| | # 2324 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Hatte ich mir schon gedacht... Es geht bei der Abmahnung um 2 Dinge: 1. Unterlassungsanspruch Diesem genügt man mit Abgabe einer (mod) UE. Tut man dies nicht, hat der "Verletzte" die Möglichkeit im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen: Zitat:
Da der Streitwert sich in diesem Verfahren nach einem eher fiktiven Unterlassungswert richtet, sind die Kosten und damit das finanzielle Risiko für den Abgemahnten sehr hoch. 2. Anspruch auf Kosten- und Schadensersatz Hier werden dann ggf. die Anwaltskosten und evtl. Schadensersatz in einem Klageverfahren geltend gemacht. Der Streitwert dieses Verfahrens ist wesentlich geringer und der Aufwand für die Abmahner höher, denn hier gibt es ja von Anfang an auch einen "Gegner, der sich äußert".... | |
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| | # 2325 | |||
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Und hier hat der Abmahnanwalt die besseren Karten.(also für ihn Erfolgsversprechender und auch Finanziell besser, da der Streitwert ja höher ist) 1. hat der Abgemahnte Rechte des RI verletzt und 2. sich nicht mal der Forderung, dies zu unterlassen, unterworfen. Zitat:
Besser so? Zitat:
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| | # 2326 | |||
| Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und weil Du es als Unterschied herausstellst: Kann der Abgemahnte sich nicht von Anfang an bei der Klage auf einstweilige Verfügung äußern? Danke | |||
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| | # 2327 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Und die Einstweilige Verfügung ist ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutes und keine Klage! Les mal den link, dann wirds normalerweise auch klarer. | |
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| | # 2328 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 2329 | |||
| Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
| Mir war nicht klar, warum das so ist. Aber in Deinem Link wird es ja sehr deutlich herausgestellt: Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts von einem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Abgemahnte wird ja aber trotzdem noch die Möglichkeit haben, gegen die EV einen Widerspruch einzureichen, oder? Geht der Abmahner eher davon aus, dass der Abgemahnte das nicht tut oder wieso geht der Abmahner eher das Risiko einer EV ein als einer Klage nach Punkt 2.)? Wie gesagt, ich will genau die Unterschiede der Risiken für den Abmahnern in beiden Fällen herausarbeiten, damit deutlich wird, warum der Abmahner eher zu 1.) statt zu 2.) neigt. Ich sehe gerade, dass der Artikel noch weiter geht. Ist ein nicht unerheblicher Faktor, dass der Abmahner bei 1.) seinen Standpunkt nur glaubhaft machen muss, während er bei 2.) Beweise vorlegen muss? | |||
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| | # 2330 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Tatsächlich ist der Hauptvorteil bei 1) der, daß kein Beklagter eine Möglichkeit der Gegenrede hat und daher auch eine recht "dünne" Argumentation in der Regel genügt. Hinzukommt, daß sich eine Unterlassungsverfügung noch "ernster" liest als eine Abmahnung, so daß die Tendenz, sich zu unterwerfen sicher größer ist. Außerdem kommt noch hizu, daß ein Gegner, der sich zur Wehr setzt (der Abgemahnte, der eine modUE abgibt und nicht zahlt), mit größerer Wahrscheinlichkeit Probleme macht, und das bei geringerer "Ausbeute", da der Streitwert nur 1/10 der Summe ist, die bei der Unterlassungsverfügung angesetzt wird. | |
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| | # 2331 | |
| Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
| Zitat:
Gibt es noch mehr Unterschiede? Ich würde gerne eine Art Tabelle anfertigen und die Risiken oder Erwartungen des Abmahners bei der EV und bei der Klage auf Zahlung der Anwaltskosten und Schadenersatz gegenüber stellen. Weil genau das werde ich gefragt, wenn ich mit anderen über das Thema rede und die mir sagen: A: Aber man hat doch schon von Klagen gelesen... Ich: Ja, das sind aber in den allermeisten Fällen einstweillige Verfügungen, weil der Abgemahnte aus welchen Gründen auch immer nicht einmal eine modUE abgeschickt hat. A: Aber warum sollte der Abgemahnte nicht auf Rechtsanwaltkosten, etc. klagen wollen, wenn er den Weg zum Gericht im Fall der einstweiligen Verfügung nicht scheut? Ich: Äähm, gute Frage. A: Siehste. | |
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| | # 2332 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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| | # 2333 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 625
| @Perdurabo Irgendwie will sich mir der Sinn eurer Diskusion nicht erschliessen.Sollte ein Abmahner klagen?Wenn ja warum,oder auch nicht?Usw usw. Fakt ist,das selbst wenn man was gesaugt und verteilt hätte,es nie zu diesen horenden Vorderungen kommen dürfte.Weil diese künstlich aufgebläht.Bzw es ja noch nicht mal Zahlungen aus diesen Forderungen gibt.Siehe das Fax von Kornmeier welches an eine Kanzlei in Englang ging. Ferner hat es ja nun auch schon dutzende Fälle gegeben wo IP´s Leuten zugeordnet wurden die nicht mal einen PC ihr eigen nennen.SO wie das Ehepaar im Rentenalter aus Gladbeck.Also würde mich da schon Deine/Eure Intention wirklich ma interessieren. |
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| | # 2336 |
| Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 419
| Er hat es vor einer Stunde mit der direkten Aufklärung von Freunden über die Gefahren der Methode "Ignorieren" erklärt. Wenn er weiterhin dumm angemacht wird, wird er kaum seinen Freunden empfehlen, wie @ulrich es vorschlägt, hier vorbeizuschauen. EDIT: ihr ward beider schneller - nix für Ungut! Aber @Perdurabo, ein Tipp von mir: Versuche nicht in allen Threads alle Fragen zu beantworten. Wähle die Fragen aus, die du mit deinem Wissen sicher beantworten kannst und bei den Anderen lies' die Antworte der erfahrenen User. Manchmal dauert es ein bisschen und du bist recht schnell, aber jede und jeder kriegt eine Antwort innerhalb ein paar Stunden. |
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| | # 2337 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 625
| ÄÄ sorry dreizack aber lese ich da jetzt raus das du mir unterstellst das ich perdurabo von der Seite angemacht habe?Das mal mit nichten. Ich verfolge seine Beiträge genauso wie der anderen.Es ging lediglich um das Verstehen meinerseits.Und nicht mehr. |
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| | # 2338 | |||
| Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
| Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es ist ja so. Ich gehöre ja auch nicht zu den Usern, die hier mal eben aktuelle Tips für die modUE haben wollen und dann wieder untertauchen. Mich interessiert ja schon das Thema an sich. Aber das Forum ist die einzige Möglichkeit für mich, das zu testen, was ich hier lese und lerne. Und mir ist lieber, wenn ich hier von Usern korrigiert werde, die Ahnung haben, als wenn diese Korrektur ganz entfällt und ich sogar in freier Wildbahn Mist erzähle. Also. Ich fühle mich nicht dumm angemacht, wenn man mich in der Sache korrigiert. Ich fühle mich nur dumm angemacht, wenn irgendein aufgeblasener Shmock daherkommt und meint, seine Neurosen an mir abarbeiten zu müssen. | |||
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| | # 2339 |
| Registriert seit: 28.11.2009 Ort: Hier
Beiträge: 625
| Also gehe ich mal davon aus das zwischen uns alles klar ist.Das wollte ich nur geklärt wissen.Vielleicht hab ich ja auch 3zacks Koment falsch verstanden.Aber im ersten Lesen kam es zumindest so rüber. Sowie dir hier einiges nicht klar erscheint und Du fragst,so sollte es auch für uns andere,wenn bei deinen Ausführungen Fragen auftauchen. |
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| | # 2340 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.640
| Zitat:
Und, wer diese 5 Seiten gelesen hat, erspart sich u. vielen User hier Fragen, welche im vorfeld dort schon beantwortet werden. Und, ich finde auch, soviel Zeit sollte sich der Abgemahnte schon nehmen. Nimmt das lesen doch nur ein Bruchteil der Zeit in Anspruch, den mod.Princess für das Verfassen aufgebracht hat. Dies gilt übrigens auch für die "noch nicht abgemahnten" welche Du sicher auf diese Seite verweist. Wer Std. damit verbringt seinen Sharclienten einigermaßen zum laufen zu bringen, oder wer sich die Zeit spart sein W-Lan ordentlich abzusichern, kann diese Zeit auch ins lesen vorgenannter 5 Seiten investieren. | |
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