Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 26.03.2010, 15:45   # 2221
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Das ist für mein dafürhalten eine Sache für "Spezialisten"! (Damit meine ich nicht die Logger)......
So sehe ich das auch. Damit wird sich nächste Woche einer beschäftigen müssen, das kann ich Dir versichern.
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Alt 26.03.2010, 16:30   # 2222
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
So sehe ich das auch. Damit wird sich nächste Woche einer beschäftigen müssen, das kann ich Dir versichern.
Ich darf auf das Ergebnis gespannt sein.

Aber Ruhe gebe ich deswegen noch lange nicht. Ich hab bereits die nächsten zwei Dinge am Haken.

-CityLight-
__________________
Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
-----------------------------
>>> Testbericht Teil-2, ein ed2k-Logging-Client im Praxistest.
>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 27.03.2010, 11:36   # 2223
Kersare
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Zwar nicht mit filesharing zu tun aber mal ganz interessant

34 Monate Haft für Anwalt


Zitat:
Das Landgericht Darmstadt befand den 61-Jährigen am Freitag nach fünf Monaten Verhandlung für schuldig, zwischen 1999 und 2003 in 52 Fällen Geld am Fiskus vorbeigeschleust zu haben. Damit habe er einen Schaden in Millionenhöhe verursacht.

Würde mich nicht wundern wenn unsere Spezis da nicht auch so´n "Gedanken" haben
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Alt 27.03.2010, 11:41   # 2224
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Würde mich nicht wundern wenn unsere Spezis da nicht auch so´n "Gedanken" haben
Ich sag mal so: wer sich nicht an geltende Gesetze gehalten hat bzw. hält, sollte sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein (im Besonderen ein Anwalt). Und Steuerhinterziehung ist kein Bagatelldelikt.

Zitat:
Zitat von CityLight Beitrag anzeigen
Ich darf auf das Ergebnis gespannt sein.
Ich weiss mittlerweile zumindest soviel: Auf Basis dieser "intelligenten Programmänderung" lassen sich sämtliche Leecherclients (unabhängig von Version und Clientsoftware) im ed2k-Netz identifizieren...
Und dafür braucht es nur einen einzigen Client mit einer entsprechenden Änderung.
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Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung)
Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
von Konfuzius
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner
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Alt 28.03.2010, 03:37   # 2225
CityLight
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich weiss mittlerweile zumindest soviel: Auf Basis dieser "intelligenten Programmänderung" lassen sich sämtliche Leecherclients (unabhängig von Version und Clientsoftware) im ed2k-Netz identifizieren...
Das genügt offensichtlich nicht.
ScreenShots aus dem aktuellen Testlauf zum Problem mit den 0%-Quellen. Mir ist nicht bekannt das es bereits eine eMule 0.50a Version gibt.
Die Leecher-Erkennung war hier aktiviert (antiLeech.dll v37).
>> TestScreen703 <<
>> TestScreen704 <<
>> TestScreen704 <<

Das Problem übrigens, wenn nur die Warteschlangen-Anzeige geloggt wird, und dabei 0%-Quellen aufgezeichnet werden, ist mittlerweile noch viel problematischer. Ob es sich hierbei um Übertragungsfehler, manipulierte Quellen-Daten, oder ein völlig normales Verhalten handelt, ist praktisch nicht feststellbar bzw. nicht zu unterscheiden.
Hier wurde die Leecher-Erkennung abgeschaltet. Interessant noch, dass ich hier einige bereits bekannte Nutzer wieder gesichtet habe. Immer noch mit dem selben Client-Name und UserHash unterwegs.
>> TestScreen700 <<
>> TestScreen701 <<
>> TestScreen702 <<

Der Test mit den 0%-Quellen wird weitergeführt.

-CityLight-
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Der beweisgesicherte Upload, eine permanente Abmahn-Lüge ??
Hier gibt's technische Aufklärung, wie es in der Praxis tatsächlich aussieht.
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>>> Das Gutachten einer Log-Software, was läuft denn hier ab ??
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Alt 28.03.2010, 04:29   # 2226
hubabuba
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
Aloah!

also ich habe mich jetzt, wie gefordert, über mehrere Stunden eingelesen. Leider hab ich nichts gefunden, was in Richtung meiner eigenen (möglicherweise sehr naiven) Gedankengänge gehen würde.

Vielleicht könnte mich jemand kurz aufklären, falls meine Vorstellungen vollkommen am Thema vorbeigehen.

Vorweg: ich tendiere dazu nicht zu zahlen und es drauf ankommen zu lassen. Das sehen viele andere Betroffene ja ähnlich. NUR: wenn ich dann lese wie die meisten weiter vorgehen, bzw. wie sie argumentieren, damit kann ich mich nun gar nicht anfreunden. Ich hab jetzt so viele Ansätze gelesen, sich herauszureden oder Schwachstellen in der Argumentation der Abmahner zu entdecken, sei es ob diese Logger-Firmen wirklich zuverlässig nachweisen können wer, wann, was gezogen hat, oder ob es nicht doch irgendeinen mysteriösen Unbekannten geben könnte, der über den eigenen Account diese Dinge gemacht hat.
Das kommt mir teilweise vor wie eine verzweifelte Suche nach dem rettenden Strohalm, den Rest würde ich ganz einfach unter dem Oberbegriff “Schutzbehauptung” einordnen. Damit kann man ganz sicher keinen Richter überzeugen. Aber was viel schlimmer ist, davon ist man nicht mal selbst überzeugt. Wie auch??? Wir wissen es doch besser!
Wenn jetzt ein panischer “Neu-Abgemahnter” nach Antworten sucht, bekommt er meist zu hören:” Mod.U.+ nicht zahlen + kein Kontakt”. Macht ja auch Sinn, es wäre wünschenswert wenn alle Abmahnopfer eine geschlossene Front bilden würden. Aber wenn er dann weiter überlegt, wie so was ausgehen könnte…..dann sieht er sich gedanklich irgendwann vor einem Richter stehen und sich lächerlich machen, mit fadenscheinigen Argumenten an die er selbst nicht glaubt. Unangenehme Vorstellung, vor allem, wenn damit auch noch die Kosten in die Höhe getrieben werden.

Jetzt meine Vorstellung: Jawohl, ich war es!!! Ich hätte nicht so doof, naiv, leichtsinnig sein müssen, aber jetzt ist es nun mal passiert. Pech gehabt, erwischt geworden und ganz sicher etwas daraus gelernt. Das die Film- bzw. Musikindustrie dafür einen Schadenersatz haben möchte kann ich auch nachvollziehen. Und, wie ich finde, sind die Schadensersatzansprüche sogar relativ human.

Was ich aber überhaupt nicht einsehe sind diese horrenden, vollkommen unverhältnismäßigen Anwaltskosten. Im Prinzip brauchen die nur einen Anwalt der die Adressen besorgt, der Rest ist nur kopieren, eintüten und verschicken, das kann jeder Praktikant. Wenn man das mal ganz grob überschlägt und nur die Hälfte der angeschriebenen zahlt, kommt man ganz locker in einen zweistelligen Millionenbereich. Für eine Kanzlei! In einem Jahr! Wie gesagt: für kopieren, eintüten und verschicken!
Die Jungs feiern gerade die Party ihres Lebens!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Einerseits wird betont wie schwerwiegend das öffentliche zugänglich machen von urheberrechtlich geschützten Werken ist. “Tausende können weltweit zugreifen”!, “gewerbliches Ausmaߔ!, “erheblicher Schaden”!. Und der Geschädigte, das Opfer, der RI gibt sich mit lächerlichen 200-300 € zufrieden.
Während die Kanzlei das Doppelte oder mehr will. Wofür??? Weil es sich um einen nicht einfach gelagerten Fall handelt? Was ist an kopieren, eintüten und verschicken so schwierig???
Und wenn die Angelegenheit tatsächlich so komplex ist, wie kann eine Kanzlei mit maximal einer handvoll Anwälten zehntausende dieser Fälle bewältigen????????????????????????????????

Ja, ich weiß, Streitwert, Gebührenordnung…..bla, bla, bla……wieso gehen die eigentlich dermaßen pauschal mit diesem Streitwert um. Eine Abmahnung hab ich wegen dem Werk von einem Künstler den 95% der User eh nicht kennen. Und von den restlichen 5% können ihn 3% nicht leiden. Der ist keine Lady Gaga und er wird es nie werden!!!!
Außerdem betonen diese Anwälte doch selbst in ihren Anschreiben wie einfach es ist die IP des Störers gerichtsfest festzustellen und wie zweifelsfrei die ganze Angelegenheit ist.

So, jetzt meine eigentliche Frage, ist es möglich, kurz bevor es vor Gericht geht, den Schadensersatz anzuerkennen und sich nur noch um die Anwaltskosten zu streiten?
Ob ich dabei eine Chance hab ist mir egal. Früher oder später wird ein Richter die Faxen dieser Abzockerbande dick haben und der Gesetzgeber wird dieses missbräuchliche Abmahnunwesen auch nicht ewig so weiterlaufen lassen können!

Danke fürs lesen
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Alt 28.03.2010, 07:10   # 2227
Demon
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Jetzt meine Vorstellung: Jawohl, ich war es!!! Ich hätte nicht so doof, naiv, leichtsinnig sein müssen, aber jetzt ist es nun mal passiert. Pech gehabt, erwischt geworden und ganz sicher etwas daraus gelernt. Das die Film- bzw. Musikindustrie dafür einen Schadenersatz haben möchte kann ich auch nachvollziehen. Und, wie ich finde, sind die Schadensersatzansprüche sogar relativ human.
Schuldbekenntnisse kannst Du im Beichtstuhl, beim Gespräch mit dem Anwalt oder beim Therapeuten auf der Couch machen, dort sind Deine Gesprächspartner an die Schweigepflicht gebunden.
In einem öffentlich zugänglichen Forum kann Dir das bei einem evtl. Prozess zum Nachteil ausgelegt werden.

Deshalb sollte man keinerlei Details zur eigenen Person oder zu den Lebensumständen hier im Forum veröffentlichen, ein Abmahner hätte dann die Möglichkeit Rückschlüsse auf den Realnamen zu ziehen.
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Alt 28.03.2010, 11:45   # 2228
sir_marko77
 
Registriert seit: 08.12.2009
Beiträge: 61
Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
So, jetzt meine eigentliche Frage, ist es möglich, kurz bevor es vor Gericht geht, den Schadensersatz anzuerkennen und sich nur noch um die Anwaltskosten zu streiten?
Möglich ist alles, aber wer sollte sich darauf einlassen?
Allerdings sieht es momentan vor Gericht mit den Anwaltskosten wegen nicht zulässiger Gebührenvereinbarungen, in die keine der Anwälte Einsicht gibt, momentan recht mau aus. Den Schadensersatz würde es in den meisten Fällen bei "schuldig" wohl geben.
Allerdings werden die Anwälte den wohl nicht einklagen, wenn sie damit rechnen müssen, dass für sie an Gebühren nichts "hängenbleibt".
Da wird lieber weiter der schnelle EURO mit Abmahnungen gemacht.

Außerdem wäre deine Verhaltensweise ein Schuldeingeständnis. Sei dir sicher, dass dann versucht wird so viel wie möglich aus dir rauszupressen.
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Alt 29.03.2010, 01:05   # 2229
hubabuba
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
Kann man eigentlich aus dem Aktenzeichen des Abmahnschreibens Rückschlüsse auf die Menge der versandten "Werke" schließen? Wäre ja nahe liegend....

...hm.....hochgerechnet auf ein Jahr.......angenommen nur die Hälfte bezahlt..........vorsichtig gerechnet......für nur eine Kanzlei....mindestens....

30.000.000 €

Wie war das mit dem Abmahnungsmissbrauch????
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Alt 29.03.2010, 01:10   # 2230
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
...hm.....hochgerechnet auf ein Jahr.......angenommen nur die Hälfte bezahlt..........vorsichtig gerechnet......für nur eine Kanzlei....mindestens....

30.000.000 €

Wie war das mit dem Abmahnungsmissbrauch????

Wahnsinn oder? Gehe mal HIER hin
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Alt 29.03.2010, 01:22   # 2231
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Abmahnungsmissbrauch????
Deine Gedankengänge sind keineswegs abwegig, sie werden derzeit auch recht erfolgreich bei den Klagen, die Nümann angestrengt hat, angewandt. Im Worst Case gabs bisher Vergleiche, in denen Nümann etwa 1/3 der geforderten Summe durchsetzen konnte. Andere Fälle sind noch nicht abgeschlossen, aber der aktuelle Stand ist recht vielversprechend.
Der "Mißbrauch" ist übrigens nicht in der Anzahl der Fälle zu suchen ("massenhafte Rechteverletzung fordert massenhafte Verfolgung"), sondern in den eher zweifelhaften Gebührenvereinbarungen der Kanzleien mit den RIs
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Alt 29.03.2010, 01:28   # 2232
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Der "Mißbrauch" ist übrigens nicht in der Anzahl der Fälle zu suchen ("massenhafte Rechteverletzung fordert massenhafte Verfolgung"), sondern in den eher zweifelhaften Gebührenvereinbarungen der Kanzleien mit den RIs
Plus zweifelhafte Logsoftware
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Alt 29.03.2010, 03:07   # 2233
hubabuba
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
@ waldibrieffreund u. Kersare

Hm..ich weiß nicht ob der Knackpunkt nicht doch in der Anzahl der Fälle zu suchen ist.
Ich würde mich da gerne noch detaillierter mit beschäftigen ( sobald ich Zeit habe).

Aber jetzt mal ganz laienhaft:

Abmahner schreibt:
RI hat Anspruch auf Erstattung der anfallenden Rechtsverfolgungskosten.
Höhe setzt sich zusammen aus Streitwert und anwaltlichem Aufwand.
Kein einfach gelagerter Fall, weil: hoher technischer, und finanzieller Ermittlungsaufwand.
Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden.

Und dann ballern die zehntausend Abmahnungen pro Monat raus!!!

Wieviel Zeit kann da rein rechnerisch insgesamt für einen ach so hochkomplexen Fall bleiben???

2 Minuten?? 3 Minuten???......sehr großzügig gerechnet!!!

Und dafür wollen sie dann 500 € und mehr.

Irgendwas stimmt da nicht.......
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Alt 29.03.2010, 09:55   # 2234
ulrich
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Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Irgendwas stimmt da nicht.......
Nicht nur das ist zweifelhaft die ganzen Ermittlungen wer hat was und wann runtergeladen ist infrage zu stellen.
Aber da vermutlich der gesamte Kreis der Beteiligten auf der Seite der Logger, staatlichen Ermittler und Rechtsvertreter an diesem lukrativen Geschäft gut verdienen ist da noch kein Ende in Sicht.
Zumindesten nicht in unserem Land!
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Alt 29.03.2010, 10:32   # 2235
waldibrieffreund
 
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Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Hm..ich weiß nicht ob der Knackpunkt nicht doch in der Anzahl der Fälle zu suchen ist.
Das Problem ist, daß es an sich nicht rechtsmißbräuchlich ist, berechtigte Abmahnungen zu verschicken, auch wenn es sich um ein Massenphänomen handelt.
Der im Wettbewerbsrecht formulierte Rechtsmißbrauch, z.B. bei Gewinnerzielungsabsicht, greift hier leider nicht, bzw. hat sich bisher nicht erfolgreich auf Urheberechtsverfahren übertragen lassen.

Rechtmißbräuchlich ist es aber z.B., wenn Kosten in Rechnung gestellt werden, die nicht angefallen sind bzw. angefallen wären. Das heißt, daß der Abmahner nur Rechtsanwaltskosten nach RVG einklagen kann, sofern er diese der Kanzlei tatsächlich schuldet.
Wenn aber zwischen Rechteinhaber und Kanzlei eine andere Vergütung vereinbart wurde, nämlich z.B. ein Erfolgshonorar oder eine Aufwandsentschädigung nach Stunden, kann er natürlich keine Erstattung von RVG-Gebühren fordern.

Leider lassen sich die Abmahnseilschaften nicht gerne in die Karten schauen, nur Kornmeier ist unter Druck eingeknickt und hat zugegeben, daß er nicht nach RVG abrechnet (was ihm bereits eine herbe Niederlage vor Gericht einbrachte).

Die Anzahl der Abmahnungen läßt aber nur einen Schluß zu: daß auch andere Kanzleien eben nicht nach RVG abrechnen, sondern auf Erfolgsbasis.
Denn wenn die Rechteinhaber für jeden Fall die RA-Kosten schulden würden, auch wenn der Abgemahnte die Zahlung verweigert, müßten die RIs massenhaft klagen oder wären längst Pleite.
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Alt 29.03.2010, 11:33   # 2236
hubabuba
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
Zitat:
wenn Kosten in Rechnung gestellt werden, die nicht angefallen sind...

....Leider lassen sich die Abmahnseilschaften nicht gerne in die Karten schauen
Ach???

Die verlangen also die Erstattung von anfallenden Rechtsverfolgungskosten und müssen nicht mal nachweisen ob diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind?

Zitat:
nur Kornmeier ist unter Druck eingeknickt und hat zugegeben, daß er nicht nach RVG abrechnet
Laut Wikipedia:
Unter Betrug versteht man im strafrechtlichen Sinn Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.



Hat jemand zu folgendem noch weitere Info's? (Ist das aktuell Stand der Dinge?)
Zitat:
3. Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing?

Kürzlich wurde mir ein Fall geschildert, in dem der wegen Filesharings Abgemahnte nur bereit war, die gedeckelte Gebühr i.H.v. 100 Euro zu zahlen und sich auf § 97a UrhG berief. Die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei wollte das natürlich erst einmal nicht hinnehmen. Im Telefongespräch zwischen den Anwälten ließ sich die Sache aber schnell ausräumen: Die Drohung des Abgemahnten, die Frage mit § 97a UrhG – gerne auch vor dem LG Hamburg – endgültig klären zu lassen, reichte aus, um die Abmahnkanzlei zu überzeugen, sich mit 100 Euro zu begnügen.

Dieses Vorgehen – erst volle Gebühren zu verlangen und anschließend 100 Euro zu akzeptieren, wenn der Abgemahnte sich ernsthaft auf § 97a UrhG beruft – scheint derzeit bei den Abmahnern üblich zu sein (Quelle:www.retosphere.de)

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Alt 29.03.2010, 11:58   # 2237
waldibrieffreund
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 1.552
Zitat:
Zitat von hubabuba Beitrag anzeigen
Die verlangen also die Erstattung von anfallenden Rechtsverfolgungskosten und müssen nicht mal nachweisen ob diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind?
Die Gerichte gehen in der Regel davon aus, daß Kanzleien korrekt nach RVG abrechnen ("Erfahrungsschatz"). Erst wenn, wie bei Kornmeier, Dokumente an die Öffentlichkeit kommen, die etwas anderes nahelegen, wird ein Richter da nochmal nachfragen...

Zitat:
...Betrug...
Genau das ist es, wenn solche Praktiken tatsächlich bestehen. Aber nachweisen muß mans halt erst. Die blose Behauptung reicht da nicht.

Übrigens gabs tatsächlich Betrugsanzeigen gegen Kormeier/Digiprotect, leider wurden die Ermittlungen schnell wieder eingestellt.

Zitat:
Hat jemand zu folgendem noch weitere Info's? (Ist das aktuell Stand der Dinge?)
Ich finde die Quelle unter dem angegebenen Link nicht.
Bei solchen Behauptungen sollte man vorsichtig sein. Könnte auch ein Werbetrick eines Anwalts auf der Suche nach Abgemahnten sein. Jedenfalls stimmt diese Bauheuptung so pauschal auf keinen Fall (Es. gibt z.B. Abmahner, die sich grundsätzlich nicht auf außergerichtliche Vergleiche einlassen).
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Alt 29.03.2010, 12:06   # 2238
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
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Zitat:
Zitat von waldibrieffreund Beitrag anzeigen
Übrigens gabs tatsächlich Betrugsanzeigen gegen Kormeier/Digiprotect, leider wurden die Ermittlungen schnell wieder eingestellt.
Na, was hatte ich geschrieben, ist hier nachzulesen: Abmahnwahn 2.0 - allumfassend
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Alt 29.03.2010, 12:07   # 2239
hubabuba
 
Registriert seit: 28.03.2010
Beiträge: 8
Sorry

Keine Rechtsprechung zu § 97a UrhG und Filesharing? Offene Netze und Recht
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Alt 29.03.2010, 12:16   # 2240
ulrich
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Was nützen Dir alle diese schönen Paragraphen wenn sich weder Abmahn-Anwalt, Staatsanwalt oder Richter daran hält, nichts!
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Alt 12.02.2012, 11:05 # --
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