Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 14.04.2010, 14:41   # 2381
Kersare
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Trojaner droht mit Gerichtsverfahren

Zitat:

Der Trojaner gelangt in Zusammenhang mit Scareware-Seiten auf den Rechner, wobei das Opfer die Datei aber vermutlich selbst herunterlädt und installiert.
...
Nach Analysen des Bloggers Dancho Danchev sucht der Trojaner tatsächlich auf der Festplatte nach Torrent-Dateien und zeigt diese an. Darüber sollen die Dialoge sogar für mehrere Ländern lokalisiert sein, sodass die Texte unter anderem in deutsch, dänisch, niederländisch, französisch und italienisch erscheinen können.
...
Der Trojaner soll sich laut F-Secure unter anderem als iqmanager.exe in C:\documents and settings\USERNAME\application data\IQManager\ einnisten. F-Secure erkennt den Trojaner als W32/DotTorrent.A
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Alt 14.04.2010, 20:15   # 2382
Kersare
Gastposter
 
Was WIR schon immer wußten

US-Regierung pro Filesharing

Zitat:

Das abschließende Fazit des US-Rechnungshofes fällt entsprechend nüchtern aus. Man kann keinen numerischen Wert für die Verluste der Wirtschaft durch Piraterie präsentieren. Jedoch sei es keine gute Idee, Berichten der Unterhaltungsindustrie blind zu vertrauen. Über die Auswirkungen dieses Berichts können vorerst nur Mutmaßungen angestellt werden.

Vertreter der US-Contentindustrie haben sich bisher nicht konkret zu den Feststellungen geäußert.
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Alt 14.04.2010, 23:35   # 2383
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Mal ein Querpost zum Nachdenken, wenn man will:

Ein Wesen namens "palmtu" schreibt
Zitat:
Wenn 180.000 * 8 Bits passen (1440000 bits) - ist absoult klar das es sich um die Datei handelt.
Randbemerkung: Unser Universum hat 'winzige' 10^78 Atome - hier haben wir die Chance von 1:2^1440000 dass dieses Teilstück 'zufällig' passt.
Ein Wesen namens "testdownload" schreibt:
Zitat:
Selbst bei nur wenigen KB an Daten, die während des Testdownloads fließen, kann zweifelsfrei belegt werden, dass über die jeweilige IP-Adresse das entsprechende Werk angeboten wurde. Theoretisch würde 1KB oder noch weniger völlig ausreichen um das Vorhandensein der entsprechenden Datei zu belegen (bei 1KB wäre das eine Folge von ca. 8000 Nullen und Einsen, die GENAU in der Konstellation in irgendeiner anderen Datei an genau dem selben Platz zu finden sein müssten).
Folgendermaßen wird argumentiert:

Ermittelt wurde
  1. Die Gegenseite betreibt eine P2P-Software
  2. Die Gegenseite liefert eine positive Rückantwort auf die Frage nach einer Datei mit dem Hashwert 4711.
  3. Von der Gegenseite wird ein kleiner Teil einer Datei heruntergeladen.
  4. Dieser Teil stimmt mit dem Teil überein, den auch eine Datei mit dem Hashwert 4711 hat.
=> Schlussfolgerung: Die Gegenseite hat die Datei mit dem Hashwert 4711 zweifelsfrei im Angebot.

Dampfen wir die Argumente mal ein:

Ermittelt wurde
  1. Gegenseite sagt "ja" auf Frage nach Dateihash 4711.
  2. Ein von der Gegenseite geladener kleiner Dateiabschnitt ist identisch zum entsprechenden Dateiabschnitt einer Datei mit Hash 4711.
=> Schlussfolgerung: Gegenseite hat zweifelsfrei Datei mit Hash 4711 im Angebot.

Lässt sich das tatsächlich schließen? Wohl kaum. Das einzige, was man nachgewiesen hat, ist doch 2.: die Gegenseite besitzt ein identisches Teilstück. Mehr weiß man nicht. Selbst bei Kenntnis von 1., der positiven Rückantwort, lässt sich aus dem geladenen Teilstück nicht auf das zweifelsfreie Vorhandensein der Gesamtdatei schließen. Im ungünstigsten Fall könnte die Gegenseite nur genau das Teilstück besitzen.

Es ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, dass hier offenbar gewisse Versuche von der Gegenseite durchgeführt werden. Natürlich ist eine rein zufällige Übereinstimmung eines längeren Teilstücks unwahrscheinlich. Aber auf ein zweifelsfreies Gesamtangebot, wie gerne argumentiert wird, lässt sich nicht schließen. Zweifelsfrei ist nach einem Teilstückdownload nur das Teilstück im Angebot. Bei Chartcontainern vielleicht nicht einmal das streitgegenständliche Werk.

Ein Teilstück gibt nicht mehr her, als sich selbst.

Wie? Wenn das Teilstück ungleich wäre, dann wäre auch der Gesamt-Hashwert ein anderer? Ja und? Muss deshalb im Umkehrschluss und bei Gleichheit des Teilstücks auch die Gesamtdatei vorhanden sein? Nein.

Alles reduziert sich mal wieder auf eine Teilstück-Diskussion. Wie viel reicht? Werkteile sind auch schon Verstoß? Bei zip und rar? Oder sogar alles egal, eigentlich reicht die Anwesenheit eines Tauschbörsenclients?

"Wir haben ein kleines Puzzelteilchen testweise heruntergeladen. Dieses Puzzelteil passt. Also wird die Gegenseite schon das Gesamtpuzzle haben, Herr Richter." - Oder braucht es das gar nicht, sollte das Puzzelteil bereits reichen? Wäre ja möglich.
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Alt 15.04.2010, 01:19   # 2384
Knüppelklaus
 
Registriert seit: 11.04.2009
Beiträge: 282
hmm ... bei den Tauschbörsen wird doch meistens angezeigt, wie viel der Gesamtdatei der Gegenüber anbietet. Bei emule gibt es dafür z.B. lustig eingefärbte Balken.
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Alt 15.04.2010, 01:22   # 2385
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Mal ein Querpost zum Nachdenken, wenn man will:

Alles reduziert sich mal wieder auf eine Teilstück-Diskussion. Wie viel reicht? Werkteile sind auch schon Verstoß? Bei zip und rar? Oder sogar alles egal, eigentlich reicht die Anwesenheit eines Tauschbörsenclients?
Diese Diskussionen sind unnütz und folgenlos. Momentan bewegen sich diese Beiträge allein im theoretischen Bereich, teilweise exakte Übernahmen aus Beschreibungen in GefälligkeitsGutachten und eidesstattlichen Versicherungen. Die Diskussionen in rechtlichen Bereich sind sowieso längst weiter und die "Teilstücke"-Beweisführung wurde in maßgeblichen Verfahren bereits vernichtend bewertet (durch Richter).

Man diskutiert längst veraltetes und unbedeutendes. Solange die Beweisführung über die Zuordnung durch den Provider anstandslos richtlerlich akzeptiert wurde konnte die Loggerbude schreiben was sie wollte. So drehte sich am Gerichtsstandort Frankfurt aber auch Hamburg die "Gutachterfrage" stehts um einen Gutachter, der beim Provider einen potentiellen Fehler suchen sollte.

Nachdem aber nun die trottelige Evidenzia eine Mehrfachkette an Witzen produzierte wird sich das Augenmerk auf die Quelle des Seins richten. (Oder hat es schon - Mediaprotektor gibts ja auch noch) sehe ich das pragmatisch: Wenn in keinem der eventuell vielzähligen gutachterlichen Untersuchungen Probleme in den Loggerbuden fest gestellt werden und Richter keine rechtlichen Probleme mehr in der Beweisführung entdecken hat man dies anzuerkennen. Das wird auch keinen unberechtigt Abgemahnten weniger oder mehr produzieren. Man sollte jedoch keine günstige Gelegenheit versteichen lassen zu zeigen das man auf einwandfreie Beweisführung besteht. Und da sind die meisten Loggerbuden derzeit sehr schwachbrüstig.

Man hat sich wohl entschlossen die Steffen-Plattform für Informationsbeschaffung zu nutzen. Denn die Loggerbudenheinis wissen genau was ihnen droht, wenn das "Bollwerk Evidenzia" tatsächlich fällt. Alle arbeiten auf gleicher Basis und den armen Jungs steht das Wasser gerade bis zum Hals.

Ich wiederhole mich da gerne: Es wird über die wesentliche Dinge des Lebens keinerlei Veröffentlichungen geben. Ich würde auch CityLigth raten sich nicht weiter zu beteiligen.

PS: "- Diese Informationen werden erst bei einer Gerichtsverhandlung auf den Tisch gelegt.

- Irgendwas sagt mir, dass die Logger diese Daten als Joker in einem Verfahren noch in der Hinterhand halten könnten
."

Ja... vorrausgesetzt der Weihnachtsmann verschiebt die Beweisjokergeschenke auf den Frühsommer.

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2010 um 00:23:33-----

Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
hmm ... bei den Tauschbörsen wird doch meistens angezeigt, wie viel der Gesamtdatei der Gegenüber anbietet. Bei emule gibt es dafür z.B. lustig eingefärbte Balken.
Psssscht....

verrat doch nicht die Beweisjoker!
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Alt 15.04.2010, 02:27   # 2386
Hadron
 
Registriert seit: 06.09.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
hmm ... bei den Tauschbörsen wird doch meistens angezeigt, wie viel der Gesamtdatei der Gegenüber anbietet. Bei emule gibt es dafür z.B. lustig eingefärbte Balken.
Ja, stimmt. Dann müssen wohl doch wieder Screenshots her.

Es geht ja immer um das rechtswidrige zur Verfügung stellen. Wenn man aber durch den Testdownload eines Teils lediglich auf das Vorhandensein genau dieses Teils schließen kann, nicht auf mehr, dann liegt "beweissicher" auch immer nur ein solches Teilstückangebot vor. Der Rest muss immer behauptet, vermutet oder sonstwie herbeigezaubert werden. Sicher, auch ein solches Teilangebot kann rechtswidrig sein. Aber den Anschein erwecken zu wollen, dass bei der Gegenseite zweifelsfrei die Komplettdatei vorhanden und im Angebot sei, ist natürlich Mumpe.

Ich habe auch so das dumpfe Gefühl, dass beim Steffen Argumente abgeklopft werden. Sieht trollig aus. Nachtrag: Jetzt nicht mehr, da wurde offenbar mal feucht durchgewischt.
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Alt 15.04.2010, 02:37   # 2387
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
... Ich würde auch CityLigth raten sich nicht weiter zu beteiligen.
Garantiert nicht. Auch den Rest der noch ausstehenden interessanten Testberichte nicht.

Wir wollen doch nicht, dass die Loggerbuden plötzlich wie aufgescheuchte Hühner rumrennen, und die Abmahner vor lauter Krisensitzungen vom Durchsetzen der Rechte ihrer RI's abgehalten werden. Also das geht ja nun echt nich.

PS:
Ich hab auf der Dreipage die Berichte der beiden genannten Genossen gelesen. Es signalisierte mir, dass dort beim technisch-analytischen Spürsinn doch erheblicher Nachholbedarf besteht.

Und jetzt, abtauchen-Modus, zumindest fürs technisch Detaillierte.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 15.04.2010, 02:38   # 2388
sunshine
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 10
Guten Morgen,

hab nun heute Post erhalten von 2 Anwaltskanzlein, hab im Dez. 2009 schon eine erhalten von Nümann & Co., hab mich hier im Forum schlau gemacht und die mod.UE abgeschickt, nun hab ich folgendes Problem, hab bei einer Kanzlei nur ein Vergleichsangebot vorliegen, keine UE, werde trotzdem unaufgefordert eine mod.UE abschicken und hoffen es ist ausreichend.
Danke für die vielen wertvollen Infos in diesem Forum, hab auch heute wieder ausreichend gelesen.
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Alt 15.04.2010, 08:16   # 2389
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von sunshine Beitrag anzeigen
nur ein Vergleichsangebot vorliegen, keine UE,
Das ist vollständig unmöglich.

Welcher Anspruch sollte sonst zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen?

-----Doppelpost zusammengeführt am 15.4.2010 um 07:28:10-----

Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Nachtrag: Jetzt nicht mehr, da wurde offenbar mal feucht durchgewischt.
(Verschoben) Besser so. Ich hätte mich beinahe vorhin dort angemeldet. Als "Gina Loggobridgida": "Hallo Jungs! Super! Endlich mal ein Flirtforum für einsam loggende Loggerbudenstudenten. Ich sitze auch gerade ganz einsam vor meinen Servern und mir ist so warm ... zum Glück habe ich ein ganz kurzes..."

"Wenn Ihr
@palmtu + @testdownload nicht Gegenargumentieren könnt, wie wollt Ihr es eine Richter plausibel erklären?
"

DRS und Logistep haben bereits auf Gegenargumentieren verzichtet nach dem ich Richterplausibel erklärte.... die da dürfen es auch mal gerne versuchen.

(Lieblibgs-)Frage No 1

Wie kann der Loggerbudenstudent nachweisen, dass er für einen Hörvergleich des Downloads mit dem überlassenen Material des Künstlers aus dem Tranceusw-Genre qualifiziert ist?

(eben nicht einfach)
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Alt 15.04.2010, 08:55   # 2390
estabilidad
 
Registriert seit: 10.04.2010
Beiträge: 63
Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Was WIR schon immer wußten

US-Regierung pro Filesharing

Zitat:

Das abschließende Fazit des US-Rechnungshofes fällt entsprechend nüchtern aus......[/B]

Kleiner allgemeiner Hinweis: es sind schon Abmahnungen für kurze, unlizensierte Zitate in Foren verschickt worden. Bei Nichtnennung der Quelle und des Autors kann die doppelte Lizenzgebühr fällig werden.

Bevor nicht eindeutige Rechtssicherheit geschaffen ist, wo das Zitatrecht beginnt und aufhört, zitiere ich kieber nicht mehr, ohne mir vorher die Genehmigung schriftlich einzuholen.
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Alt 15.04.2010, 09:13   # 2391
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von estabilidad Beitrag anzeigen
Bevor nicht eindeutige Rechtssicherheit geschaffen ist, wo das Zitatrecht beginnt und aufhört, zitiere ich nichts mehr, ohne mir vorher die Genehmigung schriftlich einzuholen.
Das wärs noch.... Gulli mahnt Netzwelt.de-User ab. (Manche von uns kennen Firebird77 "persönlich")

Grundsätzlich hast Du aber recht. Vollständige Texte ab drei Sätzen sind eigentlich nicht zu verbreiten (wenn es sich nicht um zB anwaltliche Werbetexte handelt.) Wer sich nicht mit den Quellen auskennt was Abmahngefahren angeht, der soll einen eigenen Text verfassen der die Zitate in möglichst einzelnen Sätzen verwendet, wenn man das überhaupt braucht.

Aus "Der oberste US-Rechnungshof scheint seiner Pflicht nachgekommen zu sein." - Wie uns Firebird77 berichtet ist er wie üblich der falschen Ansicht, der US-Rechungshof sei seiner Pflicht nachgekommen. Das kommt davon, wenn man Berichte nicht analysieren kann, zu wenig englisch kann und die Berichte gar nicht gelesen hat.
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Alt 15.04.2010, 09:43   # 2392
Hadron
 
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Beiträge: 495
Zitat:
Zitat von Shual Beitrag anzeigen
Besser so. Ich hätte mich beinahe vorhin dort angemeldet.
Du wirst lachen, ich ebenfalls. Nickname? Scheint ja gerade das Muster "X am Y" Mode zu sein. Vielleicht "Scheiße am Schuh", "Blut im Stuhl" oder weniger(??) ekelerregend "Anwalt im Nacken"? Es sieht bei genauer Betrachtung auch so aus, als hätte Steffen nicht feucht durchgewischt, sondern lediglich in die gute Stube bewegt.
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Alt 15.04.2010, 10:26   # 2393
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Es sieht ..auch so aus, als hätte Steffen ... in die gute Stube bewegt.
.... und weil es da kein Freibier gibt .... und hauptsächlich meistens nur die Meinung des behausschuhten Wirtes gilt, sind`s da 3 Leut und hier 120.

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Alt 15.04.2010, 10:34   # 2394
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
.... und weil es da kein Freibier gibt
Den Freibierthread hab ich hier bisher wohl übersehen
Bitte verlinken
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Alt 15.04.2010, 11:13   # 2395
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Den Freibierthread hab ich hier bisher wohl übersehen
Bitte verlinken
@Burn,

wenn der Abmahnwahn ein Ende finden sollte, oder aber bei mir die Verjährung rum ist, dann "verlinke" ich Dir meine Adresse (natürlich ohne einen Stadtplan-Auszug von Falk ), wo wir uns dann zu einem feuchtfröhlichen Umtrunk treffen können. Mann wird das 'ne Sause!! Ich überleg' mir schon mal, wen ich von den sogenannten "Platzhirschen", "Leitwölfen" oder Prinzessinnen noch dazu einladen werde, sind ja noch einige Tage hin.

Gruß
montezuma##
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Alt 15.04.2010, 11:17   # 2396
Burn256
 
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Beiträge: 4.305
Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen

wenn der Abmahnwahn ein Ende finden sollte, oder aber bei mir die Verjährung rum ist, dann "verlinke" ich Dir meine Adresse (natürlich ohne einen Stadtplan-Auszug von Falk ), wo wir uns dann zu einem feuchtfröhlichen Umtrunk treffen können. Mann wird das 'ne Sause!!
Ist schon als Aufgabe mit Priorität "Hoch" in Outlook eingetragen
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Alt 15.04.2010, 12:06   # 2397
1984
 
Registriert seit: 01.06.2009
Beiträge: 229
Hallö!
Denke so langsam wird sich die Front gegen die Abmahner verschärfen : WBS-LAW eBay-Studie: missbräuchliche Abmahnungen beschäftigen Online-Händler
MfG
1984
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Alt 15.04.2010, 13:23   # 2398
ichBin
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 51
Ich möchte aus gegebenen Anlass nochmal das Thema der Verlässlichkeit der von den Abmahnern ermittelten Datensätze ansprechen bzw. dazu Fragen stellen. Bisher wurde viel über die Verlässlichkeit der von den Loggerbuden ermittelten Datensätze gestritten. Gibt es ähnliche Zweifel an der Zuverlässikeit der von den Providern z.B. Teleokm/T-Online
ermittelten und herausgegebenen Klarnamen nebst Adressen? Gibt es darüber bereits eine belegte Aussage z.B. der Telekom/T-Online, welcher Stammdatensatz dafür ausgewertet wird und gibt diese eigentlich eine Art Gewähr auf ihre Auskünfte?
Warum ich diese Frage stelle. Die Telekom hat offensichtlich seit längerer Zeit Probleme mit seinen Kundendaten. Betroffenen Kunden und Nutzern des Online-Kundencenters wird beim Versuch ihre Kundendaten anzuzeigen eine Fehlermeldung, dass die Daten nicht verfügbar seien, angezeigt. War es vor ein paar Wochen nur eine lapidare Fehlermeldung, so wird betroffenen Kunden mittlerweile beim Start des Kundencenters ein pop-up Fenster mit ausführlicheren Hinweisen eingeblendet. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich bei bereits länger bestehenden Problemen dabei um fehlerhaft gespeicherte Kundendaten handelt. Der Fehler scheint wohl ernsthafter zu sein. Stellt sich nun die Frage, wenn schon ein vergleichsweise einfache Online-Abfrage der Kundendaten nicht möglich ist, wie denn dann die Adressermittlung über eingereichte IP-Adressen problemlos erfolgen soll, da es sich offensichtlich um einen Datenschiefstand in den Kundenstammdaten handelt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf einen Artikel in der aktuellen Ausgabe Nr. 9 vom 12.4.2010 der (von mir sehr geschätzten) Computerzeitschrift C't aufmerksam. Hier berichtet der Autor Urs Mannsmann auf S. 149 in einem anderen Zusammenhang über die Art und Weise, wie Kundendaten bei der Telekom geführt werden. Gerne hätte ich aus dem Artikel zitiert, will aber eine mögliche Urheberrechtsverletzung aus formalen Gründen vermeiden und unterlasse es deshalb besser .
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Alt 15.04.2010, 13:33   # 2399
Revoluzzer
Schach!!!
 
Benutzerbild von Revoluzzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1.707
Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Den Freibierthread hab ich hier bisher wohl übersehen
Bitte verlinken
Also, ja .. äh. Heute früh war er noch DA.
Jetzt ist der Teil des Beitrages mit Hausschuhen, Smoking, Freibier und diversen Kneipen (G.+ N.) weg.

Kann das sein, dass da irgendjemand wild Beiträge schreibt, verschiebt und wieder löscht?
Würde ich nicht gerade als vertrauensbildende Maßnahme bezeichnen.
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Alt 15.04.2010, 13:35   # 2400
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
Zitat:
Zitat von ichBin Beitrag anzeigen
gibt diese eigentlich eine Art Gewähr auf ihre Auskünfte?
Kurzum, Nein.
Kein ISP wird die Richtigkeit (Korrektheit) der Listen, welche IP des AI mit Datum, Zeit u. Klarnamen verknüpfen, an Eides statt versichern. (war auch irgendwo in einer Entscheidung zu lesen)
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Antwort


Alt 12.02.2012, 11:05 # --
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