Abmahnung von Schulenberg & Schenk

Alt 14.07.2009, 13:54   # 261
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Hasenpfote Beitrag anzeigen
...

Mich treibt schon länger folgende Frage um:
In dem Abmahnschreiben (1. Schreiben) wurden als angebliche Beweise lediglich folgende Daten vorgelegt:
Datum:
Uhrzeit:
IP-Adresse:
Client:
Original Produktname:

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt, ob die oben angegebenen Daten als belastbares Beweismaterial vor Gericht ausreichen? Was passiert, wenn man alles abstreitet? Hat SuS mehr Informationen in der Hinterhand, z. B. Hash-Werte (wobei selbst diese nicht eineindeutig sind)?
Oder habe ich die Antwort auf diese Frage im Forum überlesen?

Somit geht es in der Stufe des zweiten Briefs nur um die Einforderung der Abmahnkosten - wie verhält sich nun ein armer überforderter Amtsrichter, wenn man die Beweiskraft der obengenannten Daten abstreitet?

Viele Grüße,
Hasenpfote
Soweit es mich angeht: ich kann Dir Deine Fragen erst beantworten, sobald mein Fall abgeschlossen ist.

Grüße,

Frank
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 14:26   # 262
atrox07
 
Benutzerbild von atrox07
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 58
Hallo
Bei mir sieht es genauso aus wie bei Frank
Ich kann auch erst genauere Angaben machen wenn
die Sache abgeschlossen ist
Alles andere waere bzw ist Glaskugelschauerei!
Schoenen Tag noch
LG
Atrox
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 15:13   # 263
Hasenpfote
 
Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
Soweit es mich angeht: ich kann Dir Deine Fragen erst beantworten, sobald mein Fall abgeschlossen ist.

Grüße,

Frank
Zitat:
Zitat von atrox07 Beitrag anzeigen
Hallo
Bei mir sieht es genauso aus wie bei Frank
Ich kann auch erst genauere Angaben machen wenn
die Sache abgeschlossen ist
Alles andere waere bzw ist Glaskugelschauerei!
Schoenen Tag noch
LG
Atrox
@Frank & Atrox

falls dies nicht zu indiskret ist - in welcher Stufe seid Ihr beiden - habt ihr erst - wie so mancher in diesem Forum - das 2. Schreiben geschluckt oder ist es schon zum Mahnbescheid bzw. zur Ladung zum amtsgerichtlichen Zivilprozess gekommen.
Wie weit kann also SuS gehen?

Danke im voraus für die Info,
Hasenpfote
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 15:19   # 264
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Hasenpfote Beitrag anzeigen
falls dies nicht zu indiskret ist - in welcher Stufe seid Ihr beiden
Ich habe auf die Abmahnung vom 31.03.2009 mit einem Schreiben am 03.04.2009 reagiert (per Anwalt), keine (mod.)UE. Seit dem 03.04 erwarte ich eine Antwort/Reaktion, in welcher Form auch immer.

Zitat:
Zitat von Hasenpfote Beitrag anzeigen
Wie weit kann also SuS gehen?
Weiß ich nicht. Das werden wir sehen. Wenns bei mir etwas Neues gibt, melde ich mich.

Grüße,

Frank
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 15:27   # 265
atrox07
 
Benutzerbild von atrox07
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 58
Hallo Hasenpfote
Ich fuer meinen Teil habe alles was ich dazu zu sagen
habe hier in diesem Thread geschrieben
Ist nicht boese gemeint aber vieleicht solltest du dir einfach den ganzen Thread durch lesen
Lg
Atrox
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 17:13   # 266
Attacker
 
Benutzerbild von Attacker
 
Registriert seit: 10.07.2009
Ort: Deutschland
Beiträge: 158
Ich glaube irgendwo im Netz gelesen zu haben, daß der Richter bei einem Wert von 10000€ und nur einer Datei (Film, 1 Album) es nicht zu einer Verhandlung kommen lassen wird, weil der Aufwand zu hoch wäre und weil die Gerichte dann mit solchen Fällen "überflutet" werden würde! Deswegen bestimmt die "angeblichen" 30000€ im ersten Brief! Es gibt einfach zu viele, die nur mal ein oder 2 Dateien geladen haben und dann per "Schnüffel-Firmen" gefunden wurden! Wenn diese Fälle von Gerichten verhandelt werden würden, dann sind die doch in 100 Jahren () noch nicht fertig!

Ich für meinen Teil lass mich überraschen!
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 17:27   # 267
atrox07
 
Benutzerbild von atrox07
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 58
Hey
Ich finde egal was wir auch unternehmen sei es reagieren oder
iknoriren sei es mit Anwalt oder Ohne Anwalt
Im Endefekt muessen wir Alle uns doch überraschen lassen
Was SUS angeht.
So bald einer von uns mit der Sache entgültig abgeschlossen hat,
kann man auch näher und ausführlicher auf dieses Thema eingehen.
Schoenen Tag noch
LG
Atrox
  Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2009, 17:30   # 268
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Attacker Beitrag anzeigen
Wenn diese Fälle von Gerichten verhandelt werden würden, dann sind die doch in 100 Jahren () noch nicht fertig!

Ich für meinen Teil lass mich überraschen!

ZPO - Einzelnorm

ZPO § 147 Prozessverbindung

Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können.

--

Nur als Anregung zum Nachdenken.
  Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 23:26   # 269
laidback33
 
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 2
Hallo zusammen,
auch ich bin ein Betroffener mit einer Abmahnung vom Juni 2009. Ich habe sofort den Anwalt meines Vertrauens (kein Spezialist für Hilfe bei Abmahnungen!) mit Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Seitdem kann ich wieder ruhig schlafen. Da die Rechtschutzversicherung für diesen Fall keine Kosten übernimmt, trage ich das Risiko der RA-Kosten zunächst selbst. Ich sehe aber eine aussichtsreiche Möglichkeit, trotzdem nichts bezahlen zu müssen. Über den Fortgang meines Falles werde ich hier weiter berichten.
Eine Frage habe ich:
Die Fa. Smaragd Service AG hat den Sitz in der Schweiz. Darf die Staatsanwaltschaft Daten an Firmen in Nicht-EU-Länder herausgeben? Außerdem ist der Geschäftszweck der Smaragd nicht Internetrecherchen. Da stimmt etwas nicht.

mfg
  Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2009, 23:35   # 270
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Welche Daten sollten das sein? Der Weg ist der (angeblich):

Smaragd Service -> IP -> Schulenberg -> IP -> Sta -> IP -> Telekom -> Adressen -> Sta -> Akteneinsicht -> Schulenberg -> Abmahnung.

So die Theorie.
  Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2009, 13:00   # 271
Hasenpfote
 
Registriert seit: 14.07.2009
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Frank2009 Beitrag anzeigen
ZPO - Einzelnorm

ZPO § 147 Prozessverbindung

Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einer Klage hätten geltend gemacht werden können.

--

Nur als Anregung zum Nachdenken.
Hallo Frank,
die Prozessverbindung nach § 147 ZPO hat mehrere Voraussetzungen, die vorliegen müssen:
- mehrere anhängige Prozess bei DEMSELBEN Gericht
- Zuständigkeit des Prozessgerichts und diesselbe Prozessart
- Rechtlicher Zusammenhang
....

spätestens beim rechtlichen Zusammenhang der verschiedenen betrachteten Abmahnfälle wirds meiner Meinung nach schwierig - da es ja in den hier diskutierten Abmahnfällen um voneinander zeitlich wie örtlich getrennte und unabhängige Urhehberrechtsverletzungsvorgänge geht.

Ein Beispiel für einen rechtlichen Zusammenhang ist z.B. Klage auf Kaufpreiszahlung bei einem Güterkauf & Gegenklage auf Schadensersatz wg. Nichterfüllung... dabei muss es entweder um den gleichen Streitgegenstand (auch unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang) oder um die gleichen Verteidigungsmittel gehen.

So wie ich das sehe, können wir uns gegen die Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen oder nach Abgabe und Annahme der modUE - die offensichtlich von SuS akzeptiert wird und somit die Gefahr einer Klage aus Urheberrechtsverletzung ausräumen sollte - die Ansprüche der Abmahnkosten nach §§ 677, 683 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) nicht im Wege einer Prozessverbindung wehren. Dies wird wohl jeder für sich alleine mit SuS verhandeln müssen.

Dabei ist nochmals zu beachten, dass es im 2. Brief von SuS nach Abgabe der modUE nicht mehr um die Urheberrechtsverletzung an sich sondern meiner Ansicht nach nur noch um die Erstattung der konkreten Abmahnkosten geht - der Streitwert von 10.000 oder 30.000€ bestimmt zwar die Höhe der Berechnung der Abmahnkosten, ist aber nicht mehr Gegenstand der Forderung des 2. Briefs. Ein Streit über die Abmahnkosten würde dann vor einem Amtsgericht (AG) ausgetragen werden müssen, sofern die Abmahnkosten geringer als 5001€ sind.

Rein hypothetisch könnten allerdings eventuell mehrere denkbare Klagen unsererseits gegen SuS z.B. wg. rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen im Wege einer Prozessverbindung zusammenfassbar sein - beispielhaft siehe z.B. dieser Artikel: Internetrecht - massenabmahnung

Gruss,
Hasenpfote
  Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2009, 13:53   # 272
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Hasenpfote Beitrag anzeigen
...können wir uns ... nicht im Wege einer Prozessverbindung wehren.
Zitat:
Zitat von Hasenpfote Beitrag anzeigen
...mehrere denkbare Klagen unsererseits gegen SuS z.B. wg. rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnungen im Wege einer Prozessverbindung zusammenfassbar sein...
Wir werden ganz sicher nicht vor einem Zivilgericht den ZPO §147 in Anspruch nehmen. Ich verwies bzgl. des ZPO §147 nur auf die Möglichkeiten des Abmahners, seine Ansprüche auf Erstattung seiner angeblichen Kosten massenhaft geltend zu machen bzw. zumindest den Versuch, diese Forderungen möglichst Kosten-minimierend durchzusetzen, die ja offensichtlich bei gleichgelagerten Fällen sogar immer in der gleichen Preisgruppe liegen (oft wohl 1298,- Euro) mit der gleichen Kostenaufschlüsselung.

Was zum Beispiel das Vorgehen gegen rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen angeht, sie bevorzuge ich eher die Variante unter Nutzung der RiStBV Nr. 25 - 28 in Hinblick auf mögliche Sammelverfahren.

Grüße,

Frank
  Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 21:25   # 273
Swarf
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 20
Hallo,

nur kurz eine Info: Mich hat es auch erwischt.

Brief vom 15.07.2009
Eingetroffen 17.07.2009
Absender Schulenberg & Schenk
Client emule
Casting Girl 3 - thompson
Kosten: 1.560,00 EUR
  Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 21:27   # 274
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Swarf Beitrag anzeigen
Hallo,

nur kurz eine Info: Mich hat es auch erwischt.

Brief vom 15.07.2009
Eingetroffen 17.07.2009
Absender Schulenberg & Schenk
Client emule
Casting Girl 3 - thompson
Kosten: 1.560,00 EUR
Danke für die Info! Gibts noch mehr 1298er und/oder 1560er Schreiben von dieser Woche? Da wird ein Großteil wohl erst morgen im Briefkasten sein.

@Swarf,

sind in dem Schreiben "zufällig" irgendwelche "Empfehlungen" enthalten, sich nicht in Internetforen zu informieren?

Grüße, Frank

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.7.2009 um 21:48:40-----

Diese ein Posting pro User-Dingensda finde ich etwas langweilig. Lohnt sich dafür überhaupt die Anmeldung hier? Rechnet sich das?
  Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 22:58   # 275
Swarf
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 20
Nein, kein Hinweis vorhanden.

Allerdings liegt ein Urteil des Landgerichts Hamburg bei, wo jemand erfolgreich verklagt wurde.
  Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 23:00   # 276
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Swarf Beitrag anzeigen
Allerdings liegt ein Urteil des Landgerichts Hamburg bei, wo jemand erfolgreich verklagt wurde.
Steht das AZ drauf oder könntest Du eine eingescannte Kopie ins Internet stellen?
  Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 23:04   # 277
Swarf
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 20
ich bin mir nicht sicher, wer hier alles mitliest. Es ist aus diesem Jahr.
  Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2009, 23:06   # 278
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
Zitat:
Zitat von Swarf Beitrag anzeigen
ich bin mir nicht sicher, wer hier alles mitliest. Es ist aus diesem Jahr.
Danke.

Grüße,

Frank

-----Doppelpost zusammengeführt am 17.7.2009 um 23:22:23-----

@swarf,

Eine eingescannte Fotokopie auf Imageserver wäre nett, falls möglich. Aber wir können auch erstmal warten, bis sich evtl. noch ein paar melden, die angeblich ebenfalls so einen Wisch dabei haben.

Grüße, Frank
  Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2009, 10:59   # 279
atrox07
 
Benutzerbild von atrox07
 
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 58
Ahoi
@Swarf
Deine Darstellung hoert sich sehr merkwuerdig an
Ich meine selbst wenn es so sein sollte mit dem beigefuegten Urteil
warum kannst du es nicht posten?
1 es betrifft dich doch nicht

2 selbst wenn hier irgendwelche Leute von SUS oder so
mitlesen , so wird es die doch freuen das du es in der
Oeffentlichkeit verbreitet das es nicht nur harmlose Drohungen
Sind sondern das die ganze Sache doch Ernst zu nehmen ist
Was man ja anhand von dem beigefuegten Urteil lesen
Kann

3 Ich bin mir sicher das der ein oder Andere hier mit diesem
Urteil ev etwas anfangen koennte

Also ich verstehe echt nicht den Sinn und den Satz fuer mich ist es sehr
Merkwuerdig.
Nicht boese gemeint aber ich sage immer das was ich denke
LG
  Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2009, 11:13   # 280
Frank2009
 
Benutzerbild von Frank2009
 
Registriert seit: 12.04.2009
Beiträge: 4.727
BGB §123

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Bundesrechtssammlung

z.B. in Hinblick auf schon abgegebene mod.UEs evtl. "später" von Interesse, so man Angst vor eventuellem Missbrauch schon abgegebener mod.UEs haben sollte.

Außerdem evtl. für die Fälle interessant, wo schon gezahlt wurde und die Original-UE abgegeben wurde.

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.7.2009 um 11:30:33-----

Abgesehen davon hoffe ich sowieso, daß möglichst kein 1298/1560-Abgemahnter die Original UE abgegeben hat und/oder vor allen Dingen kein Euro gezahlt wurde.

-----Doppelpost zusammengeführt am 18.7.2009 um 11:42:36-----

Bzgl. BGB §123 zu prüfen wäre ebenfalls das Beilegen von z.B. "Angst-einflößenden" EVs mit utopischen Streitwerten, die nichts oder nur wenig mit dem abgemahnten Sachverhalt zu tun haben. Ebenso die Drohung mit Urteilen, die es entweder nie gab oder mit dem abgemahnten Sachverhalt nichts zu tun haben.
  Mit Zitat antworten