| | # 3661 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Sorry, aber der Unterschied zwischen einer Haftpflichtversicherung mit oder ohne Rechtschutzversicherung ist doch offensichtlich. Du fragtes aber nach einer Privathaftpflicht (- Privathaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken als Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens, insbesondere nach § 823 BGB). Damit ist Dein Grundgedanke nicht "dumm" sondern richtig. Jedoch - vorsätzliche Schädigungen des Eigentums Dritter - im Rahmen einer Straftat werden nie abgedeckt. Im Fall wenn Dritte den Schaden angerichtet haben fällt jedoch das notwendige eigene Verschulden weg. Meistens aber findet sich Folgendes bereits im Vertrag: "4.2 Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben... 6. Bei Vermögensschäden im Sinne der Ziffer 1.1 HPB Haftpflichtansprüche aus ... 5. der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell oder Wettbewerbsrechts;" (R + V - Versicherungen, ab Seite 14) Daher ... einfach bei der eignen Haftpflicht nachsehen und erkennen das es auch dort steht. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 10.08.2010 um 16:22 ---------- Vermischtes Verletzt die GVU selbst das Urheberrecht? - Rechtsanwalt Thomas Stadler Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) deckt nicht nur Urheberrechtsverletzungen auf, wie es auf ihrer eigenen Website heißt, sondern sie begeht möglicherweise auch selbst welche. Die GVU hat nämlich die Löschung von 4 Video des elektrischen Reporters sowie der vielbeachteten Animation Du bist Terrorist von der Plattform Vimeo veranlasst und zwar offenbar gegen den Willen der Urheber. GEZ verlangt Geld von totem Dackel
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 3662 | ||
| Gastposter | Zitat:
Des weiteren hatte ich schon eimal geschrieben, das ich mich mit alten Kontakten unterhalten habe und es für Versicherungsunternehmen in der jetzigen Gesetzeslage ein Minusgeschäft ist. Auch wären die Beiträge für Privathaushalte exorbitant hoch. ---------- Doppelpost zusammengeführt am 10.08.2010 um 16:53 ---------- The road to hell III: Wenn der Allgemeinanwalt die Filesharing-Abmahnung bearbeitet und für die Gegenseite arbeitet Zitat:
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| | # 3665 |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Eine sog. Hash-Kollision zufällig bei der aktuellen Auswertung der Scan-Daten entdeckt. Weil doch der Doc Freitag auf der Dreipage das in seinen Gutachten-Analysen immer mal erwähnte, und im Gutachten zu "FileWatch" das auch noch als schlicht unmöglich behauptet wurde. Hier ist der der ScreenShot. Und hier der shorty-Link dazu. Man beachte die mp3-Datei !! Ob diese Kollision zufällig oder absichtlich generiert wurde, kann ich allerdings auch nicht sagen. Dazu müsste man beide Dateien vollständig herunter laden und analysieren. Allerdings dürfte zumindest der eMule aufgrund des recht großen Hash-Set beim Video-File diesen Fake zumindest am ersten fehlerhaften Chunk erkennen. Allerdings erneut ein sehr anschauliches Beispiel, dass solche Hash-Kollisionen beim 32-stelligen MD4-Hash im ed2k-Netz eben doch gar nicht so selten sind. Für Einsteiger noch mal im Klartext: Es gibt hier zu zwei grundsätzlich vollkommen verschiedenen Dateien den gleichen ed2k-Hash (eMule & Co). Eine Loggerbude die so etwas beweissicher aufzeichnen wollte, müsste hier von jedem ertappten Uploader grundsätzlich den kompletten ersten Chunk herunterladen. Nur dadurch wäre eine Unterscheidung möglich, welches Werk der Ertappte tatsächlich geuploaded hat. Ein absolutes Unding also. Der Loggerbude gelingt auf Grund des Leecher-Modus der Download des kompletten ersten Chunks nur in seltenen Fällen. -CityLight- |
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| | # 3666 | ||
| Schach!!! Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.712
| Zitat:
Dazu währe es auch interessant zu wissen, ob das mit dem angeblichen Null-Upload (neben dem beweissicheren Download) schon mal ein Logger in seiner eidesstattlichen Versicherung angegeben hat. Denn liebe Loggerbuden(studenten) Ihr wisst ja: Zitat:
__________________ Wer mit Schnupfen zum HNO geht, der muss auch mit sowas zum Anwalt um sich 300.- € aufwärts abknöpfen zu lassen. GRUNDKURS für Neuabgemahnte >>> erst lesen, dann posten Vorlage einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung modUE Kein CENT an die Abmahner ohne Richterspruch ![]() Kein CENT an Anwälte, die von dem Mist leben müssen. | ||
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| | # 3668 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| Hy ich bin neu hier und hab jetzt schon viel durchgelesen aber so wirklich weitergeholfen hats mir bisher noch nich =( Also ich hab die erste abmahnung im Juni bekommen von U+C da war die zeit extrem knapp bemessen und ich wusste noch nix über diese sachen, hab dann das geforderte geld überwiesen und die beigefügte UE (ich weiß das es ein riesen fehler war der mich jetzt auch schon eingeholt hat) unterschrieben und hingeschickt. Hatte dann letzten monat wieder eine abmahnung im kasten diesmal von schulenberg+ schenk da war der betrag aber extrem hoch, allerdings die fristen etwas länger, so das ich mich erkundigen konnte. Hab dann ein anwalt gefunden der sich damit in größenordnungen beschäftigt hat für mich ne modUE hiongeschickt und auf ein teilbetrag geinigt so das der betrag incl. seiner kosten um 50% reduziert wurden konnte. jetzt kam am montag das nächste schreiben von U+C wieder der selbe rechteinhaber wie beim ersten schrieben (hätte ich mit einer modUE umgehen können, aber is jetzt halt so geschehen). Naja mein anwalt meinte jetzt er macht dafür auch wieder ne modUE und ich zahl nen teilbeitrag von 250 und seine kosten halt. Nun meine Fragen: Ist das mit nem Teilbeitrag immer so üblich oder gibt es auch die möglichkeit nix zu zahlen, weil mein geld geht auch langsam aber sicher zu ende =( ? Bringt eine vUE etwas? weil der rechteinhaber für den jetzt die modUE is hat noch ne unterfirma wo ja die modUE nich griefen würde und da könnte durchaus auch noch was kommen? =( Gibt es eigentlich auch fälle von abmahnung bei direktdownloads auf dein einschlägigen seiten, oder kann man da nich so hinterherkommen wie bei P2P-Netzen? Für antworten wär ich euch sehr dankbar ![]() MFG BEN |
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| | # 3669 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 628
| Wenn du ein offenes und ehrliches Wort verträgst...der Drops ist für dich gelutscht.Zumindest was das Abmahngeflügel von U&C betrifft.Weil du kannst dir sicher sein,ganz oben auf dem Stapel der melkfähigen Abgemahnten zu liegen zu kommen.Wenn du da nicht schon liegst. Sicher kann man versuchen mit einer modUE und nix zahlen aus der Nummer rauszukommen.Nur wie bitte willst du das dann vor dem Kadi begründen?Beim 1.x bezahlt,beim 2.zahlung verweigert? Du kannst wirklich nur versuchen mit deinem AW eine geringere Forderung herauszuholen.Alles andere würde gefährlich nahe einer KLageschrift kommen. So sehe ich das zumindest.Aber das solltest du besser alles mit deinem AW bequatschen.Dafür hste ihn ja nun. |
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| | # 3670 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| naja ich werd ja jetzt auch in diesem fall die modUE abgeben und den teilbetrag von 250 wohl noch irgendwie aufbringen, aber wenn da nochwas kommen sollte (is ja dann sicher von nem anderen rechte inhaber) was kann ich dann machen. Hab schonmal geschaut weil die vertretten auch noch nen zweiten rechte inhaber von denen nopch was kommen könnte sollte ich diesbezüglich dann schon eine vorbeugende UE hinschicken oder warten bis was kommt und dann nur die modUE ohne was zu zahlen? und wie ist das bei direkt downloads? da wird ja eigentlich nix angeboten oder? |
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| | # 3671 | |||
| Gastposter | Zitat:
Wie Du selbst geschrieben hast waren die Reaktionszeiten sehr kurz. Das kann man im Klagefall auch so anbringen. Sprich: Psychodruck usw.. Das kannst Du aber nur so bringen wenn Du jetzt NICHT zahlst. Sonst hast Du wirklich ein Problem Zitat:
---------- Doppelpost zusammengeführt am 11.08.2010 um 12:21 ---------- Zitat:
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| | # 3672 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| mmh hätten wir ja schonmal 2 meinungen einmal zahlen und einmal nich zahlen mmh ich weiß absolut nich was ich da machen soll. gibs denn schon berichte von leuten die ne modUE geschickt haben wo dann nix mehr kam bzw. vom gegenteil die vorm kadi geladnet sind? weil wenn ich jetzt kein vUE mache und dann wieder eine abmahnung von nem anderen rechteinhaber aber der selben kanzlei kommt (die haben sicher mein ip und dazu nen paar mehr sttrafen als nur die zwei bis jetzt oder) und ich dann nich mehr zahle wirds doch eng oder ? ![]() MFG BEN |
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| | # 3673 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Eng wird es nur, wenn man so rumeiert wie Du. Bei eine Abmahnung gibt man eine mod UE ab da man dazu verpflichtet ist. Bei der Nächsten und Übernächsten macht man das Gleiche. Versandarten einer mod. UE 1.Fax bzw. E-Mail (Fristwahrung) 2.Einwurf Einschreiben (Unterlassungsanspruch) 3.Zeuge (Inhalt; Eintüten, korrekte Adressierung + Versand) |
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| | # 3674 | |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Zitat:
Hör auf @Ulrich und schicke Ihnen die ModUe in der hier praktizierten Art und Weise und warte ab was passiert. Gruß,Mops | |
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| | # 3675 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| mmh hab jetzt aber blöder weise schon nen anwalt beauftragt damit, naja werd wohl nachher mal anrufen und sagen das er nur die modUE schicken soll und ich nich den Teilbetrag zahle, hoffe nur das geht gut Weil wenn ich den jetzt anrufe und sage ich mach es alleine dann kommt ja eh ne rechnung von 100+mwst. hatte ich schonmal von nem anwalt da war es aber wegen einer anderen sache. Aber der wird sicher meinen ich soll den teilbetrag zahlen oder? und was is wenn da doch noch was kommt =( ich bin einfach nur ratlos ![]() MFG BEN |
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| | # 3676 | |
| Gastposter | Zitat:
Dann noch ![]() lesen. Was der meint ist doch egal, Du mußt entscheiden und was zu tun ist wenn noch was kommt hat man Dir schon dreimal geschrieben | |
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| | # 3677 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Genau das tue und fertig mit dem Anwalt und sag im Ihm nur ModUe und bloß kein Zahlungsangebot!. Merke Dir jegliches Zahlen an den Absahner ist ein Schuldeingeständnis und Du mußt zähneknirschend zahlen. Die meisten hier zahlen nur dann, wenn ein Richter Sie dazu verknackt. Wir alle warten auf das was noch kommen kann! MMG, Mops |
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| | # 3678 |
| Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 7
| Ich weiß ich stell viele Fragen und nerv wahrscheinlich auch schon aber für mich is das halt alles noch relativ neu auch wenns schon die dritte abmahnung is =( Was wird mich denn erwarten wenn ich jetzt von meinem anwalt die modUE schicken lasse und nich zahle? kommt dann ne mahnung mit höherer summer oder gleich de polizei oder gleich richter oder wie is das? Bin euch echt dankbar für die schnellen antowrten und hoffe ihr habt nachsehen mit mir wenn ich immer wieder neue fragen hab. MFG BEN |
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| | # 3679 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Allerdings. Oben erzählst Du noch ... Du habest Dich bereits informiert! Zum Mitschreiben: Durch die Zahlung + UE aus der ersten Abmahnung von U+C ist kaum zu erwarten das Du Richtern verklickern kannst, dass Du Tatvorwurf II nicht begangen hast. Aber Eine rechtsanwaltliche Prüfung des zweiten Vorgangs muß die Daten der Abmahnungen abgleichen. Es kann unter Umständen sein, dass die zweite Abmahnung nicht begründet ist. Es kommt hierbei allein auf die sog. Kentnisserlangung an, sprich wann genau der zweite Vorfall den Abmahnern bekannt wurde. - Wenn sich Abmanhung II nach dem Abschluß von Abmahung I ereignet hat stellt dies in jedem Fall einen neuen Abmahngrund dar und Du hast überhaupt keine realistische Chance. (Auf einem anderen Blatt steht das U+C normalerweise nie klagt, was aber noch kommen kann.) - Falls nicht, bei Zeitgleichheit oder gar einem früheren Ereignis steigen die Chancen enorm das die zweite Abmahnung unbegründet ist. Wenn das Dein aktueller Rechtsanwalt nicht prüfen kann dann .... mußt Du dir andere Wege suchen. Dein erster Gang ist aber mit den Daten, die Du aufstellen kannst zu Deinem Rechtsanwalt. Stells Dir selber aus: Abmahnung I vom 00.00.2010 Abmahnung II vom 00.00.2010 Tatzeitpunkt I vom 00.00.2010 Tatzeitpunkt II vom 00.00.2010 Auskunftsbeschluß I falls vorhanden vom: 00.00.2010 Auskunftsbeschluß II falls vorhanden vom: 00.00.2010 ---------- Doppelpost zusammengeführt am 11.08.2010 um 15:16 ---------- ... Absatz ... Mit mir hat man auch so etwas versucht. Allerdings habe ich schon die erste Abmahnung mit einer modUE beantwortet und nicht bezahlt. Ich habe hierzu eine "Erweiterte modUE" die sämtliche Werke der Unterlassungsgläubigerin umfaßt abgegeben - und trotzdem eine zweite Abmahnung erhalten (dass zum Sinn der "Vorbeugung") Allerdings kann sich schon jeder denken was danach geschah und wie hoch der Geldfluß in Richtung der Abmahnkanzlei war.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God |
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| | # 3680 |
| Gesperrt Registriert seit: 12.03.2010 Ort: Westerwald
Beiträge: 4.949
| Hier mal was von Unserem Großen Vorbild USA( Um Gottes Willen nicht meins!): Urheberschutz wichtiger als Menschen MMG,Mops |
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