Graf von Westphalen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Alt 13.04.2010, 15:08   # 2001
ulrich
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Zitat:
Zitat von AlterSack Beitrag anzeigen
Hallole,
wie ich schon vermutete kam heute ein weiteres Schreiben welches auf der Ignorliste landete. 20.04. letzter Termin bis zum Mahnbescheid

Ich hab mal das Schreiben hochgeladen
So was habe ich auch schon, "lange"! Wenn er kommt, Wiederspruch einlegen innerhalb von 14 Tagen. Und Bitte nicht begründen, nur wiedersprechen!
Bitte Informieren: Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Das mit der Zahlung ist eine "Drohung" war bei mir nicht dabei.
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Alt 14.04.2010, 11:46   # 2002
kay2
 
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Ich habe auch einen Brief von dem Herrn Gräflein bekommen und das getan, was hier drin stand. Den ersten Brief habe ich am Ende Januar erhalten. Die Mod UE habe ich gleich danach abgegeben. Danach kamen mehrere Mahnungen mit Fristen, die ich ignoriert habe. Jetzt habe ich einen Mahnbescheid über insgesamt 801,80 € erhalten. Ich weiß jetzt absolut nicht was ich machen soll, habe weder Geld für einen Anwalt noch Zeit für Gerichtstermine. Toll ich doch lieber diese Scheiß 100 EUR gezahlt.

Wer kann Tips geben? Wem ist das auch passiert?
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Alt 14.04.2010, 11:53   # 2003
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
Mahnbescheid über insgesamt 801,80 € erhalten. ....... Toll ich doch lieber diese Scheiß 100 EUR gezahlt.
Soll der letzte Satz heißen: "Toll, hätte ich doch lieber...." oder wie kommst Du auf 100,-- wo es doch 801,80 sind.

Bei Mahnbescheid gibt es die Möglichkeit mit einem "Kreuzchen" an betreffender Stelle "komplett" zu widersprechen.
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Alt 14.04.2010, 11:56   # 2004
dj-kerr
 
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erstmal ruhig bleiben!!!!

...dann den Mahnbescheid binnen 2 Wochen!!! widersprechen! Dann passiert entweder gar nix mehr, oder ein Zivilrichter schaut sich erstmal an ob überhaupt die Forderungen gegen dich so richtig sind. Denn eins muss man wissen....ein Mahnbescheid wird ohne Prüfung vom Amtsgericht versendet. Also jeder der deine Adresse und dein Name hat könnte dir, theorietisch, einen Mahnbescheid senden.

Also immer cool bleiben, widersprechen und dann wie immer warten

P.S.: Achja....ich warte auch schon sehnsüchtig auf die Post heute....für mich sollte eigentlich auch sowas dabei sein
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Alt 14.04.2010, 11:58   # 2005
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
Ich weiß jetzt absolut nicht was ich machen soll
Bis jetzt hast Du alles richtig gemacht. Dem Mahnbescheid liegt ein Vordruck für den Widerspruch bei (ein Kreuz an der richtigen Stelle genügt).
So Du Dich noch nicht eingelesen haben solltest, solltest Du Dir die Zeit nehmen: Meine kleine Zusammenfassung
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Wer bei seinen Handlungen immer auf Vorteil bedacht ist, wird sich viele Feinde machen.
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Alt 14.04.2010, 11:58   # 2006
ulrich
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen

Wer kann Tips geben? Wem ist das auch passiert?
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de das solltest Du innerhalb von 14 Tagen machen. Bitte nicht begründen. Und per "Einschreiben" Zurückschicken!
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Alt 14.04.2010, 12:07   # 2007
dj-kerr
 
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Gibt es noch mehr Leute die es schon mit einem Mahnbescheid erwischt hat?
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Alt 14.04.2010, 12:16   # 2008
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von dj-kerr Beitrag anzeigen
Gibt es noch mehr Leute die es schon mit einem Mahnbescheid erwischt hat?
Soweit ich es in Erinnerung habe, nur Fälle, bei denen im Mahnbescheid unterhalb des geltend gemachten Anspruches "Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt" nicht vom Antragsteller angekreuzt war.

Shual hat sich dbzgl. auch schonmal geäussert: Graf von Westphalen Abmahnung wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

Von Mcpiper2 gab es offensichtlich seit dem mutmasslichen Mahnbescheid auch nix Neues.
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Alt 14.04.2010, 12:17   # 2009
ulrich
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Zitat:
Zitat von constantin Beitrag anzeigen
Ist der Graf bei anderen auch schon so hyperaktiv gewesen? Ich meine, kay2 wurde im Januar erst abgemahnt, danach mehrere Briefe und nach ca. 3 Monaten schon ein Mahnbescheid. Sehr ungewöhnlich - dieses Tempo.
Wenn das mal ein Mahnbescheid ist! Wohl eher eine Verwechselung.
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Alt 14.04.2010, 12:22   # 2010
kay2
 
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Ich glaube es waren 4 Mahnungen, die letzte mit Androhung, dass die Kosten in einem gerichtlichen Verfahren höher wären. Ja super und was ist, wenn es doch ins streitige Verfahren geht. Dann brauch ich nen Anwalt?

Mit den 100 EUR mein ich diesen § 97 a. Wenn ich die gezahlt hätte, vielleicht hätten sie es dann eingestellt oder ich hätt noch mal 100 draufgelegt von mir aus, aber jetzt habe ich die Scheiße mit Anwalt und Gericht etc. Was kostet mich denn ein Anwalt - bestimmt auch noch mal ein paar hundert EUR?

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.4.2010 um 12:23:45-----

Kann man die Dateien bei mir finden? Das ist doch auch strafbar, oder? Ich hab doch alles gelöscht

-----Doppelpost zusammengeführt am 14.4.2010 um 12:25:16-----

Nein ist ein Mahnbescheid, kommt von Hünfeld, soll ich vielleicht doch noch nach einem Vergleich fragen?
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Alt 14.04.2010, 12:26   # 2011
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
...
Sorry, aber Du verhältst Dich hier wie ein Troll. Deshalb - vor weiteren Postings:

Mahnbescheid einscannen und zwecks Verifizierung an Princess/Shual weiterleiten. Bis dahin ist hier Funkstille angesagt.
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Alt 14.04.2010, 12:29   # 2012
watt_ihr_volt
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
Mit den 100 EUR mein ich diesen § 97 a. Wenn ich die gezahlt hätte,
Kann man die Dateien bei mir finden? Das ist doch auch strafbar, oder? Ich hab doch alles gelöscht
Du wurdest nicht wg. §97 UrhG. belangt, da wären die garnicht an Deine Adresse gekommen, sondern nach §101UrhG, und da ist nichts mit mal eben 100,-- weil besonders "schwerer Fall mit Gewerblich und so".

Warum sollten die Daten-Files bei Dir finden?
Der Käse ist gegessen, sobald Du ne Abmahnung Dein eigen nennst, interessiert sich kein Schwein mehr um Deinen PC sondern nur noch um Dein Bankkonto.
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Alt 14.04.2010, 12:30   # 2013
dj-kerr
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Soweit ich es in Erinnerung habe, nur Fälle, bei denen im Mahnbescheid unterhalb des geltend gemachten Anspruches "Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt" nicht vom Antragsteller angekreuzt war.
Na dann sollten wir doch alle erstmal ruhig bleiben....solange kein streitiges Verfahren beantragt wurde geht hier aber erstmal garnix vor Gericht.

Kay2: du solltest vllt. erstmal nen Tee trinken und dich beruhigen! Solange bei dir nicht angekreutz ist das ein streitiges Verfahren beantragt wurde brauchst du nix zu befürchten!!! Du schickst deinen Widerspruch ein und wartest ab...denn dann muss erstmal ein Zivilrichter schauen ob die Ansprüche gegen die überhaupt stimmen.

Des weiterem ist es so, dass der Anwalt nur dann richtig Geld kostet wenn du ein Verfahren verlierst....zu so einem Verfahren ist es bei unserem Grafen aber bis jetzt noch nicht gekommen....also immer ruhig
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Alt 14.04.2010, 12:45   # 2014
kay2
 
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Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Sorry, aber Du verhältst Dich hier wie ein Troll. Deshalb - vor weiteren Postings:

Mahnbescheid einscannen und zwecks Verifizierung an Princess/Shual weiterleiten. Bis dahin ist hier Funkstille angesagt.
Und dann? Ist er dann mein Anwalt
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Alt 14.04.2010, 12:51   # 2015
dj-kerr
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
Und dann? Ist er dann mein Anwalt
Was habe ich gesagt??? Erstmal hinsetzen Tee trinken!!!

Du brauchst jetzt immernoch keinen Anwalt...oder kannst ohne den nicht das Kreuz machen?! Wenn du dein Widerspruch nun einlegst passiert erstmal nix! Die Gegenseite muss dann erstmal wieder ein streitiges Verfahren beantragen und eh dies genehmigt wird, schaut ein Zivilrichter ob die Ansprüche gegen dich OK sind. Falls das dann der Fall ist, kann du dir dann auch noch einen Anwalt nehmen. Die Kosten für den Anwalt bezahlst du dann auch erst wenn du ggf. das Verfahren verlierst!!!!!!
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Alt 14.04.2010, 12:59   # 2016
kay2
 
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Ok werde weiter berichten
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Alt 14.04.2010, 13:02   # 2017
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
Ok werde weiter berichten
Soweit es mich angeht: die Verifizierung Deines Mahnbescheides läuft ab sofort unter "ausstehende Forderungen".
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Alt 14.04.2010, 13:04   # 2018
dj-kerr
 
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Zitat:
Zitat von kay2 Beitrag anzeigen
Ok werde weiter berichten
So ist es gut....Widerspruch und das machen was du vorher auch gemacht hast....abwarten

Ich habe heute das gleich bekommen....und heule ich rum?
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Alt 14.04.2010, 13:08   # 2019
Frank2009
 
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Zitat:
Zitat von dj-kerr Beitrag anzeigen
Ich habe heute das gleich bekommen
Kannst Du das Folgende bestätigen?

im Mahnbescheid unterhalb des geltend gemachten Anspruches "Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt" nicht vom Antragsteller angekreuzt war

Abgesehen davon: bzgl. des kay2 bin ich aus verschiedensten Gründen misstrauisch.
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Alt 14.04.2010, 13:13   # 2020
dj-kerr
 
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ja kann das bestätigen....es ist kein streitiges verfahren! alsoooo immer locker bleiben
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Wir wollen lernen … wie man eine kriminelle Vereinigung gründet? Oder deutsch spricht ohne zu stottern? | Nachrichtenspiegel online Dieses Thema Pingback 19.07.2010 22:10


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