Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 01.04.2010, 10:03   # 2261
constantin
 
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Zitat von Demon Beitrag anzeigen
Ich sehe das kollektive Troll-Hunting als eine positive Sache und mit Kollateralschäden muss man leben.
Tut mir leid, aber diese Deine Aussage erinnert mich verdammt an die Kundus-Affäre. Die kollektive Geschlossenheit sehe ich auch als positiv an, aber den kollektiven Trollverfolgungswahn und die Kolleateralschäden eben nicht. Es geht doch um mehr Gelassenheit und Sachlichkeit bei der Trollidentifizierung, die vorschnelle Kollateralschäden nahezu ausschließt.
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Alt 01.04.2010, 10:06   # 2262
Sushi im Bart
Gastposter
 
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Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Denn im nach hin ein ist es schwer Gesagtes wieder gut zu machen.
Wie wahr. Wie sehr würde ich selbst vieles von dem, was ich in erhitzter Gemütslage von mir gegeben habe, ungesagt machen wollen...
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Alt 01.04.2010, 10:31   # 2263
constantin
 
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Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Denn im nach hin ein ist es schwer Gesagtes wieder gut zu machen.
Das ist wohl oft so richtig. Aber wer macht schon keine Fehler? Wahre Größe zeigt sich nicht zuletzt auch in der eigenen Fähigkeit zur Einsicht und sich mal entschuldigen zu können. Selbst wenn die Entschuldigung nicht angenommen wird, würde ich mich persönlich danach jedenfalls wieder besser fühlen.
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Alt 01.04.2010, 10:45   # 2264
waldibrieffreund
 
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Zitat von constantin Beitrag anzeigen
würde ich mich persönlich danach jedenfalls wieder besser fühlen.
So, und jetzt ab in den Psycho-Thread!
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Alt 01.04.2010, 10:51   # 2265
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von Demon Beitrag anzeigen
Wo gehobelt wird fallen Späne und wo Trolle posten werden diese bekämpft.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ab und zu auch mal ein vermeintlicher Troll unter Beschuss gerät.
Ich sehe das kollektive Troll-Hunting als eine positive Sache und mit Kollateralschäden muss man leben.
....is klar. Und wo gejagd wird fallen Jäger.
Für mich ist es ebensowenig "natürlich" in einem Forum einer Hetzjagd ausgesetzt zu sein, wie in freier Natur bei einer Treibjagd unter "Beschuss" zu geraten.
Dass dies dennoch passiert, konnte ich die letzten Tage hier verfolgen, und ist auch immer wieder hier (Menschen als Jägeropfer) zu lesen.
Ich meinerseits klammer mich von solchen "kollektiven Troll-hunting-partys" gerne aus, da ich gut nachvollziehen kann, wie es sich mit einer verletzten Seele bzw. einer Kugel im Kopf, als sogenannter "Kollateralschaden" leben muss.
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Alt 01.04.2010, 14:41   # 2266
dreizack
 
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Zitat von Demon Beitrag anzeigen
Ich sehe das kollektive Troll-Hunting als eine positive Sache und mit Kollateralschäden muss man leben.
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Es geht doch um mehr Gelassenheit und Sachlichkeit bei der Trollidentifizierung, die vorschnelle Kollateralschäden nahezu ausschließt.
Zur besseren Trollidentifizierung hilft möglicherweise das Spielen mit diesem Bausatz weiter. Danach sollten Mitglieder des Forums beachten, dass aufstrebende Zauberer nur im ersten Jahr in Hogwarts voreilig in den Keller zur Trollbekämpfung stürmen. Danach haben sie erkannt, dass die Beschäftigung mit dem Troll lediglich ein Ablenkungsmanöver darstellt. In Wahrheit spielt die Aktion im obersten Stockwerk - geschützt durch Fluffy - ab.
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Alt 02.04.2010, 01:28   # 2267
watt_ihr_volt
 
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Hier scheint jemand seine eigene Geschäftsidee entwickelt zu haben.
Zitat:
Ein kleine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro würde ich annehmen um eine modifizierte Unterlassungserklärung genau passend für Ihren Fall anzufertigen. Zusätzlich erhalten Sie ein Widerspruchsanschreiben für den Rechtsanwalt der Sie abmahnen will. Gewünscht auch gerne per Post.
Ist sicher so ein "dubioser, illegaler *Ich-AG*-Rechtsberater" denn sonst würde er um den zivilrechtlichen Auskunftanspruch wissen, und u.A. nicht so was verzapfen.
Zitat:
Rein rechtlich gesehn, dürften Provider Ihre Daten nur bei schwerwiegenden kriminellen Fällen weitergeben. Leider ist dies mittlerweile gang und gebe unter den Anschlußanbietern dies trozdem einfach zu tun.
Eigentlich sollte man den Seitenbetreiber wg. fehlenden rechtlichen Hinweisen abmahnen. "Waldorf übernehmen Sie !!"
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Alt 02.04.2010, 02:14   # 2268
dreizack
 
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@watt_ihr_volt:
Das gab es schon - wurde von princess gelöscht ...

-----Doppelpost zusammengeführt am 2.4.2010 um 01:21:56-----

Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
...
Firebird zitiert nur einen Firmensitz von Guardaley Limited in Karlsruhe ...

Ein weiterer Artikel bei arstechnica (hier auf Englisch) macht die Sache weniger anonym.
Der Umweg über die Schweiz bringt Licht ins Dunkel ...

Der Artikel bei arstechnica hatte den Namen des Directors of Data Services, Patrick Achache, geliefert - ein ziemlich ungewöhnlicher Name, mit dem man etwas anfangen kann. moneyhouse.ch hat zwei Einträge, den älteren vom Oktober 2009 für Intersda GmbH in Walchwil. Die Website wird, wie bei Guardaley, gehostet bei vanager GmbH in Münster, Westfalen (Quelle).

Ausnahmsweise will ich euch einladen, sie direkt anzuschauen: intersda.com, obwohl das eigentlich nicht nötig ist. Das Wesentliche ist die Aussage, dass sie bereits Projekte durchgeführt hat in Frankreich, Italien, Polen, UK, Deutschland, sowie in der Schweiz und in den U.S.A. - das alles seit Oktober!? Außerdem gehören zu ihren Kunden Rechtsanwaltskanzleien, ... Erstellt wurde die Webpräsenz von der emediagroup GmbH, Kriegsstraße 38, Karlsruhe. Zufälle gibt es, die gibt es nicht! Für die, die es nicht wissen: Im Haus gegenüber, Hausnummer 45, sitzt die bereits von c't und anderen durchgeleuchtete Evidenzia und die Kanzlei NuL.

Weiter kann man lesen, dass Patrick Achache im Abiturjahrgang 2000/2001 einer Schule in Karlsruhe-Neureut war, dem gleichen Stadtteil wie der IHK-Eintrag für Guardaley.

So und jetzt lade ich die Englisch-Kenner zu einem Leckerbissen ein, die Erklärung von Patrick Achache für das amerikanischer Gericht, unterschrieben am 31.12.09 in Karlsruhe (7 MB PDF gehostet bei einer amerikanischen Kanzlei). In Absatz 8 auf Seite 3 schreibt er, dass sie zwei Methoden verwenden, um die Daten zu sammeln:
Zitat:
Under the second method of identification, any operator of a server that is part of the P2P network can obtain the information that is obtained by us from the P2P network.
Also verwenden sie neben P2P-Clients auch Server, wie schon oft vermutet.

Zum Schluss sei erwähnt, dass die Statistik von princess bisher keinen Eintrag für die Logfirma bei BaumgartenBrandt vorweist, die die hier betroffenen Filmproduzenten vertreten. Mir scheint, diese Lücke können wir bald schließen.
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Alt 02.04.2010, 02:44   # 2269
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
@watt_ihr_volt:
Das gab es schon - wurde von princess gelöscht ...
...danke und entschuldigung.
kommt davon wenn man nicht alles liest. Hoffe Princess wird meinen Post auch umgehend entsorgen.
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Alt 02.04.2010, 07:51   # 2270
Frankyman
 
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Na da kommen ja Zeiten auf uns zu habt Ihr das schon gesehen
USA: Massenklage gegen 50.000 Filesharer
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Alt 02.04.2010, 12:26   # 2271
Ernte23
 
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Torrenttracker muss abschalten-Filmindustrie siegt gegen Tauschbörsen-Seite Isohunt
Erste Erfolge der Filmindustrie.
BittorentSeite sieht dem Ende entgegen.
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Alt 02.04.2010, 12:53   # 2272
Perdurabo
 
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Hallo zusammen.

Zunächst einmal:
1.) Saugeiles Forum!
2.) Die helfenden User hier - und die Abgemahntenrechtsanwälte - gehören für mich zu den echten Helden unserer Zeit!

Ich hätte da ein paar Fragen:
1.) Wann wird eigentlich ein Prozeß/Vorgang zivilrechtlich geführt/behandelt und wann strafrechtlich?

2.) Habe ich das richtig verstanden, dass der Streitwert der Abmahnung sich zunächst auf die abgemahnten Werke bezieht und sich aber nach der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nur noch auf die gegnerischen Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen beziehen kann?

3.) Welche Erfahrungen gibt es eigentlich mit Ratenzahlungen? Da immerhin die Möglichkeit besteht, dass der eigene Rechtsanwalt doch einen Vergleich anstreben 'muss' (um z.B. ein mögliches Verfahren auf Zahlung der in Frage 2.) angesprochenen Kosten aus dem Weg zu gehen), wäre es sicherlich beruhigend zu wissen, dass man nicht alles auf einmal zahlen muss und auch aus diesem Grund erst einmal den 'coolen Weg' (modUE + Nixzahlen) gehen sollte.

Vielen Dank im Voraus und frohe Ostern!
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Alt 02.04.2010, 14:04   # 2273
M007
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Zitat:
Zitat von Frankyman Beitrag anzeigen
Na da kommen ja Zeiten auf uns zu habt Ihr das schon gesehen
USA: Massenklage gegen 50.000 Filesharer
Warum das so ist, wird ja weiter unten im Artikel beschrieben:

Zitat:
Bisher nur wenige Anschlussinhaber namentlich bekannt

Dafür müssen die Piratenjäger jedoch zunächst die Namen der mutmaßlichen Täter ermitteln. Bisher sind dem Unternehmen nur die IP-Adressen der Tauschbörsennutzer bekannt. In den USA ist es nicht leicht, an die Nutzerdaten eines Downloaders heran zu kommen. Wo in Deutschland ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch besteht, muss in den USA bei jedem Einzelfall eine Klage gegen Unbekannt eingereicht werden. Ist diese erfolgreich, erteilt das Gericht dem Kläger die Berechtigung, von einem Provider die Nutzerdaten zu verlangen. Bisher konnte die US Copyright Group auf diesem Wege jedoch erst 71 Anschlussinhaber identifizieren. Erst acht sind auf das Vergleichsangebot eingegangen.
Mit anderen Worten: Das lässt sich in keiner Weise auf Deutschland übertragen. Da dort nur geklagt wird, um an die Adressen zu kommen.
__________________
http://www.netzwelt.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=254537&dateline=12666  90155
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Alt 02.04.2010, 14:55   # 2274
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
1.) Wann wird eigentlich ein Prozeß/Vorgang zivilrechtlich geführt/behandelt und wann strafrechtlich?
In der Regel spielen sich die Filesharingprozesse seit 2009 vor einem Zivilgericht ab, sofern man 2009 erst abgemahnt wurde. Das hängt damit zusammen, dass die Abmahner seit 09/2008 über ein neues Gesetz (dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch) sehr bequem eine große Anzahl von IP-Adressen nach Realname/Adresse auflösen lassen können. Vor 09/2008 mussten sie Strafanzeige gegen Unbekannt für jede Einzel-IP stellen, um an die Adressdaten zu gelangen. Diese Fälle werden strafrechtlich behandelt, da dort ein öffentliches Strafverfolgungsinteresse vorliegt. Zum einen ging es um die Verbreitung von pornografischen Materials, um sehr teure Spezialsoftware oder den Erwischten konnten hunderte bis tausende urheberechtlich geschützte Dateien im Esel-Upload-Ordner nachgewiesen werden. Diese Strafprozesse gibt es heute zwar immer noch, aber es werden immer weniger. Für die normale 1-Datei-Abmahnung, die über das zivilrechtliche Auskunftsverfahren zustande kam, steht im Klagefall immer eine Kostenklage auf zivilgerichtlicher Ebene an.

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
2.) Habe ich das richtig verstanden, dass der Streitwert der Abmahnung sich zunächst auf die abgemahnten Werke bezieht und sich aber nach der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nur noch auf die gegnerischen Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen beziehen kann?
Im Prinzip ja. Bei einer Kostenklage, sofern eine UE abgegeben wurde, geht es nur um den geforderten Betrag aus der Abmahnung, der sich aus den Abmahnanwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt.

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
3.) Welche Erfahrungen gibt es eigentlich mit Ratenzahlungen? Da immerhin die Möglichkeit besteht, dass der eigene Rechtsanwalt doch einen Vergleich anstreben 'muss' (um z.B. ein mögliches Verfahren auf Zahlung der in Frage 2.) angesprochenen Kosten aus dem Weg zu gehen), wäre es sicherlich beruhigend zu wissen, dass man nicht alles auf einmal zahlen muss und auch aus diesem Grund erst einmal den 'coolen Weg' (modUE + Nixzahlen) gehen sollte.
Ratenzahlungen werden von den Abmahnern gerne eingeräumt - vor allem vor einer Klage. Falsch ist allerdings, dass der eigene Anwalt einen Vergleich anstreben muss. Je nach Fall/Anwalt kann er auch zur Vollzahlung oder Nichtzahlung raten, wobei man für diese beiden Varianten nun aber wirklich keinen Anwalt braucht. Daher sollte man sich nur einen Anwalt nehmen, wenn ...

a) man partout sein Geld per Vergleich in den Rachen der ******** werfen will (was u.U. sogar teurer werden kann als gleich die Abmahnung zu bezahlen -> das hängt wiederum ab von der Qualität Deines Anwaltes und der Abmahnkanzlei, die unterschiedlich entgegenkommend sind und natürlich der Ursprungsforderung. Eine vergleichsweise niedriger Gesamtbetrag von z.B. 350,- Euro läßt sich schlechter senken als 1200,-€)

b) eine Klageschrift eintrifft. Dann ist für jeden normalsterblichen Nicht-Juristen ein Anwalt ein Muss.
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Alt 02.04.2010, 16:09   # 2275
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
In der Regel spielen sich die Filesharingprozesse seit 2009 vor einem Zivilgericht ab, sofern man 2009 erst abgemahnt wurde. Das hängt damit zusammen, dass die Abmahner seit 09/2008 über ein neues Gesetz (dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch) sehr bequem eine große Anzahl von IP-Adressen nach Realname/Adresse auflösen lassen können. Vor 09/2008 mussten sie Strafanzeige gegen Unbekannt für jede Einzel-IP stellen, um an die Adressdaten zu gelangen. Diese Fälle werden strafrechtlich behandelt, da dort ein öffentliches Strafverfolgungsinteresse vorliegt. Zum einen ging es um die Verbreitung von pornografischen Materials, um sehr teure Spezialsoftware oder den Erwischten konnten hunderte bis tausende urheberechtlich geschützte Dateien im Esel-Upload-Ordner nachgewiesen werden. Diese Strafprozesse gibt es heute zwar immer noch, aber es werden immer weniger. Für die normale 1-Datei-Abmahnung, die über das zivilrechtliche Auskunftsverfahren zustande kam, steht im Klagefall immer eine Kostenklage auf zivilgerichtlicher Ebene an.
Verstehe.
Zitat:
Im Prinzip ja. Bei einer Kostenklage, sofern eine UE abgegeben wurde, geht es nur um den geforderten Betrag aus der Abmahnung, der sich aus den Abmahnanwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt.
Ok.
Zitat:
Ratenzahlungen werden von den Abmahnern gerne eingeräumt - vor allem vor einer Klage.
Ich finde, dass das ein sehr wichtiger psychologischer Punkt für Abgemahnte ist. Ich denke, dass man etwas besonnener handeln kann, wenn man weiß, dass man das ganze Geld im schlimmsten Fall nicht auf einmal zahlen muss.
Zitat:
Falsch ist allerdings, dass der eigene Anwalt einen Vergleich anstreben muss.
Das war von mir auch falsch formuliert. Ich meinte das nicht im juristischen Sinn.
Zitat:
Je nach Fall/Anwalt kann er auch zur Vollzahlung oder Nichtzahlung raten, wobei man für diese beiden Varianten nun aber wirklich keinen Anwalt braucht.
Sehr richtig.
Zitat:
Daher sollte man sich nur einen Anwalt nehmen, wenn ...

a) man partout sein Geld per Vergleich in den Rachen der ******** werfen will (was u.U. sogar teurer werden kann als gleich die Abmahnung zu bezahlen -> das hängt wiederum ab von der Qualität Deines Anwaltes und der Abmahnkanzlei, die unterschiedlich entgegenkommend sind und natürlich der Ursprungsforderung.
Ich habe bereits gelesen, dass man darauf achten soll, dass er pauschal bezahlt wird. Ich meine, es wäre Solmecke gewesen, der mal auf einen Fall hingewiesen hatte, dass der Rechtsanwalt eines Abgemahnten sich damit brüstete, die Kosten von 3000 auf 2000 gesenkt zu haben (oder so ähnlich) und dafür eine Rechnung über 14000 ausstellte.
Zitat:
Eine vergleichsweise niedriger Gesamtbetrag von z.B. 350,- Euro läßt sich schlechter senken als 1200,-€)
Verständlich.
Zitat:
b) eine Klageschrift eintrifft. Dann ist für jeden normalsterblichen Nicht-Juristen ein Anwalt ein Muss.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man sogar bis zur Klageschrift damit warten kann, sich einen Anwalt zu nehmen und er dann immer noch versuchen kann, etwas auszuhandeln, um das Verfahren doch noch abzuwenden?

Wenn ja. Besteht dann nicht mehr als eingefügter Zwischenschritt noch die Möglickeit, dem Abmahner zu schreiben:
"Pass auf. Ich habe jetzt die Klageschrift vorliegen. Es liegt an Dir: Entweder Du nimmst 400€ oder ich gebe dieses Geld für einen Rechtsanwalt aus, fallst Du das Ding wirklich durchziehen willst und ich einen nehmen muss. Bist Du Dir sicher, dass Du dieses Risiko eingehen willst, nur um herauszufinden, ob ich tatsächlich in irgendeiner Form schuldig bin oder nicht? "


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Alt 02.04.2010, 16:12   # 2276
dreizack
 
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Zitat:
Zitat von M007 Beitrag anzeigen
Mit anderen Worten: Das lässt sich in keiner Weise auf Deutschland übertragen. Da dort nur geklagt wird, um an die Adressen zu kommen.
Die Klagen in den USA (John Doe Klagen) sind fast identisch mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch in Deutschland.

Der wirkliche Grund, warum es sich in keiner Weise auf Deutschland übertragen lässt: das Modell wurde gerade von Deutschland in die USA übertragen! - siehe meine Beiträge hier und hier.
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Alt 02.04.2010, 16:27   # 2277
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man sogar bis zur Klageschrift damit warten kann, sich einen Anwalt zu nehmen und er dann immer noch versuchen kann, etwas auszuhandeln, um das Verfahren doch noch abzuwenden?
Die überwiegende Mehrheit der Nichtzahler wird erst dann einen Anwalt einschalten, wenn er benötigt wird und dass ist eben der Fall, wenn der Abmahner klagt. Ein Vergleich ist dann zwar meist immer noch möglich, der dann aber etwas teuerer ausfallen dürfte, denn das Verfahren wurde eingeleitet und ist nicht mehr abzuwenden (es sei denn der Abmahner zieht seine Klage zurück). Je nach Einzelfall und Abmahnkanzlei ist der gerichtliche Vergleich aber nicht unbedingt für Dich die günstigste Lösung. Ob Du das Verfahren besser durchziehen solltest, wird Dir Dein Anwalt dann sagen, wenn es soweit ist.
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Alt 02.04.2010, 16:41   # 2278
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Die überwiegende Mehrheit der Nichtzahler wird erst dann einen Anwalt einschalten, wenn er benötigt wird und dass ist eben der Fall, wenn der Abmahner klagt.
Eben.
Zitat:
Ein Vergleich ist dann zwar meist immer noch möglich, der dann aber etwas teuerer ausfallen dürfte, denn das Verfahren wurde eingeleitet und ist nicht mehr abzuwenden (es sei denn der Abmahner zieht seine Klage zurück).
Wieso dürfte es teurer ausfallen? Weil der Abmahner meint, die besseren Karten in der Hand zu halten oder weil aufgrund der Klage mehr Kosten entstanden sind und/oder durch eine Rücknahme enstehen würden? Welche Kostenfaktoren spielen da genau eine Rolle?
Zitat:
Je nach Einzelfall und Abmahnkanzlei ist der gerichtliche Vergleich aber nicht unbedingt für Dich die günstigste Lösung. Ob Du das Verfahren besser durchziehen solltest, wird Dir Dein Anwalt dann sagen, wenn es soweit ist.
Welche Möglichkeiten bleiben einem denn noch, wenn man die Klageschrift erhalten hat und der Anwalt empfiehlt, es nicht zu einem Verfahren kommen zu lassen? Nur noch, dass man einen Vergleich anstrebt, der (wie Du oben schreibst) teuer ausfallen dürfte?

Vielen, vielen Dank für die geduldige Beantwortung meiner Fragen.
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Alt 02.04.2010, 17:15   # 2279
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Wieso dürfte es teurer ausfallen? Weil der Abmahner meint, die besseren Karten in der Hand zu halten oder weil aufgrund der Klage mehr Kosten entstanden sind und/oder durch eine Rücknahme enstehen würden? Welche Kostenfaktoren spielen da genau eine Rolle?
Wenn der Abmahner tatsächlich meint, er habe die besseren Karten, wäre er töricht sich auf einen Vergleich einzulassen. Da dies aber oft nicht der Fall ist, trifft also Deine zweite Vermutung zu. Durch das Klageverfahren entsteht natürlich ein mehr an Kosten: Gerichtskosten, Fahrtkosten, anteilig Anwaltsgebühren. Google doch mal selbst. Auch hier im Forum findest Du eine Reihe von Rechenbeispielen sowie Links zu Prozesskostenrechnern.

Zitat:
Zitat von Perdurabo Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten bleiben einem denn noch, wenn man die Klageschrift erhalten hat und der Anwalt empfiehlt, es nicht zu einem Verfahren kommen zu lassen?
Soweit ich weiß keine. Sobald Du verklagt wurdest, läuft das Verfahren bereits und ist nicht mehr abzuwenden, es sei denn, die Klageerwiderung Deines Anwaltes ist so überzeugend, dass der Abmahner die Klage freiwillig oder auf Anraten des Richters zurückzieht. Wenn Du selbst keine großen Chancen siehst, das Verfahren erfolgreich mit mündlicher Verhandlung und abschließendem Urteil zu beenden, bleibt nur der Vergleich, dem aber auch beide Parteien zustimmen müssen.
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Alt 02.04.2010, 17:30   # 2280
Perdurabo
 
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Wenn der Abmahner tatsächlich meint, er habe die besseren Karten, wäre er töricht sich auf einen Vergleich einzulassen.
Das ist auch wieder wahr und auch auszuschließen, wenn er neben einer modUe so gar keine Information über den Anschlußinhaber hat. Schon die modUe ist ja schon ein Indiz für den Abmahner, dass der Abgemahnte weiß, worauf er sich einlässt. Und dass wirkt sich auf die Einschätzung des Abmahnenden nicht risikomindernd aus. Sprich, er muss (ein wenig) mehr damit rechnen, dass seine Klage vielleicht nicht so positiv läuft, wie er sich es am liebsten wünscht.
Zitat:
Da dies aber oft nicht der Fall ist, trifft also Deine zweite Vermutung zu. Durch das Klageverfahren entsteht natürlich ein mehr an Kosten: Gerichtskosten, Fahrtkosten, anteilig Anwaltsgebühren.
Aber die entstehen doch nicht schon mit der Klageschrift, oder? Die Frage war ja, warum der Abmahner höhere Vergleichsansprüche fordern sollte, um die Klage zurückzunehmen. Insbesondere nach dem Du sagst, dass er sich auf den Vergleich einläßt, weil er nicht sicher ist, dass er die besseren Karten hat.
Zitat:
Google doch mal selbst. Auch hier im Forum findest Du eine Reihe von Rechenbeispielen sowie Links zu Prozesskostenrechnern.
Danke für den Hinweis.
Zitat:
Soweit ich weiß keine. Sobald Du verklagt wurdest, läuft das Verfahren bereits und ist nicht mehr abzuwenden, es sei denn, die Klageerwiderung Deines Anwaltes ist so überzeugend, dass der Abmahner die Klage freiwillig oder auf Anraten des Richters zurückzieht. Wenn Du selbst keine großen Chancen siehst, das Verfahren erfolgreich mit mündlicher Verhandlung und abschließendem Urteil zu beenden, bleibt nur der Vergleich, dem aber auch beide Parteien zustimmen müssen.
Damit ist aber jetzt der Vergleich vor einen Prozeß gemeint und nicht einer, der sich während eines Prozesses ergibt - also der, von dem Du meinst, dass er höher ausfallen dürfte und zur Rücknahme der Klage führt, oder?
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Alt 12.02.2012, 11:05 # --
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