| | # 4361 |
| Gastposter | Crew7 wurde bisher nur von SuW abgemahnt - Crew 7 - Eye of the tiger - Crew 7 - Such a shame für die Andorfine Music Diederiks & Waldt GbR Da hat sich wohl Fuhrmann einen neuen Fisch geangelt Crew 7 ist der "Künstler" @kerina bitte auch in die DB eintragen |
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| | # 4362 |
| casus belli Registriert seit: 09.04.2010 Ort: zu Hause!
Beiträge: 1.456
| @Ulrich: Ja, das mag sein! Aber dieser Richter hat ja in seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, das es dem Gericht bekannt ist, wie die Daten "konstruiert" werden. Es ist zu hoffen, das diverse Kollegen sich dieses Urteil auch durchlesen und mal nachdenken.....
__________________ keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinanwalt!keinan walt!keinanwalt! Erst lesen, dann posten!!Grundkurs!! Gib dein Geld keinem Anwalt! Der eine mahnt ab und der Andere will dich verteten!Dein Geld wollen sie beide!ModUEund sonst nix!! |
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| | # 4364 | |
| Registriert seit: 21.10.2009
Beiträge: 271
| Das sind doch mal Zahlen: 30 000 - 50 000 IP-Adressen pro Provider! Zitat:
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| | # 4365 | |
| Registriert seit: 21.06.2010
Beiträge: 25
| Zitat:
ja die andorfine music .... wird auch erwähnt. Angeblich hat die Mandantin "Baseprotect" die "exklusiven Rechte" von denen mich abzumahnen. Tzz das glaub ich erst wenn ich einen Beweis sehe | |
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| | # 4366 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Gesammelte Rechtsprechung: Formulierung der Unterlassungserklärung bei Abmahnungen Zitat:
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| | # 4367 | ||
| Frauenbeauftragter Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 870
| Zitat:
Wenn ich das richtig sehe am 1.Feb.2010 bei YouTube hoch geladen. Ist aber nix für mich. Hört sich so an, als wenn die Melodie falsch rum läuft. Zitat:
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| | # 4369 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Eher einen kalten Fisch. ![]() ---------- Doppelpost zusammengeführt am 28.09.2010 um 18:47 ---------- Zitat:
Ob die auch das Recht dazu hatten?
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 4373 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Genau, bei dieser Brut nennt es sich borgen, bei allen anderen raubkopiervergewaltigungsmorden.... Apropos "borgen". Schon mal was gehört, wie es mit dem rappenden "Vorbild" aus Berlin und seinem "Borgen" weitergegangen ist? Ich habe nämlich nichts davon mitbekommen, dass "The Dome" und "Bravo Hits" und wie die Dinger alle heißen, vom Markt genommen und eingestampft wurden. Alle sind gleich, manche sind gleicher!! Würgende Grüße montezuma##
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| | # 4374 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| .... wußtet Ihr eigentlich das meine Familie im 17.ten Jahrhundert aus der Schweiz nach Baden zog? Allerdings ... wurde sie nicht aus der Schweiz rausgeschmissen... Logistep kündigt fortgesetzte rechtswidrige Ermittlung an - dieses Mal in Deutschland ... so zumindest die Presseagentur XPand21 aus Hamburg "In Deutschland lassen Rechteinhaber Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz durch die Gesellschaft Logistep Deutschland recherchieren. Mithilfe einer von Logistep entwickelten, durch ein BGH-Urteil als rechtssicher eingestuften Technologie weist das badische IT-Unternehmen die illegale Weitergabe von Inhalten in Filesharing-Netzwerken nach. (1) Hat das Logistep-Rechenzentrum in Karlsruhe die Beweise für eine solche Straftat gesichert, dann sind zur juristischen Aufarbeitung der nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen noch jene Daten nötig, die den verantwortlichen Anschlussinhaber identifizieren." [Werbemeldung] Das "Logistep-Impressum" wurde jedoch im Web nicht verändert. Der Artikel ist hingegen eine Sammlung lächerlicher Fehler. Ich weiß gar nicht wie man so ... "Mithilfe der gesammelten Daten wird der Anschlussinhaber für den Verstoß gegen das Urheberrecht belangt, der in seinem Verantwortungsbereich verübt wurde." --- Endlich mal einer der zugesteht das die üblichen Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber nicht durch die Ermittlungsarbeit abgedeckt sind. LS Quick Freeze Ein altes Programm, dass (vgl. Datenmigrationsfehler Evidenzia) nun emails automatisiert verschicken kann? Jett kommt er aber... "Zum einen erfolgt die Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten nur bei einer durch Logistep festgestellten Urheberrechtsverletzung." Der BGH hierzu: "Auskünfte über den Namen des hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers richten sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes über die Bestandsdatenabfrage (LG Stuttgart MMR 2005, 624, 628; LG Hamburg MMR 2005, 711; LG Würzburg NStZ-RR 2006, 46; Sankol, MMR 2006, 361, 365; a. A. Bock in Beck'scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., § 113 Rdn. 24; Bär, MMR 2005, 626). Es handelt sich nicht um Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1, § 113a TKG, die gemäß § 100g Abs. 2, § 100b Abs. 1 StPO nur auf richterliche Anordnung erhoben werden dürfen. Die Zuordnung einer zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzten dynamischen IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber enthält keine Aussage darüber, mit wem der Betreffende worüber und wie lange kommuniziert hat." Kommentar: Leute... wenn Ihr etwas nicht versteht.... dann laßt die Finger davon.
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| | # 4375 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Die Daten, die Logistep ausspäht, sind nicht diejenigen, von denen der BGH da spricht. Dynamische IP-Adressen sind bzw. deren Speicherung ist übrigens - für sich genommen - datenschutzrechtlich völlig unbedenklich, denn auch wenn man eine dynamische IP-Adresse besitzt, kann man niemanden identifizieren. Hierzu braucht man zusätzliche Informationen wie zum Beispiel Zeitpunkte. Welche natürlich ebenfalls von Logistep gesammelt werden... |
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| | # 4376 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Die Vorgehensweise der "privaten Schnüffler" (natürlich speichern die Verkehrsdaten - und gebens auch noch selbst zu ..."Denn der BGH erklärte lediglich, dass die Software zuverlässig arbeite und eingehend überwacht sei. Ob mittels der Software die IP-Adresse habe ermittelt werden dürfen, wurde dagegen überhaupt nicht hinterfragt, da dies nicht verfahrensgegenständlich war. Soweit ein Beweiserhebungsverbot diskutiert wurde, beschränkte sich dies auf die Auskunft der Deutschen Telekom AG. Ein Beweisverwertungsverbot wurde überhaupt nicht erörtert. Die Logistep AG hat somit in gewisser Weise Recht, dass der BGH die Qualität ihrer Arbeit tatsächlich nicht hinterfragt hat. Die Rechtmäßigkeit der Beweissicherung der Logistep AG hatte der BGH allerdings nicht erörtert." (Quelle) | |
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| | # 4377 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Logistep ermittelt Bestandsdaten, also eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt. Logistep schickt aber emails an Provider um Verkehrsdaten speichern zu lassen. [Hamburger QuickFreeze-Desaster] Logistep: "Mithilfe der gesammelten [Verkehrs-]Daten wird der Anschlussinhaber für den Verstoß gegen das Urheberrecht belangt, der in seinem Verantwortungsbereich verübt wurde. So macht LS Quick Freeze die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche möglich..." BGH am 12.05.2010: Bestandsdaten! Ihr dürft Bestandsdaten verwenden, aber keine Verkehrsdaten! Der Logistep-PR-Artikel verspricht aber ... die Verwendung von Verkehrsdaten.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 4378 | |
| Gastposter | Sky Broadband: Keine Daten mehr für britische Abmahner Zitat:
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| | # 4379 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| Zitat: das könnte vielleicht wirklich einen Stein ins Rollen bringen. Allerdings stimmt mich ein Satz aus Deinem Zitat traurig. "Vorerst will man der Kanzlei keinerlei Daten mehr aushändigen." Vorerst = zeitlich begrenzt ![]() der = betrifft nur ACS ![]() Gruß montezuma##
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| | # 4380 | |
| Gastposter | Zitat:
Und Vorerst geht so lange bis das Leck dicht ist. Ich denke dat dauert ne Weile Bis heute Abend | |
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