| | # 2806 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Um die durchaus lesenswerte FAQ zu studieren und zu verstehen brauch es keine Mitgliedschaft. Ansonsten Wir kennen zwei Arten der Mitgliedschaft: Reguläre Mitglieder und Fördermitglieder. Der Mitgliedsbeitrag für reguläre Mitglieder beträgt 2 Euro pro Monat, also 24 Euro im Jahr. Fördermitglieder haben im Verein dieselben Rechte, zahlen jedoch freiwillig einen höheren Beitrag, nämlich 100 Euro im Jahr. Der Jahresbeitrag wird jeweils im Januar fällig. Bei einem Vereinsbeitritt im laufenden Jahr wird der Beitrag ab dem Beitrittsmonat berechnet. Einen Mitgliedschaftsantrag können Sie, zusammen mit Satzung und aktueller Beitragsordnung, als PDF-Datei herunterladen (rechte Maustaste -> Ziel speichern unter...). Um beste Lesbarkeit zu gewährleisten, füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag am besten gleich am Computer aus, drucken ihn dann aus, unterschreiben ihn und schicken ihn schließlich an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Über die Annahme von Mitgliedschaftanträgen entscheidet der Vereinsvorstand. Ich bin und werde kein Mitglied, und wenn sind die 2 gut anglegt! |
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| | # 2810 |
| Gastposter | Filesharing-Abmahner bestreiten Deckelung der Abmahnkosten weiterhin Zitat: Die Abmahnkanzleien wehren sich derzeit aber noch mit Händen und Füßen gegen die Anwendung der Vorschrift, weil dadurch ihr Geschäftsmodell erheblich gefährdet wäre. Und sie kommen dabei immer auf neue und interessante Ideen. So schreibt mir Rechtsanwalt Dr. Kornmeier am 21.05.2010, dass eine Anwendung von § 97a Abs. 2 UrhG vorliegend schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil meine Mandantschaft nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegebeben hat, was eine gesonderte anwaltliche Prüfung erfordert. Und aus diesem Grunde sei es eben auch kein einfach gelagerter Fall mehr gegeben. ohne Worte |
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| | # 2811 | |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.025
| Zitat: das sieht mir schon nach Verzweiflung und letztem Strohhalm aus. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die ************ mit dieser Aussage vor Gericht durchkommen würden. Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung: Ohne Worte! Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen | |
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| | # 2813 |
| Gastposter | Italien: Musikindustrie vs. Rundfunk-Embargo Zehn nationale Rundfunksender haben damit aufgehört, neue Songs der Musiklabels zu spielen. Der Grund sind Streitigkeiten um Lizenzgebühren. mehr Zitat: So erklärte Lorenzo Suraci, Präsident des nationalen Rundfunknetzwerks RTL 102,5, dass sich "die Plattenlabels, insbesondere die multi-nationalen" nur aus einem Grund auf die Sender stürzen würden: "[...], um mehr Geld zu erhalten, weil sie keine Platten mehr verkaufen." Hoffentlich halten die Sender durch |
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| | # 2814 |
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.305
| Witzige Aussage, denn wenn man keine modifizierte abgibt, sondern seine, dann kommt ja auch keine Anwendung von § 97a Abs. 2 UrhG in Betracht... da man ja durch Abgabe dieser eine höhere Zahlung garantiert... Ah jaaaa... muss man Abmahnerlogik verstehen?
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse |
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| | # 2815 | |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 232
| Zitat:
Antwort: Das Risiko des, ohnehin seltenen, Ganges vor Gericht ist erhöht, da sie selbst bei Erfolg mit ganz wenig Geld und in der Summe einem Minus nach Hause gehen. ABER auf das Gesamtgeschäftsmodell hat das leider keinen nachhaltigen Einfluss, weil viele Abgemahnte nach wie vor schlecht informiert sind und die Pauschalbeträge zahlen. Also ändert sich für die Abmahner auf diesem Wege nichts Wesentliches. Das wird erst dann der Fall sein, wenn das Erheben höherer Anwaltsgebühren im einfach gelagerten Fall dazu führt, dass die Abmahner angezeigt (versuchter Betrug?) oder selbst reihenweise abgemahnt werden. | |
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| | # 2816 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Wenn das Urteil so die Hürden nimmt und rechtskräftig wird, erhält der Abmahner weniger Geld. Dadurch werden sich auch im Allgemeinen die Abmahnungen reduzieren. Insgesamt gerät das ganze Geschäftsmodell ins Wanken. Ich sage nicht es hat sich erledigt, aber es bringt einen finanziellen Vorteil, für den Abgemahnten. Und das ist Sinn und Zweck des Ganzen. |
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| | # 2817 | |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 232
| Zitat:
Zwei Rechnerabstürze unmittelbar nach dem Schreiben und VOR dem senden. S......... Ganz kurz: Ja, es wird für die gut Informierten (z.B. durch dieses Forum) oder anwaltlich Vertretene sicher besser und wohl auch kaum noch eine Chance auf ein Gespräch mit einem Richter geben, aber solange die Vorgehensweise der Abmahner nicht unter Strafe (Betrug, Nötigung?) gestellt wird, wird sich nicht viel ändern, da die nach wie vor die schlecht Informierten abkochen werden. Da müssen jetzt Gesetzgeber und Richter zügig ran. Von Seiten des Forums könnten die hier postenden Anwälte doch sicher auch mal mit dem ein oder anderen Richter sprechen, oder? | |
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| | # 2818 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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