Abmahnwahn 2.0 - allumfassend


Alt 10.03.2010, 13:51   # 2061
Shual
 
Registriert seit: 15.09.2008
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Richter müssen immer auf das Angebot der, oder die Gegenbeweise zum Thema des geltend gemachten lizenzanalogischen Schadensersatzes eingehen. Deshalb sollte der Beklagte stets darauf dringen das seine Prozeßvertretung die gegnerischen Werte nach Möglichkeit angreift.

Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Denn das Gericht nimmt eine Schätzung vor.
"Der Tatrichter muss aber für die Überzeugung, die er sich bildet, gesicherte Grundlagen haben. Er darf sich nicht eine Sachkunde zutrauen, über die er nicht verfügen kann. Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die richterliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten."

Die Hauptfrage ist nicht gänzlich geklärt. Es gibt a) einfach zu viele "nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmende" Schätzungen, wie zB das der geschätzte und angemessene lizenzanalgogisch berechnete Schadenersatz für die weltweite ungeschützte Verbreitung eines Pornostreifens an Minderjährige in Höhe von 50€. (+ 100€ für die Verbreitung an Erwachsene)

Oder die gespaltenen richterlichen Meinungen selbst. Man sitzt da erstaunt vor einem Richter der im klägerischen Regel-Vortrag nach DIN Abmahnwahn überhaupt keine nach Sachlage unerlässlichen Erkentnisse im vortrag erkennen kann und nicht schätzen will da er sich ansonsten (wörtlich) strafbar machen würde. (?) Der andere Richter sitzt übermannt von Exponentialberechungen vor seiner Schätzung und schätzt die Schätzung des Klägers als richtig richterlich geschätzt ein und gibt den 500€ statt.

Ich bin da sehr gespannt, was denn drei unterschiedliche Richter nun nahezu zeitgleich mit unseren "Kostenlosverbreitern vor Abmahnung" anstellen. Ich bin absolut bereit einen angemessenen Betrag für eine rechtswidrige Handlung (insofern diese richterlich fest gestellt wird) in sog. p2p-Tauschbörsen zu akzeptieren.

Wenn aber andererseits die Extremrhetoriker der Abmahnergilde mit mittelalterlichen Teufelsaustreibungsgeschwafel anrücken ("besonderes Schadenspotenial von Tauschbörsen, massive Schäden, 'der hat 1,5 Milliarden Kopien verbreitet *kreisch*!') dann muß ich mich doch ganz anders positionieren, wenn ich weiß und beweisen kann, das ein Abmahnwerk von den KostenlosverbreiterTypen, die Ihre Anwälte schreiben lassen, es würden keine Verkäufe mehr statt finden, sobald das Werk kostenlos erhältlich ist massenhaft und selbst kostenlos verbreitet wurde. Vor - Während - Nach den angeblichen Tathandlungen.

Ich lehne solche Forderungen grundsätzlich ab, nicht etwa weil ich keinen "Wert" akzeptieren könnte, sondern weil hier richter in seitenlangen Schriftsätzen be..... werden sollen. Das kann ich ü-b-e-r-h-a-u-p-t nicht ausstehen.
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Alt 10.03.2010, 14:20   # 2062
Orchid95
 
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Beiträge: 1.766
Zitat:
Zitat von Hadron Beitrag anzeigen
..., wir scheinen in der Tat zu kreisen. (klick).
Nein, wir sind nur unterschiedlicher Meinung, was sich ja bereits geklärt hat.
Ich hab da persönlich überhaupt kein Problem mit.
Allerdings würde ich von meiner Meinung nie behaupten, dass sie die absolut richtige ist und jeder Richter dieser folgen würde.... im Gegensatz zu unseren beiden Anwälten. Das ist im Grunde das einzige, was mich ehrlich gesagt, ein wenig stört.
"Vor Gericht und auf hoher See......"

Bei den haarsträubenden Argumenten, die von den Abmahnern kommen, halte ich für mehr als geboten, hier alles gegenzusetzen, was sich anbietet.
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Alt 10.03.2010, 16:54   # 2063
Hadron
 
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Zitat:
Zitat von Orchid95 Beitrag anzeigen
Ich hab da persönlich überhaupt kein Problem mit.
Ich ja auch nicht. Nur konnten mich unsere beiden Anwälte halt überzeugen - und das, obwohl mir die Lizenzanalogie gefühlsmäßig nicht sonderlich schmeckt. (Lizenzanalogie: Eine Trickserei!?)

Klar, ein Richter kann auch zu anderen Ergebnissen gelangen, nur scheint mir da - eine rein persönliche Empfindung - die Wahrscheinlichkeit gering.
Zitat:
Bei den haarsträubenden Argumenten, die von den Abmahnern kommen, halte ich für mehr als geboten, hier alles gegenzusetzen, was sich anbietet.
Den Exponential- und Multimillionenkopieerzeugungstheorien der Abwahner kann man ja tatsächlich kräftig was entgegensetzen.
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Alt 10.03.2010, 21:15   # 2064
carsten66
 
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Beiträge: 3
Hallo Ihr lieben, lese mich auch schon einige Wochen durch das Forum. Vielen Dank für die Tipps und Hinweise, die mich schon ein wenig beruhigt haben. (Obwohl ich mich manchmal in Gedanken vor Gericht sehe und im nachhinnein eine vierstellige Sume überweise ) Zur Info
Post am 11 Feb. von Denecke.... für Manny Marc - "Das geht ab" €480,--
Post am 11 Feb. von Denecke.... für Millow - Ayo Technologie € 480,--
Post am 19 Feb. von Rixen.... für Bushido - Für immer Jung € 350,--
alle aus Container Top100 und ODC von Sept09 bzw. Dez 09
Post am 20Feb von ******..... für Fuck and Dance Vol 14 €750,--
Post am 20Feb von ******..... für PartySex 26 €750,--
( Qualitativ sehr hochwertige Pornos die ich auf tausenden von Seiten für Nüsse gucken kann) was ich schon fast beleidigend finde
Hab alles einem Anwalt übergeben da mich das ruhiger schlafen läßt. Für alles sind dann modUe rausgegangen.
Gestern dann Post von Rixen für Bushido möchten unbedingt die orginal Ue mit neuer Frist für die 350,--incl Ratenzahlungshinweis.
Werde natürlich nicht zahlen und mal schauen was sonst noch so kommt.
Habe aber irgendwie die Befürchtung das ich nicht aus allen Sachen mit heiler Haut rauskomme. Werde auf jeden Fall über die weitere Entwicklung berichten. Ach ja alle Schreiben gingen an meine Frau und mich als Anschlußinhaber außer die angeblichen Pornodownloads. Diese Anschreiben gingen nur an mich mein Anwalt meint das es dann im nächsten Bettelbrief die Warnung, das bei Nichtzahlung die "Eheleute" Post bekommen. Bin mal gespannt darauf. Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?
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Alt 10.03.2010, 21:20   # 2065
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von carsten66 Beitrag anzeigen
Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?
Bettelbriefe mit Androhung einer Klage haben hier Viele schon bekommen...

Folgende Reaktionen treten dabei grundsätzlich auf:
... Abheften
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Alt 10.03.2010, 21:29   # 2066
carsten66
 
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Zitat:
Zitat von Burn256 Beitrag anzeigen
Bettelbriefe mit Androhung einer Klage haben hier Viele schon bekommen...

Folgende Reaktionen treten dabei grundsätzlich auf:
... Abheften
Ich meine die Erfahrung mit dem Anschreiben an nur eine Person obwohl der Anschlußinhaber aus Eheleute besteht.
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Alt 10.03.2010, 21:30   # 2067
Burn256
 
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Zitat:
Zitat von carsten66 Beitrag anzeigen
Gestern dann Post von Rixen für Bushido möchten unbedingt die orginal Ue mit neuer Frist für die 350,--incl Ratenzahlungshinweis.
Und ich denke mal den hast du wie viele andere auch falsch verstanden.
Hier nochmal Der Aufreger des Tages von @princess

-----Doppelpost zusammengeführt am 10.3.2010 um 20:34:35-----

Zitat:
Zitat von carsten66 Beitrag anzeigen
Ich meine die Erfahrung mit dem Anschreiben an nur eine Person obwohl der Anschlußinhaber aus Eheleute besteht.
Hab ich bis jetzt noch nicht gesehen. Soll dir aber nur Recht sein.
Wenn die das im Bettelbrief nicht korrigieren, dann musste ja wenigstens für ein Werk einer von euch beiden keine Unterlassungserklärung abgeben.
Aber vielleicht merken die das ja tatsächlich noch...
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Alt 10.03.2010, 23:32   # 2068
HeinBloed
 
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So ihr Klugscheisser (Ironie)

Kann mir mal jemand erklären was der folgende Satz, den man immer wieder in Urteilen liest zu bedeuten hat:

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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Alt 10.03.2010, 23:49   # 2069
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von HeinBloed Beitrag anzeigen
...
...
Durch die Vorschriften über das Leisten von Sicherheit wird eine Verteilung des Insolvenzrisikos vorgenommen. Darf der Kläger aus einem Urteil nur vollstrecken, wenn er in Höhe des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet, so muss der Beklagte nicht besorgen, dass der Kläger den beigetriebenen Betrag nach einer für den Beklagten erfolgreich durchgeführten Berufung nicht mehr besitzt.
...
Vorläufige Vollstreckbarkeit ? Wikipedia

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Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
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Alt 11.03.2010, 00:15   # 2070
HeinBloed
 
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Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
...
Vielen Dank erstmal ,aber ich weiß nicht ob ich das so richtig verstanden habe.

Juristerei ist meiner meinung so kompliziert damit es keiner so wirklich versteht.
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Alt 11.03.2010, 00:44   # 2071
Frank2009
 
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Beiträge: 4.717
Zitat:
Zitat von HeinBloed Beitrag anzeigen
aber ich weiß nicht ob ich das so richtig verstanden habe.
Ich auch nicht. Was glaubst Du denn, nicht verstanden zu haben? Derjenige, der ein Urteil erstritten hat, das noch nicht rechtskräftig ist, hinterlegt den vom Gericht bestimmten Geldbetrag (oder Bankbürgschaft über diesen) bei der Hinterlegungsstelle des Gerichtes, falls er vollstrecken möchte, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Gewinnt dann in der Berufung sein Gegner, so ist sichergestellt, dass dieser sein Geld, was er ihm schon abgenommen hat (dank des jetzt hinfälligen alten Urteils), wieder zurückbekommt.
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Alt 11.03.2010, 01:02   # 2072
HeinBloed
 
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Beiträge: 154
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Ich auch nicht. Was glaubst Du denn.
Ja so habe ich das auch verstanden,nur was bringt das denn dem Kläger ?
Nur für den Fall das der Beklagte Insolventz anmeldet ,würde das ja für den Kläger einen Vorteil bringen sofern das Urteil rechtskräftig wird.
Ja das wirds wohl sein.Vieleicht kann Shual ja da mal eine Erklärung abgeben die ich auch verstehe.Trotzdem Danke nochmal.

Lg
Hein
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Alt 11.03.2010, 02:21   # 2073
Shual
 
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Beiträge: 6.457
Für uns kommt das nicht in Betracht. Abmahner interessiert das nicht.

Ein Urteil besteht immer aus drei Punkten unter denen eine längliche Urteilsbegründung geklatscht wird.

Punkt 1: Urteil über was?
Punkt 2: Urteil über Kosten des Rechtsstreits
Punkt 3: Vollstreckbarkeit

Zitat:
Zitat von HeinBloed Beitrag anzeigen
Ja so habe ich das auch verstanden,nur was bringt das denn dem Kläger ?
Nur für den Fall das der Beklagte Insolventz anmeldet ,würde das ja für den Kläger einen Vorteil bringen sofern das Urteil rechtskräftig wird.
Ja das wirds wohl sein.Vieleicht kann Shual ja da mal eine Erklärung abgeben die ich auch verstehe.Trotzdem Danke nochmal.
Geh doch mal in die Rechtsgrundlage.

§ 708 ZPO - "Ohne Sicherheitsleistung" und § 709 ZPO - "Mit Sicherheitsleistung"

Aha! Es gibt eben nicht "das Urteil", sondern es gibt Dutzende Arten von verschiedenen Urteilen. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen, die sofort vollstreckt werden können. Für die anderen wird nur der Wert, die Vorraussetzung vom Richter/in bestimmt unter der sofort Vollstreckt werden kann. Dies hat schlicht damit zu tun, dass Urteile oftmals nicht sofort rechtskräftig werden, da der Unterlegene zB Berufung einlegen kann. Der Gläubiger kann aber in der Situation sein dass er die Leistung sofort braucht (zB Unterhalt).

Jedes Urteil muß aber gleichzeitig sofort so ausgestaltet sein, dass ein Gerichtsvollzieher oder Vermögensgericht sofort erkennen kann was genau vollstreckt werden soll, sprich man muß auch erkennen können in welchem Zustand sich der vollstreckbare Titel befindet (vorläufig vollstreckbar? oder rechtskräftig?)
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Alt 11.03.2010, 11:14   # 2074
constantin
 
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Zitat:
Zitat von Knüppelklaus Beitrag anzeigen
Bei der Lizenzanalogie wird aber so getan als ob es die Lizenzierung geben würde und dann wird geschaut, was bei einer solchen Vertragssituation vernünftige Vertragsparteien vereinbart hätten.
Bezogen auf die Verbreitung in Tauschbörsen setzt bei einer Vertragspartei die Vernunft allerdings aus und wird von Wunschträumen entgangener Einnahmen vernebelt. Einerseits gelten für die Verfolgung von Filesharern ganz andere Regeln als im Urheber- und Markenrecht der Prä-Tauschbörsenzeit, anderseits werden aber die gleichen juristischen Konstrukte für jeden einzelnen Tauschbörsennutzer herangezogen als würde er gewerblich in Konkurrenz zu dem Rechteinhaber/Markenhersteller auftreten. Irgendetwas passt da nicht zusammen. Was das ist, wurde bereits hier und im Thread "Lizenanalogie oder Sippenhaftung" hinreichend beleuchtet.
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Alt 11.03.2010, 11:44   # 2075
Kersare
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Bezogen auf die Verbreitung in Tauschbörsen setzt bei einer Vertragspartei die Vernunft allerdings aus und wird von Wunschträumen entgangener Einnahmen vernebelt.
Nicht nur in Tauschbörsen

EMI vs. Pink Floyd: Rechtsstreit um Lizenzgebühren
Zitat:
Der erste Punkt der Klage ist undurchsichtiger, als man meint. Es geht um Lizenzgebühren. Will man den Song einer anderen Band covern, so muss man dafür erst einmal die Rechte erwerben. Meistens gelingt dies über eine Verwertungsgesellschaft. An diese ist eine Abgabe zu zahlen. Diese kümmert sich um die Zuteilung einer Nutzungslizenz und führt die daraus resultierende Gebühren - mehr oder minder fair - dem Künstler oder dem Label zu.

Pink Floyd wirft EMI nun vor, bei der Verteilung der Online-Lizenzgebühren keinen korrekten Schlüssel verwendet zu haben. Alle Gebühren, die durch die digitale Verbreitung der Musik eingenommen wurden, sollen nicht ordnungsgemäß weitergeleitet worden sein. Der Band hätte ein größerer Anteil zugestanden, als letzten Endes von EMI weitergeleitet wurde.

-----Doppelpost zusammengeführt am 11.3.2010 um 11:18:17-----

Kino.to & Co.: Videoinhalte kostenlos per Streaming ansehen – zulässig oder nicht?

Zitat:

Im Ergebnis belibt festzuhalten, dass die Nutzung wohl illegal sein dürfte. Eine Abmahnungswelle – wie beim File-Sharing – dürfte zumindest bei der derzeitigen Rechtslage nicht zu befürchten sein.
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Alt 11.03.2010, 12:33   # 2076
Hadron
 
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Pink Floyd wehrt sich wohl auch dagegen, dass EMI Songs aus Pink Floyd-Alben entkoppelt, um sie dann als Einzelsongs, d.h. Einzeldownloads anzubieten. Der EMI-Konzert schwächelt ja und versucht offenbar auf diese Weise, aus ihren letzten Diamanten noch das Maximum herauszukauen.

Warum wehrt sich Pink Floyd? Weil sie ihre Alben immer als Gesamtkonzept verstanden haben. Sie möchten nicht, dass Songs aus dem konzeptionellen Zusammenhang gerissen werden. Sie wehren sich gegen die Zerstückelung ihrer Gesamtkunstwerke aus - und jetzt kommt das unfassbare - künstlerischen Gründen. Kaum zu glauben, was? Künstler, denen es noch um die Kunst und nicht primär ums Geld geht.

Wenn ich mich auf die Seite der Gruppe stelle, so bin ich allerdings schwer vorbelastet: Pink Floyd sind Helden meiner Jugend - und sind es heute noch. Wenn ich daran zurückdenke, wie ich 1981 ihr "The-Wall" Originalkonzert in London erleben durfte... Au weia, mir laufen gerade Gänsehaut-Schauer über den Leib...
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Alt 11.03.2010, 13:34   # 2077
ulrich
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Die Abmahnwelle dauert auch im ersten Quartal 2010 an und fordert ihre Opfer.

Oft werden auch unschuldige Internetanschlussinhaber Opfer der Abmahnwelle. Hier zeigen sich die Abmahner auch nicht verständnisvoll und verlangen weiterhin das Geld.

Hier geht es weiter: Abmahnung Filesharing ? 1. Quartal 2010 | Urheberrecht
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Alt 11.03.2010, 13:43   # 2078
Kersare
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Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Die Abmahnwelle dauert auch im ersten Quartal 2010 an und fordert ihre Opfer.
Sehr guter Artikel und auch hier wird wieder die unsichere Rechtslage klar.
Alles ist umstritten, keiner weis was.
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Alt 11.03.2010, 13:53   # 2079
ulrich
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Zitat:
Zitat von Kersare Beitrag anzeigen
Sehr guter Artikel und auch hier wird wieder die unsichere Rechtslage klar.
Alles ist umstritten, keiner weis was.
Sagte (schrieb) ich ja des Öfteren. Nur keiner glaubt mir !
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Alt 11.03.2010, 13:55   # 2080
Kersare
Gastposter
 
Zitat:
Zitat von ulrich Beitrag anzeigen
Nur keiner glaubt mir !
Ach Gott Du Armer, warum denn nur nicht?
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Alt 08.02.2012, 06:13 # --
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