| | # 2001 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Zitat:
Bitte Informieren: Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de Das mit der Zahlung ist eine "Drohung" war bei mir nicht dabei. | |
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| | # 2004 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 21
| erstmal ruhig bleiben!!!! ...dann den Mahnbescheid binnen 2 Wochen!!! widersprechen! Dann passiert entweder gar nix mehr, oder ein Zivilrichter schaut sich erstmal an ob überhaupt die Forderungen gegen dich so richtig sind. Denn eins muss man wissen....ein Mahnbescheid wird ohne Prüfung vom Amtsgericht versendet. Also jeder der deine Adresse und dein Name hat könnte dir, theorietisch, einen Mahnbescheid senden. Also immer cool bleiben, widersprechen und dann wie immer warten P.S.: Achja....ich warte auch schon sehnsüchtig auf die Post heute....für mich sollte eigentlich auch sowas dabei sein |
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| | # 2005 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Bis jetzt hast Du alles richtig gemacht. Dem Mahnbescheid liegt ein Vordruck für den Widerspruch bei (ein Kreuz an der richtigen Stelle genügt). So Du Dich noch nicht eingelesen haben solltest, solltest Du Dir die Zeit nehmen: Meine kleine Zusammenfassung
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 2006 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.681
| Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de das solltest Du innerhalb von 14 Tagen machen. Bitte nicht begründen. Und per "Einschreiben" Zurückschicken! |
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| | # 2008 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Soweit ich es in Erinnerung habe, nur Fälle, bei denen im Mahnbescheid unterhalb des geltend gemachten Anspruches "Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt" nicht vom Antragsteller angekreuzt war. Shual hat sich dbzgl. auch schonmal geäussert: Graf von Westphalen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung Von Mcpiper2 gab es offensichtlich seit dem mutmasslichen Mahnbescheid auch nix Neues.
__________________ Grundkurs für (Neu-)Abgemahnte (inkl. mod.UE & Ausfüllanleitung) Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen. von Konfuzius Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben. Spendenaktion zur Abwehr dubioser Forderungen klagefreudiger Abmahner |
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| | # 2010 |
| Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 4
| Ich glaube es waren 4 Mahnungen, die letzte mit Androhung, dass die Kosten in einem gerichtlichen Verfahren höher wären. Ja super und was ist, wenn es doch ins streitige Verfahren geht. Dann brauch ich nen Anwalt? Mit den 100 EUR mein ich diesen § 97 a. Wenn ich die gezahlt hätte, vielleicht hätten sie es dann eingestellt oder ich hätt noch mal 100 draufgelegt von mir aus, aber jetzt habe ich die Scheiße mit Anwalt und Gericht etc. Was kostet mich denn ein Anwalt - bestimmt auch noch mal ein paar hundert EUR? -----Doppelpost zusammengeführt am 14.4.2010 um 12:23:45----- Kann man die Dateien bei mir finden? Das ist doch auch strafbar, oder? Ich hab doch alles gelöscht -----Doppelpost zusammengeführt am 14.4.2010 um 12:25:16----- Nein ist ein Mahnbescheid, kommt von Hünfeld, soll ich vielleicht doch noch nach einem Vergleich fragen? |
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| | # 2012 | |
| Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 4.775
| Zitat:
Warum sollten die Daten-Files bei Dir finden? Der Käse ist gegessen, sobald Du ne Abmahnung Dein eigen nennst, interessiert sich kein Schwein mehr um Deinen PC sondern nur noch um Dein Bankkonto. | |
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| | # 2013 | |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 21
| Zitat:
Kay2: du solltest vllt. erstmal nen Tee trinken und dich beruhigen! Solange bei dir nicht angekreutz ist das ein streitiges Verfahren beantragt wurde brauchst du nix zu befürchten!!! Du schickst deinen Widerspruch ein und wartest ab...denn dann muss erstmal ein Zivilrichter schauen ob die Ansprüche gegen die überhaupt stimmen. Des weiterem ist es so, dass der Anwalt nur dann richtig Geld kostet wenn du ein Verfahren verlierst....zu so einem Verfahren ist es bei unserem Grafen aber bis jetzt noch nicht gekommen....also immer ruhig | |
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| | # 2015 |
| Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 21
| Was habe ich gesagt??? Erstmal hinsetzen Tee trinken!!! Du brauchst jetzt immernoch keinen Anwalt...oder kannst ohne den nicht das Kreuz machen?! Wenn du dein Widerspruch nun einlegst passiert erstmal nix! Die Gegenseite muss dann erstmal wieder ein streitiges Verfahren beantragen und eh dies genehmigt wird, schaut ein Zivilrichter ob die Ansprüche gegen dich OK sind. Falls das dann der Fall ist, kann du dir dann auch noch einen Anwalt nehmen. Die Kosten für den Anwalt bezahlst du dann auch erst wenn du ggf. das Verfahren verlierst!!!!!! |
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| | # 2019 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
| Kannst Du das Folgende bestätigen? im Mahnbescheid unterhalb des geltend gemachten Anspruches "Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt" nicht vom Antragsteller angekreuzt war Abgesehen davon: bzgl. des kay2 bin ich aus verschiedensten Gründen misstrauisch.
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