Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 07.08.2009, 17:18   # 401
gntl
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
noch einmal @ Knüppelklaus (siehe auch Abmahnwahn 2.0 - allumfassend)
Telemediengesetz: Telemedien | tmg | artikel
Zu den Telemedien gehören “alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste”. Der Begriff Telemedien wurde dabei sehr weit gefasst um u.a. zukünftigen neuen technischen Anwendungen mit dem TMG gerecht zu werden.
Zitat:
...jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,
sehe ich da beides nicht bei den ermittlern
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Alt 07.08.2009, 17:19   # 402
nte
 
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Hallo Baxter!

Ich habe `mal vor "einiger Zeit" nach der deutschen Tochter der Logistep AG in Karlsruhe gesucht. Die wurde sogar in einem Urteil erwähnt. Ich habe aber nie eine Handelsregistereintragung gefunden.
Hat den "Richter" anscheinen auch nicht weiter interessiert.
Die sicheren "gerichtsverwertbaren Nachweise" könnten auch aus einem LKH (Landeskrankenhaus - früher sagte man "Irrenhaus" dazu) kommen...
Aber einmal ernsthaft.
Ist die Quelle nicht "sicher", nur deshalb, weil die "Gesellschaft" nicht als Firma existiert ....nomen est...

GmbH-Gründung
Zitat
"4. Gründung
Der Vorgang der Gründung ist eine normale Beurkundung, d.h. ich verlese die Gründungsurkunde, die dann von allen Gründern unterschrieben wird. In der Urkunde wird die GmbH gegründet, der Gesellschaftsvertrag wird vereinbart, die Gründer übernehmen die Einlagen, und es wird die erste Geschäftsführung der GmbH bestellt.

Nun fängt die GmbH rechtlich an zu existieren. Sie ist jetzt eine sogenannte "Vorgesellschaft“, d.h. sie existiert schon, ist aber noch keine vollwertige GmbH. Dies wird sie erst mit der Eintragung im Handelsregister. Bis zu dieser Eintragung sollte die GmbH noch nicht geschäftlich tätig werden. Denn die Geschäftsführer und die Gründer haften bis zur Eintragung persönlich für die Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft. Unter Umständen besteht die persönliche Haftung der Gesellschafter und/oder des Geschäftsführers aber trotz Eintragung der GmbH im Handelsregister weiter, etwa dann, wenn durch Aktivitäten der GmbH vor Eintragung das Stammkapital schon zum Teil verloren ist. Nur wenn das Stammkapital zum Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister noch uneingeschränkt vorhanden ist, ist die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt. "
und noch..
"5. Eintragung im Handelsregister
Wenn der Notar die Eintragung der GmbH im Handelsregister beim Amtsgericht beantragt, müssen die Einlagen eingezahlt sein. Dies müssen die Geschäftsführer in der Anmeldung versichern. Ist die Versicherung falsch, so macht sich der Geschäftsführer strafbar. Die Anmeldung wird erst an das Handelsregister geschickt, wenn die Geschäftsführer dem Notar bestätigt haben, daß die Einzahlungen erfolgt sind.
Das Verfahren beim Handelsregister dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei Sacheinlagen dauert es zumeist länger. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft endgültig entstanden und mögliche Fehler bei der Gründung sind geheilt. Nun kann die GmbH ohne Einschränkungen tätig werden. "
Zitatende

Die Angriffsfläche ist sehr gering....

mfg

nte
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Alt 07.08.2009, 18:52   # 403
nte
 
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Hallo gntl!


Entscheidend ist nicht, was man nicht sieht, sondern was man sieht!
(frei nach J. P. Sartre - Das Sein und das Nichts)

Nehmen wir einmal Dein Zitat
und können uns doch sicherlich darauf einigen - wie Prof. Hoeren es auch sieht: Telemedien enthalten den "alten" Begriff der Teledienste, die mit "Dienstleitungen" umschrieben werden könnten - das Telemedien auch Dienstleistungen enthalten.

Und das die "Dienste", die die "Internetermittler" den RI andienen, als eben solche Dienst(e)"leistungen" angesehen werden können = Telemedien!

.. nun zum Zitat
"..jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,"
Mit einigen kleinen Veränderungen wird :

"... jede natürliche oder juristische Person, die eigene Dienstleistungen zur Nutzung bereithält...."

daraus.

Die "Ermittler" bieten den Ri im Internet eine gewerbsmäßige Dienstleistung an....

Falls Du es immer noch nicht siehst, kann ich sicherlich noch einige kompetente Quellen finden, die etwas geübter in der Auslegung von Gesetzestexten sind.


mfg

nte





p.s.:
Ansonsten erinnert mich das an....
Kommt einer mit einer Armbinde, mit einem Punkt darauf -
...ist sehbehindert.
Dann jemand, mit einer Binde, auf der eine Gans abgebildet ist -
...er ist ganz blind...
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Alt 07.08.2009, 19:14   # 404
constantin
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
.. nun zum Zitat
"..jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,"
Mit einigen kleinen Veränderungen wird :

"... jede natürliche oder juristische Person, die eigene Dienstleistungen zur Nutzung bereithält...."

daraus.
Sorry, das ich mich einmische, aber ich bin wohl auch ein Blinder. Ich kann auch beim besten Willen nicht erkennen, dass die Ermittler im Internet etwas anbieten oder etwas Bereitstellen, das irgend ein Internetuser (RI) nutzen könnte.


Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Die "Ermittler" bieten den Ri im Internet eine gewerbsmäßige Dienstleistung an....
Das ist wohl Deine Interpretation. Das sehe ich aber so:

Die "Ermittler" bieten den Ri eine gewerbsmäßige Dienstleistung an, die sie über das Internet ausführen
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Alt 07.08.2009, 22:07   # 405
nte
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Sorry, das ich mich einmische, aber ich bin wohl auch ein Blinder. Ich kann auch beim besten Willen nicht erkennen, dass die Ermittler im Internet etwas anbieten oder etwas Bereitstellen, das irgend ein Internetuser (RI) nutzen könnte.
Das ist wohl Deine Interpretation. Das sehe ich aber so:
Die "Ermittler" bieten den Ri eine gewerbsmäßige Dienstleistung an, die sie über das Internet ausführen

Hallo constantin!

Immer, nur zu. Jeder Beitrag zählt und eine "Theorie" ist immer nur so gut.....

Der RI/Urheber will wissen, ob und in welchem Ausmaß sein Werk im Internet heruntergeladen bzw. verteilt wird (lassen wir den RA einmal außen vor). Der Ermittler bietet nun dem RI (der ja, an und für sich auch selbst im Internet nachschauen könnte) eine Dienstleistung (ermitteln von Urheberrechtsverletzer, unter Einsatz von Soft- und Hardware) an. Sie bieten dem RI gegen Entgelt das "Fischen" von IP-Adressen der "Rechteverletzer" an. Der RI zahlt also dafür, dass er nicht selbst die Adressen notieren muss - über die Bezahlung, ob stundenweise oder in 1000der Paketen, ist ja bei einigen Log-Firmen nachzulesen.

Genau!
Der RI nutzt die Dienstleistung (Erhebung von IP-Adressen der "Verletzer") des Ermittlers (der seine Dienste im Internet auf seiner HP anbietet und die Verfolgung z.B. in p2p-Netzen, aber auch auf der Homepage von Mitbewerbern des Auftraggebers, privaten HP (die nur einen kurzen "Jingle" nutzen) usw. durchführt).
Du kannst ja z.B. Gartenarbeiten oder Hundebetreuung auf einer HP anbieten. Das Angebot steht im Netz, die Ausführung findet sicherlich nicht dort statt....

Umgekehrt, kommen wir zu den "Schwarzarbeitern" (im Internet - wie ich sie einige Beiträge weiter vorn genannt habe). Die Ausführung findet im Internet statt, die Anbahnung (Angebot und Auftrag) heimlich - oder außerhalb des Netzes.
Eine Firma, die keine HP unterhält, führt die o.g. Dienstleistungen (Ermittlung von Verletzern) im Internet durch.
Nun war meine Frage, ob das TMG auf ein "Angebot einer Dienstleistung im Internet" beschränkt ist und die folgende "Ausführung der Dienstleistung im Internet" nicht darunter fällt?!
Somit würde einer, der Hunde ausführt vom TMG erfasst, jemand, der im großen Stil Ermittlungen im Internet durchführt nicht!

Ich hoffe, es war diesmal verständlicher....


mfg

nte
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Alt 07.08.2009, 22:39   # 406
Knüppelklaus
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Nun war meine Frage, ob das TMG auf ein "Angebot einer Dienstleistung im Internet" beschränkt ist und die folgende "Ausführung der Dienstleistung im Internet" nicht darunter fällt?!
Somit würde einer, der Hunde ausführt vom TMG erfasst, jemand, der im großen Stil Ermittlungen im Internet durchführt nicht!

Ich hoffe, es war diesmal verständlicher....


mfg

nte
Du kannst niemanden zwingen eine HP zu betreiben. Keine HP = keine Pflicht auf ein Impressum.

Ansonsten könntest Du das gleich auf jeden Bundesbürger ausdehnen, denn heutzutage hat jeder irgendwie mit dem Internet zu tun. Getreu dem Motto: Hey Du hast eine E-Mail-Adresse, da musst Du dann auch eine HP haben.

Ich versteh ja, dass Du gerne an die Adresse etc. der DigiTracing oder wie die heißt kommen willst. Aber Dein Ansatz führt einfach ins Nichts.
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Alt 07.08.2009, 22:57   # 407
Orchid95
 
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Hallo zusammen!
Melde mich mal aus dem Urlaub zurück .... und muss feststellen: da hab ich ja erst mal Beschäftigung... lesen, lesen, lesen,
aber erfreulicherweise lag keine unangemehme Post im Briefkasten! Immerhin....

Also die letzten Seiten hier bin ich schob durch...

Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Nun war meine Frage, ob das TMG auf ein "Angebot einer Dienstleistung im Internet" beschränkt ist und die folgende "Ausführung der Dienstleistung im Internet" nicht darunter fällt?!
Somit würde einer, der Hunde ausführt vom TMG erfasst, jemand, der im großen Stil Ermittlungen im Internet durchführt nicht!
Wenn ichs richtig verstanden habe, gilt das TMG weder für Dienstleister, die ihr Angebot im Internet auf eigener HP präsentieren noch für Dienstleister, die Leistungen im Internet durchführen/anbieten... also eben NICHT für "unsere" DigiTracing und co-Gemeinde! ...fallen nicht unter § 2 Nr. 1 TMG

Da is mMn ja auch so n bissjen das "Problem". Die befinden sich quasi in einem rechtsfreien Raum, ermitteln ohne irgendwelche z.B. staatliche Kontrollen .... und deshalb ist auch kein wirklicher "verifizierter oder verifizierbarer Beweis" da!
Am Ende steht vor Gericht quasi "Aussage gegen Aussage"... nicht mehr und nicht weniger!

Hm...?

Und wegen DigiTracing:
Das sind mMn so typische Fragen, die von einem "Verein gegen den Abmahnwahn" eigentlich mit einfachem Schreiben oder Telefonanruf beim entspr. RA bzw. RI unbürokratisch "geklärt" werden könnten.... oder seh ich das zu naiv?
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Alt 07.08.2009, 23:07   # 408
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Das sind mMn so typische Fragen, die von einem "Verein gegen den Abmahnwahn" eigentlich mit einfachem Schreiben oder Telefonanruf beim entspr. RA bzw. RI unbürokratisch "geklärt" werden könnten.... oder seh ich das zu naiv?
Ich weiß es nicht. Ich kann teilweise nur darüber spekulieren, was die eigentlichen Tätigkeiten dieses Vereins sind, neben mutmaßlicher Statistiken, der Werbung für die mod.UE und der Empfehlung von mutmaßlichen Abgemahntenanwälten.
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Alt 07.08.2009, 23:09   # 409
USA
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Zitat:
Zitat von nte
Hat den "Richter" anscheinen auch nicht weiter interessiert.
Warum auch!? Der Richter macht das, was der Name schon erahnen läßt: Er richtet! Und der alte Spruch "Wo kein Kläger, da kein Richter" stimmt nach wie vor... Es hat einfach noch niemand danach gefragt! Simple as that!
Zitat:
Zitat von nte
Die Angriffsfläche ist sehr gering....
Bezogen auf was!? Verstehe ich nicht, Sorry!

Fakt ist: Wenn die Angaben in der Abmahnung NICHT stimmen, ist diese hinfällig! Man könnte auch sagen "Null und Nichtig"! Ist ziemlich einfach, also... Absolut kein Hexenwerk und auch keine Raketentechnologie...

Wenn man darüber hinaus auch noch durch ein (eventuelles, d.h. einfach 'mal theoretisch angenommenes) Vortäuschen falscher Tatsachen Geld "gemacht" wird, dann sprechen wir von einem lupenreinen Betrug, welcher in dieser hier vorliegenden Größenordnung weder 'ne Bewährung noch 'ne Geldstrafe rechtfertigen würde, sondern dann ganz klar "Vollpension auf Staatskosten" hieße!

Wenn... also 'mal rein hypothetisch gesehen!

Schließlich hatten wir uns ja darauf verständigt, daß wir hier ganz unvoreingenommen über "Alles" diskutieren wollen/können/dürfen...!

Zitat:
Zitat von nte
Der RI nutzt die Dienstleistung (Erhebung von IP-Adressen der "Verletzer")
Sorry, aber in dem Punkt sollten wir uns unbedingt 'mal angewöhnen, etwas genauer zu sein und uns darüber im Klaren sein, daß wir hier über die Erhebung von VERKEHRSDATEN sprechen!!! D.h. IP-Adresse PLUS Uhrzeit PLUS file PLUS hash PLUS (evtl.) user GUID PLUS Knotenpunkt PLUS ISP...

Da bekommt selbst eine KRIPO Schwierigkeiten, diese Daten erheben zu wollen! Schließlich geht es hier um (irgend)einen Anschlußinhaber, was bedeutet daß hier KEIN hinreichender Tatverdacht vorliegt, da der Anschlußinhaber NICHT automatisch der Verletzer sein muss! Hinzu kommt der FAKT, daß der Name des Anschlußinhabers basierend auf genau DIESEN UNVALIDIERTEN DATEN herausgegeben wird. Technisch hält diese Art der Datenerhebung KEINEM sanity check statt ---> dafür brauche ich KEIN Gutachten für!

Logisches Denken gepaart mit Verstehen reicht vollkommen aus!

Also bitte NIE vergessen und BITTE IMMER DARAN DENKEN!

Wenn das aber (immer noch) nicht klar sein sollte, dann bitte nachfragen! DAS sind nämlich die "Basics"... sozusagen und die MÜSSEN unbedingt sitzen, um überhaupt darüber vernünftig diskutieren zu können!


Danke & Gruß, Baxter
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Alt 07.08.2009, 23:17   # 410
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Da bekommt selbst eine KRIPO Schwierigkeiten, diese Daten erheben zu wollen...

Sorry, versteh ich jetzt nicht ganz.

Erheben kann die doch zunächst mal JEDER! (genauso wie ich mir jedes Kfz-Zeichen notieren kann bzw. auch noch auf Foto festhalten...)

Problem ist doch die "Auskunft"... zu den IPs!

Und hier geben Richter regelmäßig grünes Licht...
TROTZ Einschränkung von Grundrechten!!!

Und daher wieder mal die Frage:
Welche Möglichkeit hat der AI? der in diesem Verfahren einfach KEINE ROLLE spielt?
... akzeptieren..... ? scheint ganz so....




Ou, du hattest "geändert".... hab ich noch nicht gelesen....


Okay... beim Kfz reicht es ja zunächst auch mal aus, den Halter zu ermitteln, der ist uU genauso haftbar wie hier der "Störer" (unter Umständen... das kann aber erst geklärt werden, wenn man zumindest mal den Halter/Störer ermittelt hat)
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Alt 07.08.2009, 23:25   # 411
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NACHTRAG:
@Orchid: Schön dich "wiederzulesen", sozusagen! Welcome back - ich hoffe du hattest 'nen schönen Urlaub!?
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Alt 07.08.2009, 23:25   # 412
constantin
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Eine Firma, die keine HP unterhält, führt die o.g. Dienstleistungen (Ermittlung von Verletzern) im Internet durch.
Nun war meine Frage, ob das TMG auf ein "Angebot einer Dienstleistung im Internet" beschränkt ist und die folgende "Ausführung der Dienstleistung im Internet" nicht darunter fällt?!
Somit würde einer, der Hunde ausführt vom TMG erfasst, jemand, der im großen Stil Ermittlungen im Internet durchführt nicht!

Ich hoffe, es war diesmal verständlicher....
Hallo nte,

Ich hatte Dich vorher schon richtig verstanden. Jeder der eine gewerbliche Dienstleistung anbietet oder als Gewerbetreibender etwas über das Internet verkauft, muss selbstverständlich ein Impressum haben. Die "Ermittler", die ihre Dienste dort anderen anbieten, können dies ja nur über eine eigene Webseite und diese haben selbstverständlich eine Impressumspflicht. Dies aber nur wegen des öffentlichen Anbietens einer Dienstleistung und nicht wegen der Dienstleistung selbst. Im Grunde unterscheidet sich das Mitloggen nicht vom Verhalten eines normalen Internet-Users. Es werden Daten abgerufen und weitergegeben. Wenn die IT-Dienstleister den PC ausschalten, sind sie aus dem Internet verschwunden und das Internet ist so wie es vorher war. Beim Betreiben einer Homepage ist das nicht der Fall. Diese verändert das Internet und ist dauerhaft für jedermann abrufbar, da auf einem Server installiert. Das Mitloggen selbst geht zudem von 0815-PC's aus. Es gibt keinen fest in das Internet implantierten Dienst, der das tut.

Die Digitracing GmbH hat nun keine Homepage, da sie offenbar nicht um neue Kundschaft bemüht ist oder sie es gar nicht gibt. Wäre Digitracing eine einzelne Person, die freiberuflich nur für eine Firma tätig ist, hätte man früher von Scheinselbständigkeit gesprochen. Also: Keine Homepage = kein Impressum. Nicht im Internet Dienste anbieten / abrufbar machen = kein TMG. Das ist natürlich nur meine Meinung.

Dann noch ein Beispiel, dass mir im Wald in den Sinn kam: Wenn ich für das Lesen von Büchern Geld von einem Auftraggeber bekäme, wäre das natürlich eine feine Sache. Durch diese Tätigkeit nehme ich aber weder Einfluß auf die Herstellung noch auf den Inhalt des Buches und hätte folglich auch nichts mit der Gesetzgebung, die für Verlage und Autoren gelten, zu tun. Biete ich diese Tätigkeit des Buchlesens im Internet an, benötige ich selbstverständlich ein Impressum, egal ob auf der eigenen Homepage, bei Ebay oder sonstwo.
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Alt 07.08.2009, 23:27   # 413
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
NACHTRAG:
@Orchid: Schön dich "wiederzulesen", sozusagen! Welcome back - ich hoffe du hattest 'nen schönen Urlaub!?

JA! Vielen Dank!

-----Doppelpost zusammengeführt am 7.8.2009 um 23:33:07-----

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
...

Die Digitracing GmbH hat nun keine Homepage, da sie offenbar nicht um neue Kundschaft bemüht ist. Wäre Digitracing nur eine einzelne Person, die freiberuflich nur für eine Firam tätig ist, hat man früher von Scheinselbständigkeit gesprochen. Also: Keine Homepage = kein Impressum. Nicht im Internet Dienste anbieten / abrufbar machen = kein TMG. Das ist natürlich nur meine Meinung.

......

Danke @constantin für die detaillierte Erläuterung!

Genauso meinte ich das übrigens auch....
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Alt 07.08.2009, 23:46   # 414
USA
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Zitat:
Jeder der eine gewerbliche Dienstleistung anbietet oder als Gewerbetreibender etwas über das Internet verkauft, muss selbstverständlich ein Impressum haben.
Frage aus Interesse zum Thema "Impressum": Was ist denn dann mit der "Digrights Solution GmbH"?

Siehe zum Beispiel "digirights.net"

--> WHOIS-Eintrag:

Zitat:
Zitat von Who is
Registrant:
DigiRights Solution GmbH
Elisabethenstrasse 43
Darmstadt, 64283
DE

Domain name: DIGIRIGHTS.NET


Administrative Contact:
Eisele, Michael opensrs@namespace4you.com
Elisabethenstrasse 43
Darmstadt, 64283
DE
+49 69 6319580 Fax: +49 69 63195819

Technical Contact:
Bischof, Ralf ralf.bischof@baseworks.de
Offenbacher Landstr. 440 B
Frankfurt, 60599
DE
+49 69 6319580 Fax: +49 69 63195819
--> HTTP - 80:

Zitat:
HTTP/1.1 302 Found
Date: XXXXX
Server: Apache/1.3 (Unix) mod_ssl/2.8.28 OpenSSL/0.9.8f AuthPG/1.3 FrontPage/5.0.2.2635
Location: Google
Oder mit anderen Worten: Die Seite "digirights.net" verlinkt DIREKT auf "google.de" als Startseite...

Wer's nicht glaubt, der klickt bitte hier --> digirights.net

Das Impressum von google ist -denke ich- wohl 'n bißchen "anders"....nicht wahr!?

Spielt so 'was denn für'n kommerziellen Gewerbetreibenden wirklich 'ne Rolle? Fänd ich 'ma interessant zu wissen!

Herzlichen Dank und Gruß, Baxter
_____________
P.S.: OK, OK.... "Hosen runter" -> EIN Grund (neben einigen anderen), warum ich derzeit so sehr dahinter her bin ist der, daß ich folgende Vermutung habe:
Ich vermute, daß wir hier über einen bzw. über ganz wenige "zentralisierte" Stellen sprechen, die die Daten bereitstellen und daß auch nur wenige Abmahnanwälte zu den Gerichten rennen, um die Klarnamen mittels Beschluß zu bekommen. Mit anderen Worten: "Sammel-IP-Adressen" respektive "Sammel-Klarnamen-pool", sowie "Sammel-Richter-Auskunft-Beschlüsse"!

Da ich aber noch nicht wirklich viel Fleisch an diesen Knochen habe, ist es bitte nur als Randbemerkung zwecks (erhofftem) besseren Verständnis zu sehen!
Rufe a la "Verschwörungstheorien" oder ähnliche "geistreiche" Kommentare kann man sich daher bitte sparen!!!
Ich schreibe doch selbst, daß es im Moment (!) nur 'ne Sache ist, die ich für meinen Teil "spaßeshalber" 'n bißchen recherchiere...
Und nochmal: HIER in diesem thread darf man ja auch "gewagte" Thesen 'mal lose in den Raum schmeißen, oder!?
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Alt 08.08.2009, 00:05   # 415
Ansgar
 
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Weißt du, Baxter, so abwegig finde ich deine Theorie/en nicht.

Hier eine (natürlich erfundene) Geschichte zur Nacht:

Irgendwo in Deutschland sitzen eine Handvoll "Experten", die im Schnellverfahren "beweissicher" und "gerichtsverwertbar" IP-Adressen sammeln. Mit Spezialsoftware? Vermutlich nicht. Die haben irgendein Filesharing Programm laufen, tauschen selbst munter was das Zeug hält, sammeln IP-Adressen und Dateien wie andere Leute KFZ-Kennzeichen, rennen zum Anwalt ihrer Wahl und der zum RI. Und dann kommen sie, die Purzelbäume, Schwarzen und Körner.

Nur was hilft uns diese nette Geschichte bei der Suche nach der Digitracing GmbH? Noch nicht viel. Wir, also wirklich wir alle, sollten diese "Firma" zu finden versuchen. Oder jemanden fragen, der sich mit solchen Suchen besser auskennt. Und wenn es sie nicht gibt, dann interessiert sich vielleicht doch die Polizei und STA dafür. Nur so 'ne Idee. Und vielleicht platzt dann irgendwo in diesem Land eine Bombe.
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Alt 08.08.2009, 01:38   # 416
constantin
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Oder mit anderen Worten: Die Seite "digirights.net" verlinkt DIREKT auf "google.de" als Startseite...
Offenbar ist da eine Weiterschaltung dazwischen auf Google. Keine Ahnung warum, aber letztlich nicht wichtig. Zu Digirights.net gibt es wohl keine Webseite. Normal wäre eine Fehlermeldung wie "Seite nicht gefunden" (Fehler 505 ?).

Ansonsten sind WHOIS-Abfragen nicht sonderlich ergiebig, was die angezeigten Adressdaten angeht. Ich hatte vorgestern nach DigiProtect aus Neugierde diese Abfrage gestartet und hatte dort die seltsamsten Angaben. Definitiv falsche Namen (wie lsjdfhhskkd) und Phantasie-Straßennamen. Die Domain-Verwalter nehmen es da offenbar nicht sehr genau.

Die WHOIS-Abfrage zeigt Dir aber letztlich nur an, wer diesen Domain-Namen gemietet hat, d.h. aber nicht, dass der Domain-Besitzer dazu auch eine Webseite einrichten muss. Ich zahle z.B. noch für 4 Domains jährlich Kohle, was aber in meinem Provider-Paket inklusiv enthalten ist, habe aber nur auf einer Domain eine Webseite. Einige Leute bunkern sich auch bestimmte Domains in der Hoffnung sie eines Tages teuer zu verkaufen. Ich würde mir an Deiner Stelle jedenfalls darüber nicht so viel Gedanken machen, denn es zwingt dich ja keiner, zu einer Domain, die Du bezahlst, auch eine Webseite einzurichten. Und wo keine Webseite ist, braucht man auch kein Impressum. Es ist ja noch nicht mal gesagt, dass digirights.net DigiRights gehört. Obwohl Du weißt es wahrscheinlich besser, da Du die Namen der Herrschaften im Kopf hast.
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Alt 08.08.2009, 01:41   # 417
USA
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@all, nur 'mal so nebenbei...:

Das "Bundesdatenschutzgesetz" ist aber schon jedem hier ein Begriff?

BDSG

Zitat:
1) Der Betroffene kann Auskunft verlangen über

1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3.den Zweck der Speicherung.
Leute! Wir haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte! NUTZT sie!!!

Zum Beispiel (persönliche Meinung): Dieses "kein Kontakt mit dem Abmahner" zum und ähnlicher Schwachsinn ist doch bloß 'n "Überbleibsel" aus alten Zeiten, welches aber irgendwie scheinbar nicht aus den Köpfen der "Altabgemahnten" rauszubekommen ist... Leider! Laßt euch doch bitte nicht unnötig einschüchtern...denkt doch zuerst an EURE Rechte und DEREN Pflichten und nicht umgekehrt!

Mich juckt diese jämmerliche Geschwafel der Abmahner übrigens Null! Die sollen lieber erst 'mal das angeblich begangene "Vergehen" technisch "vernünftig" beweisen und dabei SELBSTVERSTÄNDLICH die Datenreise LÜCKENLOS dokumentiert vorlegen!

Anders als viele es meinen, sind die dazu nämlich per Gesetz verpflichtet und nicht umsonst weist das BVerfG auf die diesbzgl. Ernsthaftigkeit hin!!!

Noch 'mal: Der Abmahnwahn ist KEIN Wunschkonzert für Abmahner! Das hätten die vielleicht gerne...

Mittlerweile kennen wir doch so ziemlich alle Droh- und Einschüchterungsfloskeln von denen. Mir persönlich geht auch dieser ständig erhobene Zeigefinger (nach dem Motto: "aber im Gesetz steht nun 'mal, daß du hochgradig kriminell bist..." oder etwa "...willst du etwa Täterschutz, du Schwerverbrecher" ) so langsam aber sicher mächtig auf'n Zeiger!
Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber wie heißt das Sprichwort: "Zuerst vor der eigenen Haustüre kehren"!

Von daher sollen "die" erst 'mal schön anfangen und sich an die Gesetze halten (Grundgesetze, Datenschutzgesetze etc. ...) und dabei in Einem die haltlosen sowie unverschämten Vorwürfe/Behauptungen nicht nur detailliert sowie dokumentiert vorzulegen, sondern natürlich das ganze auch FÜR DEN jeweiligen EINZELFALL (schließlich wird ja auch generös Faktor 1,3 berechnet, die Deckelung der Abmahnkosten mittels fadenscheinger Begründungen ignoriert und dabei auch noch gejammert, daß 'ne Abmahnung so viel Arbeit sei)! Also! Wenn die schon Faktor 1,3 Gebühr verlangen und die Erforderlichkeit eines "Super-duper-Fach-Spezial-Anwaltes" vorgeben, dann will ich für meinen Teil auch 'was "super-duper-fach-spezial-mäßiges" sehen! Ist ja wohl klar, oder!? Mit so 'nem kopierten Rotz kann man noch nicht 'mal den Grill gescheit anmachen! Und das bei DEM verlangten Preis! *Tststs*...

Außerdem: §101 Absatz 10 steht übrigens auch NICHT aus Spaß im UrhG!!!

Wo kein Kläger, da kein Richter!

So! Keine Bange, das war's für heute für mich - gehe jetzt nämlich pennen... Gute Nacht, Baxter
__________________________________________________ ____________________________
Ich gebe zu gegen jegliche Werbung für Anwälte bzw. gegen Listen, in denen irgendwelche Anwälte empfohlen werden, zu sein!

NACHTRAG:
Zitat:
Zitat von constantin
Es ist ja noch nicht mal gesagt, dass digirights.net DigiRights gehört.
...du machst micht echt fertig! Liest du eigentlich nie 'was oder nur die Überschriften!??? Steht doch alles oben: "Registrant: Digirights solution GmbH"! Also -> Ja, die "gehört" der Digirights Solution GmbH!
Zitat:
Zitat von constantin
Ich hatte vorgestern nach DigiProtect [...]
Wo is'n DA das Problem???
Zitat:
Registrant Name: Alex Besparis
Registrant Organization: DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH & Co. KG
Registrant Street1: Ferdinand Porsche Strasse 13
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City: Frankfurt
Registrant State/Province: Hessen
Registrant Postal Code: 60386
Registrant Country: DE
Registrant Phone:+49.6940899437
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:+49.6974742851
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:noc@netforge.de
Ist doch bei denen sowieso ALLES DAS SELBE!!! Zumindest die IP 83.137.97.60

zjtlpu
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Alt 08.08.2009, 02:15   # 418
constantin
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
...du machst micht echt fertig! Liest du eigentlich nie 'was oder nur die Überschriften!???
Sorry, ich benutze mein Hirn nur selten zum Zahlen- und Namenmerken. Ich kenne noch nicht mal meine Handynummer und Nummernschild auswendig. Ich merke mir daher lieber, wo ich soetwas nachschauen kann, um noch etwas Platz da oben zu haben.

Gut, die Schlußbemerkung hätte ich mir sparen können, denn eigentlich ging es ja um etwas anderes, nämlich um Deine Frage zur Whois-Abfrage, der nicht existenten Seite, Impressum und der Googleseite, wozu ich Dir eine Erklärung geliefert habe. Hast Du das auch gelesen?

Um weiterzukommen, sollten wir uns aber nicht an solchen Nebensächlichkeiten aufhängen. Ich gehe jetzt pennen.

Gute Nacht

Constantin

PS: Zur DigiProtect-Whois-Abfrage. Ich hatte mir vorgestern alle Besitzer der Domain Digiprotect.* angeschaut, also nicht nur *.org . Da stehen natürlich andere Adressen mit dem besagten Kauderwelsch.
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Alt 08.08.2009, 04:05   # 419
constantin
 
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Beiträge: 2.261
@Baxter

Nochmal zu meiner Whois-Abfrage, auch wenn das nichts gebracht hat. Es kommt ja öfter mal vor, daß sich jemand gleich mehrere TLD's unter den Nagel reißt - hier leider nicht (außer Abus). Neben *.org, sind folgende Digiprotect-Domains vergeben:

*.de (Abus Security Center)
*.eu (auch Abus)
*.cn (keine Webseite)
*.nl (Weiterleitung zu eyesecurity?)
*.com (keine Ahnung, was diese Seite bezweckt)

digiprotect.com steht übrigens zum Verkauf an für 2.788 $US. Vielleicht versucht einer von Euch ja sein Glück und kommt mit einer der digiprotects ins Geschäft, bevor die international expandieren.

Eine andere Suchmaschine spuckte aus, dass auch *.se vergeben sei, aber da ist auch keine Webseite abrufbar.
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Alt 08.08.2009, 10:18   # 420
Ansgar
 
Registriert seit: 19.07.2009
Beiträge: 1.229
Ich bin weder Anwalt, noch (privater) Ermittler, noch ein wirklicher EDV-Crack. Aber nach nun 3 Wochen in diesem Forum habe ich mehr über all diese Dinge gelernt, als ich mir bisher erträumen konnte. Es scheint so zu sein, dass diese Abmahnwelle nichts weiter als ein groß angelegtes Geschäftsmodell einiger weniger Kanzleien ist. Und irgendwo dahinter stecken einige "Experten", bei denen es vermutlich Querverbindungen gibt und die sich untereinander austauschen. Bisher ist das alles nur Spekulation. Nun scheint man aber eine mögliche Schwachstelle gefunden zu haben. Wie geht's jetzt weiter? Was kann man tun? Nur darüber zu reden bringt nichts, sie zu zerreden auch nicht. Wir haben RAe im Forum EDVler und und und. Es muss doch einen Weg geben, die Wahrheit über diese Digitracer zu erfahren und ihnen dann vielleicht ein Bein zu stellen. Also, wann fangen wir an? Ich für meinen Teil möchte nicht immer nur reagieren müssen.
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Alt 26.05.2012, 15:52 # --
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