Reichelt Klute Aßmann .rka Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung


Alt 31.05.2009, 12:58   # 1
princess15114
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Ein neuer Stern am Abmahn-Himmel!

Was ist bekannt:
Spontane Aktivitäten seit 01/2009 mit Log 09/2008
Siehe auch: "Wer mahnt Was ab" - Abmahndatenbank

Abgemahnt wird: X-Blades (Verkaufsstart: 06.02.09)
Log-Datum: ab Februar 2009
Rechtinhaber: TopWare Entertainment
P2P-Netzwerk: BitTorrent
Pauschaler Abgeltungsbetrag: 382,00 €
Ermittlung der Klarnamen über StAschaft

Zitat:
Die Kanzlei RKA hat in Zusammenarbeit mit einem Antipiracy-Unternehmen Ihre IP-Adressen ausfindig gemacht und die Urheberrechtsverstöße protokolliert. Die Adresse des Abgemahnten erhält die Kanzlei entweder direkt vom Provider, der seinerseits vermutlich durch einen gerichtlichen Beschluss dazu verpflichtet ist, oder durch eine Strafanzeige gegen Unbekannt über die Staatsanwaltschaft.
(Quelle: RA Hechler)

Jeder der davon Betroffen ist, sollte sich nachfolgende Hinweise genau durchlesen.

(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)

Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers?

Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft.

Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot

Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung

(Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner)
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug.

Zugangsbeweis Abmahnung: law-blog.de

Zitat:
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
(Quelle (PDF): BGH, Beschluss v. 21.12.2006, I ZB 17/06, abgedruckt in GRUR 7/2007, 629)

Stichwort: Unterlassungserklärung!
Zitat:
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung!
Die Besonderheit ist, dass man eigentlich immer verpflichtet ist, die Rechte anderer zu achten, egal wo. Da nun hier ein "Verdacht" (Anm.: Log-Datum mit Uhrzeit) aufgebracht wird und dieser [vor dem ein Richter darüber befunden hat] begründet erscheint, ist man auch verpflichtet eine mögliche Wiederholung der möglicherweise statt gefundenen Rechtsverletzung auszuschließen. Damit erledigt sich auch der eigentliche Rechtsstreit.

Für die Fans der einfachen Worte:
Ich hebe in meinem Hof auf meinem Grund eine Grube aus. Mein Nachbar sieht’s und kann mich schon während dem Aushub verpflichten die Grube später ja auch schön brav abzudecken, damit nicht noch jemand reinfällt.
Die Stufe zwei "mod. UE" nun besagt, das jemand fest gestellt hat, das in die Grube jemand gefallen sei, man aber nicht weiß, ob ich jetzt wirklich dran schuld bin, dass da jemand reingefallen ist. Man kann mich trotzdem, obwohl ich vielleicht alles richtig gemacht habe und der Reinfaller ein sturzbesoffener Idiot war, der die Sicherungsmaßnahmen weggerissen hat und beim reinpinkeln reingefallen ist verpflichten sorge zu tragen, dass es nicht mehr passiert. Ich gebe die Verpflichtung ab - die Sache ist erledigt und wenn der Reinfaller noch was von mir will, wie RA-Gebühren, oder Schmerzensgeld,... dann soll er sich eben melden.
(Danke für die Übernahme an @Shual)

Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung
Zitat:
… aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.

Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 € für die Abmahnung zu bezahlen.

Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.

Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.

Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.

Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 € im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
(Danke für die Übernahme an @RA Hechler)
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Alt 21.06.2009, 18:14   # 2
Askis
 
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Hallo zusammen

Ich gehöre auch zu den "glücklichen" die einen Abmahnbescheid erhalten haben.
Am Freitag bekommen, angefangen mich zu informieren und im Forum der Abmahnwahn-Dreipage.de bereits einen Beitrag verfasst, da dort allerdings nicht ganz so viel los zu sein scheint wie hier habe ich noch einige offene Fragen, bei denen mir hier hoffentlich jemand helfen kann.

Erstmal vorweg, ich habe die mod. UE bereits ausgefüllt, werde sie morgen ausdrucken und direkt abschicken, wenn meine Vorlesungen zu lange gehen erst Dienstag.
Die Frist geht bis zum 30.6., bin also noch gut in der Zeit
Genaueres zum Bescheid habe ich in der Abmahnwahn Datenbank eingetragen (Beitrag von Conundrum)

Und ich habe mir nicht die fast 400 Seiten dieses Threads alle vollständig durchgelesen, aber die Links, vorallem von jubi, studiert.
Wenn ich trotzdem wichtiges übersehen habe sollte könnt ihr mir hoffentlich verzeihen, die Menge an Informationen die man zu diesem Thema findet ist recht groß
Und danke schonmal an alle, die bisher Infos gepostet haben, hat mir vorallem geholfen, mich erstmal zu beruhigen

Nun zu meinen Fragen

In dem Schreiben war keine Kopie einer Vollmacht dabei, als uninformierter Laie wüßte ich also nichtmal, ob die Rechtsanwälte wirklich das Recht haben im Sinne der Topware GmbH Geld einzufordern.
Ist das ein Versehen von den Anwälten oder muß die Vollmacht nicht dabei sein?
Hätte ich mich nicht informiert, wäre der Brief vermutlich als Betrugsversuch hochkant im Papierkorb gelandet, zum Glück hab ich mich umgeschaut und diverse hilfreiche Seiten gefunden

Da ich jetzt vorhatte, die mod. UE abzuschicken und nicht zu zahlen, lege ich mich ja quasi darauf fest, dass ich nicht zahlen werde.
Wenn ich anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte, diesem grundlos widerspreche und die Anwälte sich doch entscheiden es zu einem Verfahren kommen zu lassen, würde es reichen an diesem Punkt einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und wo würde die Verhandlung stattfinden, ich meine gelesen zu haben, dass das vom Standort der klagenden Kanzlei abhängt, in diesem Fall Hamburg, aber finde die Seite wo ich das gelesen habe gerade leider nicht wieder :/

Auf jedenfall schonmal vielen Dank für die vielen Informationen, waren sehr hilfreich
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Alt 21.06.2009, 18:15   # 3
plauzi
 
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Zitat:
Zitat von Askis
In dem Schreiben war keine Kopie einer Vollmacht dabei, als uninformierter Laie wüßte ich also nichtmal, ob die Rechtsanwälte wirklich das Recht haben im Sinne der Topware GmbH Geld einzufordern.
Ist das ein Versehen von den Anwälten oder muß die Vollmacht nicht dabei sein?
Sie muss nicht dabei sein.
Aber es hält dich niemand davon ab, sie anzufordern.

Zitat:
Zitat von Askis
Wenn ich anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte, diesem grundlos widerspreche und die Anwälte sich doch entscheiden es zu einem Verfahren kommen zu lassen, würde es reichen an diesem Punkt einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten?
Ja. Dann ist es allerdings auch absolut notwendig.
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Alt 21.06.2009, 18:50   # 4
Askis
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde dann die mod. UE abschicken und abwarten was weiter passiert
Werde euch über den Ablauf informieren und wenn nötig weitere Fragen stellen

Wenn ich einen eigenen Thread für die RKA aufmachen soll, nochmal mit genaueren Infos, kann ich das gerne tun, um unnötiger Verwirrung vorzubeigen
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Alt 21.06.2009, 18:59   # 5
Askis
 
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.rka (Frag mich nicht warum der Punkt davor, ist halt der Name der Kanzlei^^') sind die Rechtanwälte Reichelt, Klute und Aßmann mit Sitz in Hamburg, vertreten S.A.D., The Game Company und Topware.
Hier die Infos vom Verein gegen Abmahnwahn

Edit:
Whoops, nicht Download...
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Alt 22.06.2009, 01:34   # 6
princess15114
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Zitat:
Zitat von Askis Beitrag anzeigen
Und wo würde die Verhandlung stattfinden, ich meine gelesen zu haben, dass das vom Standort der klagenden Kanzlei abhängt, in diesem Fall Hamburg,
Grundsätzlich könnten die sich den Gerichtsort auf Grund des "fliegenden Gerichtsstandes" heraussuchen.
Die vermeintliche Rechtsverletzung könnte ja an jedem beliebigen Ort stattgefunden haben, dennoch wird Hamburg als sehr abmahnerfreundliche Stadt zu erwarten sein.

PS. Eine Reise ist diese Stadt auf jeden Fall wert.
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Alt 22.06.2009, 09:15   # 7
Askis
 
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Sehr Abmahnerfreundlich? Hört sich ja vielversprechend an

Nujo, war schon nen paarmal in Hamburg, kann gern drauf verzichten
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Alt 23.06.2009, 09:13   # 8
Dante79
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Hallo zusammen. Auch uns hat eine
Abmahnung von .rka Rechtsanwälte erreicht. Auch genau mit der gleichen Frist bis zum 30. 06. 09 mit der Forderung eines Pauschalbetrages von 382€. Nun, die beigefügte UE werde ich nicht unterschreiben. Werde also die mod UE zurück senden. Allerdings mach ich mir Gedanken was den zu zahlenden Pauschalbetrag angeht... Es wird mehrfach gesagt man sollte nich mit den RA telefonieren. Ich kann diese Summe im Moment nicht auf einmal aufbringen da ich arbeitslos bin. Sollte ich evt. ein 2tes Schreiben mit einer Ratenzahlung von 50€/Monat befügen?
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Alt 23.06.2009, 09:24   # 9
plauzi
 
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Warum möchtest du überhaupt etwas bezahlen?
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Alt 23.06.2009, 09:57   # 10
Dante79
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Na von möchten ist ja nicht die Rede.... meinst ich soll erstmal nur die mod UE hinschicken?
Ist ja schon in mehreren Foren gesagt worden nicht reagieren gibt noch größeres Theater und dazu fehlen mir die Nerven.
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Alt 23.06.2009, 11:04   # 11
plauzi
 
Benutzerbild von plauzi
 
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Welche Nerven?
Aussitzen und vergessen.

In deinem Fall hast du die dir vorgeworfene Tat also wirklich begangen?
Die Problematik in deiner Handlungsweise könnte darin liegen, dass der Abmahner erkennt, dass er da einen zahlungswilligen Kunden gefunden hat.
Die Wahrscheinlichkeit ist zudem recht groß, dass du nicht nur den einen Song geshared hast, sondern jede Menge anderer Dateien.
Es ist jetzt schon mehrfach vorgekommen, dass einem zahlenden "Kunden" anschließend die nächste Abmahnung ins Haus geflattert ist.
Bitte bedenke das.

Hier hat sich übrigens jubi mal die Mühe gemacht, so ein Handelsangebot zu verfassen: Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen?
Ein Hartz4 Empfänger konnte einen anderen Abmahnanwalt (Kornmeier) schon auf 100 Euro Kosten drücken.

Nur, wie gesagt, besteht die Gefahr, dass du mehrmals angezapft werden könntest.
Und einmal zahlen und bei der zweiten Abmahnung dann nicht, legt dir ein Gericht im Falle eines Prozesses sicherlich zu deinen Ungunsten aus.

Letzendlich muss aber jeder selber mit seinem Gewissen vereinbahren, was für ihn am günstigsten ist.

Liegen denn überhaupt schon Erkenntnisse vor, wie diese Anwaltskanzlei RKA auf "modUE + Nichtzahlen" reagiert?
Oder sind die ganz frisch im Geschäft dabei?
__________________
_______________________________________
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken
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Alt 23.06.2009, 11:15   # 12
princess15114
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Zitat:
Zitat von plauzi Beitrag anzeigen
Liegen denn überhaupt schon Erkenntnisse vor, wie diese Anwaltskanzlei RKA auf "modUE + Nichtzahlen" reagiert?
Oder sind die ganz frisch im Geschäft dabei?
- Nein
- Ja

Zwar sind Aktivitäten des Abmahners bereits seit 01/2009 bekannt, Betroffene aus dieser Zeit haben sich jedoch bislang noch nicht zurückgemeldet. Die Schlussfolgerung wäre, sie haben bezahlt oder es gibt keine Zweitschreiben/Antwortbriefe auf "mod. UE + keinen Cent".

Man kann jedoch sicher sein, dass Foren bezüglich dieses Abmahners regelmäßig "unterwandert" werden. So meldete sich in einem anderen Forum ein Nutzer Namens "Etulk" (das muss man sich mal rückwärts auf der Zunge zergehen lassen!) an, der vehement riet, sofort zu zahlen...
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Alt 23.06.2009, 11:55   # 13
Dante79
Gastposter
 
Das ja der Hammer, wobei ich in einem anderm Forum auch schon einen Anwalt gesehen hab' der dort Werbung zur Hilfe gegen diese Abmahnungschreiben macht.

Hier einfach mal ein Eckdaten von meinem Abmahnungsbrief:
Datei: http://www.netzwelt.de/forum/allgeme...des-postmortem
Hashwert: BTH:c3e......
P2P Client: Azureus 4.1.0.0
IP-Adresse: 80.xxx.xx.xxx
Tatzeit: 06.02.09 XXXXXX MEZ (hier kommt man sich vor wie ein Schwerverbrecher)
Information aus dem Verfahren: StA Karlsruhe, ......

und das gleiche noch mal für ein tag später mit anderer IP.
hmm und das reicht dann schon als Beweislast? Naja werd heute mal die mod UE los schicken + nicht zahlen und warten was da kommt. Werde auf jeden Fall sobald sich da irgendwas ergibt das hier posten

EDIT BY PRINCESS
Bitte keine Uhrzeit angeben!

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Alt 23.06.2009, 18:59   # 14
Askis
 
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Beiträge: 14
mkay, mod. UE ist raus, dann mal abwarten und Tee trinken :saufgela:
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Alt 23.06.2009, 23:05   # 15
USA
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@all, Frage:
Quelle: faz.net_KLUTE UND MAGATH:
Zitat:
Als tröstlich empfanden Magath und dessen Hamburger Rechtsbeistand Nikolai Klute diesen Querverweis nicht gerade. Klute sagte: „Herr Magath hat schlicht und einfach seine berechtigten Interessen vertreten.“
Ist das "unser" Nikolai Klute!?? Also wenn der gleichzeitig der Anwalt von Felix Magath wäre, fänd ich das nämlich super hinsichtlich "Öffentlichkeitsarbeit"!

WEIß das zufällig einer hier? Oder ist das nur'n Namensvetter?

Danke & Gruß, Baxter

P.S.: Werde diese Frage auch 'mal im abmahnwahn-Forum stellen!
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Alt 23.06.2009, 23:40   # 16
Askis
 
Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 14
Ich weiß nicht wieviele Anwälte namens Nikolai Klute es in Hamburg gibt, aber ansich ist's recht wahrscheinlich, dass es der gleiche Anwalt ist, auch wenn der eigentlich ein "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" ist...
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Alt 25.06.2009, 13:27   # 17
Dante79
Gastposter
 
Hallo zusammen ich kann mir denken warum keiner mehr was zurück schreibt, von denen die sich mal gemeldet haben. Wahrscheinlich weil die Kripo die Rechner eingezogen hat. Wie es bei mir heute der Fall war. Jetzt hab ich hier nur `nen Steinzeitlaptop stehen. Jetzt kommt es zur Vernehmung und zu einer Auswertung meine Rechners. Jetzt wird es also richtig lustig halt euch weiter auf dem Laufenden.
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Alt 25.06.2009, 13:29   # 18
mark15
 
Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 48
ne echt die Polizei hat dein rechner beschlagnahmt?? wie graß ist den das.. für wieviel vergehen wurdest du abgemahnt?
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Alt 25.06.2009, 13:42   # 19
Dante79
Gastposter
 
Tja nur wegen X-Blade... sonst nichts. Bin mal gespannt ob die nun noch mehr Anzeigen dadurch schreiben. Unverschämmt find ich allerdings das dort ganz private Bilder auf den Platten sind, die niemanden was angehen und ich weiss ja nicht was daraus jetzt wird. Ich hoffe einfach mal nur das die so fair sind und nur nach dieser Datei suchen weswegen der Rechner mitgenommen wurde. Die ist dort nämlich nicht vorhanden.
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Alt 25.06.2009, 14:53   # 20
Askis
 
Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 14
Ich bin etwas verwirrt, in der Original UE steht doch eigentlich, dass man sich u.a. verpflichtet die besagte Datei zu löschen, aber wäre das nicht vernichtung von Beweisen wenn hinterher rauskommt, dass man sie wirklich gelöscht hat?
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