Und dann was meinst was passiert wenn du nicht bezahlen tust?
21.06.2009, 10:16
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105
princess15114
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Zitat:
Zitat von dj_mike1979
Und dann was meinst was passiert wenn du nicht bezahlen tust?
Was geschieht, das wird dir wohl kaum einer sagen können.
Beachte doch bitte nur einmal wie taufrisch dieser Tread hier ist. Nach Abmahnungen sprechen wir i.A. über ein Zeitfenster von 3 Jahren.
Welche Ereignisse geschehen können, kannst du hier (pdf) verfolgen.
Gelassenheit gewinnt man nur in der Besinnung auf das Wesentliche. (Georg Moser; 1923 - 1988 )
Ich muß sagen das ich bei der Grafik nicht richtig durchsehe! In meinen Kopf ist immer die Ansage das gleich ein Zug durchfährt (verstehe nur Bahnhof)
21.06.2009, 13:47
#
107
princess15114
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Zitat:
Zitat von dj_mike1979
Ich muß sagen das ich bei der Grafik nicht richtig durchsehe!
Schade, denn mit Worten lassen sich die Vorgänge nur schwer und aufwändig erklären.
Im übrigen wurde bereits die Verständlichkeit des Schaubildes auf Hausfrauenniveau zertifiziert.
Vergleichbar mit einer Bedienungsanleitung einer Kaffemaschine:
Filtertüte eingelegt = Ja, dann gehe weiter zum "Wasser einfüllen", sonst "Filtertüte einlegen";
Falls "Filtertüte einlegen" = Nein und "Wasser einfüllen" = Ja, und "Startknopf betätigt" = Ja, gehe zu "Gerät säubern"!
Hallo libe Leute,
ich hätte nochmal eine Frage bzgl.der Abmahnung des Titels Milow.
erstens:
die IP-Adresse wurde gespeichert.Gut.Aber daraus geht doch nicht hervor das der Song auch vollständig bereitgestellt wurde.
Muß nicht noch nachgewiesen werden das das komplette Lied upgeloadet wurde(Hash Wert) ?
Es kann ja auch eine 0 kb Datei sein,Somit kann nur die Ip Adresse gespeichert werden.
Und wieviel muß upgeloadet werden um eine gerechtfertigte Forderung zu stellen.
zweitens:
Honorarhöhe.gibt es einen Regelsatz für die erste Abmahnung.der Wert des Anwalthonorars ergibt sich meines Erachtens aus dem Streitwert.aber durch eine abgeänderte erklärung wird sich ja auch auf keine Summe geeinigt.
Info:
wenn dies die zukünftige Politik der Musikindustrie sein soll, dann gibt es immer noch ausländische Proxy-Server die im Monat auch nur 10 kosten oder rechtlich noch legale Anbieter wie usenext oder rapidshare (ca 10 im Monat) und kein Anwalt findet mehr eine IP-Adresse.
Vielen Dank für eure kompetente Antworten
22.06.2009, 12:20
#
109
princess15114
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Zitat:
Zitat von bigmini
die IP-Adresse wurde gespeichert.Gut.Aber daraus geht doch nicht hervor das der Song auch vollständig bereitgestellt wurde.
Selbst der Versuch wird verfolgt!
Zitat:
Honorarhöhe.gibt es einen Regelsatz für die erste Abmahnung.der Wert des Anwalthonorars ergibt sich meines Erachtens aus dem Streitwert.aber durch eine abgeänderte erklärung wird sich ja auch auf keine Summe geeinigt.
Für die Abmahnung gibt es keinen Regelsatz, stellt sie doch ein Vergleichsangebot dar. Meist in den Zweitbriefen (nach mod. UE und Nichtzahlen) wird dann die Gebührenordnung zu Grunde gelegt.
Zitat:
wenn dies die zukünftige Politik der Musikindustrie sein soll, dann gibt es immer noch ausländische Proxy-Server die im Monat auch nur 10 kosten oder rechtlich noch legale Anbieter wie usenext oder rapidshare (ca 10 im Monat) und kein Anwalt findet mehr eine IP-Adresse.
Für die Abmahnung gibt es keinen Regelsatz, stellt sie doch ein Vergleichsangebot dar. Meist in den Zweitbriefen (nach mod. UE und Nichtzahlen) wird dann die Gebührenordnung zu Grunde gelegt.
also ist dies eine fiktive Größe? wo kann man denn die Gebührenordnung einsehen(falls man daraus schlau wird) und ein Gegenangebot stellen?
Selbst der Versuch wird verfolgt!
Gibt es dafür eine Quellenangabe?
22.06.2009, 13:33
#
111
princess15114
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Zitat:
Zitat von bigmini
Für die Abmahnung gibt es keinen Regelsatz, stellt sie doch ein Vergleichsangebot dar. Meist in den Zweitbriefen (nach mod. UE und Nichtzahlen) wird dann die Gebührenordnung zu Grunde gelegt.
also ist dies eine fiktive Größe? wo kann man denn die Gebührenordnung einsehen(falls man daraus schlau wird) und ein Gegenangebot stellen?
Der Abmahnbetrag variiert je nach Abmahner zwischen 250 EUR und über 3000 EUR. Der Streitwert, auf dessen Basis RA-Gebühren und Gerichtskosten ermittelt werden, wird jedoch (fast) nie unter 10.000 EUR liegen.
Auf Basis der RA-Gebührenordnung kannst du garkein Angebot machen, es sei denn, du bist selbst ein RA.
Zitat:
Selbst der Versuch wird verfolgt!
Gibt es dafür eine Quellenangabe?
Ist das nicht Strafrecht?
Im Zivilrecht muss ja wohl erst mal ein Schaden entstanden sein, wenn Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Da reicht ein "Versuch" ja eher nicht, oder lieg ich da falsch?
22.06.2009, 15:16
#
115
princess15114
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Threadstarter
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Zitat:
Zitat von Orchid95
Ist das nicht Strafrecht?
Im Zivilrecht muss ja wohl erst mal ein Schaden entstanden sein, wenn Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Da reicht ein "Versuch" ja eher nicht, oder lieg ich da falsch?
Für die Fälle, bei denen das Auskunftsersuchen über die StAschaft läuft (Anzeige gegen Unbekannt), gilt es ohnehin und beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch entscheidet ein Richter nur über den Anspruch selbst, nicht aber über Schadensersatz. Da geht es "nur" darum; Schaden entstanden: JA/Nein!
1 Woche nach Rückschein und immernoch keine Antwort ob modUE angenommen wird oder nicht :|
26.06.2009, 16:42
#
117
Storm 1070
Registriert seit: 26.06.2009
Beiträge: 5
Zuerst einmal hallo an alle.
Ich verfolge diesen Beitrag nun schon seit einiger Zeit, seitdem ich auch so ein schreiben von den Graf von Westphalen erhielt wegen Milow.
Ich erhielt, nachdem ich die Mod. UE per Einschreiben mit Rücksendeschein verschickt hatte nun ca. 2 wochen nach erhalt des Rückscheins folgende antwort:
Ihre Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nehmen wir an.
Wir gebe ihnen nochmal gelegenheit bis zum 8 juli 2009
die geforderte Zahlung auf das ihnen mitgeteilte Konto vorzunehmen.
Nach fristlosem Verstreichen der Frist werden wir der Mandantin raten, Klage einzureichen.
Da ich mich zwar hier durch alle Links gelesen habe, jedoch keinerlei juristische kenntnisse vorzuweisen hab, würde mich jetzt interessieren ob die Sache nun ernst wird oder ob man das getrost ignorieren kann?
26.06.2009, 17:20
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118
Mofarocker
Gastposter
Bei allen anderen Kanzleien, ist bis jetzt noch keine Klage gekommen, leider gibt es noch keine Erfahrung über den Graf...
d.h. keiner weis ob er klagt oder nicht?!?
Ein Anwalt sagte mir mal, das es durchaus sein kann, das der klagt weil er noch so neu im Geschäft ist... aber das sind alles Spekulationen...
02.07.2009, 14:47
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119
dj_mike1979
Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 76
Habe heute auch die Antwort bekomme ich soll trotzdem 480 Euro bezahlen bis zum 15.07.09 geben sie mir gelegenheit dazu!Er orientiert sich an folgender Berechnung, wobei unsere Mandantin( wer immer das auch ist) sich vorbehält, in einem eventuellenm rechtsstreit eine höheren Betrag zu verlangen:
Streitwert EUR 10.000,-- (s.z.B. LG Köln MMR 2008, 126)
0,9 Geb. gem. VV 2300 EUR 437,40,--
Anteil Anwaltskosten Verfahren § 101 IX UrhG EUR 10,--
Anteil Gerichtskosten Verfahren § 101 IX UrhG EUR 10,--
Post./TK-Pauschale EUR 20,-- <--- und das alles für 55 cent briefmarken
Diesmal auch mit orginal unterschrieft von Dr.Bott wenn es seine ist, ist nämlich nicht zu erkennen der Name!
und was soll man nun tun???
02.07.2009, 15:14
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120
Shual
Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
Das hat man sich schon gedacht, Herr Dr. Bott.
Zitat:
Zitat von dj_mike1979
Habe heute auch die Antwort bekomme ich soll trotzdem 480 Euro bezahlen bis zum 15.07.09 geben sie mir gelegenheit dazu!Er orientiert sich an folgender Berechnung, wobei unsere Mandantin( wer immer das auch ist) sich vorbehält, in einem eventuellenm rechtsstreit eine höheren Betrag zu verlangen:
Streitwert EUR 10.000,-- (s.z.B. LG Köln MMR 2008, 126)
0,9 Geb. gem. VV 2300 EUR 437,40,--
Anteil Anwaltskosten Verfahren § 101 IX UrhG EUR 10,--
Anteil Gerichtskosten Verfahren § 101 IX UrhG EUR 10,--
Post./TK-Pauschale EUR 20,-- <--- und das alles für 55 cent briefmarken
Diesmal auch mit orginal unterschrieft von Dr.Bott wenn es seine ist, ist nämlich nicht zu erkennen der Name!
und was soll man nun tun???
Nichts. Ignore. Null.
Diese seltsame Aufstellung ist rechtlich nicht haltbar. Sie ist sogar unbeachtlich, da die Klage ganz anders aussehen dürfte und das Pauschalabgeltungsangebot bereits abgelehnt wurde.
Für heute gilt
- Der Gesetzgeber hat in BT-Drucksache 16/5048, S. 63 klar gestellt, dass die obigen Gebühren "Auskunftsverfahren" nur im Rahmen des Schadenersatzes geltend machen können. Also ganz bestimmt nicht so wie oben.
- Außerdem wäre der Nachweis nett, wie jemand aus 500 IP-Adressen für die er 200 bezahlt hat nun plötzlich 10000 kassieren will. Da wird doch nicht jemand einen ganz schlechten Plan haben?
- Die Beteiligung an den Providerkosten dürfte hingegen verhältnissmäßig sein, also billig. Hier spielt aber was anderes eine Rolle. Solche Kosten sind nur innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen! Auch wenns nur 10 sind... Wird nach der 6-Monatsfrist geklagt und stehn sie mit in der Klageschrift, sofort attackieren.
- Natürlich auch hier der Hinweis auf die gerichtliche Realität in Amtsgerichten. Solche Sperenzien sollen den Abgemahnten verwirren, auf das er sich im Verfahren um unwichtiges Zeug wie die rechtliche Fehlmeinung oben kümmert. Erst die Störerhaftungsfrage klären und dann, falls das noch notwendig ist die unwichtigen Dinge des Lebens.
LinkBack zu diesem Thema: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/66243-graf-westphalen-abmahnung-wg-vermeintlicher-urheberrechtsverletzung.html