Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 29.03.2010, 12:37   # 2241
hubabuba
 
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@ ulrich

naja, dem letzten Link nach scheint bei denen ja schon ein gewisses "Unrechtsbewusstsein" zu bestehen. Bzw. ein Interesse dem Thema auszuweichen.
...und wenn dieser Kornmeier da schon mal "geschwächelt" und dadurch verloren hat.....
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Alt 29.03.2010, 12:50   # 2242
ulrich
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Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
@ ulrich
...und wenn dieser Kornmeier da schon mal "geschwächelt" und dadurch verloren hat.....
Wir sind zurzeit noch zu wenige die den Kampf gegen diesen "Krampf" aufgenommen haben.
Es ergeht uns zurzeit noch wie Don Quijote der damals den Kampf gegen Windmühlen, die ihm als Riesen erschienen aufgenommen hatte.
Aber ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, da sie ja bekanntlich zuletzt stirbt.
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Alt 29.03.2010, 13:42   # 2243
hubabuba
 
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@ waldibrieffreund

Zitat:
Die Gerichte gehen in der Regel davon aus, daß Kanzleien korrekt nach RVG abrechnen ("Erfahrungsschatz")
Na diese Ansicht scheint ja wohl zu bröckeln. Mehr noch, wenn man ein bißchen googelt bekommt man den Eindruck dass daran kein Mensch mehr glaubt.
Interessant an der Kornmeier-Geschichte ist auch, dass nach Meinung des AG Frankfurt, den Bevollmächtigten der Klägerin kein entsprechender Honoraranspruch zustand, selbst wenn nach RVG abgerechnet worden wäre. Zumindest verstehe ich das so.
Was ich nicht verstehe ist wieso die so ein Geheimnis um ihre Vereinbarungen mit den RI machen können. Wenn die einen Schaden von mir erstattet haben wollen, sollten sie doch zumindest nachweisen müssen, dass dieser überhaupt entstanden ist.

@ ullrich

Naja, bei über 100.000 Abmahnungen nur einer Kanzlei in nur einem Jahr........soooo wenige sind wir gar nicht
Und bei dem Fall, den waldibrieffreund angesprochen hat, reichte ja auch nur einer, der zumindest mal eine "Windmühle" dieser "Saubermänner" in Schutt und Asche gelegt hat!!!
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Alt 29.03.2010, 15:26   # 2244
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Na diese Ansicht scheint ja wohl zu bröckeln. Mehr noch, wenn man ein bißchen googelt bekommt man den Eindruck dass daran kein Mensch mehr glaubt.
Die Gerichte sind da noch nicht so weit...
Zitat:
Interessant an der Kornmeier-Geschichte ist auch, dass nach Meinung des AG Frankfurt, den Bevollmächtigten der Klägerin kein entsprechender Honoraranspruch zustand, selbst wenn nach RVG abgerechnet worden wäre.
Das gerade nicht.
Im Gegenteil: Hätte der Kläger die tatsächlichen Kosten nachgewiesen, wäre der Beklagte schadensersatzpflichtig gewesen:
"Gemäß dem Vorbringen der Klägerin besteht eine Vereinbarung, wonach für die außergerichtliche Abmahntätigkeit ein Pauschalhonorar vereinbart ist. Nur in Höhe der sich hiernach ergebenden Kosten für die hier gegenständliche Abmahnung ist der Klägerin ein Schaden in Form einer unfreiwilligen Einbuße entstanden.[...]Zur Höhe des sich hiernach ergebenden Schadens mangelt es jedoch an jeglichem Vortrag, so dass die Klage insgesamt abzuweisen war."

Zitat:
Wenn die einen Schaden von mir erstattet haben wollen, sollten sie doch zumindest nachweisen müssen, dass dieser überhaupt entstanden ist.
Hier genau liegt ja das Problem: Wenn der Beklagte "substantiiert begründen" kann, daß die Höhe der Forderung unbegründet ist, kann ein Gericht so entscheiden. Für Kornmeier ist die Sache damit weitgehend gelaufen, jedoch nicht für all die anderen, deren Honorarvereinbarungen keiner kennt. Denn eine "anwaltliche Leistung" wurde ja unstrittig erbracht, und die darf auch nach RVG abgerechnet werden.
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Alt 29.03.2010, 15:59   # 2245
hubabuba
 
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Zitat:
Das gerade nicht.
"Ein weitergehender Anspruch der Klägerin auf Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist nicht gegeben. Es kann insoweit dahinstehen, ob die Klägerin an ihre Bevollmächtigten tatsächlich Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 651,80 gezahlt hat, denn selbst im Falle einer entsprechenden Zahlung würde der Klägerin kein Anspruch auf Erstattung in entsprechender Höhe zustehen.
Der Klägerin wäre auch im Falle einer entsprechenden Zahlung kein erstattungsfähiger Schaden in entsprechender Höhe entstanden."

Doch.....??

Zitat:
substantiiert begründen
"nur" begründen? Das sollte doch möglich sein.....
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Alt 29.03.2010, 16:09   # 2246
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
....Denn eine "anwaltliche Leistung" wurde ja unstrittig erbracht, und die darf auch nach RVG abgerechnet werden.
...unter der Vorraussetzung, dass der Rechteinhaber diese auch dem von Ihm beauftragten Rechtsanwalt verpflichtet ist zu bezahlen.

Da darf bei geschätzten 450.000 Abmahnungen in 2009 dran gezweifelt werden.
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Alt 29.03.2010, 16:21   # 2247
waldibrieffreund
 
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Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Doch.....??
Nein
Du verstehst das von Dir Zitierte falsch!
Gemeint ist: unabhängig davon, ob der RI die 651,80€ mittlerweile gezahlt hat oder nicht, sie sind nicht als Schaden entstanden, denn die Zahlung war freiwillig!
Die eigentliche Vereinbarung sah nämlich keine solche Zahlung vor, sondern nur eine (kleinere) Fallpauschale.
Da jedoch weder Rechteinhaber noch Kanzlei die tatsächlichen Zahlen auf den Tisch legten, sind sie ihrer Verpflichtung zu Klärung nicht nachgekommen und können daher überhaupt keine Forderungen stellen.

So erfreulich das Urteil ist, es ist nicht ohne weiteres auf andere "Abmahnseilschaften" übertragbar. Solange deren Honorarvereinbarungen nicht bekannt sind, können sie weiterhin behaupten, die volle 1,3er Geschäftsgebühr wäre tatsächlich entstanden.
Zitat:
"nur" begründen? Das sollte doch möglich sein.....
"substantiiert begründen"!
Das heißt, Dein Vortrag muß dem Richter glaubwürdiger erscheinen als der gegnerische. Dazu reichen dann keine allgemeinen Weisheiten, wie "könnte sich doch kein RI leisten!".

-----Doppelpost zusammengeführt am 29.3.2010 um 15:24:16-----

Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
...unter der Vorraussetzung, dass der Rechteinhaber diese auch dem von Ihm beauftragten Rechtsanwalt verpflichtet ist zu bezahlen.
Da darf bei geschätzten 450.000 Abmahnungen in 2009 dran gezweifelt werden.
Stimmt natürlich!
Nur reicht es nicht, wenn wir daran zweifeln, der Richter muß es auch.
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Alt 29.03.2010, 16:25   # 2248
Orchid95
 
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Zitat:
Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
Da darf bei geschätzten 450.000 Abmahnungen in 2009 dran gezweifelt werden.
Allerdings....

Im Fall Kornmeier hat dieser die "Honorar-Vereinbarung" ja selbst zugegeben, womit die RVG-Gebühr vom Tisch war.

Anders als Rasch, der sich ein wenig "gewunden" hat und die Kölner Richter vom "Einzelfall" überzeugen konnte (wobei man schon an der allgemeinen Lebenserfahrung, die die Kölner ja bevorzugt zur Urteilsfindung hinzuziehen, zweifeln darf.....):
"Die durch die Zeugen dargestellte Möglichkeit ist als eine Einigung im Rahmen des jeweiligen Einzelfalles zu qualifizieren, die nicht zu einer generellen Reduzierung der Gebühren oder der Vereinbarung eines Erfolgshonorars führt....."
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Alt 29.03.2010, 16:38   # 2249
Revoluzzer
Schach!!!
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Anders als Rasch, der sich ein wenig "gewunden" hat ...[/I]

Rasch hat sich gewunden.

Kornmeier hat eingeräumt, dass dem (Zahlung in jedem Einzelfall) nicht so ist wie behauptet.

Alle Anderen entgehen der Sache bisher mit einem dritten Weg:

NICHT klagen und weiter hoffen, dass die Quote (der Sofortzahler) stimmt.

So geht`s nämlich am einfachsten.



"Der Krug geht solange zum Brinnen bis er bricht" Altes Sprichwort

Wobei ich bei "bricht" unwillkürlich auch an die Pferde mit der Apotheke denken muss.
Warum nur?
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Alt 30.03.2010, 20:18   # 2250
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Ich darf auf das Ergebnis gespannt sein.
Das Ergebnis sieht wie folgt aus:

Der "Fehler", dass in der Downloadwarteschlange (z.B. eines Loggerclients) auch (Leecher-)Clients erscheinen, welche nichts freigegeben haben und auch keinen Upload zulassen, entsteht bei Verwendung des Opcodes OP_REQUESTFILENAME des ed2k-Protokolls (wird von so ziemlich jeder mir bekannten ed2k-Clientsoftware genutzt) und bei Verwendung der Opcodes OP_MULTIPACKET, OP_MULTIPACKET_EXT des Kademliaprotokolls (betrifft nur Clientsoftware, die das Kademliaprotokoll verwendet, also zumindest eMule ab Version 0.4x und aMule).

Um zu verhindern, dass ein Leecherclient bei anderen Clients in der Warteschlange einer angefragten Datei erscheint, dürften Pakete mit obigen Opcodes nicht mehr gesendet werden. Das gelingt nur, wenn man auf die Nutzung des Kademliaprotokolls gänzlich verzichtet und im verwendeten Client ein Senden von Filenameanfragen mit Opcode OP_REQUESTFILENAME unterbindet.

Auf der anderen Seite hat das natürlich den Vorteil, dass wenn man die für obiges Verhalten verantwortlichen Programmänderungen auf andere Opcodes ausweitet und eine Datenbank dahinterhängt, man auch so ziemlich jeden Loggerclient ausfindig machen kann, der das Verhalten eines Leecherclients an den Tag legt (darauf will ich hier aber nicht näher eingehen).

Die Zeilen, die für das Erscheinen von Geisterquellen in der Downloadwarteschlange verantwortlich sind, sehen wie folgt aus:

Zitat:
Zitat von ListenSocket.cpp/CClientReqSocket
// if we are downloading this file, this could be a new source
// no passive adding of files with only one part
if (reqfile->IsPartFile() && reqfile->GetFileSize() > (uint64)PARTSIZE)
{
if (((CPartFile*)reqfile)->GetMaxSources() > ((CPartFile*)reqfile)->GetSourceCount())
{
theApp.downloadqueue->CheckAndAddKnownSource((CPartFile*)reqfile, client, true);
}
}
Das bedeutet natürlich, dass von obigen Geisterquellen (bei Verwendung von Standardclientsoftware) nur Dateien betroffen sind, die unvollendet in der Downloadwarteschlange stehen, eine Dateigrösse von mehr als 9728000 Bytes besitzen und die maximale Anzahl Quellen (Optionen/Verbindung/Hard Limit) bei der entsprechenden Datei aus der Downloadliste noch nicht erreicht wurde. Nur dann werden auch Geisterquellen (von z.B. Leecherclients) hinzugefügt. Ob eine Geisterquelle überhaupt schon etwas heruntergeladen hat, was sie rein theoretisch uploaden könnte, wird erst später geprüft, was dann zu dem Status "keine benötigten Teile" führen kann.
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Alt 31.03.2010, 02:48   # 2251
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
...
Hi @Frank2009 danke erst mal die Info. Die Problematik im Quellcode überlass ich "unserem" C++ Profi, das ist nicht mein Ding.
Ich hatte allerdings vor einiger Zeit die modifizierte muli-Version (als Logging-Client) wieder zum Einsatz gebracht. Allerdings nicht mehr mit so hohem Zusatzaufwand. Habe allerdings diesmal auch alle verbose.log's mit in die Datenbank eingelesen. Die Filterabfragen dazu, zum Aufspüren von Fehlern, sind allerdings noch nicht komplett fertig. Hab im Moment wenig Zeit. Erste Ergebnisse hab ich bereits vorliegen. Und die werfen schon wieder Fragen bezüglich deines Postings auf.

Zitat:
... entsteht bei Verwendung des Opcodes OP_REQUESTFILENAME des ed2k-Protokolls (wird von so ziemlich jeder mir bekannten ed2k-Clientsoftware genutzt) und bei Verwendung der Opcodes OP_MULTIPACKET, OP_MULTIPACKET_EXT des Kademliaprotokolls (betrifft nur Clientsoftware, die das Kademliaprotokoll verwendet, also zumindest eMule ab Version 0.4x und aMule).
Das erklärt zumindest schon mal, wieso ich diese 0%-Quellen auch von Gegenstellen habe, deren Kad-Verbindung getrennt war. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass dieses seltsame Verhalten nur durch die Quellenabfrage per Kad verursacht wird.

Zitat:
Ob eine Geisterquelle überhaupt schon etwas heruntergeladen hat, was sie rein theoretisch uploaden könnte, wird erst später geprüft, was dann zu dem Status "keine benötigten Teile" führen kann.
Es wird noch konfuser. Ich hab beim zweiten Testlauf (es waren bisher 3 mit je 8 Stunden) einen gelungenen Probe-Download dabei (690kb), wo die Warteschlangenanzeige der Quelle auf 0% steht, und die Quelle laut Client-Detailanzeige derzeit nicht lädt. Es war ein manuell ausgelöster Logging-ScreenShot, weil ich gerade davor gesessen habe, und mir das sehr suspekt aufgefallen war. Eine Erklärung hab ich dafür absolut nicht, zumal es laut Anzeige eine eMule-049c-Gegenstelle war. Ein völlig verrücktes Ding ist das.

Und zum Abschluss noch was Anderes. Es betrifft die sinngemäße Behauptung in einigen Abmahnungen, "man habe angeblich den Inhalt des Shared-Ordners feststellen können".
In den bisherigen 3 Testläufen a 8 Stunden lag der Durchschnitt der verfügbaren "deutschen" Quellen recht konstant bei etwa 77 - 80. Und es war nur eine einzige Quelle dabei, wo ich den SharedOrdner auslesen konnte. Der Inhalt hier war allerdings gleich ziemlich heftig. Wäre der pure Orgasmus für ne Abmahnzelle gewesen.

Trotzdem wird auch hier deutlich, diese Behauptung mit dem Inhalt des Shared-Ordners ist als Massen-Behauptung ebenfalls eine Lüge.

Werd mich später wieder melden, wenn es was Neues gibt, und meine Zeit das erlaubt.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 31.03.2010, 22:52   # 2252
dreizack
 
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Firebird77 berichtet heute bei gulli über eine neue Abmahnwelle in den USA mit seinen Ursprüngen in Deutschland. Neben dem RI, Boll, wird die Logfirma Guardaley IT erwähnt. Wenn man die These vertritt, dass diese Logger in den meisten Fällen die Anreger solcher Betriebsmodelle sind (turn piracy into profit), dann wäre es interessant, etwas mehr über Guardaley zu erfahren. Auch wenn es zunächst nur die USA betrifft, kann sich das schnell ändern.

Firebird zitiert nur einen Firmensitz von Guardaley Limited in Karlsruhe und auch heise hatte bis 21 Uhr nicht wesentlich mehr veröffentlicht. Die Domains Guardaley.net und Guardaley.com sind beide registriert in Reading, GB und wenn man dann die Hausnummer "5 Jupiter House" googelt, trifft man auf einen Großteil der deutschen Abmahnclique - typisch Briefkasten halt! Die Webspace kommt von vanager GmbH in Münster, Westfalen (Quelle).

Ein weiterer Artikel bei arstechnica (hier auf Englisch) macht die Sache weniger anonym. Hier wird der Director of Data Services, Patrick Achache, zitiert und es wird wirklich interessant.
Zitat:
First, it simply searches P2P networks for Far Cry, then connects to the swarms and logs the IP addresses of those sharing the file—not subtle, but it works. Second, it reviews "server logs obtained from P2P networks to determine the users who were offering the files of this copyrighted movie."
Der erste Satz ist die Standardaussage "wir loggen die IP-Adressen", aber dann ... Wir werten die P2P Server Logs aus!!!??? Wie der Artikel dann fragt: Wie machen sie das? Nicht etwa mit einem Honeypot-Tracker?
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Alt 01.04.2010, 01:59   # 2253
princess15114
Moderation
 
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Beiträge: 3.429
Threadübergreifend!

Manchmal fehlt mir einfach die Zeit und ich war mir nicht sicher, ob ich meine bisherige Zurückhaltung brechen sollte. Doch die Aktionen der vergangenen Tage nötigen mich zu klärenden Worten.

Nach internen und externen Anzeichen hat sich das Netzweltforum seit mehr als einem Jahr zu einer signifikanten Anlaufstelle für Neuabgemahnte herauskristallisiert. Gemeinsam mit benachbarten Foren und Informationsportalen dient es der ersten Aufklärung nach Erhalt einer Abmahnung.
Machen wir uns nichts vor. Der allgemein beschrittene Weg der meisten Forenteilnehmer nach Erhalt eines Abmahnschreibens verbrennt - symbolisch gesehen - das Geld der Abmahner. Selbst bei einer Klage und einem nachfolgenden Vergleich, sind die Forderungen aus dem anfänglichen Abmahnschreiben vom Abmahner nur noch einen Bruchteil pro investierten Euro wert.
Dass dies nicht nur unbeobachtet und "ungesühnt" einhergeht, zeigt nicht nur die die Geschichte ( ), sondern lässt sich auch durch vielerlei andere Dinge (z.Bsp. Aufforderung zur Rechtsberatung) beobachten.

Ich sehe es als die Aufgabe in erster Linie zu helfen, die ankommenden aufgelösten Gemüter zu beruhigen und nicht den Mob zu suchen/ zu jagen/ zu bekämpfen. Es ist nämlich viel einfacher, durch gezieltes Fragen die auf den ersten Blick mysteriös erscheinenden Erstposter zu "überführen", als sich später für die eigene überhitzte Reaktion entschuldigen zu müssen. Nicht jeder, der hier ankommt, hat gleich das Niveau der alten Hasen - treffen doch Abmahnungen auf Menschen aller Schichten und Bildungsstufen - verwechselt Begriffe, die anderen längst geläufig sind oder hat eine für uns unbekannte und nicht plausibel erscheinende Vorgeschichte.
Mein Appell daher an alle; Schärft eure Sinne, etwas Mut zur Besonnenheit, niemals Rechtfertigen und lasst euch nicht provozieren. Wir sind hier keine Versicherungsvertreter, die einer 70-Jährigen eine Lebensversicherung verkaufen müssen. Wer dieses Erfahrungspotential hier nicht nutzt, ist selbst schuld. Bietet einmal mehr sachliche Informationen als emotionsgeladene Beschuldigungen.
Insider vermuten, dass das erst der Anfang ist. Je mehr Betroffene sich an der Forenmehrheit orientieren, um so mehr wird das Forum auch zur Zielscheibe subversiver Elemente. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten.

Ach ja, "Wir hatten hier ein Fristproblem... zu 99% gelöst..." und vielleicht hätten wir das immer noch, wenn ich mich auch an den unschönen Aktivitäten der letzten Tage beteiligt hätte ... für mich unverzeihlich (auch wenn es nicht mein Geld gewesen wäre).

Denkt die kommenden Tage der Auferstehung bitte einmal darüber nach.
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Alt 01.04.2010, 03:44   # 2254
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von dreizack Beitrag anzeigen
...Der erste Satz ist die Standardaussage "wir loggen die IP-Adressen", aber dann ... Wir werten die P2P Server Logs aus!!!??? Wie der Artikel dann fragt: Wie machen sie das? Nicht etwa mit einem Honeypot-Tracker?
Ich hab mir mal aus der Klageschrift die Punkte 3. + 4. übersetzt. Also diese Behauptungen sind schon ziemlich dreist, und entbehren jeglicher Praxis. Du erinnerst dich sicher noch an dein Posting.
Da muss wohl der o.g. Kommentar zum Einsatz eines Honeypot-Trackers gar nicht mehr weiter spekuliert werden.

-CityLight-
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Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
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Alt 01.04.2010, 03:52   # 2255
Sushi im Bart
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Nicht jeder, der hier ankommt, hat gleich das Niveau der alten Hasen - treffen doch Abmahnungen auf Menschen aller Schichten und Bildungsstufen - verwechselt Begriffe, die anderen längst geläufig sind oder hat eine für uns unbekannte und nicht plausibel erscheinende Vorgeschichte.
Uneingeschränkte Zustimmung.
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Alt 01.04.2010, 08:33   # 2256
constantin
 
Benutzerbild von constantin
 
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Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
Zitat:
Zitat von princess15114 Beitrag anzeigen
Es ist nämlich viel einfacher, durch gezieltes Fragen die auf den ersten Blick mysteriös erscheinenden Erstposter zu "überführen", als sich später für die eigene überhitzte Reaktion entschuldigen zu müssen.
Um diesen - wie ich finde - sehr sinnvollen Ratschlag unserer Moderatorin etwas anschaulicher zu machen, nochmal kurz zurück zu dem jüngsten Beispiel mit Constanze, das wir nun entemotionalisiert mit etwas Abstand betrachten können.

Der sicherlich gut gemeinte Hinweis, dass N&L innerhalb eines kurzen Zeitraumes 6 Fristen gesetzt hat, erzeugte verständlicherweise einen Trollverdacht, da wir zu diesem Zeitpunkt absolut nichts von dieser Teilnehmerin wußten. Die Teilnehmerin selbst war sich aber offenbar nicht bewußt darüber, dass 6 Fristen innerhalb eines halben Jahres bei unserer Vorgehensweise "ModuE + keinen Kontakt" ein absolutes Novum wäre. Daher war dieser gut gemeinte Erstbeitrag für dieses Forum nicht wirklich hilfreich. Auch wenn es stimmt und Shual sogar von einem Fall von über 50 Fristen berichtete, nutzt uns diese Information für unsere Vorgehensweise nicht nur wenig, sondern irritiert auch diejenigen, die sich nach Abgabe der ModUE still verhalten und zunächst nur mit einem Bettelbrief rechnen. Hätte sich Michael Schuhmacher im ADAC-Forum zu einer Reifendiskussion mit dem Erstpost eingebracht, dass er alle 200 km einen neuen Satz Reifen braucht, hätte er für ähnliche Verwirrung gesorgt, wüßte man vorher nicht, dass es sich um einen Formel-1-Rennfahrer handelt.

Diese 6 Fristen hätte man nun rückblickend sachlich hinterfragen sollen, wobei man natürlich auch der Teilnehmerin hätte erklären müssen, weshalb diese vielen Bettelbriefe bei uns für Irritation sorgen. Die Teilnehmerin hätte dann die Gelegenheit gehabt, darauf hinzweisen, dass sie offenbar einen regen Schriftverkehr mit N&L in Gang gesetzt hat und wir hätten uns dann darüber mit ihr unterhalten können, anstatt uns im Rahmen der kollektiven Trollabwehr über sie lustig zu machen. Dieses unseres kollektiv geschlossenes Verhalten ist zwar sehr löblich, wenn es sich tatsächlich um einen Troll gehandelt hätte, aber bei einem Nicht-Troll eben fatal. Die Stimmung ist hochgekocht, wobei die unter Rechtfertigungszwang stehende Constanze mit ihrer pauschalen Forenkritik natürlich auch beigetragen hatte.

Bevor man einen ungewöhnlich daherkommenden Neuling in eine Schublade steckt, sollte man daher wie von Princess vorgeschlagen durch gezielte Fragen und Erklärungen das Gespräch suchen, um den Neuen besser kennenzulernen. Anhand der darauf folgenden Reaktionen können wir den Betreffenden erst anfangen einzuschätzen. Geht er adäquat auf Fragen ein? Zeigt er Kooperationsbereitschaft? Nimmt er Hilfe an? Ist er bereit im Zweifel der Moderation seine Echtheit als Abgemahnter zu beweisen? Das sind alles Fragen, die bei wirklichen Trollen (von Kanzleien, Loggerbuden, der Provider, der Medienindustrie) oder bei den unbezahlten selbst motivierten Störern (Wichtigtuer, Besserwisser, Streitsüchtige, Dummschwätzer etc.) meist zu verneinen sind.

Ich war z.B. gestern speziell über diesen und diesen Beitrag etwas irritiert und hegte einen Trollverdacht. Nach meiner Nachfrage war ich dann doch etwas überrascht, dass mir der Teilnehmer tatsächlich die Quelle seines Halbwissens nennen konnte. Ich war danach wirklich froh, dass ich mir vorher spitzfindige Bemerkungen verkniffen hatte und erst nach der Reaktion des Teilnehmers die inhaltliche Richtigstellung vorgenommen habe.

Jeder, der hier regelmäßig Hilfestellungen gibt, tut sich meiner Meinung nach auch selbst einen Gefallen, wenn er stets bemüht ist, die sachliche Schiene nicht zu verlassen und alles tut, um vorschnelle persönliche Angriffe zu vermeiden. Wenn die Attacken eindeutig von der Gegenseite gestartet werden, ist das natürlich etwas anderes.
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Alt 01.04.2010, 09:39   # 2257
Demon
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Um diesen - wie ich finde - sehr sinnvollen Ratschlag unserer Moderatorin etwas anschaulicher zu machen, nochmal kurz zurück zu dem jüngsten Beispiel mit Constanze, das wir nun entemotionalisiert mit etwas Abstand betrachten können.
Wo gehobelt wird fallen Späne und wo Trolle posten werden diese bekämpft.
Es liegt in der Natur der Sache, dass ab und zu auch mal ein vermeintlicher Troll unter Beschuss gerät.
Wir tauschen uns hier in einem öffentlich zugänglichen Forum aus, dass hier auch die andere Seite aktiv ist, das sollte mittlerweile jeder realisiert haben.

Ich sehe das kollektive Troll-Hunting als eine positive Sache und mit Kollateralschäden muss man leben.
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Alt 01.04.2010, 09:46   # 2258
Wieder einer
 
Benutzerbild von Wieder einer
 
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Beiträge: 271
Zum Thema USA:

Massenklage gegen BitTorrent-Nutzer


.. nach erfolgreichen Tests in Europa ..
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Alt 01.04.2010, 09:49   # 2259
Sushi im Bart
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von Demon Beitrag anzeigen
(...)Es liegt in der Natur der Sache, dass ab und zu auch mal ein vermeintlicher Troll unter Beschuss gerät. (...)
Ich sehe das kollektive Troll-Hunting als eine positive Sache und mit Kollateralschäden muss man leben.
Halte ich persönlich für falsch. Gerade in einem Forum, wo es um das Thema Recht geht, sollte man nicht vorgehen nach dem Motto: "Erst zuschlagen und dann fragen."

Denn damit bedient man sich derselben Methoden wie der Feind, den es zu bekämpfen gilt.

Ein allgemein vorsichtigerer Umgang, evtl. mit einer durchaus legitimen anfänglichen Skepsis, gegenüber Neumitgliedern ist allemall besser als erst drauffzuschlagen und stets erst einmal unlautere Absichten zu unterstellen.
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Alt 01.04.2010, 09:56   # 2260
ulrich
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Zitat:
Zitat von Sushi im Bart Beitrag anzeigen
Halte ich persönlich für falsch. Gerade in einem Forum, wo es um das Thema Recht geht, sollte man nicht vorgehen nach dem Motto: "Erst zuschlagen und dann fragen."
Richtig, ich gebe zu auch schon mal zu schnell geurteilt zu haben, aber in den letzten Tagen bin ich da zu gekommen darüber nachzudenken. Denn im nach hin ein ist es schwer Gesagtes wieder gut zu machen.
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Antwort


Alt 12.02.2012, 11:06 # --
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