Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 05.04.2010, 14:58   # 2321
FJ-Heizer
 
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Ich würde sogar eher sagen das es sich genau umgekehrt verhält.Sprich 1.)sehr risiko behaftet und 2.) eher weniger.Da ja mit der modUE zumindest dem Recht genüge getan wurde.
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Alt 05.04.2010, 15:02   # 2322
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Ich würde sogar eher sagen das es sich genau umgekehrt verhält.
Meine Rede
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Alt 05.04.2010, 15:21   # 2323
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
Die dritte Möglichkeit nicht vergessen, die da wäre.

Abgemahnter schickt keine UE, zahlt nicht und vergisst (absichtlich o.nicht) dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Dass deinem Post nach 1.) keine modUE (= Einstweilige Verfügung) Risikoloser/erfolgsversprechender für den Abgemahnten sein soll, entzieht sich meiner Kenntnis und habe ich hier auch noch nirgens gelesen.
Eher, dass diese Variante ein höheres Risiko birgt und teurer ist.

Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Ich würde sogar eher sagen das es sich genau umgekehrt verhält.Sprich 1.)sehr risiko behaftet und 2.) eher weniger.Da ja mit der modUE zumindest dem Recht genüge getan wurde.
Sorry, ich habe mich in dem Satz verschrieben. :wut:

Ich meinte selbstverständlich nicht Abgemahnter, sondern Abmahner, wie es auch in der anschließenden Frage richtig steht. Es geht mir um die Risiken des Abmahners!!!

Ich greife einfach noch einmal meinen ganzen Beitrag auf:

So wie ich das bisher verstanden habe gibt es für den Abmahner mindestens zwei Möglichkeiten zu klagen:

1.) Der Abgemahnte gibt keine Unterlassungserklärung ab, weder modifiziert, noch die von Abmahner. -> Der Abmahner kann diese per einstweiliger Verfügung einklagen.

2.) Der Abgemahnte gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. -> Der Abmahner kann nur noch die angeblich entstandenen Rechtsanwaltkosten und Schadensersatzforderungen einklagen.

Viele haben schon darauf hingewiesen, dass 1.) möglich und auch wahrscheinlich, vielleicht sogar sicher ist und 2.) möglich aber unwahrscheinlich, aber nicht restlos ausgeschlossen ist.

Kann jemand bitte erklären, warum scheinbar 1.) wesentlich risikoloser/erfolgsversprechender für den Abmahner ist und 2.) nicht? Also mit welchen Risiken und Vor- und Nachteilen ein Abmahner bei 1.) und 2.) konfrontiert wird?

Bitte nicht einfach nur verkürzt schreiben: "2.) ist größeres Risiko, könnte mehr Kosten.", weil das ja logisch ist, sonst würde ja häufiger geklagt, sondern bitte mal die Unterschiede zwischen beiden so gut wie möglich beschreiben, da ich mit dieser Frage konfrontiert wurde.
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Alt 05.04.2010, 15:32   # 2324
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Sorry, ich habe mich in dem Satz verschrieben. :wut:
Hatte ich mir schon gedacht...

Es geht bei der Abmahnung um 2 Dinge:

1. Unterlassungsanspruch
Diesem genügt man mit Abgabe einer (mod) UE. Tut man dies nicht, hat der "Verletzte" die Möglichkeit im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen:
Zitat:
Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts von einem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern!
(Quelle)
Da der Streitwert sich in diesem Verfahren nach einem eher fiktiven Unterlassungswert richtet, sind die Kosten und damit das finanzielle Risiko für den Abgemahnten sehr hoch.

2. Anspruch auf Kosten- und Schadensersatz
Hier werden dann ggf. die Anwaltskosten und evtl. Schadensersatz in einem Klageverfahren geltend gemacht.
Der Streitwert dieses Verfahrens ist wesentlich geringer und der Aufwand für die Abmahner höher, denn hier gibt es ja von Anfang an auch einen "Gegner, der sich äußert"....
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Alt 05.04.2010, 15:38   # 2325
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
1.) Der Abgemahnte gibt keine Unterlassungserklärung ab, weder modifiziert, noch die von Abmahner. -> Der Abmahner kann diese per einstweiliger Verfügung einklagen.
In diesem Fall verabsäumt der Unterlassungsverpflichtete eben seine Pflicht, eine Erklärung abzugeben, zu versprechen, künftig keine Werke des RI mehr zu verbreiten.
Und hier hat der Abmahnanwalt die besseren Karten.(also für ihn Erfolgsversprechender und auch Finanziell besser, da der Streitwert ja höher ist) 1. hat der Abgemahnte Rechte des RI verletzt und 2. sich nicht mal der Forderung, dies zu unterlassen, unterworfen.
Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
2.) Der Abgemahnte gibt eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. -> Der Abmahner kann nur noch die angeblich entstandenen Rechtsanwaltkosten und Schadensersatzforderungen einklagen.
in diesem Fall muss der RI abwägen, wie gut seine "Beweise" tatsächlich sind, ob er gewillt ist in einen Prozess zu investieren, der den Bach runtergehen kann und somit seine "Geschäftsidee" auch.

Besser so?

Zitat:
Zitat von Orchid95
... Hatte ich mir schon gedacht...
ich mir auch
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Alt 05.04.2010, 15:40   # 2326
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Hatte ich mir schon gedacht...

Es geht bei der Abmahnung um 2 Dinge:

1. Unterlassungsanspruch
Diesem genügt man mit Abgabe einer (mod) UE. Tut man dies nicht, hat der "Verletzte" die Möglichkeit im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen:

(Quelle)
Genau.
Zitat:
Da der Streitwert sich in diesem Verfahren nach einem eher fiktiven Unterlassungswert richtet, sind die Kosten und damit das finanzielle Risiko für den Abgemahnten sehr hoch.
Mir geht es um das Risiko des Abmahners. Warum ist diese Klage für ihn - so scheint es mir - risikoloser und erfolgsversprechender? Oder riskiert er diese Klage eher, weil der Streitwert dann noch so hoch ist?
Zitat:
2. Anspruch auf Kosten- und Schadensersatz
Hier werden dann ggf. die Anwaltskosten und evtl. Schadensersatz in einem Klageverfahren geltend gemacht.
Der Streitwert dieses Verfahrens ist wesentlich geringer und der Aufwand für die Abmahner höher, denn hier gibt es ja von Anfang an auch einen "Gegner, der sich äußert"....
Ok. Wie genau stellt sich das für den Abmahner als Nachteil, bzw. als höheres Risiko dar?

Und weil Du es als Unterschied herausstellst: Kann der Abgemahnte sich nicht von Anfang an bei der Klage auf einstweilige Verfügung äußern?

Danke
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Alt 05.04.2010, 15:48   # 2327
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Und weil Du es als Unterschied herausstellst: Kann der Abgemahnte sich nicht von Anfang an bei der Klage auf einstweilige Verfügung äußern?
Ich habs dir doch extra fett gemacht.
Und die Einstweilige Verfügung ist ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutes und keine Klage!
Les mal den link, dann wirds normalerweise auch klarer.
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Alt 05.04.2010, 15:56   # 2328
ulrich
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ich habs dir doch extra fett gemacht.
Und die Einstweilige Verfügung ist ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutes und keine Klage!
Les mal den link, dann wirds normalerweise auch klarer.
Hier auch nach zu lesen! Die einstweilige Verfügung
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Alt 05.04.2010, 16:28   # 2329
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ich habs dir doch extra fett gemacht.
Mir war nicht klar, warum das so ist. Aber in Deinem Link wird es ja sehr deutlich herausgestellt:
Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts von einem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern!
Zitat:
Und die Einstweilige Verfügung ist ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutes und keine Klage!
Ok. Mir waren diese Details nicht klar.
Zitat:
Les mal den link, dann wirds normalerweise auch klarer.
Danke, habe ich jetzt.
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Hier auch nach zu lesen! Die einstweilige Verfügung
Ebenso Danke, ist der gleiche Link wie der von Orchid95.

Der Abgemahnte wird ja aber trotzdem noch die Möglichkeit haben, gegen die EV einen Widerspruch einzureichen, oder? Geht der Abmahner eher davon aus, dass der Abgemahnte das nicht tut oder wieso geht der Abmahner eher das Risiko einer EV ein als einer Klage nach Punkt 2.)?

Wie gesagt, ich will genau die Unterschiede der Risiken für den Abmahnern in beiden Fällen herausarbeiten, damit deutlich wird, warum der Abmahner eher zu 1.) statt zu 2.) neigt.

Ich sehe gerade, dass der Artikel noch weiter geht. Ist ein nicht unerheblicher Faktor, dass der Abmahner bei 1.) seinen Standpunkt nur glaubhaft machen muss, während er bei 2.) Beweise vorlegen muss?
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Alt 05.04.2010, 17:38   # 2330
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Ist ein nicht unerheblicher Faktor, dass der Abmahner bei 1.) seinen Standpunkt nur glaubhaft machen muss, während er bei 2.) Beweise vorlegen muss?
Bei Zivilverfahren müssen grundsätzlich keine Beweise (wie sie bei Strafverfahren erforderlich sind) vorgelegt werden.
Tatsächlich ist der Hauptvorteil bei 1) der, daß kein Beklagter eine Möglichkeit der Gegenrede hat und daher auch eine recht "dünne" Argumentation in der Regel genügt.
Hinzukommt, daß sich eine Unterlassungsverfügung noch "ernster" liest als eine Abmahnung, so daß die Tendenz, sich zu unterwerfen sicher größer ist.
Außerdem kommt noch hizu, daß ein Gegner, der sich zur Wehr setzt (der Abgemahnte, der eine modUE abgibt und nicht zahlt), mit größerer Wahrscheinlichkeit Probleme macht, und das bei geringerer "Ausbeute", da der Streitwert nur 1/10 der Summe ist, die bei der Unterlassungsverfügung angesetzt wird.
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Alt 05.04.2010, 18:14   # 2331
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Bei Zivilverfahren müssen grundsätzlich keine Beweise (wie sie bei Strafverfahren erforderlich sind) vorgelegt werden.
Tatsächlich ist der Hauptvorteil bei 1) der, daß kein Beklagter eine Möglichkeit der Gegenrede hat und daher auch eine recht "dünne" Argumentation in der Regel genügt.
Hinzukommt, daß sich eine Unterlassungsverfügung noch "ernster" liest als eine Abmahnung, so daß die Tendenz, sich zu unterwerfen sicher größer ist.
Außerdem kommt noch hizu, daß ein Gegner, der sich zur Wehr setzt (der Abgemahnte, der eine modUE abgibt und nicht zahlt), mit größerer Wahrscheinlichkeit Probleme macht, und das bei geringerer "Ausbeute", da der Streitwert nur 1/10 der Summe ist, die bei der Unterlassungsverfügung angesetzt wird.
Wow! Vielen, vielen Dank. Genau das hatte ich erhofft.

Gibt es noch mehr Unterschiede? Ich würde gerne eine Art Tabelle anfertigen und die Risiken oder Erwartungen des Abmahners bei der EV und bei der Klage auf Zahlung der Anwaltskosten und Schadenersatz gegenüber stellen.

Weil genau das werde ich gefragt, wenn ich mit anderen über das Thema rede und die mir sagen:
A: Aber man hat doch schon von Klagen gelesen...
Ich: Ja, das sind aber in den allermeisten Fällen einstweillige Verfügungen, weil der Abgemahnte aus welchen Gründen auch immer nicht einmal eine modUE abgeschickt hat.
A: Aber warum sollte der Abgemahnte nicht auf Rechtsanwaltkosten, etc. klagen wollen, wenn er den Weg zum Gericht im Fall der einstweiligen Verfügung nicht scheut?
Ich: Äähm, gute Frage.
A: Siehste.


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Alt 05.04.2010, 18:48   # 2332
ulrich
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Weil genau das werde ich gefragt, wenn ich mit anderen über das Thema rede und die mir sagen:
Dann würde ich an Deiner Stelle auf diesen Link verweisen: Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum Denn da werden Sie "geholfen"!
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Alt 05.04.2010, 19:32   # 2333
FJ-Heizer
 
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@Perdurabo
Irgendwie will sich mir der Sinn eurer Diskusion nicht erschliessen.Sollte ein Abmahner klagen?Wenn ja warum,oder auch nicht?Usw usw.
Fakt ist,das selbst wenn man was gesaugt und verteilt hätte,es nie zu diesen horenden Vorderungen kommen dürfte.Weil diese künstlich aufgebläht.Bzw es ja noch nicht mal Zahlungen aus diesen Forderungen gibt.Siehe das Fax von Kornmeier welches an eine Kanzlei in Englang ging.
Ferner hat es ja nun auch schon dutzende Fälle gegeben wo IP´s Leuten zugeordnet wurden die nicht mal einen PC ihr eigen nennen.SO wie das Ehepaar im Rentenalter aus Gladbeck.Also würde mich da schon Deine/Eure Intention wirklich ma interessieren.
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Alt 05.04.2010, 20:23   # 2334
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Also würde mich da schon Deine/Eure Intention wirklich ma interessieren.
Es ging ausschlie´lich darrum, zu verstehen, warum die Abmahner so selten klagen.
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Alt 05.04.2010, 20:44   # 2335
FJ-Heizer
 
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Axo.na denn.
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Alt 05.04.2010, 20:46   # 2336
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Zitat:
Zitat von FJ-Heizer Beitrag anzeigen
Irgendwie will sich mir der Sinn eurer Diskusion nicht erschliessen.
Er hat es vor einer Stunde mit der direkten Aufklärung von Freunden über die Gefahren der Methode "Ignorieren" erklärt. Wenn er weiterhin dumm angemacht wird, wird er kaum seinen Freunden empfehlen, wie @ulrich es vorschlägt, hier vorbeizuschauen. EDIT: ihr ward beider schneller - nix für Ungut!

Aber @Perdurabo, ein Tipp von mir: Versuche nicht in allen Threads alle Fragen zu beantworten. Wähle die Fragen aus, die du mit deinem Wissen sicher beantworten kannst und bei den Anderen lies' die Antworte der erfahrenen User. Manchmal dauert es ein bisschen und du bist recht schnell, aber jede und jeder kriegt eine Antwort innerhalb ein paar Stunden.
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Alt 05.04.2010, 21:22   # 2337
FJ-Heizer
 
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ÄÄ sorry dreizack aber lese ich da jetzt raus das du mir unterstellst das ich perdurabo von der Seite angemacht habe?Das mal mit nichten.
Ich verfolge seine Beiträge genauso wie der anderen.Es ging lediglich um das Verstehen meinerseits.Und nicht mehr.
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Alt 05.04.2010, 22:37   # 2338
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Dann würde ich an Deiner Stelle auf diesen Link verweisen: Allgemeine Filesharing-Diskussionen - netzwelt.de Forum Denn da werden Sie "geholfen"!
Es hat nicht jeder Zeit, sich dort einzulesen. Und wenn ich gefragt werde oder von mir das Thema aus anspreche, wie es ja sicherlich auch im Interesse der Abgemahnten sein kann, dann möchte ich dazu auch was direkt vor Ort sagen können. Einlesen kann er sich immer noch, wenn er davon betroffen ist. Ich hoffe mal, ihr wollt nicht nur bereits Abgemahnte erreichen.
Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
Er hat es vor einer Stunde mit der direkten Aufklärung von Freunden über die Gefahren der Methode "Ignorieren" erklärt. Wenn er weiterhin dumm angemacht wird, wird er kaum seinen Freunden empfehlen, wie @ulrich es vorschlägt, hier vorbeizuschauen. EDIT: ihr ward beider schneller - nix für Ungut!
Also in dieser Diskussion fühlte ich mich nicht dumm angemacht.
Zitat:
Aber @Perdurabo, ein Tipp von mir: Versuche nicht in allen Threads alle Fragen zu beantworten. Wähle die Fragen aus, die du mit deinem Wissen sicher beantworten kannst und bei den Anderen lies' die Antworte der erfahrenen User. Manchmal dauert es ein bisschen und du bist recht schnell, aber jede und jeder kriegt eine Antwort innerhalb ein paar Stunden.
Ich verstehe, was Du meinst und gebe Dir auch recht.

Es ist ja so. Ich gehöre ja auch nicht zu den Usern, die hier mal eben aktuelle Tips für die modUE haben wollen und dann wieder untertauchen. Mich interessiert ja schon das Thema an sich. Aber das Forum ist die einzige Möglichkeit für mich, das zu testen, was ich hier lese und lerne. Und mir ist lieber, wenn ich hier von Usern korrigiert werde, die Ahnung haben, als wenn diese Korrektur ganz entfällt und ich sogar in freier Wildbahn Mist erzähle. Und mit konkreten Ratschlägen in rechtlicher Hinsicht halte ich mich hier sowieso zurück.

Also. Ich fühle mich nicht dumm angemacht, wenn man mich in der Sache korrigiert. Ich fühle mich nur dumm angemacht, wenn irgendein aufgeblasener Shmock daherkommt und meint, seine Neurosen an mir abarbeiten zu müssen.
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Alt 05.04.2010, 22:42   # 2339
FJ-Heizer
 
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Also gehe ich mal davon aus das zwischen uns alles klar ist.Das wollte ich nur geklärt wissen.Vielleicht hab ich ja auch 3zacks Koment falsch verstanden.Aber im ersten Lesen kam es zumindest so rüber.
Sowie dir hier einiges nicht klar erscheint und Du fragst,so sollte es auch für uns andere,wenn bei deinen Ausführungen Fragen auftauchen.
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Alt 05.04.2010, 22:53   # 2340
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Es hat nicht jeder Zeit, sich dort einzulesen. Und wenn ich gefragt werde oder von mir das Thema aus anspreche, wie es ja sicherlich auch im Interesse der Abgemahnten sein kann, dann möchte ich dazu auch was direkt vor Ort sagen können. Einlesen kann er sich immer noch, wenn er davon betroffen ist. Ich hoffe mal, ihr wollt nicht nur bereits Abgemahnte erreichen.
Ich nehme an, @ulrich wollte auf diese ersten 5 Seiten verweisen.
Und, wer diese 5 Seiten gelesen hat, erspart sich u. vielen User hier Fragen, welche im vorfeld dort schon beantwortet werden.
Und, ich finde auch, soviel Zeit sollte sich der Abgemahnte schon nehmen. Nimmt das lesen doch nur ein Bruchteil der Zeit in Anspruch, den mod.Princess für das Verfassen aufgebracht hat.
Dies gilt übrigens auch für die "noch nicht abgemahnten" welche Du sicher auf diese Seite verweist.
Wer Std. damit verbringt seinen Sharclienten einigermaßen zum laufen zu bringen, oder wer sich die Zeit spart sein W-Lan ordentlich abzusichern, kann diese Zeit auch ins lesen vorgenannter 5 Seiten investieren.
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Alt 12.02.2012, 11:06 # --
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