Selektiert irgendeinen Client und zeigt die Eigenschaften an. Neben dem User-Hash sieht man noch ne ganze Menge anderer Daten. Auch wenn man die Client-IP-Adresse der Gegenstelle nicht sieht, der eMule kennt diese im Hintergrund trotzdem. Im Falle eines zugefügten Freund-Uploads muss er auch wissen, an welche IP er die Upload-Daten schicken soll. Genau das alles lässt sich in eine Datenbank ausgeben, entsprechende Programmierung vorrausgesetzt. Wenn du die Art der Software meinst, ist das erst mal eh nicht relevant. Die arbeiten ohnehin alle gleich. Im Falle von "Gedast" bzw. "www.ip-logged.com" ist das natürlich völlig anders. Im Mahnschreiben wird für die Software auf einen "...vereidigten EDV-Sachverständigen..." ...blablabla verwiesen. Wie die Software lautet und was die genau macht, ist auf der Web-Site gleich mal gar nicht zu erfahren. Was da wohl der "Sachverständige" bestätigt hat ? Vermutlich ahnt der noch gar nichts von seinem Glück. Schlussendlich ist das ohnehin nicht relevant. Im Falle eines ausufernden Rechtsstreites oder eines Gutachtens, dass auf die genannten Fragen in meinem Posting weiter oben abzielt, gerät auch die "unbekannte" Software automatisch ins Visier. Nutzerdaten zur IP-Adresse: Die wurden beim Provider "erwirkt". Wie das abläuft, wurde hier Forum schon mehrfach auch von einigen RA ausgiebig erläutert. Wie der Logger den Provider feststellt ? Ganz einfach. Er macht ein Netzwerk-Traceroute, der im DNS-Namen die Provider-Kürzel liefert. Diese können durchaus in einer Datenbank stehen. Andere Variante, er gibt die IP-Adresse auf "www.ripe.net" ein, und erhält den Provider. Das alles lässt sich durchaus automatisieren. Ich denke jetzt dürfte die Loggerei ein wenig klarer erscheinen. -CityLight- -----Doppelpost zusammengeführt am 17.8.2009 um 17:26:48----- @alle die einen netten Brief von "C-R-S" bzw. "Gedast" bekommen haben.Vor einigen Minuten tauchte im Thread zur Abmahnung "Digiprotect und Kornmeier..." ein neuer Post mit einem sehr interessanten Link zu "www.anwalt24.de" auf. Es geht mal wieder um "Gedast" und "C-S-R". Der Blog ist von heute (17.08.2009). Das sollten sich alle Betroffenen sicher mal durchlesen. -CityLight- http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/...-1300-pauschal |
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| | # 477 | ||||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
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Dies sehe ich als das geringste Problem an. Angenommen, die IP-Nummernkreise sind immer fest einem Provider zugeordnet, dann sollte zumindest dieser Punkt kein Problem darstellen. Ansonsten gilt wie gehabt: Auch hier die Frage nach der Zuverlässigkeit der Zuordnung. Gibts dazu schon aussagekräftige Studien? Korrekt. Ein wenig klarer sind mir Deine Erläuterungen mittlerweile. Grüße, Frank -----Doppelpost zusammengeführt am 17.8.2009 um 19:27:30----- Ergänzung bzgl. Deines einfachen Beispieles: Sicherlich gibt es Möglichkeiten, durch entsprechenden Aufwand die Qualität der geloggten Daten zu erhöhen (welche Nachteile das evtl. für die Logvorgänge haben könnte, sei mal dahingestellt). Deshalb: zu beweisen, daß die Logsoftware möglichst so zuverlässig arbeitet, wie es rein theoretisch machbar wäre, sollte doch im jeweiligen Einzelfall im Interesse der Loggingunternehmen liegen, auch um einem eventuell aufkommenden Betrugsverdacht möglichst die Softwaregrundlage zu entziehen. | ||||
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| | # 478 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| @Frank2009 Fragen über Fragen, und keine Antworten ? ![]() Sorry, aber ich zitiere jetzt nicht dein komplettes Posting noch einmal. Ich kürze die Antwort mal einfach wie folgt ab: Es sind genau "die" richtigen und sicher auch juristisch relevanten Fragen; die der Abgemahnte nirgendwo beantwortet bekommt, über die es keine konkreten Studien gibt, die die Hersteller diverser Log-Software gleich gar nicht beantworten, und die von den Abmahnern verwischt und verklausuliert werden. Im Klartext: Der Abgemahnte wird bewusst im Dunkeln gelassen und soll einfach nur zahlen. Das hierbei das von den Abmahnern praktizierte Prozedere auch eine Menge und Kollateralschäden produziert, ist völlig irrelevant. Frei nach dem Motto, wem das nicht passt der kann uns ja verklagen. So, jetzt muss ich erst mal Schluss machen. Wenn du noch mehr Fragen hast, frag ruhig. Um es mit dem Text unter deinem NickNamen auszudrücken, ich hab auch ne Menge drauf. -CityLight- |
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| | # 479 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Den Text hab ich mir nicht ausgesucht, den zu "tragen" wird man hier in Abhängigkeit von irgendwelchen statistischen Werten "verurteilt". Deine Postings sind sicherlich gehaltvoll, soweit habe sogar ich das schon erkannt. Es würde mich freuen, wenn Du uns hier mit Deiner Fachkompetenz erhalten bleiben würdest. Ich hätte noch einige Wissenslücken zu schließen. Grüße, Frank |
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| | # 480 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Der Beitrag von RA Weiner bestärkt meinen schon mehrfach geäußerten Verdacht gegen besagte Kanzlei und Firma. Betroffene sollten die Abmahnung kritisch hinterfragen und keine übereilten Handlungen tätigen. Im Zweifelsfall ist bei Summen von 650 oder sogar 1300 ein Teil des Geldes bei einem guten Anwalt besser angelegt. |
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em@tp.heise.de

von "C-R-S" bzw. "Gedast" bekommen haben.
