| | # 5 | |
| Gastposter | Zitat:
Alle hier abgemahnten weigern sich zu Zahlen, weil sie die Abmahnung als ungerechtfertigt empfinden und du kommst daher und lobst einen Abmahner in allerhöchsten Tönen, wie entgegenkommend der doch sein kann. Das ist mir auch ABSOLUT Unverständlich. | |
| | # 6 |
| Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 243
| IRONIE ON! Wahnsinn ich bin ja so froh, dass unsere lieben Abmahnanwälte eine solche soziale Ader haben. Ich werde mir überlegen, sie in den Kreis meiner Spendenempfänger für wohltätige, gemeinnützige Zwecke aufzunehmen! lIRONIE OFF Nunmal im Ernst: Trotz toller Rabatte halte ich nichts davon, direkt Kontakt mit den Abmahnanwälten aufzunehmen. 500 Euro, zumindest in meiner Studentenzeit vor 20 Jahren (damals fast 1000DM), war ein Vermögen! So richtig verstehe ich die Motivation des Themenstarters auch nicht, eine Info im Waldorfthread hätte auch gereicht! Na ja..... ![]() Grüße der Hoogie |
| | # 7 | |
| Registriert seit: 17.04.2009
Beiträge: 65
| Zitat:
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| | # 8 |
| Threadstarter Registriert seit: 14.05.2009
Beiträge: 14
| Ich wurde vielleicht falsch verstanden. Ihr glaubt vielleicht, dass ich froh bin, den 500€ Geschenk an Sony&Waldorf machen zu dürfen? ![]() Oder bin ich der einzige der eine Abmahnung bezahlt hat? Ich komme aus Rumänien und Terabytes geschützte Sachen zu herunterladen ist unser Nationalsport und daher fühle ich mich tief in meiner Identität verletzt ![]() Und anders gesehen zwischen 800 und 500 ist immer noch ein Unterschied. Ich konnte noch meine Miete zahlen! Wenn man im Sc***ße bis zum Hals ist und noch weiter sinkt, freut man sich über den stinkenden Luft. Oder? |
| | # 9 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.431
| Lieber Threadstarter, erst wollte ich schon schreiben und darauf hinweisen, dass du die Suchfunktion im Board nicht genutzt hast, da es bereits einen Thread für Waldorf gibt. Nun sehe ich aber davon ab, die Beiträge zu verschieben, da deine "Empfehlungen" sonst in der Bedeutungslosigkeit versinken würden. Für den Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung ist es egal, wie man damit in dem Land verfährt, aus dem du kommst. Du befindest dich in Deutschland hast einen Anschluss hier und musst dich nach den hiesigen Gepflogenheiten richten. Wenn deine "Einsparung" von 300 EUR für dich ein sensationeller Erfolg darstellt - o.k. Dennoch sind es immer noch 500 EUR zu viel, um die dein Konto erleichtert wird. Damit will ich nicht sagen, dass es für den einen oder anderen zweckmäßig sein kann (dmit man ruhig schlafen kann), Vergleichsverhandlungen zu führen, die ein Ergebnis wie deines haben. Jedoch ist das weder sensationell, noch würde ich persönlich es als Richtlinie für Schüler, Studenten, Harz IV Empfänger oder Rentner mit Aufstockungsbeitrag darstellen. |
| | # 10 | |||
| Registriert seit: 06.09.2007 Ort: Berlin
Beiträge: 495
| Mag sein. Offenbar war deine Motivation dann tatsächlich die Nächstenliebe. Dafür muss man dir besonders dankbar sein, ist ja schließlich eine ziemlich selten gewordene Charaktereigenschaft. Aber wie princess bereits sagte, auch 500,-€ sind hübsch viel Geld. Es fühlt sich immer sehr gut an, wenn eine Forderung reduziert wird. Manchmal ist das aber nur ein Trick, um überhaupt Kohle vom Abgemahnten zu sehen. Mit dem Hartz-IV-Bescheid zu wedeln soll ja mitunter auch ganz wirksam sein... Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich 500, du 856. Ha! | |||
| | # 11 |
| Registriert seit: 15.09.2008
Beiträge: 6.468
| Die 500-Regelung Normalerweise geht die Kanzlei davon aus, das im Fall eines Gerichtsverfahrens, das Gericht im Rahmen eines Vergleichsangebots höchstens eine 75% - 25% - Regelung vorschlagen wird. Für den Beklagten bedeuted dies also hier 642 + anteilige Gerichtskosten. Davon zieht die Kanzlei die eigenen anteiligen Gerichtskosten und eine kleinere Pauschale [Verwaltung, Schriftverkehr gespart usw.] ab = 150 = gerundet 500 Stinknormal. Mit "Sozialer Ader" hat das überhaupt nichts zu tun, sonst wäre das Angebot bei 250. Für denjenigen, der aber das zusätzliche, orginäre zusätzliche Risiko von 142 gegenüber dem Vergleichsangebot von 500 eingeht, besteht natürlich weiterhin die die Möglichkeit auf 0 zurück zu fallen. Wer sich dieser Möglichkeit nun mal eben berauben will... bitte schön. PS: Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten sind ein zusätzliches Risiko, das nicht in dieser Rechnung auftauchen darf. Gewinnt man nämlich eine Instanz wird die Kanzlei definitiv in die nächste Instanz gehen und in die übernächste sowieso. Diese einzelfallbewertung kann niemand hier vornehmen, insofern spielen diese Kostenrisiken nur theoretisch eine rolle, wenn es um die Betrachtung der Frage "ausßergerichtliches Angebot" annehmen? geht. -----Doppelpost zusammengeführt am 14.5.2009 um 15:15:02----- @ princess Ich habe gerade erst die Überschrift entdeckt. Ich beantrage die Abänderung des Titels. Du bist da natürlich frei in Deiner entscheidung, aber mir schwebt da so was wie "Das Studentenmärchen" vor.
__________________ Murdoc is (choose one) king/dead/God |
| | # 12 |
| Registriert seit: 12.04.2011
Beiträge: 2
| Ganz Wichtig!! Nichts zahlen und auch Nichts unterschreiben!!! Als erstes solltet Ihr mal Ruhe bewahren! ************** Alleine wenn euch schon eine Zahlung von einem Niedrigeren Betrag angeboten wird als die geforderte Summe, egal ob Student oder Hartz IV Empfänger oder was auch immer! Hier könnt Ihr schon dran fühlen, dass hier was nicht mit Rechten Dingen zu geht. Wenn die Kanzlei im Recht ist, dann können die auch die gesammten Kosten fordern, und werden einen Teufel tun und euch niedrigere Beträge als "Schadensersatz Forderung" anbieten!!! Und auch die ganzen Anwälte die sofort auftauchen wenn Ihr bei Google nach Abmahnung von Walldorf sucht, sind alle nur auf eins aus: Euer Geld!!! Die werben damit euch zu verteten und eine geänderte "Modifizierte" Unterlassungserklärung abzugeben! Erstberatung meist kostenfrei. Aber dann... Schnell seid Ihr dann 150 oder 200 Euro los wenn diese für euch ein Schreiben aufsetzen, und ohne dieses Schreiben an die gegenerische Kanzlei läuft nichts! Wenn Ihr definitiv nichts getan habt, wieso solltet Ihr dann also eine Unterlassungserklärung abgeben??? Wir selbst sind abgemahnt worden, und haben uns auch sofort im Netz schlau gemacht! Wir haben nichts unterschrieben und auch nichts gezahlt. Wir haben auf das Schreiben überhaupt nicht reagiert. Dann kam ein 2. Schreiben in dem die Frist verlängert wurde und erneut die Aufforderung zur Zahlung kam. Auch hier haben wir nicht reagiert. Es handelt sich hierbei um Massen Abmahnungen und hier werden Millionen verdient mit Leuten die natürlich sofort Angst haben, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt in dem Ihnen Vorgeworfen wird etwas aus dem Internet geladen oder zum angeblichen Download zur Verfügung gestellt zu haben. Wenn nur 20 % von denen sofort zahlen alleine aus Angst, könnt Ihr euch selbst ausrechnen was diese Kanzleie mit der Abzock Masche verdient! Also nochmal: Wenn Ihr nichts getan habt, müsst Ihr auch nichts Zahlen, und erst Recht nichts Unterschreiben! Natürlich könnt Ihr zu einem Anwalt eures Vertrauens gehen, aber auch dieser wird nichts umsonst tun, da keine Rechtschutzversicherung für diese Fälle aufkommt, zahlt Ihr alles selbst. Also Ganz Wichtig! Ruhe bewahren! Auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben! Und spart euch auch einen Anruf bei der Abmahnenden Kanzlei! Wenn Ihr Nichts getan habt, und euch da sicher seid, Ignoriert das Schreiben einfach und auch die 2. Aufforderung zur Zahlung könnt Ihr getrost abheften, oder direkt in den Müll werfen! Die Masche ist eine Lizenz zum Geld drucken mehr nicht! Bei der besagten Kanzlei fährt mit Sicherheit jeder der dort Arbeitet mittlerweile einen Porsche oder ein noch hochwertigeres Auto! Solltet Ihr in der Nähe von München wohnen fahrt doch einfach mal da vorbei und guckt mal nach und berichtet... aber ich befürchte auch Ihr wohnt weit ausserhalb von dem Kanzlei Sitz oder???? Das so wette ich ebenfalls wird zu 99 % der Fälle so sein! Wieso Nur???? Wenn die Kanzlei bei mir um die Ecke wär, hätte ich denen auch schon längst einen Besuch abgestattet und hätte da mal für "Recht" und "Ordnung" gesorgt Gruss |
| | # 13 | |
| Registriert seit: 20.01.2011
Beiträge: 229
| Zitat:
Nicht zahlen ist ok aber dabei den Fehler zu begehen die modef Unterlassenserkärung nicht abzugeben kann wohl nur abgeraten werden.In der modef gibst du übrigens keinerlei Schuld zu.... Übrigens Personen die die modef Unterlassenserklärung nicht abgeben sind diejenigen die hochgradig gefährdet sind einen weit aus höhren Kostenteil bezahlen zu müßen.Wundere dich also nicht wenn du bald Post vom Gericht bekommst oder der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.Ohne Unterlassenserklärung können die Herren Anwälte nämlich eine einstweilige Verfügung einleiten und ihr Geld durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Nicht zahlen ja ,aber nicht ohne modef Unterlassenserklärung | |
| | # 14 | |||||||
| Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3.083
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Die modUE ist sehr wichtig! Sie ist straf- und gerichtsbewehrt, denn der RI hat ein Recht auf Unterlassung. Durch die modUE wird diesem Recht genüge getan! Die mit der Abmahnung mitgeschickte UE ist zu weit gefasst und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Des Weiteren bannt die modUE die Gefahr einer einstweiligen Verfügung des Gerichts (dann würde es richtig teuer werden, da die Kosten Dir in Rechnung gestellt wird). Zitat:
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Es sei denn, ihr wollt eine Einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage rikieren und habt das nötige "Kleingeld" Und das kannst Du noch so oft posten, deswegen wird es nicht besser/ richtiger 97,98,99,100 EDIT BY PRINCESS ![]() Bitte Waldorf-Thread nutzen! | |||||||







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