Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 02.04.2010, 17:42   # 2281
constantin
 
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Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Damit ist aber jetzt der Vergleich vor einen Prozeß gemeint und nicht einer, der sich während eines Prozesses ergibt - also der, von dem Du meinst, dass er höher ausfallen dürfte und zur Rücknahme der Klage führt, oder?
Nein, ich hatte schon den Vergleich nach der Klageerhebung gemeint und nicht den außergerichtlichen Vergleich. Wenn Du einen Einstieg suchst, wie es bei Zivilverfahren abläuft, kannst Du Dir z.B. hier wichtige Grundlagen aneignen.
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Alt 02.04.2010, 18:35   # 2282
Perdurabo
 
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Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Nein, ich hatte schon den Vergleich nach der Klageerhebung gemeint und nicht den außergerichtlichen Vergleich.

Wenn Du einen Einstieg suchst, wie es bei Zivilverfahren abläuft, kannst Du Dir z.B. hier wichtige Grundlagen aneignen.
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt noch verwirrter.

Ich nehme an, dass "aussergerichtlich" vor der Klageerhebung bedeutet. (Dachte als Laie dummerweise außerhalb eines Gerichtes.)

Vielleicht wäre es einfach, wenn man einfach mal die Schritte hintereinanderreiht und dann stichwortigartig aufzeigt, welche Möglichkeiten vorhanden sind. Ich orientiere mich dabei an dem Super-Organigramm von Princess.

1. Der Abgemahnte hat die modUE abgegeben. Es folgt ...
2. ... eine oder mehrere Folgemahnungen, die höher ausfallen können. Danach kann es dazu kommen, dass er eine ...
3. Mahnung von einem Inkassounternehmen erhält. Falls er diese ebenfalls ablehnt (schriftlich oder auch durch ignorieren?), kann es dazu kommen, dass er einen ....
4. Mahnbescheid erhält.

Wie genau geht es weiter, nachdem er diesem widerspricht? Welche kleinen Einzelschritte gibt es dann noch. Und zu welchem Zeitpunkt jeweils, könnte (oder sollte) er vielleicht noch selber einen Vergleich (inkl. Ratenzahlung) anstreben oder nur noch mit einem Rechtsanwalt?

Mir ist das noch nicht im Detail klar, obwohl ich schon sehr viele Beiträge durchforstet habe.
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Alt 02.04.2010, 18:43   # 2283
ulrich
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Mir ist das noch nicht im Detail klar, obwohl ich schon sehr viele Beiträge durchforstet habe.
Da kann Dir geholfen werden. Wenn Du nach Deiner eigenen Abgabe der mod UE geduldig abwartest wie das Ganze weiter läuft oder sich entwickelt, weist Du am Ende ganz genau bescheid.
Was will ich Dir damit sagen! Genau das, jede Abmahnung verläuft anders, weil jeder Abmahner damit anders umgeht.....
Ich hoffe mal das ich Dir helfen konnte!
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Alt 02.04.2010, 18:51   # 2284
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen

1. Der Abgemahnte hat die modUE abgegeben. Es folgt ...
2. ... eine oder mehrere Folgemahnungen, die höher ausfallen können. Danach kann es dazu kommen, dass er eine ...
3. Mahnung von einem Inkassounternehmen erhält. Falls er diese ebenfalls ablehnt (schriftlich oder auch durch ignorieren?), kann es dazu kommen, dass er einen ....
4. Mahnbescheid erhält.
Es gibt hierbei keine Regel. Jede Abmahnkanzlei kann sich anders verhalten. Es ist nicht gesagt, dass eine Kanzlei einen Mahnbescheid verschickt oder ein Inkassobüro einschaltet. Wenn der Abmahner es wollte, könnte er auch sofort nach dem sogenannten Bettelbrief eine Klage einreichen.

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Wie genau geht es weiter, nachdem er diesem widerspricht? Welche kleinen Einzelschritte gibt es dann noch.
Siehe meine erste Antwort

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Und zu welchem Zeitpunkt jeweils, könnte (oder sollte) er vielleicht noch selber einen Vergleich (inkl. Ratenzahlung) anstreben oder nur noch mit einem Rechtsanwalt?
Zu keinem Zeitpunkt. Kein Geld für die Abmahner!

Darüber hinaus besteht natürlich vor der Klageerhebung jederzeit die Möglichkeit zu zahlen. Jemand der sich partout vergleichen möchte, sollte dies am besten gleich nach Erhalt der Abmahnung zusammen mit einem Anwalt machen und dabei die Ratenzahlung vereinbaren, wenn er knapp bei Kasse ist. Es macht aber keinen großen Sinn, zunächst die Zahlung zu verweigern um sich dann später anders zu entscheiden. Wer den Weg des Nichtzahlens wählt, nimmt auch den Weg vor das Gericht in Kauf und stellt sich auf die 3-jährige Verjährungsfrist ein.

Vergleiche sollten übrigens immer nur mit einem Anwalt getroffen werden.

Dann nochmal kurz eine Frage an Dich. Da du ja nicht abgemahnt wurdest, würde es mich schon etwas näher interessieren, weshalb Dich sowohl die "psychologischen" Aspekte als auch die verfahrenstechnischen Abläufe so sehr interessieren? Rechnest Du z.B. damit, eine Filesharingabmahnung zu erhalten?
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Alt 02.04.2010, 18:58   # 2285
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Da kann Dir geholfen werden. Wenn Du nach Deiner eigenen Abgabe der mod UE geduldig abwartest wie das Ganze weiter läuft oder sich entwickelt, weist Du am Ende ganz genau bescheid.
Was will ich Dir damit sagen! Genau das, jede Abmahnung verläuft anders, weil jeder Abmahner damit anders umgeht.....
Ich habe keine Abmahnung erhalten und es geht mir zunächst einmal um die Möglichkeiten, bzw. welche Abzweigungen es auf dem möglichen Weg zur Verhandlung gibt.

Vorausgesetzt wurde ja schon in meinem Szenario, dass dem Mahnbescheid des Inkassounternehmens widersprochen wurde. Der Weg bis dahin wird hier ja auch unermüdlich und genauestens erklärt und auch im Organigramm dargestellt.

Mir ist nur noch nicht klar, was auf den "letzen Metern" genau geschieht, wann und welche Ausstiegsmöglichkeiten es noch gibt, mit und ohne Rechtsanwalt.

Ich bin selber juristisch nicht bewandert, aber wenn ich erst einmal etwas verstanden habe, kann ich es sehr gut vermitteln. Ich dachte, dass ich vielleicht auf diese Weise einen Beitrag zum Ganzen leisten könnte, weil ich zur Zeit auch kein Geld spenden kann.
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Alt 02.04.2010, 19:01   # 2286
montezuma##
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Da kann Dir geholfen werden. Wenn Du nach Deiner eigenen Abgabe der mod UE geduldig abwartest wie das Ganze weiter läuft oder sich entwickelt, ......
@ulrich,

das braucht er nicht, da er nach eigenen Angaben kein "Betroffener" ist:

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
......Ich habe mir jetzt einige Tage hier das Forum durchgelesen und wollte mich erst gar nicht anmelden, weil ich selber nicht betroffen bin. .......
Umso mehr wundert es mich, dass unser Freund in, wenn ich mich nicht verzählt habe, 5 Threads des Abmahnwahns unterwegs ist.

Man kann schon ulkige Hobbies haben, wenn man nicht betroffen ist.

Gruß
montrezuma##
__________________
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Alt 02.04.2010, 19:03   # 2287
ulrich
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Mir ist nur noch nicht klar, was auf den "letzen Metern" genau geschieht, wann und welche Ausstiegsmöglichkeiten es noch gibt, mit und ohne Rechtsanwalt.
Und genau das kann Dir hier im Moment nach meinem Wissensstand keiner genau sagen.
Da die hier postenden User diese Letzen Meter noch nicht gegangen sind.
Da musst Du jemanden Fragen, der schon vor Gericht gestanden hat.....

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.4.2010 um 18:06:29-----

Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
@ulrich,
das braucht er nicht, da er nach eigenen Angaben kein "Betroffener" ist:
Mensch Meier, monte. Dann brauch er aber auch nicht in jedem Thread seine Fragen wiederholen .
Also bei aller Liebe zum "Geschäft" das ist ja ätzend! Oder muss ich die Dose holen?
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Alt 02.04.2010, 19:10   # 2288
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Es gibt hierbei keine Regel. Jede Abmahnkanzlei kann sich anders verhalten. Es ist nicht gesagt, dass eine Kanzlei einen Mahnbescheid verschickt oder ein Inkassobüro einschaltet. Wenn der Abmahner es wollte, könnte er auch sofort nach dem sogenannten Bettelbrief eine Klage einreichen.
Oh! Das wusste ich bisher nicht! Aber ich nehme an, dass er selber zur Risikominderung den "langen Weg" geht.
Zitat:
Siehe meine erste Antwort
Mhm.
Zitat:
Zu keinem Zeitpunkt. Kein Geld für die Abmahner!

Zitat:
Darüber hinaus besteht natürlich vor der Klageerhebung jederzeit die Möglichkeit zu zahlen.
Auf den Zeitraum vor der Klageerhebung beziehe ich mich ja nicht, sondern auf den Zeitraum danach. Also zwischen Klageerhebung und Verhandlung. Meine Frage war ja, ob man in diesem Zeitraum - rein theoretisch - noch die Möglichkeit besitzt, ohne Rechtsanwalt dem Abmahner das Geld als Vergleich anzubieten mit den Worten, dass man ansonsten umgehend und aufgrund der Klageerhebung einen Rechtsanwalt bemühen und ihm dieses Geld geben würde. Alles natürlich aufgrund der Spekulation, dass der Abmahner immer noch das Interesse hat, es nicht zu einer Verhandlung kommen zu lassen, weil er den Wert seiner Karten nicht 100% kennt.
Zitat:
Jemand der sich partout vergleichen möchte, sollte dies am besten gleich nach Erhalt der Abmahnung zusammen mit einem Anwalt machen und dabei die Ratenzahlung vereinbaren, wenn er knapp bei Kasse ist. Es macht aber keinen großen Sinn, zunächst die Zahlung zu verweigern um sich dann später anders zu entscheiden. Wer den Weg des Nichtzahlens wählt, nimmt auch den Weg vor das Gericht in Kauf und stellt sich auf die 3-jährige Verjährungsfrist ein.
Ja!

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.4.2010 um 18:16:27-----

Zitat:
Zitat von montezuma## Beitrag anzeigen
Umso mehr wundert es mich, dass unser Freund in, wenn ich mich nicht verzählt habe, 5 Threads des Abmahnwahns unterwegs ist.

Man kann schon ulkige Hobbies haben, wenn man nicht betroffen ist.

Gruß
montrezuma##
Ich wusste nicht, dass man sich nur dann aktiv für etwas einsetzen darf, wenn man selber unmittelbar betroffen ist. Demnach hätte ich schon sehr viel in der Vergangenheit falsch gemacht.

Vielleicht sollte ich das überdenken, mich gleich wieder verabschieden und mich erst dann wieder einbringen, wenn ich tatsächlich abgemahnt werde, falls das hier erwünscht ist. Ich will mich hier niemandem aufdrängen.

Zumindest hast Du jetzt schon erreicht, dass meine Motivation etwas nachgelassen hat.
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Und genau das kann Dir hier im Moment nach meinem Wissensstand keiner genau sagen.
Da die hier postenden User diese Letzen Meter noch nicht gegangen sind.
Da musst Du jemanden Fragen, der schon vor Gericht gestanden hat.....
Weiß denn auch keiner, was zwischen Klageerhebung und Gericht noch möglich ist?
Zitat:
Mensch Meier, monte. Dann brauch er aber auch nicht in jedem Thread seine Fragen wiederholen .
Also bei aller Liebe zum "Geschäft" das ist ja ätzend! Oder muss ich die Dose holen?
Ich verstehe das nicht ganz. In welchen Threads wiederhole ich welche Fragen?
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Alt 02.04.2010, 19:40   # 2289
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Meine Frage war ja, ob man in diesem Zeitraum - rein theoretisch - noch die Möglichkeit besitzt, ohne Rechtsanwalt dem Abmahner das Geld als Vergleich anzubieten mit den Worten, dass man ansonsten umgehend und aufgrund der Klageerhebung einen Rechtsanwalt bemühen und ihm dieses Geld geben würde.
Sobald Du eine Klage in Deinem Briefkasten vorfindest, hast Du 14 Tage Zeit drauf zu reagieren und dem Gericht mitzuteilen, ob Du Dich von einem Anwalt vertreten lassen wirst. Ab diesem Zeitpunkt fallen bereits Gerichtskosten an, die jemand zu bezahlen hat. Ohne eigenen Anwalt wirst Du wohl keinen Rechtsprofi zu einem vorzeitigen Vergleich bringen können, der sich bereits für den Klageweg entschieden hat. Der Kläger will mindestens die ursprüngliche Summe nebst Zinsen plus seine Anwaltskosten und zudem hast Du die Gerichtskosten zu bezahlen. Das Ganze kannst Du nur mit einem eigenen Anwalt abwenden bzw. abmildern.

Dann nochmal meine Frage: Rechnest Du damit, demnächst selbst eine Filesharing-Abmahnung zu erhalten?
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Alt 02.04.2010, 19:50   # 2290
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Ich wusste nicht, dass man sich nur dann aktiv für etwas einsetzen darf, wenn man selber unmittelbar betroffen ist.
Ist ja auch nicht so!
Aber Du verstehst sicher, daß es zumindest ungewöhnlich ist, daß sich jemand hier anmeldet, viele (clevere!) Fragen stellt, sich praktisch sofort in der "First-Responder-Einheit" für Neuabgemahnte engagiert - wenn er selbst gar nicht betroffen ist!

Was hat Dich hierzu bewegt?
Ich frage nicht, weil ich mißtrauisch bin, sondern weil es mich wirklich interessiert.
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Alt 02.04.2010, 20:05   # 2291
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Ehrlich gesagt, bin ich jetzt noch verwirrter.
Ich orientiere mich dabei an dem Super-Organigramm von Princess.

1. Der Abgemahnte hat die modUE abgegeben. Es folgt ...
2. ... eine oder mehrere Folgemahnungen, die höher ausfallen können. Danach
also ich finde die "Darstellung zu studienzwecken" und darin aufgezeigten Wege sowas von Aussagekräftig, dass ich mich schämen würde, trotz intensivem Studiums desselben überhaupt noch nachzufragen.
Na gut. Wenn man
Zitat:
Weitere Zahlungserinnerungsbriefe mit vielen DrohParagraphen
als "mehrere Folgeabmahnungen" erkennt/definiert könnte man noch Verständnis aufbringen. Aber nach spätestens 5 Seiten sollte es doch der letzte/dümmste Kanzleiazubi begriffen haben wie der Ablauf ist.
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Alt 02.04.2010, 20:08   # 2292
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Sobald Du eine Klage in Deinem Briefkasten vorfindest, hast Du 14 Tage Zeit drauf zu reagieren und dem Gericht mitzuteilen, ob Du Dich von einem Anwalt vertreten lassen wirst. Ab diesem Zeitpunkt fallen bereits Gerichtskosten an, die jemand zu bezahlen hat. Ohne eigenen Anwalt wirst Du wohl keinen Rechtsprofi zu einem vorzeitigen Vergleich bringen können, der sich bereits für den Klageweg entschieden hat. Der Kläger will mindestens die ursprüngliche Summe nebst Zinsen plus seine Anwaltskosten und zudem hast Du die Gerichtskosten zu bezahlen. Das Ganze kannst Du nur mit einem eigenen Anwalt abwenden bzw. abmildern.
Ok. Ich denke, damit hat sich dann meine ursprüngliche Frage erledigt und fallst Du deswegen noch einmal recherchieren musstest, möchte ich mich ganz besonders bedanken.
Zitat:
Dann nochmal meine Frage:
Habe ich die übersehen?
Zitat:
Rechnest Du damit, demnächst selbst eine Filesharing-Abmahnung zu erhalten?
Eigentlich nein.

Aber ich habe festgestellt, dass mein WLAN nicht geschützt war. Ich hatte die Installations-MINI-CD noch vor der Installation und ausgerechnet beim Einlegen ins Laufwerk beschädigt und habe dann im Internet recherchiert, wie man es "zu Fuß" macht. Ich war dann froh, dass es irgendwie dann überhaupt funktionierte, nachdem ich alles an und ausgeschaltet hatte, wo es nur ging.

Aber ich werde denn Eindruck nicht los, dass es auch Unschuldige treffen kann und das finde ich eigentlich noch ätzender.

Da ich eine Zeitlang immense Leistungseinbußen hatte und zeitweilig nicht einmal einen DSL-Speed ausführen [!] konnte, dachte ich zunächst, dass wäre nur ein Providerproblem. Nachdem aber von beiden Seiten kein Problem festgestellt werden konnte, beunruhigte mich doch die Vorstellungen, dass vielleicht in der Zeit jemand das WLAN mitbenutzt haben könnte oder ich mir irgendwo einen einen Trojaner, etc. eingefangen hatte. Leider reicht mein Computerwissen nicht besonders aus.

Ich habe mittlerweile WLAN abgehängt - es läuft ein hässliches Kabel durch die gesamte Wohnung. Das Betriebssystem wurde komplett neu aufgespielt.

Ich habe sogar mit dem Gedanken gespielt ganz auf das Internet zu verzichten, weil ich den Eindruck habe, dass es reicht, dass die einem lediglich einen Störerhandlung unterstellen können. Selber bin ich zwar kein Anschlußinhaber, aber die Vorstellung, dass auf diesen was zukommen könnte ist eigentlich noch unerträglicher für mich, als wenn ich es nur alleine mit mir austragen müsste.
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Ist ja auch nicht so!
Aber Du verstehst sicher, daß es zumindest ungewöhnlich ist, daß sich jemand hier anmeldet, viele (clevere!) Fragen stellt, sich praktisch sofort in der "First-Responder-Einheit" für Neuabgemahnte engagiert - wenn er selbst gar nicht betroffen ist!
Nein. Warum sollte das ungewöhnlich sein? Ich kenne mich selber nicht anders.

Was die "cleveren" Fragen angeht. Ich habe mich auch angemeldet, weil - zumindest er schien es mir so - der nicht so clevere Teil mir klar war. Es blieben aber Restfragen übrig und es erschien mir leichter, die nachzufragen, statt noch länger zur recherchieren.

Was die "First-Responder-Einheit" für Neuabgemahnte angeht: Warum sollte ich nicht auch das Gefühl haben dürfen, jemandem helfen zu können, wenn ich der Meinung bin, dass ich etwas verstanden habe? Ich habe aber schon angedeutet, dass mir "euer" mißtrauische Verhalten ein wenig von dieser Motivation genommen hat. Wenn ich wenigstens noch Pseudo-Tips gegeben hätte, aus den man hätte ableiten können, dass ich ein krummes Spiel spiele, dann hätte ich gewisse Bedenken ja verstehen können. So erscheint es mir nur wie alberne, weil völlig unberechtigte Paranoia. Das ich mich hier schon rechtfertige, habe ich mir selber anzukreiden. Aber ich lasse mir nur ungern etwas unterjubeln.
Zitat:
Was hat Dich hierzu bewegt?
Ich frage nicht, weil ich mißtrauisch bin, sondern weil es mich wirklich interessiert.
Erklärt vielleicht meine vorhergehende Antwort.
Zitat:
Zitat von watt_ihr_volt Beitrag anzeigen
also ich finde die "Darstellung zu studienzwecken" und darin aufgezeigten Wege sowas von Aussagekräftig, dass ich mich schämen würde, trotz intensivem Studiums desselben überhaupt noch nachzufragen.
Na gut. Wenn man als "mehrere Folgeabmahnungen" erkennt/definiert könnte man noch Verständnis aufbringen. Aber nach spätestens 5 Seiten sollte es doch der letzte/dümmste Kanzleiazubi begriffen haben wie der Ablauf ist.
Mir ging es im Organigramm in etwa um die unmittelbare Umgebung um das Kästchen:

"Richterliche Prüfung des Bescheides / Forderungen"

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.4.2010 um 19:38:22-----

Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Ab diesem Zeitpunkt fallen bereits Gerichtskosten an, die jemand zu bezahlen hat. Ohne eigenen Anwalt wirst Du wohl keinen Rechtsprofi zu einem vorzeitigen Vergleich bringen können, der sich bereits für den Klageweg entschieden hat.
Als Nachtrag dazu, weil ich meinen vorhergehenden Beitrag nicht mehr verändern kann.

Das wird dann selbstverständlich eine zusätzliche Hemmnis für einen Abnahmer sein zu klagen, wenn die schon vor der Verhandlung erst einmal den Eindruck haben, dass die noch mehr investieren müssten und den Ausgang aufgrund einer modUe nicht völlig risikofrei abschätzen können.

Weißt Du, wie hoch diese Kosten dann in etwa bereits schon sind und wie viele neue Abmahnungen sich stattdessen generieren lassen?

Apropos Investion. Muss ein Abmahner wirklich vorher 200€ pro zu ermittelte IP aufbringen? Oder reicht das für einen Block von Tausenden von IPs? Oder habe ich da was völlig falsch verstanden?
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Alt 02.04.2010, 20:38   # 2293
Sushi im Bart
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Was die "First-Responder-Einheit" für Neuabgemahnte angeht: Warum sollte ich nicht auch das Gefühl haben dürfen, jemandem helfen zu können, wenn ich der Meinung bin, dass ich etwas verstanden habe? Ich habe aber schon angedeutet, dass mir "euer" mißtrauische Verhalten ein wenig von dieser Motivation genommen hat. Wenn ich wenigstens noch Pseudo-Tips gegeben hätte, aus den man hätte ableiten können, dass ich ein krummes Spiel spiele, dann hätte ich gewisse Bedenken ja verstehen können. So erscheint es mir nur wie alberne, weil völlig unberechtigte Paranoia. Das ich mich hier schon rechtfertige, habe ich mir selber anzukreiden. Aber ich lasse mir nur ungern etwas unterjubeln.
Bravo, dass du dich nicht provozieren lässt. Bleib weiterhin sachlich und ruhig; ich sage dies deshalb, weil ich mich selbst habe dazu verleiten lassen, emotional auf Unterstellungen zu reagieren. Was ich im Nachhinein bereut habe. Es ist in diesem Forum nicht selten anzutreffen, dass man Neuangemeldeten mit einer gehörigen Portion Skepsis begegnet, vor allem dann, wenn sie hartnäckige Fragen stellen oder ein auf den ersten Blick ungewöhnlich hohes Interesse an den hier behandelten Themen aufbringen (es wird lieber Trolltum als Altruismus unterstellt). Es dauert bei gewissen Usern, bis sie das Misstrauen den Neuen gegenüber abgelegt haben.

Hab weiterhin einfach Geduld.
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Alt 02.04.2010, 20:41   # 2294
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
So erscheint es mir nur wie alberne, weil völlig unberechtigte Paranoia.
Dann hast Du wohl die wahre Paranoia-Woche knapp verpaßt.

Es ist nunmal so, daß ein Forum, das an allen Fronten Erfolge feiert und die Abmahnergilde vielleicht um einige Millionen € gebracht hat, mit der ständigen Gefahr leben muß, unterwandert zu werden. Sogenannte Trolle, die für Abmahnkanzleien arbeiten, tauchen in regelmäßigen Abständen auf und sorgen für Unruhe und Verwirrung. Eine gewisse, gesunde Vorsicht ist daher geboten. Daher wird jemand, der, ohne seine Beweggründe zu nennen, eine für einen Neuankömmling ungewöhnlich große Präsenz zeigt, schonmal kritisch beäugt. Das ist keine Unhöflichkeit, sondern Selbstschutz!

Für mich ist die Sache geklärt. Es würde mich freuen, wenn Du weiterhin fleißig hilfst, den Kampf zu kämpfen, der dem Abmahnwahn hoffentlich irgendwann den Garaus macht!
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Alt 02.04.2010, 20:56   # 2295
Perdurabo
 
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 105
Zitat:
Zitat von Sushi im Bart Beitrag anzeigen
Bravo, dass du dich nicht provozieren lässt. Bleib weiterhin sachlich und ruhig;
Das ist doch hier völlig harmlos.
Zitat:
ich sage dies deshalb, weil ich mich selbst habe dazu verleiten lassen, emotional auf Unterstellungen zu reagieren. Was ich im Nachhinein bereut habe. Es ist in diesem Forum nicht selten anzutreffen, dass man Neuangemeldeten mit einer gehörigen Portion Skepsis begegnet, vor allem dann, wenn sie hartnäckige Fragen stellen oder ein auf den ersten Blick ungewöhnlich hohes Interesse an den hier behandelten Themen aufbringen (es wird lieber Trolltum als Altruismus unterstellt).
Wenn ich jemand wäre, dessen Beiträge eher zur Verunsicherung der Verunsicherten beigetragen hätten oder zur Suggestion, dass man in jedem Fall einen Rechtsanwalt hinzuziehen oder sogar einen Vergleich anstreben sollte, dann wäre diese Skepsis vielleicht berechtigt gewesen. Aber ich nehme an, dass man sich nicht die Mühe gemacht hat, meine bisher bescheidene Anzahl von Beiträgen erst einmal durchzulesen.

Von daher sage ich aber auch "Schwamm drüber".
Zitat:
Es dauert bei gewissen Usern, bis sie das Misstrauen den Neuen gegenüber abgelegt haben.
Das ist mir völlig gleich. Ich brauche nicht das Vertrauen anderer User und die wenigen Anregungen, die ich bisher gegeben habe, benötigen auch nur den gesunden Menschenverstand.
Zitat:
Hab weiterhin einfach Geduld.
Nein. Ich brauche weder Geduld, noch dieses Forum. Ich bin intelligent genug, mir alles alleine anzueignen und ohne Fragen stellen zu müssen und ich leide auch nicht unter einem Helfersyndrom.

Aber ich danke Dir trotzdem für Deinen 'Beistand'.

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.4.2010 um 20:33:23-----

Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Dann hast Du wohl die wahre Paranoia-Woche knapp verpaßt.
Es hat mich schon gestört, dass ich hier viele Beiträge überlesen musste. Ihr solltet euch wirklich einmal fragen, ob ihr euch damit nicht selber schadet. Mißtrauen zu sähen führt doch nur dazu, dass Laien sich eher abwenden, weil sie dann gar nicht mehr wissen, wem sie trauen können und ihr auch den Eindruck erweckt, dass ihr euch selber eurer Argumentation nicht besonders sicher seid und diese kritische eventuell Hinterfragungen oder sogar Widerlegungen nicht standhält.
Zitat:
Es ist nunmal so, daß ein Forum, das an allen Fronten Erfolge feiert und die Abmahnergilde vielleicht um einige Millionen € gebracht hat, mit der ständigen Gefahr leben muß, unterwandert zu werden.
Und wie könnte sich diese Unterwanderung denn bemerkbar machen?
Zitat:
Sogenannte Trolle, die für Abmahnkanzleien arbeiten, tauchen in regelmäßigen Abständen auf und sorgen für Unruhe und Verwirrung.
Persönliche Unterstellungen, die Argumente ersetzen sorgen eher dafür. Ich weiß ja nicht, was ihr unter einem Troll versteht. Ein Diskussionsgegener mit kritischen Fragen oder einer sogar schwierig zu widerlegenden Argumentation gehört sicherlich nicht dazu.
Zitat:
Eine gewisse, gesunde Vorsicht ist daher geboten. Daher wird jemand, der, ohne seine Beweggründe zu nennen, eine für einen Neuankömmling ungewöhnlich große Präsenz zeigt, schonmal kritisch beäugt. Das ist keine Unhöflichkeit, sondern Selbstschutz!
Und wie und womit habt ihr euch bis jetzt dagegen geschützt, wenn ich mal ketzerisch fragen darf?

Was die Präsenz angeht. Ich weiß nicht einmal wie lange ich hier bleibe. Ich habe heute Zeit, ein paar Fragen zu klären und bin auch keiner von diesen beständigen Wenigpostern.
Zitat:
Für mich ist die Sache geklärt. Es würde mich freuen, wenn Du weiterhin fleißig hilfst, den Kampf zu kämpfen, der dem Abmahnwahn hoffentlich irgendwann den Garaus macht!
Habe ich Dir schon verraten, dass ich den Auftrag habe, euch zu unterwandern und für Unruhe und Verwirrung zu sorgen? Jetzt beweise Du mir erst einmal das Gegenteil.
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Alt 02.04.2010, 22:21   # 2296
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Habe ich Dir schon verraten, dass ich den Auftrag habe, euch zu unterwandern und für Unruhe und Verwirrung zu sorgen? Jetzt beweise Du mir erst einmal das Gegenteil.
Jetzt fahr mal wieder runter!
Du bist einfach noch nicht lange genug dabei, um diese Sache richtig einschätzen zu können. Dazu habe ich auch Wochen gebraucht.
Wenn Du auch mal in diese Richtung recherchieren willst, such mal nach dem User Watersports...
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Alt 02.04.2010, 22:36   # 2297
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Ich weiß ja nicht, was ihr unter einem Troll versteht.
Ein Beispiel dafür, was ich unter einem Troll verstehe:
Einer der den Auftrag hat, Foren zu unterwandern und für Unruhe und Verwirrung zu sorgen.
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Alt 02.04.2010, 23:21   # 2298
constantin
 
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Weißt Du, wie hoch diese Kosten dann in etwa bereits schon sind und wie viele neue Abmahnungen sich stattdessen generieren lassen?
Komisch, dass ich heute Dir alle Rechts-/Gerichtsfragen beantworte, denn dass ist eigentlich nicht mein Fachbereich. Offenbar sind unsere Experten schon im Osterurlaub.

Die Gerichtsgebühren bei einer Standardabmahnung bewegen sich im niedrigen 3-stelligen Bereich. Wenn ich aus dem Kopf sage ca. 250-300€, liege ich sicherlich nicht sehr daneben. Wieviele Abmahnungen man davon generieren kann, rechne ich aber jetzt nicht aus.

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Apropos Investion. Muss ein Abmahner wirklich vorher 200€ pro zu ermittelte IP aufbringen? Oder reicht das für einen Block von Tausenden von IPs? Oder habe ich da was völlig falsch verstanden?
Dort, wo die Abmahner am liebsten ihre Auskunftsanträge einreichen, also dem LG Köln und LG Bielefeld, darf man für ca. 200,- € eine Tabelle mit einer unbegrenzten Anzahl an IP-Adresssen vorlegen. Es sind Zahlen bekannt geworden von bis zu 11.000 IP's für nur einen Antrag. Wie ein Mitarbeiter eines kleineren Providers bei uns im Forum erst kürzlich bekannt gab, enthalten seine bereinigten Listen in der Regel zwischen 20 und 100 IP's. Diese Zahl kann man dann natürlich auch für den Marktführer hochrechnen und sieht dann auch sehr schnell, dass diese Tabellen in der Regel sehr gut bestückt sind. Es sind meist nur läppische Centbeträge, die ein Abmahner pro IP bezahlen muss.
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Alt 02.04.2010, 23:26   # 2299
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Jetzt fahr mal wieder runter!
Was??? ICH soll runterfahren? Glaube mir, dass nur wenige Zeuge sein wollen, wenn ich nicht runtergefahren bin.
Zitat:
Du bist einfach noch nicht lange genug dabei, um diese Sache richtig einschätzen zu können. Dazu habe ich auch Wochen gebraucht.
Mhm. Ich verstehe nach wie vor nicht, wo das Problem ist und man nicht mit stichhaltigen Argumenten begegnen könnte.
Zitat:
Wenn Du auch mal in diese Richtung recherchieren willst, such mal nach dem User Watersports...
Ok. Habe ich jetzt einmal ausnahmsweise gemacht, weil er laut Forensuche nur wenige Beiträge geschrieben hat.

Wie viel er von Urheberrechtsverletzern ("Filesharer") hält, hat er ja deutlich genug gemacht. Beleidigungen waren auch vorhanden, aber die habe ich auch von Diskussionsgegnern gesehen. Hätte man seine Urheberrechte verletzt, könnte ich seine Reaktionen sogar verstehen. Als Moderator hätte ich ihna aber darum gebeten, seinen Ton zu mäßigen.

Aber. Den einzigen Hinweis darauf, wie er sich selber als Abgemahnter verhalten würde, ist hier zu finden, nämlich dass er zustimmt, dass man nicht überstürzt zahlen sollte. An anderer Stelle z.B. behauptet er, dass es sehr schwierig wäre, einen Richter davon zu überzeugen, dass drei Loggerfirmen den gleichen Fehler machen würde. Das würde ich nicht bestreiten wollen, nachdem ich von 'euch' gelesen habe, wie wenig Richtern alleine schon von einem Abmahner reicht.

Wo ist also wirklich euer Problem?

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.4.2010 um 22:28:34-----

Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ein Beispiel dafür, was ich unter einem Troll verstehe:
Einer der den Auftrag hat, Foren zu unterwandern und für Unruhe und Verwirrung zu sorgen.
Soso. Und was verstehst Du unter "für Unruhe und Verwirrung zu sorgen"? Das hört sich nämlich ein wenig totalitär an, ehrlich gesagt.
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Alt 02.04.2010, 23:33   # 2300
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Soso. Und was verstehst Du unter "für Unruhe und Verwirrung zu sorgen"? Das hört sich nämlich ein wenig totalitär an, ehrlich gesagt.
Die Definition eines Trolls von Frank hört sich totalitär an? Wie kommst Du denn darauf?

Hier ist eine offiziellere Definition des Trolls. Klingt das auch totalitär?
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Alt 12.02.2012, 11:06 # --
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