Abmahnwahn 2.0 - allumfassend

Alt 20.07.2009, 22:55   # 221
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
z.b.
Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 20.11.2008 - Az.: 32 C 1512/08 - 84
Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 09.12.2008 - Az.: 32 C 1539/08 - 84
Beides Digiprotect-Urteile (auch auf deren Homepage)!

Zusätzlich gibts dort die beiden mp3-Urteile (1 Musiktitel!).

Das ist auch das einzige, was mir bekannt ist in der Richtung..... merkwürdig.....

-----Doppelpost zusammengeführt am 20.7.2009 um 23:05:45-----

Zitat:
Zitat von USA;661921Von daher die Frage, da wir ja quasi hier "unter uns" sind:
Besteht überhaupt Interesse, die Entwicklung des Abmahnwahns von ca. 2004 bis heute inkl. der Verstrickungen (GVU, IFPI, GEMA, GÜFA, GVL, Copypolice, Trittbrettfahrer etc.) kennenzulernen? "Bis heute" heißt natürlich, bis zu den ersten feedbacks zu den Fragen der Bundesregierung bzgl. des [B
3. Korbs UrhG[/B] (Quelle, *.pdf)???
Also, da ich die Sache so ein bisschen "angestoßen" habe, mal kurz meine Stellungnahme:

Es ging mir - als noch relativ "frisch Abgemahnte" - lediglich mal darum, einen ganz groben (u.a. chronologischen) Überblick über die ganze Geschichte zu erhalten... deshalb auch immer wieder die Fragen und Lücken in meiner "Zusammenfassung".

Das könnte (in Anlehnung an ntes Idee mit dem "Schwarzen Brett") auch allen interessierten "Neu-Abgemahnten" als erste Info dienen.

Ich habe nämlich mittlerweile echt ziemlich viel gelesen und finde auch die Hintergrundinfos immer sehr interessant....nur leider ist das verdammt viel und ich habs in meinem Kopf noch nicht so wirklich sortiert...?!

Also, das war eigentlich nur meine Intention:

Ganz grober Überblick, ohne da zu sehr ins Detail zu gehen!

Danke, Gruß, orchid.
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Alt 20.07.2009, 23:10   # 222
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
...
Danke!

Folgende Bemerkung ist wohl nicht uninteressant in der zweiten Urteilsbegründung zu 32 C 1539/08:

Zitat:
Soweit sich der Beklagte auf die seit dem 01.09.2008 geltende Obergrenze des §97a UrhG beruft, gilt diese für Rechtsverletzungen ab dem 01.09.2008 und war vorliegend nicht anwendbar, da die streitgegenständliche Rechtsverletzung am 24.08.2007 erfolgte.
Gibt es Urteile mit Rechtsverletzungen ab dem 01.09.2008, bei denen ein Richter den § 97a ignoriert hat (wegen mutmaßlich gewerblichen Ausmaßes oder Ähnlichem)? Denn genau die interessieren mich am Allermeisten.
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Alt 20.07.2009, 23:21   # 223
3111
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Danke!

Folgende Bemerkung ist wohl nicht uninteressant in der zweiten Urteilsbegründung zu 32 C 1539/08:



Gibt es Urteile mit Rechtsverletzungen ab dem 01.09.2008, bei denen ein Richter den § 97a ignoriert hat (wegen mutmaßlich gewerblichen Ausmaßes oder Ähnlichem)? Denn genau die interessieren mich am Allermeisten.
schulenberg hat doch als anhang eine rechtssprechung v. 2009 wg. schadensersatz p2p angehaengt. ist aber leider nur ein auszug und unter Hessische Landesrechtsprechungsdatenbank findet man keines dieser urteile ....

3111
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Alt 20.07.2009, 23:27   # 224
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von 3111 Beitrag anzeigen
schulenberg hat doch als anhang eine rechtssprechung v. 2009 wg. schadensersatz p2p angehaengt. ist aber leider nur ein auszug und unter Hessische Landesrechtsprechungsdatenbank findet man keines dieser urteile ....

3111
Die Schulenberggeschichte ist ein Spezialfall (im Übrigen angeblich eine EV der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung bzgl. eines Pornofilms). Den werte ich erstmal nicht. Und ansonsten gibts offensichtlich keine Urteile, oder die werden noch im Koffer durch die Gegend getragen bzw. verstauben irgendwo im Schrank.

Grüße,

Frank

-----Doppelpost zusammengeführt am 20.7.2009 um 23:39:37-----

So wie ich das sehe, dürfte weder ein Richter noch ein Anwalt der Verteidigung den § 97a UrhG ignorieren. Offensichtlich ist genau das aber massenweise der Fall, zumindest an bestimmten Orten und unter bestimmten Konstellationen.
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Alt 20.07.2009, 23:56   # 225
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von USA Beitrag anzeigen
Wir sind EIN Team!
Es sei denn, man fällt um.

Diese neue Vergleichswut kommt mir merkwürdig vor. Was genau ist denn im Abmahnwahn so anders geworden, dass die alte Formel "mod UE + Geld nur bei Klage" nicht mehr gelten kann? Leider kann ich das alles aus zeitlichen Gründen nicht mehr ganz so intensiv kommentieren, aber das Klagerisiko erscheint mir insgesamt doch nicht höher als bisher? Oder täusche ich mich da?

Es gab doch schon immer das Risiko, verklagt zu werden. Selbst wenn es neuerdings eine Erhöhung der Klagezahl gäbe, so stünde dieser doch auch eine (gefühlte?) Steigerung der versendeten Abmahnungen gegenüber. Für den Einzelnen bliebe das Klagerisiko daher etwa gleich. Und wenn sich das Klagerisiko nicht deutlich verändert hat, dann ist auch keine Strategieänderung erforderlich.

Man lasse sich doch bitte nicht vom ständig wiederholten Mantra des "erforderlichen Vergleichs" weichklopfen. Ein Mantra, das zudem aus Mündern schallt, die ganz bestimmte Interessen vertreten.

Nicht aus den Augen verlieren, dass wir weiterhin Opfer (ja: Opfer!) einer verrückten Abzock- und Gelddruckmaschinerie sind, mit ihrer neuesten Errungenschaft: dem Sampler-Trick.

Lasst euch doch nicht verarschen und was von berechtigter Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen erzählen. Ja, klar. Ist in der Tat verboten. Also alles in Ordnung? Darf man deshalb: Gelder einfordern, die nie geflossen sind, Schäden erfinden wo keine Schäden sind, angebliche Verbreitung an Millionen postulieren, wo die Bandbreite von Privatpersonen gerade mal für ein Bruchteil davon ausreicht, Analogien zu Lizenzen ziehen, die nicht existieren, künstliche P2P-Abmahnrechte konstruieren, rechtswidrige Rechte zur Pornoverbreitung basteln, schwache Beweise stark behaupten, Taten ohne Täter sehen und so weiter und so fort..? Das alles findet ausschließlich zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen statt? Ha ha ha ha!

Nur das Aufrechterhalten von Widerstand - auch wenn es manchmal schwierig ist - kann langfristig zu Veränderungen führen!
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Alt 21.07.2009, 14:11   # 226
USA
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Einfach 'mal -kommentarlos- ein paar Zitate:


--> Aus'm Abmahnwahn-Forum (Quelle)
Zitat:
Zitat von Steffen
Aufreger der Woche: Zitat des RA Hechler

Zitat:
Zitat von RA Hechler
Zitat:
Nach meiner Ansicht ist es selbst besser, als "Unschuldiger" billiger davonzukommen
als teuer verurteilt zu werden.
Hallo Her RA Hechler, soviel freiwillige Werbung hatten Sie sicherlich noch nie gehabt?!
@princess15114, nur weil Du oder @Hadron sehr gut rechnen könnt, wird Eure Aussage nicht gehaltvoller.
Artikel 6, EMRK Europäische Menschenrechtskonvention (!!!)

Absatz 1
"(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden

Absatz 2
"(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. "

Zur Erinnerung - §109 UrhG, Strafantrag:
"In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält."



Zitat:
Zitat von Steffen
Problem: Wo sind denn deine Urteile? Verifiziere sie einmal!
Antwort!?

Zitat:
Zitat von Steffen
Die Betreffenden wurden vermutlich (genaues weiß man nicht),

Und noch 'mal:

Zitat:
Zitat von RA Hechler
Nach meiner Ansicht ist es selbst besser, als "Unschuldiger" billiger davonzukommen als teuer verurteilt zu werden.
--> §12a BRAO

Absatz 1:
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
""Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
"

--> § 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung

Absatz 2

"(2) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen,
1.wenn der Rechtsanwalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Grundrecht verwirkt hat;
8.wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann; dies gilt nicht, wenn der Widerruf für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde;
"


Zitat:
Zitat von Steffen
Punkt 3. Es werden bei leibe nicht alle Urteile von uns veröffentlicht. Auch hier gilt die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
Bsp.:
Niemand würde sein Arbeitsvertrag veröffentlichen (ist sogar in der Regel ein Kündigungsgrund),
Gerichte sollen alle Urteile oder RI ihre Verträge offenlegen. Lächerlich!
Lächerlich? Wohl eher der Beitrag des Vorsitzenden des Vereins gegen den Abmahnwahn!!! Siehe oben: Artikel 6, EMRK - DAS ist GELTENDES RECHT -> das UrhG muss sich da selbstverständlich WEIT unterordnen und ist im Vergleich noch nicht mal'n Fliegenschiss!!!



Zitat:
Zitat von Steffen
Ich bin nicht hier, um Freundschaften zu schließen
Ein altes Sprichwort sagt: "Bei Geld hört die Freundschaft auf"


Zitat:
Zitat von Steffen
Wir werden weiterhin nicht ernst genommen wegen den Versuch Lügen zu erfinden für die Rechtfertigung von Rechtsverletzungen
Ganz genau! Es werden leider ständig, die betrügerischen Machenschaften von "Blitzlampe & CO" gerechtfertigt und "brav" die Äuglein verschlossen!
Die Abmahnzellen sind die eigentlichen, lügenden Rechtsverletzer und der Abmahnwahn insgesamt ist (mit) der größte Justizskandal der Nachkriegszeit (DAS meine ich übrigens verdammt ERNST!)


Zitat:
Zitat von Steffen
Aber dann kommt 100%:
Es war doch Deine Entscheidung
Genau! Ein Anschlußinhaber ist nun 'mal volljährig! GANZ EINFACH! Das sollten sogar Schimpansen kapieren!



Abschließend (von meiner Seite aus):
Zitat:
Zitat von Hadron
Es sei denn, man fällt um
Wie wahr, wie wahr! Wer hätte das gedacht!? "Money rules the world!"


Gruß, Baxter
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Alt 21.07.2009, 15:20   # 227
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
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Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
Es sei denn, man fällt um.

Nicht aus den Augen verlieren, dass wir weiterhin Opfer (ja: Opfer!) einer verrückten Abzock- und Gelddruckmaschinerie sind, mit ihrer neuesten Errungenschaft: dem Sampler-Trick.

Lasst euch doch nicht verarschen und was von berechtigter Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen erzählen. Ja, klar. Ist in der Tat verboten. Also alles in Ordnung? Darf man deshalb: Gelder einfordern, die nie geflossen sind, Schäden erfinden wo keine Schäden sind, angebliche Verbreitung an Millionen postulieren, wo die Bandbreite von Privatpersonen gerade mal für ein Bruchteil davon ausreicht, Analogien zu Lizenzen ziehen, die nicht existieren, künstliche P2P-Abmahnrechte konstruieren, rechtswidrige Rechte zur Pornoverbreitung basteln, schwache Beweise stark behaupten, Taten ohne Täter sehen und so weiter und so fort..? Das alles findet ausschließlich zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen statt? Ha ha ha ha!

Nur das Aufrechterhalten von Widerstand - auch wenn es manchmal schwierig ist - kann langfristig zu Veränderungen führen!
Hallo!

Da ich mich zu "Baxters Team" rechne, möchte ich ein paar Worte zum "Umfallen und Aufstehen" verlieren.
Zunächst sollte man nach dem Umfallen möglichst rasch wieder aufstehen und ferner um beim Bild zu bleiben, sollte es hier nicht um einzelne Teammitglieder gehen, sondern um Strategie und Taktik, damit die Mannschaft gewinnt.
Also, um wieder zum Thema zu kommen, die rechtlichen (fachlichen) Mängel im Abmahnsystem aufzeigen und dagegen vorgehen.
(... da einige natürlich sich auch intensiv mit ihrem persönlichen Fall beschäftigen, sollten sie sich bemühen, zweigleisig zu fahren...
a. Informationen für den eigenen Fall
b. Mängelsuche und gegen das "System" vorgehen
.. das Eine kann man sicherlich mit dem Anderen verbinden...)

Vielleicht ein Beispiel.
Ein Forenmitglied hat einen "prima" Mangel bei den Logfirmen aufgezeigt (Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe).
Jedoch will er die "rechtliche Wirksamkeit" erst in der Gerichtsverhandlung testen....
Nach meiner Meinung, muss man mit solchen "rechtlichen Spielereien" im Vorfeld hantieren .
Hier lädt eine gewerblich (private) tätige Firma (mit keinerlei Sonderrechten) von einer "dubiosen Quelle" im Netz etwas urheberrechtlich Geschütztes herunter (z.B. bei Alben hat der Auftraggeber nicht immer alle Rechte), als Beweis dafür, dass der Verteiler gegen das UrhG verstößt.
(so etwas erinnert mich sehr stark an Herrn Tauss ... ich begehe zwar eine Straftat, aber ich will ja ....selbst die Ermittlungsbehörden dürfen keine Rechtsverletzungen vornehmen, um eine Tat zu beweisen - zwar gilt das Prinzip, Behörden dürfen nur das tun, was ihnen erlaubt ist -- Privatleute müssen nur aufpassen, wenn etwas verboten ist. Aber ein Verstoß gegen das UrhG sollte nicht mit einem Verstoß "bewiesen" werden!)

Solche "kleinen" Fehler im System sollten "vorher" auf ihre rechtliche Wirkung getestet werden!!!

Wir sollten uns hier überlegen - Wie !!!


mfg

nte


p.s.: ...Du hast ja einige Punkte aufgezählt, bleib´jetzt nicht auf halbem Weg stehen, sondern helfe beim "WIE"!
- auch wenn einige einen Vergleich anstreben, muss das nicht heißen, dass sie nicht im Punkt b das Team weiter unterstützen. Das System hat fast eine dreißigjährige "Tradition"... ich hoffe es dauert nicht genau so lange....

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.7.2009 um 15:54:52-----

Hallo Baxter!

Zumindestens hat RA Hechler seinen "Michael Kohlhaas" gelesen....


mfg

nte



Recht (bekommen) und Gerechtigkeit wird in manchen "Rechtssystemen" nicht immer groß geschrieben... (dafür "Geld" immer)...
aber das sind wieder Mängel in einem anderen System
- auch wenn es Überschneidungen gibt!
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Alt 21.07.2009, 16:53   # 228
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
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Seit einigen Tagen gehöre ich selbst zu den "Abgemahnten" und lese hier sehr aufmerksam alle Threads mit. In dem einen oder anderen wird auch daüber diskutiert, ob es Sinn macht sich mit dem Abmahnwahn an die Medien zu wenden oder nicht. Sicher gibt es diverse Medien die mittelbar oder unmittelbar mit der Musikindustrie verknüpft sind, z.B. Stern TV --> RTL ---> Bertelsmann.
Meiner Meinung nach macht es trotzdem oder gerade deswegen Sinn sich an solche Medien zu wenden. Letzendlich kann ich mir nicht vorstellen, dass die Musikindustrie/Künstler/Gruppen an dieser Art von negativ Werbung wie sie durch den Abwahnwahn entsteht interessiert sind. Es werden hier und in anderen Foren immer wieder deren Songs und Namen genannt, häufig sind es B-Künstler die ihre Songs selber geklau....ups gecovert haben. Niemand der hier für solch einen Song abgemaht wurde, wird jemals etwas von eben solchen Künstlern legal kaufen und wahrscheinlich auch nicht von den anderen Künstlern von denen man hier dann liest.

Ich bin ja eingefleischter Metall-Fan :O Ich weiß nicht ob sich hier irgendjemand daran erinnern kann wie Metallica seiner Zeit ein auf dicken gemacht hat, wegen illeageln down- und uplaods ihrer Musik?? Das ganze ist damals mächtig durch die Medien gegangen und sie haben durch dieses Verhalten enorm viele Fans verloren. Inzwischen rudert gerade Metallica in Richtung "alles nicht so schlimm" s. Metallica-Schlagzeuger Ulrich: Eigenes Album illegal heruntergeladen
Warum??? Weil auch sie letzendlich einsehen mussten, das man sich so keine Freunde macht.

Was will ich damit sagen?? Je mehr die Namen diverser Künstler in diesem Sinne negativ in die Öffentlichkeit geraten, wie auch immer, je mehr werden sie dran interessiert sein dieses zu unterbinden.....auch eine Bertelsmanngroup braucht Käufer und ist sicher dran interessiert, dass unser Geld lieber für legale Musik fließt als an dubiose Abmahnanwälte.

Edit: Schließlich geht es hier nicht um die Frage, ob es richtig oder falsch ist Musik bzw Filme illeagl zu saugen, sondern darum wer mit den Abmahnung das Dicke Geld verdient und da wohl ganz sicher nicht die Künstler oder die Musikindustrie
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Alt 21.07.2009, 17:39   # 229
nte
 
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Hallo Drachenlady45!

Wenn man aufzeigt, dass selbst die "großen Saubermänner" schon einmal etwas heruntergeladen (verteilt) haben, ist das für die meisten sicherlich keine Überraschung.
Ein "Boykott" bestimmter Produkte, um eine rechtswidrige Tat zu sanktionieren ist sicherlich kein guter Weg!
Wie ich in vorherigen Beiträgen angedeutet habe, sollten wir nicht auf ein legales, und oft nützliches Recht der Urheber, "herumtrampeln".
Falls man mit dem UrhG nicht einverstanden ist, muss man versuchen, auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen, um so eine Änderung herbei zu führen.
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat (ob zu recht oder unrecht), muss man sehen, wie man damit fertig wird (geltendes Recht kann man nicht einfach ignorieren).
Nun zu dem, was ich "Zweigleisig" nenne.
"Einige" Abmahnungen werden missbräuchlich verwendet
Es werden Mängel auf allen Stufen (von der Erfassung durch Logfirmen - Kosten der RI - Inkasso und RA) im Abmahnsystem aufgezeigt. Und hier sollten wir ansetzen.
Ein Missbrauch lässt sich bekämpfen - geltendes Recht kann nur über legale, demokratische Verfahren geändert werden - nicht durch Proteste und Massenboykott (hierdurch gibt es allenfalls einen Hinweis auf Missstände - aber wenn "Raubkopierer" demonstrieren, werden sie wohl nicht das nötige Gehör finden).

Versuchen Sie die Abläufe von anderen Abgemahnten, die in allen Threads zu lesen sind, auf Ihren Fall anzuwenden und entscheiden Sie, was für Sie das Beste ist.
Falls Sie Zeit und Muße haben, machen Sie hier Vorschläge, wie man gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen kann.


mfg

nte
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Alt 21.07.2009, 17:49   # 230
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Drachenlady45 Beitrag anzeigen
Schließlich geht es hier nicht um die Frage, ob es richtig oder falsch ist Musik bzw Filme illeagl zu saugen, sondern darum wer mit den Abmahnung das Dicke Geld verdient und da wohl ganz sicher nicht die Künstler oder die Musikindustrie
Ich habe mir aus diesem Grunde auch schon überlegt, ob wir vielleicht mal ein Musteranschreiben für Künstler entwerfen sollten, in dem wir den Abmahnwahn plastisch darstellen, ihm Info-Links mitteilen und grob vorrechnen, was im Einzelfall aus der Kasse "Abmahnungen" an ihn geflossen sein müßte (von den üblichen 10%). Nebst Darstellung von Image-Schäden und Einzelfall-Beispiele der Fan-Gemeinde, ließe sich dieses Schreiben mit vielen weiteren Inhalten füllen. Für so Künstler wie Bushido würde ich allerdings kein Geld für das Porto ausgeben. Ziel dieses Anschreibens sollte sein, Künstler zu informieren und zum Nachdenken anzuregen. Vielleicht gewinnen wir so noch ein paar wichtige Fürsprecher. Statt Briefpost wären natürlich auch Emails oder Einträge ins Gästebuch der Homepages denkbar.

@nte

Zu Deiner Frage zum "wie" für den Ansatz von "DerJoker" fällt mir spontan auch erstmal nur ein Musteranschreiben ein. Man könnte bspw. alle Rechteinhaber, die auf einem Sampler vertreten sind und nicht abmahnen lassen, einfach mal dazu Stellung beziehen lassen, ob sie wissen, das IT-Dienstleister Ihre Werke downloaden, was sie davon halten und ob diese IT-Dienstleister um Erlaubnis gebeten hatten.

Wenn wir noch einen Stück weitergehen, können wir auch eine eigene Anti-Piracy-Firma gründen. Mehr als eine Gewerbeanmeldung wird man dazu nicht brauchen - nehme ich an. Aus der Position dieser "Schein-Firma" würden wir wohl an zahlreiche wertvolle Informationen herankommen. Das mag jetzt vielleicht etwas phantastisch klingen, ist meiner Meinung nach aber durchaus ohne große Investitionen umsetzbar.
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Alt 21.07.2009, 18:00   # 231
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Ich habe mir aus diesem Grunde auch schon überlegt, ob wir vielleicht mal ein Musteranschreiben für Künstler entwerfen sollten, ......
Keine schlechte Idee!!! KLICK
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Alt 21.07.2009, 18:09   # 232
Drachenlady45
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo Drachenlady45!

........
nte

Hallo nte,

es geht mir hier NICHT darum zum Boykott aufzurufen oder darum illegales Filesharing zu bagatellisieren, sondern darum öffentlich zu machen, dass sich völlig branchenfremde mit dubiosen Massenabmahnung damit eine goldene Nase verdienen.
Viele hier sind sich keiner Schuld bewußt und zittern trotzdem vor solchen Abmahnung vor deren Konsequenzen.
Mir persönlich reicht es nicht, eine modUE abzuschicken und zum großen Manitu zu beten, dass ich nicht vors Gericht gezogen werde.
Natürlich hat ein Urheber das Recht seine Rechte einzufordern, aber ein unschuldig/unwissentlich Abgemahnter hat auch Rechte und die werden heftig mit Füssen getreten. Es ist so gut wie unmöglich zu beweisen, dass man keine Schuld hat.
Es geht mir nicht darum zu sagen "lasst doch die armen kleinen Filesharer in Ruhe", sondern darum das es hier eine faire Cahnce geben muss sich gegen hohe Abmahnungskosten zu wehren, vorallen wenn man sich keiner Schuld bewußt ist.

Diese Störhaftung ist meiner Meinung auch ein Witz, das wäre genauso, wie wenn jemand in mein Haus einbricht und die Polizei sagt: "Selber Schuld, warum haben sie keinen Stacheldraht um ihr Haus gezogen."

Ich möchte schlicht und ergreifend die Öffentlichkeit mit der Nase darauf stupsen, dass jeder da draussen der nächste sein kann, ob schuldig oder nicht schuldig.

Künstler sollen mit ihrer musik das geld verdienen können was ihnen zusteht, Rechteinhabe sollen die Möglichkeit haben ihre Recht zu schützen und der unbescholtene Bürger MUSS das Recht haben sich wehren zu können.

Ich WERDE meinen Fall öffentlich machen und wenn es sein muss stelle ich mit vollen Namen vor eine Kamera, ich werde mich von diesen Antwalsttypen nicht in die Ecke krimineller stellen lassen und das ohne Möglich das Gegenteil zu beweisen.

Wenn ich mit einem Radargerät geblitzt werde, kann ich Beweise verlangen, ob das Gerät geeicht war, von amtlicher Stelle genehmigt usw. ich KANN mich wehren.....aber hier soll ich eine modUE wegschicken und hofen und beten dass der Kelch an mir vorüber geht und mich schämend in die Ecke stellen?? NEIN

-----Doppelpost zusammengeführt am 21.7.2009 um 18:30:25-----

Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo Drachenlady45!

Wenn man aufzeigt, dass selbst die "großen Saubermänner" schon einmal etwas heruntergeladen (verteilt) haben, ist das für die meisten sicherlich keine Überraschung.
mfg

nte

PS: Mit dem Metallica-Vergleich bzw Link wollte ich NICHT sagen, dass Saubermänner auch mal Dreck am Stecken haben, sondern aufzeigen dass öffentlicher Druck sehr wohl was bewirkt. Im Falle Metallica nämlich die indirekte Aussage: "Wir haben seiner Zeit wohl etwas übertrieben, heute finden wir das nicht emhr so schlimm"
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Alt 21.07.2009, 18:41   # 233
OHweh
 
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So hab da mal was gefunden da gehts auch um Digiprotect ...........ich bekomme immer mehr HAss auf diesen Abmahn Trupp

Der Eintrag ist zwar vom Letzten Jahr aber vieleicht heute noch von bedeutung??

Das CIO Weblog: Abmahner: Mit Pornofilm in die Falle


Ich sage und meine wieder Wirtschaftskrimi!!!
Meiner Meinung nach muss das aufhören da sich ja wirklich auch unschuldige dabei aufhalten
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Alt 21.07.2009, 18:52   # 234
ulrich
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Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
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Zitat:
Zitat von OHweh Beitrag anzeigen
Der Eintrag ist zwar vom Letzten Jahr aber vieleicht heute noch von bedeutung??
Nicht nur von Bedeutung sondern immer noch aktuell. Nur dann kommt wieder der Pferdefuß, wie kann man das beweisen.
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Alt 21.07.2009, 19:51   # 235
nte
 
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Hallo Drachenlady45!


Wir sind völlig "einer Meinung", was den Missbrauch der Abmahnungen betrifft. Den Urhebern zu zeigen, was in ihrem Namen "getrieben" wird, ist eine gute Idee.
Und wie wir alle wissen, gibt es einige Mängel im Abmahnsystem, aber das Entscheidende ist, "wie kann man das beweisen" (wie schon Ulrich vor mir anführte).

Zum Beispiel Jokers Hinweis:
Laut UrhG ist ein Download ebenso wie die Verteilung von geschützten Werken verboten. Einige Abgemahnte bekommen vom RA Beweise dafür geliefert, dass die LogFirma (mit Tag und Uhrzeit) gewerbsmäßig ein bestimmtes Werk heruntergeladen hat (über eine illegale Quelle - sonst wäre ja keine Abmahnung erfolgt). Das ist eindeutig eine Straftat - ...ich neige in solch eindeutigen Fällen dazu, eine Anzeige zu erstatten!
Natürlich kann man auch erst die betreffenden RI informieren, aber ich glaube nicht, das sie die Logfirma abmahnen lassen.


mfg

nte


p.s.rachenlady, für "weitergehende Aktion", bist Du hier genau richtig!
Der "öffentliche Druck", war ja genau der Punkt, den ich kritisiert habe! Ich halte es rechtlich und moralisch für verkehrt, jemanden unter Druck zu setzen, der ein legitimes Recht ausübt. Die Band ist mit großer Sicherheit nicht, in den Missbrauch der Abmahnungen involviert. Die "Bereicherung" findet auf einer anderen Ebene statt, sonst wäre eine Aufklärung der RI/Urheber ja nicht sinnvoll bzw. gar nicht notwendig!
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Alt 21.07.2009, 20:39   # 236
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
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Zitat:
Zitat von nte Beitrag anzeigen
Hallo Drachenlady45!

p.s.rachenlady, für "weitergehende Aktion", bist Du hier genau richtig!
Der "öffentliche Druck", war ja genau der Punkt, den ich kritisiert habe! Ich halte es rechtlich und moralisch für verkehrt, jemanden unter Druck zu setzen, der ein legitimes Recht ausübt. Die Band ist mit großer Sicherheit nicht, in den Missbrauch der Abmahnungen involviert. Die "Bereicherung" findet auf einer anderen Ebene statt, sonst wäre eine Aufklärung der RI/Urheber ja nicht sinnvoll bzw. gar nicht notwendig!
Und ich halte es rechtlich und moralisch für verkehrt, wenn hier ohne eindeutige Beweise Leute kriminalisiert werden und ihnen so gut wie keine Mittel zur Verfügung stehen sich zu wehren.

Von öffentlich Druck auf irgendwelche Künstler war nie die Rede. Sondern die Künstler sollten nur erfahren was in ihren Namen geschieht, der öffentlich Druck sollte gegen diese Abmahnanwälte stattfinden. Eben wenn ihre Namen im Zusammenhang mit dubiosen Geschäftspraktiken in einschlägigen Medien fallen. Letzendlich ist es aber auch öffentlicher Druck, wenn man durch das Veröffentlichen all dieser Dinge, die Künstler dazu bewegen könnte sich davon "öffentlich" zu distanzieren. Nix sagen heißt immer noch ja-sagen und wenn die Künstler das stillschweigend billigen, sagen sie ja, das sollte ihnen schon bewußt werden.

Wenn in der Blöd-Zeitung die Schlagzeile steht: "Massenabmahnung von dubiosen Anwälten wegen illegalen filiesharings von Milows- Ayo-Technology" Dann muss ein werter Milow eben farbe bekennen, findet er das richtig oder falsch und dann können seine Fans frei entscheiden wie sie seine Aussage werten.
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Alt 21.07.2009, 20:43   # 237
Flesh_Storm
Gastposter
 
Die Billigpornofirmen gehen noch viel perfider vor.
Sie schleusen ihren Schund selbst in die Tauschbörsen ein
und lassen dann abmahnen. Da ist der Begriff kriminelle
Energie schon gerechtfertigt.
Da gibt es dann einige Leute von Abmahnwahn-Dreipage, die
sich dazu auch noch völlig daneben äußern:

Ihr Filesharer seid doch die Rechtsverletzer ! Seid doch
froh wenn ihr mit einem blauen Auge davon kommt.
Am besten ihr macht einen Vergleich, damit es vor Gericht
nicht so teuer wird. Der Rechteinhaber der schützt doch
nur seine Rechte. Ihr seid doch die Rechtsverletzer.

Sorry, aber das geht nun garnicht ! So eine Meinung vertritt
unser Steffen zur Zeit auch. Das ist dermaßen enttäuschend, weil
ich gerade von ihm ein wenig Kampfgeist gewohnt war.
Ich erinnere mich noch an so tolle Bericht wie:
"Ein Mahnbescheid unter dem Weihnachtbaum". Doch in letzter
Zeit lese ich nur noch gequirlte Scheiße von ihm.
Was ist denn nur passiert ?

Gruß

Flesh_Storm
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Alt 21.07.2009, 20:54   # 238
Drachenlady45
ohne Benutzerrang
 
Benutzerbild von Drachenlady45
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
Zitat:
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Was ist denn nur passiert ?

Flesh_Storm
Wie lange kann man leckeren Sahnekuchen widerstehen, bis einen die Versuchung überkommt ein klitzekleines Stückchen zu mopsen??
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Alt 21.07.2009, 21:13   # 239
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.261
Zitat:
Zitat von Flesh_Storm Beitrag anzeigen
Was ist denn nur passiert ?
Diese Frage kann Dir nur Steffen persönlich beantworten. Ich wundere mich allerdings auch sehr über einige seiner jüngsten Aussagen. Abgesehen von den grundsätzlichen Dingen, gibt mir insbesondere der abwertende Vergleich "Netzwelt.de - Sandkasten" und das Lächerlichmachen des Danke-Buttons hier, zu denken. Definitiv ist hier mehr los - auch wenn kreuz und quer diskutiert wird und viele Neulinge naturgemäß noch sachunkundig sind. Das erweckt bei mir fast schon den Anschein, als würde Steffen ab und zu neidisch auf die Lebendigkeit hier herrüberblicken, wobei er sein Lebenswerk in Frage gestellt sieht. Ich hoffe aber, dass dem nicht so ist. Das wäre auch Blödsinn. Wir brauchen beide Foren - wenn nicht sogar noch mehr, um dem Abmahnwahn Paroli bieten zu können.
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Alt 21.07.2009, 22:13   # 240
nte
 
Registriert seit: 05.05.2009
Beiträge: 227
Hallo Drachenlady, Flesh_!

Ich will hier nicht den "Anwalt des (S)T....." spielen, aber es reicht nicht aus, von "ohne eindeutige Beweise" oder "..ist dermaßen enttäuschend" zu reden (Meinungen können sich ändern, auch ohne das jemand nachhilft - allein, wenn man tagtäglich eine Realität erlebt, die "Durchhalteparolen" absurd erscheinen lassen).
Man muss schon etwas mehr aufbieten!
Wie soll man beweisen, dass die vorgelegten Beweise nicht eindeutige sind? usw. - also müssen Gutachten her (meist teure Angelegenheit)... solche Dinge und mehr, werden in jedem "Spezialthread", nach Abmahnzellen getrennt, ständig diskutiert .... mehrere Jahre schon!
Die Struktur des Forum unterstützt das schnelle Vergessen von Beiträgen (z.b. OHwehs Link wurde in ähnlicher Form hier vor einiger Zeit schon einmal gebracht). Leider lässt es sich nicht ändern, aber wir sollten nicht auch noch hier im Kreis diskutieren.
Ohne erkennbaren Fortschritt.
Für "alte Hasen" vielleicht ein Grund zu resignieren und die Dinge klipp und klar beim Namen zu nennen. Ob die "Wahrheit" nun allen schmeckt oder nicht.


Somit sollten wir hier einen anderen Weg beschreiten. Das Ziel sollte sein, die Mängel im Abmahnsystem zu benennen, sie auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und geeignete Schritte einzuleiten - Öffentlichkeit (erst jetzt, wenn man belastbare Beweise dafür hat, wer sich wie bereichert - man muss also vorher klären, ob Urheber, Künstler, Interpreten, RI daran beteiligt sind und in welcher Art!) und soweit möglich, auch rechtliche Schritte.

Wobei jede sachliche Kritik erlaubt ist, denn nur so können "Hirngespinste" aussortiert werden!
(ist auch weitgehend eine Wiederholung .... aber wer liest schon die alten Zeitungen der vergangenen Wochen....)

mfg

nte



Setzt euren berechtigten "Zorn - Frust" in vernünftige Aktionen um...
... damit eben keine Sprüche wie "Sandkasten.." kommen!
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Alt 26.05.2012, 15:49 # --
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