Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 28.09.2010, 12:58   # 4361
Kersare
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Zitat:
Zitat von kerina Beitrag anzeigen
Der Titel ist: Crew 7- Give into the bass"
Crew7 wurde bisher nur von SuW abgemahnt

- Crew 7 - Eye of the tiger
- Crew 7 - Such a shame

für die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR

Da hat sich wohl Fuhrmann einen neuen Fisch geangelt

Crew 7 ist der "Künstler" @kerina bitte auch in die DB eintragen
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Alt 28.09.2010, 12:59   # 4362
Schwarzfahrer
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@Ulrich: Ja, das mag sein! Aber dieser Richter hat ja in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, das es dem Gericht bekannt ist, wie die Daten "konstruiert" werden.
Es ist zu hoffen, das diverse Kollegen sich dieses Urteil auch durchlesen und mal nachdenken.....
__________________
keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt!
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Alt 28.09.2010, 13:42   # 4363
Wieder einer
 
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@all

das Wichtigste aus diesem Bericht zum LG Rottweil sollte man sich zum Leitsatz machen:

Zitat:
Der vorliegende Rechtsstreit hat wieder einmal deutlich gemacht, dass ein genauer Sachvortrag und die Kenntnis technischen Zusammenhänge für die erfolgreiche Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen unabdingbar ist.
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Alt 28.09.2010, 14:17   # 4364
Wieder einer
 
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Das sind doch mal Zahlen:
30 000 - 50 000 IP-Adressen pro Provider!

Zitat:
Alle Provider mit Privatverbrauchern als Kunden beschwerten sich im Workshop über die hohe Zahl an Anfragen wegen Urheberrechtsverletzungen, inzwischen bis zu 30.000 und 50.000 IP-Adressen pro Monat und Provider. Die Gerichte segneten Listen zum Auskunftsersuchen problemlos ab. Dies übersteige die Kapazitäten der Anbieter. Quick Freeze würde sich hier laut Branchenvertretern als noch problematischer erweisen. Das Justizministerium entgegnete, dass das Einfrieren höchstens bei schwersten Straftaten eingeführt werden sollte.
Quelle: Heise Online
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Alt 28.09.2010, 15:25   # 4365
kerina
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Crew7 wurde bisher nur von SuW abgemahnt

- Crew 7 - Eye of the tiger
- Crew 7 - Such a shame

für die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR

Da hat sich wohl Fuhrmann einen neuen Fisch geangelt

Crew 7 ist der "Künstler" @kerina bitte auch in die DB eintragen
Eintrag in die DB ist schon geschehen
ja die andorfine music .... wird auch erwähnt. Angeblich hat die Mandantin "Baseprotect" die "exklusiven Rechte" von denen mich abzumahnen. Tzz das glaub ich erst wenn ich einen Beweis sehe
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Alt 28.09.2010, 16:29   # 4366
Fuchs & Hase
 
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Gesammelte Rechtsprechung: Formulierung der Unterlassungserklärung bei Abmahnungen

Zitat:
Mit der Zeit sammeln sich bei mir immer wieder “irgendwie interessante” Urteile, die ich in keinen eigenen Artikel packen kann – sei es aus zeitlichen Gründen, aber auch, weil sie für sich alleine schlicht nicht “so spannend” sind. In diesem Artikel gebe ich eine Übersicht über einen Teil dessen, was sich hier inzwischen rund um die Unterlassungserklärung bei der Abmahnung angesammelt hat, vielleicht ist das ein oder andere verwertbare Fundstück bzw. Gedanke ja dabei.
F&H
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Alt 28.09.2010, 16:36   # 4367
M007
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Zitat:
Zitat von kerina Beitrag anzeigen
Nein das ist es ja. Soweit ich weiß mahnen sie hauptsächlich wegen Spielen ab, aber bei mir ist es ein Lied.
Der Titel ist: Crew 7- Give into the bass"
ich schätze mal crew 7 ist eig. der künstler und gehört nicht zum titel.
Ist definitiv etwas was man weitläufig als mit Musik verwandt bezeichnen könnte: Crew 7 - Give into the bass

Wenn ich das richtig sehe am 1.Feb.2010 bei YouTube hoch geladen.

Ist aber nix für mich. Hört sich so an, als wenn die Melodie falsch rum läuft.

Zitat:
Zitat von kerina Beitrag anzeigen
Meint ihr ich soll den Künstler einfach wegalssen? steht ja nix davon in der original UE
Ich würde es so übernehmen, wie es ist
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Alt 28.09.2010, 18:08   # 4368
Flac
 
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Und für so ein Geschwalle wollen die noch Geld haben??
Wer so was hört,sollte den RI auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
verklagen. Das tut einem ja schön beim einmaligen Reinhören weh.
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Alt 28.09.2010, 18:44   # 4369
Shual
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Da hat sich wohl Fuhrmann einen neuen Fisch geangelt
Eher einen kalten Fisch.



---------- Doppelpost zusammengeführt am 28.09.2010 um 18:47 ----------

Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Ist definitiv etwas was man weitläufig als mit Musik verwandt bezeichnen könnte: Crew 7 - Give into the bass
Die haben aber mächtig andere Werke geplündert.

Ob die auch das Recht dazu hatten?
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Alt 28.09.2010, 19:11   # 4370
M007
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Die haben aber mächtig andere Werke geplündert.

Ob die auch das Recht dazu hatten?
Man könnte auch erst mal ein Gutachten vom RI verlangen, in dem bestätigt wir, das es sich bei dem Werk tatsächlich um Musik handelt.

Das möchte ich nämlich stark bezweifeln.
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Alt 28.09.2010, 19:17   # 4371
Schwarzfahrer
casus belli
 
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Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Man könnte auch erst mal ein Gutachten vom RI verlangen, in dem bestätigt wir, das es sich bei dem Werk tatsächlich um Musik handelt.

Das möchte ich nämlich stark bezweifeln.
Umpfta, umpfta, umpfta!! Mehr kann ich da nicht erkennen! Würg!!:klo:
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Alt 28.09.2010, 19:38   # 4372
Shual
 
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Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Man könnte auch erst mal ein Gutachten vom RI verlangen, in dem bestätigt wir, das es sich bei dem Werk tatsächlich um Musik handelt.

Das möchte ich nämlich stark bezweifeln.
Doch.

Es handelt sich um Musik, die aber von anderen geborgt wurde.
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Alt 28.09.2010, 20:14   # 4373
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Es handelt sich um Musik, die aber von anderen geborgt wurde.
Genau, bei dieser Brut nennt es sich borgen, bei allen anderen raubkopiervergewaltigungsmorden....

Apropos "borgen". Schon mal was gehört, wie es mit dem rappenden "Vorbild" aus Berlin und seinem "Borgen" weitergegangen ist? Ich habe nämlich nichts davon mitbekommen, dass "The Dome" und "Bravo Hits" und wie die Dinger alle heißen, vom Markt genommen und eingestampft wurden.

Alle sind gleich, manche sind gleicher!!

Würgende Grüße
montezuma##
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Alt 29.09.2010, 01:49   # 4374
Shual
 
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.... wußtet Ihr eigentlich das meine Familie im 17.ten Jahrhundert aus der Schweiz nach Baden zog? Allerdings ... wurde sie nicht aus der Schweiz rausgeschmissen...

Logistep kündigt fortgesetzte rechtswidrige Ermittlung an - dieses Mal in Deutschland ... so zumindest die Presseagentur XPand21 aus Hamburg

"In Deutschland lassen Rechteinhaber Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz durch die Gesellschaft Logistep Deutschland recherchieren. Mithilfe einer von Logistep entwickelten, durch ein BGH-Urteil als rechtssicher eingestuften Technologie weist das badische IT-Unternehmen die illegale Weitergabe von Inhalten in Filesharing-Netzwerken nach. (1) Hat das Logistep-Rechenzentrum in Karlsruhe die Beweise für eine solche Straftat gesichert, dann sind zur juristischen Aufarbeitung der nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen noch jene Daten nötig, die den verantwortlichen Anschlussinhaber identifizieren." [Werbemeldung]

Das "Logistep-Impressum" wurde jedoch im Web nicht verändert.

Der Artikel ist hingegen eine Sammlung lächerlicher Fehler. Ich weiß gar nicht wie man so ...

"Mithilfe der gesammelten Daten wird der Anschlussinhaber für den Verstoß gegen das Urheberrecht belangt, der in seinem Verantwortungsbereich verübt wurde." --- Endlich mal einer der zugesteht das die üblichen Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber nicht durch die Ermittlungsarbeit abgedeckt sind.

„LS Quick Freeze“
Ein altes Programm, dass (vgl. Datenmigrationsfehler Evidenzia) nun emails automatisiert verschicken kann?

Jett kommt er aber...
"Zum einen erfolgt die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten nur bei einer durch Logistep festgestellten Urheberrechtsverletzung."

Der BGH hierzu:
"Auskünfte über den Namen des hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers richten sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes über die Bestandsdatenabfrage (LG Stuttgart MMR 2005, 624, 628; LG Hamburg MMR 2005, 711; LG Würzburg NStZ-RR 2006, 46; Sankol, MMR 2006, 361, 365; a. A. Bock in Beck'scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., § 113 Rdn. 24; Bär, MMR 2005, 626). Es handelt sich nicht um Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1, § 113a TKG, die gemäß § 100g Abs. 2, § 100b Abs. 1 StPO nur auf richterliche Anordnung erhoben werden dürfen. Die Zuordnung einer zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzten dynamischen IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber enthält keine Aussage darüber, mit wem der Betreffende worüber und wie lange kommuniziert hat."

Kommentar: Leute... wenn Ihr etwas nicht versteht.... dann laßt die Finger davon.
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Alt 29.09.2010, 08:10   # 4375
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
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Beiträge: 495
Die Daten, die Logistep ausspäht, sind nicht diejenigen, von denen der BGH da spricht. Dynamische IP-Adressen sind bzw. deren Speicherung ist übrigens - für sich genommen - datenschutzrechtlich völlig unbedenklich, denn auch wenn man eine dynamische IP-Adresse besitzt, kann man niemanden identifizieren. Hierzu braucht man zusätzliche Informationen wie zum Beispiel Zeitpunkte. Welche natürlich ebenfalls von Logistep gesammelt werden...
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Alt 29.09.2010, 11:43   # 4376
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Die Daten, die Logistep ausspäht, sind nicht diejenigen, von denen der BGH da spricht. Dynamische IP-Adressen sind bzw. deren Speicherung ist übrigens - für sich genommen - datenschutzrechtlich völlig unbedenklich, denn auch wenn man eine dynamische IP-Adresse besitzt, kann man niemanden identifizieren. Hierzu braucht man zusätzliche Informationen wie zum Beispiel Zeitpunkte. Welche natürlich ebenfalls von Logistep gesammelt werden...
Es sind in der Tag zwei Paar Schuhe behandelt worden was die Urteile des BGH in Deutschland und der Schweiz angeht.

Die Vorgehensweise der "privaten Schnüffler" (natürlich speichern die Verkehrsdaten - und gebens auch noch selbst zu ) halte ich trotzdem für zumindest datenschutzrechtlich bedenklich, weil hier - wie auch in der Schweiz - eine entspr. Legitimation fehlt:

..."Denn der BGH erklärte lediglich, dass die Software zuverlässig arbeite und eingehend überwacht sei. Ob mittels der Software die IP-Adresse habe ermittelt werden dürfen, wurde dagegen überhaupt nicht hinterfragt, da dies nicht verfahrensgegenständlich war. Soweit ein Beweiserhebungsverbot diskutiert wurde, beschränkte sich dies auf die Auskunft der Deutschen Telekom AG. Ein Beweisverwertungsverbot wurde überhaupt nicht erörtert. Die Logistep AG hat somit in gewisser Weise Recht, dass der BGH die Qualität ihrer Arbeit tatsächlich nicht hinterfragt hat. Die Rechtmäßigkeit der Beweissicherung der Logistep AG hatte der BGH allerdings nicht erörtert."
(Quelle)
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Alt 29.09.2010, 14:13   # 4377
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Die Daten, die Logistep ausspäht, sind nicht diejenigen, von denen der BGH da spricht.
Jetzt redest Du an meiner Pressemitteilung vorbei.

Logistep ermittelt Bestandsdaten, also eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Logistep schickt aber emails an Provider um Verkehrsdaten speichern zu lassen. [Hamburger QuickFreeze-Desaster]

Logistep: "Mithilfe der gesammelten [Verkehrs-]Daten wird der Anschlussinhaber für den Verstoß gegen das Urheberrecht belangt, der in seinem Verantwortungsbereich verübt wurde. So macht LS Quick Freeze die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche möglich..."

BGH am 12.05.2010: Bestandsdaten! Ihr dürft Bestandsdaten verwenden, aber keine Verkehrsdaten!

Der Logistep-PR-Artikel verspricht aber ... die Verwendung von Verkehrsdaten.
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Alt 29.09.2010, 15:20   # 4378
Kersare
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Sky Broadband: Keine Daten mehr für britische Abmahner

Zitat:
Der britische Internet Service Provider Sky Broadband hat aufgrund des gewaltigen Leaks bei der britischen Abmahnkanzlei ACS:Law die Notbremse gezogen. Vorerst will man der Kanzlei keinerlei Daten mehr aushändigen. Erst müssten neue und vor allem nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

"Wir haben unsere gesamte Kooperation mit ACS:Law mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Diese Unterbrechung wird so lange aufrecht erhalten, bis uns ACS:Law angemessene Maßnahmen zum Schutz persönlicher Informationen demonstrieren kann", so die Mitteilung. Was auf den ersten Blick eher harmlos und nach einer temporären Maßnahme klingt, könnte der britischen Abmahnpraxis erheblichen Schaden zufügen.
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Alt 29.09.2010, 15:25   # 4379
montezuma##
 
Benutzerbild von montezuma##
 
Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
@Kersare,

das könnte vielleicht wirklich einen Stein ins Rollen bringen.

Allerdings stimmt mich ein Satz aus Deinem Zitat traurig.

"Vorerst will man der Kanzlei keinerlei Daten mehr aushändigen."

Vorerst = zeitlich begrenzt
der = betrifft nur ACS

Gruß
montezuma##
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Alt 29.09.2010, 15:29   # 4380
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen

Das könnte vielleicht wirklich einen Stein ins Rollen bringen.

Allerdings stimmt mich ein Satz aus Deinem Zitat traurig.
Wenn der Stein rollt kann ganz schnell aus der Kanzlei... die Kanzleien werden
Und Vorerst geht so lange bis das Leck dicht ist.
Ich denke dat dauert ne Weile

Bis heute Abend
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Alt 26.05.2012, 15:52 # --
News Flash
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 

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