| | # 1003 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.460
| Zitat:
Wie mir unlängst eine Mutter erläuterte gibt es in Deutschland ein sehr logisches Streitwertabrechnungssystem bei außergerichtlichen Angeboten: Ein Kind ist ein Streitwert von 3 000 wert. Ein drittklassiger Künstler ist ein Streitwert von 10 000 - 20 000 wert. Ein californischer Porno ist ein Streitwert von 17 500 - 30 000 wert. Ein californischer Porno ist also damit bis zu 10 Mal mehr wert als ein Kind. Ich glaube das versteht jeder.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God | |
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| | # 1007 | |
| Registriert seit: 11.06.2009
Beiträge: 76
| Zitat:
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| | # 1009 |
| Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 173
| Hallo, hab da mal noch was nützliches gefunden : OLG Oldenburg: Download in Internet-Tauschbörsen läßt nicht auf Upload-Absicht schließen (hier: Gewaltpornographie) oder ist das schon bekannt ? |
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| | # 1010 |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Du bzw. Ihr, denn damit meine ich alle Nicht-Juristen, die sich die Mühe machen das Internet nach Gerichtsurteilen zu durchforsten, könnt davon ausgehen, dass alle relevanten Urteile, die Filesharing betreffen, den Leuten hier, die etwas damit anfangen können, bekannt sind bzw. dass schon einmal darauf in diesem Forum verwiesen wurde. |
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| | # 1011 |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 33
| Also ich hab einen Anwalt mit Spezialgebiet Internetrecht darauf angesetzt, kostet zwar etwas, ist aber bis her für mich positiv verlaufen. - mod. UE und Erklärung abgegeben -> haben Sie anerkannt - mahnen nun die 480 nach bis 20 Aug. mal sehen was nun kommt ![]() Sie geben in dem Fall sogar offen zu das sie eine File 52x.xx MB bei irgendwem in meinem Netzwerk nachgewiesen haben, ich hab die File zwar nicht, aber es stellt sich immer noch die Frage, was ist wenn sie nicht alle Rechte an allen Titeln haben, mein Anwalt sagt zwar es wäre nicht zu garantieren, das die Beweismittel deshalb ungültigt sind, aber ganz rechtens ist dies nicht, er sagte: " Sie können die Gegenseite dafür ja Abmahnen " eine Interessante Idee! ![]() Naja, ich warte mal ab was da kommt. LG Listen |
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| | # 1015 | |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 13
| Jop hier. Bisher nur der Rückschein, sonst nichts. Frist lief vor 2 Wochen ab. Zitat:
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| | # 1016 | |
| Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 7
| Zitat:
".Das wäre sehr Informativ denn das Köpfe einschlagen bringt uns betroffene nicht weiter .Bei manchen hab ich den Eindruck sie schreiben hier nur um andere zu verunsichern.Ob aus Geldgeilheit oder Spaß beides verdient ein .Danke an all die sehr nützliche Tipps gegeben haben und vor allem an die die sich einen Anwalt genommen haben und uns deren Meinung hier auch wissen lassen .Ich denke mal das nicht alle das Geld haben um mal eben ein Brief und eine Beratung für 150 Euro zu leisten. Gruß Menny | |
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| | # 1018 |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 306
| So 2. Bettelbrief vom Grafen ist da, mit "blanko" Schuldeingeständnis, also das Schuldeingeständnis bezieht auf nix und selbst den zu zahlenden Betrag kann man selber selber einsetzen ^^ Im 2. Bettelbrief möchte der Graf auch erstmal nur die 480 Euro haben. Allerdings bezieht er sich dort auf Milow - Milow, also auf das ganze Album. Auch der Gerichtsbeschluss erfolgte ja wegen des Album Milow - Milow. In der Abmahnung wird alledings nur Milow - Ayo Technology abgemahnt, nicht das ganze Album. Könnte es sein, dass der Graf bzw. Kornmeier, der ja den Gerichtsbeschluss erwirkt hat, dort immer nur von dem ganzen Album schreiben um so das "gewebliche Ausmaß" besser rechtfertigen zu können? Wobei es sich ja ganz eindeutig angeblich nur um einen Titel handelt, der laut Abmahnung noch dazu aus einem völlig anderen Album stammt? Zusammengefasst: Abmahnung ->>> Ayo Technology (Top 100) Gerichtsbeschluss ->>> ganzes Album Milow - Milow 2. Bettelbrief ->>> auf einmal auch die Rede vom ganzen Album Schuldeingeständnis ->>> völlig ohne Bezug auf irgendein Album oder Titel und ohne vorgegebenen Betrag, von DigiProtect
__________________ Alle 60 Sekunden vergeht eine neue Minute im Abmahnwahn. Tu was dagegen, spende: Spendenaktion "Quis qustodiet ipsos qustodes?" |
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| | # 1019 |
| Registriert seit: 05.08.2009
Beiträge: 2
| Hallo zusammen, gibt es mittlerweile Neuigkeiten von jemandem, der eine ModUE abgegeben und dann nicht gezahlt hat? Ich (mein Vater) bekam Mitte Juli eine Abmahnung. ModUE verschickt, nun kam eine Anerkennung der UE, mit jedoch erneuter Aufforderung zu zahlen, Frist 17.08. Ist bei jemandem nach diesem Schreiben schon mehr passiert? Weitere Schreiben? Gerichtliches? Wäre sehr nützlich, wenn hier wer aktuellere Erfahrungen hätte! Oder ist Drachenlady in der Situation und ich verstehe "Bettelbrief" falsch? |
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