| | # 2644 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
Ich sags mal so (normalerweise halte ich mich bzgl. einer Äusserung zu unsachlichen Kommentaren zurück): mir reicht der Unsinn langsam. Und andere Abgemahnte düften es ähnlich sehen. Sachliche Postings sind immer gerne gesehen - von wem auch immer. Wenn es unsachlich wird, reagiert jeder auf die ihm eigene Art (meine besteht in der Regel aus Zurückhaltung).
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | |
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| | # 2645 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Da ist wohl einiges dran. Ich bin auch heute noch grundsätzlich der Ansicht, dass darin zumeist die Ursache insbesondere für entspr. "Negativ-Urteile" zu finden ist. Allerdings bin ich auch nach einem Jahr Abmahn-Wahnsinn mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass es in vielen Fällen an der notwendigen Objektivität einiger Richter zu fehlen scheint und zum "Beispiel-Beitrag" von Shual würde mich ebenfalls mal deine Sichtweise bzw. Erfahrung interessieren... Dies wird durch solche Interview-Äußerungen, wie estabilidad schon ganz richtig bemerkt hat iÜ auch noch bestätigt | |
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| | # 2646 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.775
| Zitat:
Es geht hier um mehrere hunderttausend oder Millionen Und unser Rat ist ebenfalls nach Schema "F": modUE - nix Zahlen - kein Kontakt zum Abmahner! Darüberhinaus findet man hier jedoch zahlreiche Informationen und Hintergrundwissen rund ums Thema und einen intensiven Erfahrungsaustausch. Sollte hier mal irgeneiner auf die Idee kommen, ne EV* zu beantragen oder Unterlassungsklage anzustrengen, so kann ich nur hoffen, dass sich davor wirklich niemand fürchtet und dem entsprechend entgegentritt. *Sollte ein Richter sowas durchwinken, hätte ich wohl endgültig den guten Glauben an unsere Justiz verloren.... | |
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| | # 2648 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Das solche Drohungen mal von der "Seite" kommen damit habe ich schon lange gerechnet. Man darf den Leuten auch nicht ständig in die Suppe spucken. Aber damit kann er kleine Kinder erschrecken aber keine erwachsenen Leute, die mit beiden Beinen fest auf der Erde stehen. Wer sich davon erschrecken lässt, muss halt das Posten hier aufgeben. |
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| | # 2649 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
![]() Wie wärs mal mit der Rechtslage für die "Expertenanwälte" § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen (1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen). (2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. § 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen "(1) Die für den Wohnsitz einer Person oder den Sitz einer Vereinigung zuständige Behörde kann den in den §§ 6, 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 genannten Personen und Vereinigungen die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen für längstens fünf Jahre untersagen, wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs rechtfertigen. Das ist insbesondere der Fall, wenn erhebliche Verstöße gegen die Pflichten nach § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 oder § 8 Abs. 2 vorliegen. (2) Die bestandskräftige Untersagung ist bei der zuständigen Behörde zu registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister nach § 16 öffentlich bekanntzumachen. (3) Von der Untersagung bleibt die Befugnis, unentgeltliche Rechtsdienstleistungen innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen zu erbringen, unberührt." § 20 Bußgeldvorschriften "(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne die nach § 10 Abs. 1 erforderliche Registrierung eine dort genannte Rechtsdienstleistung erbringt, 2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 1 oder § 15 Abs. 5 zuwiderhandelt oder 3. entgegen § 11 Abs. 4 eine dort genannte Berufsbezeichnung oder Bezeichnung führt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden." Viel Spaß bei den Justizverwaltungsbehörden. Was allerdings hier jeder erfahrene Teilnehmer weiß ist das ein falscher Ratschlag (zB keine modUe abzugeben) eine Haftung auslösen könnte, wenn den beratschlagten Abgemahnten einstweilige Verfügungen ins Haus flattern. Man könnte jedoch auch dieses Problem lösen ... in dem man auf die Belehrungen des RA ********* hinweist. Es gibt nämlich für jeden dummen Ratschlag auch mindesten einen Rechtsanwalt der diesen öffentlich plakatiert. Was die Wertung "in Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit" angeht ist das natürlich schon recht schwerwiegen was postende Rechtsanwälte hier anrichten. Da werden auch schon mal gerne Gerüchte in Umlauf gebracht, es würden Geldflüsse zwischen Kanzleien und Forenteilnehmern (oder gar Spendengeldveruntreuung) existieren. Aber ich bin mir da sicher, dass sich jeder postende Rechtsanwalt sich darüber im Klaren ist. Insgesamt aber gibt es bislang in den letzten 15 Monaten meiner Zugehörigkeit keinen einzigen Verbraucher der auch nur im Ansatz eine Fehlberatung geltend gemacht hat. Im Gegenteil.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2650 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Erst mal müßte man aber die Forenpräsenz untersagt bekommen. Ein im Massenabmahnwahn jedoch vollständig erfolgloses Projekt. Die Gerichte zielen darauf ab das sich ein Mensch im Internet zu informieren habe. (OLG Oldenburg fast wörtlich: "hätte sich im Forum Z informieren können - Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung") In den Massenmedien finden sich mittlerweile hunderte Artikel darüber, ... es ist hier vollständig unmöglich den Deckel über diesen Skandal zu legen. Wenn schon müßte der gegnerische Anwalt Persönlichkeitsrechtsverletzungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Geschäftsschädigung gelten machen. Wie man so hört führt ja gerade der Heise Verlag gegen einen Abmahner hier Prozesse. Ansonsten wurden hier schon Dutzende aktuelle Urteile veröffentlicht, die das Thema betreffen. Für die Adminiseuse und ihre Kollegen besteht hier schon genügend Rechtssicherheit.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2651 | |
| Gastposter | Zitat:
Stattdessen schießen Sie aus der Deckung gegen einzelne Forenmitglieder. Für mich sind Sie auch nur ein Troll, zwar ein studierter Troll, aber ein Troll bleibt nun mal ein Troll. | |
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| | # 2652 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Nur stellt sich ja die Frage was will dieser "Superanwalt" hier im Forum. Unruhe und Unsicherheit verbreiten oder ist er ein Strohmann der Abmahnschergen. Oder gar ein Troll | |
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| | # 2655 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Die großartige Neutralität des römischen Rechts ist silbern. Manchmal schimmert sie uns sogar aus den Haaren eines Pressesprechers des LG Köln entgegen. Worte der Weisheit wie "Das ist ganz einfach: Hände weg von illegalem Dateitausch im Internet!"lassen uns ehrfurchtsvoll zurückweichen und mit offenem Mund staunen wir zu den Ikonen neutraler Rechtsprechung hinauf. Respektvoll ignorieren wir aber diese wunderliche Sein-Sollen-Dichotomie, wollen wir doch jetzt einmal junge Zeugnisse dieser Wiederkunft altrömischer Werte aufschlagen und dicht hineinsehen: LG Köln, 28 O 384/06: "Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke hat in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer ist dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet über Filesharing-Systeme wird die Musikindustrie jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht wird. [...] Vor diesem Hintergrund sind die verstärkten Bemühungen der Musikindustrie, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und diese zu unterbinden, zu sehen, [...] Diese Bemühungen stellen sich vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen [...] dar ..."Wunderbar. Hier befreit der Redner den Begriff "Neutralität" auf kunstvolle Weise, nimmt ihm jede unscharfe Wolkigkeit und stellt ihn figürlich ausgemeißelt als überlebensgroße weibliche Statue neben den Richtertisch. Von hier aus - mit der rechten Hand eine steinerne CD liebkosend, mit dem Munde der Musikindustrie einen scheuen Kuss zuwerfend - beobachtet diese Göttin der Neutralität nun das weitere Treiben aufmerksam und hört sodann folgende Worte: LG Köln, 28 O 237/09: "Dass dabei nur eine geringe Anzahl der im Rahmen der Rechtsverletzung festgestellten Musikstücke aufgefunden wurde, spricht dabei nicht gegen die Richtigkeit der Auskunft, da es lebensnah erscheint, dass die "Fluktuation" der gedownloadeten Musikstücke erheblich ist. [...] ist dieser Umstand in den letzten Jahren auch nachhaltig in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt worden. Diese Diskussion wird in den Medien bis zum heutigen Tag regelmäßig zum Gegenstand der Berichterstattung gemacht."»O welche Lebensnähe!«, freut sich da die Göttin, »Welch bedeutsamer Verweis auch auf die Medien, deren unaufhörliches Streben nach grenzenloser Neutralität ja sprichwörtlich ist!« In ihrem Jubel gelingt es ihr kaum, sich den schnell folgenden Worten zuzuwenden, die nun auch vom Oberlandesgericht aufsteigen: OLG Köln, 6 Wx 2/08: "Wer ein gesamtes Musikalbum, zudem in der relevanten Verkaufsphase, der Öffentlichkeit zum Erwerb anbietet, tritt wie ein gewerblicher Anbieter auf [...] Er kann und will nicht mehr kontrollieren, in welchem Umfang von seinem Angebot Gebrauch gemacht wird. [...] Seine Handlung ist in diesem Fall der unberechtigten Weitergabe des Musikalbums an einen gewerblichen Zwischenhändler vergleichbar, der die Vervielfältigung und weitere Distribution des Musikalbums übernimmt. "Nein, nicht nur kann er es nicht, er will es sogar nicht! Den Willen eines Menschen nämlich, das muss man wissen, kann ein neutraler Richter jederzeit durch einen Blick in das kleine Fensterchen ermitteln, welches auf der Brust eines jeden Beklagten angebracht ist, aber nur von hohen juristischen Autoritäten gesehen werden kann und ohnehin auch nur durch diese geöffnet werden darf. Hier wird Neutralität herbeigeführt durch objektive Gewissheit über eine Fensterschau des Willens des Beklagten. Gerade noch staunt die Göttin über den Zwischenhändler-Vergleich und sinnt, auf welcher Stufe der Neutralität sich so ein Hehlerei-Vorwurf denn befinde, da springt schon ein anderes Wort in ihr Auge, und dieses Wort ist das Wort 'relevant'. »Wie lange«, so grübelt sie, »dauert nach allgemeiner Lebenserfahrung eine Verkaufsphase, wie lange kann man sie relevant nennen?« Die neutrale Oberantwort findet zielstrebig den Weg in ihr Ohr: OLG Köln, 6 W 182/08: "Diese Rechtsverletzungen hätten das gewerbliche Ausmaß erreicht, [...] Zwar sei dies nicht unmittelbar nach der Veröffentlichung des Albums erfolgt, sondern erst 4 Jahre später. Jedoch lasse sich für eine Rechtsverletzung in der relevanten Verwertungsphase keine starre zeitliche Grenze ziehen. [...] Daher müsse die relevante Verwertungsphase immer individuell bestimmt werden."Hier will die Göttin zustimmend nicken, was ihr jedoch misslingt, da ihr Hals aus Stein ist. »Wo«, so denkt sie, »soll man hier auch eine zeitliche Grenze ziehen? Wer sollte diese festlegen? Das OLG Köln? O nein! Was sind denn schon vier kurze Jahre vor dem Hintergrund der ewigen Dauer des römischen Neutralitätsimperiums?« Selbst berühmte, vor nun schon zweitausend Jahren in Stein gravierte zehn Sätze befänden sich noch heute in dieser relevanten Verkaufsphase, wenn ein Herr namens Moses P. die Originale nicht im Zorn über den goldenen Filesharer zerbrochen hätte. Damals, am Berge Sinai. Dennoch verspürt die Göttin der Neutralität leichtes fragendes Zagen im Herzen, so als geriete ihre Festigkeit ins Wanken, als schon die nächsten Worte fallen: LG Köln, 38 OH 11/08: "Denn innerhalb dieser besonders marktrelevanten Phase wird das Interesse des Rechteinhabers an der ungestörten kommerziellen Auswertung der ihm zustehenden Rechte durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen offensichtlich massiv geschädigt. Zwar liegt das Veröffentlichungsdatum des streitgegenständlichen Hörbuchs bereits mehrere Jahre zurück. Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein kommerziell nach wie vor erfolgreiches Werk. Seine Platzierung in sog. Verkaufscharts ist nach wie vor hoch [...] Es ist zudem zu erwarten, dass der im Mai 2009 bevorstehende Kinostart der entsprechenden Verfilmung zu einer weiteren Nachfrage führen wird."Nun vermehrt sich doch die Unruhe der Göttin und unverdrängbarer Zweifel tritt hinzu. Veröffentlichung bereits Jahre zurück, dennoch massiver Schaden? Verkaufscharts als ein unfehlbares Neutralitätsindiz? »Wenn etwas in Zukunft zu erwarten ist«, so ihre weiteren Gedanken, »wie kann dieses sich auf das Jetzt auswirken? Von welcher seltsamen rückwärtsgerichteten Kausalität ist hier die Rede? Was will uns der Richter ...« - Plötzlich wird jeder Gedanke unterbrochen. Gerade nämlich, als die Göttin der Neutralität, nun doch stark zweifelnd, missfallend den Kopf schütteln will, gibt es einen Knall, ein tiefer Riss erscheint, zieht sich waagerecht durch ihren steinernen Hals, ihr Kopf löst sich langsam vom Rumpf, neigt sich gefährlich nach vorn, schwankt, fällt schließlich herab, knallt polternd auf den harten Boden des Sitzungssaales und beginnt zu rollen. Erst ziellos, dann immer deutlicher rollt der Kopf auf den Ausgang des gut gefüllten Saales zu, verfolgt von den Blicken des staunenden Publikums, welches eine dumpfe Erschütterung hört, als der Kopf gegen die schwere Flügeltür schlägt, die nun unter sanft einsetzenden Sphärenklängen von zwei großen weißen körperlosen Händen geöffnet wird. Licht dringt ein, herrliche Töne, die von überall herzukommen scheinen, begleiten den Kopf, wie er hinausrollt ins Freie, dort langsam aufsteigt, für einen Augenblick noch das weiße gleißende Tageslicht von draußen auf die innen staunende Menge wirft, dann sich aber schließlich zerfließend mit der Klarheit draußen vereint und in ihr aufgeht. Die schweren Türen schlagen zu, es wird dunkel, es wird kühl, seltsam klein fühlt sich die Menge. "Neutral?" flüstert von irgendwo her noch eine fröstelnde Stimme, dann ist Ruhe. Nur eine kopflose Statue fängt im Halbdunkeln schamvolle, schweigende Blicke. So fand die Neutralität an einem Muttertag ihren Weg in die Freiheit. |
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| | # 2658 |
| Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 233
| Mal wieder zurück zum Thema. Ihr wißt ja, ich habs mit Zahlen, also nicht bezahlen, sondern Zahlen im Sinne von Daten, also Greifbares und, vor allem für mich, Verständliches. Das Jahr 2009 war ja schon ein recht heftiges Abmahnjahr, aber es sieht wohl so aus, als ob 2010 noch "besser" wird. Also, was weiß ich, mehr als 500.000 neue Abmahnungen. Davon werden so und so viele in den Statistiken hier, bei Gulli und auf der Dreipage erfasst. Danach zahlen über 50% nicht, also wohl 250.000 in 2010. Wie viele Verfahren sind aufgrund der Kapazitäten der Gerichte überhaupt theoretisch möglich, wenn sich die RA und RI zu Klagen entscheiden würden? Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob das eine Zahl in den hundertern, tausendern oder gar zehntausendern ist. Können die Profis dazu eine, zumindest ungefähre Angabe machen? Das wäre dann ja erstmal etwas, woraus sich eine "Trefferwahrscheinlichkeit" über den, im ungünstigsten Fall, vierjährigen Verjährungszeitraum ableiten läßt. Z.B. stehen ca. 1.000.000 Abmahnungen mit renitenten Abgemahnten in vier Jahren 10.000 Verfahren gegenüber, also eine 1:1000 Chance mal mit einem Richter reden zu dürfen. Oder so........... |
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| | # 2659 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Shual hatte es irgendwo in der zweiten Hälfte letzten Jahres schon einmal ausgerechnet (ich habs auch irgendwo, aber ich werds nicht suchen, da ich das Thema mittlerweile für belanglos halte). Du solltest seine Postings lesen (nicht nur der Statistik wegen), denn damit sollten Dir alle evtl. noch kommenden Fragen beantwortet werden.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 2660 |
| Registriert seit: 09.09.2009
Beiträge: 3.155
| @WLAN-WEM, ich bin ja auch ein Zahlenmensch, dass können sicher einige der erfahrenen User hier im Forum bestätigen. ![]() Aber was hilft Dir, ob die Wahrscheinlichkeit bei 1:990, 1:1.050 oder von mir aus bei 1:3.000 liegt. ![]() Treffen kann es Dich auch bei 1:1 Mio!! Änderst Du jetzt aufgrund der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten, die im übrigen alle sehr gering sind, Deine Strategie??? Das wäre vllt. bei einer Wahrscheinlichkeit von 1:20 o.ä. angebracht, aber nicht bei den derzeit vorherrschenden Wahrscheinlichkeitsdimensionen Gruß montezuma##
__________________ Meine Meinung, keine Rechtsberatung! Grundkurs für Neuabgemahnte modUE Abmahn-Datenbank Spendenaktion / Kriegskasse Netzwelt~Meister 2010 im Fußball-Oraklen |
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