Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 29.06.2009, 21:11   # 21
mark15
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 48
hat den jemand schonmal so ein Logg-Protokoll von den Rechtsanwälten gesehn??
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 21:17   # 22
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von mark15
hat den jemand schonmal so ein Logg-Protokoll von den Rechtsanwälten gesehn??
Na klar! "Copyright Solutions", zum Beispiel hat die sogar immer mal wieder "angepasst". Übrigens analog zu den Abmahnschreiben von KUW bzw. jetzt U+C (nebst Lidl...äh... "Rechtsanwalt" Lihl). Allerdings sind die genannten Anwälte mittlerweile zu Digirights Solution...."gewechselt" --> siehe drs-software.com/partner

Die sog. "log-Protokolle" krame ich aber auch noch 'mal raus... (mit zur Übersicht quasi...)! Die sind allerdings nicht sonderlich beeindruckend - also nicht zu viele Erwartungen daran knüpfen.

In diesem Sinne, Baxter
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 21:23   # 23
mark15
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 48
cool wenn du den logg mal hochladen könntest
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 22:57   # 24
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@mark15:

OK! Für dich - 'mal eben auf die Schnelle- 'n Vergleich der sog. "log-Protokolle" des "IT-Dienstleisters" Copyright Solutions GmbH aus der Schweiz aus den Jahren 2007 und 2008 ("IT-Dienstleister" a.D. von "U+C", formerly known as "KUW"):

a51904h248 t

Bitte nicht verwirren lassen -> die roten und grünen Pfeile und so sollen nur die Unterschiede / Gemeinsamkeiten herauskristallisieren. Übrigens: DAS wurde von den Abmahnanwälten auf Anfrage als "Beweis" geschickt...
__________________________________________________ ______

Randbemerkung I: Die IP der domain "copyrightsolutions.ch" führt nach...Na? Richtig: Regensburg! Siehe z.B. WHOIS-Eintrag

c29613f248 t

__________________________________________________ ______

Randbemerkung II: Der dort eingetragene Herr Jürgen Müller ist gleichzeitig der Macher von "instant-solutions.de" --> siehe z.B. die "Referenzen" auf der Internetpräsenz instant-solutions.de/referenzen

x40388n248 t

So "aktuell", daß da immer noch "KUW" steht!

bzw. siehe die 3 Gesellschafter der Copyright Solutions GmbH auf der website des Schweizer Handelsregister: moneyhouse.com

k51544o248 t

---------------------------------------------------------

Viel Spaß und Gruß, Baxter
__________________________________________________ _______________________________________
P.S.: Keine bange -> die Herrn Gesellschafter "Bindan" und "Schumacher" kommen auch noch dran...
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 23:03   # 25
mark15
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 48
Danke jetzt seh ich wie sowas aussieht und da stimmt ja garnix...

wie hast das ding den bekommen durch deinen anwalt??
  Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2009, 23:15   # 26
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von mark15
wie hast das ding den bekommen durch deinen anwalt??
"Betriebsgeheimnis"....

hehehe...Nee, Quatsch: Lesen, lesen, lesen! Gepaart mit Neugierde/ Interesse / gesunder Skepsis, nachbohren, HINTERFRAGEN, nächtelanger Recherchearbeit und auch ganz wichtig: Ein Netzwerk, welches sich im Laufe der Jahre aufgebaut hat! (Nebenbei als "Anekdote": Spaßeshalber auch 'mal "Untergrund" oder auch "U-Boot" genannt. Dieser Spaß lief mir allerdings leider oftmals nach, da einige wohl eine andere Art von Humor haben -> Naja: c'est la vie!)
Vieles wird natürlich auch bereits zum X.ten 'mal immer und immer wieder durchgekaut (siehe z.B. uralte g:b-threads. Oder siehe beispielsweise diverse abmahnwahn-dreipage-Forum-backups von "damals" und...und...und...)!

An dieser Stelle herzlich an alle "Mitstreiter": Danke!

Gruß, Baxter

P.S.: Ich persönlich vertrete übrigens die Meinung (Achtung (!): Entgegen der allgemeinen Meinung), daß ein Nachfragen hinsichtlich "log-Protokoll" / Vollmacht u.ä. beim Abmahnanwalt und/oder "Rechteinhaber" eigentlich nicht Schaden kann... Aber nochmals zur Betonung (weil leider viele Wortverdreher unterwegs sind): Meine ganz persönliche Meinung!
_________________________________________
"if you voted..." (Spaß)
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 00:58   # 27
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@all, aus aktuellem Anlaß: gulli.com: ISPs zweifeln an Logistep Beweisen

in Verbindung mit (z.B.)

Zitat:
Zitat von nte
Die Datierung der Vollmacht nach dem Log-Termin ist gar nicht so wichtig, da man der Log-Firma (sie muss auch keine Vollmacht nachweisen, ein tel. Auftrag reicht bestimmt auch schon aus) sicherlich nicht so schnell nachweisen kann, dass sie IP´s und Werke auf Vorrat sammelt
In dem Zusammenhang noch 'mal zur Erinnerung: Selbstdarstellung der Logistep AG aus dem Jahre 2006 (oder so... ist jetzt aus'm Gedächtnis 'raus -> von daher "ohne Gewähr"):

---> Selbstdarstellung Logistep AG *.pdf
Zitat:
4. Preise
Die Logistep AG garantiert den Auftraggebern eine transparente Preisgestaltung. Grundsätzlich werden sämtliche Preise für die Dienstleistungen aus folgenden Grundkomponenten berechnet:
1. Personeller und materieller Aufwand
2. Prozentualer Ansatz der Nachfrage im Internet nach dem jeweiligen
Produkt über einen bestimmten Zeitraum
Da wir keine Standartlösungen vertreiben oder verkaufen, besprechen wir
die Aufgabenstellung eingehend mit unserem Auftraggeber und offerieren
anschliessend die erforderliche Dienstleistung verbindlich.

5. Zusammenarbeit
Bezüglich der Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern haben wir sehr klare Vorstellungen:
1. Die Logistep AG darf die Annahme von Aufträgen auch ohne Begründung verweigern.
2. Es werden keine Aufträge ausgeführt, welche der Grundstrategie der grossen Interessenverbände (GVU, SAFE, BSA, SPA, etc.)
widersprechen.

3. Wir legen sehr grossen Wert auf eine speditive, konstruktive und offene Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern.
4. Sämtliche Vereinbarungen und Vertragsverhältnisse werden direkt durch unsere Anwaltskanzleien ausgefertigt.
Hört sich für mich persönlich "ein bißchen" nach "Turn Piracy Into Profit"* an, oder!?

Auch nicht schlecht (ebenfalls als Erinnerung) --> Diese ominösen "Killer-Fakes":

Zitat:
Wir nennen diese Form unserer Täuschungsdatei auch „Killer-Fake“, denn eine solche Datei wird durch alle P2P-Plattformen akzeptiert und verbreitet sich anschliessend wie ein Virus. Es besteht auch im Moment keine Möglichkeit seitens der P2P-Plattformen einen solchen Effekt zu unterbinden. Die Täuschungsdatei wird von allen Systemen und Programmen als Originaldatei verifiziert!
l25519g248 t

So...so...:breitgri: Siehe auch (z.B.) die Beschreibung der sogenannten "fake-/decoy-Dateien" auf deren homepage zu dieser besagten Zeit:

k42964t248 t

-------------------------------------------------------------

Nebenbei... Frage @all: Kennt jemand evtl. einen Herrn "Mats Sundkvist", laut diverser Internet-Quellen der "Chief Marketing Officer at LOGISTEP AG" ???

-------------------------------------------------------------

Naja, es bleibt spannend...

Gute Nacht und Glückwunsch an die U21-Europameister! Gruß, Baxter

__________________________________________________ ________
* Vgl. "Selbstdarstellung" Digiprotect GmbH (Seite 21 von 22):
a38974l248 t

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.6.2009 um 00:47:09-----

NACHTRAG zum oben erwähnten gulli.com-Artikel:

Hier nämlich noch einmal (zur Erinnerung) ein "wikileak" mit dem Namen "davenport-lyons-letter" vom 18. November 2008 mit dem Hintergrund "Davenport Lyons" als Abmahner, die Digiprotect GmbH als sog. "Rechteinhaber", "Scooter" mit "Jump that Rock" quasi als Urheber und die Logistep AG als sog. "IT-Dienstleister".

--> wikileaks.org: Davenport Lyons Letter

In meinen Augen schon deshalb interessant, weil "die" da 'mal ('n bißchen zumindest) die Hosen runterlassen mussten. Als Beispiel sei einfach nur 'mal der vermeintliche "Beweis" (evidence) herausgepickt -->

z54670v248 t

Darüber hinaus ist das meiner Meinung nach aber auch noch interessant, weil "die" 2 Jahre vorher (d.h. im Jahre 2006, also quasi zur "Logistep-Blütezeit"), dem UK Government noch Rede und Antwort zum Thema...
Zitat:
GOWERS REVIEW
OF INTELLECTUAL PROPERTY
CALL FOR EVIDENCE SUBMISSION
BY DAVENPORT LYONS, SOLICITORS
... standen. --> hm-treasury.gov.uk: Davenport Lyons *.pdf

------------------------------------------------------------

Viel Spaß und Gruß, Baxter
__________________________________________________ ___
Für diejenigen, die sich mit der englischen Sprache etwas schwerer tun, hier einfach 'mal lose 'n paar Tipps auf die Schnelle:
1. Wörterbuch: leo.org
2. Online- Übersetzer (nur 2 Beispiele)
a) babelfish
b) google-translator
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 13:11   # 28
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
@all,

hier 'mal ein Beispiel für die Beauskunftung der Klarnamen durch den Staatsanwalt nach §111 Abs. 1 TKG und §113 TKG (in Verbindung mit §95 TKG) - ein Beispiel vom 25.04.2008:

---> daten-speicherung.de: Auskunft Telekom *.pdf

Siehe in dem Zusammenhang auch folgenden heise-online-Artikel

---> heise.de: Telekom soll widerrechtlich Kundendaten herausgegeben haben


Auszüge als Beispiele:

I. Warum soll man auch genau sein ("Person" vs. "Anschluß")

ev1btw

----------------------------------------------------------

II. "das Kennwort ist ihnen bekannt", also "business as usual" - oder wie?

24nquxu

----------------------------------------------------------

III. Datentransfer per mail als *.zip und -ganz "modern"- per Fax

28lz490

----------------------------------------------------------

IV. Grundrechtlich geschützte, personenbezogene Verkehrsdaten: Abgespeichert an einem "sicheren Ort"

2u89ukw

----------------------------------------------------------

V. "Professioneller" Umgang mit den Daten

2q15fo4

----------------------------------------------------------


Zieht euch ruhig die (pdf-)Datei 'mal in Ruhe rein...

Gruß, Baxter
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 13:46   # 29
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Ich persönlich vertrete übrigens die Meinung (Achtung (!): Entgegen der allgemeinen Meinung), daß ein Nachfragen hinsichtlich "log-Protokoll" / Vollmacht u.ä. beim Abmahnanwalt und/oder "Rechteinhaber" eigentlich nicht Schaden kann... Aber nochmals zur Betonung (weil leider viele Wortverdreher unterwegs sind): Meine ganz persönliche Meinung!
Hallo Baxter!

Aufgrund der Entstehung dieses Threads, sollte die Meinungsfreiheit - gerade hier - einen sehr hohen Stellenwert haben (ebenso die "Themenfreiheit"). Falls jemand die Meinung des anderen nicht teilt, so kann er ja (qualifiziert) die passende Antwort geben, solange er die Persönlichkeitsrechte beachtet (die Sache kann fast mit allen Mitteln "angegriffen" werden, die Person nicht). Hier werden Meinungen und keine (erst recht keine rechtlichen) Ratschläge ausgetauscht oder gar erteilt!!!

Deine Ausführungen, vor allem mit den Hintergrundinformationen, tragen "allumfassend" dazu bei, das Abmahnsystem zu durchleuchten!

Nur wenn wir das System gut kennen, finden wir Schwachpunkt!
(Ich tendiere dahin, den rechtlichen Mängeln mehr Aufmerksamkeit zu schenken, weil ich der Meinung bin, Richter sind auch nur Juristen und das "Recht" ist eher ihr Fachbereich, als die Internet-Computer-p2p-Technik. Und Gutachten sind wie Studien, und diese wie Statistiken, von denen man sagt, "traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast").

Also weiter so und mögen viele ihre Meinung noch einfließen lassen...


mfg

nte


ps.: ich habe auch bei "verschiedenen Stellen" nach weitergehenden Information angefragt....
Falls Du an Kopien von Gebührenvereinbarungen, Rechnungen usw. herankommst, bitte reinstellen.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 14:05   # 30
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
passend auf baxters eintrag ein weiteres bsp.:


ich wurde abgemahnt, obwohl ich weder einen telefon- noch internetanschluss besitzte. die ermittlung des klarnamens erfolgte lt. schreiben abmahnanwalt durch die staatsanwaltschaft.

um etwaige fehlerquellen in meinem fall ausschliessen zu koennen, hat der tatsaechliche anschlußinhaber dessen zugang ich benutzte, beim provider nachgefragt.

die frage war eigentlich recht simple und lautete wie folgt.

frage:

wer ist bei meinem anschluß bei ihnen als anschlußinhaber verzeichnet.

anwort provider:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Gern haben wir die Daten für Sie geändert. Der Anschluss wird jetzt auf Ihren Namen XXXX geführt.


nun, die frage war eigentlich eine andere. von einer aenderung war keine rede. also erneuter versuch

frage:

wer war denn vorher als anschlußinhaber bei ihnen eingetragen, wenn sie jetzt den anschluß auf meinen namen abgeaendert haben?

anwort:

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Entschuldigen Sie bitte das Missverständnis.

Unsere Recherche hat ergeben, dass der Anschluss bereits auf
den Namen XXX angemeldet ist.

Eine Änderung hat nicht stattgefunden.


aha, ein mißverstaendnis also. aber so richtig befriedigend war und ist diese antwort nicht. also nochmalige anfrage:

frage: bin ich seit vertragsabschluß als alleiniger anschlußinhaber bei ihnen eingetragen?

antwort:

Sie sind in unserer Kundendatenbank unter der Kundennummer
XXX als einziger Kunde eingetragen.

3111 wird als sekundärer Ansprechpartnerin in
Ihrem Kundenkonto geführt. Das können wir aber gerne
löschen. Eine kurze Mitteilung an uns genügt.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie uns gern erneut. Sie
erreichen uns jederzeit.


achja jetzt komme ich also ins spiel. bin also ein sekundaerer ansprechpartner. wurde mir deshalb die abmahnung zugestellt? und was bedeutet eigentlich diese bezeichnung?

nun, der anschlußinhaber hat also wieder per email nachfragt.

die frage war:

was ist ein sekundaerer ansprechpartner, welche rechte und pflichten hat dieser, und warum wird dieser ueberhaupt eingerichtet.

es vergingen die tage und wochen bis sich eines tages der provider beim anschlußinhaber telefonisch gemeldet hat. dieser war jedoch sehr verwundert, warum es hier noch rueckfragen geben wuerde. es ist doch zweifelsfrei geklaert, wer anschlußinhaber ist.

der sekundaere ansprechpartner wird vom provider eingerichtet. hat weder rechten und pflichten. entstanden ist dieser anscheinend nach einer stoerungsmeldung, die ich abgeben habe. deshalb bin ich hier verzeichnet.

die abschliessende frage, ob der anschlußinhaber seit vertragsabschluss als alleiniger anschlußinhaber eingetragen ist, koenne man nicht beantworten, da nur die gegenwaertigen kundendaten eingesehen werden koennen.

das letzte wort ist aber hier noch nicht gesprochen. denn ich bin alles andere als begeistert, dass meine daten wie auf nem jahrmarkt hin und her geschoben werden.

ich bin mir aber sicher, dass ich kein einzelfall bin.

3111
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 15:34   # 31
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
passend auf baxters eintrag ein weiteres bsp.:


ich wurde abgemahnt, obwohl ich weder einen telefon- noch internetanschluss besitzte. die ermittlung des klarnamens erfolgte lt. schreiben abmahnanwalt durch die staatsanwaltschaft.
.......
das letzte wort ist aber hier noch nicht gesprochen. denn ich bin alles andere als begeistert, dass meine daten wie auf nem jahrmarkt hin und her geschoben werden.

ich bin mir aber sicher, dass ich kein einzelfall bin.
Das Problem ist, dass auf jeden Fall (entweder durch Richterbeschluss oder Ermittlungsverfahren StA) die Provider erstmal zur Auskunft verpflichtet sind.
Die Adressen liegen vor und man kann da als Betroffener leider gar nix gegen machen (princess hats grad im Digi-thread verlinkt!), erst recht nicht rückgängig.

Allerdings wäre ich auch der Meinung, dass man bspw. durch Schreiben an die entspr. Datenschutz-/Rechtsabteilung der Provider, diesen mal etwaige "Ungereimtheiten" (wie bei 3111) mitteilt / hinterfragt.
Ansonsten bleibt einem nur noch die Vertragskündigung (massenhaft auch wirksam!)
Auch das Speichern von Verkehrsdaten ist bei Flatrate-Kunden z.B. nicht erforderlich (die DTAG speichert trotzdem 7 Tage und ist daher bei Abmahnern besonders beliebt ).

In die Beschlussakten des LG kann man als Betroffener übrigens Einsicht nehmen, wie siehts bei der STA aus, jemand mal nachgefragt???
Daraus ergibt sich auch einiges.

-----Doppelpost zusammengeführt am 30.6.2009 um 15:27:36-----

Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Nur wenn wir das System gut kennen, finden wir Schwachpunkt!
(Ich tendiere dahin, den rechtlichen Mängeln mehr Aufmerksamkeit zu schenken, weil ich der Meinung bin, Richter sind auch nur Juristen und das "Recht" ist eher ihr Fachbereich, als die Internet-Computer-p2p-Technik. Und Gutachten sind wie Studien, und diese wie Statistiken, von denen man sagt, "traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast").
@nte
zunächst mal danke für diesen link

Deiner Meinung schließe ich mich übrigens an... auch wenn ich denke, dass es nie falsch ist, "mehrgleisig" zu fahren. Und die "Beweise" sollten auf jeden Fall hinterfragt werden.

Aber nochmal zurück zum Recht (und Grundlage des ganzen Abmahnwahn sind ja nunmal unsere Gesetze)!

In dem oben verlinkten Online-Buch Seite 120
Zitat:
"Eine gleichgelagerte Problematik ergibt sich für das Bereithalten von Musik-Dateien zum Abruf im MP3 Format über das Internet, welche wegen der großen Popularität des MP3-Standards viel gravierendere Auswirkungen für die Tonträgerindustrie haben kann....

Hier liegt ein Eingriff in § 19a UrhG vor, der zu einem Verbotsanspruch der Tonträgerhersteller nach § 85 UrhG führt."

Meine Meinung:
Berechtigt zur Abmahnung können eigentlich nur die entsprechenden Tonträgerhersteller sein. Nix anderes ergibt sich auch aus der "Logik" und den weiteren Zusammenhängen: Um eine Rechtsverletzung bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss ja eine Beeinträchtigung der eigenen Rechte durch z.B. entgangener Gewinn/Einnahmen oä. nachvollziehbar sein.

Wer mit der "Musik" gar kein Geld verdient, kann auch keinen Schaden geltend machen.

Eure Meinung?

Und Frage: Wer mahnt hier alles ab, also welche "Funktion"/"Rechte"/"Stellung" haben die Abmahner im einzelnen??

Digiprotect hat z.B. "nur"
Zitat:
das auf Europa beschränkte (?) ausschließliche Recht, Tonaufnahmen über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten. Umfasst ist das Recht Aufnahmen für den Endbenutzer sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig anzubieten.
Digiprotect ist verpflichtet vor Einstellung von Aufnahmen in Netzwerken die gesonderte schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber für jedes einzelne Netzwerk einzuholen.

  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 18:55   # 32
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Nach dem nun langen Einlesen und stöbern in den angegeben links, bin ich ein wenig verwirrt und wollte mal ganz nach vorne spulen, um sicher zu gehen, daß ich hier etwas nicht missverstehe:
(sorry für vielleicht blöde Fragen)

Es gibt einen Rechteinhaber (nennen wir ihn x), der gründet als Tochterfirma eine Gesellschaft, die nichts anderes macht, als mittels S/W Urheberrechtsverletzungen im Netz aufzuspüren. Diese Dienstleistung wir an weitere RI verkauft / angeboten ("turn pricay....), für die Umsetzung / Wahrung der Interessen, werden verschiedene RA-Kanzleien beauftragt.

Stimmt das soweit?
Mitchell
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 19:07   # 33
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Nach dem nun langen Einlesen und stöbern in den angegeben links, bin ich ein wenig verwirrt und wollte mal ganz nach vorne spulen, um sicher zu gehen, daß ich hier etwas nicht missverstehe:
(sorry für vielleicht blöde Fragen)

Es gibt einen Rechteinhaber (nennen wir ihn x), der gründet als Tochterfirma eine Gesellschaft, die nichts anderes macht, als mittels S/W Urheberrechtsverletzungen im Netz aufzuspüren. Diese Dienstleistung wir an weitere RI verkauft / angeboten ("turn pricay....), für die Umsetzung / Wahrung der Interessen, werden verschiedene RA-Kanzleien beauftragt.

Stimmt das soweit?
Mitchell
Also.... ist etwas kompliziert... deshalb trägt man ja erst mal einige Infos zum "Überblick" zusammen.
Jeder Fall (hier in einzelnen threads unterteilt) ist ja von der Konstruktion her etwas anders gelagert (im groben sind die Einzelfälle innerhalt eines threads aber gleich gelagert, im Detail gibts sicherlich auch hier nochmal Unterschiede).
Ich komme z.B. aus dem "Digi-Thread", wie die vorgehen, hab ich kurz "angerissen", wie`s bei den anderen ist, weiß ich nicht so genau... hoffe, da kommen halt jetzt genauere Infos....
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 19:19   # 34
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Jeder Fall (hier in einzelnen threads unterteilt) ist ja von der Konstruktion her etwas anders gelagert (im groben sind die Einzelfälle innerhalt eines threads aber gleich gelagert, im Detail gibts sicherlich auch hier nochmal Unterschiede).
Ich komme z.B. aus dem "Digi-Thread", wie die vorgehen, hab ich kurz "angerissen", wie`s bei den anderen ist, weiß ich nicht so genau... hoffe, da kommen halt jetzt genauere Infos....
Ah...Danke...
Das Prinzip ist so, wie ichs mal einfach zusammengefasst habe, oder?

Also RI (3P) gründet DigiProtect & Digiright Solutions die wiederum ihre "Dienste" an weitere Ri anbieten und sich div. RAe Kanzleien bedienen.
Werbeslogan "Turn piracy into profit".

Oder habs ichs durcheinandergebracht?
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 19:24   # 35
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Ah...Danke...
Das Prinzip ist so, wie ichs mal einfach zusammengefasst habe, oder?

Also RI (3P) gründet DigiProtect & Digiright Solutions die wiederum ihre "Dienste" an weitere Ri anbieten und sich div. RAe Kanzleien bedienen.
Werbeslogan "Turn piracy into profit".

Oder habs ichs durcheinandergebracht?
RI ist Digiprotect selbst!
Ob die Tochterfirma = Loggfirma Digiright solutions auch für andere arbeitet, ist mir nicht bekannt.... der Werbeslogan "gehört" Digiprotect.

Dieses "Anbieten" oder evtl. auf "Vorrat sammeln" bezieht sich nicht auf Digiprotect (zumindest nach meinem Kenntnisstand).
Digi greift ganz konkrete "Rechte" ab und überwacht die auch gezielt (mittels Digiright solutions).
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 19:51   # 36
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Digiprotect hat z.B. "nur"
Zitat:
das auf Europa beschränkte (?) ausschließliche Recht, Tonaufnahmen über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten. Umfasst ist das Recht Aufnahmen für den Endbenutzer sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig anzubieten.
Digiprotect ist verpflichtet vor Einstellung von Aufnahmen in Netzwerken die gesonderte schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber für jedes einzelne Netzwerk einzuholen.
Hallo Orchid95!

An Deinem Zitat sieht man, wie weit die M-Industrie in Deutschland "alle im Griff" hat.
Wenn man es vorsichtig ausdrückt, kann man sagen die p2p-User sollen hereingelegt werden. Hier werden "normale p2p-Nutzer", die den Upload nicht verhindern, getäuscht und zu einer Straftat verleitet.
Sobald jemand das "legale Angebot" nutzt und damit gleichzeitig einen Upload vornimmt, ohne eine Lizenz, die der User meistens nicht hat, wird er sofort erfasst.
Das so ein "Betrug" in Deutschland möglich ist, bedeutet, es ist schon fünf nach zwölf.
(vielleicht Baxter dazu, der Bursche ist überall gut!
Abmahn-Laberthread - Seite 193 - gulli:board)
Da wird von den RA und RI vorgebracht, dass jedem bekannt sein sollte, das in p2p-Netze Up- und Download gekoppelt ist und hier wird es für eine europaweite "Täuschungs- und Betrugsaktion" ausgenutzt.
Selbst ein User, der das kostenpflichtige Angebot in Anspruch nimmt,
tätigt zwar einen legalen Download, aber der Upload ....

Ich hoffe, dass es sich hierbei um eine "Ente" handelt (hast Du eine Quellenangabe ?), falls es stimmt, ist es eine großangelegte Betrugsaktion.


mfg

nte


ps. schaut einmal auf den Vollmachten der RI (soweit vorhanden) nach, ob sie räumlich begrenzte "Schutzrechte" haben. Bitte einmal mit angeben. Meinen Dank.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 20:11   # 37
USA
Gesperrt
Threadstarter
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 382
... hier 'mal einer meiner "Lieblingslinks" zum Thema "Überblick auf die Schnelle verschaffen": Und zwar ist das eine Zusammenfassung eines workshops der "Arbeitsgruppe Piraterie" des Boersenvereins. Wir erinnern uns: Der Herr Björn Frommer von der Kanzlei Waldorf ist dort stark involviert!

Aus (persönlichen) Zeitgründen im Moment nur 'mal ganz kurz angerissen, ich werde später etwas intensiver darauf eingehen und auch 'mal die Firma Digiprotect GmbH ein bißchen ins Fenster hängen -> für mich persönlich mit die "interessantesten" Clowns in der Manege des Abmahnwahn-Zirkus...

Aber kurz zurück auf den oben erwähnten link mit einem Zitat als Beispiel:

Zitat:
P4M verteilt Fake-Dateien in Tauschbörsen. Damit soll der User geärgert werden. Er lädt sich den neusten Kinofilm, bekommt aber nur einen schwarzen Bildschirm.
Quelle: "Raubzug ohne Strafe" mit sämtlichen Protagonisten des Abmahnwahns (wie z.B. den oben bereits erwähnten Herrn RA Frommer von der Kanzlei Waldorf, sowie Herr RA Rasch, ProMedia, der Herr Gerigk - der hat 'mal mit seiner "Lernhaus GmbH" den Rechteinhaber für Nümann & Lang "gespielt, Herr Christian Sommer von der GVU... and many more)

--> ABSOLUTE LESEEMPFEHLUNG!!!

Ein Satz zum Zitat: Zum Einen ist die Quelle ist absolut glaubwürdig, da die Seite vom Buchhandel selbst ist (Vgl. Boersenverein). Zum Anderen finde ich es persönlich fast schon dreist, daß die das auch noch quasi öffentlich und ganz unverblümt "zugeben". Da hatte ja selbst Logistep und auch andere (z.B. die Zarei GmbH mit ihrem eigenen edonkey-server) immer versucht, mit irgendwelchen "Blendgranaten" a la Gutachten, Zertifikaten und so alles zu verschleieren...

Wie gesagt: Sorry für das "Abgehackte"...muss leider weg! Später dann ausführlicher!

Gruß, Baxter
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 20:14   # 38
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Wenn man es vorsichtig ausdrückt, kann man sagen die p2p-User sollen hereingelegt werden. Hier werden "normale p2p-Nutzer", die den Upload nicht verhindern, getäuscht und zu einer Straftat verleitet.
Sobald jemand das "legale Angebot" nutzt und damit gleichzeitig einen Upload vornimmt, ohne eine Lizenz, die der User meistens nicht hat, wird er sofort erfasst.
Ich glaub, du hast da etwas falsch verstanden?!
Die bieten nichts an!
Die nehmen von ihrem ausschließlichen Nutzungsrecht (Unterschied zum einfachen Nutzungsrecht!) lediglich das negative Verbotsrecht wahr! Dazu sind sie beauftragt und das ist quasi Sinn und Zweck dieses "Vertrags".
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 21:50   # 39
Mitchell
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 348
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Die nehmen von ihrem ausschließlichen Nutzungsrecht (Unterschied zum einfachen Nutzungsrecht!) lediglich das negative Verbotsrecht wahr! .
Was genau ist denn was?
  Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2009, 21:58   # 40
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Mitchell Beitrag anzeigen
Was genau ist denn was?
Ausschließliches Nutzungsrecht:
Nur der RI (Digiprotect) darf.
Negatives Verbotsrecht:
Allen anderen "bösen" Tauschbörsen-Nutzer darf er es also verbieten!

Beim einfachen Nutzungsrecht dürfen dieses auch andere ausüben (wenn du eine CD im Laden kaufst, hast du auch ein einfaches Nutzungsrecht darauf).

Mal einfach erklärt, ich hoffe verständlich.
  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 12.02.2012, 06:12 # --
News Flash
Mehr zum Thema
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
Standard Mehr zum Thema

   
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html
Erstellt von Für Typ Datum
netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG Dieses Thema Pingback 24.01.2011 08:05
Neutralität turn piracy into profit Beitrag #2655 Pingback 10.05.2010 08:07
Das Thema "Abmahnung" Beitrag #1710 Pingback 16.02.2010 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:12 Uhr.