| | # 1 |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Der Artikel ist zwar vom 29.03.2008, aber doch informativ. Desweiteren sollte man doch meinen und hoffen das, sich "alle" Staatsanwaltschaften dieser Begründung des Wuppertaler Oberstaatsanwalts Ralf Meyer anschließen. --------------------------------------------------------------------- Wuppertal/Duisburg (dpa) - Die zahllosen Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsen können hoffen, der Strafverfolgung und teuren Abmahnungen zu entgehen. Die Staatsanwaltschaften etwa in Wuppertal und Duisburg weigern sich inzwischen, gegen einfache Nutzer von Internet-Tauschbörsen zu ermitteln. Tausende Strafanzeigen wurden von den Behörden in den vergangenen Wochen abgewiesen. Den Rechte- Inhabern gehe es nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die Namen der Nutzer, die sie für Abmahnungen verwenden, begründete der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Freitag den Schritt. Die Ermittlungen seien "nicht mehr verhältnismäßig". Die Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele- Industrie missbraucht. "Wenn die Betroffenen von den Anwälten der Industrie schriftlich abgemahnt werden, dann zahlen sie oft freiwillig, weil sie ein Zivilverfahren vermeiden wollen", sagte Meyer. Um an die Namen der Nutzer zu kommen, müssen die Staatsanwaltschaften beim Internetanbieter den Inhaber der sogenannten IP-Adresse erfragen. "In Wuppertal gehen vor allem Anzeigen wegen Porno-Downloads ein", sagte Meyer. Allein im Januar und Februar seien dies über 2000 gewesen. Zwar verletze das Herunterladen von Musik oder Filmen das Urheberrecht, dies sei aber keine gravierende Straftat. Meist seien die Tauschbörsen nicht kommerziell, sagte Meyer. Außerdem könne vom Inhaber der IP-Adresse nicht automatisch auf den tatsächlichen Nutzer geschlossen werden: Gerade in Wohngemeinschaften oder Familien sei kaum zu ermitteln, wer sich illegal aus dem Internet bedient hat. Für den Steuerzahler verursache die Anzeigenflut erhebliche Kosten: "Für jede Anfrage an die Provider müssen wir 20 bis 50 Euro bezahlen." Dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal gar nicht mehr gegen illegale Downloads vorgehe, sei aber nicht richtig, betonte Meyer: "Bei erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung wird natürlich ermittelt." Auch die Staatsanwaltschaft in Duisburg hat seit Ende des vergangenen Jahres viele Verfahren eingestellt. Zwar werde jeder Einzelfall geprüft, "aber wenn keine schwerwiegende Straftat vorliegt, dann lehnen wir die Ermittlung von IP-Adressen ab", sagte der Sprecher der Duisburger Behörde, Detlef Nowotsch. Er sieht die Staatsanwaltschaften sogar von der Industrie "missbraucht": Weil das aktuelle Telekommunikationsgesetz den Rechte-Inhabern nicht gestatte, sich wegen der Namen der Nutzer direkt an die Provider zu wenden, versuchten sie dies durch Strafanzeigen zu unterlaufen. Das Abschmettern der Strafanzeigen wollen die Anwaltskanzleien, die für die Rechte-Inhaber aktiv werden, nicht hinnehmen. Sie haben Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, eingereicht. Diese prüft nun das Vorgehen der Staatsanwaltschaften. "Wir sind noch im Prozess der Meinungsbildung. Eine Entscheidung unsererseits kann Wochen dauern", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Axel Stahl. Die Staatsanwaltschaften Wuppertal und Duisburg seien nicht die einzigen, die eine IP-Adressen-Ermittlung unter bestimmten Umständen ablehnten: "Andere Behörden im Bezirk haben die Situation ähnlich bewertet", sagte Stahl. Das nordrhein-westfälische Justizministerium wollte sich zu dem Vorgehen nicht näher äußern. "Wir warten den Bericht der Generalstaatsanwaltschaft ab und prüfen deren Entscheidung dann gegebenenfalls im Nachhinein", sagte der Sprecher des Ministeriums, Ulrich Hermanski. Quelle: dpa P.S.: Wenn der Bericht bekannt ist, kann er ohne Nachfrage gelöscht werden! Werbung |
|
| | # 2 | |
| Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 81
| Zitat:
greetz | |
|
| | # 6 | |
| Registriert seit: 21.08.2007 Ort: heute hier, morgen dort
Beiträge: 1.428
| Zitat:
Der angeprangerte Missbrauch der Staatsanwälte wurde seit September 2008 durch den "Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch" gedämpft. Seither gibt es nun eine weitere Möglichkeit, um an unsere Adressen (auch ohne Strafanzeige) zu gelangen. | |
|
| | # 7 | |
| Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 96
| Zitat Alter Esel Zitat:
Und wie verhält es sich mit altfällen? klagungswahrscheinlichkeit? hoch? höher? am Höchsten? | |
|
| | # 8 | |||
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.432
| Zitat:
Der Trend geht längst dahin. Von den Abmahnungen, die im April 09 den Empfänger erreichten, wurden nur noch 21% über die StAschaften geführt. Zitat:
| |||
|





