| | # 2601 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 628
| Du meinst den Eintrag RABoga letzter Eintag |
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| | # 2603 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Der vertritt aber in erster Linie mal türkisches Recht. Siehe hier: Rechtsanwalt Rechtsbeistand Bedri Boga, D-10999 Berlin - Anwalt-Seiten.de wenn er das ist! |
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| | # 2605 | |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Betreff: Anfrage Deutsche Welle TV / Betroffene ungesicherte WLAN-Netze Zitat:
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| | # 2606 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Entweder war es richtig oder nicht richtig. War es richtig wird es durch eine ander lautende höchstrichterliche Meinung nicht falsch, sondern ist an die höchstrichterlichen Meinung anzupassen. Außerdem gehts in dem BGH-Urteil nun wirklich nicht um soooo viel, nur etwa 18% der Abmahnwahnthematik.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 2607 |
| Gastposter | Neuigkeiten zu Rapidshare Zitat: Zur Störerhaftung führt das OLG aus,[...] es einem Provider nicht zuzumuten ist[...]für rechtswidrige Handlungen durch Dritte Prüfungspflichten in einem Umfang vorzunehmen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen. Ahja. Und einem einfachen Laien sind solche Prüfungspflichten ec. zuzumuten?? Aber warscheinlich ist ja das "Geschäftsmodel" ein anderses. Zitat: Insbesondere folgen die Düsseldorfer Richter nicht den Ausführungen der Klägerin zur behaupteten, einfachen Feststellbarkeit, ob Dateien Filmdateien seien. Dies sei vielmehr an dem Dateiformat nicht zu erkennen. Für eine etwaige Rechtswidrigkeit der Dateien gilt dies erst recht. Na das ist ja ein Ding. Haben sich da irgendwelche Robenträger informiert? Mal sehen ob das auch bei anderen Gerichten ankommt. |
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| | # 2608 | ||||
| Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 17
| Zitat:
![]() 2. Die Virulenz dieser erwarteten BGH-Entscheidung dürfte einer "Gerichtsschreiberin" (vllt. meintest Du ja auch eine "Justizfachangestellte" ?) kaum aufgehen ... 3. Sollte man die 6 Tage bis zur Verkündung mit Gelassenheit ertragen, ohne sich in Spekulationen zu ergehen ... Zitat:
sicher nicht !! Zitat:
aber so oder so wird in jedem Fall vieles Makulatur werden, nämlich entweder der Teil der Rechtsprechung und Literatur, der eine Haftung des Anschlussinhabers bejaht oder der andere Teil der Rechtsprechung und Literatur, der diese Haftung verneint. So oder so: wir werden sehen Zitat:
Richtig ist jedenfalls, dass sich alle Gerichte, insbesondere auch OLG´s, an der Rechtsprechung des BGH orientieren werden, sofern nicht noch jemand das BVerfG bemüht (was so unwahrscheinlich nicht ist). Und weil das so ist, wird es (zwangsläufig) so sein (wie immer), dass mit dem BGH-Urteil eine Vielzahl von Instanzentscheidungen Makulatur werden. Punktum. Das ist nun mal so. Unter Fachjuristen würde das auch niemand ernsthaft bestreiten wollen ... 2. Wie Du auf den Wert von "18%" kommst, ist mir schleierhaft. Sollte bei der BGH-Entscheidung das rauskommen, was ich mir erhoffe, dann dürfte das in sicher mehr als 90% der Fälle die Verteidigungsstrategie der Abgemahnten massgeblich beeinflussen ... Umgekehrt aber auch, nur eben umgekehrt ![]() In dem einen Fall wird sich der Verteidigungsvortrag ändern, in dem anderen Fall wird der Focus auf die optimale Formulierung der UE (modUE) zu richten sein .... So einfach ist das | ||||
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| | # 2610 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Nebulöses Rumeiern bringt hier niemanden weiter. Was mich betrifft werde ich von Anwaltsseite den bereits bewährten Teil der Anwaltschaft und ihre Veröffentlichungen in ruhe abwarten. Zitat:
"wird vieles, was hier gepostet und zitiert wurde, reine Makulatur sein" - wir sind hier keine juristische Welt. Ich habe aber überhaupt keine Bedenken. Genau wie bei den beiden letzten BGH-Urteilen zum Thema Störerhaftung wird sich bei mir nichts Großartiges zu ändern haben. Man soll bloß nicht so tun als ob das Urteil jetzt aus dem Nichts kommt. Außerdem: Und da halte ich eine Wette... sagen wir mal 200€ für unsere Spendenkasse... das bei mir bereits ein Text in einem laufendem Verfahren mit identischer Fragestellung existiert in dem gleich am 12.05.2010 reagiert werden kann. Ich habe auch schon die Exit-Strategie, die aber auch schon offensichtlich ist und ,... die der BGH noch gar nicht kennt. 2.tens sind hier in den Fällen mittlerweile jegliche W-LAN's grundsätzlich ordnungsgemäß abgesichert. In mittlerweile 32% aller Abmahungen sind schwere Zweifel an der Ermittlungsgeschichte zu notieren und in 25% der Fälle (genretypisch bedingte) erhebliche Zweifel an der Aktivlegitimation angebracht. Sollte der BGH nun ausführlich über nicht ausreichend gesichterte W-LANe referieren... gerne... ich habe nur noch ein nicht ausreichend gesichertes W-LAN in meinen Akten. Was man sich aber wünscht, nämlich das der BGH auch auf die Situation von Rentnern oder Familien einzugehen gedenke, denen sone Telekom-Telefonheinistimme einen DSL6000-Anschluß angedreht hat... glaube ich dann wenn ich es sehe.
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| | # 2611 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
bei seiner Urteilsfindung zur Störerhaftung. gulli.com - news - Neuer Topseller: WLAN Cracking Kits | |
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| | # 2612 |
| Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 5
| Hallo alle zusammen, wollte mich auch noch einmal melden und natürlich habe ich jeden Tag hier viel gelesen , ist quasi wie ein Hobby geworden. Es gab viele interessante Themen und ich finde es ist schon ein wenig ruhig geworden was neue Abmahnungen angeht. Denke die arbeiten ersteinmal die Altlasten vom März/April ab und Aktion Bettelbrief-Horror Teil 1 beginnt wohl bald. Erstaunlich ist es auch das immer mehr Filme abgemahnt werden als Musik aber der Rückgang an MP3 downloads ist wohl nur eine Frage der Zeit bei dem Abwahnmahn. Irgendwo klar wenn man so auf sich aufmerksam macht werden die Torrent & Co user ja nicht mehr.... und man liest immer mehr in den Medien , was sich hoffentlich positiv entwickelt damit das mal eine Ende hat.... Hier noch ein netter link zum lesen falls einer Langeweile hat... WBS-LAW VZBV nimmt zu § 97a II UrhG Stellung - Deckelung der Anwaltsgebühren greift in der Praxis nicht Schönes-Wochenende und bis die Tage.... |
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| | # 2613 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.630
| Interview mit Dr. Dirk Eßer, Vorsitzender Richter und Pressesprecher am LG Köln (Quelle: Initiative Abmahnwahn-Dreipage) "Dr. Dirk Eßer: Richtig ist, dass im Jahr 2010 bis Ende April knapp 4.000 Verfahren hier eingegangen sind. Die Anzahl der jeweils umfassten IP-Adressen schwankt; sie liegt in einzelnen Fällen auch schon einmal über 3.000 pro Antrag." Ich glaub', ich werde meinen Urlaub abblasen... |
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| | # 2614 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Zitat:
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | |
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| | # 2615 | ||
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Zitat:
überprüft in Kölle offenbar sowieso keiner, so wie auch den ganzen technischen Mumpitz nicht. Wozu auch, der Abmahner wird schon irgendwie immer Recht haben, das braucht man in Kölle nicht zu hinterfragen. Und was der Abmahner samt seinem RI und Loggerbude dann noch hinterher mit den ganzen Adressdaten anstellt, interressiert da schon gar niemanden mehr. Nach uns die Sintflut. Und wenn dem Abgemahnten das nicht passt, kann er ja selber klagen. Irgendwie muss wohl das Köllsche Klüngel-Syndrom genetische Ursachen haben. Scheint wohl an der Gegend zu liegen. -CityLight- | ||
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| | # 2616 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| So wie ich das sehe, handelt es sich bei diesem Interview um eines der Aufschlussreichsten (Danke an Steffen ********) nach den Kornmeier- und Nümanninterviews, die Steffen geführt hat. Das Interview sollte sich möglichst jeder abspeichern, bevor es womöglich wieder verschwindet wie schon andere Veröffentlichungen zuvor.
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| | # 2617 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Ich sags mal sorum: Auf die interessanten Fragen hätte er sowieso keine Antwort gewußt. Nein! Das ist nicht die Schuld von Steffen ********! Ich finde es jedoch bemerkenswert, wie (Häufiger kommt es aber vor, dass die Ergebnisse in die gleiche Richtung gehen: so hat das Amtsgericht Frankfurt am Main in der von Ihnen eingangs verlinkten Entscheidung Rechteinhaberschaft der Klägerseite und Störereigenschaft der Beklagten bejaht.) man sich hier seitens des Interviewten rumwindet. Weshalb er nicht das daneben verlinkte Urteil aufgreift wundert mich nicht. Allerdings wäre die Anwort auch schon vorprogrammiert (c't-Interview) "zur damaligen Überzeugung der Richter..." Weitere Fragen? - Titel der nicht auf dem bezeichneten Sampler drauf ist durchgewunken... "zur damaligen Überzeugung der Richter..." - Aufgetauchte mutmaßlich falsch abgegebene EVs? "zur damaligen Überzeugung der Richter..." Eins muß man hier bereits fest halten: Die NRW-Staatsanwaltschaften haben wenigstens nach einigen Monaten das Spiel durchschaut und sich geweigert. Bei manchen dauerte es länger. Hier aber ist man offensichtlich stolz darauf, dass es mindestens acht mal so gut flutscht wie bei den STAs....
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| | # 2618 |
| Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 17
| Sicher ist es eine reizvolle Vorstellung, den Abmahnanwalt in einem Gerichtsverfahren auflaufen zu lassen, indem man (erstmals) im Verfahren (ungeachtet der Einwendungen in der Sache) zum einen umfassend die Vollmachtskette bestreitet und zum anderen die (Kette der) Rechteinhaberschaft. Ein sorgfältiger Anwalt wird dies jedoch schon aussergerichtlich tun, auch wenn dadurch die Wahrscheinlichkeit weiter schwindet, dass es überhaupt noch zu einem Gerichtsverfahren kommt. Man kann letztlich nur spekulieren, warum es in Fällen guter aussergerichtlicher Verteidigung fast nie zu einem Gerichtsverfahren kommt. Ob es daran liegt, dass man einen wunden Punkt in der Anspruchsstellung getroffen hat (etwa eines Defizits beim Nachweis der Rechteinhaberschaft) oder ob es einfach daran liegt, dass sich ein Abmahnanwalt ungern einem Verfahren stellt, in dem viel Arbeit auf ihn zukommt (bei grösserem Prozessrisiko) , mag dabei offen bleiben. Da klagt der Abmahnanwalt viel lieber zwanzig andere Fälle aus, in denen er aufgrund "unglücklicher" aussergerichtlicher Verteidigung leichteres Spiel zu haben glaubt, als einen Fall, in dem er alleine schon vom Arbeitsaufwand mächtig "draufzahlt". Wer hier den Gerichten unterstellt, sie würden ohnehin im Zweifel eher für die (vermeintlichen) Rechtinhaber entscheiden, tut ihnen meist Unrecht : die Gerichte können (und dürfen) nur das zum Gegenstand der Entscheidung machen, was von den Parteien auch vorgetragen wurde. Und ist dies auf Seiten des Abgemahnten (wie leider zu oft) reichlich dürftig, darf man sich nicht wundern, dass der Abmahnanwalt auch vor Gericht Erfolge verzeichnen kann. Man kann vor Gericht nicht nur verlieren, weil man Unrecht hat. Viele Prozesse werden verloren, weil sie schlicht schlecht vorbereitet und liederlich geführt werden. Dies mag man beklagen, ist aber (die unter Juristen unbestrittene) Wahrheit. Daran ändern unbedachte Pauschalurteile über Juristen im allgemeinen und über Anwälte im besonderen auch nichts ... |
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| | # 2619 | ||||||
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Bis zu diesem Punkt bin ich gänzlich anderer Meinung, sehe aber auch derzeit keine Notwendigkeit, im Detail darauf einzugehen. Zitat:
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| | # 2620 |
| Registriert seit: 05.05.2010
Beiträge: 17
| @Frank2009: Sicher ist es hier nicht der richtige Ort, um juristischen Laien die Komplexität der "juristischen Welt" zu erklären. Aber gerade auch in Deinen Beiträgen entnehme ich fatale Irrtümer über die geltende Rechtslage, namentlich des Prozessrechts, die Dir den Blick für eine zutreffende Einschätzung prozessualer Abläufe verstellen und Dich wahrscheinlich oft verzweifeln lassen , weil Du bestimmte Gerichtsentscheidungen oder auch Verhalten von Richtern nicht verstehst. Daher nur kurz zur Klarstellung: richterliche Unabhängigkeit hat rein gar nichts damit zu tun, dass Parteien (vertreten durch Rechtsanwälte) eben erst einmal umfassend (und auch strategisch sorgfältig) vortragen müssen. Im Zivilprozess gilt der Beibringungsgrundsatz, und eben nicht der Amtsermittlungsgrundsatz (wie z.B. im Strafrecht und im Verwaltungsrecht): dies bedeutet, dass der Richter nur das an Sachverhalt zugrundelegen darf, was von den Parteien vorgetragen (oder was ggf. gerichtsbekannt) ist. Beispiel: Wenn der Abmahnanwalt vor Gericht vorträgt: 1. Die Klägerin ist Inhaberin an dem urheberrechtlich geschützten Werk X. 2. Die Klägerin hat mich bevollmächtigt, die geltend gemachten Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. 3. Der Beklagte hat am ____ in _____ über seinen Internetanschluss eine Datei Y im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. 4. Die Datei Y ist identisch mit dem urheberrechtlich geschützten Werk X .... .... dann muss der Richter diesen Sachverhalt als gegeben unterstellen, wenn der Beklagte diesen Sachverhalt nicht bestreitet. Der Richter hat aufgrund "Recht und Gesetz" die rechtlichen Konsequenzen aus einem so vorgegebenen Sachverhalt zu ziehen und darf den Sachverhalt nur insoweit erforschen, als er eben nicht unstreitig ist (auch wenn dies einige Richter inzwischen zu vergessen haben scheinen ...). Das ist im Zivilprozessrecht nun einmal die Gesetzeslage: und an das Gesetz ist der Richter gebunden ! Mit anderen Worten: selbst wenn die Klägerin im Unrecht ist (etwa, weil sie gar nicht Inhaberin der Rechte an dem geschützten Werk ist oder weil dieses Werk in Wahrheit garnicht über den Internetanschluss des Beklagten zur Verfügung gestellt wurde oder... oder ... oder ...), muss der Richter ihr "Recht" geben und der Klage stattgeben, wenn der Beklagte diese Tatsachen nicht bestreitet (was er im Zweifelsfall auch "mit Nichtwissen" tun kann: ".... es wird mit Nichtwissen bestritten, dass die im Rubrum genannte Klägerin Inhaberin der Rechte an dem Werk X ist ..."). Es hängt also im Zweifel viel (wenn nicht das meiste) davon ab, wie gut sich der Abgemahnte vor Gericht verteidigt. Wenn er den Prozess verliert, hat es meist Der Beibringungsgrundsatz ist übrigens keine Erfindung eines im Zuge der Novellierung des neuen Schuldrechts und Prozessrechts durchgeknallten Ministerialbeamten des Bundesjustizministeriums. Er gilt schon ein paar Tage, und zwar nicht nur im deutschen Recht. Genauer gesagt gilt der Beibringungsgrundsatz schon über 2000 Jahre, ohne jemals in Frage gestellt worden zu sein Schon im römischen Recht galt er ("Da mihi facta, dabo tibi ius") und die Menschheit hatte noch nie ernsthaft vor, ihn abzuschaffen ... Fazit: Es kommt nicht drauf an, wer den grössten Hebel hat, sondern darauf, wer die Stelle kennt, an der der Hebel angesetzt werden kann und wer dies am geschicktesten tut |
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"Aber, es wird in Zukunft noch öfter solche Problematiken vorkommen. Z.B. Bushido, die eine Kanzlei mahnt die Lieder, die nächste den Film ab. Theoretisch könnte der Drehbuchautor, der Produzent und die Schauspielerin getrennt abmahnen. Das hält das UrhG alles bereit. Hier sind dann, die Experten gefragt."

