| | # 2502 | |
| Gesperrt Registriert seit: 24.04.2010
Beiträge: 17
| ... hatte ich gar nicht nach gefragt, oder!? Dann eben anders: 1. Welche Anwaltskosten denn? Ob jetzt 100 Euro oder 1000 Euro - egal! Kornmeier hatte doch eidestattlich versichert, daß er nicht nach RVG abrechnet. Deswegen auch das Zitat des Herrn Udo Vetter aus dem Jahre 2008! Zitat:
Und schon vergessen? Das AG Frankfurt hatte erst ein paar Tage vor diesem "neuen", Deckelungs-Urteil die Klage von DigiProtect auf Erstattung von Abmahnkosten zurückgewiesen! Siehe auch blog: internet-law.de DESWEGEN hatte ich ja auch extra noch einmal die Präsentationen verlinkt ("Turn Piracy Into Profit"). Die Anwälte sind bei dem Spielchen absolut austauschbar. D.h. warum wird am 29.01.2010 die Klage abgewiesen und am 02.01.2010 € 100 Euro gewährt? Zum Schadensersatz: 2. Welcher Schadensersatz denn? Das heißt welcher Ersatz von welchem Schaden? Welcher Schaden ist denn wem entstanden? Und warum € 150 Euro? Haste die Präsentationen nicht gelesen? Haste den blog-Beitrag des Herrn Vetter inkl. des Vertrages nicht gelesen? | |
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| | # 2503 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.457
| Und Stopp. Im Rahmen einer Öffenlichen Stellungnahme Abmahn-Laberthread - Seite 219 - gulli:board äußerte der Teilnehmer "B" in einem Fremdforum: "Von deinem Fazit bin ich persönlich (positiv) überrascht und finde es auch sehr treffend! Man kann wirklich nur hoffen, daß mehr Leute 'mal ihr Gehirn einschalten und sich nicht ständig blenden lassen." ********* Der Teilnehmer "B." macht sich diese Aussagen zu Eigen. Der Teilnehmer "B." wird hiermit aufgefordert unverzüglich und vor jedem weiteren Beitrag Stellung zu diesen Ungeheuerlichkeiten gegen über der Netzwelt.de-Spendenaktion und den betreuenden Rechtsanwälten zu nehmen. “Anwaltspflichtsverletzung” “mangelndes Fachwissen” “Fehlerhafte Strategie PR” “Fehler hafte prozessuale Strategie” “Schaden bei Beklagten verursacht” Und warum die Netzwelt.de-Spendenaktion jemanden "blendet"
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
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| | # 2505 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.457
| Zitat:
Mit dem kannst Du Dich dann gerne mal darüber unterhalten weshalb die namensgebende Netzwelt.de-Seite Spendenveruntreuung Vorschub leistet. Der freut sich bestimmt über Deine PNs.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 2507 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Macht im Falle eines Purzel-Abgemahnten aus meiner Verwandtschaft exakt 139.90 . 100 für die Deckelung, und 39.90 für den Katalog-Preis des Purzel-Werkes. Natürlich ohne zuzügliche Versandkosten Er war nämlich einem Fake aufgesessen. Den hat er aber nach relativ kurzer Zeit bemerkt, hat den Download gestoppt, und das File gelöscht. Aus seinem verbose.log konnte ich entnehmen, es war noch nicht mal der erste Chunk vollständig geladen, ein Upload fand überhaupt noch nicht statt. Kein einziges Byte des Werkes ging nach draussen, nur der reine Protokoll-Upload (Quellenanfragen von Gegenstellen). Dem RI ist also für die angerissene Packung (der begonnene Download) allenfalls genau ein zu verkaufendes Werk verlustig gegangen, und nicht wie vom Abmahner behauptet, Werke im Wert von 25.000 . Und was der Verwandte da eigentlich tatsächlich herunterladen wollte, geht den Abmahner erstmal einen feuchten Abfall an. Selbst mein Verwandter meinte ganz eindeutig, die 139.90 hätte er ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt. Also Lehrgeld sozusagen, für schlechtes Aufpassen und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen. Aber nicht mit so nem Begleit-Scheiss wie Original-UE und verbandelter 25.000-Behauptung. Und den Rest der Geschichte zu dieser Problematik kann ich mir sicher sparen, denn die kennst du sicher selber sehr genau. Ausschweifende Diskussionen zu diesem Thema können wir uns da sicher sparen. -CityLight- PS: Und weil ich es eben gerade beim runterscrollen gesehen habe; bitte nicht schon wieder persönliche Grabenkämpfe hier austragen.
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 2508 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.457
| Zitat:
Wenn keine ausführliche Erklärung bezüglich der Schweinereien über uns von dem Teilnehmer, der vor Urzeiten mal rausgeschmissen wurde und dessen Neuanmeldung hier nicht in im Ansatz erläutert wurde morgen früh zu finden ist wird er offiziell rausgeschmissen. Und es wird ihm außer seinen Feiglingspostings nichts darüber einfallen warum wir Spenden veruntreuen. Gerade heute ... heute Abend ging die nächste Auszahlungsanweisung für eine Beklagte raus! Und ich soll es ertragen, dass so ein Hampelmann hier mitpostet! Und wehe wenn nicht. Es soll hier keiner fragen was passiert, wenn der hier noch posten darf. Ich werde das in keinem Fall dulden! Wir haben uns im Fall Nümann + Lang die Weihnachtsferien geschrottet und weitere Monate schwerer Arbeit angetan, aber zu 1000% sicher nicht, dass wir nach einem erneuten Erfolg es erleben müssen, dass irgendein Wirrkopf behauptet wir hätten das Material von ihm entlehnt mit dem netten Verweis für ein landgerichtliches Verfahren würde die nächste Stelle in einer Klickparade doch vollständig ausreichen. So eine Zecke hat hier gerade noch gefehlt!
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 2514 |
| Gastposter | Die Gewerkschaft und der Neofeudalismus Peter Mühlbauer 27.04.2010 Verdi marschiert Seit an Seit mit den Lobbyisten der Rechteinhaberindustrie |
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| | # 2516 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Fazit: So ein verdammtes Pech aber auch. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 2517 | ||
| Registriert seit: 26.03.2010
Beiträge: 52
| Zitat:
Zitat:
Dann sollen die mal es beweisen, wie hoch der Schaden ist ... Gruß | ||
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| | # 2518 |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Das werden sie nicht müssen. Daß ein Schaden entstanden ist, wurde bisher von den meisten Richtern gesehen. Eine Berechnung der Höhe des Schadensersatzes muß sich, wie Du ja selbst zitierst, nicht nach dem tatsächlich eingetretenen Schaden richten. In den meisten Fällen, selbst in den hochgelobten Urteilen aus Frankfurt, wurde, jedenfalls bei festgestellter Täterschaft, eine Schadensersatzpflicht bejaht und der vom Abmahner geforderte Betrag (150-250 bei Musikwerken) bestätigt. |
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| | # 2519 |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Moment. Der RI behauptet zunächst, dass ihm ein Schaden entstanden sei. Wenn der Beklagte dieser Behauptung substantiiert widerspricht bzw. entsprechende Gegenargumentationen anführt (wie im o.g. link sehr schön dargelegt), sollte der RI schon seine utopischen Lizenz-Wunsch-Vorstellungen ein wenig genauer begründen und darlegen. Widerspricht der Beklagte gar nicht oder nur unsubstantiiert, .... is er selbst schuld. |
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| | # 2520 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.618
| Zitat:
Gerichtsverhandlung, egal ob Straf,-o. Zivilprozess: Ein Zeuge ist geladen, nennen wir ihn mal, weil er ja Anspruch auf Schadenersatz für den Verdienstausfall für diesen Tag hat, RI. Der RI (Zeuge) hat ein Gehalt von sagen wir 7000,-- Euro also ca. 43 - 45,-- Euro Der Beklagte o. Kläger, welcher im Falle einer Niederlage ja auch für die Zeugengelder aufkommen muss, lehnt das Ansinnen des RI, für diesen Tag den wirklichen Verlust (Schaden) 43,-- x 10 Std. = 430,-- ersetzt zu bekommen mit der Begründung ab, er solle seine "utopische-Wunschvorstellungen" substantiiert begründen, was er der RI ja anhand Einkommensnachweis o. Angestelltenvertrag auch kann. Aber das nutzt nichts, denn hier greift das Gericht (Gesetzgeber) "deckelnd" ein und legt fest, das der Industriemogul nur 5,-- Euro mehr Schadenersatz pro Std. bekommt, wie der Erwerbslose. Nämlich 17,-- Euro Und das für max. 10 Std. Sollte beim "Schadenersatz" nicht ebenso eine Deckelung erfolgen wie beim "erstmaligen - Vergehen" selbst auch? Und wenn schon Schadenersatz, dann auch Täterbezogen, denn nicht jeder Störer ist zwangsläufig auch Täter | |
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zum Thema "Vertrag bzw. Beauftragung" der RA-Kanzlei durch einen Rechteinhaber und die Geschichte mit den Abrechnungen bzw. Honorarforderungen der Anwälte gegenüber den RI's könnte sicherlich auch mancher Betroffenen-RA schon diverses schreiben -
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