| | # 4721 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Wer mag sich da wohl beschwert haben? | |
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| | # 4722 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Ich werde außerdem nie verstehen wie die das berechnen. ![]() Klar ist mir nur, dass von den 81,00 Gerichtskosten der Kläger 48,60 und der Beklagte 32,40 zu tragen hat. Von den 390,30 netto Verfahrens/Einigungsgebühr nach RVG die der jeweiligen Partei entstanden ist müßte der Kläger 468,36 und der Beklagte 312,24 zu tragen haben. Also bekommt der Beklagte vom Kläger 45,66 erstattet, die von der Rechnung des Beklagtenanwalts abzuziehen wären, so dass dieser 410,12 incl. MwSt an den eigenen RA bezahlen muss. Dem Kläger enstehen damit fiktive Kosten in Höhe von 518,79 incl. MwSt.. für das Verfahren. Er hat aber noch weitere Gegenstände in dieser Angelegenheit. Die bekommen aber eh etwas anderes raus, jede Wette. ![]() Der Kläger erhält aber für die drei Abmahnungen 1.005,00 von denen die 518,79 wieder abzuziehen wäre = 486,21. Diese Summe wird dann in irgendeiner Form im gesamten Mandatsverhältniss abgerechnet.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 4723 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Das ist völlig schnurz-piep-egal. Mögen sie die nächsten Jahre Ihre wertvolle Zeit für Beschwerden nutzen und nach jeder Lösch- und Sperraktion in einen orgasmusähnlichen Zustand verfallen. Der Frust holt sie immer wieder ein: Zitat:
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| | # 4724 |
| Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
| ARD Panorama - Wem nutzt die Massenerfassung durch die „Vorratsdatenspeicherung" wirklich? Sehr Intressant was Herr Jürgen Grützner ab 5:30 dazu meint! |
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| | # 4725 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat: Mittlerweile im Volltext Das OLG hat seine bisherige Rechtsauffassung damit revidiert: Soweit der Senat in anderer Besetzung vor Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zum 01.01.2009 und vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung [Rn. 251, 254 ff.]) eine eigene Beschwerdeberechtigung des am Ausgangsverfahren nicht beteiligten Anschlussinhabers verneint hat (.....), wird daran nicht festgehalten." Außerdem erfreulich: "Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen." Soooo, ich hoffe, dass noch einige von diesem Beschwerderecht Gebrauch machen werden und diese "Durchwinkbeschlüsse" endlich mal ein wenig genauer unter die Lupe genommen werden. | |
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| | # 4728 |
| Registriert seit: 19.04.2010 Ort: Saarbrücken / Trier
Beiträge: 254
| Hier einmal eine Zusammenfassung des Beschlusses des OLG Köln. Ich finde die Entscheidung sehr interessant, da in Zukunft zur Vorbereitung von Musterverfahren eine neue Taktik eingeschlagen werden könnte. Man könnte zunächst nach Erhalt der Abmahnung in die Offensive gehen und Beschwerde gegen die Auskunft einlegen; sodann negative Feststellungsklage erheben und Rasch Rechtsanwälte, etc. damit überschwemmen. Bemerkenswert an der Entscheidung des OLG Köln ist vor allem, dass das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" der Rechtsverletzung beim Upload eines einzigen Musikalbums, welches bereits seit mehr als einem Jahr auf dem Markt war, abgelehnt wurde. Damit dürften die Pornoabmahner nun gehörige Probleme bekommen. Wenn man diesen Maßstab anlegt, dürfte der Upload eines mit nur sehr geringen Produktionskosten hergestellten Pornofilms nicht das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" erfüllen. Hier der Beitrag auf unserem Blog
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| | # 4730 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
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| | # 4731 | |
| Gastposter | Zitat:
Siehe nur die 100- Deckelung o. Streitwertbemessung ec. Ich sehe es aber auch als eine große Chance nur sollte diese nicht leichtfertig auf´s Spiel gesetzt und auf Teufel komm raus Beschwerden geschrieben werden. | |
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| | # 4732 | |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Zitat:
Warum dann nicht mal eine sinnvolle Welle starten und den Gerichten mal was zum Nachdenken geben? Erklärung: Dieser Beitrag entbehrt nicht einer leichten Ironie und trieft etwas vor Sarkasmus!
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| | # 4733 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Wir haben unabhängige Gerichte und Richter, ein Richter der sich in seiner Urteilsfindung von irgendjemanden oder irgendwas beeinflussen lässt, ist für mich ein schlechter Richter. Der sollte lieber in die Sparte Straßenbau wechseln. |
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| | # 4734 |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| Und doch, so denke ich , kann sich niemand, auch ein Richter nicht, davon frei machen zur Meinungsbildung auch die Urteile der Kollegen zu registrieren und evntll. in seine eigene Beurteilung der Lage mit einfließen zu lassen!!
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| | # 4735 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Ansonsten armes Deutschland! | |
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| | # 4738 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Wie nun andere Gerichte den Einzelfall bewerten, erscheint mir erstmal nebensächlich, wobei ich der Meinung bin, das gewisse Beschlüße nach sorgfältiger Prüfung entweder die berechtigte Urheberschaft als auch das gewerbliche Ausmaß als unrechtmäßig bewertet werden müssen wie hier bei dem 1 1/2 Jahre alten Album, was nach dieser im Musikgeschäft sehr langen Zeit wohl kein Verkaufsschlager mehr war. Oder man denke an den Fall, als das abgemahnte Werk zeitgleich auf der Webseite des Urhebers kostenlos zum Download bereitstand ...... und und und. Entscheidend scheint mir zu sein, dass uns Abgemahnten das Recht zugesprochen wurde, Beschwerde einlegen zu dürfen, was eine nachträgliche Überprüfung nach sich zieht, d.h. enormer juristischer Aufwand. Gekoppelt mit dem, was RA Dury "mit Beschwerden überschwemmen" nannte, auch "fluten" genannt, was bekanntlich zum Erstickungstod führen kann, würde sich doch erstmals für uns eine sehr günstige Gegelegenheit bieten, die Ablaufprozesse im Abmahnwahn empfindlich zu stören, unabhängig davon, ob nun einer Beschwerde stattgegeben wird. |
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| | # 4739 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Dann wäre das der Ddos-Angriff auf die Gerichte. ![]() http://de.wikipedia.org/wiki/Denial_of_Service Gruß,Mops |
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| | # 4740 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Stellt Euch mal folgendes vor: wie bei dem Urteil vom OLG sich herausstellte, ist in diesem Fall der Beschluss zu Unrecht erfolgt. So, und was ist nun mit all denjenigen, die für dieses Werk ebenfalls abgemahnt worden sind und bereits bezahlt, sich verglichen oder sich zumindest einen Anwalt genommen haben? Nach meinem Rechtsempfinden haben diese Personen einen Anspruch auf Rückerstattung der Ihnen entstandenen Kosten - letztlich auch der ModUe'ler ohne Anwalt, dem neben seinen 4,40 € Portokosten, ein nicht wieder gut zumachenden immaterieller Schaden entstanden ist: seelische Belastung (evtl. der ganzen Familie) sowie der enorme Zeitaufwand, sich mit der Abmahnung notgedrungen auseinandersetzen zu müssen. |
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