| | # 3682 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| so bin jetzt zuhause und hab die unterlagen nochmal rausgekramt: also die daten sind: Abmahnung I vom 2X.06.2010 Abmahnung II vom 0X.08.2010 Tatzeitpunkt I vom 1X.04.2010 Tatzeitpunkt II vom 1X.05.2010 Auskunftsbeschluß leider nicht vorhanden ![]() also heißt das ich muss wohl oder übel bezahlen und dann auch damit rechnen das immer wieder was kommt und wenns von U+C kommt darf ich immer zahlen? naja die hatten auch gesagt das wenn se für mich ne vorbeugende machen das es durch aus passieren kann das noch was kommt (wenns kurz nach abschicken der vorbeugenden is) dann müsste ich den aber nur bescheid geben und die kümmern sich drum und es kommen keine weiteren kosten auf mich zu aber ich weiß es echt nich was ich machen soll weil mal so und mal so =( mir ist eben noch was aufgefallen, undzwar ist bei der vollmacht die die abmahner von ihrem klienten mitgeschickt haben ein anderer firmenstempel als die firma die der rechte inhaber ist. würde mir das was bringen? is mir grad so aufgefallen? |
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| | # 3683 |
| Registriert seit: 03.08.2010 Ort: D, NRW
Beiträge: 88
| [off topic] (zu Superdickers Beitrag von 15:55) ... in den Strassen und Gassen gehen langsam die Lichter aus... (Kurzzitat aus "Herzilein" der Wildecker Herzbuben) In den USA fängt das schon an, wie hier berichtet wird: Alles Schall und Rauch: In Amerika gehen die Lichter aus Wenn es die Privathaushalte dann trifft, erledigt sich das Problem mit dem Urheberschutz von alleine. [/off topic] |
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| | # 3684 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
das Gegenteil. Lies noch mal was da steht. ![]() Oder vom mir aus direkt: Bei Abmahnung I war bereits der Tatvorwurf aus Abmahnung II bekannt. Daher genügt eine Abmahnung. Eine zweite Abmahnung kann daher auch nicht in Deinem Interesse sein. SAie dient offensichtlich nicht einer Rechtsverfolgung, sondern der Gebührentreiberei, was ein Merkmal einer rechtsmißbräuchlichen Abmahnung darstellt.
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| | # 3685 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| okay grad nochmal mit meinem anwalt telefoniert und er meinte ich solle ihm nochmal die erst abmahnung zu schicken da die abmahnenden seite ja dazu verpflichtet is den schaden so gering wie möglich zu halten oder so kein plan er meinte da kann man was versuchen, ich hoffe mal das geht gut ^^ VIELEN DANK für den HINWEIS!! ich werd mich melden was draus gewurden is. |
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| | # 3686 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
PSchen....: Man könnte in solchen Fällen gar ein Zuwarten empfehlen. Denn endlich ... nach sol langer Wartezeit hat sich eine Kanzlei mit einem identischen Fall vor Gericht gewagt. Das erstinztanzliche Urteil wird sicherlich noch dieses Jahr erfolgen. Dann schätze ich mal wissen wirs auch für Filesharingfälle genauer und vor allem richterlich bestätigt.
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| | # 3688 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Aus gegebenem Anlaß möchte ich alle Beteiligte auf ein wesentliches Detail hinweisen. Die Kanzlei Nümann + Lang, Karlsruhe hat in den Verfahren an den AGs Köln und Düsseldorf zwar in der Addition der einzelnen Punkte des Gegenstandswertes der Verfahren (oftmals nur marginale) Fehler gemacht und die folgenden Kosten rechtlich nicht einwandfrei zugeordnet. Sie hat jedoch im Bereich der Berechnung der sogenannten "Auskunftskosten" eine vorzügliche Arbeit geleistet. Regel No I Die Kosten für - die Ermittlerfirma - den Auskunftsbeschluss ("Gerichtskosten") - entstandene RA-Kosten - "Auskunftsbeschluss" können nur im Rahmen des Schadensersatzes geltend gemacht werden! (sag nicht ich, sondern die Bundesregierung in der entsprechenden Drucksache) Alle andere Arten von Geltendmachung sind fehlerhaft! Regel No II Die Kanzlei Nümann + Lang rechnet (ohne RA-Kosten! die sind von mir!) vollständig richtig vor Die Kosten für - die Ermittlerfirma = 50,00 - Gerichtskosten Beschluss = 200,00 geteilt durch die Anzahl von IP-Adressen = 32 Stück = 6,25 (eigentlich + 3,50 Zustellungsauslagen, also 203,50) - entstandene RA-Kosten - Auskunftsbeschluss = zB 1,0-Gebühr aus 4.000,00 Streitwert + 15,00-Pauschale = 260,00 geteilt durch die Anzahl von IP-Adressen = 32 Stück = 8,12 - Sonderposition "Judasgeld" - Rechnung "IP-Adressenabfrage" Telekom AG = 112,00 (netto) geteilt durch die Anzahl der IP-Adressen = 32 Stück = 3,50 Gesamtsumme = 67,87. Bei Mehrfachnotierungen ... einfach die Variablen anpassen, falls die verwendete Software das mitmacht. Bitte kontrollieren! Nicht das man aus Versehen mal eine 5000,00-Forderung an ein Gericht verschickt. Alle andere Arten von Geltendmachung sind fehlerhaft! Regel No III Da es keinerlei "Kanzleisoftware-Update" speziell für Abmahner gibt die bei dieser Berechnung helfen muß die Kanzlei diese Berechnung selbst vornehmen. Kanzleien die sich dieser Aufgabenstellung nicht gewachsen fühlen sollten am Besten ganz auf die Geltendmachung solcher komplexer Kostenarten verzichten. Ansonsten landet man schnell auf der Liste der "Auskunftskostenbetrüger".
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 3689 | |
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Wie viele "professionelle IT-Dienstleister" in Deutschland wohl nach dem gleichen Prinzip arbeiten um Anschlussinhaber beweissicher zu dokumentieren? Ein einzelner Ermittler schrieb per Hand IP-Adressen von Bittorrent-Nutzern ab. (Quelle) Zitat:
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | |
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| | # 3690 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| der "dickste" Hammer schlechthin (und das dick im wahrsten Sinne des Wortes) war schon immer der Lüngen´s Frank. Der wurde sogar, Mangels EDV-Kenntnissen der Behörden, als "Gutachter" zu Hausdurchsuchungen mitgenommen. Ab und zu wurden auch schon mal Bildschirm-Fotos als Beweis gemacht. Der Chefermittler der Pro-Media macht derzeit auch Flohmärkte unsicher und war schon 2007 bei Netzwelt als Gutachter bekannt |
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| | # 3692 | |
| Registriert seit: 01.05.2010
Beiträge: 607
| Zitat:
Aber kann mir mal einer erklären, was die mit dem Monitor wollen ![]() (min 2:50) Die haben aber die Musikboxen vergessen.... Musik mp3: muss man hören nicht sehen | |
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| | # 3694 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| @Fred Die brauchen den Monitor um die darin "enthaltenen Bilder" für einen Screenshot auszuwerten,weil sie annehmen der Monitor hätte das gespeichert. Ebenso auch MP3 speichernde Boxen! ![]() ![]() MMG vom fetten naiven Mops |
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| | # 3695 |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| okay...Du scheinst eben nicht Fachmann für "Forensische" Untersuchungen zu sein. (wobei das Foren...nichts mit dem Netzwelt Forum zu tun hat) Der Monitor wurde damals auch beschlagnahmt weil: Die Internetverbindungen noch nicht so schnell waren und man Tagelang an einem Lied "nuggelte", so dass, wenn kein Bildschirmschoner installiert war, sich der Downloadvorgang und somait der eigene Shareordner mit den vielen Dateien, dauerhaft in den Monitor einbrannte. auch "branding genannt" |
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| | # 3699 |
| Gesperrt Registriert seit: 22.07.2010 Ort: wo ich mich wohlfühle
Beiträge: 766
| hallo! nicht mal politiker sind vor" bösen rappern" sicher,guckt ihr hierRapper Bushido zofft sich mit der Piratenpartei |
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| | # 3700 | |
| Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 1.314
| Zitat:
hatten wir schon Fiedler mahnt Bushido- Dateien upload ab, suche Betroffene | |
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