lesen...lesen...lesen! (mindestens 4 Stunden)
Anschließend gezielt fragen.
(Danke für die Übernahme an @Alter Esel)
Wie kommt der Abmahner an die Daten des vermeintlichen Urheberrechtsverletzers?
Bis zum 01.09.2008 führte der Weg nur über die StAschaft.
Ein beauftragter IT-Dienstleister zeichnete die Daten auf (IP, Datum, Uhrzeit, File, Hash oder GUID) werden protokolliert.
- E-Mail an den Provider mit der Aufforderung um Speicherung der Daten für die Strafermittlungsbehörden,
- Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft,
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt über die IP-Adresse bei den Providern den Anschlussinhaber (gemäß §113 TKG),
- Daten werden an die Anwälte übermittelt oder Anwälte nehmen Akteneinsicht,
- strafrechtliche Ermittlungen werden wegen Bagatelle oder mangelndem öffentl. Interesse meist eingestellt
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot
Nach dem September 2008 kann weiterhin alternativ noch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch beschritten werden.
- Abmahner erwirkt mit den aufgezeichneten Daten beim zuständigen LG des Providers (Köln für T-Com, Frankenthal für 1&1, usw.) einen Richterbeschluss.
- mit diesem Beschluss erfragt der Abmahner im Auftrag des Rechteinhabers die Klarnamen beim Provider auf dem direkten Weg
- Serienbrief des Abmahners und fertig ist das Angebot
Stichwort: Beweis des Zugangs der Abmahnung
(Landläufig vertretene Meinung: Falls nicht als Einschreiben, dann ab in den Rundordner)
So ein Verhalten ist als Fahrlässigkeit einzustufen, da dich eine Einstweilige Verfügung ereilen kann.
Das ist ein Schnellverfahren, ohne Anhörung des Betroffenen, in dem du per Gericht dazu verpflichtet wirst, das zu unterlassen, was du in einer mod. UE ohnehin unterschrieben hättest.
Außerdem werden dir die Kosten des Schnellverfahrens auferlegt.
Das hat nichts mit einem gewollten "Muster"-Prozess gegen den Abmahner zu tun, sondern ist einfach nur unklug.
Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Beweiserleichterung. Es genügt fortan, das Absenden einer Abmahnung zu beweisen. Hierfür genügt z. B. die Bestätigung eines Zeugen, der bekundet, dass ein korrekt adressierter Brief zur Post gegeben wurde.
Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung resultiert aus einer gesetzlichen Verpflichtung!
Die Besonderheit ist, dass man eigentlich immer verpflichtet ist, die Rechte anderer zu achten, egal wo. Da nun hier ein "Verdacht" (Anm.: Log-Datum mit Uhrzeit) aufgebracht wird und dieser [vor dem ein Richter darüber befunden hat] begründet erscheint, ist man auch verpflichtet eine mögliche Wiederholung der möglicherweise statt gefundenen Rechtsverletzung auszuschließen. Damit erledigt sich auch der eigentliche Rechtsstreit.
Für die Fans der einfachen Worte:
Ich hebe in meinem Hof auf meinem Grund eine Grube aus. Mein Nachbar sieht’s und kann mich schon während dem Aushub verpflichten die Grube später ja auch schön brav abzudecken, damit nicht noch jemand reinfällt.
Die Stufe zwei "mod. UE" nun besagt, das jemand fest gestellt hat, das in die Grube jemand gefallen sei, man aber nicht weiß, ob ich jetzt wirklich dran schuld bin, dass da jemand reingefallen ist. Man kann mich trotzdem, obwohl ich vielleicht alles richtig gemacht habe und der Reinfaller ein sturzbesoffener Idiot war, der die Sicherungsmaßnahmen weggerissen hat und beim reinpinkeln reingefallen ist verpflichten sorge zu tragen, dass es nicht mehr passiert. Ich gebe die Verpflichtung ab - die Sache ist erledigt und wenn der Reinfaller noch was von mir will, wie RA-Gebühren, oder Schmerzensgeld,... dann soll er sich eben melden.
(Danke für die Übernahme an @Shual)
Stichwort: Kontakt zur Rechtsschutzversicherung
Zitat:
… aus gegebenem Anlaß möchte ich auf die Problematik sog. telefonischer Kulanzberatungen in Filesharing - Sachen hinweisen. Ich habe zwischenzeitlich einige Fälle, in denen betroffene Versicherte bei ihrer Versicherung um Rechtsschutz für Filesharing - Sachen nachgesucht haben. Dieser wurde bedingungsgemäß nicht gewährt. Stattdessen gab es allerdings aus Kulanz eine kostenlose telefonische Rechtsberatung.
Tenor dieses Rates war immer, die Unterlassungserklärung abzugeben, kein Begleitschreiben zu verfassen und 100,00 € für die Abmahnung zu bezahlen.
Dieser Ratschlag ist nicht nur kostenlos, er ist auch umsonst. Schlimmer noch, er kann teuer werden, wenn man ihn befolgt.
Zutreffend ist allein, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung sinnvoll ist, allerdings einer abgeänderten. Dabei ist wichtig, dass die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthalten ist, um Zweifeln hinsichtlich eines Anerkenntnisses vorzubeugen.
Ebenfalls ist ein Begleitschreiben sinnvoll, in welchem der eigene Rechtsstandpunkt deutlich gemacht wird. Dieses kann nur abhängig vom Einzelfall korrekt formuliert werden. Hier rate ich dringend - wen wunderts - die Einschaltung eines eigenen Anwaltes an.
Höchst problematisch ist die Zahlung von 100,00 € im Hinblick auf die beschlossene Deckelung der Abmahnkosten. Vor diesem Hintergrund scheint mir die kostenlose telefonische Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer in Filesharing - Sachen nicht unbedingt erste Wahl zum Aufbau einer Verteidigungsstrategie zu sein.
Hallo miteinander
ich muss mich mal wieder zu Wort melden. Nachdem ich ja schon von K&P ein Schreiben erhalten hatte kam zwischenzeitlich noch ein zweites wegen einer anderen Datei aus dem gleichen Top 100 Pool hinzu auch hier mod UE abgegeben.
Mittlerweile hab ich noch nen Liebesbrief bekommen von jemanden von dem ich bis dato noch nirgends was gesehen oder gelesen hab.
Und zwar Graf von Westphalen Kanzeli in Frankfurt. hierbei Abmahnschreiben wegen StS Kreuzfeuer.
Hat irgendjemand mit denen schon Erfahrung?
werd wohl auch hier die modUE abgeben. Für etwaige Infos oder Erfahrungsberichte wär ich dankbar.
Gruss
Javan
04.06.2009, 16:27
#
3
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Javan
Und zwar Graf von Westphalen Kanzeli in Frankfurt. hierbei Abmahnschreiben wegen StS Kreuzfeuer.
Abmahnungsschreiben bitte einscanen - Personenbezogene Daten schwärzen - An Moderatorin Princess schicken - Die solls an Abmahnwahn.Dreipage.de schicken - Prüfung - Veröffentlichung
ModUe vorbereiten und fristgerecht abschicken. Vorher mal abwarten was die Koryphäen sagen.
Die Kanzlei selber ist "nur" eine Großkanzlei. Zuständig wäre das "Referat" von RA Dr. B..
Welcher nette Junganwalt hat denn da geschrieben? Oder vielleicht endlich mal eine junge Junganwältin?
Ich hab eventuell etwas neues,da ich nicht alles lesen konnte.
Also,auch ich bin heute mit einer Abmahnung beehrt worden,allerdings nicht von Korngeier,sondern von einem Graf von Westphalen.
Bei mir handelt es sich um 480 ,wobei in dem Schreiben nicht aufgelistet ist was der Schadensersatz ist und was dier Ra,kosten sind.
Gibt es da unterschiede die zu beachten wären,oder einfach machen wie die meisten,modUE und Ignore?
Achso,mein Bloggen und Abmahnung betrug nur 52 Tage.
Ich las das 100 Tage reichen würden zum kommpletten Ignor.
Kann mir da jemand was sagen bzw helfen?
Mercí im vorraus.
04.06.2009, 18:58
#
5
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von diggi0602
Hallo alle miteinander!
Ich hab eventuell etwas neues,da ich nicht alles lesen konnte.
Also,auch ich bin heute mit einer Abmahnung beehrt worden,allerdings nicht von Korngeier,sondern von einem Graf von Westphalen.
Hallo willkommen im Clup.
Du bist heute der Zweite, der mit dieser Kanzlei Bekanntschaft macht!
Ließ Dir mal Bitte diese Seite durch, dann hast Du einen klareren Durchblick.
Zitat:
Abmahnungsschreiben bitte einscanen - Personenbezogene Daten schwärzen - An Moderatorin Princess schicken - Die solls an Abmahnwahn.Dreipage.de schicken - Prüfung - Veröffentlichung
ModUe vorbereiten und fristgerecht abschicken. Vorher mal abwarten was die Koryphäen sagen.
Die Kanzlei selber ist "nur" eine Großkanzlei. Zuständig wäre das "Referat" von RA Dr. B.
Welcher nette Junganwalt hat denn da geschrieben? Oder vielleicht endlich mal eine junge Junganwältin?
Zitat Ende:
04.06.2009, 19:46
#
6
diggi0602
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von ulrich
Hallo willkommen im Clup.
Du bist heute der Zweite, der mit dieser Kanzlei Bekanntschaft macht!
Ließ Dir mal Bitte diese Seite durch, dann hast Du einen klareren Durchblick.
Zitat:
Abmahnungsschreiben bitte einscanen - Personenbezogene Daten schwärzen - An Moderatorin Princess schicken - Die solls an Abmahnwahn.Dreipage.de schicken - Prüfung - Veröffentlichung
ModUe vorbereiten und fristgerecht abschicken. Vorher mal abwarten was die Koryphäen sagen.
Die Kanzlei selber ist "nur" eine Großkanzlei. Zuständig wäre das "Referat" von RA Dr. B.
Welcher nette Junganwalt hat denn da geschrieben? Oder vielleicht endlich mal eine junge Junganwältin?
Zitat Ende:
Hallo
Mit Princess habe ich schon verbindung aufgenommenbzw sie mit mir.
Und Abwehrwahn habe ich schon eigenständig den neuen Rae genannt,da er nicht gelistet war.
Aber einen unterschied macht das wohl nicht,wegen der modUE?
04.06.2009, 20:06
#
7
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von diggi0602
Hallo
Aber einen unterschied macht das wohl nicht,wegen der modUE?
Wenn sich Deine Frage auf die "mod UE" bezieht, davon gehe ich mal aus, die kannst du auch für den Graf von Westphalen nehmen.
04.06.2009, 20:24
#
8
diggi0602
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 7
Zitat:
Zitat von ulrich
Wenn sich Deine Frage auf die "mod UE" bezieht, davon gehe ich mal aus, die kannst du auch für den Graf von Westphalen nehmen.
Alles klar,aber zuerst werde ich das schreiben abtippen und Princess für Abmahnwahn zur verfügung stellen.
Von mir gibts nix
04.06.2009, 21:10
#
9
Javan
Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 14
Zitat:
Zitat von diggi0602
sondern von einem Graf von Westphalen.
Bei mir handelt es sich um 480 €,wobei in dem Schreiben nicht aufgelistet ist was der Schadensersatz ist und was dier Ra,kosten sind.
Gibt es da unterschiede die zu beachten wären,oder einfach machen wie die meisten,modUE und Ignore?
Achso,mein Bloggen und Abmahnung betrug nur 52 Tage.
Ich las das 100 Tage reichen würden zum kommpletten Ignor.
Kann mir da jemand was sagen bzw helfen?
Mercí im vorraus.
@ diggi
hast du wenigstens wofür du abgemahnt wurdest???
-----Doppelpost zusammengeführt am 4.6.2009 um 20:13:57-----
Zitat:
Zitat von Shual
Abmahnungsschreiben bitte einscanen - Personenbezogene Daten schwärzen - An Moderatorin Princess schicken - Die solls an Abmahnwahn.Dreipage.de schicken - Prüfung - Veröffentlichung
ModUe vorbereiten und fristgerecht abschicken. Vorher mal abwarten was die Koryphäen sagen.
Die Kanzlei selber ist "nur" eine Großkanzlei. Zuständig wäre das "Referat" von RA Dr. B.
Welcher nette Junganwalt hat denn da geschrieben? Oder vielleicht endlich mal eine junge Junganwältin?
@ Shual
wie konntest du das nur wissen das es Dr B. war???
Schonmal mit denen zu tun gehabt?
Gruss
Javan
04.06.2009, 21:21
#
10
diggi0602
Registriert seit: 04.06.2009
Beiträge: 7
@Javan
Ja schon und das leider einige Wochen.
Kann es dann passieren,das die mich 5 oder 6 Tagen danach nochmal gebloggt haben und dann ein nächstes schreiben kommt?
05.06.2009, 02:48
#
11
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
Zitat:
Zitat von Javan
@ Shual
wie konntest du das nur wissen das es Dr B. war???
Schonmal mit denen zu tun gehabt?
dann muss ich mich wohl auch mal zu Wort melden als abgemahnter.
Gestern ist ein Schreiben von "Graf fon Westphalen" eingetrudelt, genauer gesagt vom bekannten RA B. aus ebendieser Kanzlei.
Das übliche Schreiben, das schon einer ziemlich heftigen Drohung gleich kommt, auch die übliche Forderung von 450 €.
Ich wurde abgemahnt wegen angeblichem Upload des Albums "Kreuzfeuer" von "Subway to Sally".
Das perverse an der Sache ist: die Zählen zu meinen Lieblingsbands und besagtes Album steht bei mir als Original im Regal.
Auch bei mir wird es auf eine mod UE hinaus laufen und dann mal abwarten.
05.06.2009, 22:18
#
14
Alter Esel
Registriert seit: 21.08.2007
Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
Zitat:
Zitat von DreamThief
Das perverse an der Sache ist: die Zählen zu meinen Lieblingsbands und besagtes Album steht bei mir als Original im Regal.
Was soll daran pervers sein?
Üblicherweise bestreitet ja jeder Abgemahnte, die jeweils relevante Musik zu mögen...
Als ob das ein wirksames Argument vor Gericht sei...
Offenbar hast Du Dich bereits gut informiert...fein.
06.06.2009, 00:20
#
15
hag23
Registriert seit: 05.06.2009
Beiträge: 2
Hallo,
auch ich bin neu hier und gehöre auch zu den "glücklichen" die gestern einen Brief vom Grafen bekommen haben und auch bei mir ist es "Subway to Sally" und Kreuzfeuer" und 450
da ich nicht zu den nervenstärksten gehöre kann ich mir nicht vorstellen das ich so ein Ding mit einfach ignorieren auf Dauer durchhalte, ich habe eigentlich seit gestern nichts anderes gemacht als mich hier überall durchzulesen (auch die links) ...
kurz gesagt würde ich am liebsten die mod.UE am Montag abschicken (meine Frist endet am 17.06) und das Formular für 4 Ratenzahlungen gleich dabei.
Das müsste ich mir zwar vom Munde absparen, aber wenn danach Ruhe wäre hätte ich meinen Seelenfrieden wieder...meine große Angst ist eben nur das danach nicht Ruhe ist und irgendwann der nächste Brief kommt...
oder sollte ich das auf jeden Fall mit einem RA machen ?
ich bin für jede Antwort dankbar !!!
euch allen ein schönes WE !!!
06.06.2009, 00:45
#
16
jubi
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 949
Zitat:
Zitat von hag23
kurz gesagt würde ich am liebsten die mod.UE am Montag abschicken (meine Frist endet am 17.06) und das Formular für 4 Ratenzahlungen gleich dabei.
Das müsste ich mir zwar vom Munde absparen, aber wenn danach Ruhe wäre hätte ich meinen Seelenfrieden wieder...meine große Angst ist eben nur das danach nicht Ruhe ist und irgendwann der nächste Brief kommt...
mod ue (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nix , keine Kohle , kein Kontakt .
Wer viel Geld übrig hat kann sich mit Korngeier auf eine geringere Summe einigen oder einen eigenen Anwalt (Anwälte Abmahnwahn) beschäftigen oder beides.Die Kosten dafür (...wie auf nem Basar ) können die der Abmahnung evtl übersteigen.
auch ich bin neu hier und gehöre auch zu den "glücklichen" die gestern einen Brief vom Grafen bekommen haben und auch bei mir ist es "Subway to Sally" und Kreuzfeuer" und €450
da ich nicht zu den nervenstärksten gehöre kann ich mir nicht vorstellen das ich so ein Ding mit einfach ignorieren auf Dauer durchhalte, ich habe eigentlich seit gestern nichts anderes gemacht als mich hier überall durchzulesen (auch die links) ...
kurz gesagt würde ich am liebsten die mod.UE am Montag abschicken (meine Frist endet am 17.06) und das Formular für 4 Ratenzahlungen gleich dabei.
Das müsste ich mir zwar vom Munde absparen, aber wenn danach Ruhe wäre hätte ich meinen Seelenfrieden wieder...meine große Angst ist eben nur das danach nicht Ruhe ist und irgendwann der nächste Brief kommt...
oder sollte ich das auf jeden Fall mit einem RA machen ?
ich bin für jede Antwort dankbar !!!
euch allen ein schönes WE !!!
Also in meiner Abmahnung von RA Dr. B. stehen 480€.
Als ich die Abmahnung öffnete, dachte ... jetzt wirds langweilig... aber! alle Achtung... das ist mal eine feine Abmahnung. Sehr professionell, vor allem das nervtötende olgaz086-//58265466413/23.13.2170 ist weg. Sehr verständlich, gut geschrieben, Stilnote hervorragend. Der Mann versteht was vom Thema.
Ein Haken sind die zwei Wochen UE/Zahlungs-Frist.
Normalerweise zahlen ja viele [und bemerken noch nicht mal, das sie vor lauter Zahlen den falschen Betrag überwiesen haben] weil sie keine Nerven für sowas haben ganz schnell, oder geben sinnlose Erklärungen ab.
Hier hat man aber zwei Wochen Zeit sich zu informieren. Zu lesen, zu diskutieren, auf die Beiträge der Fachleute zu warten, die sich sicher bald melden, .... ob da jeder gleich bezahlen wird?
Ich bezahle am Montag meine Westphalen-Abmahnung nicht. Ich gebe meine modifizierte UE ab und dann informiere ich mich erstmal nächste Woche!
Ich bezahle am Montag meine Westphalen-Abmahnung nicht. Ich gebe meine modifizierte UE ab und dann informiere ich mich erstmal nächste Woche!
Habe ich was verpasst und du bist auch von Westphalen abgemahnt worden?
06.06.2009, 11:25
#
19
urhebi
Registriert seit: 06.06.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Shual
Also in meiner Abmahnung von RA Dr. B. stehen 480€.
Als ich die Abmahnung öffnete, dachte ... jetzt wirds langweilig... aber! alle Achtung... das ist mal eine feine Abmahnung. Sehr professionell, vor allem das nervtötende olgaz086-//58265466413/23.13.2170 ist weg. Sehr verständlich, gut geschrieben, Stilnote hervorragend. Der Mann versteht was vom Thema.
Mich hat es auch erwischt, ich erhielt gestern das Schreiben von Graf von Westphalen resp. Dr. B. Aber so fein und professionell ist die Abmahnung auch nicht, heute kam ein weiteres Schreiben mit Bezug auf die Abmahnung: Er hatte die falschen Kontodaten mitgeteilt und bittet um Verständnis...
Meine mod UE geht auch Montag raus, herzlichen Dank an das Forum - bisher hatte ich immer nur von einem Abwahnmahn gehört, aber dass es mich mal selbst erwischt hatte ich nicht erwartet.
06.06.2009, 12:25
#
20
ulrich
Gesperrt
Registriert seit: 16.03.2009
Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
Zitat:
Zitat von Shual
Ich bezahle am Montag meine Westphalen-Abmahnung nicht. Ich gebe meine modifizierte UE ab und dann informiere ich mich erstmal nächste Woche!
Nun schlägst dreizen, Donnerwetter hat es Dich nun auch erwischt.
Zum 1. 2. 3mal oder werwechsel ich da was? Gestern ist es spät geworden.
Erzähl mal mein Lieber!!
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