Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 26.04.2010, 23:29   # 2501
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von "B" Beitrag anzeigen
Und im Jahre 2010: € 100 Euro Deckelung PLUS Schadensersatz?
Die 100€-Deckelung (§97a(2)) bezog sich von Anfang an auf die RA-Kosten und ist damit unabhängig vom Schadensersatz zu sehen (§97(2)).
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Alt 27.04.2010, 00:45   # 2502
"B"
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... hatte ich gar nicht nach gefragt, oder!?

Dann eben anders:

1. Welche Anwaltskosten denn?

Ob jetzt 100 Euro oder 1000 Euro - egal!

Kornmeier hatte doch eidestattlich versichert, daß er nicht nach RVG abrechnet. Deswegen auch das Zitat des Herrn Udo Vetter aus dem Jahre 2008!

Zitat:
Zitat von waldibrieffreund
Die 100€-Deckelung (§97a(2)) bezog sich von Anfang an auf die RA-Kosten und ist damit unabhängig vom Schadensersatz zu sehen (§97(2)).
Schadensersatz setzt Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorraus.

Und schon vergessen? Das AG Frankfurt hatte erst ein paar Tage vor diesem "neuen", Deckelungs-Urteil die Klage von DigiProtect auf Erstattung von Abmahnkosten zurückgewiesen! Siehe auch blog: internet-law.de

DESWEGEN hatte ich ja auch extra noch einmal die Präsentationen verlinkt ("Turn Piracy Into Profit"). Die Anwälte sind bei dem Spielchen absolut austauschbar. D.h. warum wird am 29.01.2010 die Klage abgewiesen und am 02.01.2010 € 100 Euro gewährt?

Zum Schadensersatz:

2. Welcher Schadensersatz denn? Das heißt welcher Ersatz von welchem Schaden? Welcher Schaden ist denn wem entstanden? Und warum € 150 Euro?

Haste die Präsentationen nicht gelesen? Haste den blog-Beitrag des Herrn Vetter inkl. des Vertrages nicht gelesen?
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Alt 27.04.2010, 02:02   # 2503
Shual
 
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Zitat:
Zitat von “B” Beitrag anzeigen
Ich frage: Wofür?
Und Stopp.

Im Rahmen einer Öffenlichen Stellungnahme Abmahn-Laberthread - Seite 219 - gulli:board äußerte der Teilnehmer "B" in einem Fremdforum: "Von deinem Fazit bin ich persönlich (positiv) überrascht und finde es auch sehr treffend! Man kann wirklich nur hoffen, daß mehr Leute 'mal ihr Gehirn einschalten und sich nicht ständig blenden lassen." ********* Der Teilnehmer "B." macht sich diese Aussagen zu Eigen.

Der Teilnehmer "B." wird hiermit aufgefordert unverzüglich und vor jedem weiteren Beitrag Stellung zu diesen Ungeheuerlichkeiten gegen über der Netzwelt.de-Spendenaktion und den betreuenden Rechtsanwälten zu nehmen.

“Anwaltspflichtsverletzung”
“mangelndes Fachwissen”
“Fehlerhafte Strategie PR”
“Fehler hafte prozessuale Strategie”
“Schaden bei Beklagten verursacht”

Und warum die Netzwelt.de-Spendenaktion jemanden "blendet"
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Alt 27.04.2010, 02:12   # 2504
"B"
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Mensch : Kannste so 'was bitte in den Psycho-thread packen? Oder gerne auch über PN. OK? Hatte dich bereits darauf aufmerksam gemacht, daß du aus dem falschen Zusammenhang zitierst.
Über dein Motiv möchte ich gar nicht erst spekulieren. Laß es einfach! Ist besser, glaub' mir!
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Alt 27.04.2010, 02:16   # 2505
Shual
 
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Zitat:
Zitat von "B" Beitrag anzeigen
@Shual: Kannste so 'was bitte in den Psycho-thread packen? Oder gerne auch über PN. OK?
Wenn hier morgen früh keine vernünftige Antwort steht wird "Der Mann fürs Grobe" informiert.

Mit dem kannst Du Dich dann gerne mal darüber unterhalten weshalb die namensgebende Netzwelt.de-Seite Spendenveruntreuung Vorschub leistet. Der freut sich bestimmt über Deine PNs.
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Alt 27.04.2010, 02:22   # 2506
"B"
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Wie ich schon einmal betonte: Was du überall hineininterpretierst ist manchmal schon recht abenteuerlich!

Aber wie gesagt: Pack's in den Psycho-Thread und versau bitte nicht unnötig diesen hier! Danke!
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Alt 27.04.2010, 02:45   # 2507
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von "B" Beitrag anzeigen
...Und im Jahre 2010: € 100 Euro Deckelung PLUS Schadensersatz?
Ich frage: Wofür?
Kann ich dir ganz leicht beantworten. Für den entgangenen Umsatz des RI.

Macht im Falle eines Purzel-Abgemahnten aus meiner Verwandtschaft exakt 139.90 €. 100€ für die Deckelung, und 39.90€ für den Katalog-Preis des Purzel-Werkes. Natürlich ohne zuzügliche Versandkosten , denn der Verwandte hatte sich ja das eine Werk versehentlich selbst auf seine Kosten abholen wollen.

Er war nämlich einem Fake aufgesessen. Den hat er aber nach relativ kurzer Zeit bemerkt, hat den Download gestoppt, und das File gelöscht. Aus seinem verbose.log konnte ich entnehmen, es war noch nicht mal der erste Chunk vollständig geladen, ein Upload fand überhaupt noch nicht statt. Kein einziges Byte des Werkes ging nach draussen, nur der reine Protokoll-Upload (Quellenanfragen von Gegenstellen).
Dem RI ist also für die angerissene Packung (der begonnene Download) allenfalls genau ein zu verkaufendes Werk verlustig gegangen, und nicht wie vom Abmahner behauptet, Werke im Wert von 25.000 €.
Und was der Verwandte da eigentlich tatsächlich herunterladen wollte, geht den Abmahner erstmal einen feuchten Abfall an.

Selbst mein Verwandter meinte ganz eindeutig, die 139.90€ hätte er ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt. Also Lehrgeld sozusagen, für schlechtes Aufpassen und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen. Aber nicht mit so nem Begleit-Scheiss wie Original-UE und verbandelter 25.000€-Behauptung.

Und den Rest der Geschichte zu dieser Problematik kann ich mir sicher sparen, denn die kennst du sicher selber sehr genau.
Ausschweifende Diskussionen zu diesem Thema können wir uns da sicher sparen.

-CityLight-

PS:
Und weil ich es eben gerade beim runterscrollen gesehen habe; bitte nicht schon wieder persönliche Grabenkämpfe hier austragen.
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 27.04.2010, 04:01   # 2508
Shual
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Und weil ich es eben gerade beim runterscrollen gesehen habe; bitte nicht schon wieder persönliche Grabenkämpfe hier austragen.
Ganz sicher nicht.

Wenn keine ausführliche Erklärung bezüglich der Schweinereien über uns von dem Teilnehmer, der vor Urzeiten mal rausgeschmissen wurde und dessen Neuanmeldung hier nicht in im Ansatz erläutert wurde morgen früh zu finden ist wird er offiziell rausgeschmissen. Und es wird ihm außer seinen Feiglingspostings nichts darüber einfallen warum wir Spenden veruntreuen. Gerade heute ... heute Abend ging die nächste Auszahlungsanweisung für eine Beklagte raus! Und ich soll es ertragen, dass so ein Hampelmann hier mitpostet!

Und wehe wenn nicht. Es soll hier keiner fragen was passiert, wenn der hier noch posten darf. Ich werde das in keinem Fall dulden!

Wir haben uns im Fall Nümann + Lang die Weihnachtsferien geschrottet und weitere Monate schwerer Arbeit angetan, aber zu 1000% sicher nicht, dass wir nach einem erneuten Erfolg es erleben müssen, dass irgendein Wirrkopf behauptet wir hätten das Material von ihm entlehnt mit dem netten Verweis für ein landgerichtliches Verfahren würde die nächste Stelle in einer Klickparade doch vollständig ausreichen.

So eine Zecke hat hier gerade noch gefehlt!
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Alt 27.04.2010, 05:18   # 2509
"B"
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Alt 27.04.2010, 05:24   # 2510
pro-man1st
 
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Zitat:
Zitat von "B" Beitrag anzeigen
...Pack's in den Psycho-Thread und versau bitte nicht unnötig diesen hier!
Währe schön, wenn DU diesen Thread, oder noch besser überhaupt keinen Thread mehr mit Deiner anmaßenden Art versauen würdest!!!
-
Es ist wirklich lästig - kaum ist der eine Tiefstflieger weg, kommt einer der denkt, es noch ein paar Meter tiefer probieren zu müssen
__________________
Illegal ist so ein hartes Wort
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Alt 27.04.2010, 10:46   # 2511
WLAN-WEM
 
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So Jungs und Mädels,
ich mal wieder. Kann jemand mein gestern zusammengestoppeltes Zahlenwerk bestätigen oder wiederlegen? Ich mag nun mal Zahlen. Ist meist was, halbwegs, Verlässliches.

Einen habe ich noch:
Kann man einen Mahnbescheid eigentlich schon als Zeichen der Klagefaulheit eines RA werten? Ich meine, wenn der es richtig ernst meinen würde, käme dann nicht gleich die Klageschrift?

Täuscht mich der Eindruck der letzten Tage, oder ist hinsichtlich jüngster Urteiel eine posisitve Tendenz zugunsten der Abgemahnten erkennbar?

So gaaaaaanz langsam fahre ich mich auch runter. Mein Problem ist aber nach wie vor, dass ich nicht weiss, ob und wie viele Leichen mir andere in den Keller gelegt haben. Naja, ist ja auch fast egal, da ich in jedem Fall den Königsweg des Forums beschreiten werde.

Einen noch:
Ich habe etwas von einer ansteheden Entscheidung des BGH gelesen. Wie verhält sich das?
Wenn das BGH eine Grundsatzentscheidung tirfft, müssen sich die "kleineren" Gerichte danach richten?

Einer geht noch:
Wie viele Gerichte gibt es eigentlich in Deutschland? Zahlen, Zahlen, Zahlen.
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Alt 27.04.2010, 10:51   # 2512
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von WLAN-WEM Beitrag anzeigen
Zahlen, Zahlen, Zahlen.
Dein Ehrgeiz in Ehren, aber wie wäre es, wenn Du anstatt die Fragen umständlich hier zu formulieren, etwas Eigeninitiative entwickeln, und einfach mal die Mutter aller PC-Nutzer GOOGLE bemühen würdest?
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Alt 27.04.2010, 13:45   # 2513
pittiplatsch
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zum Thema "Vertrag bzw. Beauftragung" der RA-Kanzlei durch einen Rechteinhaber und die Geschichte mit den Abrechnungen bzw. Honorarforderungen der Anwälte gegenüber den RI's könnte sicherlich auch mancher Betroffenen-RA schon diverses schreiben -
er wird es aber mit Rücksicht auf seine Mandantschaft sein lassen.

Nur soviel:
Kommt es zum Showdown vor Gericht, dann wird die Abmahnkanzlei selbstverständlich die Einzelbeauftragung durch den RI glaubhaft versichern bzw. nachweisen können.
(sie wären ansonsten ja tatsächlich mit dem Klammersack gepudert)

Über die inhaltliche Ausgestaltung dieses Vertages wird sicherlich keine der Kanzleien auch nur ein Wörtchen öffentlich und vor allem nicht schriftlich von sich geben.

Was die Schadenersatzforderungen angeht - :x: - da enthalte ich mich mal großzügig der Stimme -
Filesharing mit Urheberrechtsverletzung ist eher nicht mein Ding ...

Über die Nachweise (Logfiles, Protokolle, Gutachten etc.) will ich auch nicht philosophieren - denn eines steht bei allen Fällen fest -
kommt es nach der ggf. angesetzten Güteverhandlung vor Gericht zur Hauptverhandlung, dann bedeutet Recht haben noch lange nicht Recht bekommen!
(und wie der Richter / die Richterin gerade das Urheberrecht und eine ggf. stattgefundene Verletzung desselben sieht, steht dann auch in den Sternen ...)

In diesem Sinne:
Abmahnwahn 2.0 trifft es schon ganz gut - nur Kostenwahnsinn 2.5 sollte man nicht vergessen, denn spätestens bei einem Vergleich vor Gericht bleibt doch immer irgendwas hängen :bedrueck:
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Alt 27.04.2010, 15:26   # 2514
Kersare
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Die Gewerkschaft und der Neofeudalismus

Peter Mühlbauer 27.04.2010
Verdi marschiert Seit an Seit mit den Lobbyisten der Rechteinhaberindustrie
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Alt 27.04.2010, 16:09   # 2515
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Kann ich dir ganz leicht beantworten. Für den entgangenen Umsatz des RI.
....
Ja klar, wenn der RI der Künstler selbst, oder Urheber oder wegen mir auch Tonträgerhersteller ist, kann man das ja noch ansatzweise (mit viel gutem Willen) nachvollziehen.
Wenn aber der Detektiv selbst meint in eigenem Namen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, dann fehlt mir da ehrlich gesagt, jedes Verständnis für Leute, die sowas freiwillig zahlen.
(Aber es soll ja auch Leute geben, die sich auf der 3. Kaffeefahrt die 5. Heizdecke andrehn lassen...)
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Alt 27.04.2010, 23:53   # 2516
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
...
Wenn aber der Detektiv selbst meint in eigenem Namen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, dann fehlt mir da ehrlich gesagt, jedes Verständnis für Leute, die sowas freiwillig zahlen.
Genau das hab ich "meinem" Abmahner auch sehr deutlich klar gemacht. Endergebnis..., volle Deckung. Er mag einfach nicht mehr mit mir reden, von seinem "Detektiv+RI" kamen sogar meine Einschreiber nicht zustellbar zurück.
Fazit:
So ein verdammtes Pech aber auch.

-CityLight-
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>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 28.04.2010, 08:00   # 2517
NoNameNo
 
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Zitat:
Was die Schadenersatzforderungen angeht - - da enthalte ich mich mal großzügig der Stimme -
Filesharing mit Urheberrechtsverletzung ist eher nicht mein Ding ...
Zitat:
2) Schadensersatzanspruch
Die von den Abmahnkanzleien geltend gemachten Schadensersatzansprüche sind kritisch zu betrachten. Zwar haftet gemäß § 97 UrhG grundsätzlich jeder, der eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, dem Geschädigten für den daraus entstehenden Schaden. Höchst fraglich ist jedoch, ob dem Inhaber der Rechte an den Musiktitel oder anderen Werken tatsächlich durch das File-Sharing ein Schaden entstanden ist.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten einen Schaden, der durch Urheberrechtsverletzungen entstanden ist, zu berechnen:

1. Die sogenannte Lizenzanalogie bedeutet, dass durch ein Gericht ermittelt wird, welcher Marktpreis für eine bestimmte legale Nutzung geistigen Eigentums besteht. Der Verletzer eines Urheberrechts muss dann dem Rechteinhaber einen Betrag bezahlen, der diesem Marktpreis entspricht.
Die Lizenzanalogie ist beispielsweise als Berechnungsmethode bei der ungenehmigten Verwendung von Stadtplänen im Internet anerkannt. Beim Austausch von Musik- oder Filmdateien durch File-Sharing ist zweifelhaft, ob es überhaupt einen allgemein anerkannten Markt für die Rechte an der Nutzung von Musiktiteln gibt. Einheitliche Richtlinien gibt es nicht.

2. Auch die sogenannte Gewinnabschöpfung führt regelmäßig zu keinem Schadensersatzanspruch beim Filesharing, da die Beteiligten in aller Regel kein Geld dafür erhalten, dass sie Titel der Filesharing-Gemeinschaft zum Download zur Verfügung stellen.

3. Eine konkrete Schadensberechnung würde voraussetzen, dass es dem Rechteinhaber gelingt, nachzuweisen, welcher konkrete Schaden im Einzelfall durch das Bereitstellen einer bestimmten Musikdatei durch den jeweiligen Nutzer entstanden ist. Dies ist angesichts der Tatsache, dass sich praktisch jedes Musikstück und auch fast jeder Film im Internet als komprimierte Datei finden lassen, kaum möglich. Das Amtsgerichts Offenburg hat in seiner Entscheidung vom 20.07.2007 (Az. 4 Gs 442/07) eine Harvardstudie aus dem Jahr 2004 zitiert, die zu dem Ergebnis kommt, dass tatsächlich der Schaden, der der Musikindustrie durch Tauschbörsen entstanden ist, gegen Null tendieren soll. Bei weniger bekannten Künstlern wird sogar von dem Phänomen berichtet, dass eine Verbreitung ihrer Musik in Tauschbörsen zum kommerziellen Durchbruch geführt hat.

Im Ergebnis sollte man, bevor man den in einer Abmahnung behaupteten Schadens*ersatz*anspruch anerkennt, sehr genau überprüfen, ob bzw. in welcher Höhe eine solcher überhaupt begründet ist.
Abmahnungen bei Filesharing | Infos direkt vom Rechtsanwalt

Dann sollen die mal es beweisen, wie hoch der Schaden ist ...

Gruß
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Alt 28.04.2010, 08:52   # 2518
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von NoNameNo Beitrag anzeigen
Dann sollen die mal es beweisen, wie hoch der Schaden ist ...
Das werden sie nicht müssen. Daß ein Schaden entstanden ist, wurde bisher von den meisten Richtern gesehen. Eine Berechnung der Höhe des Schadensersatzes muß sich, wie Du ja selbst zitierst, nicht nach dem tatsächlich eingetretenen Schaden richten.

In den meisten Fällen, selbst in den hochgelobten Urteilen aus Frankfurt, wurde, jedenfalls bei festgestellter Täterschaft, eine Schadensersatzpflicht bejaht und der vom Abmahner geforderte Betrag (150€-250€ bei Musikwerken) bestätigt.
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Alt 28.04.2010, 09:42   # 2519
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Das werden sie nicht müssen.
Moment.
Der RI behauptet zunächst, dass ihm ein Schaden entstanden sei.
Wenn der Beklagte dieser Behauptung substantiiert widerspricht bzw. entsprechende Gegenargumentationen anführt (wie im o.g. link sehr schön dargelegt), sollte der RI schon seine utopischen Lizenz-Wunsch-Vorstellungen ein wenig genauer begründen und darlegen.

Widerspricht der Beklagte gar nicht oder nur unsubstantiiert, .... is er selbst schuld.
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Alt 28.04.2010, 10:39   # 2520
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Der RI behauptet zunächst, dass ihm ein Schaden entstanden sei.
Wenn der Beklagte dieser Behauptung substantiiert widerspricht bzw. entsprechende Gegenargumentationen anführt (wie im o.g. link sehr schön dargelegt), sollte der RI schon seine utopischen Lizenz-Wunsch-Vorstellungen ein wenig genauer begründen und darlegen.
Widerspricht der Beklagte gar nicht oder nur unsubstantiiert, .... is er selbst schuld.
Beispiel:

Gerichtsverhandlung, egal ob Straf,-o. Zivilprozess: Ein Zeuge ist geladen, nennen wir ihn mal, weil er ja Anspruch auf Schadenersatz für den Verdienstausfall für diesen Tag hat, RI.
Der RI (Zeuge) hat ein Gehalt von sagen wir 7000,-- Euro also ca. 43 - 45,-- Euro
Der Beklagte o. Kläger, welcher im Falle einer Niederlage ja auch für die Zeugengelder aufkommen muss, lehnt das Ansinnen des RI, für diesen Tag den wirklichen Verlust (Schaden) 43,-- x 10 Std. = 430,-- ersetzt zu bekommen mit der Begründung ab, er solle seine "utopische-Wunschvorstellungen" substantiiert begründen, was er der RI ja anhand Einkommensnachweis o. Angestelltenvertrag auch kann.
Aber das nutzt nichts, denn hier greift das Gericht (Gesetzgeber) "deckelnd" ein und legt fest, das der Industriemogul nur 5,-- Euro mehr Schadenersatz pro Std. bekommt, wie der Erwerbslose. Nämlich 17,-- Euro Und das für max. 10 Std.
Sollte beim "Schadenersatz" nicht ebenso eine Deckelung erfolgen wie beim "erstmaligen - Vergehen" selbst auch?
Und wenn schon Schadenersatz, dann auch Täterbezogen, denn nicht jeder Störer ist zwangsläufig auch Täter
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Alt 08.02.2012, 06:13 # --
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