| | # 104 |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 25
| hallo leute, ich habe gestern auch so ein schreiben erhalten und kann mir das kaum erklären. habe auch mit einem anwalt gesprochen und er meinte, dass in der mod. UE noch was reinmuss, dass spätere abmahnung nicht mehr gelten. ist das in dem vordruck schon mit drin? ferner sei das begleitschreiben auch wichtig, habt ihr da ein vordruck? was ich übelst finde ist, dass die rechtschutzversicherung da nicht zahlen will, eigentlich schon unverschämt. würde man einen downloadserver betreiben, verstehe ich das noch, aber so wie das bei uns aussieht, wurde es durch das ungeschützte wlan durchgeführt. der anwalt meinte aber, das sei gerade egal. hat hier jemand erfahrung. was nach der mod. UE passiert? ist jemanden auch bekannt, ob jemand post von verschiedenen anwälten bekommen hat? mfg pmp |
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| | # 105 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Zitat:
BItte lesen: http://www.finanztip.de/recht/online/abmahnungvorgehen.htm | ||
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| | # 106 | |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 25
| Zitat:
was meinst du mit bettelbriefe? weitere schreiben mit einer geringeren summe? sollte man auf die dann auch nicht antworten? was meinst du zu dem zusatz in der mod. UE, es auszuschliessen für andere titel der gleichen firma eine abmahung zu bekommen? wurde mir von herrn halbe gesagt. Kanzlei - WAGNER HALBE Rechtsanwälte Köln Arbeitsrecht | |
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| | # 108 |
| Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 58
| Hallo Also ich spreche mal aus meinen persönlichen Erfahrungen Als wir so einen Brief (Abmanhung) bekommen hatten haben wir auch sofort einen Anwalt aufgesucht Dieser Anwalt hat im Prinzip das Gleiche gesagt und vorgeschlagen was auch hier im Forum vorgeschlagen bzw an Tips gegeben wird. Anwaltgespräch war ca 20 Minuten und 75 an Kosten Meine persönliche Meinung es lohnt such nicht gleich zum Anwalt zu gehen es sei denn du hast zuviel Geld Am besten wie schon so oft gesagt hier Eine mod U.E per einschreiben abschicken mit Begleitschreiben und sonst keinen Kontakt und erstmal ganz relaxt abwarten Ich weiss gerade das warten ist schwirig ich war am Anfang auch totall in Panik aber das ist genau das was auch diese Abmahnanwälte woolen Panik verbreiten damit man Angst bekommt und dann rasch alles unterschreibt Denk immer daran du bist mit deinem Problem nicht der Einzige Hier im Forum wird einen sehr gut geholfen mit Tips Schoenen Tag noch LG Atrox |
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| | # 109 |
| Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 48
| Vielleicht hat sich der anwalt auch erst einmal hier schlau gemacht. Einen Anwalt sofort einzuschalten muss jemand immer für sich persönlich entscheiden. Der Anwalt macht Sinn, wenn von vornherein die Gefahr besteht, wegen mehr als im Brief genannten, belangt zu werden. Ich meine natürlich, wenn es zweifelsfrei erwiesen ist. Warum wird eigentlich nicht schlüssig der entgangene Gewinn des RI aufgeführt? Die können mir viel erzählen. Was kostet ein Lied im Internet? Gehe ich davon aus, dass das Lied eventuell 5x heruntergeladen wird, dann entsteht ihnen auch nur der fünfmalige Schaden, den sie durch dieses Lied hätten einnehmen können. Bei keinem wird das Lied sagen wir mal 40x heruntergeladen und sollten die das anbieten, dann wenden die sich doch an den User und versuchen ihn zu belangen. So versuchen die sich den entgangenen Gewinn über mehrere Abmahnungen hereinzuholen und mehr einzustreichen als ihnen jemals wirklich zustehen würde. Das ist jetzt nur eine philosophische Frage und hat mit meinem Fall nichts zu tun! |
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| | # 110 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Du solltest mal etwas mehr hier im Forum lesen, da steht alles schwarz auf weiß | |
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| | # 111 | |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 25
| Zitat:
habs erst falsch verstanden, du meinst mit finger weg, dass ich nichts dran ändern soll ausser den daten die für den fall sind. hatte erst verstanden, dass du mit finger weg meinst, dass ich das muster nicht nehmen soll. mfg pmp | |
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| | # 112 | |
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Nochmal ganz langsam zum Mitlesen, BITTE NICHTS AN DER MUSTER "MODIFIZIERTEN UE" ÄNDERN. Hast Du mich jetzt verstanden? Begleit Schreiben kannst Du, musst Du aber Nicht! Verstanden? Dann NICK mit DEM KOPF.... | |
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| | # 113 | |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 25
| Zitat:
ne, ist mir jetzt klar. hatte das nur erst falsch verstanden mit dem finger weg. | |
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| | # 114 | ||
| Gesperrt Registriert seit: 16.03.2009 Ort: Unter den Buchen sollst Du suchen.
Beiträge: 7.682
| Zitat:
Das ist ja heute hier Stresss pur... -----Doppelpost zusammengeführt am 16.6.2009 um 12:33:33----- Zitat:
mod UE & (Begleitschreiben=Optional): (per Einschreiben mit Rückantwort) und sonst nichts, kein Geld, keinen Kontakt. Wichtig: (Die modifizierte Unterlassungserklärung mod UE) sollte für jeden Abgemahnten zum Pflichtwerkzeug werden, da der Rechte Inhaber RI einen Anspruch auf Unterlassung hat! Außerdem senkt die mod UE den Streitwert um ein erhebliches. Betrifft: Die Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt am 01. des Jahres, des auf die Kenntniserlangung folgt. ( Es gilt das Datum, an welchem der Abmahner die Identität des Anschlussinhabers per Akteneinsicht erfahren hat.) Sie dauert 3 Jahre. Bei Kenntnis in 2009 endet die Verjährung am 31.12.2012. P.S.: Erst wenn Du einen Mahnbescheid bekommst, musst Du komplett wiedersprechen, danach wieder Däumchen drehen und Tee trinken.... | ||
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| | # 115 |
| Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 25
| hi leute, kann mir jemand sagen, ob der brief an den ISP noch aktuell ist? Abmahnwahn-Dreipage.de • Thema anzeigen - Musterschreiben habe überlegt, den morgen dem provider zu senden mit hinweis auf diesen link heise online - 07.06.09 - Provider muss IP-Adressen aus Vorratsdatenspeicherung nicht an Rechteinhaber übergeben meint ihr die kündigen mir, wenn ich den mit rechtlichen schritten drohe? |
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| | # 116 |
| Moderation Registriert seit: 20.04.2008
Beiträge: 3.429
| @pmp Um zu untermauern, wie "erfolgversprechend" dein Vorhaben sein könnte, folgende Gedanken dazu. Der Zugriff auf die Daten der VDS mit den bekannten Zeiträumen wird nur für die Abwehr von Terror, Gefahr für Leib und Leben etc. gestattet. Das ist so und soll auch mal als richtig angenommen werden. Einige Provider speichern darüberhinaus (nach eigenen Angaben) für einen Zeitraum von wenigen Tagen zur Stabilität des eigenen Systems, zur Spam- und Virenabwehr etc., parallel nahezu ähnliche Informationen. Obwohl sie auch die IP-Kundendaten-Übersetungstabelle enthalten, habe diese Informationen jedoch nichts mit den Datensätzen aus der VDS zu tun. Insbesondere Abgemahnte/Kunden deren Provider T-COM ist, können sich also nicht dauf berufen, das ihre Daten aus dem Datenbestand der VDS rekrutiert wurden, da es jenen Zweit-Pool gibt. Anders war es jedoch beim Provider aus dem o.g. Link/Urteil. Da gab es diesen Zweit-Pool nicht. Da aber der Porno-Fritze wusste, dass der Provider Kraft Gesetz auch noch die Daten aus der VDS haben musste, begehrte er diese ... und erhielt zu Recht eine Abfuhr. |
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| | # 117 |
| Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.717
| Kleinere Neuigkeiten, nur damit hier jeder informiert ist: Am 3.4.2009 habe ich über einen Rechtsanwalt ein Antwortschreiben an Schulenberg gesendet, mit der Bitte um Übermittlung von Hashcode und Dateigrösse der angebotenen Datei und der Frage danach, wer diese Datei zum ersten Mal in Umlauf gebracht hat!!! Statt darauf in vernünftiger Art und Weise umgehend zu reagieren (er hatte es doch angeblich soooo eilig in seinem Abmahnschreiben), hatte ich wohlbemerkt am 18.06.2009 auf eine Vorladung vom 16.06.2009 hin eine sogenannte "Beschuldigtenvernehmung" bei der Polizei." Ebenfalls Grüße nach Frankfurt und Hamburg: sooo gehts nicht. p.s.: Alle Angaben sind korrekt und es besteht kein Grund, irgend eine Information zu löschen, da sowohl Schulenberg, als auch ich mittlerweile wissen, worum es geht. |
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| | # 118 | |
| Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 9
| Zitat:
EDIT BY PRINCESS Bitte Zitatzeichen verwenden, wenn das Geschriebene nicht von dir ist! Habs schnell mal für die gemacht! | |
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| | # 120 | |
| Registriert seit: 09.05.2009 Ort: In der Stadt, die es gar nicht gibt
Beiträge: 2.262
| Zitat:
Glaubst Du, dass es da einen Zusammenhang mit Deiner Anfrage vom 3.4.2009 und der Vorladung bei der Polizei gibt? Ich sehe in Deinem Auskunftsverlangen keinen Hinweis dafür, die eine Beschuldigtenvernehmung" bei der Polizei rechtfertigen würde. Wenn Deine IP-Identifizierung auch nicht über die Staatsanwaltschaft lief, bei der ja eine polizeiliche Vorladung nichts Ungewöhnliches wäre, ist es mir im Moment völlig schleierhaft, was der Anlass für Deinen Polizeibesuch war. Könntest Du das bitte etwas erläutern, sofern das nicht zu heikel für Dich ist. Danke Constantin | |
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