IP Adresse alleine ist unzureichend


Alt 17.06.2009, 07:59   # 1
schnurri_
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Habe einen interessanten Artikel gefunden - allerdings in Italien - dort wurde eine Klage gegen einen Anwender abgewehrt, da die Anwälte nur die IP vom Anschluss der Urheberrechtsverletzung als Grund angaben, welche vom Gericht abgewiesen wurde, mit der Begründung, das nicht ausgeschlossen werden kann, das der besagte Anwender die Urheberrechtsverletzung beging.

HIER Original italienischer Text

HIER Original italienischer Text als Translated Version

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Alt 12.02.2012, 11:06 # --
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