| | # 2222 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
Aber Ruhe gebe ich deswegen noch lange nicht. Ich hab bereits die nächsten zwei Dinge am Haken. ![]() -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 2223 |
| Gastposter | Zwar nicht mit filesharing zu tun aber mal ganz interessant 34 Monate Haft für Anwalt Zitat: Das Landgericht Darmstadt befand den 61-Jährigen am Freitag nach fünf Monaten Verhandlung für schuldig, zwischen 1999 und 2003 in 52 Fällen Geld am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Damit habe er einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Würde mich nicht wundern wenn unsere Spezis da nicht auch so´n "Gedanken" haben |
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| | # 2224 | |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Zitat:
Ich weiss mittlerweile zumindest soviel: Auf Basis dieser "intelligenten Programmänderung" lassen sich sämtliche Leecherclients (unabhängig von Version und Clientsoftware) im ed2k-Netz identifizieren... Und dafür braucht es nur einen einzigen Client mit einer entsprechenden Änderung.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner | |
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| | # 2225 | |
| Registriert seit: 15.08.2009
Beiträge: 926
| Zitat:
ScreenShots aus dem aktuellen Testlauf zum Problem mit den 0%-Quellen. Mir ist nicht bekannt das es bereits eine eMule 0.50a Version gibt. Die Leecher-Erkennung war hier aktiviert (antiLeech.dll v37). >> TestScreen703 << >> TestScreen704 << >> TestScreen704 << Das Problem übrigens, wenn nur die Warteschlangen-Anzeige geloggt wird, und dabei 0%-Quellen aufgezeichnet werden, ist mittlerweile noch viel problematischer. Ob es sich hierbei um Übertragungsfehler, manipulierte Quellen-Daten, oder ein völlig normales Verhalten handelt, ist praktisch nicht feststellbar bzw. nicht zu unterscheiden. Hier wurde die Leecher-Erkennung abgeschaltet. Interessant noch, dass ich hier einige bereits bekannte Nutzer wieder gesichtet habe. Immer noch mit dem selben Client-Name und UserHash unterwegs. >> TestScreen700 << >> TestScreen701 << >> TestScreen702 << Der Test mit den 0%-Quellen wird weitergeführt. -CityLight-
__________________ Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ?? Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht. ----------------------------- >>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest. >>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ?? | |
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| | # 2228 | |
| Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 61
| Zitat:
Allerdings sieht es momentan vor Gericht mit den Anwaltskosten wegen nicht zulässiger Gebührenvereinbarungen, in die keine der Anwälte Einsicht gibt, momentan recht mau aus. Den Schadensersatz würde es in den meisten Fällen bei "schuldig" wohl geben. Allerdings werden die Anwälte den wohl nicht einklagen, wenn sie damit rechnen müssen, dass für sie an Gebühren nichts "hängenbleibt". Da wird lieber weiter der schnelle EURO mit Abmahnungen gemacht. Außerdem wäre deine Verhaltensweise ein Schuldeingeständnis. Sei dir sicher, dass dann versucht wird so viel wie möglich aus dir rauszupressen. | |
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| | # 2229 |
| Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
| Kann man eigentlich aus dem Aktenzeichen des Abmahnschreibens Rückschlüsse auf die Menge der versandten "Werke" schließen? Wäre ja nahe liegend.... ...hm.....hochgerechnet auf ein Jahr.......angenommen nur die Hälfte bezahlt..........vorsichtig gerechnet......für nur eine Kanzlei....mindestens.... 30.000.000 Wie war das mit dem Abmahnungsmissbrauch???? |
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| | # 2230 | |
| Gastposter | Zitat:
Wahnsinn oder? Gehe mal HIER hin | |
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| | # 2231 |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Deine Gedankengänge sind keineswegs abwegig, sie werden derzeit auch recht erfolgreich bei den Klagen, die Nümann angestrengt hat, angewandt. Im Worst Case gabs bisher Vergleiche, in denen Nümann etwa 1/3 der geforderten Summe durchsetzen konnte. Andere Fälle sind noch nicht abgeschlossen, aber der aktuelle Stand ist recht vielversprechend. Der "Mißbrauch" ist übrigens nicht in der Anzahl der Fälle zu suchen ("massenhafte Rechteverletzung fordert massenhafte Verfolgung"), sondern in den eher zweifelhaften Gebührenvereinbarungen der Kanzleien mit den RIs |
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| | # 2233 |
| Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
| @ waldibrieffreund u. Kersare Hm..ich weiß nicht ob der Knackpunkt nicht doch in der Anzahl der Fälle zu suchen ist. Ich würde mich da gerne noch detaillierter mit beschäftigen ( sobald ich Zeit habe). Aber jetzt mal ganz laienhaft: Abmahner schreibt: RI hat Anspruch auf Erstattung der anfallenden Rechtsverfolgungskosten. Höhe setzt sich zusammen aus Streitwert und anwaltlichem Aufwand. Kein einfach gelagerter Fall, weil: hoher technischer, und finanzieller Ermittlungsaufwand. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Und dann ballern die zehntausend Abmahnungen pro Monat raus!!! ![]() Wieviel Zeit kann da rein rechnerisch insgesamt für einen ach so hochkomplexen Fall bleiben??? 2 Minuten?? 3 Minuten???......sehr großzügig gerechnet!!! Und dafür wollen sie dann 500 und mehr. Irgendwas stimmt da nicht....... |
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| | # 2234 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Nicht nur das ist zweifelhaft die ganzen Ermittlungen wer hat was und wann runtergeladen ist infrage zu stellen. Aber da vermutlich der gesamte Kreis der Beteiligten auf der Seite der Logger, staatlichen Ermittler und Rechtsvertreter an diesem lukrativen Geschäft gut verdienen ist da noch kein Ende in Sicht. Zumindesten nicht in unserem Land! |
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| | # 2235 | |
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Der im Wettbewerbsrecht formulierte Rechtsmißbrauch, z.B. bei Gewinnerzielungsabsicht, greift hier leider nicht, bzw. hat sich bisher nicht erfolgreich auf Urheberechtsverfahren übertragen lassen. Rechtmißbräuchlich ist es aber z.B., wenn Kosten in Rechnung gestellt werden, die nicht angefallen sind bzw. angefallen wären. Das heißt, daß der Abmahner nur Rechtsanwaltskosten nach RVG einklagen kann, sofern er diese der Kanzlei tatsächlich schuldet. Wenn aber zwischen Rechteinhaber und Kanzlei eine andere Vergütung vereinbart wurde, nämlich z.B. ein Erfolgshonorar oder eine Aufwandsentschädigung nach Stunden, kann er natürlich keine Erstattung von RVG-Gebühren fordern. Leider lassen sich die Abmahnseilschaften nicht gerne in die Karten schauen, nur Kornmeier ist unter Druck eingeknickt und hat zugegeben, daß er nicht nach RVG abrechnet (was ihm bereits eine herbe Niederlage vor Gericht einbrachte). Die Anzahl der Abmahnungen läßt aber nur einen Schluß zu: daß auch andere Kanzleien eben nicht nach RVG abrechnen, sondern auf Erfolgsbasis. Denn wenn die Rechteinhaber für jeden Fall die RA-Kosten schulden würden, auch wenn der Abgemahnte die Zahlung verweigert, müßten die RIs massenhaft klagen oder wären längst Pleite. | |
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| | # 2236 | |||
| Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
| Zitat:
Die verlangen also die Erstattung von anfallenden Rechtsverfolgungskosten und müssen nicht mal nachweisen ob diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind? Zitat:
Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Hat jemand zu folgendem noch weitere Info's? (Ist das aktuell Stand der Dinge?) Zitat:
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| | # 2237 | |||
| Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
| Zitat:
Zitat:
Übrigens gabs tatsächlich Betrugsanzeigen gegen Kormeier/Digiprotect, leider wurden die Ermittlungen schnell wieder eingestellt. Zitat:
Bei solchen Behauptungen sollte man vorsichtig sein. Könnte auch ein Werbetrick eines Anwalts auf der Suche nach Abgemahnten sein. Jedenfalls stimmt diese Bauheuptung so pauschal auf keinen Fall (Es. gibt z.B. Abmahner, die sich grundsätzlich nicht auf außergerichtliche Vergleiche einlassen). | |||
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| | # 2238 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
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