Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 05.04.2010, 23:03   # 2341
Perdurabo
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Also gehe ich mal davon aus das zwischen uns alles klar ist.Das wollte ich nur geklärt wissen.

Zitat:
Vielleicht hab ich ja auch 3zacks Koment falsch verstanden.Aber im ersten Lesen kam es zumindest so rüber.
Vielleicht meinte Dreizack dass nicht konkret, sondern allgemein.
Zitat:
Sowie dir hier einiges nicht klar erscheint und Du fragst,so sollte es auch für uns andere,wenn bei deinen Ausführungen Fragen auftauchen.
Auf jeden Fall. Es kann niemand garantieren, dass das, was er schreibt oder fragt unmissverständlich ist. Warum sollte das bei mir anders sein.

Aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass Du mittlerweile weißt, worum es mir in der Diskussion geht:

Menschen, die Urteile nur aus den Medien kennen wissen in den meisten Fällen nicht, dass es sich in vielen Fällen nicht um die Klage (Rechtsanwaltkosten/Schadensersatz) handelt, sondern um eine einstweillige Verfügung, wegen nicht abgegebener (und modifizierter) Unterlassungserklärung. Und da taucht schon die Frage auf, warum Abmahner zu diesem Schritt bereit sind, aber nicht oder wesentlich seltener den Klageweg gehen. Gerade in dieser Diskrepanz wird ja auch nochmal deutlich, worum es beim Abmahnwahn in erster Linie geht. Wäre der Abgemahnte sich so sicher mit dem, was er Abgemahnten unterstellt, würde er ja die Klage auf jeden Fall durchziehen, oder?

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.4.2010 um 22:05:59-----

Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Ich nehme an, @ulrich wollte auf diese ersten 5 Seiten verweisen.
Und, wer diese 5 Seiten gelesen hat, erspart sich u. vielen User hier Fragen, welche im vorfeld dort schon beantwortet werden.
Und, ich finde auch, soviel Zeit sollte sich der Abgemahnte schon nehmen. Nimmt das lesen doch nur ein Bruchteil der Zeit in Anspruch, den mod.Princess für das Verfassen aufgebracht hat.
Dies gilt übrigens auch für die "noch nicht abgemahnten" welche Du sicher auf diese Seite verweist.
Wer Std. damit verbringt seinen Sharclienten einigermaßen zum laufen zu bringen, oder wer sich die Zeit spart sein W-Lan ordentlich abzusichern, kann diese Zeit auch ins lesen vorgenannter 5 Seiten investieren.
Ja, aber wenn ich nur lese, kann ich nicht garantieren, dass ich es auch verstanden habe. Das ergibt sich erst in der Diskussion. Und da ist es mir lieber, das hier zu tun, wo viele Ahnung haben, als das mit mir alleine auszumachen. Wie gesagt, ich gehöre nicht zu den Usern, die nur wissen wollen, wie man die eigene modUE ausfüllt und sich anschließend verhält.
Werbung

  Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2010, 23:27   # 2342
watt_ihr_volt
 
Benutzerbild von watt_ihr_volt
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Wäre der Abgemahnte sich so sicher mit dem, was er Abgemahnten unterstellt, würde er ja die Klage auf jeden Fall durchziehen, oder?
@Perdurabo: Tust Du mir bitte den Gefallen und erklärst mir diesen Satz nochmal ganz langsam?
Ich meine ich fege ja nicht gerne hinter Deinen Postings her um Klarstellungen Deiner wirren Konstellationen wie u.a. auch Hier zu erbitten, finde aber schon, dass Du ein wenig mehr auf Qualität an stelle Quantität achten solltest.

Wer z.B. die ersten 5 Seiten welche ich Dir vorhin verlinkt habe, gelesen hat, wird den Unterschied zwischen Abmahner und Abgemahnten kennen und nicht ständig verwechseln.
  Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2010, 23:28   # 2343
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Da ich Deine "Idee" als ein grundsätzliches Problem (unabhängig von Abmahner und RIs) ansehe:

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Es ging mir um die Frage, ob ein Abmahner versucht, den Streitwert zu erhöhen, in dem er statt einer Unterlassungserklärung für ein Stücke gleich eine für ein ganzes Album verlangt.
Sollte ich Deine "Idee" richtig verstanden haben, dann sehe ich das ähnlich - vorausgesetzt, dass man für ein Album abgemahnt wurde, welches gar nicht geloggt wurde (damit meine ich den Werksbezug aus der Abmahnung, nicht aus der UE des Abmahners).

- ein Abmahner verfügt über ein angebliches Beweislog zum Upload eines Samplers, bzgl. dessen Inhalt er aber nur einen einzigen Rechteinhaber vertritt, der angeblich über die notwendigen Rechte verfügt, aber nur für einen Einzeltitel aus dem Sampler

- Damit sich die Sache für einen Abmahner trotzdem lohnt, setzt der Abmahner den Streitwert auf x0000,00 Euro und berechnet auf dieser Streitwertbasis entsprechend seine angeblich erforderlichen und angeblich erstattungsfähigen Anwaltskosten

- auf Basis des Samplerlogs und mit dem Hinweis auf den Einzeltitel seines Mandanten kauft er sich per Gerichtsbeschluss preisgünstig eine Liste mit Klarnamen ein

- In die Abmahnung kann er nun kaum einen Einzeltitel eintragen, da dann spätestens vor Gericht sein Streitwert womöglich bis in den unteren vierstelligen Bereich hinein zurechtgestutzt würde und selbst bei einem gerichtlichen Vergleich eine Kostenquote von bis zu über 80% gegen ihn ausgesprochen werden könnte (in solchen Fällen ist deshalb sowieso kaum mit einer Klage zu rechnen, wenn der Abmahner nicht auf abmahnerfreundliche Abgemahntenanwälte (jeder Abmahner hat mittlerweile sicherlich mit einigen bekannten Anwälten schon so seine Erfahrungen/"Statistiken" gesammelt, was z.B. die Vergleichsfreudigkeit angeht - würde sich jeder Abgemahnte an einen anderen Anwalt wenden, wäre so etwas z.B. auch nicht möglich) oder Richter zu wetten versucht)

- Wenn ein Abmahner aber ein nicht geloggtes Album in die Abmahnung einträgt, glaubt er womöglich, bessere Karten zu haben bzgl. der Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber anwaltlich schlecht beratenen Abgemahnten

- Aber: "unsere" mod.UE beinhaltet kein Schuldeingeständnis. Ausserdem rate ich auch nicht ohne Grund von angeblichen Abgemahntenfachanwälten ohne verifizierbar positive Leistungen im Jahr 2009 für Abgemahnte ab, denn gerät ein Abmahner mit solchen Machenschaften an einen guten Abgemahntenanwalt, wird ihm spätestens vor Gericht das Lachen vergehen (so noch nicht geschehen).
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
  Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2010, 23:30   # 2344
Perdurabo
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
@Perdurabo: Tust Du mir bitte den Gefallen und erklärst mir diesen Satz nochmal ganz langsam?
Ich meine ich fege ja nicht gerne hinter Deinen Postings her um Klarstellungen Deiner wirren Konstellationen wie u.a. auch Hier zu erbitten, finde aber schon, dass Du ein wenig mehr auf Qualität an stelle Quantität achten solltest.

Wer z.B. die ersten 5 Seiten welche ich Dir vorhin verlinkt habe, gelesen hat, wird den Unterschied zwischen Abmahner und Abgemahnten kennen und nicht ständig verwechseln.
Du meine Güte. Ich verwechsle nicht ständig, sondern habe nur zum zweiten Mal den gleichen Tippfehler gemacht. Es zwingt Dich auch niemand irgendwelchen "wirren Konstellationen" hinterherzufegen. :roll:

Aus dem Kontext dürfte eigentlich klar sein, wen ich meine:
Wäre der Abmahner sich so sicher mit dem, was er Abgemahnten unterstellt, würde er ja die Klage auf jeden Fall durchziehen, oder?

P.S. Lass gut sein. Ich verliere immer mehr die Lust bei diesem Rumgezicke hier. Das scheint einigen wichtiger zu sein.

-----Doppelpost zusammengeführt am 5.4.2010 um 23:11:07-----

Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Da ich Deine "Idee" als ein grundsätzliches Problem (unabhängig von Abmahner und RIs) ansehe:

Sollte ich Deine "Idee" richtig verstanden haben, dann sehe ich das ähnlich - vorausgesetzt, dass man für ein Album abgemahnt wurde, welches gar nicht geloggt wurde (damit meine ich den Werksbezug aus der Abmahnung, nicht aus der UE des Abmahners).

- ein Abmahner verfügt über ein angebliches Beweislog zum Upload eines Samplers, bzgl. dessen Inhalt er aber nur einen einzigen Rechteinhaber vertritt, der angeblich über die notwendigen Rechte verfügt, aber nur für einen Einzeltitel aus dem Sampler

- Damit sich die Sache für einen Abmahner trotzdem lohnt, setzt der Abmahner den Streitwert auf x0000,00 Euro und berechnet auf dieser Streitwertbasis entsprechend seine angeblich erforderlichen und angeblich erstattungsfähigen Anwaltskosten

- auf Basis des Samplerlogs und mit dem Hinweis auf den Einzeltitel seines Mandanten kauft er sich per Gerichtsbeschluss preisgünstig eine Liste mit Klarnamen ein

- In die Abmahnung kann er nun kaum einen Einzeltitel eintragen, da dann spätestens vor Gericht sein Streitwert womöglich bis in den unteren vierstelligen Bereich hinein zurechtgestutzt würde und selbst bei einem gerichtlichen Vergleich eine Kostenquote von bis zu über 80% gegen ihn ausgesprochen werden könnte (in solchen Fällen ist deshalb sowieso kaum mit einer Klage zu rechnen, wenn der Abmahner nicht auf abmahnerfreundliche Abgemahntenanwälte (jeder Abmahner hat mittlerweile sicherlich mit einigen bekannten Anwälten schon so seine Erfahrungen/"Statistiken" gesammelt, was z.B. die Vergleichsfreudigkeit angeht - würde sich jeder Abgemahnte an einen anderen Anwalt wenden, wäre so etwas z.B. auch nicht möglich) oder Richter zu wetten versucht)

- Wenn ein Abmahner aber ein nicht geloggtes Album in die Abmahnung einträgt, glaubt er womöglich, bessere Karten zu haben bzgl. der Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber anwaltlich schlecht beratenen Abgemahnten
Bravo!!!

Offensichtlich war meine "Idee" nicht für alle verwirrend, seltsam und angeblich von der Absicht getragen zu verängstigen. Wobei ich zusätzlich noch anerkennen muss, dass Du noch mehr hineingebracht hast als das, was mir durch den Kopf ging, denn ich hatte bisher nur bis zum zweiten Punkt gedacht!
Zitat:
- Aber: "unsere" mod.UE beinhaltet kein Schuldeingeständnis. Ausserdem rate ich auch nicht ohne Grund von angeblichen Abgemahntenfachanwälten ohne verifizierbar positive Leistungen im Jahr 2009 für Abgemahnte ab, denn gerät ein Abmahner mit solchen Machenschaften an einen guten Abgemahntenanwalt, wird ihm spätestens vor Gericht das Lachen vergehen (so noch nicht geschehen).
Das wäre zu wünschen.

Also. modUe nur für das Werk des Künstlers, was sich tatsächlich auf dem Sampler befindet oder für das ganze Album des Künstlers (auf dem sich das Werk ebenso befindet), wenn es in einer Abmahnung verlangt würde?

Andererseits: Man kann nicht ausschließen, dass über den Anschluß der ganze Sampler runtergeladen wurde, wenn es eine RAR-Datei ist.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 01:07   # 2345
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
@all
Wenn sich in diesem Thread hier diese nutzlosen Debatten und Zitat-Orgien (die wohl definitv in den Psycho-Thread gehören) wieder gelegt haben, dann weckt mich wieder auf. Dann gibt's auch wieder ein paar neue technische Infos. Solange sich das o.g. hier noch nicht gelegt hat, werd ich besser noch etwas warten.

Also noch mal im Klartext:
Dieses endlose Psycho-Geschwafel nebst diverser Zitat-Orgien gehört in den Psycho-Thread !!

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 01:19   # 2346
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Solange sich das o.g. hier noch nicht gelegt hat, werd ich besser noch etwas warten.
Das ist eigentlich nicht nötig (mit dem Warten), da ich Deine Beiträge auch schnell über Deinen Nicknamen wiederfinden kann, so ich welche suche. Oder über die Links in Deiner Signatur, so dort hinterlegt.
__________________
Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 01:49   # 2347
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
...
Sorry @Frank2009 , aber der Beitrag ist noch nicht fertig. Mir fehlt auch im Moment etwas die Zeit dazu. Es geht natürlich, wie schon angekündigt, um diese 0%-Quellen, von denen manchmal sogar noch ein Download gelang. Das Ergebnis sieht schon jetzt ziemlich übel aus, bezüglich Logging-Beweissicherheit. Oder besser gesagt, es ergeben sich schon jetzt mehr üble Fragen, als konkrete Antworten.

Ich musste mit dem Posting vorher mal etwas Dampf ablassen, dass mir diese endlosen Debatten (inkl. Zitat-Orgien) die hier völlig am Thread-Thema vorbeirasseln, furchtbar auf den Sack gehen. Also weg mit dem Zeug's in den Psycho-Thread.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 01:52   # 2348
princess15114
Moderation
 
Benutzerbild von princess15114
 
Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Also weg mit dem Zeug's in den Psycho-Thread.
Noch mehr?
Wo soll ich denn da anfangen?
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 02:27   # 2349
CityLight
 
Benutzerbild von CityLight
 
Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Noch mehr?
Wo soll ich denn da anfangen?
Ich ziehe immer noch meinen Hut vor dir und deiner schier endlosen Geduld.
Wenn ich das alles hier Sichten und "Verwalten" müsste, ich glaub ich wär schon manchmal ausgerastet.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 13:39   # 2350
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Ich stelle Baxters "konstruktiven Diskussionsvorschlag" auch hier mal rein:

Zitat:
@Steffen, @all: Ich würde dann selbstverständlich auch etwas als "Idee"/Vorschlag formulieren. Und zwar habe ich mir überlegt, daß evtl. (?) ein Appell an Richter und Staatsanwälte wahrscheinlich auch eine Menge Menschen interessieren könnte/würde (k.A.) und unter Umständen eine Öffentlichkeit erreichen könnte (ich weiß es natürlich nicht, denn ohne versuch kein Versuchsergebnis - logisch, oder!?).
Aus diesem Grund fänd ich z.B. einen Appell an den "Bund deutscher Richter und Staatsanwälte" gar nicht 'mal so verkehrt...
Ich persönlich bin ja ebenfalls eher auf seiner Linie, was die "Massenuntauglichkeit" angeht .

Insofern finde ich den Ansatz des Appells an den deutschen Richterbund auf den ersten Blick gar nicht so schlecht...
Ich war schon immer der Ansicht, dass dieser Massenabmahnwahn von unserer Gesetzgebung so nicht gewollt ist und ein wesentlicher Ursprung in den Auskunftsbeschlüssen in erster Linie des LG Köln liegt, die es in dieser Form niemals geben dürfte!
Solche Massenabfertigung für noch nicht mal offensichtlich nachvollziehbare Bagatell-Rechtsverletzungen ist in höchstem Maß unverhältnismäßig. Hier haben sich hochbezahlte Staatsdiener ne ABM verschafft, die seinesgleichen sucht. Das wäre ungefähr so, wenn jeder Kaugummiklau gleich den Polizeipräsidenten auf die Matte bestellen würde... (ja, absichtlich überspitzt dargestellt!)

In einer Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Gesetzlichen Verbot sog. intelligenter Aufnahmesoftware, mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Webradio-Angebot herausgefiltert und aufgenommen werden können bin ich z.B. auf diese nicht unwesentliche These gestoßen:

"6. Vermutlich hätte das Verbot keine Auswirkungen, da auch in diesem Kontext die theoretische Zahl der Nutzungen durch ein technisches Gerät eine Rolle spielt. Diese bleibt unverändert, wenn eine Form der Kopieanfertigung ausfällt, weil dann auf andere Formen zurückgegriffen wird. "

Genau hier liegt immer noch der wichtigste Punkt warum es absolut unsinnig und überflüssig ist den privaten Tausch von Musik im Internet (ob nun über p2p oder sonstwie) zu verbieten.
Einen guten link lieferte gestern auch @dreizack.
Die Musikindustrie darf ja ruhig glauben, dass sich ihre Umsätze wieder steigern, wenn man Tauschbörsen verbietet, aber dass unsere Gesetzgebung oder Justiz so blauäugig sind und dieses Spiel mitspielen, statt hier regulierend einzugreifen, ist einfach nicht hinnehmbar. Ich würde mir jedenfalls wünschen, dass Richter (die schließlich von unseren Steuergeldern bezahlt werden) sich auch mit sinnvollen und der Gerechtigkeit dienenden Entscheidungen befassen, statt den Kapitalismus auf diese Art zu fördern. Nein, ich bin kein grundsätzlicher Kapitalismus-Gegner, aber befürworte unsere soziale Marktwirtschaft, die sich auch selbst regulieren kann und in der die Judikative für eine ausgleichende Gerechtigkeit zwischen den wirtschaftlichen Großmächten und privaten Konsumenten sorgen sollte.

So, bitte um "konstruktive Kritik" und bin gespannt auf den Inhalt von Baxters Vorschlags-Entwurf!

Gruß, orchid.

PS: Aus den oben genannten Gründen bin ich persönlich auch für die Unterschriftensammlung nicht wirklich zu begeistern.
Schließlich geb ich aufm türkischen Bazar auch kein Anfangsangebot von 7,-- Euro für ne Vase ab, die mir maximal 3,-- Euro wert wäre....

  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 13:55   # 2351
Tarkash
 
Registriert seit: 24.08.2009
Ort: In Hessen
Beiträge: 87
Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Ich ziehe immer noch meinen Hut vor dir und deiner schier endlosen Geduld.
Wenn ich das alles hier Sichten und "Verwalten" müsste, ich glaub ich wär schon manchmal ausgerastet.

-CityLight-
Na vorsicht mit der Äußerung *lach*
Wer sagt uns denn das die arme Princessin nicht schon längst diverse Mäuse und Tastaturen zerdeppert hat, bei dem was sie manchmal alles aufräumen muss hier.

Aber manche sachen hier sind ja durchaus interessant. Vielleicht wirken die beruhigend auf princessin?

In diesem Sinne...

Keep up the magnificant work Princess!

LG
Tark
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 14:26   # 2352
ichBin
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 51
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Die Musikindustrie darf ja ruhig glauben, dass sich ihre Umsätze wieder steigern, wenn man Tauschbörsen verbietet,
.... oder weiterhin abmahnt.
Dabei schiessen die sich doch ins eigene Knie.
Legt man jährlich 200.000 Abmahnungen mit einem Durchschnittswert von 750,- zugrunde, so ist das ein Kaufkraftvolumen von jährlich 150.000.000,-. Dieses wird dem Markt dadurch entzogen, weil die Abgemahnten entweder zahlen oder Rücklagen bilden. Dies wird über Sparen kompensiert. Also, weniger Ausgaben für leicht entbehrliche Güter, wie z.B. CDs, DVDs, Kinobesuche .... In der Konsequenz sorgt also die Abmahnerei der Musikindustrie selbst für einen Rückgang der Gewinne aus der normalen Geschäftstätigkeit. Kompensiert wird das durch Einnahmen aus betriebsfremder Geschäftstätigkeit, der Abmahnerie.
Dies ist in meinen Augen wettbewerbsverzerrend.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 14:58   # 2353
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von ichBin Beitrag anzeigen
.... oder weiterhin abmahnt.
Dabei schiessen die sich doch ins eigene Knie.
.....
Natürlich. Diese Zusammenhänge dürften jedem durchschnittlich intelligenten Menschen auch völlig klar sein, weshalb man auch nur zu der Schlussfolgerung kommen kann, dass es der "Verwertungs-Industrie" um reine Abzockerei geht, auch wird sich jeder Abgemahnte zukünftig 3 mal überlegen, ob und wieviel Geld er für Musik (Tonträger) ausgeben möchte.
Deshalb macht es meiner Meinung nach auch wenig Sinn, an die Vernunft der Abzockmahner zu appellieren, als vielmehr an die unabhängiger staatlicher Institutionen, die eigentlich über den nötigen Weitblick verfügen sollten um hier regulierende Maßnahmen ergreifen zu können.
Das bringt der Dieter im Kerner-Interview mit seiner Aussage "absoluter Schwachsinn" ganz klar aufn Punkt.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 15:25   # 2354
ichBin
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 51
@Orchid95:
Stimme Dir voll und ganz zu.
Das hier praktizierte Abmahnwesen und die angewandte Methodik ist anachronistisch. Aber aufgeklärt werden sollte auch der letzte Hinterwä...bänkler im Bundestag und unseren Richtern würde es manchmal auch gut tun.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 15:28   # 2355
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
... BMJ ...
Heute erhielt ich eine Antwort auf mein Schreiben an Frau Kerstin Gronau vom Bundesministerium der Justiz. Ich zitiere zunächst mal unkommentiert:
Zitat:
Sehr geehrter Herr <waldibrieffreund>,
die Auslegung des § 97a Absatz 2 UrhG ist eine Frage des Einzelfalls und damit Sache der Rechtsprechung, nicht des Bundesministeriums der Justiz.

Noch einmal zum Hintergrund zu den in den Pressemitteilungen zitierten Beispielen: Die Verwendung von Beispielen in Pressemitteilungen dient allein der Veranschaulichung zu Zwecken der Pressearbeit. Die Beispiele in den Pressemitteilungen vom 24. Januar 2007 und vom 29. August 2008 veranschaulichen gleichermaßen, dass mit der Kostendeckelung die Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern verbessert werden soll, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesetzt sehen. Die erste Pressemitteilung bezieht sich auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 20. Juli 2007, der selbst keine Beispiele zu § 97 a Absatz 2 UrhG enthält, so dass für Zwecke der Pressearbeit ein Beispiel gebildet wurde. Die zweite Pressemitteilung berichtet über das In-Kraft-Treten des Gesetzes, wie es vom Bundestag beschlossen wurde (vgl. BT-Drs 16/504. Zu diesem Zeitpunkt enthielten die Gesetzesmaterialien eigene Beispielsfälle (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 08. April 2008, BT-Drs 16/5048, Seite 50), von denen die zweite Pressemitteilung eines aufgreift.

Soweit Sie unsere Korrespondenz zitieren möchten, weise ich darauf hin, dass hierdurch der Sinnzusammenhang der Aussagen nicht verändert werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kerstin Gronau

  Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2010, 16:15   # 2356
Orchid95
 
Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Heute erhielt ich eine Antwort auf mein Schreiben an Frau Kerstin Gronau vom Bundesministerium der Justiz. Ich zitiere zunächst mal unkommentiert:

"...die Auslegung des § 97a Absatz 2 UrhG ist eine Frage des Einzelfalls und damit Sache der Rechtsprechung...."
Genau! Das ist mMn das eigentliche "Problem", was ich hier immer wieder ansprechen möchte und deshalb Baxters Vorschlag auch unterstütze.
Die Politik hat hier gewisse Vorgaben gemacht und Rahmenbedingungen vorgegeben.
Das gleiche Spiel könnte man jetzt auch bezüglich § 101 UrhG durchgehn:

"Beispiel:
Der Musikverlag M entdeckt, dass jemand komplette Musikalben einer bei ihm unter Vertrag stehenden Künstlerin im Internet zum Download anbietet. Außerdem stellt M durch Einsichtnahme in die Dateiliste des Anbieters A fest, dass auch noch zahlreiche weitere Alben anderer Künstler angeboten werden......"
(Quelle)


Auch hier geht die Praxis/Realität weit über den gesteckten Rahmen hinaus.
Einschränkungen wie "Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung", "gewerbliches Ausmaß" oder "Verhältnismäßigkeit" hätte sich der Gesetzgeber demnach auch sparen können...

Allerdings kann das BMJ zunächst auch nichts ausrichten, da die Richterschaft in Deutschland absolut unabhängig ist. Nicht falsch verstehen, das ist natürlich gut so, nur hat man als Betroffener halt wenig Möglichkeiten der "Gegenwehr", wenn die unabhängige Staatsgewalt eben nicht im Namen des Volkes regulierend tätig wird sondern die Vorgaben der Legislativen mehr oder weniger übergeht....

Trotzdem finde ich auch diese Idee von @waldibrieffreund sehr gut um einfach die zuständigen Stellen mal auf die derzeitigen Missstände aufmerksam zu machen. Also auch ruhig mal die Auskunftspraxis von Köln und Bielefeld beim BMJ hinterfragen... ob das noch so im Sinne der Gesetzgebung ist.
  Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2010, 13:51   # 2357
ichBin
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 51
Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
...
Allerdings kann das BMJ zunächst auch nichts ausrichten, da die Richterschaft in Deutschland absolut unabhängig ist. Nicht falsch verstehen, das ist natürlich gut so, nur hat man als Betroffener halt wenig Möglichkeiten der "Gegenwehr", wenn die unabhängige Staatsgewalt eben nicht im Namen des Volkes regulierend tätig wird sondern die Vorgaben der Legislativen mehr oder weniger übergeht....
Das BMJ oder die Legislative sollte hier Klarheit und Eindeutigkeit schaffen, falls erforderlich.
Die Judikative sollte natürlich unabhängig sein, aber, wenn diese regelmäßig die Gesetze anders interpretiert und das Gewollte ignoriert, dann ist man wieder beim 1. Satz.
Auch bin ich nicht sicher, ob es keine politische Einflussnahme auf die Richter gibt. Schließlich ist unsere Bundesjustizministerin Politikerin und das BMJ mit Staatssekretären besetzt, die z.B. bei Karrierechancen der Richter ein Wörtchen mitreden könnten.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2010, 13:50   # 2358
ichBin
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 51
Möchte hier keinen langweilen, muss aber noch ein bißchen Luft ablassen.

Was mich an diesem Abmahnzirkus am massivsten stört, ist weniger der Umstand das geistiges Eigentum geschützt werden soll, sondern die Methodik des Vorgehens, die dabei gezeigt wird, und die inzwischen angenommene Dimension dieses Systems.
Um die Methodik mit Attributen zu beschreiben, muss man sich nur eine Abmahnung durchlesen, wie sie heute typischerweise vesendet wird. Hier fallen einem, als Betroffener oder nicht, per Definition folgende Schlagworte ein, um das System und seine Methodik zu beschreiben:
  • Agitation
  • Adresshandel
  • Denunziation
  • Massenabfertigung
  • Drohung
  • Einschüchterung
Nun ist die Abmahnerei mittlerweile kein Phänomen mehr, das nur wenige betrifft, sondern Massen. Es wird von Abmahnindustrie gesprochen. Vor dem Hintergrund dieses Abmahnsystems und der Tatsache, dass eine stetig wachsende Bevölkerungsgruppe von diesem System bedroht und verängstigt wird, wundert es mich, dass noch kein Verfassungsrechtler den mahnenden Zeigefinger Richtung Abmahnindustrie gezeigt hat.
Nun könnte manch einer ins Felde führen, dass geistiges Eigentum geschützt werden muss und die Abmahnung ist ein Rechtsmittel, welches mir dazu zur Verfügung steht. Nun, das ist richtig, wenn es gesellschaftlich verträglich umgesetzt wird. Dies ist nur gewährleistet, wenn fair miteinander umgegangen und nicht dikriminiert wird. Dies ist nicht gegeben. Warum? Siehe Methodik des Vorgehens. Ja, aber man will auch abschrecken, um zukünftige Verstöße zu verhindern. In einem aufgeklärten Staat sollte die Gesellschaft aufgeklärt werden, nicht abgeschreckt. Ein "Schreckensstaat" in Deutschland sollten wir letztes Jahrhundert endgültig hinter uns gelassen haben.
Und, fragwürdig ist, ob es hierbei noch primär um den Schutz geistigen Eigentums geht, oder vielmehr um ein Geschäftsfeld, das bei minimalen Aufwand maximalen Gewinn ermöglicht. In diesem Fall geht das eindeutig zu Lasten anderer. Weil die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben ist. Es gibt sog. Rechteinhaber, die über die Abmahnerei mehr verdienen, als über den Vertrieb ihrer Werke. Ist das noch normal oder schon Ausbeutung? In der Summe werden hier Milliarden erwirtschaftet. Unternehmen der Medienbranche, die sich nicht am Abmahngeschäft beteiligen, sind gegenüber den abmahnenden klar im Nachteil. Durch die übertriebenen Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen entsteht ein volkswirtschaftlich nicht unergeblicher Kaufkraftverlust, der nicht nur die Medienbranche selbst, sondern auch andere Branchen, z.B. Tourismus, Automobil, etc., trifft. Ist das wettbewerbsverzerrend?
(Anm.: Letzten Absatz hatte ich schon mal sinngem. ein paar Beiträge weiter oben gepostet, musste aber nochmal mit in diesen Kontext.)
  Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2010, 15:01   # 2359
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
Registriert seit: 09.05.2009
Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von ichBin Beitrag anzeigen
Luft ablassen
Solche und ähnliche Überlegungen haben schon viele vor Dir angestellt. Eigentlich alle, die sich eine Weile kritisch mit der inzwischen gängigen Abmahnpraxis auseinandergesetzt haben. Nicht nur die Abgemahnten, sondern auch eine Reihe von namhaften Juristen und Medienexperten. Leider hat noch keine wirklich ernsthafte Auseinandersetzung mit der Thematik an den entscheidenden Stellen stattgefunden. Das ist auch nicht verwunderlich. Die wirtschaftlichen Interessen der Content-Industrie werden nach wie vor höher bewertet als der Schutz der Allgemeinheit vor immer mehr ausufernden Sanktionen. Ich denke jeder, der sich dem Kampf gegen den Abmahnwahn verschrieben hat, möchte auf seine Art und Weise und mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, dazu beitragen, dies zu ändern. Netzwelt.de ist eine von mehreren Möglichkeiten, der man sich anschließen kann, um selbst aktiv seinen Teil beizutragen. Letztlich ist aber der Missbrauch von Abmahnungen nur ein Teil der Urheberrechtsproblematik im Internet, die weltweit für Zündstoff sorgt und die modernen Gesellschaften belastet. Unser Gegner ist mächtiger als eine einzelne Staatsregierung. Als Bürger und Verbraucher müssen wir sämtliche uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um u.a. flächendeckend Aufklärungsarbeit zu leisten, am besten so, dass auch einmal der Ausgang von Wahlen entscheidend von der Positionierung einer Partei zur Urheberrechtsfrage abhängig sind. Notfalls müssen sogar Verbraucherboykotte à la "No more Sony" in Erwägung gezogen werden, was viele Abgemahnte aber intuitiv schon gegen Ihre "Klägerin" tun.

Neben diesen Fernzielen, wo jeder einzelnen jetzt schon seinen Beitrag ins einem persönlichen Umfeld leisten kann, liegt aber das Hauptaugenmerk dieses Forums auf die erfolgreiche Vertretung eines Abgemahnten im Klagefalle sowie unserer wirksamsten Waffe, nämlich die Beratung von Neu-Abgemahnten. Auch hier kann jeder mitmachen und die fleißigen Hilfeleister entlasten. Leere Abmahnerkonten dürften zwar die Klagefreudigkeit der Kanzleien kurzfristig erhöhen, aber der Showdown würde damit auch immer näher rücken.
  Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2010, 15:40   # 2360
ichBin
 
Registriert seit: 15.01.2010
Beiträge: 51
@constantin
Mir ist natürlich bewusst, dass ich mit meinen Ansichten das Rad nicht neu erfinde. Und, mir ist auch bewußt, dass das Hauptaugenmerk auf praktischer Hilfestellung liegt. Und dafür bin dankbar, da ich sie selbst schon in Anspruch nehmen konnte.
Aber ist es nicht so, dass wenn viele der gleichen Ansicht über ein menschenverachtendes System sind und diese Ansicht gemeinsam an einem Ort kundtun, dass man dann eine höhere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bewirkt. Diese Öffentlichkeit ist Voraussetzung dafür, dass die Parteien irgendwann die Urheberrechtsfrage in ihr Wahlprogramm aufnehmen.
  Mit Zitat antworten
Antwort


Alt 12.02.2012, 11:06 # --
News Flash
Mehr zum Thema
 
Benutzerbild von News Flash
 
 
 
Standard Mehr zum Thema

   
Themen-Optionen


LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html
Erstellt von Für Typ Datum
netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG Dieses Thema Pingback 24.01.2011 08:05
Neutralität turn piracy into profit Beitrag #2655 Pingback 10.05.2010 08:07
Das Thema "Abmahnung" Beitrag #1710 Pingback 16.02.2010 19:26


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:06 Uhr.