| | # 3922 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Nein. Das sind alles alte Bekannte in neuem Umfeld. Allerdings erfordert diese neue Connection zu Polen/Russland einfach bald einen neuen Strang. Es wurde ja schon hier auf die Sache hingewiesen. Da es aber bislang so ruhig war habe ich über die Nennungen und den Betrag mal einfach einen Google-Suchbegriff gesetzt. Hier schau mal. Da ist ja noch gar nichts von uns! Wenn wir noch ein paar mal Abmahnung Baseprotect schreiben sind wir bald auf der ersten Seite und das ist ... wie gewöhnlich für die Abgemahnten gut so! ![]() PS: Nein ********. für sowas bekommt man kein Geld.
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| | # 3923 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
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| | # 3924 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Der Artikel aus der c`t (hier bereits erwähnt) wurde zwischenzeitlich online gestellt. ![]() c`t: Schwierige Gegenwehr Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen? |
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| | # 3925 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Natürlich. Die Abmahnung (die ja wohl bald ein gewisser Spezialist für Abmahnungsbesprechungen aus Steinwiesen sonderbehandeln wird) wird genau so viel hergeben. Ich taufe sie schon mal die "Polidigirusprotectinskaja-Abmahnung". Und polnisch lernen muß ich auch bald. Ich bin gespannt ... und damit zum Wesentlichen: "Ein Testdownload der gesamten Datei (knapp 5 GB) wurde selbstverständlich heruntergeladen und für lauffähig befunden. ... der Dateiname (rar-Datei)" So. eine 5 GB-RAR-Datei? [....] Es wäre natürlich überaus freundlich von Dibo + ********, wenn sie auch auf solche Details achten würden wenn die Abmahnung getestet wird. Es interessiert da auch wie jemand der wohl ein lustiger Sekundenlogger ist tatsächlich den Komplettdownloadnachweis von 5,0GB? Ich finde jetzt schon das man solche Abmahnungen - nach Pflichtabgabe der modUE - nicht einfach so bezahlen sollte. Das muß reiflich überlegt werden. Schöner Bogen zu RA Schneider-Rohrhaar, ... was er für den iÜ indizierten (Altersbeschränkten) shooter verlangt wird man erst sehen. Natürlich gibt es (seltsamerweise) hinter dem toten Link eine Webseite. Nur das "Profil" funktioniert nicht. Dort wird nun eingebettet: "Ab 2010 Urheberrechtsschutzengel für die Polidigirusprotectinskaja mbH". PS: Ich persönlich tendiere momentan zu sagen, dass dem RA bald ein Licht aufgehen wird. Er (falls ers war, kann ja auch einer von den anderen sein... aber hm.. der Mann ist quasi unser Dr. Kristofer Bott von Westphalen) hat sich da etwas lukratives aufschwatzen lassen. Das ist nicht (wie ******** schon bemerkte) die Welt der Buchpreisbindungsgesetz-Abmahnung. Bei Filesharin-Abmahnungen hat sich schon mancher verhoben. Die viiiiiele Kohle ist bald weg und der gute Ruf bleibt eeeewig. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 02.09.2010 um 15:37 ---------- Zitat:
@ Princess Speicher den c't mal lieber. Die Abmahnungen fliegen derzeit sehr tief.
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| | # 3926 |
| Registriert seit: 21.06.2010 Ort: zu Hause
Beiträge: 124
| zu ct-Bericht Das LG Köln verwarf die Beschwerde und gewährte keine Akteneinsicht. Die neunte große Strafkammer begründete das mit der mangelhaften Beweiserhebung und führte dazu aus: Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP-Adressen nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP-Adressen-Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP-Adresse keine Session gefunden werden können. aha,bestätigt mal wieder das was allgemein bekannt ist,meist auch persönlich. Was die Staatsanwaltschaft Köln dem Gericht mitteilte, wirft ein völlig neues Licht auf die angeblich so beweissichere Datenerhebung. Bei einigen Verfahren habe die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen. Das Gericht erklärt sich diese Fehlerquote mit Zuordnungsproblemen durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme. soso,das hat CityLight auch schon rausgefunden! Mittlerweile finden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften kaum noch statt, weil es den erwähnten Weg des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs gibt. Und von viel beschäftigten Zivilrichtern haben die Massenabmahner offensichtlich wesentlich weniger Widerstand zu erwarten: Die Anträge auf Auskunftsanspruch werden etwa vom Landgericht Köln, das für die Telekom zuständig ist, fast ausnahmslos ohne Prüfung durchgewunken. In einem konkreten Fall belegte ct gar, dass die Ermittlungssoftware widersprüchliche Zeitangaben ausspuckt.
__________________ Die schwarze Liste Das Urheberrechtsgesetz sollte geändert werden um Abzockerei zu verhindern ! Achtung an Alle! ![]() Hilfe und Aufklärung ! Keinen Cent an Anwälte,die vom Abmahnwahn leben! |
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| | # 3927 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Das ist schon in Arbeit. Bei immer nur einer 1/1-Quelle nicht allzu schwer auch die passende IP einzufangen. -CityLight- | |
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| | # 3928 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Zitat:
Interessant wird natürlich aber erst so richtig wenn man bedenkt, dass diese Leute sich die Verbreitungsrechte für dezentrale Netzwerke gesichert haben und also verbreiten dürften (bei Ü18-Werken eher nicht einfach so) ... und dann tatsächlich verbreiten um später sich auf das negative Verbotsrecht berufen um die selbst verbreiteten Werke wegen llegaler Verbreitung abzumahnen. Das ist wohl ein Unterschied zur klassischen Tittiprotect GmbH, die ja keine zB Pornoverbreitungsabteilung unterhält. Ich habe hier das gute Gefühl das wir mit denen noch viel Spaß haben werden.
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| | # 3929 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| @all Hier wieder ein Update zur letzten ed2k-Hash-Recherche. Wie üblich wieder Hoppelwerke, die erst kürzlich released wurden. Das natürlich wieder bereits abgemahnte Werke dabei sind, wo der Releaser-Zeitpunkt exakt mit dem angeblichen Log-Zeitraum beginnt, ist ja auch nix Neues. Die technische Frage, wie man bei z.B. durchweg 10 deutschen Quellen dann über 100 IP-Adressen zur Beauskunftung schickt, können (wollen) die Loggerbuden eh nicht beantworten. Und das Auskunfts-Durchwinke-Gericht in Kölln hat den eben genannten technischen Sinn bis heute noch nich verstanden. Hier der übliche Link zum vorhergehenden Stand. Zur aktuellen Recherche gibts bei den Quellen ohne vlog ne Menge Neuzugänge, das Layout der Tabelle musste erweitert/angepasst werden. Bei den "aktiven" vlog-Quellen gibts nur einige Änderungen, dafür wurde ein komplettes Quellen-Update über alle Datensätze gefahren. Zur besseren Übersicht in diesem Posting wieder die Links zu allen Tabellen: Erläuterung der Tabellen vlog-tote-Quellen, hier gibt es keine Änderungen vlog aktive Quellen, komplettes Quellenupdate der Datensätze Quellen ohne vlog, komplett überarbeitet, zahlreiche Änderungen Das nächste Update wird diesmal in größerem Abstand folgen. Einige Hashes werden dann in die Tabelle der "toten Qellen" verschoben. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? |
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| | # 3930 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| Das Anti-Abzock ABC Morgen an eurem Lieblings-Zeitungskiosk... erscheint die neue Chip Heft 9/2010 "Wie soll ich mich bei einer unberechtigten Filesharing-Abmahnung verhalten?" (Leider keine Genehmigung einen Auszug des Originaltextes zu veröffentlichen.) In der Regel bekommen Sie eine zu Ihrem Nachteil formulierte Unterlassungserklärung (UE) und eine pauschale Schadensersatzforderung von meist einigen hundert Euro. Unterzeichnen Sie die UE nicht, denn damit würden Sie Ihre Schuld eingestehen und sich verpflichten, das Geld zu zahlen. Schicken Sie stattdessen eine modifizierte UE zurück. Die entsprechenden Musterbriefe vom Verein gegen den Abmahnwahn e.V. finden Sie auf der Heft-CD/DVD.... |
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| | # 3933 | |
| Registriert seit: 03.08.2010 Ort: D, NRW
Beiträge: 88
| Zitat:
Thema nur in der Vorschau erwähnt. Erscheinungsdatum ist dennoch der 03.09.2010. | |
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| | # 3935 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Besser kann ich es auch nicht sagen .Bei Abmahnungen immer ruhig Blut . Zitat "Wir haben es schon an diversen Stellen in diesem Blog gesagt, dass bei Abmahnungen keine kurzfristigen Reaktionen, weder in Form einer schnell unterzeichneten Unterlassungserklärung noch in Form einer schnellen Zahlung, an den Tag gelegt werden sollten." Guten Morgen,Mops |
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| | # 3936 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| You Tube haftet "plötzlich" als Störer in Hamburg und soll Abrufdaten ermitteln damit Schadensersatz geleistet werden soll. Es dürfte sich um etwa 100 Millionen Abrufe handeln. (Also unser Matthew Tasa würde daraus schon so eine Milliarde Schadensersatz exoptentialfunktionieren) Selbstverständlich wird Berufung eingelegt. Zumindest nach einem Bericht umfaßt das Urteil schlanke 60 Seiten. Ob es aber jemals veröffentlicht wird steht in den Sternen. Sarah Brigthman wurde jedoch bislang nicht etwa aus You Tube entfernt.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 3940 |
| Registriert seit: 17.07.2010
Beiträge: 8
| gulli.com - news - view - Brasilien: Vorstoß für legales Filesharing ...das sind doch mal ein paar gute Ansätze! |
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