| | # 382 | |||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Lernen durch Wiederholen: ![]() ![]() ------------------------------------- Dr. Alexander Wachs schreibt in seinem blog zum Thema "U+C, Digiprotect, Digitracing"- Abmahnung zum Punkt "Beweissicherung" (Quelle): Zitat:
-------------- In einem Interview mit der Initiative Abmahnwahn-Dreipage" äußerte sich der Herr Urmann zum Thema "DigiTracing GmbH" wie folgt (Quelle): Zitat:
![]() -------------- Kurz zusammengefasst: RA Dr. Alexander Wachs spricht von: "exklusiver Partner" RA Thomas Urmann spricht von: "Zusammenarbeit" ------------------------------------- Spurensuche: Das deutsche Handelsregister (handelsregister.de spuckt bei der Suche nach dieser besagten GmbH "NULL TREFFER" aus! Das schweizer Handelsregister (moneyhouse.ch) spuckt "Es wurden keine Firmen gefunden." aus. -------------- Aus der "Imagebroschüre" der Digiprotect GmbH ist zu entnehmen, daß die Digirights Solution GmbH eine 33%-Tochter der Digiprotect GmbH ist. ![]() "DigiRights Solution GmbH", wohl gemerkt! NICHT "DigiTracing GmbH"!!! -------------- Die Digirights Solution GmbH ist auch ordentlich im Handelsregister eingetragen (Quelle HRG siehe oben): ![]() -------------- Auf einer der Internetpräsenzen, nämlich auf drs-software.com, sind sowohl die Kanzleien "Kornmeier & Partner Rechtsanwälte", als auch "Urmann und Collegen Rechtsanwälte" verzeichnet: ![]() -------------- Eine andere Internetpräsenz, die Seite digirightssolution.de führt zu der Seite "3-p.de" des "Pelham Power Productions"-Macher Moses Pelham Laut who-is-Eintrag ist die Seite auf den Geschäftsführer der Digiprotect GmbH, Alex Besparis registriert. Zitat:
------------------------------------- Fragen @all: 1. Wie kommt der Doc Wachs eigentlich zu seiner Erkenntnis (s.o.) ? 2. Wieso spricht der Herr RA Thomas Urmann von einer "Zusammenarbeit" mit der Firma "DigiTracing GmbH", ist aber gleichzeit "Partner" der 33%-Tochter der DigiProtect GmbH, namens "DigiRights Solution GmbH"? 3. Weiß jemand, wer oder was diese "DigiTracing GmbH" ist? Kennt die jemand? Ich habe leider noch keine "offizielle" Antwort erhalten... 4. 'Mal "laut gedacht": Gesetzt dem Fall, die Firma "DigiTracing GmbH" gibt es in Wahrheit gar nicht: a) Ist die Abmahnung dann unwirksam? b) Sind die Rechtsverfolgekosten gerechtfertigt? c) Könnte man in dem Fall (theoretischen, d.h. wenn dem so wäre) dann von einem vorsätzlichen Betrug sprechen (Vortäuschen falscher Tatsachen)? ------------------------------------- Danke und Gruß, Baxter | |||
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| | # 383 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo! Die "Mängel" im "Modell Abmahnung" sind nicht so dick gesät, dass man sagen kann, diesen können wir nehmen und diesen nicht! Sobald wir einen Verdacht haben, dass etwas nicht "koscher" ist, sollten wir der Sache nachgehen. Die Stelle, an der der "Gesetzgeber die Rechteinhaber legitimiert" habe ich zwar nicht gefunden, aber auch im TMG wird den "Urherberrechten" ein hoher Stellenwert eingeräumt. Im § 14 Bestandsdaten 2. Abs. kommt gleich nach BND, MAD, BKA und Terrorismus nicht etwa schwere Computerkriminalität oder KiPo o.ä., nein, dem Gesetzgeber ist es wichtig, die "Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum " extra aufzuführen, obwohl etwas weiter oben, die Speicherung zum "Zwecke der Strafverfolgung" schon erwähnt wurde. Im Großem und Ganzen eher ein Stückwerk (http://128.176.101.170/hoeren_veroef...diengesetz.pdf - Internetrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - TMG), von dem einige behaupten es wäre die "StVO" des Internets. Meiner Meinung nach, kann es noch nicht einmal einen (Daten)- Feldweg regeln, geschweige eine (Daten)- Autobahn. Für Baxter (aber nicht nur) ist doch sicherlich interessant, was im § 5 TMG steht (Allgemeine Informationspflichten (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten) Somit muss jeder gewerbliche Anbieter im Internet ein vollständiges Impressum vorhalten (Postanschrift, Vor- und Nachname, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteuernummer). Wenn das Impressum auch nur unvollständig ist, also eine der Angaben fehlt, stellt dies eine abmahnfähige, wettbewerbswidrige Handlung dar und wird im Übrigen mit einem Bußgeld bis zu EUR 50.000,00 geahndet. Und wenn die Firma "DigiTracing GmbH" nicht aufzufinden ist, kann sie ja auch schlecht die Auflagen erfüllen. Dann müssen die "richtigen Stellen" reagieren! Einen zweiten Vorschlag habe ich noch. Die Firma, die in den dezentralen Netzen eine "Auswertung" vornimmt, verstößt mindestens gegen den Schikaneparagraphen. Wir sollten einmal versuchen ein "Grundgerüst" für ein Schreiben zu entwerfen, dass dann an verschiedene Stellen geschickt werden kann. mfg nte |
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| | # 386 | |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
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| | # 387 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
![]() -----Doppelpost zusammengeführt am 5.8.2009 um 23:44:53----- @baxter Hast Du schon mal in Österreich oder in Liechtenstein geforscht? Dort gibt es auch GmbH's, eben genau mit dieser Abkürzung GmbH. Ich habe aber über Wikipedia auf die schnelle keine Handelsregister-Datenbanken dieser Länder gefunden. | |
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| | # 388 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo Knüppelklaus! Sachliche Kritik ist kein nörgeln! Und sie wird dankbar angenommen! Beginnen wir zunächst mit dem "Internetauftritt" der DigiTracing GmbH. In (mehreren) Abmahnungen wird diese Firma als diejenige angegeben, die eine Log-Datei eines urheberrechtlichen Vergehens im Internet erstellt hat. Somit muss die o.g. Firma einigen RI, ihre (sicherlich gewerblichen) "Dienste" im Internet (sonst wäre sie ja nicht in p2p Netzen tätig geworden) angeboten haben. Noch einmal zu den Telemedien (Diensten): Telemediengesetz: Telemedien | tmg | artikel Zu den Telemedien gehören “alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste”. Der Begriff Telemedien wurde dabei sehr weit gefasst um u.a. zukünftigen neuen technischen Anwendungen mit dem TMG gerecht zu werden Telemedien In dem neuen Begriff der Telemedien sind die bisherigen Begriffe „Teledienst“ und „Mediendienst“ vereinigt. Bislang galt für Teledienste das TDG und für Mediendienste der MDStV. Bei Mediendiensten stand die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund, wohingegen Teledienste Angebote zur individuellen Nutzung darstellten Der fehlende (öffentliche) Internetauftritt ist ja gerade der Mangel!!! Die Firma ist nachweisliche (gewerblich) im Internet tätig (Dienste für RI) und tritt als Mitbewerber gegen andere bekannte Log-Firmen an. Ich glaube aber nicht, dass die Logistep AG die DigiTracing GmbH abmahnen wird. Somit müssen wir wohl in den "sauren" Apfel beißen und die richtigen Stellen auf diese Ordnungswidrigkeit aufmerksam machen. Aus Deiner "Feststellung" würde sich ja ergeben, wenn ein Dienstleister seine Dienste heimlich im Internet anbietet, er natürlich auch kein Impressum benötigt! Er wüsste ja auch gar nicht, wo er es unterbringen sollte... ist ja logisch. So haben die Mitbewerber auch keine Adresse, an die sie die Abmahnung schicken können. Einfach raffiniert! Verblüffende Logik! mfg nte p.s.: ... die (angebotenen) Dienste - Telemedien im Internet sind entscheidend - wenn der Name (Firma) in den Abmahnungen auftaucht, wurde eine "Dienstleistung" erbracht! - dann hilft auch kein Verstecken mehr.....es ist eine Ordnungswidrigkeit sich nicht zu "outen" !!! Google würde doch sicherlich Einträge aus Österreich oder Liechtenstein finden... Ob die Firma irgendwo heimlich existiert ist gar nicht so entscheidend - sobald sie nachweislich gewerbsmäßige Dienste im Internet durchgeführt hat, muss ein (öffentliches) Impressum zu finden sein. |
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| | # 389 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Was es aber mit Sicherheit bedarf, ist ein Eintrag dieser Firma in irgendeinem Handelsregister von dieser Welt. Vielleicht handelt es sich auch bei dem Wörtchen "GmbH" um die deutsche Übersetzung aus einer anderen Sprache. Luxemburg ist da leider nicht dabei. Einträge in externen Datenbanken findet man übrigens (meist) nicht über Suchmaschinen. In Liechtenstein gibt es diese Firma offenbar auch nicht und in Österreich sind scheinbar die Handelsregisterauskünfte gebührenpflichtig. | |
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| | # 390 | |||||||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
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| Liechtenstein (Quelle): "Das Resultat ihrer Suche ist 0", bzw. über das "gesamte Portal" auf llv.li: "Ihre Suche brachte leider keine Ergebnisse." Österreich: Auf die Schnelle (die Seite handelsregister.at ist anmeldepflichtig, da muss ich morgen 'n Kollegen anrufen.): Das Telefonbuch / gelbe Seiten spucken folgendes aus (Quelle): "Zu den eingegebenen Suchkriterien wurden keine Treffer gefunden." Die Seite compnet.at, welche mit immerhin "200.000 Firmeneinträge" wirbt zeigt folgendes Ergebnis: "Es wurde kein Treffer für den Suchbegriff "digitracing", "digi tracing", "digi-tracing" erzielt. " --------------------------------------- Ach komm...jetzt sind wir einmal dabei: Noch schnell 'n kleines "WHO-IS-SPIELCHEN" ----------------- Die "offizielle" website der Kanzlei U+C ist ja "urmann.com". Eine WHOIS-Abfrage spuckt folgendes aus: --> urmann.com Zitat:
--> urmann.biz: Zitat:
--> kuw-recht.de Zitat:
Und unter dem Reiter "Antipiracy" konnte man noch (z.B.) folgendes lesen: "In Zusammenarbeit mit einem Softwarehaus vertreten wir Rechteinhaber, um deren wirtschaftlichen Schaden einzudämmen. Durch die Technologie des Softwarehauses ist es möglich, die Ur-Quelle zu lokalisieren und den jeweiligen User eindeutig und gerichtsfest zu identifizieren. Die erkannten Verletzer werden von uns Auftrags unserer Mandanten, den legitimen Rechteinhabern, konsequent verfolgt. Dennoch sind wir bemüht, den einmaligen Verletzer nicht mit überhöhten Forderungen zu überziehen." Ebenso gab es noch ein Büro in Cham, wo heute 'ne leckere Pizzeria anzufinden ist! Zitat:
Übrigens: Laut handelsregister.de findet man die im Jahre 2002 eingetragene AML GmbH (siehe whois-Eintrag) hier: Zitat:
--> kuw-recht.com Zitat:
--> rae-su.de Zitat:
Und noch 'ne kleine Zugabe... Im Jahre 2005 sah die Seite "rae-su.de" noch wie folgt aus (als Beispiel einfach 'mal die "Kompetenzen" herausgepickt, Sep. 2005): --------------------------------------- Ja, ja... das kleine "WHOIS"-Spielchen hilft nicht dem Neuabgemahnten...BlaBlaBla...allerdings geht es hier schließlich unter anderem auch um's GESAMTBILD. Stimmt doch? --------------------------------------- Gute Nacht, Baxter | |||||||
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| | # 391 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
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| Den Spuren Baxters folgend, habe ich auch ein paar Whois-Abfragen gestartet. Auch nichts gefunden. Digitracing und Digi-Tracing ist in allen Variationen noch zu haben. Ebenso nichts im dt. Telefonbuch. Vielleicht ist ja ein Firmenschild/Briefkasten/Klingel in der Nähe der üblichen Verdächtigen. Ich werde das demnächst mal in Frankfurt überprüfen. Wäre vielleicht prima, wenn einer das z.B. in Regensburg auch machen könnte. Langsam wurmt mich diese Geheimniskrämerei um diese GmbH auch mächtig. Selbst die CIA hat eine eigene Homepage und Anschrift! ![]() @nte Würdest Du das übernehmen mit dem Formulieren des Musterschreibens oder habt ihr das schon intern geregelt? Es wäre ja wirklich schade, wenn hier nur gute Ideen produziert werden und sie dann niemand umsetzt. |
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| | # 392 | |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Zitat:
Ich muss noch einmal auf § 5 TMG (Allgemeine Informationspflichten) - (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten! - zurück kommen. Ist die DigiTracing GmbH ein(e) "Diensteanbieter/in", die geschäftsmäßig (nicht einmal gewerb-lich oder -smäßig) "Telemedien" (Dienste) im Internet anbietet (durchführt - durchgeführt hat)? Wir müssen uns darüber klar werden, ob das TMG (§5) sich "nur" auf ein "Angebot" im Internet beschränkt und Log-Firmen, die gewissermaßen "schwarzarbeiten", ihre Dienste nur einem Kunden andienen, nicht erfasst werden. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch das "Tätigwerden" im Internet, als solches vom TMG erfasst wird. Wäre ja auch unsinnig, wenn ein Anbieten einer Tätigkeit ein Impressum erforderlich macht, wenn aber eine Log-Firma nur für einen Kunden im Internet Dienste durchführt, dies im "Verborgenen" statt finden kann. Spätestens in den Abmahnungen steht dann nicht ...., sondern DigiTracing GmbH. Daraus wird auch für die anderen Log-Firmen ersichtlich, dass die "Konkurrenz = Mitbewerber" am Markt ein "Geschäft" gemacht hat. Ich sehe weiterhin keinen Unterschied zwischen dem bloßem Anbieten (mit anschließender Tätigkeit) und der Tätigkeit für einen Kunden. In beiden Fällen werden geschäftsmäßig Telemedien "erbracht"! Die "Schwarzarbeiter" im Internet begehen nach meiner Meinung eindeutig eine Ordnungswidrigkeit! Salopp ausgedrückt, muss jeder, der im Internet "Geschäfte" (auch ohne Entgelt) machen will, sich zu erkennen geben! Eine "Internetpräsenz" ergibt sich auch, ohne vorher einer breiten Masse ein Angebot gemacht zu haben, allein durch die Durchführung einer Dienstleistung im Internet. mfg nte p.s.: Gern, jedoch bezog sich der Hinweis mehr darauf, was alles hinein gepackt werden muss...."Grundgerüst"! | |
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| | # 393 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Zitat:
Verdeckte Ermittlungen werden den IT-Dienstleistern vom Gesetzgeber ja auch zugestanden. Ich kann mir daher auch vorstellen, dass er selbst diese merkwürdige Geheimhaltung bei Digtracing toleriert, da es einzig und allein dem Zweck dient, ungestört Verstöße gegen das Urheberrecht aufzudecken. Das ist doch ein Anfang - Danke. Grundgerüst klingt für mich aber nach "Baustelle", die erst nach ein paar Monaten fertig ist. Ich glaube, hier ist Eile geboten . | |
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| | # 394 | |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
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| Zitat:
Bezüglich "GmbH" 'mal rein hypothetisch: Nehmen wir den (noch theoretischen) Fall, daß in einer Abmahnung eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine juristische Person des Privatrechts, angegeben ist, die scheinbar kommerziell Verkehrsdaten erhebt (DAS ist ja eigentlich schon krass genug - die Richter sind scheinbar nur leider noch nicht so weit, um das zu kapieren). Folgende Voraussetzungen MUSS eine GmbH erfüllen: * Firma, Sitz und Gesellschaftsgegenstand der GmbH * Höhe des Stammkapitals und Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter Dabei ist die Eintragung ins Handelsregister nach deutschem Recht (!) konstituiv! Es MUSS also eine notariell beglaubigte Handelsregistereintragung erfolgen! Nehmen wir weiterhin an, in der Abmahnung stünde, daß die Firma "0815 GmbH" gerichtverwertbar Beweise für eine Straftat nach §106 UrhG dokumentiert hätte und dafür auch noch X Euro "Rechtsverfolgekosten" kassiert hätte! Gesetzt dem Fall also, daß diese Angaben NICHT stimmen würden, dann könnte man ja wohl nicht mehr von einer "Ordnungswidrigkeit" sprechen. (also z.B. so etwas wie "Falschparken", oder so) WER hätte eigentlich a) die Daten erhoben, b) wo kämen die Daten überhaupt her, c) wer hätte die "Rechtsverfolgekosten" eingesackt, d) wer würde die angefallenen Steuern bezahlen bzw. wer würde die Steuererklärung der GmbH machen? Dann hätten (Achtung! Konjunktiv!) wir doch eher ein Vortäuschen falscher Tatsachen (="Betrug") in Kombination mit Steuerhinterziehung bzw. Steuerbetrug. Oder? Welche weiteren Konsequenzen dies strafrechtlich für die hätte, weiß ich nicht! Ich weiß nur, daß ich für meinen Teil als Opfer solch einer Abmahnung aller Wahrscheinlichkeit nach SOFORT bei der örtlichen Polizei wäre!* Uns wird doch IMMER eingetrichtert, daß eine Abmahnung ein juristisches Instrument sei, welches man ernst nehmen muss. Schließlich gibt es ein UWG, sowie ein UrhG! Nicht nur WIR haben Rechten und Pflichten, sondern auch und ERST RECHT die Abmahner. Denn Rechtsanwälte schwören sogar noch einen Eid darauf, ihre Dienstleistung "gewissenhaft und die Verfassung wahrend" auszuüben (§12a BRAO)! Oder übersehe ich einfach nur etwas!?? Danke und Gruß, Baxter __________________________________________________ ________________________________ * Kommt hier ein Opfer zufällig aus der Kölner Gegend, dann gehe ich auch gerne mit - Ehrensache! | |
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| | # 395 |
| Registriert seit: 08.07.2009
Beiträge: 58
| Hier mal ein Kurzartikel der Süddeutschen zum Thema Abmahnung: Bei Streit um Urheberrecht auf Abmahnung reagieren - sueddeutsche.de Nur leider irgendwie dann doch falsch. Zwar empfehlen sie zu "reagieren" wegen der Einstweiligen Verfuegung, aber anderseits empfehlen sie weiter das Schreiben zu unterschreiben und zu bezahlen (mit dem Hinweis ggf. einen Anwalt aufzusuchen). Von einer modifzierten Unterlassungserklärung hat die SZ wohl noch nichts gehoert.... |
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| | # 396 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
| Rein gefühlsmäßig möchte ich mir im Moment einfach nicht vorstellen wollen, dass diese Firma nicht existiert. Aber warum finden wir sie denn nicht? Die Digitracing GmbH existiert im Internet nur auf den einschlägigen Anti-Abmahnwahn-Seiten. Können wir sie in den Handelsregistern nicht finden, weil sie vielleicht (bewußt) anders geschrieben wird (z.B. Digitracking)? Wie ist denn die die offizielle Schreibweise in den vorliegenden Dokumenten dieses Firmennamens? In welchen Abständen werden die Handelsregister im Internet aktualisiert? Trifft meine Vermutung zu, dass diese Firma Ihren Sitz im nicht-deutschsprachigen Ausland haben könnte, in dem es ähnliche Gesellschaftsformen gibt, wobei die Abkürzung GmbH dann entsprechend der Landessprache anders lautet? Oder ist es eine GmbH & Co. KG, eine mbH wie DigiProtect? Hat diese Firma gar einen völlig anderen Namen und alles ist nur Verar....? Irgendwo sitzen jedenfalls ein paar Brüder rum, die fleißig mitloggen. Mehr wissen wir eigentlich nicht. |
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| | # 397 | |||||
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| Zitat:
Nochmal: "Urmann und Collegen" sind "Partner" der Digirights Solution Gmbh, der 33%-igen Tochter der Digiprotect GmbH! Siehe oben -> STEHT DOCH ALLES DA...sogar auf'm polierten Silbertablett!!! _______________ Warum sollten "die" sich zuerst von der "Copyright Solutions GmbH" trennen, dann eine Partnerschaft mit der "Digirights Solution GmbH" eingehen (Die Tochterfirma des angeblichen/vermeintlichen Rechteinhabers) und on top auch noch mit einer "DigiTracing GmbH" zusammenarbeiten. Kann mir dafür 'mal einer einen plausiblen Grund nennen??? Bitte! _______________ A propos: Was macht denn eigentlich die "Copyright Solutions GmbH"!?? Arbeiten "die" etwa nicht mehr zusammen? Hieße das dann, die "Altabgemahnten" können ihre Abmahnung jetzt wegschmeißen, da die Copyright Solutions GmbH dann ERST RECHT keinerlei Veranlassung hätte, Verkehrsdaten "einfach so" vor sich hin zu speichern...!? Zumal das übrigens sowieso illegal wäre, da gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen werden würde! Wäre mir persönlich zumindest neu, wenn solche Daten ohne Zustimmung "übertragbar" wären... Zitat:
Klick zu deiner Frage bitte auch noch folgendes, ganz HARMLOSES an: genios.de Da kannste dich austoben! Zitat:
Zitat:
Was machen eigentlich die Anwälte der Abgemahnten für ihr Geld den lieben, langen Tag!?? ------------------------ Und täglich grüßt das Murmeltier: Zitat:
- Datenerhebung? - Rechteinhaberschaft/Lizenzanalogie? - und so weiter... Was machen eigentlich die Anwälte der Abgemahnten für ihr Geld den lieben, langen Tag!?? Basierend auf WAS richten unsere unabhängigen deutschen Gerichte eigentlich? In diesem Sinne, Baxter | |||||
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| | # 398 | |
| Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
| Zitat:
§ 2 TMG Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes 1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, Die Logfirmen halten keine Telemedien zur Nutzung bereit. Sie nutzen Telemedien und geben diese Ergebnisse weiter. | |
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| | # 399 |
| Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
| Hallo Baxter, da ich versucht habe die Log-Firmen (Dienstleister?) im Internet irgendwie einzuordnen, mit ihnen bestimmte einzuhaltende Gesetze (Rechtsgrundlagen) in Verbindung zu bringen, um so einige Mängel zu finden, bin ich auch beim TMG gelandet.... Die letzten Beiträge betrafen das TMG. Auf die DigiTracing GmbH bezogen, eine "nicht vorhandenen" Firma hat auch kein Impressum! Somit: § 16 TMG Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, Daraus ergab sich mein Verdacht der Ordnungswidrigkeit. Wie Du schon ausgeführt hast, sind für eine "GmbH" das GmbHG und HGB sehr wichtig. Wobei uns hier insbesondere GmbHG § 7 (Anmeldung der Gesellschaft), § 11 (Rechtszustand vor der Eintragung), § 78 (Anmeldepflichtige, eventuell noch § 79 (Zwangsgelder). Beim HGB der § 14 "Wer seiner Pflicht zur Anmeldung oder zur Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister nicht nachkommt, ist hierzu von dem Registergericht durch Festsetzung von Zwangsgeld anzuhalten. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünftausend Euro nicht übersteigen." Jetzt zu Deinem Gedankengang, der sicherlich auf dem § 11 GmbHG - Rechtszustand vor der Eintragung - aufbaut: "(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht." Und daraus folgend, wie die "Beiweise" einer nicht bestehenden Firma zu bewerten sind. Ähnlich meiner Frage, ob diese "nicht existierende" Firma ein Impressum haben muss. Der §11 GmbHG geht darauf ein, wenn Handlungen der Gesellschaft vorgenommen werden bevor sie eingetragen wurde.... "(2) Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch." Daraus könnte man entnehmen, dass zwar die Firma noch nicht existent ist, aber die Gesellschafter sehr wohl schon Handlungen vornehmen können ..... Somit befinden wir uns jetzt in der Quantenphysik......!??? (Schrödingers Katze nahm (nimmt) ja auch verschiedene "Zustände" an... man sollte nur nicht zu genau hinsehen!) noch einmal @ Knüppelklaus (siehe auch Abmahnwahn 2.0 - allumfassend) Telemediengesetz: Telemedien | tmg | artikel Zu den Telemedien gehören “alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste”. Der Begriff Telemedien wurde dabei sehr weit gefasst um u.a. zukünftigen neuen technischen Anwendungen mit dem TMG gerecht zu werden. Siehe auch http://128.176.101.170/hoeren_veroef...diengesetz.pdf S 802 II. Der neue Begriff des Telemediendienstes 1. Telemedien "Teledienste waren vor allem Waren- und Dienstleistungsangebote." Da kann man sicherlich etwas für die Log-Firmen finden.... mfg nte |
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| | # 400 |
| Gesperrt Threadstarter Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
| @nte: Ich dachte eigentlich eher an §263 StGB*, weil das TMG nun 'mal nicht greifen würde! Hier würde ein Anwalt nämlich schlicht und einfach falsche Tatsachen vortäuschen! Meiner Meinung nach, versteht sich! Was hälste davon? Ganz klar (!): Vorausgesetzt natürlich dem wäre auch tatsächlich so! Ist derzeit in Prüfung! Wir werden sehen... Gruß, Baxter _________________ * "§ 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar." |
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