| | # 401 | ||
| Registriert seit: 19.06.2007
Beiträge: 173
| Zitat:
Zitat:
| ||
|
| | # 402 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo Baxter! Ich habe `mal vor "einiger Zeit" nach der deutschen Tochter der Logistep AG in Karlsruhe gesucht. Die wurde sogar in einem Urteil erwähnt. Ich habe aber nie eine Handelsregistereintragung gefunden. Hat den "Richter" anscheinen auch nicht weiter interessiert. Die sicheren "gerichtsverwertbaren Nachweise" könnten auch aus einem LKH (Landeskrankenhaus - früher sagte man "Irrenhaus" dazu) kommen... Aber einmal ernsthaft. Ist die Quelle nicht "sicher", nur deshalb, weil die "Gesellschaft" nicht als Firma existiert ....nomen est... GmbH-Gründung Zitat "4. Gründung Der Vorgang der Gründung ist eine normale Beurkundung, d.h. ich verlese die Gründungsurkunde, die dann von allen Gründern unterschrieben wird. In der Urkunde wird die GmbH gegründet, der Gesellschaftsvertrag wird vereinbart, die Gründer übernehmen die Einlagen, und es wird die erste Geschäftsführung der GmbH bestellt. Nun fängt die GmbH rechtlich an zu existieren. Sie ist jetzt eine sogenannte "Vorgesellschaft, d.h. sie existiert schon, ist aber noch keine vollwertige GmbH. Dies wird sie erst mit der Eintragung im Handelsregister. Bis zu dieser Eintragung sollte die GmbH noch nicht geschäftlich tätig werden. Denn die Geschäftsführer und die Gründer haften bis zur Eintragung persönlich für die Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft. Unter Umständen besteht die persönliche Haftung der Gesellschafter und/oder des Geschäftsführers aber trotz Eintragung der GmbH im Handelsregister weiter, etwa dann, wenn durch Aktivitäten der GmbH vor Eintragung das Stammkapital schon zum Teil verloren ist. Nur wenn das Stammkapital zum Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister noch uneingeschränkt vorhanden ist, ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt. " und noch.. "5. Eintragung im Handelsregister Wenn der Notar die Eintragung der GmbH im Handelsregister beim Amtsgericht beantragt, müssen die Einlagen eingezahlt sein. Dies müssen die Geschäftsführer in der Anmeldung versichern. Ist die Versicherung falsch, so macht sich der Geschäftsführer strafbar. Die Anmeldung wird erst an das Handelsregister geschickt, wenn die Geschäftsführer dem Notar bestätigt haben, daß die Einzahlungen erfolgt sind. Das Verfahren beim Handelsregister dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei Sacheinlagen dauert es zumeist länger. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft endgültig entstanden und mögliche Fehler bei der Gründung sind geheilt. Nun kann die GmbH ohne Einschränkungen tätig werden. " Zitatende Die Angriffsfläche ist sehr gering.... mfg nte |
|
| | # 405 | |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Zitat:
Hallo constantin! Immer, nur zu. Jeder Beitrag zählt und eine "Theorie" ist immer nur so gut..... Der RI/Urheber will wissen, ob und in welchem Ausmaß sein Werk im Internet heruntergeladen bzw. verteilt wird (lassen wir den RA einmal außen vor). Der Ermittler bietet nun dem RI (der ja, an und für sich auch selbst im Internet nachschauen könnte) eine Dienstleistung (ermitteln von Urheberrechtsverletzer, unter Einsatz von Soft- und Hardware) an. Sie bieten dem RI gegen Entgelt das "Fischen" von IP-Adressen der "Rechteverletzer" an. Der RI zahlt also dafür, dass er nicht selbst die Adressen notieren muss - über die Bezahlung, ob stundenweise oder in 1000der Paketen, ist ja bei einigen Log-Firmen nachzulesen. Genau! Der RI nutzt die Dienstleistung (Erhebung von IP-Adressen der "Verletzer") des Ermittlers (der seine Dienste im Internet auf seiner HP anbietet und die Verfolgung z.B. in p2p-Netzen, aber auch auf der Homepage von Mitbewerbern des Auftraggebers, privaten HP (die nur einen kurzen "Jingle" nutzen) usw. durchführt). Du kannst ja z.B. Gartenarbeiten oder Hundebetreuung auf einer HP anbieten. Das Angebot steht im Netz, die Ausführung findet sicherlich nicht dort statt.... Umgekehrt, kommen wir zu den "Schwarzarbeitern" (im Internet - wie ich sie einige Beiträge weiter vorn genannt habe). Die Ausführung findet im Internet statt, die Anbahnung (Angebot und Auftrag) heimlich - oder außerhalb des Netzes. Eine Firma, die keine HP unterhält, führt die o.g. Dienstleistungen (Ermittlung von Verletzern) im Internet durch. Nun war meine Frage, ob das TMG auf ein "Angebot einer Dienstleistung im Internet" beschränkt ist und die folgende "Ausführung der Dienstleistung im Internet" nicht darunter fällt?! Somit würde einer, der Hunde ausführt vom TMG erfasst, jemand, der im großen Stil Ermittlungen im Internet durchführt nicht! Ich hoffe, es war diesmal verständlicher.... mfg nte | |
|
| | # 406 | |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
Ansonsten könntest Du das gleich auf jeden Bundesbürger ausdehnen, denn heutzutage hat jeder irgendwie mit dem Internet zu tun. Getreu dem Motto: Hey Du hast eine E-Mail-Adresse, da musst Du dann auch eine HP haben. Ich versteh ja, dass Du gerne an die Adresse etc. der DigiTracing oder wie die heißt kommen willst. Aber Dein Ansatz führt einfach ins Nichts. | |
|
| | # 407 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Hallo zusammen! Melde mich mal aus dem Urlaub zurück aber erfreulicherweise lag keine unangemehme Post im Briefkasten! Immerhin.... Also die letzten Seiten hier bin ich schob durch... Zitat:
Da is mMn ja auch so n bissjen das "Problem". Die befinden sich quasi in einem rechtsfreien Raum, ermitteln ohne irgendwelche z.B. staatliche Kontrollen .... und deshalb ist auch kein wirklicher "verifizierter oder verifizierbarer Beweis" da! Am Ende steht vor Gericht quasi "Aussage gegen Aussage"... nicht mehr und nicht weniger! Hm...? Und wegen DigiTracing: Das sind mMn so typische Fragen, die von einem "Verein gegen den Abmahnwahn" eigentlich mit einfachem Schreiben oder Telefonanruf beim entspr. RA bzw. RI unbürokratisch "geklärt" werden könnten.... oder seh ich das zu naiv? | |
|
| | # 408 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Ich weiß es nicht. Ich kann teilweise nur darüber spekulieren, was die eigentlichen Tätigkeiten dieses Vereins sind, neben mutmaßlicher Statistiken, der Werbung für die mod.UE und der Empfehlung von mutmaßlichen Abgemahntenanwälten. |
|
| | # 409 | |||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Zitat:
Fakt ist: Wenn die Angaben in der Abmahnung NICHT stimmen, ist diese hinfällig! Man könnte auch sagen "Null und Nichtig"! Ist ziemlich einfach, also... Absolut kein Hexenwerk und auch keine Raketentechnologie... Wenn man darüber hinaus auch noch durch ein (eventuelles, d.h. einfach 'mal theoretisch angenommenes) Vortäuschen falscher Tatsachen Geld "gemacht" wird, dann sprechen wir von einem lupenreinen Betrug, welcher in dieser hier vorliegenden Größenordnung weder 'ne Bewährung noch 'ne Geldstrafe rechtfertigen würde, sondern dann ganz klar "Vollpension auf Staatskosten" hieße! Wenn... also 'mal rein hypothetisch gesehen! Schließlich hatten wir uns ja darauf verständigt, daß wir hier ganz unvoreingenommen über "Alles" diskutieren wollen/können/dürfen...! Zitat:
Da bekommt selbst eine KRIPO Schwierigkeiten, diese Daten erheben zu wollen! Schließlich geht es hier um (irgend)einen Anschlußinhaber, was bedeutet daß hier KEIN hinreichender Tatverdacht vorliegt, da der Anschlußinhaber NICHT automatisch der Verletzer sein muss! Hinzu kommt der FAKT, daß der Name des Anschlußinhabers basierend auf genau DIESEN UNVALIDIERTEN DATEN herausgegeben wird. Technisch hält diese Art der Datenerhebung KEINEM sanity check statt ---> dafür brauche ich KEIN Gutachten für! Logisches Denken gepaart mit Verstehen reicht vollkommen aus! Also bitte NIE vergessen und BITTE IMMER DARAN DENKEN! Wenn das aber (immer noch) nicht klar sein sollte, dann bitte nachfragen! DAS sind nämlich die "Basics"... sozusagen und die MÜSSEN unbedingt sitzen, um überhaupt darüber vernünftig diskutieren zu können! Danke & Gruß, Baxter | |||
|
| | # 410 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Sorry, versteh ich jetzt nicht ganz. Erheben kann die doch zunächst mal JEDER! (genauso wie ich mir jedes Kfz-Zeichen notieren kann bzw. auch noch auf Foto festhalten...) Problem ist doch die "Auskunft"... zu den IPs! Und hier geben Richter regelmäßig grünes Licht... TROTZ Einschränkung von Grundrechten!!! Und daher wieder mal die Frage: Welche Möglichkeit hat der AI? der in diesem Verfahren einfach KEINE ROLLE spielt? ... akzeptieren..... ? scheint ganz so....Ou, du hattest "geändert".... hab ich noch nicht gelesen.... Okay... beim Kfz reicht es ja zunächst auch mal aus, den Halter zu ermitteln, der ist uU genauso haftbar wie hier der "Störer" (unter Umständen... das kann aber erst geklärt werden, wenn man zumindest mal den Halter/Störer ermittelt hat) |
|
| | # 412 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Ich hatte Dich vorher schon richtig verstanden. Jeder der eine gewerbliche Dienstleistung anbietet oder als Gewerbetreibender etwas über das Internet verkauft, muss selbstverständlich ein Impressum haben. Die "Ermittler", die ihre Dienste dort anderen anbieten, können dies ja nur über eine eigene Webseite und diese haben selbstverständlich eine Impressumspflicht. Dies aber nur wegen des öffentlichen Anbietens einer Dienstleistung und nicht wegen der Dienstleistung selbst. Im Grunde unterscheidet sich das Mitloggen nicht vom Verhalten eines normalen Internet-Users. Es werden Daten abgerufen und weitergegeben. Wenn die IT-Dienstleister den PC ausschalten, sind sie aus dem Internet verschwunden und das Internet ist so wie es vorher war. Beim Betreiben einer Homepage ist das nicht der Fall. Diese verändert das Internet und ist dauerhaft für jedermann abrufbar, da auf einem Server installiert. Das Mitloggen selbst geht zudem von 0815-PC's aus. Es gibt keinen fest in das Internet implantierten Dienst, der das tut. Die Digitracing GmbH hat nun keine Homepage, da sie offenbar nicht um neue Kundschaft bemüht ist oder sie es gar nicht gibt. Wäre Digitracing eine einzelne Person, die freiberuflich nur für eine Firma tätig ist, hätte man früher von Scheinselbständigkeit gesprochen. Also: Keine Homepage = kein Impressum. Nicht im Internet Dienste anbieten / abrufbar machen = kein TMG. Das ist natürlich nur meine Meinung. Dann noch ein Beispiel, dass mir im Wald in den Sinn kam: Wenn ich für das Lesen von Büchern Geld von einem Auftraggeber bekäme, wäre das natürlich eine feine Sache. Durch diese Tätigkeit nehme ich aber weder Einfluß auf die Herstellung noch auf den Inhalt des Buches und hätte folglich auch nichts mit der Gesetzgebung, die für Verlage und Autoren gelten, zu tun. Biete ich diese Tätigkeit des Buchlesens im Internet an, benötige ich selbstverständlich ein Impressum, egal ob auf der eigenen Homepage, bei Ebay oder sonstwo. | |
|
| | # 413 | ||
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
JA! Vielen Dank! -----Doppelpost zusammengeführt am 7.8.2009 um 23:33:07----- Zitat:
Danke @constantin für die detaillierte Erläuterung! Genauso meinte ich das übrigens auch.... | ||
|
| | # 414 | |||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Siehe zum Beispiel "digirights.net" --> WHOIS-Eintrag: Zitat:
Zitat:
Wer's nicht glaubt, der klickt bitte hier --> digirights.net Das Impressum von google ist -denke ich- wohl 'n bißchen "anders"....nicht wahr!? ![]() Spielt so 'was denn für'n kommerziellen Gewerbetreibenden wirklich 'ne Rolle? Fänd ich 'ma interessant zu wissen! Herzlichen Dank und Gruß, Baxter _____________ P.S.: OK, OK.... "Hosen runter" -> EIN Grund (neben einigen anderen), warum ich derzeit so sehr dahinter her bin ist der, daß ich folgende Vermutung habe: Ich vermute, daß wir hier über einen bzw. über ganz wenige "zentralisierte" Stellen sprechen, die die Daten bereitstellen und daß auch nur wenige Abmahnanwälte zu den Gerichten rennen, um die Klarnamen mittels Beschluß zu bekommen. Mit anderen Worten: "Sammel-IP-Adressen" respektive "Sammel-Klarnamen-pool", sowie "Sammel-Richter-Auskunft-Beschlüsse"! Da ich aber noch nicht wirklich viel Fleisch an diesen Knochen habe, ist es bitte nur als Randbemerkung zwecks (erhofftem) besseren Verständnis zu sehen! Rufe a la "Verschwörungstheorien" oder ähnliche "geistreiche" Kommentare kann man sich daher bitte sparen!!! Ich schreibe doch selbst, daß es im Moment (!) nur 'ne Sache ist, die ich für meinen Teil "spaßeshalber" 'n bißchen recherchiere... Und nochmal: HIER in diesem thread darf man ja auch "gewagte" Thesen 'mal lose in den Raum schmeißen, oder!? | |||
|
| | # 415 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Weißt du, Baxter, so abwegig finde ich deine Theorie/en nicht. Hier eine (natürlich erfundene) Geschichte zur Nacht: Irgendwo in Deutschland sitzen eine Handvoll "Experten", die im Schnellverfahren "beweissicher" und "gerichtsverwertbar" IP-Adressen sammeln. Mit Spezialsoftware? Vermutlich nicht. Die haben irgendein Filesharing Programm laufen, tauschen selbst munter was das Zeug hält, sammeln IP-Adressen und Dateien wie andere Leute KFZ-Kennzeichen, rennen zum Anwalt ihrer Wahl und der zum RI. Und dann kommen sie, die Purzelbäume, Schwarzen und Körner. Nur was hilft uns diese nette Geschichte bei der Suche nach der Digitracing GmbH? Noch nicht viel. Wir, also wirklich wir alle, sollten diese "Firma" zu finden versuchen. Oder jemanden fragen, der sich mit solchen Suchen besser auskennt. Und wenn es sie nicht gibt, dann interessiert sich vielleicht doch die Polizei und STA dafür. Nur so 'ne Idee. Und vielleicht platzt dann irgendwo in diesem Land eine Bombe. |
|
| | # 416 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Ansonsten sind WHOIS-Abfragen nicht sonderlich ergiebig, was die angezeigten Adressdaten angeht. Ich hatte vorgestern nach DigiProtect aus Neugierde diese Abfrage gestartet und hatte dort die seltsamsten Angaben. Definitiv falsche Namen (wie lsjdfhhskkd) und Phantasie-Straßennamen. Die Domain-Verwalter nehmen es da offenbar nicht sehr genau. Die WHOIS-Abfrage zeigt Dir aber letztlich nur an, wer diesen Domain-Namen gemietet hat, d.h. aber nicht, dass der Domain-Besitzer dazu auch eine Webseite einrichten muss. Ich zahle z.B. noch für 4 Domains jährlich Kohle, was aber in meinem Provider-Paket inklusiv enthalten ist, habe aber nur auf einer Domain eine Webseite. Einige Leute bunkern sich auch bestimmte Domains in der Hoffnung sie eines Tages teuer zu verkaufen. Ich würde mir an Deiner Stelle jedenfalls darüber nicht so viel Gedanken machen, denn es zwingt dich ja keiner, zu einer Domain, die Du bezahlst, auch eine Webseite einzurichten. Und wo keine Webseite ist, braucht man auch kein Impressum. Es ist ja noch nicht mal gesagt, dass digirights.net DigiRights gehört. Obwohl Du weißt es wahrscheinlich besser, da Du die Namen der Herrschaften im Kopf hast. | |
|
| | # 417 | ||||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @all, nur 'mal so nebenbei...: Das "Bundesdatenschutzgesetz" ist aber schon jedem hier ein Begriff? BDSG Zitat:
Zum Beispiel (persönliche Meinung): Dieses "kein Kontakt mit dem Abmahner" zum und ähnlicher Schwachsinn ist doch bloß 'n "Überbleibsel" aus alten Zeiten, welches aber irgendwie scheinbar nicht aus den Köpfen der "Altabgemahnten" rauszubekommen ist... Leider! Laßt euch doch bitte nicht unnötig einschüchtern...denkt doch zuerst an EURE Rechte und DEREN Pflichten und nicht umgekehrt! Mich juckt diese jämmerliche Geschwafel der Abmahner übrigens Null! Die sollen lieber erst 'mal das angeblich begangene "Vergehen" technisch "vernünftig" beweisen und dabei SELBSTVERSTÄNDLICH die Datenreise LÜCKENLOS dokumentiert vorlegen! Anders als viele es meinen, sind die dazu nämlich per Gesetz verpflichtet und nicht umsonst weist das BVerfG auf die diesbzgl. Ernsthaftigkeit hin!!! Noch 'mal: Der Abmahnwahn ist KEIN Wunschkonzert für Abmahner! Das hätten die vielleicht gerne... Mittlerweile kennen wir doch so ziemlich alle Droh- und Einschüchterungsfloskeln von denen. Mir persönlich geht auch dieser ständig erhobene Zeigefinger (nach dem Motto: "aber im Gesetz steht nun 'mal, daß du hochgradig kriminell bist..." oder etwa "...willst du etwa Täterschutz, du Schwerverbrecher" ) so langsam aber sicher mächtig auf'n Zeiger! Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber wie heißt das Sprichwort: "Zuerst vor der eigenen Haustüre kehren"! Von daher sollen "die" erst 'mal schön anfangen und sich an die Gesetze halten (Grundgesetze, Datenschutzgesetze etc. ...) und dabei in Einem die haltlosen sowie unverschämten Vorwürfe/Behauptungen nicht nur detailliert sowie dokumentiert vorzulegen, sondern natürlich das ganze auch FÜR DEN jeweiligen EINZELFALL (schließlich wird ja auch generös Faktor 1,3 berechnet, die Deckelung der Abmahnkosten mittels fadenscheinger Begründungen ignoriert und dabei auch noch gejammert, daß 'ne Abmahnung so viel Arbeit sei)! Also! Wenn die schon Faktor 1,3 Gebühr verlangen und die Erforderlichkeit eines "Super-duper-Fach-Spezial-Anwaltes" vorgeben, dann will ich für meinen Teil auch 'was "super-duper-fach-spezial-mäßiges" sehen! Ist ja wohl klar, oder!? Mit so 'nem kopierten Rotz kann man noch nicht 'mal den Grill gescheit anmachen! Und das bei DEM verlangten Preis! *Tststs*... Außerdem: §101 Absatz 10 steht übrigens auch NICHT aus Spaß im UrhG!!! Wo kein Kläger, da kein Richter! So! Keine Bange, das war's für heute für mich - gehe jetzt nämlich pennen... Gute Nacht, Baxter __________________________________________________ ____________________________ Ich gebe zu gegen jegliche Werbung für Anwälte bzw. gegen Listen, in denen irgendwelche Anwälte empfohlen werden, zu sein! NACHTRAG: Zitat:
Zitat:
Zitat:
| ||||
|
| | # 418 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Gut, die Schlußbemerkung hätte ich mir sparen können, denn eigentlich ging es ja um etwas anderes, nämlich um Deine Frage zur Whois-Abfrage, der nicht existenten Seite, Impressum und der Googleseite, wozu ich Dir eine Erklärung geliefert habe. Hast Du das auch gelesen? Um weiterzukommen, sollten wir uns aber nicht an solchen Nebensächlichkeiten aufhängen. Ich gehe jetzt pennen. Gute Nacht Constantin PS: Zur DigiProtect-Whois-Abfrage. Ich hatte mir vorgestern alle Besitzer der Domain Digiprotect.* angeschaut, also nicht nur *.org . Da stehen natürlich andere Adressen mit dem besagten Kauderwelsch. | |
|
| | # 419 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| @Baxter Nochmal zu meiner Whois-Abfrage, auch wenn das nichts gebracht hat. Es kommt ja öfter mal vor, daß sich jemand gleich mehrere TLD's unter den Nagel reißt - hier leider nicht (außer Abus). Neben *.org, sind folgende Digiprotect-Domains vergeben: *.de (Abus Security Center) *.eu (auch Abus) *.cn (keine Webseite) *.nl (Weiterleitung zu eyesecurity?) *.com (keine Ahnung, was diese Seite bezweckt) digiprotect.com steht übrigens zum Verkauf an für 2.788 $US. Vielleicht versucht einer von Euch ja sein Glück und kommt mit einer der digiprotects ins Geschäft, bevor die international expandieren. Eine andere Suchmaschine spuckte aus, dass auch *.se vergeben sei, aber da ist auch keine Webseite abrufbar. |
|
| | # 420 |
| Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
| Ich bin weder Anwalt, noch (privater) Ermittler, noch ein wirklicher EDV-Crack. Aber nach nun 3 Wochen in diesem Forum habe ich mehr über all diese Dinge gelernt, als ich mir bisher erträumen konnte. Es scheint so zu sein, dass diese Abmahnwelle nichts weiter als ein groß angelegtes Geschäftsmodell einiger weniger Kanzleien ist. Und irgendwo dahinter stecken einige "Experten", bei denen es vermutlich Querverbindungen gibt und die sich untereinander austauschen. Bisher ist das alles nur Spekulation. Nun scheint man aber eine mögliche Schwachstelle gefunden zu haben. Wie geht's jetzt weiter? Was kann man tun? Nur darüber zu reden bringt nichts, sie zu zerreden auch nicht. Wir haben RAe im Forum EDVler und und und. Es muss doch einen Weg geben, die Wahrheit über diese Digitracer zu erfahren und ihnen dann vielleicht ein Bein zu stellen. Also, wann fangen wir an? Ich für meinen Teil möchte nicht immer nur reagieren müssen. |
|
| | # -- |
| News Flash | Das könnte Dich auch noch interessieren:
Nicht fündig geworden? Dann ohne Anmeldung in unserem Gast-Forum nachfragen. |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG | Dieses Thema | Pingback | 24.01.2011 07:05 | |
| Neutralität turn piracy into profit | Beitrag #2655 | Pingback | 10.05.2010 07:07 | |
| Das Thema "Abmahnung" | Beitrag #1710 | Pingback | 16.02.2010 18:26 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:52 Uhr.







scheint ganz so....
