| | # 201 | |
| ohne Benutzerrang Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 308
| Zitat:
Der Anschlussinhaber muss unterschreiben und ist auch der einzige der über die sogenannte "Störhaftung" haftbar gemacht werden kann, siehe: Aktuelle Urteile zur Störhaftung - Wie Sie sich vor Strafe schützen - Recht - Internet - magnus.de | |
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| | # 209 | ||
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Grundsätzlich: Die Abgabe einer modUE beendet den Rechtsstreit. Die Kosten der Abmahnung sind bei Nichtzahlung jederzeit bis zum Abamhnungsverläufnisstag einklagbar. Die hier auftretende Nutzungsrechteinhaberin unternimmt solche Aktionen "sporadisch". Verliert man ein solches Verfahren trägt man das gesamte Prozeßkostenrisiko, also um die 1400 in einem erstinstanzlichen Verfahren [AG]. Davon sind jedoch wiederum Möglichkeiten abzuziehen. [Pauschale mit dem eigenen Anwalt zum Beispiel]. Solche Verfahren enden jedoch, wenn man es will, gerne in einem Vergleich, der sich dann an der Ursprungsforderung von 480 ausrichten wird. Hier kommen Faktoren ins Spiel, die man heute nicht vorhersagen kann. Das wichtigste ist immer noch, dass man zügig seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist [UE] und den Rest des Verlaufs kann man danach in Ruhe abwarten. Man weiß, dass die Sache vor Gericht kommen könnte und mehr weiß man heute nicht. Zitat:
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | ||
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| | # 214 | |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.813
| Zitat:
Auf die Abmahung selbst reagiert man mit der Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung, da es sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Man tritt dabei eben nicht als "Person" auf, sondern als "Vertragsnehmer eines Internetanschlusses", als "Anschlußinhaber", der erstens mal [AGB - Telekom] vertragliche Pflichten und zweitens generelle Pflichten übernommen hat. Alles andere, Zweitschreiben, nächste Schreiben, Zahlungsaussforderungen, die ncht von einem Gericht stammen müssen nicht beantwortet werden. Es gibt hier keine gesetzlichen Verpflichtung. -----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 11:40:02----- VA-Bravo_Hits_65 PS: War gestern noch der Brüller. Komme ich doch gerade rechtzeitig zu einem Kumpel um zu erleben der einem Kumpel dieses Machwerk gebrannt hat. Die Wette läuft, ob er eine Abmahnung bekommt. Falls nicht... muß ich bei der armen Nutzungsrechteinhaberin meine Wettschulden geltend machen.
__________________ The Ocean - The Origin of Species; The Origin of God | |
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| | # 217 |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 33
| Entschuldigung das ich soviel Frage, aber ich hab von so etwas wenig Ahnung, zum mindest vonsolchen Formalismen. Also die 480 sind ein Vergleich für die 10000 1 Song, und wenn ich die mod. UE abschicke sind nur noch die 480 im Spiel, wie sicher ist es denn das sich der Graf nicht die holt? Bzw. was er wartet mich wenn ich nicht zahle ? Manhung Inkasso usw. oder was ? LG Listen |
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| | # 218 | |
| Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 5
| Zitat:
-----Doppelpost zusammengeführt am 12.7.2009 um 12:04:02----- und noch ein anderer Punkt... ich habe das mit der Mod UE schon bei der letzten Abmahnung von einer anderen Kanzlei gemacht. (Hab mich hier schon "schlau" gelesen und bin beim zweiten Brief angekommen) Jetzt wollte ich das genauso beim GvW noch einmal machen und bin über den letzten Satz aus der mod. UE gestolpert: "...das PC-Game "Muster" ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen." Was heißt hier "...und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen." Damit nehme ich doch die Verantwotung anderer User auf mich? Oder sollte vielmehr noch der Zusatz "von meinem Anschluß aus" (oder so ähnlich) hinzugefügt werden? | |
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| | # 219 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Das sollte schon dahin wo es hin gehört. Zitat:
Lediglich mit den eigenen Abmahnungsdaten auszufüllen!! Hast mich verstanden! Dann NIK mit dem Kopf...Du findest diesen Beitrag sinnvoll und hilfreich? Dann klicke auf den DANKE-Button. | |
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| | # 220 |
| Registriert seit: 12.07.2009
Beiträge: 7
| Hallo zusammen!!! Ich bin neu hier im Forum und freue mich dass ich mit meinem Problem nicht allein bin! Ich habe das gleiche Schreiben vom Graf wie "Drachenlady45" erhalten. (leider funktioniert der Link zum Pdf nicht mehr) Es geht auch um Milow Ayo Technology (German Top100) 480,-. Auch ich werde es mit der Mod. UE versuchen, hoffentlich geht das gut! Mein Problem ist, dass die Abmahnung an meine Mutter und ihren neuen Mann gegangen ist. = Anschlussinhaber. (Die wollen verständlicherweise mit der Sache nichts zu tun haben.) Ich nutze den Anschluss per Wlan mit. Kann ich die Mod. UE mit meinem Namen abschicken? Mein Nachname ist der meiner Mutter. Schon mal vielen Dank an alle Helfer und Grüße an alle Leidgenossen!!! Ist schon verrückt, das Internet hilft einem Probleme zu lösen die man ohne gar nicht hätte |
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