Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 25.07.2009, 18:18   # 301
Keyser Soze
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 46
Ja klar, davon gibts viele. Die lesen da von irgendeinem USER der max. 3 Beiträge hat. "Ich würde bezahlen, das hat mir mein Anwalt geraten der war voll super!"
Ja ne is klar.
Auf der einen Seite denke ich ja, wer so doof ist ist selber schuld, andersrum ärgert mich das die Kohle an die ******** geht, die übrigends wie jeder weis auch diese USER bezahlt.
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Alt 25.07.2009, 18:44   # 302
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Hallo!

Fein, es kommt ja so langsam in Gang...

...von Amts wegen wird ein Richter sicherlich nicht alles klären. Viele Dinge müssen vor Gericht bestritten werden, damit sich ein Richter damit beschäftigt Aber soweit soll es ja gar nicht kommen!

Die Mängel im Abmahnsystem sollten vorher der Öffentlichkeit zur Kenntnis und eventuell bei der Justiz zur Anzeige gebracht werden.

Zur Deckelung seht mal hier: Antwort aus Berlin/http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?f=17&t=15&start=1850

... die nächsten Beiträge zeigen ein allgegenwärtiges Problem in allen "Abmahnforen"! Da fällt Mini2009 auf, dass der RA keine Vollmacht hat um für seinen Mandanten, kurz nach dem Logdatum, tätig zu werden. Anstatt ihm zu sagen, er solle beim RA nachfragen und falls er dort keine Antwort erhält, bei der zuständigen RA-Kammer (eventuell eine Beschwerde: Tätigkeit ohne Mandantenvollmacht - beim Strafantrag /bzw. Auskunft vom Gericht), werden ihm Urteile genannt und das die Logfirma keine Vollmacht benötigt, was jedem klar sein sollte.
Was jedoch interessant wäre, ist die Frage, ob die Logfirma eine Berechtigung (Lizenz) hat, um einen "Probedownload" durchzuführen.
Die Rechte für Werke von anderen RI`s liegen sicherlich nicht immer im vollem Umfang vor!
Hier müssten die richtigen Stellen informiert werden!
(sichere Beweise müssten gar nicht vorliegen, da Betroffene nicht so ohne weiteres daran kommen können, darum müssten sich dann die zuständigen Behörden kümmern, wenn einige Anzeigen mit begründetem Verdacht erfolgen).
Ebenso sollte die "Einforderung von nicht entstandenen Aufwendungen" zur Anzeige gebracht werden (beim RI und den Behörden, eventuell zusätzlich in den Medien!)

Wichtig ist, dass diese Aktionen den Missbrauch von Abmahnungen
anprangern und wenn möglich einige Stiche versetzt!
(und keine Entschuldigung für "Raubkopierer" sein sollen, die in die "Falle" getappt sind - das Eine muss strikt vom Anderen getrennt werden, sonst gehen uns schnell die sinnvollen Argumente aus...).

mfg

nte



ps.: nennt weitere lohnenswerte Ziele ...
Und denkt nicht soviel darüber nach, wie man etwas beweisen kann. Viele Dinge liegen auf der "anderen Seite", die nur von den Behörden ermittelt werden können. Wir müssen nur einen begründeten Verdacht erzeugen und das in großen Mengen!
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Alt 25.07.2009, 19:11   # 303
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
nennt weitere lohnenswerte Ziele ...
Folgende Fälle, die sich aus unerfindlichen Gründen zu häufen scheinen:

1) Jemand erhält eine Abmahnung wegen eines Songs auf einem Album
(gehen wir einmal von ca. 500000 p2p-Abmahnungen im Jahr 2009 aus und dabei von ca. 20 Millionen deutscher Internet-AIs, so liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Abmahnung innerhalb des Jahres 2009 bei maximal 1 : (20000000/500000)=1 : 40.

2) Dieser jemand erhält eine zweite Abmahnung innerhalb von 4 Wochen nach der ersten wegen eines ähnlich gelagerten Falles -> Wahrscheinlichkeit dafür somit bei 1 : (40*12*20000000/500000)=1 : 19200. Somit ist mit geschätzten maximal 26 solcher Fälle pro Jahr zu rechnen, bei 500000 Abmahnungen insgesamt. Wieviele davon melden sich hier bei Netzwelt bzw. haben sich hier schon gemeldet? 10? 20?

3) u.a. aus 2) schließe ich darauf, daß ein reger Datenaustausch mit IP/Adressdaten zwischen Kanzleien und/oder Keyloggern stattfindet

4) bei drei Abmahnungen hintereinander innerhalb von 2 Monaten hätten wir es mit einer Wahrscheinlichkeit von grob 1 : 19200 * 480 = 1: 9216000 zu tun. Das nur am Rande. Solch einen Fall dürfte es unter "normalen" Bedingungen also im Schnitt genau ein Mal alle 18 Jahre geben.

U.a. deshalb war ich von Anfang an der Ansicht, daß jede an die Staatsanwaltschaft weitergeleitete Abmahnung inkl. Folgeschreiben für Ermittlungen gegen mutmaßliche Abmahnbetrüger nützlich sein könnte. Je unwahrscheinlicher der Fall, desto interessanter womöglich die Infos für die Staatsanwaltschaft.

-----Doppelpost zusammengeführt am 25.7.2009 um 18:28:36-----

Im Übrigen: natürlich ermittelt nicht die Staatsanwaltschaft - diese übernimmt in erster Linie die "Weichenstellung". Die Ermittlungen werden von anderer Stelle durchgeführt, von Leuten, die sich mit der Materie bestens auskennen.

-----Doppelpost zusammengeführt am 25.7.2009 um 18:30:59-----

Ermittlungen würden natürlich nur dann in Gang gesetzt, wenn die Staatsanwaltschaft diese für sinnvoll erachtet aufgrund vorliegender Indizien. Warten wir es mal ab, ob sich zukünftig etwas entwickelt.
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Alt 25.07.2009, 21:01   # 304
USA
Gesperrt
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Zitat:
Zitat von nte
Was jedoch interessant wäre, ist die Frage, ob die Logfirma eine Berechtigung (Lizenz) hat, um einen "Probedownload" durchzuführen.
DAS ist meiner Meinung nach der größte Denkfehler im Abmahnwahn und deine Gedanken, @nte, sind absolut berechtigt.

Denn: Es werden sich immer nur Gedanken über den provider gemacht (Vgl. Auskunftanspruch) NIE aber über den Briefkasten, namens "IT-Dienstleister". Frage an Alle: Wenn selbst der ISP (der also auch nach Telemediengesetz diese Bezeichnung tragen darf) nur und das mehr als "Krücke" Verbindungsdaten (=Verkehrsdaten) maximal 7 Tage zu Abrechnungszwecken speichern darf und NUR zu Abrechnungszwecken, mit welchem Recht darf dann dieser sog. "IT-Dienstleister" VERKEHRSDATEN ERHEBEN UND SPEICHERN??? Und DAS sogar ohne irgendeinen Auftrag zu haben, d.h. ohne den fadenscheinigen "Deckmantel" zu haben, daß dadurch Verstöße gegen das Urheberrechtgesetz verfolgt würden!? Es passiert ja oft genug (mestens? immer?), daß dieser "IT-Dienstleister" VERKEHRSDATEN ERHEBT und SPEICHERT, ohne überhaupt von irgendeinem dazu legitimiert worden zu sein, bzw. "beauftragt" worden zu sein!!! Dieser Vorgang ist ganz klar und eindeutig ein Grundrechtverstoß! Es gibt dazu genügend BVerfG-Urteile!

Nur leider wird ständig der Provider ins Rampenlicht gerückt!!! Masche?

Ich hoffe, ihr wisst was ich meine!?

Gruß, Baxter
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Alt 25.07.2009, 21:51   # 305
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Ich hoffe, ihr wisst was ich meine!
Jo. Die Vorratsdatenspeicherung bei Kanzleien und/oder Keyloggern hat mittlerweile ganz offensichtlich ein außerirdisches Ausmaß angenommen und bislang hats auch niemanden gestört (nach manchem User hier im Board sollte ich die Bezeichnung Keylogger lieber durch IP-Logger oder gar Logger oder gar IT-Dienstleister ersetzen, darauf verzichte ich aber auch zukünftig, um Missverständnissen vorzubeugen). Wieso auch, wenn allgemein der Datenschutz sowieso nur noch mit Füßen getreten wird?!
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Alt 25.07.2009, 23:48   # 306
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 208
Hallo!


Hierbei geht es zwar nicht direkt um Logfirmen, jedoch um private Ermittlungen allgemein:
Unbenanntes Dokument
Zitat
"3. Strafrechtliche Grenzen
Verletzt ein Privatermittler durch seine Tätigkeit allgemeine Straftatbestände, ohne einen Rechtfertigungsgrund für sich in Anspruch nehmen zu können, so bewegt er sich im illegalen Bereich."
"Aufgrund der Jedermanns-Stellung des Privatermittlers kann sich
auch aus der Intensität eines repressiven Tatverdachtes bzw. aus
der präventiven Gefahrenintensität allein nicht die Befugnis zum Eingriff in schützenswerte Rechtspositionen der Zielperson ergeben, vielmehr sind in jedem Einzelfall die sich gegenüberstehenden Rechts-positionen abzuwägen. Der Tatverdacht ist ein Begriff aus ..."

"Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Ermittlungsauftrag, also der Detektivvertrag für sich nie dem Privatvermittler die Befugnis verleiht, in schützenswerte Rechtspositionen der Zielperson einzugreifen."
Zitatatende

Hat jemand eine Legaldefinition für "Rechtfertigungsgrund"?
Damit können sie sich eventuell herausreden....

mfg

nte
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Alt 26.07.2009, 12:27   # 307
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Finde es eh schon komisch,
dA von N+L ja die jungs von Evidenzia ermitteln.

Da auf deren HP wird ja auch groß für Marktforschung für Die Tauschbörsen geworben, aber weiter unten steht ja das man ja auch um sich um die "Piraterie" kümmert.

Mir kommt das in dem Sinne komisch vor weil wer Marktforschung betreibt darf doch aus Datenschutz gründen nichts weiter geben oder???jedenfalls nicht ohne Einverständnis des 3 in dem sinne uns oder???

Macht sich da Evidenzia nicht auch strafbar nach dem Datenschutzgesetz was meint ihr??
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Alt 26.07.2009, 12:29   # 308
Brainstorm
 
Registriert seit: 11.08.2007
Ort: in Deinen schlimmsten Träumen
Beiträge: 44
Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Nur leider wird ständig der Provider ins Rampenlicht gerückt!!! Masche?
Nein, sondern der für RI und Abmahner billigste (und für manchen Großprovider umsatzmehrende) Weg, immense Kosten auf andere, als die eigenen Schultern zu verteilen. Womit werden wohl die Speichermedien für das gesetzlich verordnete, gigantische Datenvolumen bezahlt, was glaubt ihr? Von der MI als RI, Gesetzesinitiator und -nutzniesser? Vom Staat als Gesetzgeber? Vom Kunden! Und der muss dann eben mit den Füßen entscheiden. Gegenüber dem Provider wird das schwierig. Aber beim Contentmedien-Konsum ist es einfach. Und schliesst den Kreis zum Verusacher. 1TB Extern-HD in der Hosentasche, "abgeglichen" mit der HD vom Kumpel/Kollegen oder jeder anderen "geschlossenen Gemeinschaft", sichert viiieeele Videoabende. Unkontrolliert. Mit dem Wissen und Risiko, dass dies durch das Recht auf Privatkopie nicht zwangsläufig gedeckt sein muss. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Allerdings in jedem Falle immer noch ohne einen Cent (Mehr-)Umsatz für die MI. Die begreift es einfach nicht, dass sie "ihren Krieg" gegen die (potentiellen Wieder-) Kunden nicht gewinnen kann. Stellenweise sogar aufgrund Leaks in den eigenen Reihen. Wer schon die eigenen Leute nicht im Griff hat...- Aber das ist -zum Glück- nicht meine Baustelle.

Gruß, Brainstorm
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Alt 26.07.2009, 13:30   # 309
jochen_f
 
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Beiträge: 9
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Folgende Fälle, die sich aus unerfindlichen Gründen zu häufen scheinen:

1) Jemand erhält eine Abmahnung wegen eines Songs auf einem Album
(gehen wir einmal von ca. 500000 p2p-Abmahnungen im Jahr 2009 aus und dabei von ca. 20 Millionen deutscher Internet-AIs, so liegt die Wahrscheinlichkeit für eine Abmahnung innerhalb des Jahres 2009 bei maximal 1 : (20000000/500000)=1 : 40.

2) Dieser jemand erhält eine zweite Abmahnung innerhalb von 4 Wochen nach der ersten wegen eines ähnlich gelagerten Falles -> Wahrscheinlichkeit dafür somit bei 1 : (40*12*20000000/500000)=1 : 19200. Somit ist mit geschätzten maximal 26 solcher Fälle pro Jahr zu rechnen, bei 500000 Abmahnungen insgesamt. Wieviele davon melden sich hier bei Netzwelt bzw. haben sich hier schon gemeldet? 10? 20?

3) u.a. aus 2) schließe ich darauf, daß ein reger Datenaustausch mit IP/Adressdaten zwischen Kanzleien und/oder Keyloggern stattfindet

4) bei drei Abmahnungen hintereinander innerhalb von 2 Monaten hätten wir es mit einer Wahrscheinlichkeit von grob 1 : 19200 * 480 = 1: 9216000 zu tun. Das nur am Rande. Solch einen Fall dürfte es unter "normalen" Bedingungen also im Schnitt genau ein Mal alle 18 Jahre geben.
Sorry, aber die Rechnung stimmt nur, wenn die eingesetzte Logging-Software totaler Mist ist, d.h. IP-Adressen komplett zufällig auswürfelt.

Je nach dem, wie groß man den Fehler der Logging Software ansetzt und von wie vielen AIs tatsächlich Songs per P2P getauscht werden, sieht die Sache schon etwas anders aus. Wenn man von 10% P2P Nutzern und 50% Fehler der ermittelten IP-Adressen ausgeht, ist das Risiko bei P2P Nutzern ca. 1 : (2000000/250000)=1 : 8 und bei Nicht-P2P Nutzern ca. 1 : (18000000/250000)=1 : 72.

Bei 1:8 sind schon eher Doppel- oder Dreifachabmahnungen möglich...
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Alt 26.07.2009, 14:24   # 310
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von jochen_f Beitrag anzeigen
wenn die eingesetzte Logging-Software totaler Mist ist
So zumindest mein Eindruck, wenn ich von Fehlerquoten zwischen 50 und 90% lese.
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Alt 26.07.2009, 14:29   # 311
OHweh
 
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Beiträge: 302
Bezüglich der Fehlerquote kann sich das mal einer anschauen??


Structured P2P Networks in Mobile and Fixed Environments

ist ne powerpoint presentation oben ist dann der Link da ich hier nur die HTML version linken kann
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Alt 26.07.2009, 15:49   # 312
nte
 
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Hallo!

@OHweh
Im Zusammenhang mit den Logfirmen ist der Datenschutz nicht sehr ergiebig.... nur ein "schutzwürdiges Interesse des Betroffenen" ist ein Positivposten - (aber siehe EDÖB vs. Logistep AG die "Straftat" wurde höher bewertet - für Deutschland habe ich noch nichts Vergleichbares gefunden...)

Zitat
"Lutz Prechelt, prechelt@inf.fu-berlin.de S.25
BDSG § 29: Geschäftsmäßige Datenerhebung
und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

• Betrifft insbesondere Werbung, Marktforschung,
Auskunfteien und Adresshandel

• Erhebung ist zulässig, wenn kein schutzwürdiges
Interesse des Betroffenen beeinträchtigt wird
insbesondere meist, wenn die Daten aus öffentlich
zugänglichen Quellen stammen


• Zwecke sind festzulegen

• Übermittlung ist zulässig, wenn
die Daten listenmäßig zusammengefasst sind oder der
Empfänger ein berechtigtes Interesse darlegt
und zugleich kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen
beeinträchtigt wird"
Zitatende
http://www.inf.fu-berlin.de/inst/ag-...atenschutz.pdf

§ 29 BDSG Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
Ob man sie auf die "Verschleierung des Zweckes" festnageln kann, wäre noch genau zu klären. Jedoch steht im Gesetz "zum Zweck der Übermittlung" und übermittelt werden die Daten auf jeden Fall. Oder?

mfg

nte
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Alt 26.07.2009, 19:56   # 313
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Ich denke mal, das Folgende könnte den ein oder anderen hier interessieren:

...
Strömer:
...
Jetzt zu den Kosten des gegnerischen (abmahnenden) Anwaltes. Hier herrscht ein weitverbreitetes Missverständnis, selbst unter Anwaltskollegen und Richtern: Der Anwalt hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung! Vielmehr wird er ... zunächst ganz normal eine Rechnung an seinen Mandanten schicken. Im Auftrage seines Mandanten kann er dann für diesen Kostenerstattung geltend machen. Diese Forderung beruht dann auf der "Aufwandserstattung für Handlung ohne Auftrag".
...
Vorraussetzung dafür ist aber, und ich wiederhole es noch einmal, weil es selbst vielen Juristen nicht bewußt zu sein scheint: Voraussetzung ist, dass überhaupt Kosten entstanden sind, dass also dem Mandanten, dem Auftraggeber der Abmahnung eine entsprechende Rechnung überstellt wurde!
...

Das aktuelle Interview: Rechtsexperten stehen Frage und Antwort



Evtl. sollte man bei angeblich berechtigten Abmahnungen zuerst einmal eine Fotokopie der Rechnung anfordern, die der Anwalt angeblich seinem Mandanten gestellt hat, bevor man auf eine Abmahnung in anderer Weise als mit einem Widerspruch reagiert?
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Alt 26.07.2009, 20:30   # 314
OHweh
 
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 302
Da es dann mehr oder weniger zu beweisen währe hätte ich schon einen im Anschlag wie ich es schonmal öfter geschrieben habe wirbt ja von N+L der Herr W. von Pauschal Angeboten und gibt in seiner abmahnung ja die GV von 1.3 könnte man da nicht in einer vieleicht unwahrscheinlichen klage ja gegen halten oder?
Indem man ja auch mal mit dem Beschluß vom LG Berlin wedelt oder??

http://www.telemedicus.info/urteile/...Abmahnung.html

Oder nehmen die Gerichte das nicht direkt an das währe ja dann auch eine Entscheidungshilfe oder?

Finde das auch eine berechtigte Abmahnung nur dann gewährleistet wird wenn es damit den Täter direkt betrifft aber das ist ja hier kaum der Fall

-----Doppelpost zusammengeführt am 26.7.2009 um 19:49:37-----

Datenschutz von der Telekom:

Zitat:
Die gegebenenfalls jeweils zugeteilte IP-Adresse wird ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung verwendet und sieben Tage nach Ende der Verbindung gelöscht.
7 Tage???? man man man aber die Abmahnungen kommen ganz spät

Zu den Verkehrsdaten:
Unter Punkt 5 zu Lesen
http://www.t-home.de/dlp/agb/34761.pdf

-----Doppelpost zusammengeführt am 26.7.2009 um 19:53:54-----

Frage dazu währe Die Abmahner haben dazu ja die IP aber wenn diese IP Ber der T-Com nach 7 Tagen speicherung gelöscht wird kann und darf sie ja nicht in den Verkehrsdaten auftauchen da es sich ja meistens um Flatrates handelt oder?
Also ergo haben die Abmahner in den 7 Tagen doch den NAmen her oder? schreiben aber nach und nach zum Ausbeuten die Abmahnungen HA

Wieder BETRUG(Meine MEinung dazu)
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Alt 26.07.2009, 21:36   # 315
watt_ihr_volt
 
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Beiträge: 4.640
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich denke mal, das Folgende könnte den ein oder anderen hier interessieren:

Evtl. sollte man bei angeblich berechtigten Abmahnungen zuerst einmal eine Fotokopie der Rechnung anfordern, die der Anwalt angeblich seinem Mandanten gestellt hat, bevor man auf eine Abmahnung in anderer Weise als mit einem Widerspruch reagiert?
nun frage ich mich, warum nur eine Kopie und nicht eine ordentliche Rechnung gleich an den Abgemahnten. (auch wenn dieser nicht Auftraggeber ist)

Walldorf schlüsselt auf: € 250,-- als Schadenersatz welche neben der Kompensation für die erfolgte Rechtsverletzung auch die Kosten für die Ermittlung der Identität enthält.
Und € 506,-- Rechtsankostenwalt

Wo bitte sind da die 19% Mehrwertsteuer aufgeführt. Wenn mir schon vorgeworfen wird in "Gewerblichen Ausmaß" gehandelt zu haben, möchte ich doch bitte auch bei der nächsten USt.-Voranmeldung die Vorsteuer geltend machen
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Alt 26.07.2009, 21:46   # 316
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
warum nur eine Kopie und nicht eine ordentliche Rechnung gleich an den Abgemahnten.
Die Kopie sollte von der Rechnung der Kanzlei stammen, die diese ihrem Auftraggeber (RI/Mandanten) gestellt hat (optimalerweise auch ein Beleg über den Zahlungseingang), zwecks Verifizierung der Berechtigung der angeblichen Forderungen gegenüber dem Abgemahnten.
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Alt 26.07.2009, 21:47   # 317
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Wo bitte sind da die 19% Mehrwertsteuer aufgeführt. Wenn mir schon vorgeworfen wird in "Gewerblichen Ausmaß" gehandelt zu haben, möchte ich doch bitte auch bei der nächsten USt.-Voranmeldung die Vorsteuer geltend machen
Quatsch, müssen die garnicht. Es sind Schadensersatzforderungen vom Mandanten!
Siehe Merkblatt: Abmahnungen unter Betrachtung des UstG (pdf)
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Alt 26.07.2009, 22:27   # 318
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
also wenn ich dieses UStG-PDF richtig auf die Kostennote von Waldorf umsetze, müsste Rudi-Waldorf bei 506,-- Netto €96,14 ans Finanzamt abführen. Und PrinzConstantin diese dann vom Finanzamt zurück holen.
Selbst wenn Constantin -> Waldorf erst nach evtl. Zahlungseingang von Lieschen Unschuld entlöhnt, so muss aber Waldorf in jedem Fall die anfallende MwSt. (auch wenn noch nicht vereinnahmt) abführen. SOLL-Versteuerung. Schließlich ist seine Kanzlei ja kein Kleinunternehmen.

Wie bitte erklärt sich das? Sollte Waldorf etwa erst eine Rechnung an Constantin schicken wenn Frl. Unschuld bezahlt hat, diese also Vorkasse leisten?!
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Alt 26.07.2009, 23:32   # 319
3111
 
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 291
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
also wenn ich dieses UStG-PDF richtig auf die Kostennote von Waldorf umsetze, müsste Rudi-Waldorf bei 506,-- Netto €96,14 ans Finanzamt abführen. Und PrinzConstantin diese dann vom Finanzamt zurück holen.
Selbst wenn Constantin -> Waldorf erst nach evtl. Zahlungseingang von Lieschen Unschuld entlöhnt, so muss aber Waldorf in jedem Fall die anfallende MwSt. (auch wenn noch nicht vereinnahmt) abführen. SOLL-Versteuerung. Schließlich ist seine Kanzlei ja kein Kleinunternehmen.

Wie bitte erklärt sich das? Sollte Waldorf etwa erst eine Rechnung an Constantin schicken wenn Frl. Unschuld bezahlt hat, diese also Vorkasse leisten?!

steuerlich gibt es da nix zu meckern.

der abgemahnte wird aufgefordert schadensersatz an den rechteinhaber zu bezahlen, der vom abmahnanwalt im auftrag seiner mandanten in rechnung gestellt wird.

schadensersatz= zum ausgleich eines erlittenen schadens gezahlter ausgleich gehoert nicht zu den einkunftsarten nach § 2 estg, die zu versteuern sind. demnach keine ustg ausweisung.

stellt der abmahnanwalt seinen auftraggeber seine leistung in rechnung, so erziehlt dieser einkuenfte aus selbstaendiger arbeit. diese tatsaechlich vorhanden einnahmen sind nicht von der umsatzsteuer befreit.

der auftraggeber kann nun - soweit moeglich - diese als vorsteuer geltend machen. der abgemahnte allerdings nicht, dieser bezahlt ja nur einen schadensersatz.

das problem ist wohl die pauschalisierten summen in den abmahnungen, die als ausgleichszahlungen fuer einen entstandenen schaden des auftraggebers deklariert werden, und haben mit den tatsaechlichen einkuenften des abmahnanwaltes nichts zu tun.

der abgemahnte wird also nie die kostenrechnung des anwaltes an den auftraggeber zu gesicht bekommen, da die forderung an den abgemahnten nur eine pauschalisierte summe ist.

3111
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Alt 27.07.2009, 10:01   # 320
Hadron
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 495
Weil ein Internetnutzer seinen WLAN-Anschluss nicht verschlüsselt hatte, stürmte ein SEK der Polizei versehentlich seine Wohnung:
Allgemeine Zeitung: Dumm gelaufen: SEK stürmt in falsche Wohnung (via fefe)
In der Tat nicht ganz ungefährlich, so ein offenes WLAN. Und die Polizei will sogar keinen Schadensersatz zahlen.
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Alt 12.02.2012, 06:24 # --
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