| | # 2061 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.457
| Richter müssen immer auf das Angebot der, oder die Gegenbeweise zum Thema des geltend gemachten lizenzanalogischen Schadensersatzes eingehen. Deshalb sollte der Beklagte stets darauf dringen das seine Prozeßvertretung die gegnerischen Werte nach Möglichkeit angreift. "Der Tatrichter muss aber für die Überzeugung, die er sich bildet, gesicherte Grundlagen haben. Er darf sich nicht eine Sachkunde zutrauen, über die er nicht verfügen kann. Die Vorschrift des § 287 ZPO zielt zwar auf eine Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens ab und nimmt in Kauf, dass die richterliche Schätzung unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt; sie rechtfertigt es aber nicht, in einer für die Streitentscheidung zentralen Frage auf nach Sachlage unerlässliche Erkenntnisse zu verzichten." Die Hauptfrage ist nicht gänzlich geklärt. Es gibt a) einfach zu viele "nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmende" Schätzungen, wie zB das der geschätzte und angemessene lizenzanalgogisch berechnete Schadenersatz für die weltweite ungeschützte Verbreitung eines Pornostreifens an Minderjährige in Höhe von 50. (+ 100 für die Verbreitung an Erwachsene) Oder die gespaltenen richterlichen Meinungen selbst. Man sitzt da erstaunt vor einem Richter der im klägerischen Regel-Vortrag nach DIN Abmahnwahn überhaupt keine nach Sachlage unerlässlichen Erkentnisse im vortrag erkennen kann und nicht schätzen will da er sich ansonsten (wörtlich) strafbar machen würde. (?) Der andere Richter sitzt übermannt von Exponentialberechungen vor seiner Schätzung und schätzt die Schätzung des Klägers als richtig richterlich geschätzt ein und gibt den 500 statt. Ich bin da sehr gespannt, was denn drei unterschiedliche Richter nun nahezu zeitgleich mit unseren "Kostenlosverbreitern vor Abmahnung" anstellen. Ich bin absolut bereit einen angemessenen Betrag für eine rechtswidrige Handlung (insofern diese richterlich fest gestellt wird) in sog. p2p-Tauschbörsen zu akzeptieren. Wenn aber andererseits die Extremrhetoriker der Abmahnergilde mit mittelalterlichen Teufelsaustreibungsgeschwafel anrücken ("besonderes Schadenspotenial von Tauschbörsen, massive Schäden, 'der hat 1,5 Milliarden Kopien verbreitet *kreisch*!') dann muß ich mich doch ganz anders positionieren, wenn ich weiß und beweisen kann, das ein Abmahnwerk von den KostenlosverbreiterTypen, die Ihre Anwälte schreiben lassen, es würden keine Verkäufe mehr statt finden, sobald das Werk kostenlos erhältlich ist massenhaft und selbst kostenlos verbreitet wurde. Vor - Während - Nach den angeblichen Tathandlungen. Ich lehne solche Forderungen grundsätzlich ab, nicht etwa weil ich keinen "Wert" akzeptieren könnte, sondern weil hier richter in seitenlangen Schriftsätzen be..... werden sollen. Das kann ich ü-b-e-r-h-a-u-p-t nicht ausstehen. Werbung
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
|
| | # 2062 | |
| Registriert seit: 30.04.2009
Beiträge: 1.766
| Zitat:
Ich hab da persönlich überhaupt kein Problem mit. Allerdings würde ich von meiner Meinung nie behaupten, dass sie die absolut richtige ist und jeder Richter dieser folgen würde.... im Gegensatz zu unseren beiden Anwälten. Das ist im Grunde das einzige, was mich ehrlich gesagt, ein wenig stört. "Vor Gericht und auf hoher See...... "Bei den haarsträubenden Argumenten, die von den Abmahnern kommen, halte ich für mehr als geboten, hier alles gegenzusetzen, was sich anbietet. | |
|
| | # 2064 |
| Registriert seit: 10.03.2010
Beiträge: 3
| Hallo Ihr lieben, lese mich auch schon einige Wochen durch das Forum. Vielen Dank für die Tipps und Hinweise, die mich schon ein wenig beruhigt haben. (Obwohl ich mich manchmal in Gedanken vor Gericht sehe und im nachhinnein eine vierstellige Sume überweise Post am 11 Feb. von Denecke.... für Manny Marc - "Das geht ab" 480,-- Post am 11 Feb. von Denecke.... für Millow - Ayo Technologie 480,-- Post am 19 Feb. von Rixen.... für Bushido - Für immer Jung 350,-- alle aus Container Top100 und ODC von Sept09 bzw. Dez 09 Post am 20Feb von ******..... für Fuck and Dance Vol 14 750,-- Post am 20Feb von ******..... für PartySex 26 750,-- ( Qualitativ sehr hochwertige Pornos Hab alles einem Anwalt übergeben da mich das ruhiger schlafen läßt. Für alles sind dann modUe rausgegangen. Gestern dann Post von Rixen für Bushido möchten unbedingt die orginal Ue mit neuer Frist für die 350,--incl Ratenzahlungshinweis. Werde natürlich nicht zahlen und mal schauen was sonst noch so kommt. Habe aber irgendwie die Befürchtung das ich nicht aus allen Sachen mit heiler Haut rauskomme. Werde auf jeden Fall über die weitere Entwicklung berichten. Ach ja alle Schreiben gingen an meine Frau und mich als Anschlußinhaber außer die angeblichen Pornodownloads. Diese Anschreiben gingen nur an mich mein Anwalt meint das es dann im nächsten Bettelbrief die Warnung, das bei Nichtzahlung die "Eheleute" Post bekommen. Bin mal gespannt darauf. Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht? |
|
| | # 2067 | ||
| Registriert seit: 18.10.2009
Beiträge: 4.296
| Zitat:
Hier nochmal Der Aufreger des Tages von @princess -----Doppelpost zusammengeführt am 10.3.2010 um 20:34:35----- Zitat:
Wenn die das im Bettelbrief nicht korrigieren, dann musste ja wenigstens für ein Werk einer von euch beiden keine Unterlassungserklärung abgeben. Aber vielleicht merken die das ja tatsächlich noch...
__________________ Grundkurs für Neuabgemahnte wer diese 5 Kapitel nicht gelesen hat sollte das nachholen, bevor er weiterfragt modifizierte Unterlassungserklärung (modUE) Pflichtwerkzeug für Abgemahnte. nicht die originale UE des Abmahners verwenden Spendenkasse | ||
|
| | # 2068 |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
| So ihr Klugscheisser Kann mir mal jemand erklären was der folgende Satz, den man immer wieder in Urteilen liest zu bedeuten hat: Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
__________________ Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen |
|
| | # 2069 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| ... Durch die Vorschriften über das Leisten von Sicherheit wird eine Verteilung des Insolvenzrisikos vorgenommen. Darf der Kläger aus einem Urteil nur vollstrecken, wenn er in Höhe des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet, so muss der Beklagte nicht besorgen, dass der Kläger den beigetriebenen Betrag nach einer für den Beklagten erfolgreich durchgeführten Berufung nicht mehr besitzt. ... Vorläufige Vollstreckbarkeit ? Wikipedia
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
|
| | # 2071 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Ich auch nicht. Was glaubst Du denn, nicht verstanden zu haben? Derjenige, der ein Urteil erstritten hat, das noch nicht rechtskräftig ist, hinterlegt den vom Gericht bestimmten Geldbetrag (oder Bankbürgschaft über diesen) bei der Hinterlegungsstelle des Gerichtes, falls er vollstrecken möchte, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Gewinnt dann in der Berufung sein Gegner, so ist sichergestellt, dass dieser sein Geld, was er ihm schon abgenommen hat (dank des jetzt hinfälligen alten Urteils), wieder zurückbekommt.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
|
| | # 2072 |
| Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 154
| Ja so habe ich das auch verstanden,nur was bringt das denn dem Kläger ? Nur für den Fall das der Beklagte Insolventz anmeldet ,würde das ja für den Kläger einen Vorteil bringen sofern das Urteil rechtskräftig wird. Ja das wirds wohl sein.Vieleicht kann Shual ja da mal eine Erklärung abgeben die ich auch verstehe.Trotzdem Danke nochmal. Lg Hein
__________________ Wenn einem das Wasser schon bis zum Hals steht,sollte man nicht auch noch den Kopf hängen lassen |
|
| | # 2073 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.457
| Für uns kommt das nicht in Betracht. Abmahner interessiert das nicht. Ein Urteil besteht immer aus drei Punkten unter denen eine längliche Urteilsbegründung geklatscht wird. Punkt 1: Urteil über was? Punkt 2: Urteil über Kosten des Rechtsstreits Punkt 3: Vollstreckbarkeit Zitat:
§ 708 ZPO - "Ohne Sicherheitsleistung" und § 709 ZPO - "Mit Sicherheitsleistung" Aha! Es gibt eben nicht "das Urteil", sondern es gibt Dutzende Arten von verschiedenen Urteilen. Es gibt eine Vielzahl von Urteilen, die sofort vollstreckt werden können. Für die anderen wird nur der Wert, die Vorraussetzung vom Richter/in bestimmt unter der sofort Vollstreckt werden kann. Dies hat schlicht damit zu tun, dass Urteile oftmals nicht sofort rechtskräftig werden, da der Unterlegene zB Berufung einlegen kann. Der Gläubiger kann aber in der Situation sein dass er die Leistung sofort braucht (zB Unterhalt). Jedes Urteil muß aber gleichzeitig sofort so ausgestaltet sein, dass ein Gerichtsvollzieher oder Vermögensgericht sofort erkennen kann was genau vollstreckt werden soll, sprich man muß auch erkennen können in welchem Zustand sich der vollstreckbare Titel befindet (vorläufig vollstreckbar? oder rechtskräftig?)
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
|
| | # 2074 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
| |
|
| | # 2075 | |
| Gastposter | Zitat:
EMI vs. Pink Floyd: Rechtsstreit um Lizenzgebühren Zitat: Der erste Punkt der Klage ist undurchsichtiger, als man meint. Es geht um Lizenzgebühren. Will man den Song einer anderen Band covern, so muss man dafür erst einmal die Rechte erwerben. Meistens gelingt dies über eine Verwertungsgesellschaft. An diese ist eine Abgabe zu zahlen. Diese kümmert sich um die Zuteilung einer Nutzungslizenz und führt die daraus resultierende Gebühren - mehr oder minder fair - dem Künstler oder dem Label zu. Pink Floyd wirft EMI nun vor, bei der Verteilung der Online-Lizenzgebühren keinen korrekten Schlüssel verwendet zu haben. Alle Gebühren, die durch die digitale Verbreitung der Musik eingenommen wurden, sollen nicht ordnungsgemäß weitergeleitet worden sein. Der Band hätte ein größerer Anteil zugestanden, als letzten Endes von EMI weitergeleitet wurde. -----Doppelpost zusammengeführt am 11.3.2010 um 11:18:17----- Kino.to & Co.: Videoinhalte kostenlos per Streaming ansehen – zulässig oder nicht? Zitat: Im Ergebnis belibt festzuhalten, dass die Nutzung wohl illegal sein dürfte. Eine Abmahnungswelle – wie beim File-Sharing – dürfte zumindest bei der derzeitigen Rechtslage nicht zu befürchten sein. | |
|
| | # 2076 |
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Pink Floyd wehrt sich wohl auch dagegen, dass EMI Songs aus Pink Floyd-Alben entkoppelt, um sie dann als Einzelsongs, d.h. Einzeldownloads anzubieten. Der EMI-Konzert schwächelt ja und versucht offenbar auf diese Weise, aus ihren letzten Diamanten noch das Maximum herauszukauen. Warum wehrt sich Pink Floyd? Weil sie ihre Alben immer als Gesamtkonzept verstanden haben. Sie möchten nicht, dass Songs aus dem konzeptionellen Zusammenhang gerissen werden. Sie wehren sich gegen die Zerstückelung ihrer Gesamtkunstwerke aus - und jetzt kommt das unfassbare - künstlerischen Gründen. Kaum zu glauben, was? Künstler, denen es noch um die Kunst und nicht primär ums Geld geht. Wenn ich mich auf die Seite der Gruppe stelle, so bin ich allerdings schwer vorbelastet: Pink Floyd sind Helden meiner Jugend - und sind es heute noch. Wenn ich daran zurückdenke, wie ich 1981 ihr "The-Wall" Originalkonzert in London erleben durfte... Au weia, mir laufen gerade Gänsehaut-Schauer über den Leib... |
|
| | # 2077 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Die Abmahnwelle dauert auch im ersten Quartal 2010 an und fordert ihre Opfer. Oft werden auch unschuldige Internetanschlussinhaber Opfer der Abmahnwelle. Hier zeigen sich die Abmahner auch nicht verständnisvoll und verlangen weiterhin das Geld. Hier geht es weiter: Abmahnung Filesharing ? 1. Quartal 2010 | Urheberrecht |
|
![]() |
| | # -- |
| News Flash Mehr zum Thema | |
| Themen-Optionen | |
| |
LinkBacks (?)
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66857-abmahnwahn-2-0-allumfassend.html | ||||
| Erstellt von | Für | Typ | Datum | |
| netzwelt.de vs. Abmahnwahn 2.0 LBR-BLOG | Dieses Thema | Pingback | 24.01.2011 08:05 | |
| Neutralität turn piracy into profit | Beitrag #2655 | Pingback | 10.05.2010 08:07 | |
| Das Thema "Abmahnung" | Beitrag #1710 | Pingback | 16.02.2010 19:26 | |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:13 Uhr.






"
Vielen Dank für die Tipps und Hinweise, die mich schon ein wenig beruhigt haben. (Obwohl ich mich manchmal in Gedanken vor Gericht sehe und im nachhinnein eine vierstellige Sume überweise
mein Anwalt meint das es dann im nächsten Bettelbrief die Warnung, das bei Nichtzahlung die "Eheleute" Post bekommen. Bin mal gespannt darauf. Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?
